1204 ( Das Abonnement beträgt Berliner Börse vom 5. Juli 1854. ohne Preis- Erhöhung.
Tumnsscher Werhsel-, Fonds- Und Geld- Cours. Hisenbahn - Actien. 5 2 9 252
Frier vcĩã. it sßriot. Geld n sũrĩcr sõci . i n , Berl. Stadt- Obligat. 44 — 97 Aachen- Düsseld. . 3. 83. — . Wittenb.. — 36 46 e n R
vr echHsgel- Ci ks. do. do. 3 — do. Prioritäts- 4 S5. 84 o. Prioritäts-⸗
. Aachen- Mastr.. ... 50 Niedersehl. Mark. . . 1397 1393 k 1 do. Piioritãts- 4 — do. Prioritâts- 1393 Kur- u. Neumüärk.. Berg. - Märkisehe. .. do. Conv. Prioritats- 148 Ostpreussisehe do. EPrioritats- do. Frior. III. Ser. 148 hoimmersche . 40 go, H, . 3 do. IV. Serie
5 14 Pos ens ehe. Berl. Anh. it. Au. B. do. 35 do.
Aue Ppost-Anstalten des In- und
für das vierteljahr in allen Theilen der Monarchie
Preußischen Staats - Anzeigers 233 Mauer ⸗Strasße Nr. 5 . * — t — — 7
A nze ö ger.
⸗ 8) ** * * 1 28 J : s . Königlich Preusziseher * *
2
Niederschl. Lweigb. d Prioritäts- Obersehles. Lit. 26 ö ; K * Berlin- Hamburger. — — . Lit. B 3! do. Prioritats- 89 Prior. Lit. A. Rentenbriefe. do. do. II. Em. Prior. Lit, B. 3 Berlin- Potsd. Magd. . . Prior. Lit. D.
do. Prior. Oblig. Prior. Lit. E.
49. do. Lit. . Prinz Wilh. Steele-
Posensche. . . . . . . . .“ .
; do do. Lit. D. 4 Preussisehe . .. . .... ⸗ * . ;
Rhein- u. Westph. — Berlin - Stettiner. .
. do. Prior. Oblig. Sächsische . * Schlesische . . . ..
Ruhrort-Cref. Gladb.
Cõln- Mindener Pr. Bk. Anth. Scheine do. Prior. Ohlig. o eh e m do. do. II. Ein. do. Prioritats- 4 . . J Stargard- Posen. . . . 3
. 8. 7.
Andere Goldmünzen do. III. Emission 4 86 dé. Prioritäts- ö. Hopotheken-Gläubiget und andere Realbexrechtigte, Nießbraucher⸗ 8 Thlr. J, Düsseldorf - Elbert. 36. J,, 98 Wiederkaufs Berechtigte und Pächter der zur Genossenschaft gezogenen do. Prioritats- S7 877 do. Prior. Gblig. 47 93 Waldkulturgesetz für den Kreis Wittgenstein. Vom Grundstücke dürfen deren Vereinigung nicht widersprech en. Der Zuziehung do. Prioritäts-5 — Wilb. B. (cosel-Mabg) — 1775 1. Juni 1854 dieser Personen bei dem Vereinigungsgeschäfte bedarf es nicht, Die Nagdeb. Halberst. . —i . . Rechte, welche denselben bisher an den gedachten Grundstücken zustanden,
gehen auf die an die Stelle dieser Grundstücke tretenden Holz⸗Actien und Fichtamtliche dotirungen.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Kapital⸗Ausgleichungen über. . . Preußen ꝛc. ꝛc. Wegen Sicherung der Rechte dieser Personen kommen dieselben 963 7. Friss sss f 991g s verordnen, unter Zustimmung der Kammern, was solgt: schriften in Anwendung, welche in Ansehung der Sicherung der Ansprüche zusl. Priorität , . Ausländ. Fond . . 5 . . Zust z 3. sols dritter Personen an Rentenbriefen und Ablosungs⸗Kapitalien gelten. . . . 3 . . . 360 : Im Kreise Wittgenstein können in jedem Gemeinde Bezirke alle dieje⸗ . . 3. Grundstücke Actien. Weimar. Bank. ,, , nn, pfahr. J nigen Grundstücke, welche im Flurbuche als Außenländereien bezeichnet und Servituten, welche auf den zur Genossenschaft. gezogenen . rundstücken d Brauns chv. Bank ? 6st enen, . bisher nicht zum regelmäßigen Fruchtbau benutzt worden sind, mit Aus⸗ hasten, erleiden durch diese Vereinigung leine Veränderung. Ins besondere gr sean ber schles tische Oesterreich. Metall.. . . 8 96. 7 ö . . schluß jedoch' derjen gen, weich? zu den Besitzungen eines der fürstlichen schließt die Vereinigung die Fortdauer bestehen der Hütungsrechte nicht aus. gordb (Friedr. Wilh.) do. engl. do...... . . 6. ,. Häuser Witigenstein⸗Wittgenstein und Wittgenstein-Berleburg gehören, be— Die Weideberechtigten müssen sich aber die Benutzung der vereinigten Grund⸗ 34 9h 9e * . do. Bank- Ketien,. ,, huss ihrer Benutzung zur Waldkultur auf den Antrag auch' nur eines der stücke zur Holzzucht gefallen lassen, und sich ohne Enischädigung denjenigen JJ ku , ert.. Hamb. Feuer-kassce- abci betheillgien Eigenihümer zu einem Ganzen vereinigt werden. Die Beschräntungen unterwerfen, welchen die Ausübung der Waldweide nach kJ do. Stiegl. 2. 4. Anl. d. Staats Prä-. Anl. ndr ee , ginnen sind zu ihrer Erklärung über einen solchen Antrag zu allgemeinen Gesetzen unterliegt, . . ö. . — a5 946 5. Anl. Lübecker Staat: anl. einem frühestens vier Wochen nach behändigter Vorladung anzuberaumen⸗ Weideberechtigte, welche nicht gleichzeitig Mitglieder der Ger sen schaft do. v. Rothschild L. Eurhetzs. Er. hl. a5 Th. än Termine unter der Verwarnung vorzuladen, daß die Nichterscheinenden sind, mühen jedoch wegen k in der Ausübung der Weide auf Kass. Vereins-BR.-Aei. 4 do. Engl. Anleihe. ... . . FI. . für zustimmend werden erachtet werden. Sen zur Genossenschaft gezogenen drundstücken entschädigt werden. do. Pofn. Sehatz- bl. 33 . Widerspricht in diesem Termine die Mehrzahl aller Betheiligten, z 44. . . de. do. Cert. L. A. ,,, nach dem Katastral⸗Reinertrage berechnet, der Vereinigung nicht, so ist . uf den Umfang der Berechtigungen in fremden Forsten, welche den da. g. . Schuld. Eigenthümern der eingeworfenen, Grundstücke vor deren Vereinigung etwa Poln. neue Pfandbr. ... o. 1 à3 3 steigende
Wien im 20 FI. F. . 150 EI. Augsburg 150 EI. Breslau.... ...... 100 ThI. Leipzig in Cour. im 14 Lhl. Fuss 100 Thlr. .. ... ..... ; Frkf. a. M. südd. W. 199 FI. Z I. Petersburg 109 S. R.. ... ...]
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Kur- u. Neumärk. .
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Berlin, Sonnabend den 8. Juli 1854.
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do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: bung des Eigenthums in dem Lagerbuche entweder auf den Antrag des ö. Dem . h nzen Alexis ö ö essen ,, ad, en bisherigen Eigenthümers nach Maßgabe des über die Veräußerung bei⸗ ö . J z gebrachten glaubhasten Nachweises, oder auf den Antrag des neuen Eigen Adler-Orden zu verleihen. thümers geschehen ist.
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Preuss. Freiw. Anleihe. . . . . .. Staatsanleihe von 1850. ..... .. dito von 1852 dito d Staats Schuldscheine Primiensch. d. Seehandl. à 50 Th. Kur- und Neum. Sehuldverschr. 3
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in- und . KEisenb. - Stamm- Actien und eâuit- tungsbogen. Alster dam - Rotter dam q Cöthen - Bernburg — Frankfurt- Hanau. ..... 3 Cracau - Obersehles. . . Kiel Altona Livorno - Florenz Ludwigshafen- Bexbach Mainz - Lud wigshafen.. RHecklenburger . Nordh. (Friedr. Wilh.) Zarskoje - Selo pro St. ke.
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9 2 ö . 2 6 1. e 6 ö dem Antrage Folge zu geber 8. 2 — zugestanden haben, bleibt der Holz⸗ und Streu - Ertrag, welcher den Wald⸗
S. 2. . ö. ; ! K Einzelne der im 8. 1 gedachten Grundstücke können von der Ver⸗ genossen zufaͤllt, ohne Einfluß. einigung ausgeschlossen bleiben, fobald sämmtliche Betheiligte darüber ein⸗ §. 10.
— 9 2 D
Posensche Rentenbriefe 93 a 937 gem. Berlin-Anhalter Litt. A. u. B. 1213 a 120 gem. Cöln- Minden 117 a 116 gem. Nordbalin
(Friedr. Wilh.) 42 2 4 gem. Oestr. Metall. 673 a b7ꝭ gem.
Hern kim, 5. Juli. Bei sehr flauem Geschäft stellten sich die Course der Eisenbahn-Actien im Allgemeinen etwas niedriger. Preus— sische und ausländische Fonds matter.
Der lime dae §gR M ᷣ kB vom 5. Juli.
Weizen loco 86 - 100 Rthlr.
Rotzten 71 — 76 Rihlr, locc S / 85pfd. 71 - 72 Rihlr. Pr. S2psd. ben, im Kanal schw. S3 ss4psd. 713 Rthlr. Pr. S2pfd. bez, Juli 68 a ber a b8 kKthlr. bez., Jusi August 64 a 637 a 64 Rthlr. ber,, Septem- ber-Oktober 577 a Za z Rthlr. bez.
Gerste, grolse 53 — 658 Rthlr., kleine 44 — 48 Rihlr.
Hafer 37 — 42 Rthlr.
Erbsen 68 — 76 Rthlr.
tähöl loco 1356 Rihlr, Br., 136 ber, 135 G., Juli Lat kRählr. Br., 12 G., Juli -August 123 Rthlr. Br.R, 123 G., August - September 1233 Kihlr. Br., 12 G., Sep tember- Oktober 1255 24 Rthlr. ber. u. Br., 123 G.
Spiritus loco ohne Fals 347 Rthlr. bez., Juli u. Juli - Autzust 3334 Kihlr, bez. u. G., 333 Br., Autzust - Scptember 333 2 3533 Rthlr. verk., 3 1 335 G., September - Oktober 303 a 31 Rthlr. bez. u. Br.,
ö Weinen unbeachtet. Roggen wenig verändert. Rüböl stilles Ge- chäft. Spiritus preishaltend.
pi . 4. Juli. Leipzig - Dresdener 1903 6. Si chsis ch- . 69 Sichsisech Schlesische 997 G. Löbau- Zittauer r, 295 G. Matdeburtz-Leipzitzer 271 G. Berlin-Anhaltische 120
— — *
—
Br. Köln- Mindener 1167 G. Thüringer 98 G. Anhalt - Dessauer Landesbank-Actien 1445 Br. Braunschweiger Bankactien 10823 Br. Weimarische Bankactien 965 Br., 953 G. Wiener Banknoten 793 e,,
ER ann bhagkæx. 4. Juli, 3 Uhr — Minuten Nachmittags. Course nominell. Schluss-Course: Berlin- Hamburger 100. Köln- Mindener 117. Kieler 106. 3proz. Spanier 343. 1pro.. Spanier 18353. Sardi- nier S153. Sproz. Russen S353. Mexikaner 17. Diseonteo 23 pCt.
Getreidemarkt: Weizen schr flau. Roggen flau, loco test.
Oel, loco 255, pro Okiober 2485, Pro Mai 24. Kalfee und Zink stille.
London lang 13 Mk. Sh. notirt, 13 Mrk. 13 Sh. ber., kEurr 13 Mrk. 26 Sh. notirt, 135 Mrk. 37 Sh. bez.! Amsterdam 36, 05. Wien 95.
Stettin, 5. Juli, 2 Uhr — Minuten Nachmittaßs. (Rel, Dep. d. Staats- Anzeigers.) Woeizen still. Roggen 70 — 74 bez., Juli o7 ber., Juli-August 643 G., 65 Br., Septbr. Oktober 58 G. u. Br. Spi- ritus Juli 11 bez. Käböl 123 bez, Sept.-Okt. 42562 bez.
F Gmelom, Dienstag, 4. Juli, Mittags 1 Uhr. (Lel. Dep. d. C. B.) Consols 93.
— Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) Consols 835. 1proz. Spanier 195, 3. Nlexikaner 2443, 3. Sardinier 86, 87. 5proz. Russen s9, 400. 4Iproz. Russen 84, 85. ö
Hamburg 3 Monat - VWuechsel 13 ME. 53, . Sch. Wien 12 kF1. 36 — 40 Kr.
Das fällige Dampfschiff aus Rio - Janeiro ist in Liverpool einge- troffen.
Hive koi, Dienstag, 4. Juli. (Tel. Dep. d. C. B.) Ba um-
wolle: 8005 Ballen Umsalg. Preise gegen gestern unverändert.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Truck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decke?.)
verstanden sind. .
; 2 , muß dagegen erfolgen, wenn dergleichen Grund stücke vermöge ihrer Lage in den Wirthschafisplan des Waldkörpers nicht passen, und auch nur Einer der Bet heiligen rarauf anträgt. Andere als die im S. J erwähnten Grundstücke müssen, wenn sie ver⸗
möge ihrer Lage in den Wirthschafisplan des Waldkörpers passen, auf
Antrag ihrer Eigenthümer zu der Vereinigung verstattet werden. Es gilt
pies auch von den Ländereien, welche einem der beiden Fürstlich Wittgen⸗
steinschen Häuser gehören, sie mögen im Flurbuche als Außenländereien
bezeichnet sein oder nicht.
2
3 Die Eigenthümer der vereinigten Grundstücke bilden eine Waldgenossen⸗
schaf el se Rechte einer juristischen Person zustehen, und auf welche . n, ,,,, k nach Verhäliniß der Zahl ihrer Actien beizutragen. §. 12
Jeder Waldgenosse erhält an Stelle der von ihm eingeworfenen Grund⸗
das Eigenthum dieser Grundstücker übergeht.
stücke:
Reinertrages, und zugleich ; 2) nach Verhältniß ihres Holzbestandes, eine oder mehrere auf seinen Namen . Holzactien.
ĩ ; geno enschaft nd von gleichem Werthe. 3 ; . . 1 2 . . , ö dem . ge⸗ sämmtlichen Holzactien möglschst in Einen Stammjahn einzuweisen.
mäß, ein- für allemal festgesetzt.
Ueber die Einwendungen gegen die Berechnung der Antheile der Wald genossen, insbesondere gegen die Anwendung des Katastral NReinertrages,
gegen die Höhe des wirklichen Ertrages und gegen die Holzabschätzung wer— den Schiedsrichter veinommen.
Soweit sich die Antheile der einzelnen Waldgenossen nicht durch volle g
Holzactien abfinden lassen, zritt unter den Jntereffenten eine Abfindung in
baarem Gelde ein. 9. Ueber die Holzactien wird ein Lageibuch gesührt.
O. Tine Holzactie darf nicht getheilt werden.
Die Waldgenossenschaft kann sich wegen Erfüllung der Genossenschasis⸗ pflichten so lange an den bisherigen Eigenthümer halten, bis die Umschrei⸗
Die vereinigten Grundstücke müssen zu einer für sie nach forstwirth⸗ schaftlichen Grundsätzen geeigneten Holzkultur benutzt werden,
Die Wirihschaftsart und der Betriebsplan werden, unbeschadet späterer Abänderungen, bei der Enichtung der Genossenschaft bestimmt. Es kann dabei eine Üebergangszeit festgestellt werden, während welcher ein Theil der vereinigten Grundstuͤcke behufs der Stteugewinnung und der gemeinschaft⸗ lichen Hütung noch von der Forstkultur ausgeschlossen bleiben soll. Die Art der Streugewinnung und Hütung wird aber in diesem Falle durch die Genossenschaftsveiwaltung geregelt und bestimmt.
5 Zu den Kosten der ersten Kultivirung, der Eihaltung und Verwaltung
des Waldes, so wie zu sonstigen Lasten desselben, desgleichen zu den etwa
erforderlichen Diensten und Nafuralleistungen, haben die Waldgenossen
Nach demselben Verhältnisse 1 werden die den Waldgenossen
1, nach Verhältniß ihres Katastral-Reinertrages oder, wenn dadurch eine gebührenden Nutzungen des Waldes, und zwar eniweder in Gelde oder in
erhebliche Verletzung entstehen sollte, nach Verhältniß ihres wirklichen
Natur getheilt. ih §8 15 . Zur Vorbereitung der Naturaltheilung der Forstnutzungen ist bei der
Bildung der Genossenschaft ein- für allemal zu bestimmen, in wie viel Haupttheile (Stammjähne) der sedesmalige Jahresschlag zerfallen soll.
Jeder Waldgenosse ist bei der Theilung des Jahresschlages mit seinen
. 14.
Zur Vertretung der Waldgenyossenschaft in allen gemeinschaftlichen An⸗ gelegenheiten, ins besondere zur Führung der gesammien Verwaltung des, Waldes und zur Verhandlung mit Behörden und dritten Personen, hat die Versammlung der Waldgenossen einen vom Kreislandraihe zu bestäti⸗ aenden Vorsteher und einen Stellvertreter zu wählen. -
Ueber die Art der vorzunehmenden Wahl, die Dauer des Amtes, die Besoldung ves Voistehers, den Nachweis seiner Legitimation u. s. w. wird das Erfolderliche bei Errichtung der Genossenschafi in dem Rezesse (8. 19)
tgesetzt. 16. H nr der Landrath den erwählten Vorsteber oder den StellLvertreter nicht bestätigt, so ist binnen angemessener Frist eine andere Wahl zu ver⸗ anlassen. Fällt auch diese auf keine Person, die der Landrath bestangen kann, so steht die Ernennung der Regierung zu Arnsberg zu.