e / / ///
109016 Berliner Börse vom 6. Juni 1854.
müscher Nechsel, Fonds. uGnd eld-Cours.
Brel. we ckasgel- C Gtr kse. 2650 FI. ] Kurz . Pfandbriefe. . . 2650 FI. 2 M. 13973 1393 Kur- u. Neumärk. . 3 300 M. Kurz 14 14383 Ostpreussis che. . . .. 3 2M. 148 14535 Pommersche 3 M. 6 15516 147 IFosensehe. . ! do. Scehlesisehe .. ..
Westprcuss. . . .
Amsterdam. .... dito . Hamburg. ..
Paris.... 3 Wien im 20 FI. F.. Augsburg. .. w Breslau . J . 6 Rentenbriefe. 'ipzig i ir. im 14 Thi 8 LJ. — 9931 t ; e ö. 9896 . ; S533 Kur- u. Neumärk. . 4 Fuss 100 Thlr.... . 4 Frkf. a. M. südd. W. 100 Petersburg 100 S. K. . .....
Pommersehèe . . . .. Posensche
s Preussisehe. E
Rhein- u.
8tghsiag ᷣ— 0 1 8 1
Frese Cegarsc.
Preuss. Freiw. Anleihe. . . Pr. Bk. Anth. Scheine Staatsanleihe von 1850... . .. dito von 1852... ... dito von 1853. . Staats- Schuldseheinè . .. . . . . . . Prämiensch. d. Schandl. à 50 Th. Kur- und Neum. Schuldversehr.
3 Friedriehsd'or. . . . . Andere Goldmünzen K
*
CX er, e; mn n.
a d=
.
3
.
ö
w
143 96 95
— — C 2 2 8 — CO CC C G .
2 Sd C Cp
c ce
ö.
3 Cöln-Mindener. . ... 33 119
„Berg. Märkische. . .
ö Berl. Anh. Lit. A.u. B. —
Eisenhahn - Actien.
geld. Il. Brief. Geld . Mf. Brief. „ Aaehen-Düsseld. .. 3. S5
do. Prioritäts- Aachen -Mastr. voll ö eingezahlt. ...... d6. Prioritats- 5 do. do. II. Serie 5
do. Prioritats- 4 Berlin- Hamburger. do. Prioritãts- 4 d5. d IJ Hm Berlin Potsd. Magd. — Prior. Oblig. 4 do. it. . 5
do. Lit. D. 45
in -Stettiner. .. —
rie g-Neisse. . ..... 4 d ;
. ßen Föll. rior, Ohlig. 984 Düsseldorf . Elberf. — 83 / Prioritäts- 4 Prioritäts- 5 MNagdeb.-Halberst. .
k 22
gels. Magdeb. Wittenb. . do. Prioritäts- 4 Riederschl. Märk. . . ; do. Prioritäts- do. Prioritats- do. Prior. III. Ser. do. IV. Serie * Niederschl. Lweigb.
Ohersehles. Lit. A. —
do. Lit. B. 35 do. Prior. Lit. A. 4 Prior. .
* 110 Prio! Prinz Wilh. Steele- Vohwinkel) Wheinische. . . . (Stamm-) do. Prioritäts- ? lo. vom Staat gar. 8 7 LI8S Ruhrort-Cref. Gladb. 37
753 y. —— 212 97 do. rII0OErItats-
e, 95 27 99. Stargar d-Posen. . ; dd / do. Prioritäts- 51 1rn1I. ; ö 1 do. Prior. -Oblig
Wilh. B. (Cosel-Gdbg.) —
do. Prioritàts- 4
w
— — t — — —
iF Erief. Geld. In- und ausländ. ö. ö ö. . Fisenb. - Stamm- Actien und Quit- tungsbogen. Amsterdam - Rotter dam Cöthen - Bernburg. ..... Frankfurt- Hanau Cracau - Obersehles. . . .« Kiel Altona Livorno - Florenz. .. ... Ludwigshafen- Bexbach Mainz- Ludwigshafen.. Mecklenburger . Nordb. (Friedr. Wilh.) Zarskoje - Selo pro St. to
Erioritiats- Actien.
Amsterdam -Rotterdam 43 — Cracau-Obersehlesische a — Nordb. (Friedr. Wilh) 5 — 9 Belg. Oblig. J. de l'Est 4
do. Samb. et Meuse 4
Kass. Vereins-Bk. -Aet. 4
786 Reza isi In. Brier. Geld.
Wein Brau Geste
4 Russ. do. do.
ü10.
. 16chww. Bank ..... rreich. Metall. . . .
ö
8
o. Bank-Actien. .
Hamb. Cert. .
Stiegl. 2. 4. Anl. 4 do. 5. Anl. 4
v. Rothschild Ust. 5 *
*
Engl. Anleihe... 4 pa ö Poln. Sehatz-ObIl. 4
ö
do. Cert. L. A. 5
4
Poln.
U6euUut
Er. BFiet. geld.
Aus länd. Fonds.
do. 4 Sehwed. GQerebro Pfdbr. j do. . ihe . R bei Rothschildl3 amb. Feuer-Kass- . 32 do. Staats-Prärm. 3 Lübecker Sta— Kurhess. Pr. Ol J. Bad. d
Schaumburg-Lippe do. gn rh 8 *I 26 ThlIr
Aachen-Mastrichter 493 a 52 gem. tenberge 35 a 365 gem. Oberschl. Litt. A. 189 a 190 gem. a 98 gem. Wilhelms -Bahn (Cosel-Oderberg) 18435 a 186 gem. Mecklenburger 413 a 42 gem. Nordbahn (Eriedr. Wilh.) 433 a 45 gem. Oestr. Metall. 655 a2 d gem. Russ. von Rothschild 98 a gem.
Berlin-Anhalter Litt. A. u. B. 1193 a 1209 gem. Oberschl. Litt. B. 1659 a 160 gem. Lud wigshafen-Hexbach 117 2 5 ber,
86m.
Ru 85.
Weimarsche Bank 973 a 98 Engl. Anleihe 84 a 85 gem.
Die Börse war heute sehr animirt und die Preulsische und aus-
Ie Hürn, 6. Juni. Course erfuhren einen erheblichen Aufschwung. ländische Fonds höher bezahlt.
HS erkä6nker died liel e nä ke vom 6. Juni.
Weizen loco 990 — 102 Kthlr. Roggen S2. 87 pfd. ca. 10 Ladungen loco und schw. 707 - 72 Rthlr. Pr. S2pfd. ben, Juni 70 a 707 Rthlr. bez., Juni- Juli 693 RKthlr. bez, Juli-August 67 - 6735 Rthlr. bez, Septhr.-Okthr. 585 2 6593 Rthlr. heꝝaaklt.
Gerste, grolse 51 — 55 Rthlr., kleine A2 — 47 Rthlr.
Hafer 35 — 41 Rthlr.
Erbsen 64 — 70 Rihlr.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen 8
113 Sept
227. 335
— — — — —
Umsatz.
Wöspl, Ha fer,
Berlin-Stettiner 140 a 141 gem. 2 3 2 2 1 7 Rheinische 69) a 687 gem.
Mainz-Ludwigshas- . gem. Braunschw. Bank 1084
ü
Rũůbâᷓ! loco 112 Rthlr. ö Rihlr. bez. u. Br., 113 G.,
ember- Oktober 113 2 117 R Leinöl loco 13 Rthlr.,, Liefer
Spiritus loco ohne Fals 337 Rthlr. bez., Juni und Juni-Juli 3.
*
Rikli bes- 333 Br., 3335 G., Juli August 343 a 343 Rihlr. u. Br. 348 G., Autzust - September 343 Rthlr. Br., 34 G., September— Okktoler 31 Rthlr. bez. u. Br., 305 G.
Weizen et was mehr beachtet. Spiritus etwas höher bezahlt.
Kana
11 G., Juni und Juni- Juli Juli - August 113 Rthlr. Br., hl, hen, m, n, , , ung 127 Rthilr.
1
Roggen, höher bezahlt bei
é1— Liste.
Neustadt- Eberswalde, 3. Juni.
194 Wspl. Weizen, 403 W 3550 tn Mehl.
zpl. Roggen /
Redaction und Rendantur: Schwieger.
(Rudolph
Lhüringer ; a 100 gem
—
a 1 Stark
85 W spl. Gers le .
eheimen Ober-Hofbuchdruckerei. Decker.)
Magde burg VV
VIt
991 98
109
21 33 a
be
1
200
Regierungs⸗ und so wie
. ] 95 5 2 Direktor des franzöf 1
Das Abonnement deträg: 2 Sgr. für das dierteljahr . in alen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.
Königlieh
Prenseischen
Aue Poft- Anstalten des In- und
Auslandes nehmen Sestellung an,
für 8erlin die Expedition des Königl.
Preußischen Staats - Anzeigers Mauer⸗Straße Nr. S5 4.
— — r —
3
. 3 83 F
Berlin, Donnerstag den 8. Juni
w —
Majestät der König haben Allergnädigst geruht: rl Housselle in Elbing zum 55 ;
Den Kreis-Physikus Pr. Car! .
— 89 J5 9 I * rooMITGthk Deeditindglralh
99
Regierung in Stralsund;
2
Den Professor
hardy zum ernennen.
. 2.3 . , . 6 Ihre Königlichen Hoheiten der P⸗rinz und die Prinzessin ö. k 9 g e 4 , . 5 Preußen, so wie Höchstderen Tochter, die Prinzessin
Königliche Hoheit, sind von Baden-Baden;
Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm reußen, aus Italien; und
nigliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preu ßen
ier eingetroffen.
Potsdam, Juni. Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Großherzogin von
auf Schloß Sanssouci einge⸗
11 Schwerin ist
1 * 8
Ministerium für Handel, Gewerbe und
öffentliche Arbeiten. Dem Dr. Eduard Stolle zu Berlin ist unter dem 2. Juni 1854 ein Einführungs-Patent J . auf einen durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten Verkohlungs-Apparat, insoweit er als neu und eigen⸗ thümlich anerkannt worden und ohne Jemand in der An⸗ wendung des zum Grunde liegenden Prinzips und be⸗ kannter Theile des Apparats zu behindern, auf fünf Jahre, ven jenem Tage an gerechnet, und für den Um fang des preußischen Staats ertheilt worden.
*
Maschinenbaumeistern Gebrüdern J. F. und E. E.
zu Berlin ist unter dem 4. Juni 1854 ein Patent . auf eine mechanische Vorrichtung, um die Karten für Jacquard⸗Maschinen aufzuziehen und zu binden, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
narde
Instiz⸗Ministerium.
Mai 1854 — betreffend die Beschäftigung der ge⸗ richtlichen Strafgefangenen außerhalb der Anstalt.
Allgemeine Verfügung und Instruction vom 36.
Gesetz vom 11. April 1854 (Staats-Anzeiger Nr. 93 S. 702). Allgemeine Verfügung vom 10. April 1854 (Staats- Anzeiger Nr. 96 S. 7297.
In Gemäßheit des §8. 9 des Gesetzes vom 11. April d. J.
— 2
betreffend die Beschäftigung der Strafgefangenen außerhalb der
*
Anstalt, ist von dem Justiz-Minister in Beziehung auf diejenigen Strafgefangenen, welche sich in den unter Aufsicht und Verwaltung der Gerichte stehenden Gefangen-Anstalten befinden, die nach⸗ stehende Instruction (a) erlassen worden, welche den Gerichtsbehör⸗ ven hierdurch zur Kenntnißnahme und Nachachtung mitgetheilt wird;
Die Direktoren der Stadt- und der Kreisgerichte haben sich in ihrem nächsten Jahresbericht darüber zu äußern, in welchem Um⸗ fange diese Instruction bei den Gefangenen ihres Gerichtsbezirks in Anwendung gekommen ist, sowie ob und welche Aenderungen der Instruction nach den inzwischen gemachten Erfahrungen sich etwa als nothwendig oder zweckmäßig ergeben haben. ö
Eine gleiche Aeußerung auf Grund der von den Direktoren der Gerichte erster Instanz erstatteten Berichte erwartet der Justiz- Minister sodann von den Präsidenten der Obergerichte in ihrem nächsten Jahresbericht.
Berlin, den 30. Mai 1854.
Der Justiz⸗Minister i
8 ö mons.
C
—
An
sämmtliche Gerichtsbehörden.
Instruction 390 Mol 185 1.
Zur Ausführung des Gesetzes vom 141. April 1854, betreffend die Beschäftigung der Strafgefangenen außerhalb der Anstalt, werden in Be⸗ ziehung auf diejenigen Strafgefangenen, welche sich in den unten Auf⸗ sicht und Verwaltung der Gerichte stehenden Gefangenanstalten befinden hierdurch nachstehende Bestimmungen genroffen:
§. 1. 1. Allgemeine Bestimmungen.
Die Sorge für die ordnungsmäßige Beschäftigung der, Gefangenen außerhalb der gerichtlichen Gefangenanstalt und die Leitung dieser Beschäf⸗ tigung gehört zu den Amtspflichten des Gefangen ⸗Inspektors oder des 264 Functionen desselben verwaltenden Beamten. Die Aussicht darüben, so wie die Erledigung von Beschwerden, liegt dem Kreisgerichts Direktor (en präsidenten des Sitadigerichts fdes Siadt⸗ und, Kreisgerichts! dem Si rigenten der Gerichts⸗Deputation —) oder demjenigen Richter ob, welchem diefes Geschäft von ihm besonders übertragen wird. Es bleibt ihm na= mentlich überlassen, den Gerichts-Kommissarien, an deren Amtssitzen geeig- nete Gefängnisse zur Vollstreckung von Gefängnißstrafen sich befinden, diese Aufsicht zu übertragen. 4 .
. ' Bies Harm , führt das Appellationsgericht, welches zugleich die höhere Beschwerde⸗-Instanz bildet. ö .
In letzter Instanz entscheidet der Justizminister gemäß s§. 35
ordnung vom 2. Januar 1849 (Gesetzsamml. S. 11).
Während der Beschäftigung außerhalb der Gefangenanstalt bleiben die Gefangenen den Diszlplinar⸗Vorschriften der Gesängniß⸗Instruction. vom 24. Otfiober 1837 (Just.Minist.‘ Bl. von 1838, S. 277) und insbeson—⸗ dere den im §. 27 derselben enthaltenen Bestimmungen über die Strafen für Contraventionen unterworfen.
2
S. 3. II. Besondere Bestimmungen. A. Beschäftigung der wegen Vergehen oder auf Grund des 8. 3 Strafgesetzbuchs zu Gefängnißstrafe verurtheilten Personen. .
Die Beschäftigung der wegen Vergehen oder auf Grund des S. z des Strafgesetzbuchs zur Gefängnißstrafe verurtheilten Personen an ßer hen der Gefangen-Anstalt mit Arbeiten, welche ihren Fähigkeiten und Berbalt⸗ nissen angemessen sind, wird seitens der Gefängniß⸗ Verwaltung selbst zur Ausführung gebracht. Es wid dabei vorausgesetzt, daß sich zu eimer
/ ,