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k . n mm,
Berliner Börse vom 18. Juli 1854.
Tmssscher Rechsel', Fonds- und Geli -⸗CGurs.
Eisenbahn - Actien.
zeec Hhael- Gn kse.
Amsterdam.. ...... 250 FI.] . Hamburg...... ..... 300 M. m 300 M. 2 kN J 1 Wien im 20 FI. F.. 156 EI. 2 Augsburg... ...... 150 FI. 2 111 100 ThI. 2 Leipzig in Cour, im 14 Thl. 6 8 Fuss 100 Thlr., .. .... 5 Frkf. a. M. südd. W. 100 FI. Petersburg 1066 S. R...
FOH s- CGOrikse.
breuss. Freiw. Anleihe. . .
Staatsanleihe von 1850. ...
dito von 1853... dito von Gb.... Staats-Schuldscheine . .. . ....
Prämiensch. d. Sechandl. 50 Th.
Kur- und Neum. Schuldverschr. 37
2 e 2 Q O Q, d e, . , Q - , -, J e , m,, mmm, r-, ea, = = = , =
Kur? 2M Kur?
21. 2M. 3W.
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1407 1333
Gele.
90
5 1855 14 100
97
Aachen - Düsseld. . . 3 Prioritãts- 4 Aachen-Mastr. . . . . Prioritäts- Märkische. . . Prioritãats- . do. II. Serie dä Berl. Anh. Lit. A. u. B. Prioritäts- 4 Berlin- Hamburger. Prioritãts- 4 do. II. Em. Berlin- Potsd. Magd do. Prior. Oblig do. Lit. C ö do. Lit. D Berlin- Stettiner. . . Prior. Oblig. 4 Bresl- Schw. Freib. — Cöln- Mindener Prior. Ohblig
rI. Stadt-Obligat. . Witte d do. Prioritats-
är
Pfandbriefe. Neumärk. . Ostpreussisehe Pommersche. . che.
974 do. Frior. III. Ser.
E.
119 Niederschl. Lweigb.
Schlesisehe. Westpreuss. . ..
Rentenbriefe. k᷑ur- u. Neumärk. . 4 PFommersehe. . . . . Posensche . . . . . . Preussisehe . . . . ... Rhein- u. Sächsische Sehlesische .. . . .. . Pr. Bk. Anth. Scheine — Friedrichs d'or Andere Goldmünzen 25 1hlr.
do. III. Emission 4 Düsseldork - Elberf. — Prioritäts- 4 Prioritâts- 5
9 1461 Kö Lagdeb. - Halberst. .
r r· . , e e , a m , = e e e ee, =, de, , mere, e ma, en,, ee, e, =, , .
11 * 1IIL C VIEELIU
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in- und ausläud. Eisenb. — Stamm- Actien und GQuit-
tungs bogen.
Amsterdam -Rotter dam Cöthen- Bernburg. . . ... Frankfurt- Hanau. . . ... *
Cracau - Obersehles. . ..
inn nenne,, ,, n.
Livorno- Florenz. .... Ludwigshafen- Bexhach
Mainz- Ludwigshafen..
Mecklenburger. ....
Erief. ue]
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Ausl.
ster dam - Rotterdam 4 Cracau-Obersehlesische 4 Nordb. (Friedr. Wilh.) s5 Belg. Oblig. J. de l'Est 4
do. Samb. et Meuse 4
Kass. Vereins-BRk. - Aet. 4
ü KB riei. Geld. ri oritäts- Actien.
Ausländ. Fonds.. 444 965 — Braunschvw. Bank ..... 4 107 1063 Gesterreich. Metall.. —ᷓ
, Weimar.
Bank-Actien. . Hamb. Cert. .. Stiegl. Z.
v. Kothschild Lst. 5 Eugl. Anleihe. ... 47 Pon. Schatz-Obl.
do. L. B. 200 FI.
Poln. neue Pfandbr. ... 14
Geld. ö
Magdeb. Wittenb. . Nie derschl.- Märk. . . do. Prioritats-
1 . 1 do. Conv. Prioritats- 4 1 5
do. IV. Serie
Oberschles. Lit. A. - do. Prior. Lit. A. 4 do. Prior. Lit. D. 4
Prinz Wilh.
Vohwinkel
33
3 * . 8
do. (Stamm-) Prior. 4 do. Prioritãts-Oblig. 4 do. vom Staat gar. 3
79 35 Ruhrort-Cref. Glad b. 37
do. Prioritâts- 14 Stargard-Posen. . 3 d6. Prioritäts- 4
*
— Thüringer
1211 31 do. Prior.-Oblig. 4
Wilh. B. (Cosel-0dbg.) —
ae n, , e. , . , e ra men,. = a e u
* 1 24 * 1 do. Part. 5060 FI . do. k
Schwed. GQerebro Ffahbr. 4 Ostgothisech- do. 4 Sardin. Engl. Anleihe. 5 Sardin. bei Rothschild z Hamb. Feuer-Kasse do. Staats-Präm.-AnI. — Lübecker Staats- Anl. 1. Kurhess. Pr. Obl. 40 Eh — N. Bad. do. 365 Fl.. — Schaumburg-Lippe do
k
Span. 3 Re inl. Sehuld. 3
40. 1 2 3 steigende
do. Lit. B37 do. Prior. Lit. 3. 33
do. Prior. Lit. E 35
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21 2 8 2
Berlin-Potsdam- Magdeburger 905 a 90 gem. Nordbahn (Friedr. Wilh.) 427 a 42 gem.
lenburger 39 a 39 gem.
Cöln- Minden 1167 a Rheinische 653 a 653 gem
116 gem.
971
Thüringer 972 a 97 gem.
kBerlim, 18. Juli.
Course waren meist etwas matter als gestern. rirt, ausländische Effekten ohne wesentliche Veränderung.
Das
Geschäft
nur gering und die Preussische Fonds offe-
War
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d er lis ner eg eic ekärgse
Weinen l10c0 82 — 93 Rthlr.
Roggen loco 68 - 76 Rihlr., do. S2 / S3pfd. 72 Rthlr. pr. S2pfd. bez., do.
g82pfd. 69 Rihlr. bez., do. S2pfd. 693 ; 5p . , , de,, , e. 33 . . bez., do. S5pfd. 73 Rthlr. Pr. KEthlr. bez., September-
537 Rthlr. bea.
vom 18. Juli
. Juli - August 63 a 6335 a 63. Oktober 57 Rihlr. bez., Oktober - November
R thlr.
—
— VW
Gerste, grosse 50 — 54 Rthlr., kleine 48 - 46 Rthlr. Hafer 36 — 41 Rthlr. Erbsen 68 — 76 RKthlr. 1335 Rthlr. Br., 135 G., Juli 135 Rthlr. bez. u. 137 Br., Juli-August 123 Rthlr. Br., Rthlr. bez., 122 Br., 125 E. Leinöl loco 1435 Rthlr., Lieferung 14 Rihlr. Spiritus loco ohne Fals 313 Rihlr. bez. 32 Br., 314 G., G., September- Oktober 295 a November 273 Rthlr, bez. u. x. Wuoeizen dringend angeboten. etwas höher bezahlt. Rüböl fest bei hesserer Simmung. Spiritus schwach behauptet.
92
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. (Rudolph Decker.)
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25 G., August - September 1235
G., September - Oktober 123 7 94 Rthlr. bez.
bez., Juli und Juli - August August Scptember 32 Rthlr. Br., 314 Rihlr. bez. u. Br., 297 G., Oktober- 28 Br.
Roggen loco unverändert, Termine
für das bierteljahr in allen Theilen der Mionarchie
FPreußischen Staats- Anzeigers
Das Abonnement veträgt ** * * * Alle Post⸗Anstalten des An ⸗ r 2. * und 283 Sgr. ) 6 n 1 1 1 ch V 6 11 1 cl 6 X Auslandes nehmen 6estellung an,
2 ;. f ( für gerlin die Expedition des Königl.
ohne preis ⸗ Erhöhung.
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Mauer⸗Straße Nr. 54.
lnzeiger.
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*
M 168. Berlin, Donnerstag den 20. Juli 1854.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Major zur Disposition von Heinemann, Direktor der Divisionsschule zu Erfurt und Präses der Examinations-Kommission für Portepée-Fähnriche beim Aten Armee-Corps, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse zu verleihen; desgleichen
Den bisherigen Kreisrichter Becker in Lübbecke zum Regie— rungs⸗Rath; so wie J
Den bisherigen Staats-Anwalt Hahndonff in Crossen zum Direktor des Kreisgerichts in Guben zu ernennen; und
Dem Regierungs-Secretair Becker zu Cöln, den Charakter als Kanzleirath zu verleihen.
*
Genehmigungs-Urkunde der in dem Schlußproto koll der dritten Elbschifffahrts⸗Revisionskommis
d. d. Magdeburg den 8. Februar 1854, ent⸗ haltenen Erläuterungen, Ergänzungen und Abän— derungen der Bestimmungen der Elbschifffahrts
— J Kw 6 e R n 91 EY 8r ** ; ⸗ 1 1m 951 1 1 81 k 4 4 rH 1 DbDMm 13. April 1844 und der Uebereinkunft vom 13. April
nd strompolizeilichen P * * 3
1844, wegen der schifffahrts⸗ 1 il om 7. April 1854
1 Vorschriften für die Elbe. V . Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. thun kund und fügen hiermit zu wissen:
57
Da in Folge des 30sten Artikels der Elbschifffahrts⸗Akte vom 23. Juni
1321 von Zeit zu Zeit eine Revisions-Kommission sich versammeln soll, um sich von der vollständigen Beobachtung jener Convention zu überzeugen, einen Vereinigungspunki zwischen den Uferstaaten zu bilden, um Abstellung von Beschwerden zu veranlassen, auch Veranstaltungen und Maßregeln, welche nach neuerer Erfahrung Handel und Schifffahrt auf der Elbe ferner erleichtern könnten, zu berathen; und nachdem hiernach und in Gemäßheit des §. 57 der Additional-Alte vom 13. April 1841 zu der Elbschifffahrts⸗ Atte vom 23. Juni 18216 und des Separat - Artikels zum Artikel 30 der Elbschifffahrts-ÄAkte die dritte Revisions⸗-Kommission in Magdeburg zusam= mengetreten, Uns demnächst aber von Unserem Bevollmächtigten die nach= folgenden mit den Bevollmächtigten der übrigen Elbuferstaaten verabredeten Erläuterungen, Ergänzungen und Abänderungen der Bestimmungen der Elbschifffahrts-Akte vom 23. Juni 1821, der Additional-Akte vom 13. April 1844 und der Uebereinkunft vom 13. April 1844 wegen der schifffahrts— und strompolizeilichen Vorschriften für die Elbe, welche wörtlich also lauten: 8 1.
Zum Artikel 1V. der Elbschifffahrts-Atte vom 23. Juni 1821 und zu den §§. 11 und 13 der Additional ⸗Akte vom 13. April 1844.
In jedes Schiffspatent ist ein Vermerk aufzunehmen, wodurch dem Schiffsführer, unter Androhung einer Strafe bis zu zehn Thaler, für den Fall eintretender Ungültigkeit des Patents die Zurückgabe desselben binnen vier Wochen, vom Eintritt der Ungültigkeit an gerechnet, an die Ausstel lungs-⸗Behörde zur Pflicht gemacht wird.
2 7 §. 2.
Zu den Artikeln 18. und XVI. der Elb schifffahrts-Akte und zu den s. 23., 24., 25. und 30. der Additional⸗ Akte.
Eine Zusammenlegung der bestehenden, in einem und demselben oder in mehreren benachbarten Elbuferstaaten belegenen Elbzoll-Hebestellen zur gemeinschastlichen Zollerhebung für die in dieser Weise vereinigten Zoll- stellen bleibt der freien Entschließung der einzelnen Negierungen, beziehungs- weise der darüber unter ihnen zu treffenden Vereinbarung, vorbehalten, und
soll, dasern in Folge einer solchen Zusammenlegung die Zollgebühren für die mehreren, wenn auch von den Schiffen noch nicht berührten Zollstrecken im Voraus zu entrichten sind, den Zahlungspflichtigen ein Widerspruchs⸗ recht hiergegen nicht zustehen.
Die rücksichtlich des Eintritts der Zollpflicht in den verschiedenen Zoll⸗ strecken im 5. 24. der Additional-Akte getroffene Bestimmung erleidet hier⸗ durch keine Abänderung.
§. 3.
Zum Artikel X. der Elbschifffahrts-Akte und dem S. 26 der Additional -⸗Akte.
Sämmtliche Elbuferstaaten werden nachbemerkte Ermäßigungen des Elbzolls eintreten, beziehungsweise fortbestehen lassen, nämlich: auf die Hälfte des Normalsatzes: Baumwolle, Blei⸗ und Zinkweiß in der Niederfahrt, Cichorien (präparirte) in der Niederfahrt, Eisenwaaren und Maschinentheile in der Auffahrt, Häute und Felle, feine Holzwaaren und hölzerne Spielwaaren, chromsaures Kali, Krapp, Krappwurzeln und Garancine, Papier in der Auffahrt, Por- zellan in der Auffahrt, Reis, Rüb-, Lein- und Mohnöl, Salpeter (anderer als roher Südsee-Salpeter), Schellack. Schmalte und Zaffern, trockene Südfrüchte, Terpentin und Terpentinöl, Terra catechu und japonica, Wein— stein und Cremor tartari, Zündhölzer und Zündrequisite; auf ein Viertel des Normalsatzes: Arsenik, Baumöl, Beitfedern, Brod, Butter in Holzgebinden, Kakaoschaalen, Diridivi, Druckerschwärze, Eisenwaaren und Maschinentheile in der Nieder= fahrt, Farbeholz und Quercitron, Federweiß, gepöteltes und geräuchertes Fleisch, rohes Fischbein, Hanföl, Harze und Gummen aller Art, Karden, Karioffelmehl, Kupfer und Messing, Leinen, reine und gemischie, einschließ⸗ lich Pack⸗ und Sackleinen, in der Niederfahrt, Mahagoni⸗ und andere fremde Nutzhölzer, auch Korkholz und rohe Stöcke, so wie alle nicht ander- weitig besonders tarifirte ausländische Rohrarten, Manufakturwagren aller Art (gewebte Stoffe) in der Niederfahrt; Palm und Kokusöl, Papier in der Niederfahrt, Porzellan in der Niederfahrt, Radix aleannae, Salpeter- und Salzsäure, Schwefelsäure (Vitriolöl), Spiegel in Rahmen, Stärke, Sumach, Syrup, Waid und Wau, Wolle (Schaf- und Lammwolle, Ferberwolle, Flockwolle, Scheerwolle, Tuch- oder Wolltrümmer, Zupf- oder Shuddywolle); auf ein Fünftel des Normalsatzes: Bleizucker, Knochenkohle (mit Ausnahme der auf ein Vierzigstel ermäßig-= ten), Beinschwarz, Oelkuchen, Pottasche, Schwefel, Soda, Thran; auf ein Zehntel des Normalsatzes: Backobst und trockene Beeren, Caput mortuum, Erdfarben und Farbenerde Graphit, Heringe, Runkelrübensprup, Südsee⸗Salpeter (roher); auf ein Zwanzigstel des Normalsatzes: Asphalt; auf ein Vierzigstel des Normalsatzes: — gebrauchte Knochenkohle, soweit fie lose im Schiffe oder sonst unverpackt versandt wird, in der Niederfahrt. Die vorstehenden Zoll-Ermäßigungen sollen bis zum 3. Dezember
1859, und, wenn sechs Monate vor dem Ablaufe dieses Zeitraums keine der betheiligten Regierungen den anderen mittelst offizieller Erklärung ihre Absicht, die Wirkung derfelben aufhören zu lassen, kund thun sollte, noch drei Jahre über diefen Zeitpunkt hinaus und so fortdanernd von drei zu tei Jahren in Kraft und Anwendung bleiben. 1 Ein alphabetisches Verzeichniß der von den vorstehenden Zoll-Ermäßi— gungen berührten Waaren-Artikel wird von den Regierungen bekannt gemacht werden. Preußen, Sachsen und Anhalt werden für die Dauer der hier ge— dachtfn Zoll-Ermäßigungen diejenigen Elbzoll-Befreiungen und Elbzoll— Ermäßigungen, welche sie in Bezug auf ihre Elbzoll Quoten zur Zeit ge⸗ währen, fortbestehen lassen und beziehungsweise auf die vorgenannten, im Zolle ermäßigten Gegenstände verhältnißmäßig ausdehnen. Oesterreich wird während der Dauer der NUebereinkunft die im admeni—
—
—
strativen Wege bewilligte Zollfreiheit auf seiner Elbstrecke fortdauern lasen, nut in Betreff des Holzes in der Thalfahrt wird weitere Verfügung vor—
1. AI 2. behalten.
8. 4. Zum Artikel XIX. der Elbschifffahrts-Alte und zu dem
ö ; ö m ö ⸗ 1 2 9155 darauf bezüglichen Separat-Artikel der Additional --⸗-Akte. Die im Separat-Artikel der Additional-Afte vom 13. April 1844 zum
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