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tungskosten aus dem Gewinne, nöthigenfalls aus dem Be⸗ ö ir en werden,. In späteren Staatshaushalts= Etats ist die Einnahme aus dem Betriebe und mit gleicher Summe die Ausgabe für die Verwaltung in postliper Zahl augegeben; Es scheint hier nach gerechtfertigt, die allgemein wichtigsten statistischen Mittheilungen über bas preußische Rünzwesen hier folgen zu lassen, ö
Pas 'preußische Münzwesen ist zuerst unter dem König Friedrich II. durch die Edikte vom 14. Juli 4750 und 29. März 764 geordnet, erhielt dann eine wesentliche Veränderung und neue Regulirung durch das Gesetz vom 30. September 1821; im Änschluß an letzteres sind nach dem Zu⸗ sammentritt des deuischen Zollvereins am 30. Juli 1838, wenn auch nicht wesentlich in Bezug auf den Münzfuß, so doch auf die zu prägenden Münz stücke Modificatlonen eingetreten. .
Die Währung war schon seit dem 16ten Jahrhundert das Silber, wenngleich Goldzählungen früher für mehrere Geschäfte des Verkehis häufiger ausdrücklich stipulirt würden. Es haben aber immer Goldmünzen neben der kurrenten Silbermünze bestanden. Zwar hat sich der Preis des Goldes gegen das Silber in dem seit 1850 vriflossenen Jahrhundert ge— ändert; der Friedrichsd'or stand bis 1783 hin 5 Rihlr., später 53 Nihlr.; zu Anfang des laufenden Jahrhunderts 57 Rthlr., jetzt 53 Rthli; der Friedrichsd'or als solcher ist aber immer, mit einer geringen Veränderung seit 1770 dasselbe Stück Goldes geblieben, Von 1750 bis 1770 wogen 35 Siück Friedrichsd'or 1 Mart — 288 Grän, und enthielten 261 Grän reines Gold und 27 Grän Kupfer. Von 1770 ab und bis heute wiegen 35 Stück Friedrichsd'or 288 Grän und enthalten 2690 Grän f. Gold und 28 Grän Kupfer. Nach dem Cours von Gold gegen Silber richtet sich der Werth des Frirdrichsd'or; in der Goldmünze wird die volle Valnta
egeben.
2 Wie viel Goldmünzen in der Zeit von 1750 bis 1770 ausgeprägt sind, ist im statistischen Büreau nicht bekannt. Die alltrmeisten sind wohl verschwunden. Die Nachrichten gehen nur von 1764 an, von wo ab ge— eähnet ist 35 Stück Frledrichsd'or enthalten 260 Grän fein Gold.
Biel anders steht es bei der Silbermünze.
Es müssen hier die Perioden nach den verschiedenen Münzgesetzen und die Beträge nach vollhaltigen und nicht vollhaltigen Münzen aus— einander gehalten und getrennt werden.
Friedrich II. fand bei seiner Thronbesteigung im preußischen Staate den im rördlichen Deutschland gültigen Konventionsfuß von 20 Gulden und 135 Rihlr. aus der Marl fein Silber vor. Er erkannte, daß dieser Münzfuß nicht zu halten sei, wie es im Edikt vom 14. Juli 1750 heißt, da die danach in zu niedrigem Silberpreise ausgemünzten guten Silbermünzen gegen ein steigendes Agio aufgewechselt, aus dem Lande geschleppt, einge— schmolzen oder dergestalt beschnitten und ausgeknippet werden, daß die noch
vorhandenen wenigen guten Zweidtittelstücke um 6 bis 8 Prozent zu leicht
befunden, dagegen sehr viele geringhaltige Scheitemünze und andere im Auslande verrufene fremde Münzen im Umlaufe seien. Der König berief daher den holländischen Kaufmann Graumann zur Regulirung des preußischen Münz- wesens, nach dessen Vorschlägen 1750 festgesetzt ward, daß 14 Rthlr. — 21 Gulden aus der Maik fein geschlagen werden, und zwar aus
121sthigem Silber, so daß 107 Rthlr. eine Mark rauh wögen. Aus gleicher
Masse wurden ⸗ und -Rthlr. geprägt. Neben diesem Gelde bestand eine Scheidemünze, die zwar geringhaltiger, aber nur in so mäßiger Anzahl vorhanden war, daß sie wirklich nur zur Ausgleichung für Werthe diente, die in vollhaltigem Gelde nicht gezahlt weiden konnten. Dieses gute Münz— spstem kam nur wenige Jahre zur Ausführung; denn der König sah sich in der Noth des Tjährigen Krieges veranlaßt, unter sehr verschiedenen Stempeln geringhaltige Münze zu schlagen. Sie wurde nach hergestell— tem Frieden widerrufen und der frühere Graumannsche Münzfuß durch das Münz⸗Edikt vom 29. März 1764, jedoch mit einigen Modificationen, wiederhergestellt. Dies Edikt blieb Norm bis 1821; jedoch trat von 1806 an eine wesentliche Veränderung ein, so daß in Bezug auf die stattgehab— ten Auspkägungen die Perioden von 1764 bis 1806 und von 1866 bis 1821 zu trennen sind. Nach den Bestimmungen des Edikts von 1764 sollten vollhaltig ge— prägt werden: a) der Thaler, 14 auf die Mark fein, 107 Stück aus der rauhen Maik, b) , ale (Achtgroschenstücke) 1051thig, 28 wiegen eine Mark rauh, c) Sechstel⸗Thaler (Viergroschenstücke) aus Slöthigem Silber, 43 Stück wiegen eine Mark rauh, d) Zwölftel Thaler aus 6löthigem Silber, wovon 63 eine Mark wiegen. e) Fünftel-Thaler (Tümpfe für Ostpreußen und Schlesien) und zwar aus glöthigem Silber, 393 Stücken wiegen eine Mark. Dies Alles waren Münzen, in denen in 14 Thalern 1 Mark fein Silber war. Anders war es bei der Scheidemünze; diese war nicht vollhaltig, und es gehören hierher: a) Funfzehntelstücke (in Preußen und Schlesien) zu 55 Loth fein, I5 Stück aus der rauhen Mark; 9) rr on und Böhmen zu 35 Loth fein, 140 Stück eine rauhe ark; W Sechspfennigstücke zu 23 Loth fein, 168 Stück auf die rauhe Mark; M fltine Scheldemünze aus VBillon (Silber und Kupfer), aus einer Masse, welche nur 15 Grän Silber in der Mark hatte; e) Kupfermünze, Dreier und Pfennige, vie Mark (16 Loth) Kupfer zu einem Drinheil-⸗Thaler ausgeprägi. . . Dies sind die eit, 1764 bis 1806 gültig gewesenen preußischen Courant ⸗ und Scheidemünzen. Zur Ubersicht ist noch anzuführen, daß König Friedrich II. nach Errichtung der Bank, eigene Bankothaler prägen ließ, von denen 5 auf, den Friedrichs b'or gehen sollten, die aber wieder ein⸗ gezogen und umgeprägt wurden. Ferner sind in der Zeit von 1793 bis 1797 einige Spectes-Conventionsthaler geschlagen, 85 Slück auf die rauhe Mark, zu 135 Loth fein. Sie sind indessen im preußischen Staate nie in Umlauf gekommen, und waren nur für das Ausland bestimmt.
An Scheidemünze wurden von 1764 bis 1806 für 48,828,423 Rihlr 18 Sgr. 9 Pf, von denen aber 8, 979, 189 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. in 1764 bis 1786 wieder eingrzogen wurden. Das in Umlauf verbliebene Quantum von 398493254 Rihlr. 1 Sgr. 3 Pf. wurde ganz sicherlich nicht für den Austausch der kleinsten Werthe gebraucht. Dazu kam daß Zahlungen in das Ausland uur in Gold oder Courantgeld geleiste: werden konnten. So drang die Scheidemünze als Zahlungsmittel nach ihrem Nennwerlthe in den innern Verkehr des Landes für allt, auch große Zahlungen. Der Staat hafte bei diefer Lage der Dinge großen Vortheil von der Münze, da er bei aller Scheidemünze durchschnittlich 2 Thlr. Sil= ber füt, 3 Thlr. ausgab. *
Die Folgen dieses großen Fehlers zeigten sich auf das Verderblichste bei dem Einrücken der sranzösischen Heere 1806. Die Contribution und was an baarem Gelde sonst an die Franzosen und in das Ausland gezahlt werden mußte, konnte nur in Courant und nach dem Silberwerth gel istet werden. Der inländische Verkehr ward fast ganz in Scheidemünze bewirkt, Di dies⸗ ward reduzirt durch das Publikandum vom 4. Mai 1808, von 24 Grorchen uf 36 sur den Thaler, und durch das Edikt vom 13. Dez. 1811 von 36 auf 423. Statt 42 Millionen, die etwa in Umlauf waren, behielten diese 1508 und 1812 nur den Werth von etwa 24 Mill. Thaler; die Einwohner des d, , einen DWerlus won eima 18 Mill. Thalern, oder bei 4 Millio⸗ n hnern von 43 Thlr. pro Kopf, viel mehr als der einjährige ganze Steuerbetrag pro Kopf ausmachte.
. Schon das Edikt vom 13. Dezemben 1811 bestimmte, daß alle Scheide— münze nach und nach eingeschmolzea und in Courantgeld umgeprägt wer— den sollte. Es ist damit sorigefahren, bis das Gesetz über die Münzver— fassung in den preußischen Siaaten vom 20. September 1821 das ganze Münzwesen neu regulirte. .
„Außer dem Friedrichsd'or blieb der Münzfuß für die Thaler, Drit— theil , Sechstel , Zwölstel-Thaler Courantstiicke, in denen immer schon 14 Rihlr. auf rie Mark fein gingen, unverändeit, wie schon 1764 be— stimmt war.
Dagegen ward in Bezug auf die Scheidemünze festgesetzt, daß allge— mein der Thaler in 30 Silbergioschen, der Silbergroschen in 12 Pfennige geiheilt werden sollte: ö ;
Geprägt sollten werden:
A4) Ganze und halbe Silbergroschen, wovon 1063 Silbergroschenstücke eine Mark wiegen und 61 Grän f. Silbers, also 16 Thlr. in Silber— groschen eine Mark (16 Lth.) f. Silber enthalten;
Kupferscheidemünze, 4., 3 2=, 1-Pfennigstücke in der Art, daß so viel zusammengenommen einen Silbergroschen ausmachen, 1 Lth. wiegen. Der 5.7 des Gesetzes bestimmt aber ausdrücklich, daß nur so viel Scheidemunze geprägt werden soll, als zur Ausgleichung zu Zahlungen nöthig ist, die nicht in ganzen, Drittel⸗ und Sechstel-Thalerstücken geleistet werden können.
Nach dem Zusammenritt des deutschen Zoll-Vereins ward am 30. Juli 1838 eine allgemeine Münz- Convention der zum Zoll- und Handels-Vereine verbundenen Staaten abgeschlossen. Man blieb in Süddeutschland bei dem Gulden als Münzeinheit, in Preußen und den nördlichen Vereinsstaaten blieb der Thaler Hauptmünze. Man vereinigte sich aber dahin, daß 245 Gulden und 14 Nthlr. aus der Mark fein, und nach diesem Münz— fuße eine Vereinsmünze (Vereinsthaler) geschlagen werden sollte, so daß ein Vereinsthaler oder ein Zweithalerstück gleich sei 35 Gulden, oder 2 Vereinsthaler — 4 Rthlr. — 7 Gulden.
Solche Vereinsthaler sind nun auch im preußischen Staate seit 1838 geschlagen worden. Der Zusatz an Kupfer ist in den Vereinsthalern ge— ringer, als in den preußischen Thalern, dem Silberwerthe sind besde ganz gleich.
14 Thlr. preuß. enthalten 4 Mk. f. Silber, 55 Lth. Kupfer
14 5 Vereinsgeld 1 5 VJ (Fortsetzung folgt.)
Ge werbe⸗ und Handels ⸗Nachrichten.
— Das jüngst erwähnte Neglement für die große Ackerb au-, In— dustrie- und Kunst- Ausstellung, welche im nächsten Jahre zu Paris stattfinden soll, ist zwar schon in französischen Blättern veröffentlicht wor- den: wir glaaben jedoch dem Publikum einen Dienst zu erweisen, wenn wir die dem Auslande wichtigsten Bestimmungen desselben zu allgemeinerer Kenntniß bringen. — Nach Artikel 5 des Reglemenis werden die auswär— tigen Regierungen aufgefordert, zum Behufe der Auswahl, der Prüfung und der Absendung der Erzeugnisse, welche von den Angehörigen der be— treffenden Staaten übersendet werden sollen, ein besonderes Landes-Comits niederzusetzen und von der Bildung und Zusammensetzung desselben der Central-Kommission zu Paris Kenntniß zu geben, damit letztere sich mit diesen Comité's unverweilt in Vernehmen setzen könne. Die Central-Kom⸗— mission wird mit keinem einzelnen Absender, er sei Franzose oder Auslän— der, sondern einzig und allein mit den Comité's in Verbindung treten. An diese Comité's werden daher einst auch alle Sendungen dirigirt werden müssen. Die Comité's sind angewiesen, längstens bis 30. November dieses Jahres Listen der Aussteller nach Paris abzufertigen. Diese Listen sollen 1) den Namen, den Vornamen oder die soziale Stellung, die Profession, den Wohnort oder zeitigen Aufenthalt der Aussteller angeben, 2) die Gat⸗ tung und die Zahl oder Quantifät der Gegenstände, welche die Aussteller einzusenden beabsichtigen, bezeichnen, endlich 3) die Angabe des Rau— mes enthalten, den diese Gegenstände nach ihrer Höhe, Breite und Tiefe einnehmen würden. Der Transport der für die Ausstellung bestimmten Sendungen geschseht von der Gränze Frankreichs bis Paris und zurück an die Gränze unentgeltlich. Es ist gestattet, an den Produkten, Fabrikaten und Kunstwerken selbst Verkaufspreise bemerkbar zu machen: die verkauften Gegenstände werden aber, wie alle übrigen, vor dem Schluß der Auestellung nicht verabfolgt. Rücksichtlich der Zölle soll der Aus stel— lungspalast wie ein förmliches Entrepot behandelt werden. Zur Sicherheit der Ausstellung wird auf Verlangen ein von der Kommission in Paris ausgestelltes Certifikat mit der genauen Beschreibung des eingesandten Ar—
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zikels verabfolgt werden. Was endlich die Funstwerke betrifft, so werden aur Werke lebender Künstler angenommen werden, mit der Maßgabe, daß der betreffende Künstler am 22. Juni vorigen Jahres, dem Tage, an welchem die Industrie-Ausstellung zugleich zur Kunst-Ausstellung erweitert wurde, noch am Leben gewesen sein muß. (Pt. C.)
I R t se Berlin, den 29. Mai. zu Lande: Roggen 3 Rrklr. 4 Str. 5 Pf., auch 3 Rihlr. Grosse Gerste 2 Krhlr. 3 Sr. 2 Pf. Hafer 1 Hihlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch Rihlr. 18 Sgr. 9 Pf. = Zu Wasser: Weizen 4 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 3 Rthlr. 28 Sar. 9 Pf. Roggen 3 Rthlr. 3 Str. 9 Pf., auch 2 Kthlr. 28 Sgr. 9öbf. Greolse Gerste 2 Rihlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 3 Sgr. 9 P. Kjicine Gerzte 2 Rihlr., auch 1 Rihlr 27 Sgr 6 PF. Hafer 1 Kthlr. 23 Sgr. 9 Pf., auch 1 Kthlr. 15 Sgr. Erbsen 3 Rthlr., auch 2 Rihle. 25 Sgr. Sonnabend, 27. Mai. Das Schock Stroh 8 Rihlr., auch 6 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Der Centner Hen 22 Sgr., geringere So sTsste anch 19 Sgr. Kartoffeln, der Schesfel 1 Rihlr. 5 Sgr., auch 27 Sgr. 6 Pf.; mèetzen- weis 2 Sgr. 3 Pf., auch 1 Sgr. 9 Pf
Leinzig - Er esderer 1845 Br., 184 G.
Heel go E g, 29. Maj. . Säch esch- Baierische 8Iz G. Sächsisch- Schlesische 100 Br., 100 6. ö
ö * . . 3 * * Läbau- Zittauer 267 Br. Magdeburt-Heipriger 262 Br., 260 Gr. Be-
sehe Actien Litt. B. 146 G. Oberschlesisch-Krakauer SI G. Neisse Brieger 615 G. *
Getreidepreise: Weinen, weilser, 95 — 119 Sgr., gelber 94 - 108 Sgr. Roggen 85 - 92 Sgr. Gerste 60 - 72 Sgr. Hafer 38 — 48 Ser-
Sgegzim, 30. Mai, 1 Uhr 45 Minuten Nachmittagz. (Fel. Dep. d. Staats- Anzeigers.) Weizen 977 Rogtzen 67 — 73, Juni-Juli 67 be., Juli August 66 G., Sept. -Okt. 60 bez., G. u. Br. Spiritus 11. KRüböl Mai 12553, Sept. -Okt. u. Okt. 11113 beæ.
ät asaHarKB, 30. Mai, 2 ühr 42 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats- Anzeigers.) Börse fest bei mässigem Umsatz. Geld- Course: Berlin- Harburger 983. Köln-Mindener 113. KHieler 104. 3Zproz, Spanier 3227. 1proz. Spanier 17. Sard. 78. 5proz. Russen 91. Mexicaner 17.
Getreidemarkt: Weizen ohne alle Kauflust. Roggen flau.
Oel 245, 235, 3. Kaffee ruhig. Zink ahne Umsatz.
London lang 13 Mrk. 1 Sh. notirt, 13 Mrk. 2 Sh. bez., Rur 13 Mrk. 3 Sh. notirt, 13 Mrk. 5g. S. bez. Amsterdam 35. 90. Wien 1025. Disconto 12.
EFrankfarke n. RKI., Montag, 29. Mai, Nachmittags 2 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Geld knapp. Schluls-Gourse: Nordbahn 41 Br. proz. Metalliques 643. 43proz. Metalliques 54. Bankactien 906. 5roz. Spanier 1878. Kuihiessische Looce 343. Wien S6. Hiamburs S887 Br. London 1165 Br. Paris 973 Br. Amsterdam 993 Br. Lud wigshasen-Bexbach 112. Frankfurt- Hanau 9825. Bankantheile 5.
Dä äenm, Dienstag, 30. Mai, Nachmittags 1 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Göänstige Stimmung in Folge des unterzeichneten Protoakolls. Schluss- Course: Silberanleihe 1073. 5proz. Metalliques 86. 4proz. Metalliques 757. Bankactien 1206. Nordbahn 2147. 1839er Loose 122. Neueste Anleihe 913. London 13, 07. Augsburg 135. Hamburs
S9. * paris 159. Gold 405. Silber 35.
Anhalti-che 1117 G. B. id Stettiner 130 Br. Thüringer 9535 Br., 95
G. Altona Kieler 103 G. Anhalt - Dessauer Landesbank Aetien 139 Br Braunschweiger Bankactien 106 Br.; 1055 5. Weimarische Bankactien 9435 Br., 933 G. Winner Bankneten 733 G.
* H co Mm sgannadßshehel, 17. Mai. (Wiechse ours.) London 3 M. 133 — 132. Marseille 22-214. Wien 396. Triest 390. Li- vorno 176. Valuten und Comptanten etwa pCt. billiger, a's
ö orige vr oche.
1E Ee kEgnh, 30 Mai, 1 Uhr — Minuten Nachrrittags. (Tel. Dep. 4 Staats Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 74A Br. Ereiburger
Actien 1089 Br. Obberschlesische Actien Litt. A. 1741 G. Oberschil es i-
769] Oeffentliche Bekanntmachung. Es ist bei dem unterzeichneten Gericht auf Amortisation 2. des angeblich verloren gegangenen, von D.
suchen.
Immerwahr zu Breslau unterm 6. März . Bekanntmachung.
1854 ausgestellten, drei Monate aà dato, 7334 also auf den 6. Juni d. J. an die Ordre 731 des Ausstellers zahlbaren, auf die Direction der Berliner Disconto⸗Gesellschaft gezoge⸗ nen, von letzterer acceptitten, die Nr. 1375 tragenden und mit Blanco-Giro des Aus— stellers versehenen Peima⸗Wechsels über 3000 Thlr. Pr. Couran: angetragen worden.
Gerichtslokale anberaumten Termine nachzu⸗ 1 742! J
Crossen, den 24. Mai 1854. Königliches Kreisgericht, II. Abtheilung.
Königliche Schausptele.
Mittwoch, 31. Mai. Im Schauspielhause. (125ste Abon— nements-Vorstellung): Die Waise von Lowood, Schauspiel in 2 Abtheilungen und 4 Akten, mit freier Benutzung des Romans von Currer Bell, von Charlotte Birch-Pfeiffer. Kleine Preise.
Donnerstag, 1. Juni. Im Opernhause. (H6ste Vorstellung): Der Prophet, Sper in 5 Akten, nach dem Französischen des E. Scribe, deutsch bearbeitet von L. Rellstab. Mustk von Meyerbeer. Ballet vom Königl. Balletmeister Hoguet. (Frau Herrmann⸗-Csillag: Fides, Herr Himurer: Johann von Leyden, als Gastrollen.) Anfang 6 Uhr. Mittel-Preise.
N nuzeiger.
Seeländische Eisenbahn-Gesellschaft.
Die Einlösung der Coupons für das Jahr 1853 findet vom 23sten dieses an statt im Hauptbüreau zu Kopenhagen mit 5 Rthlr. dänisch pr. Sick. für Zinsen und Dividende. Nur solche Actien, auf welche der Zuschuß von 28 Sp. ge— leistet, haben darauf Anspruch.
2 3.
Der unbekannte Juhaber dieses Prma-⸗Wechsels wird hierdurch öffentlich aufgefordert, binnen
8 Monaten, spätestens aber in dem . Schönlanke, Bromberg, Pelplin und
auf den 3. Februar 1855, Vor⸗ mittags 113 Uhr,
den Bahnhöfen der
Die Direction der Seeländischen Eisenbahn⸗ ese
Gesellschaft, den 20. Mai 1854. J. Müller.
vor dem Königlichen Stadtgerichts-⸗Rath Herrn Hermanni im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 5é9, Verhörszimmer Nr. 24, angesetzten Termine den Wechsel dem unterzeich⸗ neten Gericht vorzulegen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos erklärt werden wird. Berlin, den 19. Mai 1854. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit- 2c. und Nachlaßsachen.
Hör er nm rn men n mn g.
In unserm Depositorium befindet sich das von der Johanne Friederike Wilhelmine Schneider, deren Wohnort nicht bekannt gewesen ist, errich—⸗ fete und am 4. April 1796 deponirte Testament.
In Gemäßheit der Bestimmung der §§. 218 und 219, Titel 42, Theil J. des Allgemeinen Landrechts werden die Juntertssenten aufgefordert, die Publication des Testamentes binnen 6 Mo— naten, spätestens aber in vem auf
den 20. Dezember 1854, Vormittags
10 Uhr, . vor dem Kreistichter Wachsmuth im hiesigen
Königsberg sollen vom 1. August d. J. ab, auf ein Jahr im Wege der öffentlichen Submission verpachtet werden. ;
Pachtlustige werden aufgefordert, ihre hierauf bezüglichen Offerten schriftlich, versiegelt und mit er Aufschrift:
ö. 1 ll. für Pachtung der Bahnhofs⸗Restau⸗ rationen auf der Ostbahn“ versehen, bis zum
nf, nn, d. J., Mittags 12 Uhr, an die unterzeichnete Direction portofrei einzu⸗ senden, an welchem Tage die eingegangenen Offer⸗ ten im Geschäftslokale rer Direction (auf dem Bahnhofe hierselbst) in Gegenwart der etwa per— sönlich erscheinenden Submittenten eröffnet wer⸗ den sollen. . .
Die Verpachtungs-Bedingungen liegen in un seret Negistratur zur Einsicht offen, werden auch auf portofreie Anträge gegen Entrichtung der Kopialien mitgetheilt. .
Bromberg, den 19. Mai 1854.
Königliche Direction der Ostbahn.
17711 ; 66 Nach Honolulu expedite ich Anfang Juli das schöne bremische Schiff .
„Teutonia“, Capt. J. H. Bulling, welches ich zur Ueberfahrt von Passagieren in der aufs Bequemste eingerichteten Kajüte empfohlen
halte. Nach San Francisco in Californien wird Anfang Oktober ein in der Passagierfahrt bestens bekanntes Schiff expedirt und damit Passa⸗ giere sowohl im Zwischendeck als in der Kajüte befördert.
Ueber die näheren Bedingungen erhheile ich auf gef. Anfragen gern Auskunft und ersuche diejeni⸗ gen Personen, welche die Ueberfahrt machen wollen, um zeitige Anmeldung.
Carl Joh. Klingenberg, Schiffsmäkler in Bremen.