1096
g von 9, 2083, 476 auf 3, 418,101. In der Ausfuhr dagegen f m nn,. Artikeln der ersten und letzten Klasse eine Verminde— rung und nur bei denen der zweiten eine Zunahme; es wurden näm— lich von der ersten Klasse im vorigen Jahre 59, 633 Stück ein= geführt, im Jahre 1852 aber 65,395, Also 5760 Stück weniger im Jahre . von der zweiten im vorigen Jahre für 5,926, 5t5 Fr', im Jahre 1352' nur für 4. 378, 56s Ir. also im Jahre 1853 für 1,247, g47 Fr. mehr; von der letzten Klasse im vorigen Jahre 1,166,105 Centner, im Jahre 1852 aber 1,273,416, also 107 311 Tentner weniger im Jahre 1853. Die Durch- fuhr hat in der ersten und zweiten Klasse zugenommen, in der letzten sich vermindert; in der ersten belief sie im Jahre 1852 sich auf 64,647 Stück, im Jahre 1853 auf 65,055, hatte sich im letzteren also um 408 Stück ver—= mehrt; in der zweiten im Jahre 1852 auf 422, 228 Fr., im Jahre 1853 auf S890, 5d, also auf mehr als das Doppelte, eine Zunahme um 468, 286 Fr.; in der letzten Klasse dagegen im Jahre 1852 auf 399,905 Centner und im Jahre 1853 nur auf 357,368 Centner, also eine Verminderung um 33,537 Centner. Die Zahlen sind hier in runder Summe, mit Weg lassung der Dezimalbrüche, angegeben. (Pr. C.)
Gewerbe- und Handels⸗Nachrichten.
— Aus Tilsit wird der „Pr. C.“ berichtet, daß der Verkehr mit Rußland zu Wasser und zu Lande in voller Lebhaftigkeit fortdauert. Dem erfolgten Verbot der Vieh- und Pferde⸗Ausfuhr aus Rußland legt man nur geringe Bedeutung bei, da Rindvieh und ganz besonders Pferde jetzt in Rußland selbst theurer bezahlt werden, als in den preußischen Gränz— Distrikten.
— In Folge einer von Frankreich ergangenen Anregung arbeitet man gegenwärtig in der Schweiz an einem Uebereinkommen der Kantone zum Schutze des schriftstellerischen und künstlerischen Eigenthums gegen den Nachdruck. Schon in einer am 4. Februar d. J. abgehaltenen Konferenz der hohen Stände wurde der Bundesrath durch 14 Stimmen ermächtigt, den Entwurf eines solchen Konkordates auszuaibeiten und den Ständen zur weiteren Entschließung vorzulegen, wobei man jedoch nicht vergessen darf, daß unter diesen 44 Stimmen eine Anzahl von Kantonen mitbegriffen ist, welche nur der Vorlegung eines Entwurfs an sich keine Schwierigkeiten in den Weg legen wollten. Der Bundesrath hat nun kürzlich den Entwurf dieses Nachdruck-Konkordats den Kantonal-Regierun⸗—
gen zugestellt, mit dem Ersuchen, sich durch ihre Beauftragten darü äußern zu wollen. Der Entwurf enthält 9 . . = 66 das ausschließliche Recht der Schrisisteller an, ihre Erzeugnisfe zu ver— öffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Dieses Recht wird auf alle Erzeugnisse der Literatur und Kunst bezogen, welche von einem Schweizer= bürger in den konkoidirenden Kantonen oder von einem in den letzte— ren niedergelassenen Fremden veröffentlicht werden. Artikel 2 verbůrgt dieses Recht auf die ganze Lebensdauer des Autors, oder, wenn derselbe vor Ablauf des zwanzigsten Jahres, vom Zeitpunkte der Veröffentlichung an, starb, zu Gunsten der Erben und Rechtsnachfolger desselben auf den Rest dieses zwanzigjährigen Zeitraumes. Artikel 3 und 4 bestimmen die Fälle und Ausnahmen, in welchen das Autorrecht nicht als verletzt ange— sehen werden soll. In den Artikeln 5 und 6 wird eine Buße von 500 Franken über den Nachdrucker oder den Händler mit Nachdruck verhängt; die unverkauften Exemplare verfallen det Confiscation zu Gunsten des Autors, welchem außerdem die Klage auf Entschädigung, deren Höhe das Gericht bestimmen würde, vorbehalten bleibt. Endlich bestimmt der Ste Ar— tikel Folgendes: „Der Schutz des literarischen und künstlerischen Eigen- thums kann durch Staatsvertrag auch auf die Erzeugnisse derjenigen Staaten ausgedehnt werden, welche Gegenrecht halten und zugleich durch Herabsetzung der Eingangszölle auf die Erzeugnisse der schweizerischen Literatur und Kunst den Debit derselb en ermöglichen und somit in Wahr— heit und nicht nur zum Scheine ihrerseits die schweizerischen Literatur- und Kunstprodukte in Schutz nehmen.“ (Pr. C.)
önigliche Schanspiele.
„ Dienstag, 20. Juni. Im Opernhause. (1065te Vorstellung): i. lustigen Weiber von Windsor, komisch⸗phantastische Oper in 3 Akten, nach Shakespeare's gleichnamigem Lustspiel, gedichtet von S. H. Mosenthal. Musik von Otto Nicolai. Tanz vom Königl. . . (Frl. Ney: Frau Fluth, als vorletzte Gast— rolle; Mittel ⸗-Preise. ;
Mittwoch, 21. Juni. Im Schauspielhause. (136ste Abonne— ments Vorstellung): Othello, der Mohr von Venedig. Trauer spiel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare, übersetzt von Heinrich Voß. Kleine Preise. .
1877 i
Der Tagelöhner Wilhelm Neitzke, 37 Jahr alt, evangelischen Glaubens, hat sich im April d. J., nachdem er sich eines Diebstahls dringend ver= dächtig gemacht, von seinem bisherigen Wohnorte Treptow a. d. Rega heimlich entfernt.
Alle Civil und Militairbehörden werden er— sucht, den 2c. Ne itzke, von welchem übrigens ein Signalement nicht gegeben werden kann, im Be—
zutheilen.
auch sind wir auf Verlangen bereit, die Ver— pachtungs ⸗Bedingungen gegen Erstattung der Copialien durch Postvorschuß abschriftlich mit⸗
Frankfurt a. O., den 13. Juni 1854. Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domänen und Forsten.
1 No. 261. über 100 Thlr. und JJ
. Wegen der Verjährung der ausgeloosten Ren— tenbriefe verweisen wir auf die Bestimmungen des K
Königsberg, den 20. Mai 1854.
. Königliche Direction
der Rentenbank für die Provinz Preußen.
tretungsfalle verhaften und an die Königliche Kreisgerichts⸗-Kommission zu Treptow a. d. Rega abliefern zu lassen. Cammin in Pommern, den 17. Juni 1854. Der Staats-⸗Anwalt.
1s741 Domänen -Verpachtung.
Das im Königsberger Kreise der Neumark, an der von Cüstrin nach Soldin führenden Chaussee belegene und 13 Meilen von Cüstrin
gezogen worden:
entfernte Königliche Domainen⸗Vorwerk Zicher, zu hh wl. Me. , . 2 zu 100 Thlr. Ne. 1442. 21.
zu welchem 44 Morgen 89 1Ruthen Gätten, 249 Morgen 100 (iRuthen Acker, 4 Morgen 44 MIRuthen Wiesen im Felde, 098 Morgen 91 AMRuthen Hütung, 46 Morgen 98 U Ruthen Fenn, Brücher und Pfühle, 39 Morgen 164 Ruthen Hof- und Baustellen, Wege, Gräben
bruchwiesen, zusammen 1350 Morgen 46 IRuthen Flächenraum gehören, soll mit den ausreichend vorhandenen Wohn- und Wirthschaftsgebäuden Die Inhaber
7251 Bekanntmachung. lõs69
In der nach den Bestimmungen der §§. 39, 41 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 und nach unserer Bekanntmachung vom 28sten v. Mts. heute stattgefundenen öffentlichen Ver⸗ loosung von Rentenbriefen sind folgende Apoints
Littr. A. zu 1000 Thlr. No. 199. 217. 614.
werden
——— —
*
Oeffentliche Bekanntmachung.
Bei dem unterzeichneten Gerichte ist in Sachen des Tuchfabrikanten Matthias M. 4. 54. das öffentliche Aufgebot des von J. Moser jr, hier— selbst am 11. August 1853 auf S. J. Lands⸗ berger hieselbst gezogenen, und von diesem ange— nommenen, an die Ordre von Fr. Matthias altimo Dezember 1853 zahlbaren Prima⸗Wech⸗ sels über 240 Rthlr., welcher mit dem Blanes— Giro von Fr. Matthias jr. versehen gewesen, beantragt worden.
Die unbekannten Inhaber dieses Wechsels werden daher hierdurch aufgefordert, denselben dem unterzeichneten Gerichte und zwar spätestens in dem hierzu
auf den 2. September 1854, Vor⸗
mittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Stadtgerichts-⸗Rathe Herrn Hermanni, im Stadtgerichts gebäude, Jüdenstraße 59, Zimmer Nr. 26, anberaumten Termine vor⸗ zulegen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos
ö on 1653. 1770. 2228.
10. Ins 173
214. 1220. 1297. 4487. ,.
? j zu 25 Thlr. No. 37. 157. 691. 825. Hö .
und unbrauchbar, so wie 230 Morgen Warthe—⸗ E zu 106 Th, Noe s , gg.
1 *
1258. 1489. 1964. 2 0 2g. aufgefordert, gegen
auf die 18 Jahre von Johannis 1855 bis dahin
15873 im Wege des öffentlichen Ausgebots ander-
, . werden. Wir haben zu diese ĩ seitations- 2 z sem Behufe einen Lieitations den 14. . J., Vormittags r im Königlichen Regierungsgebände ierselbst vor dem Regierungs- Rathe . ö und bringen solches mit dem Bemerken zur all= gemeinen Kenntniß daß das Pachtgelder-⸗ Minimum auf 2220 Thlr. inkl. in Gold festgesetzt und zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Vermögen von 10,909 Thir. erforderlich ist. Die Verpachtungs⸗-Bedingungen und die Regeln der Licitation, so wie die Karten, Vermessungs⸗ Negister und sonstigen Beschreibungen der Pacht= Objekte können in unserer Domänen -Registratur während der Dienststunden eingesehen werden;
Quittung und Einlieferung dieser Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen Coupons Series I. No. 9 bis incl. 16 den Nennwerih der ersteren bei unserer Kasse hierselbst vom 1. Oktober dieses Jahres ab, in den Wochentagen von 9 bis 12 Uhr Vormittags, in Empfang zu nehmen.
Von dem vorgedachten Tage ab hört die Ver— zinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf. Der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapitale in Abzug gebracht.
Gleichzeilig wird hiermit bekannt gemacht, daß aus dem Fälligkeits-Termine den 1. April 1852 folgende schon früher ausgelooste Renten briefe der Provinz Preußen bis jetzt zur Zahlung der Valuta bei der Rentenbank⸗Kasse nicht prä⸗ sentirt worden sind:
erklärt werden wird.
Berlin, den 23. März 1854.
Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit- ꝛc. und Nachlaßsachen.
[719]. Ediktal-⸗Citation.
Auf die Anklage des Königlichen Staats⸗An⸗ 66 vom 15. März 1853 ist wider die Kauf⸗ eute:
1) Heymann Steinthal, 53 Jahre alt, jüdischen Glaubens, früher zu Berlin, Molkenmarki
h Nr. 5, wohnhaft,
un
2) Adolph Ascher Behrend, am S8. Okiober 1815 zu Dessau geboren, jüdischen Glau⸗ bens, früher zu Berlin, Molkenmarkt Nr. 5 wohnend,
beide jetzt in England sich aufhaltend, durch den
Beschluß der Anklagekammer des unterzeichneten Gerichts, dem die Verhandlung und Entscheidung der Sache durch das Reskript des Königlichen Kammergerichts vom 10. März 1851 übertragen ist, die Untersuchung wegen Deftaudation der Eingangsabgaben von überhaupt 126 Centnern S8 . Pfd. baumwollener und 5 Centnern 53 Pfd. halbseidener Waaren in 13 verschiedenen Fällen, während der Zeit vom Mai 1859 bis zum
Monate März 1851, nach dem Gesetze vom
23. Januar 1838, §§. 2, 3, 6, 16, 20 und 2t, eröffnet und der Audienz⸗Termin auf
den 1. September 1854, Vormittags 8 Uhr, in unserem Sitzungszimmer
Nr. 1 unseres Geschäfs - Lokals hierselbst anbe⸗
raumt worden.
Es werden daher die gedachten Kaufleute Hey⸗ mann Steinthal und Adolph Ascher Behrend aufgefordert, zur festgesetzten Stunde zu erschei= nen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder die⸗ selben uns so zeitig vor dem Termine anzuzei⸗ gen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.
Im Falle des Ausbleibens wird mit der Un— terfuchung und Entscheidung in contumaciam wider den Ausbleibenden verfahren werden.
Perleberg, am 16. Mai 1854.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
18631 Bekanntmachung.
In unserm Depositorio befinden sich folgende, vor länger als 56 Jahren bei dem ehemaligen Dom- und Stadtgerichte allhier, und dem ehe— maligen Land und Stadtgerichte zu Sandau niedergelegte, noch uneröffnete Testamente:
1) der Frau Direktor Du Bignon, Johanna Friederike geb. Flörke zu Dom- Havelberg, vom 9. April 17913
) des Unterthanen Christoph Wolter nebst Frau
Anna Margarethe geb. Reinecke zu Neu—
berg, vom 4. Juni 1792; zz der“ Ehefrau des Arbeitsmannes Johann
Friedrich Wolter, Anna Katharina geb.
Lemm zu Schönberg, vom 24. Februar 1795.
der Ehefrau des Schiffers und Eigenthü—
mers Johann Friedrich Mertens, Katharina
Elisabeth geb. Lucas zu Köperberg, vom
24. März 1798;
3) der Wittwe Ulrich, Anna Maria geb. Ebel
allhier, vom 17. Dezember 1792;
des Dienstknechts Bavid Raumann nebst
Frau Marie Dorothea Fölsch allhier, vom 2. Oltober 1794;
) der Marie Dorothee Werner, verehel. Accise⸗
Commis Bethge allhier, vom 27. März 1794;
) des Ziegelmeisters Johann Christian Telitz allhier, vom 13. Mai 17953
des Kaufmanns Jakob Meißner nebst Frau
Marie Dorothee Schweling allhier, vom 23. April 1795; J . ) des Hans Mewes nebst Frau Katharina Maria geb. Ridders zu Saldernberg, vom
16, R a/,
der verehel. Joachim Ebel, Marie Elisabeth geb. Eggert, vom 24. Ottober 1754; . des Unteroffiziers Johann Andreas Lind⸗
städt und Frau Marie Dorothee Bannier
zu Sandau, vom 31. Mai 1796; des Schuhmachergesellen Johann Georg Mundt daselbst, vom 23. März 17933 des Trompeters Johann Karl Weise und Frau Johanna Christiane geb. Döring da— selbst, vom 15. Juni 1796 ö ver Wiltwe Schulze, Margaretha Elisabeth geb. Brademann daselbst, vom 27. August 17833 der Frau Rittmeister von Waldow, Wil— helmine Friederike Florentine geb. von Tres—⸗ kow dasesbst, vom 24 — 27. Dezember 1782; das Codizlil des Bürgers und Altsitzers Mandenberg daselbst, vom 9. Juni 17683 des Hans Schluß und Frau Anna Doro— thee geb. Ritter, ö des Handarbeiters Behrend Schluß und Frau Anna Katharina Schröder zu Sandau, des Georg Wischer zu Klietz, . 15 des Bürgers und Fischers Daniel Voß nebst Frau geb. Schluß zu Sandau, vom 29sten Oktober 1781; . ) Die Ehestiftung des Kossäthen Christoph
1097 Krüger und Frau Katharina Maria geb. Steppenbeck zu Wulkau, vom 6. März 1779. Die unbekannten Interessenten werden hiermit zur Nachsuchung der Publication derselben auf— gefordert. Havelberg, den 29. Mai 1854.
Königliche Kreisgerichts-⸗Deputation.
707 Ediktal⸗-Vorladung
der Gläubiger in dem Konkurs- Prozesse über das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Karl
Rosocha. . Ueber das Vermögen des hiesigen Kaufmanns
Karl Rosocha ist per Decretum vom 30. März c.
der Konkurs-Prozeß eröffnet worden.
Der Termin zur Anmeldung der Ansprüche
der unbekannten Gläubiger an die Konkurs⸗— Masse steht am 2. September , Vormii⸗ tags um 11 Uhr, vor dem Herrn Kreis⸗ gerichts-Rath Hevelke im Parteienzimmer des hiesigen Gerichts an.
Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausge— schlofen, und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Siillschweigen auferlegt werden. Als Mandatarien werden der Rechts-An⸗ walt Schenkel und der Justiz-⸗Rath Dreckschmidt vorgeschlagen.
Marienburg, den 15. Mai 1854.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
4051 Prog ela m g. Der Schuhmachergeselle Johann Karl Ebling,
welcher sich angeblich vor ungefähr sieben Jahren
von seiner Ehefrau, Karoline Wilhelmine, ge— bornen Kürschner, entfernt hat, wird hiermit zur Beantwortung der von seiner genannten Ehefrau wegen böslicher Verlassung gegen ihn angestellten Scheidungsklage an hiesiger Gerichtsstelle auf den zwanzigsten (26.) September 1854, Mittags zwölf Uhr, . vor dem Herin Kieisgerichts⸗Raih Spiegelberg mit der Warnung vorgeladen, daß, falls die Klage seiner Ehefrau vom 18. Februar er,, welche nebst Beilagen in unserer Registratur eingesehen, auf Verlangen auch abschriftlich mitgetheilt werden kann, bis zum Termin in schriftlicher, legalisirter Form und unter Bezeichnung des jetzigen Auf⸗
enthaltsorts des Beklagten nicht beantwortet
werden, Verklagter auch im Termine selbst weder in Person noch durch einen gehörig Bevollmäch— tigten — wozu die hiesigen Rechtsanwalte Koffka, Justizrath Keller und Justizrath Hannemann hier in Vorschlag gebracht werden — erscheinen und die Klage beantworten sollte, die in der Klage aufgeführten Thatsachen für zugestanden, die pro—⸗ duzirten Urkunden für rekognoszirt erachtet, und auf Grund derselben erkannt werden wird.
Auf Scheidungsstrafe hat die Klägerin ver— zichtet Frankfurt a. O., den 15. März 1854.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
1870 Holz⸗Verkauf. In dem für die Forstreviere Kehrberg und
Wildenbruch des Regierungsbezirks Stettin auf / Mittwoch, den 16. Juli c, Vormittags
ü n,,
zu Königsberg i. d. NM. in Engels Hotel ge— meinschaftlich Termine sollen, und zwar:;
l. aus dem Kehrberger Reviere:
922 Klftr. Buchen Klobenholz;
II. aus dem Wildenbrucher Reviere:
a) Eichen: .
15 Klftr. Nutzholz zu 35 Klobenlänge,
130 — Klobenholz desgleichen, 330 — Knüppelholz; h) ng n;, 1150 Klftr. Klobenholz, 470 — Knüppelholz; ) Birken: . 64 Klstr. Klobenhol;, 34 — Knüppelholz; ö,,
15 Klfir. Klobenholz, 6. öffentlich meistbletend verkauft werden, was hier durch zur Kenntniß des Publikums gebracht wird,
Steitin, den 15. Juni 1854. 5 Der Königliche Forst⸗Inspettor: von Waldaw
anberaumten Holzversteigerungs⸗
882 Die derzeitige Direction der Wriezen⸗Oder⸗ bruch⸗Chaussee⸗Gesellschaft besteht aus ) dem Kaufmann, Hauptmann a. D. Leist zu Wriezen a. d. O., als Direktor, dem Kaufmann Sommerfeldt zu Wriezen a. d. O., als dessen Stellvertreter, dem Bütgermeister Mahler zu Wriezen, dem Land⸗Baumeister Neubart zu Wriezen, dem Rittergutsbesitzer Kuntze zu Eichwerder, dem Zimmer meister Kisse zu Carlsbiese, aus den Stellvertretern Gerichtsmann Miecklei zu Güstebiese, Gutsbesitzer Schlender zu Neu⸗Levin, Gerichts⸗-Schulzen Bochow zu Groß-⸗Barnim, was hiermit zufolge 8. 55 des betreffenden Sta⸗ tuts zur öffentlichen Kenniniß gebracht wird. Wriezen a. d. O., 15. Juni 1854. Die Direction der Wriezen⸗Oderbruch⸗-Chaussee⸗ Gesellschaft.
187851 Königlich Niederschlesisch— Märkische Eisenbahn.
Die Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ Prioritäts-Obligationen Ser. II., Nr. 4825 und 4826 a 50 Thlr.“, mit Zins⸗Coupons vom 1sten Januar d. J. ab, die Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn - Prioritäts ⸗-Obligation Ser. II., Nr. 17,803 a 50 Thlr. mit Zins⸗Coupons vom 1. Januar 1853 ab, die Niederschlesisch⸗Märkische Eifenbahn-⸗Prioritäts-Obligation Ser. II., Nr. 3970 250 Thlr., ohne Coupons, und die Niederschlesisch⸗ Märktsche Eisenbahn - Prioritäts⸗Actie Ser. J., Nr. 4933 a 100 Thlr., ohne Zins⸗Coupons, sind als abhanden gekommen angemeldet worden.
In Gemäßheit des vierten Nachtrages vom 19. Dezember 1818 (Gesetz⸗ Sammlung pro 1849, Seite 135) zum Statut der ehemaligen Nieder— schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft vom 26. August 1843 und des Gesetzes vom 31. März 1852 (Gesetz Sammlung pro 1852, S. 89) wer⸗ den die zeitigen Inhaber der vorbezeichneten Papiere hierdurch aufgesordert, solche an uns einzuliefern oder die eiwaigen Rechte an diesel⸗ ben bei uns geltend zu machen, widrigenfalls deren gerichtliche Mortification beantragt werden wird, die nach dem Statut-Nachtrage vom 19ten Dezember 1848 erfolgen muß, wenn die gegen— wärtige Aufforderung dreimal in Zwischenräumen von 3 zu 3 Monaten veröffentlicht und die Ein⸗ lieferung oder Geltendmachung etwaiger Rechte nicht spätestens binnen 3 Monaten nach der letz⸗ ten Veröffentlichung bewirkt ist.
Berlin, den 9. Juni 1854.
Königliche Direction der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn.
1873 , K Dortmund-⸗Soester Eisenbahn.
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 28. August v. J. fordern wir die Herren Zeichner der Stamm-Actien Litr. B. (Dortmund⸗-Soest) auf: die e Einzahlung bis zum 6. August d. ., 2 ö 2 .
D 8 m w 259. Februar 1855 bei den in jener Bekanntmachung bezeichneten Zahlstellen zu leisten. Elberfeld, den 8. Juni 1854. Königliche Eisenbahn-Direction
.
d e mn, nn. 8 2 2
. J. fälligen Coupons
. d. J. durch
] 1 ea * n o Nz1 2 1m.
die Herren Gebrüde e . om]