1854 / 182 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Braunschweig.

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Anmerk. Die in den voraufgeführten Vereinsstaaten aufkommende Uebergangs-⸗Abgabe vor Traubenmost ist eine gemeinschaftliche und theilt. .

Zwischen den voraufgeführten Vereinsstaaten Ac. fin⸗ dem freier Verkehr mit Wein und Traubenmost statt.

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II. Von Tabaksblättern und Tabaks—⸗ fabrikaten.

Preußen (ausschließlich der Hohenzollernschen Lande )). ; schen Fürstenthümern Außerdem die bei Preußen vorstehend zu 1. 4. von a bis ; ye d,, , , ,,, . p aufgeführten Länder und Landestheile, welche mit ,,, e .

Preußen im engeren Vereine stehen.

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Hannover.

Kurhessen (wie zu J. 4.)

Thürin gischer Verein (wie zu J. 5.)

Braunschweig.

Oldenburg.

Luxemburg.

Amnmerk. Die in diesen Vereins staaten 2c. aufkommende Uebergangs-Abgabe von Tabaksblättern und Tabaks— fabrikaten ist eine gemeinschaftliche und wird getheilt.

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