1854 / 189 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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zemeindelasten ihres Wohnorts zu halten, einer erneuten Er⸗

. 2 sind dabei zur Beseitigung aller künftiger Zweifel folgende Grundsätze als fortan maßgebend festgestellt 7 . = ,, die Vorschrift zu f. im 8. 140 des Gesetzes vom 11. Juli 1822, die Heranziehung, der Staatsdiener zu den Gemeindelasten betreffend, sind die Gehälter und Emolumente der Geistlichen und Schullehrer von der Heranziehung zu den Kommunallasten ihr es Wohnorts gänzlich befreit und die Geistlichen und Schullehrer da⸗ durch bei weitem günstiger gestellt, als die Staatsbeamten, welche durch die Vorschriften des angeführten Gesetzes eigentlich nur vor Ueberbürdungen gesichert sind.

Wiewohl nun in Betreff der emeritirten Geistlichen und Schullehrer das besagte Gesetz dergleichen ausdrückliche Bestim— mungen nicht auch enthält, so ist doch ein genügender Grund nicht vorhanden, anzunehmen, daß der Gefetzgeber, der die pensionirten und auf Wartegeld gesetzten Staatsbeamten

ö. heil noch vortheilhafter als die aktiven. Staate komb. Reserve⸗Bats. ernannt. Marcard, Rittm. vom 4. Kür. Regt.

von dem Kommando als Adjut. der 10. Divis. entbunden, und tritt der—

beamten gestellt hat, grade die emeritirten Geistlichen und Schullehrer, welche durch ihr geringeres Einkommen und durch ihre fast immer hochbejahrten und hinfälligen Persönlichkeiten eigentlich ganz vorzugsweise einer Begünstigung bedürftig sind, we⸗ niger günstig als die im Amte befindlichen Geistlichen und Schullehrer habe stellen wollen, und läßt sich daher aus den Be— stimmungen des besagten Gesetzes auch nicht folgern, daß emeritirte Geistliche und Schullehrer zu den Gemeindelasten, wie alle übrigen

Orts-Einwohner, oder daß sie dazu in derselben Weise, wie pensio- nirte oder auf Wartegeld gesetzte Staatsbeamte, herangezogen

werden könnten. In beiden Fällen wären dieselben nachtheiliger gestellt, als ihre im Amte befindlichen Standesgenossen, eine Absicht, die,

wie bereits dargethan, bei der Gesetzgebung nicht vorausgesetzt

werden kann.

Angekommen: Se. Excellenz der General Lieutenant und Commandeur der Sten Division, von Schlegell, von Erfurt.

Der designirte außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich sardinischen Hofe, Kammerherr 'on Brassier de St. Simon, von Stockholm.

Abgereist: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Costenoble, nach Carlsbad.

Per sonal-Deränderungen in der Armee.

Offiziere. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

ö. ö v. Blomberg, Major vom 19. Inf. Regt., zum Commandeur des 6.

selbe zu seinem Regiment zurück. v. Grolman, Sec. Lt. vom 7. Hus. Regt. und Adjut. der 140. Kav. Brig., tritt in gleicher Eigenschaft zur 10. Divis. über. Gr. v. d., Goltz, See. Lt. vom 1. Ulan. Regt., als Adjut. zur 10. Kavall. Brig. kommandirt. Gr. v. Bis manck, Rittm. u. Flügel⸗ Adjut., zum Maj. befördert. Bar. v. Bothmar, Maj. vom 6. Hus. Regt. zum Commandenr des 5. Kür. Regts., v. Hey deb rand u. d. Lafa, Major vom 8. Ulanen. Regt., zum Commandeur des 7. Kür. Regts. er⸗ nannt. v. Mitzlaff, Major vom 2. Hus. Regt. als etatsmäßiger Stabs⸗ offizier zum 6. Hus. Regt., v. Axle ben, Major vom 1. Kur. Regt., als etatsmäßiger Stabsoffizier zum 11. Hus. Regt. versetzt. Wollen haupt, Haupim. vom 18. Inf. Regt., unter Beförderung zum Major, zum Com— mandeur des 3. Bats. 6. Landw. Regts., v. Stutten heim, Hauptm. vom 17. Inf. Regt unter Beförderung zum Major, zum Commandeur des 3. Bataillons 27. Landwehr Regiments ernannt. v. Treskow,

Haupisim. vom 3. Jäger-Bataillon, ins 17. Infanterie-Regiment einrangirt.

Da hiernach kein Bedenken bleibt, anzunehmen, daß es die

Absicht des Gesetzgebers gewesen ist, zwisch eritirten Geist⸗ Al Sesetze g zwischen emeritirten Geist- . ö e c J lichen und Schullehrern und noch im Amte b e findlichen Pr. Lt, vom 11. Hus. Regt., zum Rittm., Frhr. v. Korff, Sec. Lt. von . . J ö ö ö Inf. Regt, zum Commandeur des 3. Bats. 24. Ldw. Regts., v. Hol—

achen, also die Gnadengehälter der Ersteren eben so frei von der wede, Haupim. vom 8. Inf. Regt., unter Beförderung zum Major, zum

Heranziehung zu den Gemeindelasten zu lassen, wie die Gehälter und Emolumente der Letzteren, so ist der Umstand, daß die emeri—

tirten Geistlichen und Schullehrer in dem Gesetze nicht eben so

ausdrücklich erwähnt sind, wie die pensionirten und auf Warte⸗ geld gesetzten Staats beamten nur dadurch zu erklären, daß, weil die Geistlichen und Schullehrer durch ihre Emeritirung keinesweges aus allen übrigen Beziehungen zu ihren Aemtern treten, vielmehr an den Besoldungen und Emolumenten derselben 80chỹ , 864 . , , d, e . . 3. vom Garde-Schützen⸗Bat., ins 3. Jäger⸗Bat., v. Schme Haupt noch immer Theil nehmen, Geistliche sogar die Befugniß zur Vor . 6. 343 n, , .

nahme von Amtshandlungen auch nach ihrer Emeritirung behalten, das Verhältniß der emeritirten Geistlichen und Schullehrer zu ihrem

pensionirten und auf Wartegeld gesetzten Staatsbeamten ist, der Gesetzgeber angenommen hat, daß Geistliche und Schullehrer, auch wenn sie emerltirt werden, aus ihren Amtsverbindungen nie ganz heraustreten, im Sinne des betreffenden Gesetzes daher nie vollständig aufhören, Geistliche und Lehrer zu bleiben, und folglich die spezielle Erwähnung derselben, als einer besonderen Klasse der Letzteren, nicht erforderlich gewesen sei.

Ew. Excellenz erhalten Mittheilung der obigen Erläuterungen mit dem ergebenen Ersuchen, dieselben in Zukunft zu beachten und in dem vorliegenden Beschwerdefalle danach gefälligst zu verfahren.

Berlin, den 22. Juli 1854.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. von Raumer. Der Finanz⸗Minister. In Vertretung: von Tenspol de. An den Königlichen Ober ⸗Präsidenten, Staats- Minister a. D. Herrn Flottwell, Excellenz zu Potsdam. Abschrift zur Nachachtung. Berlin, den 22. Juli 1854. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗

Der Minister des Innern. von Westphalen.

Der Minister des Innern. von Westphalen.

Angelegenheiten. von Raumer.

v. Heydwolf, Rittm, vom 11. Hus. Regt. unter Beförderung zum Major, als etatsm. Stabsoffizier zum 4. Kür. Regt. versetzt. Frhr. 9. Ketteler,

demselben Negt.ͥ, zum Pr. Lt. befördert. v. Brause, Major vom 24.

Commandeur des 1. Bats. 24 Ldw. Regts. ernannt. Gr. zu Stolberg— Wernigerode, Major à la suite des 6. Kür. Regts. und Adjut. beim Kommando der Garde⸗-Kavall., als etatsm. Stabsoffizier zum Garde-RKür Regiment, v. Trebra, Major vom Garde ⸗Jäger⸗Bataillon, zum 1. Inf. Regt., v. Pape I., Hauptm. vom 2. Garde? Regt. zu Fuß, unter Beförderung zum Major, als ctatsm. Stabsoffizier zum 21. Inf. Regt. versetzt. v. Knobelsdorff, Major vom 21. Inf. Regt., zum Comman— deur des 2. Bats. 2. Ldw. Regts. ernannt. Gr. v. Gneisena u, Hauptm.

vom 4. Jäger ⸗Bat., ins Garde Schützen ⸗Bat., v. Sanden, Hauptm. v. Scheliha, Liebeneiner, Jänicke, Sec. Lis. vom ö

ĩ⸗ . r 4. Jäger-Bataillon, v. Paczenski, v. Buddenbrock, v. Erckert, früheren Amte mithin in der That ein ganz anderes als das der , v. Kathen, Haupim. vom 40. Inf. Rege, unter Beförderung zum Major,

Der Finanz⸗Minister. In Vertretung: von Tens pol de.

An sämmtliche übrige Königliche Ober Präsidenten

und an alle Königliche Negierungen.

Seconde⸗Lieutenants vom 4., ins 3. Jäger-Bataillon einrangirt.

zum Commandeur des 1. Bats. 25. Ldw. Regts., Graberg, Major àl.a- suite des Garde- Artill. Regts. und Adjut. der Gen.“ Inspection der Artillerie, zum Mitgliede der Militair⸗-Studien-Kommission, Krampff, Zeug-Haupim. des Artill. Depots zu Danzig, zum Major ernannt. I

Kroll, Oberst - Lieut. und Commandeur des 3. Bats. 6 Regts. zum 11. Inf. Regt., v. Lagerst röm, Major und Commandeur des 3. Bats. 27. Negts., zum 32, Inf. Regt, v. Sch rabisch, Major und Commandeur des 3. Bats. 24. Regts.,, Bu ek, Oberst-Leut. und Com— mandeur des 1. Bats. 24. Regts., beide zum 24. Inf. Regt., letzterer als Commandeur des Füsilier⸗Bats., v. Hanffstengel, Major und Com— mandeur des 1. Bats. 25. Regts., zum 34. Inf. Regt. versetzt.

Abschieds⸗Bewilligungen ze. Den 22. Juli.

v. Schickfus, Major à la site des 22. Inf. Regts. und Adjut. des Chefs des Generalstabes der Armee, mit der Unif. des 23. Ins. Regts. mit den vorsch. Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorg. u. Pension, Bar. v. d. Osten gen. v. Sacken, Pr. Lt. vom 2. Inf. Regt., mit Pension der Abschied bewilligt.

Militair⸗Aerzte. Den 235. Juli. Dr. Grünenthal, Stabs⸗ und Bats.-Arzt des 4. Jäger⸗Balts., mit Pension der Abschied bewilligt. Militair⸗Beamte. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums: Den 5. Juli.

Bandke, interim. Garnison⸗Verwaltnngs-Inspektor zu Colberg, in seinem Amte bestätigt und zum Garnison⸗Verwaltungs-Inspeflot ernannt. Ben 16. Jul

Burckhardt, interim. Ober ⸗Lazareih-Inspektor zu Trier, im Amte be— stätigt und zum Ober -Lazareth-Inspeltor ernannt.

Gen 18. Juli. ;

Nessenius, Zahlmeister⸗Aspirant, zum Zahlmstr. 1. Kl. beim 1. Bat. 9. Inf. Regts. (Colberg) einannt.

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Den 19. Juli.

Gnevkow, Proviant-⸗Amts-Controlleur in Cosel, zum Proviantmeister am,. Den 24. Juli.

Seefisch, Depot Magazin-Verwalter in Beeskow, mit Wahrneh— mung der Controleurstelle beim Proviant-Amte in Spandau beauftragt. Stubbe, Ptoviant⸗ Amts -Assistent in Berlin, als Depot-Verwalter nach Beeskow, Pawlowski, Proviant-Amts⸗Alssistent, von Spandau nach Tor⸗ gau, Liebich, Proviant-⸗Amts-⸗Assistent, von Torgau nach Berlin versetzt. ö Den 27. Juli.

Schöne, überzähl. Intend. Sekretair von der Intend. des 1. Armee— Corps, zum etatsm. Intend.« Sekietair einannt. Schliebitz, Geheim. Journalist und Kriegstath vom Kriegs-Ministerium, mit Pension in den RNuhestand versetzt.

v i ch t amtlich

Preußen. Berlin, 12. August. Der Bischof der evan⸗ gelischen Kirche und Probst an der Kirche zu St. Nicolai hierselbst, hr. Roß, hat dem hiesigen Magistrate die Absicht kundgegeben, wegen hohen Alters seine Aemter niederzulegen. Der Magistrat hat bereits, so weit derselbe bei dieser Frage betheiligt ist, dle be— züglichen Einleitungen getroffen. (Pr. C.)

Sachsen. Dresden, 11. August. Das hiesige, heute Abend erschienene Journal enthält nachstehende Bekanntmachung:

Wir, von Gottes Gnaden, Johann, König von Sachsen,

, , . thun, unter Entbietung Unseres Grußes und Unserer königlichen Gnade, hiermit kund und zu wissen: .

Nach Gottes unerforschlichem Rathschlusse und Willen ist des Allerdurchlauchtigsten, Großmächtigsten Königs und Herrn, Friedrich August, Königs von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc., Unseres vielgeliebtesten Herrn Bruders königliche Majestät gestern, zum größten Schmerze Seines Hauses wie Seiner gesammten Unterthanen aus dieser Zeit⸗ lichkeit abgefordert worden. In Folge dieses höchst betrübenden Ereignisses haben Wir die Regierung des gesammten Königreiches Zachsen vermöge des nach der verfassungsmäßigen Erbfolge an Uns geschehenen Anfalls der Krone übernommen. ö

Wir versehen Uns daher zu den getreuen Ständen, in öffent⸗ lichen Functionen angestellten Dienern und überhaupt allen Unter— thanen und Einwohnern Unseres Königreiches, daß sie Uns als den rechtmäßigen Landesherrn willig und pflichtgemäß anerkennen, ns unverbrüchliche Treue und unweigerlichen Gehorsam leisten, und in allen Stücken sich so gegen Uns bezeigen werden, wie es treuen Unterthanen gegen ihre von Gott verordnete Landesherr— schaft und Obrigkeit gebührt. .

Dagegen versichern Wir sie Unserer auf Handhabung von Recht und Gerechtigkeit und Beförderung der Wohlfahrt und des Besten des Landes unausgesetzt gerichteten landesväterlichen Fürsorge, ö. den auch die Verfassung des Landes in allen ihren, Vestimmungen während Unserer Regierung beobachten, aufrecht erhalten und be⸗ chützen. . gugleich ist, damit der Gang der Regierungs⸗ und Justizge⸗ schäfte nicht unterbrochen werde, Unser Befehl, daß sämmtliche Staatsbehörden des Königreiches ihre Verrichtungen bis auf Unsere nähere Bestimmung pflichtgemäß und gebührend fortsetzen. ,

Bei den in Unserem Namen ergehenden Ausfertigungen soll sich des Titels . ö .

Wir, von Gottes Gnaden, Johann, König von Sachsen

J . und der bisherigen Siegel so lange, bis die neuen werden zuge⸗ fertigt sein, bedient werden, wogegen es wegen der in den an uns gerichteten Vorträgen und Bittschriften zu gebrauchenden Anrede,

Submission und Aufschrift bei den bestehenden Vorschriften bewendet.

Gegeben in Unserer Residenzstadt Dresden, am 190. August 1854. . Johann. Dr. Fer din and Zschinsky. Bernhard Raben hor st. . oh ann Heinrich August Behr. Johann Paul von Falke nst ein. Ein am Mittage desselben Tages ausgegebenes Extra⸗Blatt des „Dresdener Journals“ veröffentlicht folgende Ansprache: An meine Sachsen!

Eine unerwartete schwere Prüfung hat uns der Allerhöchste auferlegt. Trauernd stehen wir gemeinschaftlich an dem Grabe des bestein Fürsten. Belchen „. Verordnung festgesetzt werden sollen.“ Bis jetzt bestanden in Zügel der Regierung, in ö gelen

Mit tiefbewegtem K im , 6. die Hülfe des Allmächti⸗ ö ; it dem festen Vorsatz ergreife Ich die g ierung, ir . K . in dem Geiste jener Gerechtigkeit und Milde, jener Umsicht und Festigkeit, jener treuen Liebe zu seinem Volke, die sein Andenken steis in Segen erhalten werden. Kommt auch ihr Mir mit Vertrauen und Liebe entgegen, so wird das alte Band, das die Sachsen und seine Fürsten seit Jahrhunderten umschlingt, auch uns innig vereinen. Dresden, 10. August 1854. . Johann.

Unsere gestrige Meldung über das Ableben des höchstseeligen Königs Friedrich August Majestät, und den erfolgten Regterungs antritt Sr. Majestät des Königs Johann, sind wir heut bereite in der Lage, durch folgende Mittheilungen zu ergänzen. Die gestern von uns mitgetheilte kelegraphische Depesche des Königlich sächsischen

sind gestern Abends von Schönbrunn nach

Gesandten in Wien wurde nach Eingang in der Nacht vom 9. zum 10. August Seitens des Königlichen Gesammt-Ministeriums durch die Staats⸗-Minister Dr. Ischinsky und v. Falkenstein Sr. Majestät dem König Johann nach Weesenstein überbracht.

Gestern Morgen um 5 Uhr war das Königliche Gesammt— Ministerium zu einer Sitzung zusammengetreten. Nach 6 Uhr tra⸗ fen Se. Majestät der König von Weesenstein im hiesigen König⸗

lichen Schlosse ein, worauf sofort durch Allerhöchstdenselben die Ver⸗

pflichtung der zur Zeit hier anwesenden Staats⸗Minister Dr.

Ischinsky, Rabenhorst, Behr und von Falkenstein (Staats⸗Minister

Freiherr von Beust befindet sich bekanntlich zur Zeit in München)

vollzogen wurde. Vormittags 11 Uhr leisteten die hier garnisoni⸗

renden Truppen ihrem Könige und Kriegsherrn den Eid der Treue.

Mittags begaben Se. Königliche Majestät Allerhöchstsich nach Wee—

senstein zurück.

„Abends 6 Uhr sind aus dem Hofstaate des höchstseligen Königs Majestät der Oberstallmeister und General⸗Adjutant General⸗Lieu⸗ tenant von Engel, der Kammerherr Graf Vitzthum von Eckstädt,

der Leibarzt Geh. Medizinalrath Dr. Carus und der Geh. Käm⸗

merer Tietz nebst mehreren Kammerlakaien nach Leipzig abgereist

und haben sich heute von dort über München und Kempten nach

Brennbüchl begeben, um daselbst die irdische Hülle unsers in dem

Herrn entschlafenen allgeliebten Landesvaters zu übernehmen und

nach der hiesigen Residenz zu geleiten. Nach aus München hier eingegangenen telegraphischen Nach— richten beabsichtigt Ihre Majestät die verwittwete Königin am 12ten

August von Possenhofen die Rückreise nach Dresden anzutreten.

(Trend. J.) Hessen. Kassel, 10. August. Gestern waren, wie die

„Fr. Post⸗-Zeitung“ mittheilt, sämmtliche hiesige Buch- und

Kunsthändler, Antiquare, Besitzer von Buchdruckereien, lithographi— schen Anstalten u. s. w. vor das Refidenz-Polizei-Amt be— schieden, wo ihnen bedeutet wurde, daß sie dem §. 2 des Bundespreßgesetzes nunmehr nachzukommen und um die Ertheilung

der für die weitere Ausübung ihrer respektiven Geschäfte nöthigen

Konzessionen bei der Regierung nachzusuchen hätten. Von dem

. . . 2 . 7 . . 6 s 0 R Erlaß einer besonderen Ausführungs-Verordnung, wie solches nach früheren Analogieen vorausgesetzt wurde, scheint also Abstand ge—

nommen zu sein.

Oesterreich. Wien, 11. August. Se. Majestät der Kaiser Isch! abgereist. Niederlande. Haag, 8. August. Nach beinahe dreiwöchent— licher Berathung hat die zweite Kammer diesen Nachmittag den Ge⸗ setzentwurf, ein neues Regierungs-Reglement für die ostindischen

Kolonieen enthaltend, mit 38 gegen 19 Stimmen angenommen. Die Diskussion, welche in den ersten Tagen höchst leidenschaftlich war,

wurde seitdem sehr gründlich und durchgehends auf praktischem Ge—

biete geführt, und der Reibung zwischen den Ansichten derer, welche in Indien einen schnelleren Fortschritt in dem europäisch⸗ liberalen

Geiste wünschen, und denen der Anhänger des bisherigen

Kolonial -Systems hat man manche Verbesserung in dem Regierungs-Entwurfe zu verdanken, obschon einige wichtige

Fragen unentschieden geblieben und späterer Bestimmung vorbehalten sind. Die Frage der Sklaverei wurde in der gestri⸗ gen Sitzung dahin entschieden, daß spätestens am 1. Januar 1860 in Niederländisch-Ostindien (auf Westindien bezieht sich das Gesetz nicht) die Sklaverei abgeschafft wird; daß die Maßregeln zur

Vorbereitung und Ausführung dieser Abschaffung, so wie die Schad⸗ loshaltung der Herren, welche in deren Folge nothwendig werden

könnte, im Wege der allgemeinen Verordnung sestgesetzt werden sollen, und daß die Einfuhr, so wie die öffentliche Versteigerung

von Sklaven verboten bleiben. Hinsichtlich der Preßfrage, welche

lange Erörterungen veranlaßte, wurde folgende Bestimmung ange— nommen: „Die Beaussichtigung der Presse seitens der Regierung

wird im Wege der allgemeinen Verordnung geregelt, in Ueberein⸗

stimmung mit dem Prinzip, daß die Aeußerung von Gedanken und Meinungen durch die Presse, und die Zulassung von Drucksachen,

8 . . , Ind J 18 ovor welche außerhalb der Niederlande erschienen sind, keiner ö Beschränkung unterliegen dürfen, als welche zur Sicherstellung der

öffentlichen Ordnung erforderlich ist. In. Niederland gedruckte Schriften werden ohne Beschränkung zugelassen, vorbehaltlich eines ö. ( 5 j . 212 D 8 81 8 * Jeden Verantwortlichkeit, nach den Regeln, welche bei allgemeiner

Indien hinsichtlich der Presse durchaus keine gesetzlichen Bestim⸗ mungen. Morgen wird die Kammer den Gesetz-Entwurf bezüglich

der Veränderung des Tarifs in Behandlung nehmen.

Großbritannien und Irland. London, 10. August.

In der Sitzung des Unterhauses am 7. August legte Sir Charles Wood, der Präsident des Ostindischen Büregu's, seinem im vorigen Jahre gegebenen Versprechen gemäß, eine Uebersicht der

inanzen Ostindiens vor. Es ergiebt sich daraus Folgendes: . . 3 3 1851 - 52 (30. . 1851 30. April 1852), dem ö. ten, für welches eine pollständige Rechnungs-⸗-Ablage vorliegt, be , Netto-Einnahmen für die Präsidentschaft Bengalen nebst den e r, . Provinzen 13, 255,150 Pfd. St. und die Total- Ausgaben (ausschlief