1854 / 136 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1046 .

sese Letztere zur Civil-Uniform zu tragen, vorausgesetzt, daß

53 e , tgen zu derselben anlegen dürfen.

Indem ich die Königliche Telegraphen⸗ Direction hierauf auf⸗

merkfam mache, veranlasfe ich dieselbe, hiernach das ,. anzu⸗

ronen und darauf zu achten, daß seitens der Telegraphen⸗ eamten anch obigen Bestimmungen überall verfahren werde.

Berlin, den 27. März 1854. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

An die Königliche Telegraphen-Direction, hier.

Abschrift vorstehender Verfügung an die Königliche Telegraphen⸗ Direction erhält die 2c. zur Kenntnißnahme, um auf die Befolgung der betreffenden Bestimmungen in Bezug auf die zum Ressort des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten gehörenden Beamten zu achten.

Berlin, den 22. April 1864.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Hehdt.

An sämmtliche Königliche Regierungen und die Königliche Ministerial⸗Bau-⸗Kom⸗ mission, an die Königlichen Eisen— bahn-Kommissariate und die König— lichen Eisenbahn-Directionen.

1 *

erfü gung vom 17. April 1854 1 RN o w . von 1 3. 1 14 * 35 96 3 8 as Verfahren bei Zulassung von Aus

zum Gewerbebetriebe in dem preußischen

4 Februgnr

Der Bestimmung des 5§. 67 der Verordnung vom 9. 1849, wonach vor der Zulassung eines Ausländers zum Gewerbe— betriebe in Preußen die Gemeinde des Orts zu hören, ist meiner— seits bisher die Auslegung gegeben worden, daß es einer Erklärung der Vertretung über das betreffende Gesuch el

einde ⸗Ve

J J 1 d diese Erklär

mungen die betreffen

.

. e R ö 6 * 13** 15 * 5 J. 44 11 e⸗Vorstandes genug

?

24 25116 3u trennen,

Gemeinde selbst bert is, ind daß , e , R , nung des Gemeinde⸗BVorstandesi

82 1 79 15 gu 44 1G 5 Be hörde gewahlt nn ? zegensatze 5 enn

die Zulässigkeit gewisser Abweichungen

gen für die Innungen oder Gewerb

der Beschlußnahme oder Zustimmung

gemacht ist.

Da indeß von dem Herrn M

turalisation ausls

stimmung in dem

Erklärung des ( in de⸗Vor sta s erfordert

nach §. 67 der Verordnung vom 9. Februar 184

Verfahren, bei der Zulassung von Ausländern zum

are , n Gewerbes wie bei der, Naturglisation ersel⸗

ö ö aus einer ungleichmäßigen Behandlung he

; gelegenheiten aber Unzuträglichkeiten entstehen würden, habe (

5,

,, .

13

. J 6 ö 8 an, , . * che hach nochmaliger Epägung beschlossen, auch Tücksichtlich er An . Grund des Alinea J des §. 67 a. 4. O. der Regel nach

ei der Aeußerung des Gemeinde Vorstandes bewenden zu lassen wobei selbstred nd obrßeßast ; J x . 3 1 klärung ir Ge dorbehalten bleibt, in besonderen Fällen die Er— ung des Gemeinderathes einzufordern.

*

Hlernach hat die Könial! rder 106 9 h te he NM . . ö verfahren, Königliche Regierung für die

Berlin, den 17. April 1851.

rn , 4324 Zukunft zu

Der Minister für K ö ster für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

von der Heydt. : An sämmtliche Königliche Regierungen.

3 . die Königl ö d 1

h 526536 8359 91 nic 56 ( [Mich 1

richt angesetzt

vom Standpunkt der Leitung der 6

Erlaß vom 22. April 1854 betreffend die Be⸗ freiung der von den Kreisen zu den Landwehr— Uebungen zu stellenden Pferde vom Chaussee— und Brückengelde.

Der Königlichen Regierung erwidern wir auf den Bericht vom 13. Februar d. J.,, daß nach einer Mittheilung des Herrn Finanz- Ministers vom 27. März d. J. der Provinzial⸗Steuer⸗Direktor N. angewiesen worden ist, von Nachforderung des Chaussee- und Brück— geldes für die in Ihrem obigen Berichte erwähnten Landwehr— Kavallerie Pferde, welche der N. Kreis behufs der vorjährigen Landwehr-Uebung gestellt hat und welche dann später nach N. zu⸗ rückgebracht sind, abzustehen. Zugleich sind der gedachte Provinzial⸗ Steuer-Direktor und sämmtliche übrige Provinzial-Steuer-Behörden Seitens des Herrn Finanz⸗Ministers veranlaßt worden, in Ueber⸗ einstimmung mit der für die Pächter von Chausseegeld-Hebestellen bereits bestehenden bezüglichen Bestimmung die Verwalter aller fis⸗ kalischen Chausse⸗ und Brückgeld⸗Hebestellen ihres Verwaltungs— Bezirks anzuweisen, die für die Landwehr-Kavallerie Seitens der Kreise zu gestellenden Pferde, desgleichen die zu deren Beförderung nöthigen Beipferde sowohl auf dem Hinwege zum Gestellungs-Orte, als auf dem Rückwege von da, auf Vorzeigung eines von dem be— treffenden Landrathe über die Zahl und Bestimmung der Pferde auszustellenden Zeugnisses von Entrichtung des Chaussee-, be⸗ ziehungsweise Brückgeldes freizulassen. Berlin, den 22. April 1854. Der Minister für Handel, Der Kriegs⸗ Gewerbe und öffentliche Minister. Innern. Arbeiten. Im Auftrage:

1 5 5 233 E 2́* 3 32 12 . von der Heydt. von Manteuffel.

Der Minister des

5 19 1* 23 1997 seso 5 1986 Regierung zu d abschriftlich

; M . . e an sämmtliche übrige Königliche

w z

K

Megterungen. d

S —95on siisor 6 Ewe be (l Ulel

1 341 a . 83 icht Antheil nehmen. noi timo nehmen M

. / 1 23 8. 2 . 2 1

elig ibn s ß gsfimndpdono 6 rr

1 d 1k II bSboIIi* 1ẽ 11 111 11 . 33

1 . n 2 Den [ esyg mn do Stunden solche Lehr tände

i 6

. 14 5 / 6 . 51 . In,

84 e 4 . ; damit einerseits der Zweck erreic . der Gewerbeschule so wenig als mögli

gestört werde. Auf eine wei— ere Einwirkung in Beziehung auf den Religions-Unterricht ist aber

ewerbeschulen nicht einzugehen. Berlin, den 4. Mai 1854.

c J,

32 9 . . . 2 w So . K ö. ,,. . ; =; . ö . Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

.

V b N d 6 D H 6 * d 6. An

sämmtliche Königliche Regierungen, mit Ausnahme von

Gumbinnen, Bromberg, Cöslin, Posen und Oppeln.

1047

Ministerium des Innern.

Cirkular-⸗Erlaß vom 13. April 1854 betreffend

die vorübergehende Beschäftigung versorgungs⸗

berechtigter Militairpersonen in den Kanzleien der Civil-Behörden.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 5. Dezember v. J. dem Staats⸗-Ministerium zu eröffnen geruht: daß die Bestimmung darüber, ob eine vorübergehende Beschäfti⸗ gung versorgungsberechtigter Militairpersonen in den Kanzleien der Civil Behörden ohne Nachtheil für den Dienst gestattet wer— den könne, allein der Regiments-Disziplin angehöre. Es müsse daher lediglich dem Ermessen der Militair-Vorgesetzten überlassen bleiben, darüber in jedem einzelnen Falle nach Umständen zu ent— scheiden. . Die Königliche Regierung wird hiervon mit dem Bemerken, daß unter der in Vorstehendem bezeichneten „vorübergehenden Be⸗ schäftigung“ eine in dienstfreien Stunden erfolgende zu verstehen ist, und mit dem Auftrage in Kenntniß gesetzt, den untergeordne⸗ ten Behörden Ihres Ressorts die entsprechende Mittheilung zu machen. Berlin, den 13. April 1854. Finanz ⸗Ministerium. Im Auftrage:

Horn.

Ministerium des Innern. Im Auftrage:

von Manteuffel.

An sämmtliche Königliche Regierunger

betreffend die

tz-⸗Entwürfe, Kommis⸗ g s⸗ d . 52 2c. durch die stenographischen Be—

richte der Kammern.

Von mehreren Seiten ist der Wunsch ausgesprochen worden, den Mitgliedern der Königlichen Regierungen Gelegenheit zu geben, Interesse des Dienstes zur näheren Information über den Gang der Legislation nicht blos die Kammer Verhandlungen, sondern auch Tie denselben zum Grunde liegenden Vorlagen der Staats⸗ Regierung und die darauf bezüglichen Kommissions-Berichte u. s. w. zu lernen. . Diesem Bedürfnisse ist durch die seit einiger Zeit getroffene Linrichtung entsprochen, daß die gedachten Regierungs⸗ Vorlagen,

j J den stenographischen De⸗

*

Kommissionsberichte ꝛc. als Beilagen zu richten abgedruckt und aus werden.

Die Königliche Regierung wird hier merksam gemacht.

Berlin,

lu fJemmtflt sa in sammtltche

s (echten wegen Nichtverpflichtung

Auskultatoren zum Halten der

1s8⸗Amtsblätter.

rFiültatu·re kultato!

Cirkular-Erlaß vom 2 * 9 Va ) 2 328 1g 5889 Aa * 1819909 M M SfICIMLttituâa Herrn Justiz⸗Ministers bemerklich gemacht, daß diese zerpsflichtun 4. 6. ö 5 231 IFatmꝶæwor ] 1 für die Gerichts Auskultatoren Berl De Maj 1854 Berlin, den 10. Mai 1854.

6

Der Minister Des

R ost von We stpha

w

89 ** 1*

An sämmtliche Königliche Regierungen.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Herzog von Schles— wig-Hoölstein-Sonderburg-Anugustenburg, von Gotha.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Erb-Hofmeister i der Kurmark Brandenburg, außerordentliche Gesandte und bevoll⸗

mächtigte Minister am Königlich niederländischen Hofe, Kammerherr

Graf von Königsmarck, vom Haag.

.

Der Ober-Präsident der Rheinprovinz, von Kleist-Retzow, von Coblenz.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant, General⸗

Inspecteur der Festungen und Chef der Ingenieure und Pioniere,

Bre se, nach Königsberg i. Pr.

Se. Excellenz der Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzsche Staats⸗ Minister, von Bernstorff, nach Halle.

Se. Excellenz der General der Kavallerie 4. D. von Colomb, nach Wiesbaden.

Der Unter ⸗Staats⸗Secretair im Ministerium des Innern, Freiherr von Manteuffel, nach Homburg.

ch es.

Preußen. Memel, 8. Juni. Am 5ten d. M., Vormit⸗ tags 104 Uhr, ankerte die englische Kriegskorvette „Cruizer“ und bald darauf die von Danzig kommende Korvette „Magicienne“, Capitain Fisher, auf unserer Rhede. „Magicienne“ setzte die Fahrt

IJ

.

nach 15stündigem Aufenthalte nordwärts fort, „Cruizer.“ dagegen, so wie der „Amphion“, welcher am Zten d. M. auf hiesiger Rhede ankam, liegen dort noch vor Anker. (Osts. 3.)

Danzig, 10. Juni. Gestern gegen Abend ist abermals eine englische Bampfkorvette „Desperate“, mit 8 Kanonen, 126 Mann Besatzung, in unsern Hafen eingekommen. Das franzoösische Kriegs-Dampfschiff „Souffleur“ hat heute früh unsern Hafen ver⸗ 1, .

Culm, 10. Juni. Der hiesige Magistrat und die Stadt verordneten, so wie die Schützengilde haben Deputationen abgesen⸗

t, um Ihren Königl. Hoheiten dem Prinzen und der Prin— zessin von Preußen bei der Feier Höchstihrer silbernen Hochzeit

8

Glückwunsch-Adressen überreichen zu lassen.

Hannover, 10. Juni. In ihrer heutigen Sitzung nahm die Erste Kammer nach Bewilligung der auf die Verwaltung der direkten Steuern zu verwendenden Totalsumme von 227,500 Thlr. den Anschlag der Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung der

Zölle und indirekten Steuern, zunächst in nsehung der Ein⸗

Die Anschläge der Eingangs⸗Abgabe (2,400,000 Rthlr.), Ausgangs Abgabe (24,000 Rthlr.), Durchgangs -Abgabe (11,000 Rthlr.), Rübenzucker-Steuer (350, 60 Rthlr.), Branntwein -Steuer (600,006 Rthlr.), Bier— steuer (38,000 RNthlr.), Salz e ,,

w 6 . . 26266 äl- backsbausteuer (7600 Thlr.), Uebergangs—Abgabe (39,300 Thlr,,

nahmen, in Berathung.

Bier- und Zettelgelder (3000 Thlr.), zur Gesammtsumme von 3,590,300 Thlr., wurden genehmigt. Francke machte hierbei be⸗ merklich, daß diese Anschläge zum großen Theile unsicher seien, theils weil sie auf die Durchschnitts⸗ Einnahme des Zollvereins aus den Jahren 1850 62 sich stützen, die Einnahme des Zollverein

schon 1853 in Abnahme begriffen gewesen, theils weil di

zustände und Theuerung nicht ohne Einwirkung

Das gesammte, von Hannover aus der Zollvereins- Kas ziehende Präzipuum wurde von demselben auf 1,150,000 Thlr. an

tigen zung der Zweiten Kammer gelangte man

inschlage der Einnahmen und Ausgaben der Ver⸗

1

eben falls 3u waltu der zer

Mit dem Ge⸗ jsammt-Zollvereine sind nach des Bezeugung dem Königreiche die Eingangsabgaben, die Rübenzuckersteuer und die

batsbausteuer, mit dem westlichen Theile

und Durchgangsabgaben gemeinsch mit Preußen, ; Thüringen, Braunschweig thei Uebergangsabgaben von Tabak, Most, Cider und Wein, mit Oldenburg allein die von Branntwein. Die Branntweinsteuer wird zwischen Braunschweig, Ol⸗ denburg, Bückeburg und Hannover getheilt, die S— lzsteuer nur mit Bückeburg und Braunschweig. Bei diesen verschiedenen Theilungs maßstäben und bei dem hinzukommenden verwickelten Verhältniß der Vertheilung der Verwaltungskosten, welche Hannover theils allein,

J

ils mit Oldenburg zusammen trägt und welche theils aus den

2

New osnræ BvIio 9! 2 Vereins die Aus⸗

;

199

hl

wo ö . Q ; P 4 a ? ö * 9* 15904

Mitteln des Zollvereines vergütet, theils von Hannover allein J

1 12 tragen werden müssen, ist nicht nur eine sichere Veranschlagung

ae gi o d

6 * v* * 84 * s * * 1101 ö X 591 1 7421 * 12* au Hannover fallenden Einnahmequoten der einzelnen Zölle Un . ö & r* iov . , 6 0 M ini en Steuern sehr schwierig, sondern eine zutreffende Berech:

ktobetrages des Ueberschusses dieser Einnahmequellen

Die Königliche Regierung hat nun versucht, unter Zu⸗ grundelegung des Durchschnittes der Zollvereinseinkünfte in einer gewissen Zahl von Jahren und der Zahl der Einwohner der an seder Einnahme theilnehmenden Staaten die Quote Hannovers gFest

zustellen. Die auf dies chlagten Summen der Ein—

]

e Weise veranf