1854 / 173 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

)* 1330 1331 . ü 6 8. 47. aus Stralsund Dienstag, T rst d S e A) ein Lebensalter von mindestens siebenzehn Jahren mes ir Glaff⸗ e s 2 ö aus Stralsund am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend um 9 , wissenschaftlichen Prüfung. v) förperliche Tauglichkeit. Deckofsiziere 11. Klasse, welche sich durch besonders gute Führung und ) genüge .

6 Uhr Morgens H Tüchtigkeit auszeichnen, können zu Deckoffizieren J. Klasse beför Di dae , , ; . 6 S. 15. . , Lüch n , ; fitsieren 1. Klasse befördert werden. Die Fahrten werden von Stettin am Freitag, den 28. d. M Volonlair⸗Kadetten, welche im praktischen Dienste nicht genügende An⸗ Die Ernennung resp. Einstellung als Matrose III. Klasse

sefelben müssen jedoch als Deckoffiziere II. Klasse wenigstens drei Jahre 2 ; 3 nn 1 rgaus : 4 4 852 1 a n. . Und von Stralsund am Sonnab den 29 N * 391nn 8 ; 1 J ö * ; ur See oder, wenn sie Messter sind, ar et W ed ab nn. un Sonnabend, den 29. d. Mts. beginnen. zum See O fzier zeigen, werden sofort wieder entlassen. 2) ein w , . von wenigstens achtzehn Jahren, 336 6 , gun der Werft gedient haben. Das Aufhören derselben wird seiner Zeit bekannt gemacht werden age . ß z j T ali ) if . . ö 6 ). . ö F 2 926 ö . * . 5 ö [ g . . b körperliche Tauglichteit, . ff JJ Alle Vorschläge zu Beförderungen, Entlassungen 24. der Deckoffiziere Das Passagiergeld wird betragen: Die Beförderung zum Kadetten II. Klasse setzt voraus: c) eine Fahrzeit von zwei J hren auf dder Bliggs r von n von den betreffenden Direktoren aus ö . ö Leffe hr iz Dienszeit als Volontair-Kadett, drei Jahren auf anderen Seefahrzeugen. , er, ,,, . 5 . Lebensalter von mindestens vierzehn und höchstens siebenzehn ann,, e) Jute Zeugnisse über Führung, . 4 dJ genügenden Ausfall der vorgeschritbenen wissenschaftlichen Prüfung. 6 * §5 17 n 1. Klasse vorgeschlagen zu werden, ist erforderlich: ) eir von mindestens neunzehn Jahren, Koönialichen * ö ö. . ; 2 ( 1 dIilet ü. te Zeugnisse über Führung und Ausbildung, . K glid 'rjährige Dienstzeit zur See as Kadett 1I. Klasse und danach Die Beförderung zum Matrosen 7

Ausfall der Prüfung zum Lieutenant zur See, abgesehen wenigstens einjährige Dienstzeit

* b) vollständige Ausbildung als

329 1

. Plat 2. Platz. ei K . Die Ernennung resp. Einstellung als Matrose II. Klasse bedingt: zwischen Stettin und Stralsund thlr. Sg Rthlr. Sgr. z f. ein Alter von mindestens zwanzig Jahren, körperliche Tauglichkeit, eine vierjährige Fahrzeit zur See

ĩ

21 19a . * 8 2 4 2 I 24 ö. 3winemü de ( 1 / tige 66 Miinisterium der auswärtigen Angelegenheiten. .

Zeugniß einer vollständigen Ausbildung als Matrose (Voll

ener Matrose)

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; 18 vorgeschriebenen Kursus im Artillerie und d aschinenwesen ꝛc. welcher diesen Bedingungen genügt hat soll sofort klasse vo verden.

Schiffs⸗-Kommandante

, besetzt

. * R

Klasse kann nur körlem 6 alrr ; DT Iini Steg průiuknit

3 8 283 ö 96 erertter r . 11 25 vor ĩ por 1 9 rYrBors oIelrer Niemand kann zum Lieutenant zur rgeschlagen werden, deren besorde oi , l

* ie 118 y 1h10

ee gedient und reiß ig uh!

Koöommandn

Borschlag zum ECapitain zur See bedingt zweijährige Dienstzeit 8 . ö 1 h 1. 219 11 1 r* 8 korvetten⸗ Eapiiain, igstens eine einsahrigt Kommandant.

2

Frankfurt . 24 111 1. N 1 9 Maßg abe

a Sce wird m 8 33 öthi Unteroffizi den aus den Matrosen-Compa een komm ß enn der Martinitag auf einen Montag

stimmter i gelegt. Bei Abwesenheit zur See kann indeß ein J Messe zu begim Kadett II. sse durch eine vo u imissi .

imission von Offizieren vorläufig geprüft werden. Nach g ser Prufung darf ihn der Kommandant provisorisch zun

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àla suite ernennen. Nach der Rückkehr hat er sich ir

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11 268M t FI AMI ine Abwesenheit kein RNachtheil

erwächst.

Matrosen⸗Corps.

9 *

gemeine Bestimmungen. §. 23. Die Mannschaften des Matrosen-Corps sind: Steuermanns⸗Maate Klasse⸗ Feuerwerkers⸗ Boots manns⸗ , e ö. . . AAAnteroffiziere nit Unteroffi eiten, Und die zu' ibrem Detail gehörigen Gegenständ ; , ,, , . . zier⸗Nang), Bodbtsmgnns⸗ 1

ö 8 : J 616 2ü4̃Imlmmlilung 11 7919 1 2 . Hack a·fftistz or z J ö * 1 l ö ö

.

Matrosen 1. Klasse (mit Gefreiten⸗Rang ö ere, vor Mar gefordert, ö) III. 9 l 1 5 9 1 M * 8 2 19 z 166 1 11 na . 91 1 ü 1 en ) 31 * (6 ri 1 19 41 e111 11 . 1 wischt 1 4 v (mit Gemeinen⸗Rangg). u den sizteren geb , . . . 7 1V. * 8 kn o 8 tenerman 11 Il J ; Di J! . ; J Schiffsjungen . . ̃

? während

und 12 Uhr, gegen

8 24. J un D Die Zahl der Unteroffiziere 1. Klasse darf die Hälfte ver Unteroffiziere ö m , Montag. .

J. Klasse nicht übersteigen. Auf zehn Matrosen und Schiffsjungen darf nie eisser Karin * ,,

mehr als Ein Unteroffizier kommen. Das etatsmäßige Durchschnitisgehalt . . , 4,

der Unterosfiziere, Matrosen und Schiffe jungen soll das Gehalt eines Mar, n

trosen II. Klasse sein.

zurückzuliefern. zetischer Ordnung der

.

ß. 35. Das Matrosen-Coips wird in Matrosen- und Schiffsjungen-Eom⸗— pagnieen eingetheilt. Sowohl die Matrosen- als die Schiffsjungen⸗Com— zagnieen werden in sie fortlaufende N ern bezeichnet. . * 1 pagnieen werden in sich durch for . iummern bezeichnet risterium für die landwirthschaft C * 1 z 1 . 2 ; 3316 ; ö . 89 aogtt . 2 . Jede Compagnie besteht aus zwei Zügen, der Zug aus zwei Halb— 45 legenheiten zügen, der Halbzug wind in Geschütze eingetheilt. . , n 6 l aus de .

Die Mannschafien sind rücksichtlich ihrer Zahl und Ausbildung mög— . n 8 18 187 . . ö ö . 3. ) * . Y . * J nt nac 91 1è— 1 87 . . / lichst gleichmäßig unter die Geschütze zu vertheilen. Die Beförderung zum Deckofs glasse setzt voraus Bekanntmachung vom 24. J uli 185

Bei j ? t 6 . . 2 ein Alter von wenigstens ein un inzig bis höchstens sun die Post⸗Dampfschiffsahrt ( Bei jeder Compagnie muß sich ein als Tambour und ein als Signal— , pornist ausgebildeter Mann befinden. , ,, ö S. 289. Die Führer und Offiziere der Matrosen⸗ pagnieen werden aus

Stralsund. 3* Türe er und Schiffsjungen⸗ Com Das Post⸗-Dampfschiff „Königin Elisabeth“ wird in diesem dem See⸗Offiziercorps kommandirt. e hrige Fahrzeit zurn ? Jahre zu regelmäßigen Fahrten zwischen Stettin und Stralsund Interossizler, . benutzt werden, und dabei hin- wie herwärts in Swinemünde und Ven y nm amn n 6. Putbus anlaufen. Die Abfahrt wird erfolgen: aus Stettin am Montag, Mittwoch und Freitag um 6 Uhr Morgens,

Krieg s⸗Meinisteri um E. Matrosen⸗-Compa gnieen

2 9 22d.

ehen aus Unte 31.

Einstellung als Matrose 1IV. Klasse erfond

Matrosen⸗-Compagnieen best

einlahiige