.., ./
1222
Aufmerksamkeit der Gerichtsbehörden und der Beamten der Staats⸗
anwaltschaft zu empfehlen. . Berlin, den 26. Juni 1854.
Der Justiz⸗Minister. Simons.
An sämmtliche Gerichtsbehörden und Beamten der Staatsanwaltschaft.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Akademie der Wissenschaften.
Die diesjährige öffentliche Sitzung der Königlichen Akademie der Wissenschaften zum Andenken an Leibniz, fand am 6. Juli statt, und ward von dem vorsitzenden Secretair, Herrn Encke, mit einer Einleitungsrede eröffnet, in welcher besonders die wissenschaftlichen Beziehungen, welche zwischen der Königin Sophie Charlotte und Leibniz stattgefunden haben und ihre Wichtigkeit für die Stiftung der Akademie erörtert wurden. .
Hierauf hielten die seit der letzten Leibniz⸗-Sitzung neu ein— getretenen Mitglieder ihre Antrittsreden, nämlich die Herren H aupt und Kiepert, welchen der Secretair der philosophisch⸗historischen Klasse Herr Böckh antwortete, und die Herren Beyrich und Ewald, deren Reden der Secretair der physikalisch⸗mathematischen Klasse, Herr Ehrenberg erwiederte.
Derselbe machte darauf bekannt, daß eine Preisfrage der physikalisch⸗mathematischen Klasse, für welche in der heutigen Sitzung der Preis hätte zuerkannt werden müssen, noch auf die drei folgen⸗ den Jahre bis zum Jahre 1857 verlängert werden solle. Die Klasse hatte nämlich im Jahre 1851 aus der Cotheniusschen Stif— tung folgende Preisfrage gegeben: .
bie Fbeorie des hydraulischen Mörtels ist bereits in vieler Hinsicht aufgeklärt worden. Sie beruht offenbar auf einer Bildung z0οsithartiger Silicate. Noch kennt man aber das chemisshe Verhalten der Verbindungen, die sich bei Anwen— Jung der verschiedenen Mörtel bilden, nicht genau genug. Pie Akademie wünscht eine umfassende Arbeit über diesen Gegenstand und besonders eine nach aweckmässigen Methoden angestellte Untersuchung der Produkte der Mörtelbildung.
Die Zuerkennung des Preises sollte in der heutigen Sitzung geschehen. Da indessen keine Bewerbungsschriften eingelaufen sind, so wird diese Preisfrage ihres großen sowohl wissenschaftlichen als technischen Interesses wegen auͤf weitere drei Jahre bis zu 1857 verlängert.
Herr Böckh, Secretair der philosophisch⸗- historischen Klasse, machte sodann folgende neue Preisfrage dieser Klasse bekannt;
Nachdem über die antike Aussprache der Vocale und Consonanten und ihrer Verbindungen und über das Accent— system der Römer je nach dem Ermessen des Verfassers kür- zer oder ausführlicher gehandelt worden, soll untersucht wer- den, wekehe Besonderkeiten der Aussprache, vorzüglich Zu— sammenziehungen und Abkürzungen, in gewissen Wortformen und einzelnen Wörtern entweder allgemein oder in der Sprache des gewöhnlichen Lebens, namèntlich auch unter der geringeren Volksklasse, stattgefunden haben, Hierbei sollen die Fiymologie, die Leugnisss der Alten selbst, die verschie— denen? Schreibweisen in Inschriften und Handschriften, die Formen, welche die lateinischen Wörter in der Uebertragung in das Griechische erhalten haben, die altitalischen Dialekte und die aus dem Lateinischen stammenden neueren Sprachen benutzt werden, endlich besonders die altrömischen Dichtun— gen, vorzüglich die Comoedien. Dabei ist auch auf die Accen-
tuation wie auf die Quantität Rücksicht zu nehmen. Da das Urihęil über die Aussprache zum Theil von dem Gebrauche ö Dichter abhängt, dieses àber sehr verschieden ausfallen a je nachden? man andere metrische Gesetze zu Grunde , ,,. das Urtheil über die letzteren in manchen vorausgesetzt 8. gestaltet, Wenn Ine andere Ausshrache , , , n 23 zugleich das der altrõ mischen , p ö System in die Unter- . g, 36 en und namentlich. zur Sbrache Accent auf den . und inwieweit der Sprach- Endlich sind die aus der ganze ie kinlluss gehabt hahem den Folgerungen für 6 e n , . sich ergeben- altrömischen Poesie darzulegen 6j , . Bßehandluntz. der
legen. an erwartet eine übersicht—
liche und möglichst Systematische Anordnung des gesammten Stoffes.
Die ausschließende Frist für die Einsendung der Beantwortung beider Aufgaben (der physikalischen und der philologischen), welche
nach der Wahl der Bewerber in deutscher, lateinischer oder fran⸗ zösischer Sprache abgefaßt sein können, ist der erste März 1857.
Jede Bewerbungsschrift ist mit einem Motto zu versehen und dieses auf dem Aeußern des versiegelten Zettels, welcher den Namen des
Verfassers enthält, zu wiederholen.
Die Entscheidung über die Zuerkennung des Preises von Hun— dert Dukaten geschieht in der öffentlichen Sitzung am Leibnizischen
Jahrestage im Monate Juli des Jahres 1857.
—
Nach diesen Bekanntmachungen las Herr Ewald zum Schlusse die von ihm übernommene Gedächtnißrede auf unser hochverdientes,
am 4. März 1853 verstorbenes Mitglied Leopold von Buch.
*
Ministerium des Innern.
Erlaß vom 12. Mai 1854 — betreffend die Porto— Korrespondenz der Kommunal Forstbeamten.
Der Königlichen Regierung eröffne ich auf den Bericht vom 8. März d der Kommunal- Forstbeamten, daß des Herrn Handels Ministers Excellenz, mit welchem ich über den Gegenstand in Communication getreten bin, durch die Verfügung vom 27sten v. M. die König liche Ober-Post⸗-Direction zu N. angewiesen hat, die Post⸗ Austalten ihres Bezirks dahin zu instruiren, daß auch die dienst liche Korrespondenz zwischen städtischen und Kommunal- Förstern einerseits und den ihnen vorgesetzten Kommunal-Oberförstern, Land räthen und Regierungen andererseits unter dem Rubrum: „Landes— herrliche Forst-Aussichts Sache“ portofrei befördert werden kann, insofern es sich dabei um eine Angelegenheit der von diesen Beam ten, resp. Behörden im Namen des Staats auszuübenden Aufsicht über die Kommunal- Forst-Verwaltung handelt. Die von den städtischen und Kommunal-Förstern ausgehende Korrespondenz . in Stelle des DienstsiegelVerschlusses, unter Kreuz- oder band abgesandt und das portofreie Rubrum durch die eigen! Unterschrift des Namens und Charakters des Absenders beg werden.
—
Die Königliche Regierung wolle hiernach an die betreffenden
*
Behörden ihres Departements das Erforderliche verfügen.
Berlin, den 12. Mai 1854. Der Minister des Innern.
Manteuffel
An die Königliche Regierung zu B.
5
Bescheid vom 20. Mai 1854 betreffend das Tra⸗ gen be sonderer Abzeichen an den Dienstmützen sei tens der Kommunal-Forstbeamten.
Allerhöchste Ordte vom 30. November 1853 (Staats ⸗Anzeiger Nr. 298
S. 2036).
Der Königlichen Regierung wird auf die Anfrage in dem Be— richte vom 5. März d. J. im Einverständniß mit dem Herrn Kriegs⸗Minister hiermit eröffnet, wie es nach den Konsequenzen der Allerhöchsten Ordre vom 30. November v. J. nicht erforderlich er⸗ scheint, von den Kommunal- Forstbeamten das Tragen eines besonderen Abzeichens an den Dienstmützen zu verlangen, da letztere weder mit Streifen, noch mit Paspoils von farbigem Tuch ver⸗ sehen, sondern durchweg grün sind und daher mit den Dienstmützen der Offiziere und Mannschaften nicht verwechselt werden können. Berlin, den 20. Mat 1854.
Der Minister des Innern. von Westphalen.
An die Königliche Regierung zu N.
Der Finanz- Minister. In Vertretung: Thoma.
8. n Portofreiheit der Korrespondenz
1223
Erlaß vom 21. Mai 1854 — betreffend die Heran⸗ ziehung der Beamten zur Kommunal-Einkommen⸗ steuer.
Dem Magistrat zu N., eröffne ich auf die Eingabe vom 26. NRärz d. J., daß ich die von dem Herrn Ober ⸗Präsidenten der Provinz gebilligte Entscheidung der dortigen Königlichen Re⸗ gierung vom 25. Februar d. J., nach welcher diejenigen Beamten n N., deren Diensteinkommen weniger als 600 Thlr. beträgt, zur Kommunal Einkommensteuer nicht herangezogen werden sollen, für gerechtfertigt erachte. .
Die Absicht des Gesetzes vom 11. Juli 1822 ist dahin ge⸗ richte, die Härten auszugleichen, welche darin liegen, daß das Fiensteinkommen der Beamten genau feststellbar, die Einschätzung der Bürger, resp. Gewerbtreibenden aber schwierig ist, daher, er⸗ fahrungsmäßig, meist zu niedrig gegriffen wird, und daß die Beam⸗ len von der Mehrzahl der Einrichtungen der Kommunen, in denen sie leben, entweder keine oder keine dauernde Vortheile ziehen.
Wenn man diese Absicht des Gesetzes in Erwägung zieht und
icht gerade den geringer besoldeten Beamten die ihnen dadurch er⸗—
wiesenen Wohlthaten wieder entziehen will, so wird der Bestim⸗ mung im §. 2 des Gesetzes vom 11. Juli 1822: daß das Dienst-Einkommen der Beamten im Uebrigen zwar wie das Einkommen der Bürger behandelt werden soll, dagegen nur mit der Hälfte zur Quotisirung gebracht werden darf. in ungezwungener und natürlicher Auslegung keine andere Bedeu⸗ tung beigelegt werden können, als daß, nach Herabsetzung des Dienst Einkbmmens der Beamten auf die Hälfte seines Betrages, diese Hälfte bei der Kommunal-Einschätzung eben so behandelt wer⸗ den soll, wie das ganze Einkommen der Bürger von gleichem Be⸗ trage, oder mit anderen Worten: daß bei der Veranlagung einer Kommunal-Einkommensteuer nur das halbe Gehalt eines Beamten ils Dienst⸗Einkommen desselben eingeschätzt werden darf.
Ist diese Voraussetzung richtig, so ergiebt sich daraus die un⸗ zweifelhafte Folgerung, daß ein Beamter mit einem Gehalte von 500 Rthlrn., der eine Einkommensteuer einführenden Kommune gegenüber, nur ein Diensteinkommen bezieht, welches dem Einkom⸗ men eines Bürgers im Betrage von 250 Rthlrn. gleichkommt und
ben so wie diefes behandelt werden muß. Wird daher der Bür⸗ ger mit 2560 Rthlrn. Einkommen von der Steuer freigelassen, so der Beamte mit 500 Rthlrn. ein gleiches Recht auf Freilassung.
Billigkeit steht auch einem derartigen Verfahren zur Seite;
Tenn ein Beamter mit 500 Rthlrn. befindet sich materiell in den meisten Fällen in einer nicht besseren Lage, als ein Bürger, der aus seinem Gewerbe ein aus 250 Rthlr. geschätztes reines Ein⸗
tommen
21. Mat 1854.
86
Der Minister des Innern.
w
von Westphalen. An
Königliche Regierung zu N
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Graf von Beust, nach Schlesien. Der Schloßhauptmann von Rheinsberg, Graf von K ö6nigs⸗
marck, nach St. Petersburg.
per sonal(beränderungen in der Armee.
,
Ernennungen; Beförderungen und Versetz . e v. Münchow, Sec. Lt. vom 10. Inf. Regt., zum Pr. Lt., v. Se lisch, P. Fähnr. vom 1. Kür. Regt., zum Sec. Lt, Seelmann, See. Lt. vom 9. Inf. Regt. zum P. Kt., v. Delitz, Pr. Lt. vom 21. Inf. Regt, zum Hauptm., v. Schulz, Sec. Lt. von dems. Regt, zum . v. d. Osten, Rittm. vom 4. Ulan. Regt., zum Major und etats m. Stabs- Aifzitn v. Bülow, Pr. Lt. von dems. Regt, zum Rittm., v. Glasenapp, 1 Lt. von dems, Regt. z. Pr. Lt. v. Nomm el, P. Fähnr. von dems. , Sec. Lt., v. Santen, Unteroff. von dems. Regt., z. P. Fähnr.
Beim der Can bviwehrt
3 Den 15. Juni. 1 Ko mg nn Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats 1., ins (6. Bat. geg egts. einraugirt. Graf Saurma, Vice⸗Wachtm. vom 2. Bat. 19. 1 m Ser. Lt., bei der Kav. 1. Aufgeb.,, Druckenbrodt, Hoff⸗ 6 9. ec. Lis. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 10. Regts. Graf v. Pfeil, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb des 1. Bats. 1. Regts , zu Pr. Lts. befördert.
v. Arnim, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 9., ins 2. Bat. 2. Regts. einrangirt. Sellentin, Sec. Lt. vom 2, Aufgeb. des 1. Bats. 9. Regts. ins 1. Aufgeb. zurückversetzt. v. Kahlden, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufg. desselb. Bats., zum Rittm, Dum strey J., Sec. Lt. vom 2 Aufgeb. des 3. Bats. 9. Regts., zum Pr. Lt. befördert. v. Reckow Seconde Lieutenant a. D., zuletzt im 5, Husaren⸗Regiment, bet der Fra⸗ vallerie 1. Aufgebots des 2. Bataillons 21. Regiments einrangitt.
Abschieds⸗Bewilligungen ze.
J Dene,, n.
v. Aulock, Rittm vom 3. Drag. Rege, als Major mit der Regts. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V. und Pension, v. Reibnitz, Hauptm. vom 21. Inf. Regt., als Major mit der Regts. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorg. und Pension, der Abschied bewilligt.
Bei ei nn ne,,
C
. ö Den 15. Juni.
Fihr. v. Zedlitz⸗Neukirch, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 14. Regts,, als Hauptm. mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f B., Neu tert, disponib. Sec. Lt. von der Kar. vom 2. Bat. 14. Regis. mit d. Armee-Unif. mit d. vorschr. Abz. f. V., v. Tluck, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 23. Regts., v. S chweinichen, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 23. Regts., diesem als Hauptm. mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. B. v. Hagenow, Pt, Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 2. Regts., als Hauptm. mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz f. B., v. Rüdiger, Hauptm. vom 2. Aufg. des 3. Bats. 2. Regts., Hoeft, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 9. Regts., diesem als Pr. Lt. mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. VB., sämmtlichen der Abschied bewilligt. . .
Militair⸗Aerzte. Den 14. Juni.
Di, Knip fer, Ober-Stabs- und Regts.⸗Arzt des 33. Inf. in gleicher Eigenschaft zum 8. Kür. Regt. versetzt. Dr. Goecke, arzt 1ster Kl, zum Ober-Stabs- und Regts--Arzt des 33. ya,. mit Hauptms.-Rang, ernannt.
Bekanntmachung.
Um die Abfertigung der Omnibus Post von Freiburg nach Salzbrunn, welche aus ersterem Orte nach Ankunft der Eisenbahn— züge aus Breslau abgefertigt wird, zu beschleunigen und weiterher⸗ kommenden Reisenden unter allen Umständen Plätze zu sichern, ist, vom 10. d. Mts. ab, die Einrichtung getroffen worden, daß zu jedem von Breslau nach Freiburg abgehenden Eisenbahnzuge in der hiesigen Eisenbahn-Billet-⸗Verkaufs-Expedition .
30 Passagier⸗Billets zur Post von Freiburg nach Salzbrunn, gegen Bezahlung des Per fonengeldes von 5 Sgr. pro Person, gelöst werden können.
Die Inhaber dieser Billets haben in Freiburg für den Trans⸗ port ihres Reisegepäcks von der Eisenbahn auf die Post nicht zu sorgen. Auf letzterer werden 30 Pfd. pro Person unentgeltlich befördert; Ueberfracht-Porto wird in Salzbrunn nacherhoben werden.
Breslau, den 2. Juli 1864.
Der Ober⸗Post⸗Direktor In Vertretung: Braune.
Summarische uebersicht der im Sommer Sem ester 1854 auf der Königlichen Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Univer— sität zu Bonn anwesenden im matrikulirten Studirenden.
Von Michaelis 1853 bis Ostern 1851 sind gewesen.
Davon sind abgegangen .. .
Es sind demnach geblieben n.! ! 9
Sein Anfertigung? der uebersicht des vorigen Semesters sind hinzu- gekommen . , 4161
Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträ
3. , (Inländer 19 Die katholisch-theologische Fakultät zählt 5
gt daher .. 831 9 Ausländer 1 Inländer 41
v lisch⸗theologische Fakultät ö . evangelisch-theologische Fakultat zählt Ruslän der
w Inländer ; ir isti e 0 1 Gahltin. . w juristische Fakultät zählt Nuslander
8 sd Ralnhät däbl Inländer 80 medizinische Fakultät zählt. — 22 ö medizinische Fakultät z. hl Ausländer 5
Die vhilosopht Fakultät zäh! Inländer 1683 Die philosophische Fakultät zählt Rus lander 388
aa. . Gleiche Summe;
Außer diesen im matrikulirten Studirenden besuchen die Univer⸗
siät als zum Hören der Vorlesungen berechtigte Hospitanten Summe