1854 / 160 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1228 3zerliner Hörse VolIll 8. Juli 1854. Das 5 ,

für das bierteljahr ö 9 in allen Theilen der Monarchie

. . 2 269 6 =. . 8 cher ferhsel, Fonds- und Geld- (Gurs. isenbahn - Actlen. R ueld. lf. Briet. Inn. Griet. Geld. lf. Grloi.

Berl. Stadt- Obligat. 97 Aachen-Düsseld. .. 3 83 Magdeb. Wittenb. 31 do. do. j do. brioritãts - 4 S5 84 do. Prioritats-

. 33 J Aachen - Matr. . 48 Nieders ch] Märk. 6. ; 1 . y 2 9 94 * 2 ö. 1 . Amsterdam. ..... . ö. 3 . an, , ö do. 3 k . 26. ,, , 3. . 2 ö 1c 1 . 515 . 9 2 ite ..... ... 2680 EI. Z M. 13935 1333 . 483 erg. Märkische... 6 o. Conv. Prioritats- 4 7 ö ö. . 1 . 57 5 . . .... 3090 M. ,, K 45. Prioritats s do. Prior. III. Ser. 4 80 4 ö , ,. , ö wo g. 2 M. 118 147 Eioinmerßche 3 96 93x] do. do. II. Series 96. Mo. 1V. Serie 5 10 4 . . 2, mi, b 8 6 14 Posensche . Berl. Anh. Lit. A.. B. - 1173 Niederschl. Lweigb. 784. do.. 3 92 do. Prioritãts- 4 Oberschles. Lit. A. 182 75 Sehlesiseht...-.. . 33 95 . Berlin -Hamburger. 98 do. Lit. B. 33 99 Westpreuss. ... 89 89ę do. Prioritäts- 4 do. Prior. Lit. A. 4 90 98 Rentenbriefe. do. do. II. Em. do. Prior. Lit B. 3 83 Kur- u. Neumärk. 93 Berlin Potsd. Magd. do. Erior. Lit. P. 4 85. n . 913 do. Prior. Oblig. do. Prior. lit. E. 35 77 e ,,, 93 do. do. Lit. C. Frin⸗ Wilh. Steele- . . . do. do. Lit. D. Vohwinkel) , r. . . Berlin- Stettiner: Rheinische. . .... 4 a n. do. Prior. Oblig. do. (Stamm-) Prior. . . 93 923 ,, Freib. do. Prioritäts-Oblig. ; 35 7** Cln-Mindener pr. B. Anth. Scheine = I06 105 do. Prior, Ohh. do. do. II. Ein.

Ale Post- Anstalten des In- und

' 21 8 6. 4 j 9 ö 8 15 1 1 1 ch XV 6 I 1 el 6 * Auslandes nehmen Sestellun =. 9 d 1 - g an, 2 ; für 8erlin die Expedition des Königl. ; Preußischen Staats - Anzeigers * 2 ; Mauer ⸗Straße Nr. 3 .

, riet.

vz echHhsel- Cc Ge.

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Augsburg.... JJ 6

Leiprig in Cour. im 14 ThlI. Fuss 100 Thlr. Frkf. a. M. südd. W. 100 FI..

Petersburg 109 S. R .

. Berli Diens den n Juli 35 S5 N ss 1ꝛ Berlin, Dienstag den 11. Juli 1854.

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—— Ce bo Re M N N N

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Fonds- Course. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: haft oder wegen Schulden. oder sonstiger civilrechtlicher Verbindlich w keiten einem Arreste unterliegt. . . ; priedrichsd or. ö is g iz . ito von J e Andere Goldmünzen ͤ ö * . dito von 1853... . 25 Thlr Jän do. III. Emission 4 S6. do. Prioritũts- 4 ,, ö . 2 9 . . . MPDüsseldor - kRlbert. - & Thüringer 96 do. Prioritäts4 87 do. Prior. Oblig. 45 93

13. ) Dem zweiten Bevollmächtigten bei der Bundes⸗Militair-Kom⸗ 6st el 3 mission zu Frankfurt a. M., Oberst-Lieutenant von Tward , Artife! I. . 9 mi M. Lienter d o ws ki, d t . 875 Stargar d- Posen. . . . 3 84 und dem Registratur . Ministerium d ; istlic 5 In dem Falle des Artikels J. Ziffer s hat die Auslieferung erst nach

Uuterrid ar, n, k w listerium der geis ichen, erfolgter Freisprechung oder erstandener Strafe, beziehungsweise nach auf⸗ Unterrichts- unt Medizinal-Angelegenheiten, Geheimen Kanzleirath gehobenem Arreste, Platz zu greifen. ; Koch, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; . Artikel III. dem Fürstlich Solms Braunfe sischen Kirchen⸗ und Schulrath, Mit der Person sind alle Gegenstände, welche sich in deren Besitz be⸗— Hofprediger H o fmann zu Braunfels, dem Kreis⸗Physikus finden, wie auch andere, die zum Beweise der strafbaren Handlung dienen des Saalkreises, Sanitätsrath Dr. Müller zu Wettin, dem Ka⸗ können, zu übergeben.

Artikel IV.

tholischen Pfarrer Joseph Tillmann zu Schliprüthen, Kreis . . . 2 ice, 11 Y / . ; . . . 3 Meschede, dem emerltirten katholischen Kaplan Jo seph Kube zu ode . ö, , . reg auf Ansuchen der zuständigen Gerichtsbehörde- Ober ⸗Schwed! , ,, 9 ; . ] : ifu t ̃ ; Ober ⸗Schweddeldorf bei Glatz, dem Kommerzienrath Joseph ö . 6 * org 6 ö. . , Toewe zu Berlin und dem Steuer— d Ko 36 . „der Verwaltungs behöide der etreffenden Strafanstalt, an die Justiz⸗ K 3 3 1, . ommunal⸗ Empfänger oder Polizeibehörde des, Bezirks, in welchem sich der Angeschuldigte befindet. ö K Brilet. Gola. ; ö zt. rien. zel d Du mo ulin zu Zülpich den Rothen Adler Orden vierter Klasse; In dem Unsuchen ist das Verbrechen oder Vergehen, dessen das be, Ausländ. Fonds. . ö 1 , 44 83 desgleichen dem Lehrer und Kantor H offmann zu Naumburg treeffende Individuum beschuldigt wird, oder wegen dessen dasselbe veruitheilt Weimar. Bank. ......“ ö ö. ö rr ö am Bober das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Schiffer Carl worden, so wie die Zeit der verübien strafbaten Handlung, im letzteren k . . . T0 ö r. A rendt II. zu Alt⸗Ruppin, die Rettungs⸗-⸗Medaille am Bande zu Falle unter Bezeichnung des Gerichtes, welch es die Verurtheilung ausge⸗ , , J 1 verleihen; und sprochen hat, e. 1 Inhalis des Erkenntnisses anzugeben. do. engl. do in. Engl. Anleihe s X Sber . . R : ö . Die um die Auslieferung angegangene Behörde hat sofort die nach 33 . 2 41 25 82 Hp* 11— 1 Ober yl n 3 tor in * 3h ] J . 8 9 8 9 6 a 5 7 s 863. z 74 . . ( nas . Sardin. bei kęmnschildsz . nia, 6 33 ü,, . en ne eg ler nn g, ven Landes geseßen erforerlichen Kin! tungen zur Erwirkung der Prüsung . . Asseß Hoger, un . Provinzial Stempelsisktal in Danzig, und Bescheidung des Antrags zu treffen, und es wird sodann die zugestan—

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Prämi ensch. d. Seehandl. à 50 Th.. ori . do. Prioritaäts- 5 Wilh. B. (Cosel-Hdbg.) 1653

Kur- und Neum. Schuld versehr. 5 ) Aagdeb. Halberst.

NMichtamtliche Votirüngen.

land If Brief. d eld. If. Brie. Gelũ. In- und er, , . Ausl. Prioritäts- Fisenb. Stamm- Actien. Actien und (uit- tungsbog en.

Amster dam - Rotter dam] Cracau-Obersehlesisehe ö ; . Dordh: Friedr. Wilh.; Frankfurt- Hanau 3 1 ö ö. 6. . Cracau - Obersehles.. .. JJ Kiel Altona. ...... . Livorno - Florenz . = . . Ludwigshafen- Bexbach Kass. - Vereins-Bk. Act. lainz-Ludwitzshafen.. Mecklenburger...

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, , . . . * . . . * 8 ö K K // k

Hamb. Feuer-Kasse. . er, 5 zial

2 . . kegierunas⸗ 91 ssspr ? t 6 2 Monte R ä 0 5 . . ö ö . . 4

e, gtiegl. 2. 4. An J ö. eg er ngs-Assessor Matthias, zu Regierungs-Räthen zu er- dene Auslieferung an dem der Verhaftung zunächst liegenden Gränzorte,

JI n,, , 5 . an dem sich eine zur ö . Behörde befindet, vollzogen.

do. v. Rothschild Est. ; , . . Artikel V.

do. Engl. Anleihe... 4 N. Bad. do. 35 FI. 2 ö Ist die Auslieferung von mehreren Staaten nachgesucht worden, so ,, . an den Staat, welcher das desfallsige Ansuchen zuerst ge— stellt hat. . ö

do. Fofn. Schatz- Ob]. ̃ z 1. 68 Sehaumburs - Libbe do. 66 265 Thlr

. . ö g Span. 3 55 inl. Schuld. 3 do. L à 356 steigende

Patent über die Publication des Beschlusses der JJ Artikel VI. . . * 4 . ö . 8 ie Kosten der Ergreifung und die des Unterhaltes des verhafteten Deutschen Bundesve mmlung vom 26. J 6 . g. ; 3 asteter ei 3 l Bundes er sa ö. 9 ö. Jannu Individuums, wie der mit zu übergebenden Gegenstände, werden dem qus= 1854 wegen gegenseitiger Au slieferung von Per⸗ liefernden Staate von dem Tage der Verhaftung an, in den Artikel J. 3. son en, w el che wegen 9 emeiner Verbrechen oder . . Freisprechung oder beendigten Straf⸗ . . ; . oder Arresthaft an, bis einschlleßlich dem der Auslieferung, unmittelba Vergehen zur Untersuchun zogen worde nd 1 . 2. , 6 . J . geh l ö 9 9 3 . worden sind. nach erfolgter Uebersendung der Kosten pecifiealion an das die Auslieferung

Vom 10. Juni 1854. nachsuchende Gericht durch letzteres erstattet.

Artikel VII.

Der Transport solcher, aus deutschen Bundesstaaten oder auch aus Preußen 3c. ꝛ. anderen Ländern auszuliefernder Individuen wird in jenen Bundesstagten, . J ien ni welche sie als Zwischengebiet berühren, unbehindert gestattet werden; übri— k . fügen hiermit zu wissen: gens unterliegt diese Verbindlichkeit zur Durch lieferung denselben Aus—

Die Deutsche Bundesversammlung hat in ihrer diesjährigen nahmen und Beschränkungen, welche in Artikel J. Ziffer 4 bis 3 inkl. für

1 Der nen Fefe gr. win 4. i 40 kJ

1 1

Poln. neue Pfandbr. . . .

Zarskoje - Selo pro St.

Berlin- Potsdam-Magdeburger 885 a2 88 gem. Cöln- Minden 113 a 1120 gem. Oberschl. Lit. B. 450 a 148 gem. Rheinische 65 a 64 Lud wigshafen- Bexbach 1135 2 113 gem. Mecklenburger 314 a 37 gem. Nordbahn (Friedr. Wilh.) 40 a gem. Oesterr. Metall. 657 a 642 gem.

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HLrerL1im, S. Juli. Die Börse war heut flau gestimmt und die Leipzig, 7. Juli. Leipzig - Dresdener 190 Br. Sächsisch- Course stellten sich wiederum erheblich niedriger als gestern. Preussi Baiersche S1 G. Sächsisch - Schlesische 993 G. Löbau - Zittauer sche Fonds ohne erhebliche Veränderuus, ausländische Effekten zu bil! 295 G. Masdeburg- Leipziger 273 Br., 2715 G. Berlin- Anhaltisch- 121 Br. Bersin- Stettiner 1345 Br. Thüringer 973 Br. Altona- Kieler 106 Br. Anhalt- Dessauer Landesbank-Actien 1443 Br. Brauns chwei- ger Baukactien 198 Br. Weimarische Bankactien 96 Br. Wiener Bank-

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von

gern Preisen offerirt.

Ber Iimer Getz α N vom 8. Jali.

Weizen loco 85 98 KRtulr.

Roggen loco S2psd. 69 Rthlr. bez., àm Kanal Sbzpfd. 71 Rthlr. pr. S82pfd. bez., Juli 6 a 65 kKithlr. bez., Juli -August 673 a 64 Rthlr. bez., September-Oktober 5b a 58 Rthlr. bez.

Gerste, grolse 50 54 RKthlr., kleine 43 46 Rrhlr.

Hafer 38 42 Rthir.

Erbsen 67 - 73 dthlr.

Rüböl loco 155 Rihlr. Br, Juli 13 Rthlr. Br., Juli- August 127 Rihlr. Br., 127 G., August - September 1245 Rihlr. Br., 12 G., Sep- tember- Oktober 125 a 1237 Rthlr. ber., 123 Br., 124 G.

Leinöl loco 135 Rihlr. Br; Lieferung ebenso.

Spiritus loco ohne Hals 3335 Rhthlr. bez, Juli u. Juli August 325 2 33 Rihlr. bez. u. Br., 32 G., Auzust- September 325233 Rihlr. ber- u. Br., 3243 G.., September - Oktober 297 a 30 Rthlr. bez. u. Br., 30 w 29 Rihlr. bez. u. Br., 28 G.

einen ohne Geschäst. Roggen höher bezahlt. Rüböl nur pr. Herbst zu erwas erhöhten Preisen umgeganten. Spiritus wie Roggen.

N k. eustadi- Eberswalde, 7. Juli.

3705 Wspl. Weizen, 485 Wepl. R 56. 1. Gerste 53 , L nn, nn,

noten 783 Br., 783 G.

ß ne k Ladd, S8. Juli, 1 Uhr 31 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep d. Siaats - Anneigers.) Oesterreichische Banknoten 77 Br. 4proz. Frei- burger Actien 1107 Br. Obers chlesische Actien Lit. 8. 1807 Br. Ober- a , B ,, . Obers chlesisch- Krakauer nicht notirt. Neilse-Brieger Actien 655 Br.

Getreidepreise: Weizen, weilser 96 110 Sgr., gelber 96— 110 5gr. koggen 84 - 95 Sgr. Gerste 63 - 70 Sgr. Hafer 38 48 Sgr.

Siettinme, 8. Juli, 2 Uhr 18 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats - Anzeigers.) Weizen etwas fester, Roggen loco 62 72 ge- sdordert, Juli 64 bez. u. G., Juli-August 61 ber, Septbr. - Oktober 56 bnz. Räböl 13 gefordert, 123 bez. August-September 123 bez, 125 Br., Sept. Okt. 1235 Br. u. G. Spiritus 11 Br, 115 beæ.

Han nnnhas R, S8. Juli, Nachmittags 2 Uhr 50 Minuten. (Tel. Dep. d. Staats- Anseiers.) Geschäfislos, Stimmung matter, Course no- min ell, Berlin- Hamburger 899. Köln- Mindener 114. Kieler 1053. 3proz. Spanier 333. 1Iprou. Spanier 173. Sardinier 81. pro. Russen 92. Mexikaner 16.

Geireidemarkt: Weinen und Roggen flau und geschästslos. Oel

264, 243, 2453. Kassee ruhig. Zink 3500 Ctr. loco 1353.

Redaction und Rendantur: Sch wieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

(Rudolph Decke?.)

dritten Sitzung wegen gegenseitiger Auslieferung gemeiner Ver⸗

brecher auf dem Deutschen Bundesgebiete, folgenden Beschluß

gefaßt: ö . Artikel Unter Vorbehalt fortdauernder Wirksamkeit der durch den Bundesbeschluß

gegenseitig, Int ividuen, welche wegen anderer Verbrechen oder Vergehen lausschließlich der Abgaben -⸗Defraudation und der Uebertretungen von Po⸗ lizei⸗ und Finanzgesetzen) von einem Gerichte desjenigen Staates, in

welchem oder gegen welchen das Verbrechen oder Vergehen begangen wor⸗ 9 den, verurtheilt oder in Anklagestand versetzt sind, oder gegen die ein ge— vorschußweise zu bezahlen, dieselben auf dem Transportausweise quintiren richllicher Verhaftsbefehl dort erlassen ist, diesem Staate auszuliefern, vor⸗ ausgesetzt, daß nach den Gesetzen des requirirten Staates die veranlassende diese den vollen Ersatz erhält.

strasbare Handlung gleichfalls als Verbrechen oder Vergehen anzusehen und die Strafe noch nicht verjährt ist. Ausnahmen treten nar ein:

ö lieferung angegangenen Staates ist; 2) wenn wegen der elben strafbaren Handlung, welche den Auslieferungs⸗

, angegangenen Staates nach den Gesetzen desselben begrün= et ist;

wenn der Auszuliefernde in dem um die Auslseferung angegangenen

* 3 e. Staate wegen anderer Handlungen einer Untersuchung oder Straf—

die Venpflichtung zur Auslieferung festgesetzt sind.

Artikel VIII. . Die Verhafteien und die mit zu übergebenden Gegenstände werden auf

dem Wege nach dem Bundesstaate, an welchen die Auslieferung erfolgt,

ebenso verpflegt und behandelt, und es wird in gleichem Maaße hierfür

vom 18. August 1836 bezüglich der Auslieferung politischer Verbrecher ge⸗— Vergütung geleistet, wie dieses für die tigen en Unterthanen in denjenigen troffenen Anordnungen, fur deren Ausführung die folgenden Artikel gleich Staaten vorgeschrieben ist, von welchen die Auslieferung vollzogen wird, falls in Anwendung zu bringen sind, verpflichten sich die Bundesstaaten oder durch welche der Transport führt.

Artikel 1X. Von der ausliefernden Behörde ist ein Trans portaus weis auszufer⸗ tigen und mit dem Verhafteten zu übergeben. Diejenigen Staaten, durch

welche der Transport führt, haben die auf ihrem Gebiete erwachsenen Kosten

zu lassen, und so dem nächstfolgenden Staate in Anrechnung zu bringen, welcher letztere bei der Auslieferung an die requirirende Behörde durch

Artikel X. . Durch die vorstehende Uebereinkunft werden die zwischen einzelnen

1) wenn das betreffende Individuum ein Unterthan des um die Aus⸗ Deutschen Staaten bestehenden Auslieferungs verträge in soweit außer Wirk⸗ samkeit gesetzt, als dieselben Bestimmungen enthalten, welche mit den durch

diese Uebereinkunft begründeten gegenseitigen Veipflichtungen im Wider= Antrag veranlaßt hat, die Kompetenz der Gerichte des um die Aus- spruche stehen, oder nicht etwa besondere Verabredungen über den Vollzug von Auslieferungen und die Kosten derselben in sich fassen.

Die Erneuerung der mit auswärtigen Staaten bestehenden Aus ie sft⸗ rungs-Verträge wird in einer mit dem Inhalte dieser Uebereinkunft über⸗ einstimmenden Weise erstrebt werden.