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egen Erhöhung des Eingangszolles
Verordnun 91 Vom 1. Juni 1854.
He fe.
r ZƷriedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Fri h Preußen 2c. :c0.
verordnen auf Grund des Gesetzes vom 19. April d. J. wegen Erhöhung des Eingangszolles für Hefe, was folgt: ö,. * §. 1.
Vom 1. August d. J. ab wird der Eingangszoll für Hefe aller Art, mit Ausnahme der Bier- und Weinhefe, von 8 Rthlr. auf den Satz von 11 Rthlr. für den Centner erhöht.
. S — . . .
Der Finanz-Minister wird mit der Ausführung dieser Verord— nung beauftragt. ⸗ . ; .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
C
Gegeben Sanssouci, den 1. Juni 1854.
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(L S.) Friedrich Wilhelm. von Manteuffel. vo eydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh.
Graf von Waldersee.
Allerhöchster Erlaß vom 9. Mai 1854 — betreffend
die Verpflichtung der Rechts-Anwalte und Nota—
rien, so wie der Advokaten und Advokat-Anwalte
im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln zum Halten der Gesetz-Sammlung.
Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 28. April d. J. bestimme Ich, daß die Rechts-Anwalte und Notarien, so wie die Advokaten und Advokat - Anwalte im Bezirke des Appellations⸗ gerichtshofes zu Cöln zum Halten der Gesetz⸗Sammlung verpflichtet sein sollen. j
Sie haben diesen Erlaß durch die Gesetz Sammlung bekannt zu machen.
Charlottenburg, den 9. Mai 1854. Friedrich Wilhelm.
von der Heydt. Simons.
An die Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und der Justiz.
Gesetz, betreffend die Ermäßigun Vom 15.
Wir Friedrich Wilhelm, von Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen, mit Zustimmung der Kammern 5 Nachdem die Regierungen der Elb-Uferstaaten übereingekommen sind, Ermäßigungen des Elbzolls dahin eintreten zu lassen, daß ͤ 1) von Baumwolle; Blei und Zinkweiß in der Nicderfahrt; Cichorien — präparirten — in der Niederfahrt; Eisenwaaren und Maschinentheilen in der Auffahrt; Häuten und Fellen; feinen Holzwaaren und hölzernen Spielwaaren; chromsaurem 86 Krapp, Krappwurzeln und Garancine; Papier in der . n, in der Auffahrt; Reis; Rüb— Lein- und 3 8 r anderem als rohem Südsee⸗Salpeter — 3 ö Zaffern; trockenen Südfrüchten; öl; Terra catechu und japonica;
Weinstein . ̃ und ¶ 2 . 8m * 2e . ⸗ A5 requisiten arg a en Zündhölzern und Zünd⸗
nig Hälfte;
2) von Arsenik; Baumöl; B ö . . sl; Bettfedern; Brod; J . z 6 g. chalen; Dividivi; ; Druckers a. . ö. und r n, n, n. ö der Niederfahrt; Zarbehol; Fleisch; rohem Zi Federweiß; gepöckeltem und gerkͤucher ten gie werbe r n Hanföl; Harzen und Gummen aller nem und gemk arteffesmehlz upser und Messing; Leinen, rei= Ni n.. , . einschließlich Pack- und Sackleinen in der ederfahrt; Mahagoni= und andern fremden Yu heir n auch
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Korkholz und rohen Stöcken, so wie allen nicht anderweitig besonders tarifirten ausländischen Rohrarten; Manufakturwaaren aller Ar! — gewebten Stoffen — in der Niederfahrt; Palm- und Kokusöl; Papier in der Niederfahrt; Porzellan in der Nie—⸗ derfahrt; Radis alcannae; Salpeter- und Salzsäure, Schwe felsäure, — Vitriolöl —; Spiegel in Rahmen; Stärke; Sumach; Syrup; Waid und Wau; Wolle — Schaaf- und Lammwolle, Gerberwolle, Flockwolle, Scheerwolle, Tuch- oder Wolltrümmern, Zupf- oder Shuddywolle — nur ein Viertheil;
3) von Bleizucker; Knochenkohle, mit Ausschluß der auf ein Vierzigstel ermäßigten; Beinschwarz; Oelkuchen; Pottasche; Schwefel; Soda; Thran ö.
nur ein Fünftel;
I) von Backobst und trockenen Beeren; Caput mortunm; Erd farben und Farbenerde; Graphit; Heringen; Runkelrüben— Syrup; Südsee-Salpeter — rohem
nur ein Zehntel; 5) von Asphalt nur ein Zwanzigstel, und
6) von gebrauchter Knochenkohle, soweit sie lose im Schiffe oder
sonst unverpackt versandt wird, in der Niederfahrt nur ein Vierzigstel der durch 8. 23 der Additional-Akte zur Elb— schifffahrts⸗-Akte vom 13. April 1844 (Gesetz⸗Sammlung 1844 Seite 463) festgesetzten Elbzollgebühr erhoben wird, bestimmen Wir, daß diese Ermäßigungen bei Unseren Elbzollämtern vom 1. April
S54 ab bis auf Weiteres in Wirksamkeit treten und beziehungs
eise in Kraft bleiben sollen.
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Unser Finanz-Minister wird mit der Ausführung dieses Ge setzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Potsdam, den 15. Mai 1854.
Friedrich Wilhelm.
von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. In Vertretung: von Wangenheim.
Berlin, 14. Juni.
— Q —
Königsberg in Pr abgereist.
Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen ist
Berlin, den 14. Juni.
* 2 —
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich 5 .
Preußen ist von hier nach Deßau abgereist.
WMinisterinm für die landwirthschaftlichen Ange— legenheiten. Erlaß vom 4. Juni 1854 betreffend die Ver⸗— pflichtung der bei den Auseinandersetzungs— Behörden als Spezial-Kommissarien beschäftig⸗ ten Assessoren, so wie der von den gedachten Behörden beschäftigten OSekonomie-Kommissarien, zum Halten der Gesetz-Sammlung.
Es sind Zweifel erhoben worden darüber, ob die bei den Aus— einandersetzungs Behörden als Spezial-Kommissarien beschäftigten Assessoren zum Halten der Gesetz⸗Sammlung verpflichtet sind, und Seitens des Herrn Handels-Ministers ist die Entscheidung des landwirthschaftlichen Ministeriums über diese Zweifel in Antrag gebracht worden. Mit Rücksicht darauf, daß die bei den Ausein⸗ andersetzungs-Behörden angestellten Räthe und Assessoren, auch wenn sie nicht im Kollegium selbst arbeiten, sondern kem⸗ missarisch beschäftigt sind, unzweifelhaft zu den ö 2 ber Verordnung vom 27. Oktober 1810 bezeichneten Be⸗ amten gehören, kann ihre Verpflichtung zur Haltung der Gesetz⸗ Sammlung keinem Bedenken unterliegen, und es ist Seitens der Behörden darauf zu halten, daß sie dieser Verpflich⸗ tung nachkommen. Das Ministerium findet sich aber veranlaßt,
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gleichzeitig zu bestimmen, daß alle, von den gedachten, Behörden beschäftigten Oekonomie Kommissarien derselben Verpflichtung zu genügen haben, und zwar um so mehr, als sie einzeln stehende Beamte sind, deren Amtswirksamkeit die Kenntniß der erscheinenden Gesetze und Verordnungen zu einer unerläßlichen Bedingung macht. Berlin, den 4. Juni 1854. Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten. Im Allerhöchsten Auftrage: Bode.
An sämmtliche Königliche General— Kommissionen und landwirthschaftliche Regierungs⸗-Ab⸗—
theilungen.
J . 9 ** s 3 — sX 3 ** z ** 1 19* Abgereist: Der ; und Commandeur der gten
K , 8 nah Frank surt a. de d
ö . 3 14590 nun Y5J CGG Infanterie⸗Brigade, von 2 69 19
reußen. Die deutsche Bundes-Ver— nlung hat in ihrer Sitzung vom 20. Januar d. J. einen Be⸗ iß gefaßt, welcher die gegenseitige Verpflichtung der Bundes— serungen zur Auslieferung gemeiner Verbrecher in daß die Auslieferungs-Verbindlichkeit sich auf
erstreckt, welche in dem requirirten
* ( ö l 26 ö. Ro Vergehen (mit Ausschluß der
der Weise erzielt, diejenigen Individuen wegen Verbrechen . Defraudationen und der Uebertretungen von Polizei⸗
zur Untersuchung gezogen worden sind, vor⸗
ausgesetzt, betreffende Handlung auch nach den Gesetzen des requirirten eine strafbare und die Strafe noch nicht ver⸗ sährt ist. Außerdem soll natürlich die Auslieferung der eigenen ran das Gericht fremder Staaten nicht stattsinden und
nur auf einen gehörig begründeten Antrag der
X erfolgen. Des Königs Ma jestät haben I0. . M. das Publicatlons-Patenkt Allerhöchst vollzogen,
1
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durch dessen Aufnahme in die Gesetz-Sammlung der erwähnte Bun⸗ ⸗
desbeschluß Kraft und Gültigkeit in allen Theilen des Königreichs N
wird. (Pr. C.) w Mittelst Verfügung vom 13. Januar 1851 hatte die Kö⸗ nigliche Regierung zu Potsdam für ihren Bezirk angeordnet, daß dieje⸗ nigen Anwohner einer Straße, welche den Königli chen Po sten, denselben unterwegs ein Unfall begegnet, die zu ihrem kerkommen erforderliche H ülfe verweigern, mit einer Po⸗ l
. rhalte
izeistrafe bis zu 19 Thalern oder ver äältnißmäßiger Gefängniß⸗ strafe belegt werden sollen. Die Gültigkeit dieser Verfügung war in einer vor Kurzem vorgekommenen Untersuchungssache in Zweifel gezogen worden. Das Königliche Ober 2 ribunal hat jedoch durch Erkenntniß vom 18. Januar d. J. die erhobenen Zweifel auf, Grund des §. 26 des Gesetzes über das Postwesen, vom 5. Juni 1852, für unbegründet erklärt und die Berechtigung der Bezirks -Negierungen
Interesse erforderlichen
. 8 79 G S** 166 561980
zum Erlasse derartiger, im landespolizenl ich n Intere, . Verfügungen ausdrücklich anerkannt. Die Königliche Regierung zu 666. 7 z. die fer
. R Nerfilo nnr O9 I pril D potsdam hat daher durch Verfügung vom ö ie ö * 9 ; s l w 859 Cas in (§Frinno⸗ Ne;IvkE6üamkeoft ihres szßkaren pen besaaten Crlasses n & inne⸗ 6. irksamkeit Ihre 8 früheren b ben besagten Erlasse J 35231
9 zugleich auf Grund des Gesetzes üher die Polizei= in 1. März 1850 angeordnet, daß die BVesitzer von Ackerpferden und die Lohnfuhrleute, welche die nach 8. 25 des an geführten Gesetzes über das Postwesen von ihnen zu gewährenden Hülfsleistungen versagen, mit einer gleichen Strafe belegt werden
ö ĩ J 164 1 5 * 13 * D 84 3 * 28 * 6. — 141 v6 l 59 ** sollen Mit Bezug hieraus lind von Seiten des Königlichen Ge—
7 Dr rock 5 o wan[ aß . 6 oJ neral⸗-Postamts die Ober ⸗Post⸗Directionen veranlaßt worden, bei
Son Megier gen ihrer Bezirke die 2 Regierungen 1h * 23 25 .
(br .
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selben Anordnunge l 3 beantragen. mittelst Eirt 6 , e und öffentl . ni . —
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Verfügung beiten und des Ministers des ᷣ aufmerksam gemacht worden, daß die Uebernahme der stäbtischer Straßen Seitens des Staates, wie auch im 5. 11 d Verordnung vom 16. Juni z (Gesetz-Sammlung Seite 523 ausdrücklich anerkannt ist, die Befreiung der Gemeinden von der Verpflichtung zur polizeimäßigen keinigung der Straten nicht begründet, und daß hiernach auch deren Reinigung von Schnee un Eis nicht den fiskalischen Fonds zur Last fällt, sondern Seitens der Gemeinden zu bewerkstelligen ist.
— Unter dem 21. Mai d. J. ist an sämmtliche Provinzial Bank-Anstalten des Staates die Aufforderung ergangen, nach Maßgabe des § 5 ad a. der Königlichen Verordnung vom 27. Ot tober 1810 vom laufenden Jahre ab ein Exemplar der Ge e tz⸗ Sammlung zu halten. Die Anstalten, welche diese Verfügung
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trifft, sind zur Zeit folgende: das Bank-⸗Direktorium zu Breslau, die
Bank⸗Comtoirs zu Cöln, Danzig, Königsberg, Magdeburg, Münster, Posen und Stettin, endlich die Bank- Kommanditen in Bromberg, Erefeld, Elberfeld, Elbing, Frankfurt a. d. O., Gleiwitz, Görlitz, Graudenz, Halle, Landsberg a. d. W., Memel, Siegen, Stralsund, Stolp, Thorn und Tilsit. Demgemäß hat der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten von dieser seiner Verfügung am 9ten d. M. auch die Königlichen Ober⸗-Postdirectionen in Kenntniß gesetzt und dieselben angewiesen, sämmtliche genannte Anstalten so wie die etwa später hinzukommenden gleicher Art, als zwangs⸗ pflichtige Interessenten in die GesetzSammlungs⸗Debits-Listen auf—⸗ zunehmen. (Pr. C.)
Memel, 11. Juni. Am 9ten d. M. wurde die Mannschaft der von der englischen Dampfkorvette „Conflict“ am 18. April als Prisen genommenen fünf xussischen Schiffe, die bisher auf der Fregatte „Amphion“ als Kriegsgefangene zurückgehalten wurden, 33 Mann an der Zahl, in Böten nach der Stadt gebracht und ihnen die Erlaubniß zur Rückkehr in ihr Vaterland gegeben. Die Führer der Schiffe sind zurückbehalten worden und sollen ehestens nach England transportirt werden. (Kön. Ztg.)
Stettin, 13. Juni. Se. Majestät der König nahm heute Vormittag eine Parade der Garnison ab. Mittags 4 Uhr setzte Se. Masestät die Reise fort, gelangte gegen 2 Uhr in Stargard an, von wo die Abreise nach Schneldemühl um 2 Uhr 56 Minuten stattfand.
Baiern. Kissing en, 12. Juni. Gestern Abend sind Ihre Königliche Hoheit die regierende Frau Großherzogin von Mecklenburg-Strelitz und Ihre Hoheit die Frau Herzogin Karoline von Mecklenburg-Strelitz zum Kurgebrauche mit zahlreichem Gefolge hier angekommen. (N. C.)
Hesterreich. Wien, 13. Juni. Die heutige „Oesterreichi⸗ sche Ebrrespondenz“ bezeichnet (einer telegr. Mittheilung zufolge) die Zusammenkunft des Kaisers von Oesterreich mit dem Könige von Preußen in Tetschen als einen beruhigenden Beweis freundschaftlich innigsten Verständnisses beider Monarchen. Als Gegenstand der stattgehabten Besprechung vermuthet die offizielle „Oesterreichische Correspondenz“ die Wahrung europäischer, besonders deutscher In⸗ teressen, und die Durchführung der preußisch-österreichischen Con⸗ vention unter allen Eventualitäten, ferner die Regulirung des Ver⸗ hältnisses der beiden deutschen Großmächte zu den andern deutschen Mächten.
Am 9ten d. traf in Krakau der Kaiserlich russische General⸗ Adjutant und Statthalter der kaukasischen Provinzen, Fürst Wo⸗ ronzoff, nebst Gemahlin und zahlreichem Gefolge ein und stieg im Potockischen Palaste ab.
Nieberlande. Haag, 10. Juni. Ein Jour al meldet,
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daß Befehl zur Armirung der Festung Naarden am Südersee u
8
er dazu gehörigen Forts ertheilt worden sei. — Die Cor pagnie Truppen, welche noch seit Schleifung der 5 ingswerke zu tzt den Befel m Abmarsche * —ͤ 1
w 36 ; holländisch⸗
n N h z Coevorden in Besatzung lag, hat jetz — Die feierliche Er g der
) ist c gen 20 Quni
421 den 20. Juni
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6 tzung des Publikums über geben werden. Belgien. Brüssel, 12. Juni. Morgen finden die Neu wahlen für die Hälfte der Repräsentantenkammer statt. Die Pr vinzen Antwerpen, Brabant, Westflandern, Namur und Luxembur haben Neuwahlen vorzunehmen. Die Wahlagitation ist im Gange, un es ist nicht zu verkennen, daß das Resultat zu keiner Zeit zweifelha gewesen, als es sich jetzt stellt. Zu Antwerpen, wo früher der Wahl⸗ kampf nie lebhaft war, scheint ein heftiger Kampf sich zu spinnen. Die Wahlen der Hauptstadt werden aber noch weit heftiger
— — 1 —
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s j n 81 8 66. 231 N s565 8 bestritten werden, indem die Spannung zwischen den Vorstädten
9 s 81 ö . . . g 1 81o* Gorsesstedenmne und der Hauptstadt die Folge gehabt hat, daß vier verschiedene Kandidatenlisten aufgestellt werden, und es nicht vorauszusagen
1 — . . . * . ö Faro 5 . 2** ** 21* 152 wer den Sieg erhält. Herr de Brouckere, welcher vornehmlich Octropbereich
Die Vor—
; 4 2 sm 11 ownr Plan ins Leben gerufen, die Vorstädte in den chwerlich gewählt werden. Die
; Hauptstadt zu ziehen, wird se städte stimmen gegen ihn. ‚ Türkei. Nach einer in Wien am 13ten d. M. über Belgrad eingetroffenen Rachricht wurde Mussa Pascha, der Kommandant listria, durch eine Kanonenkugel getödtet. Kiriklik Pascha den Verstorbenen. ĩ
3
je Berichte über die Ereignisse bei Silistria reichen bis
i. Die Belagerer haben noch keinen größeren Erfolz
tine, welche gegen das Fort Abdul Medschid ange⸗
worden war, um eine Bastion desselben zu sprengen, hatte
wenig Wirkung. Die Fortschritte der Belagerung werden übrigens,
wenn auch langsam, doch jeden Tag mehr und mehr bemerklich; u beiden Seiten der Angriffspunkte werden Batterieen aufge worfen. Am Sten d. Mts. ist es zwischen Minirer und Gegenmi nirer zu einem Gefechte gekommen, das zum Nachtheile der Be
lagerer endete. Die Mine blieb in den Händen der Türken. Beim
Fort Abdul Medschid haben sich die Belagerer bis auf Schußweite
r Dieselben haben eine Sappe aus Schanzkörben mit
len!
Cort genähert.
3 C2* — 4 ö , 2 6rIokbe 51 PL Baumwolle gefüllt an den Rand der Contrescarpe getrieben, hinter