. 8 22
1482
Für Kinder unter 10 Jahren ist die Hälfte der obigen Sätze zu entrichten. . .
— Stettin, Swinemünde oder Stralsund nach Put⸗ , pen ger onengeib zugleich für die Rückfahrt erlegen, werden eine Tarifermäßigung in der Weise genießen, daß für die Hin- und Rückfahrt zusammen nur der 13fache Betrag der Einzel⸗ fahrt erhoben wird, so daß beispielsweise das Personengeld für den J. Platz von Stettin nach Putbus und zurück nur 4. Thaler be⸗ trägt. Die für die Rüchreise gelösten Billets verlieren jedoch ihre Gültigkeit, wenn solche nicht bei der nächsten oder bei der darauf folgenden Fahrt des Schiffes benutzt
erden.
. Jeder Passagier hat 100 Pfund Gepäck frei. Für das Mehr— gewicht werden von 100 zu 100 Pfund erhoben werden:
zwischen Stettin einer- und Stralsund oder Putbus andererseits
42 Sgr.
zwischen Stettin und Swinemünde, ferner zwischen Swinemünde einer⸗ und Stralsund oder Putbus andererseits, endlich
zwischen Putbus und Stralsund 6 Sgr.
Gegen die gleichen Frachtsätze werden auch Gütersendungen
zur Beförderung angenommen werden. Berlin, den 24. Juli 1854. General⸗Post⸗Amt.
ö g ng.
In Livorno ist für die aus Genua kommenden Schiffe eine
sechstägige Quarantaine angeordnet worden.
Das 32ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗
gegeben wird, enthält unter
Nr. 4057. den Allerhöchsten Erlaß vom 3. Juli 1854, betreffend
die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau
und die Unterhaltung der Chaussee von Rogasen über Obornik bis zur Kreisgränze in der Richtung auf
Samter; unter
1058. das Statut des Verbandes der Wiesenbesttzer in der Section J. des Gierzhagener Bachthales, Bürger- meisterei Dattenfeld, im Kreise Waldbroel des Regie-
rungsbezirks Köln. Vom 17. Juli 1854; und unter
das Reglement für die Feuer-Sozietät des Markgraf⸗
4 Ober⸗Lausitz, preußischen Antheils. Vom 26. Juli Berlin, den 19. August 1854. Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.
Abgereist: Se. Erlaucht der Graf Heinrich von
Schönburg⸗Glauchau, nach Stettin.
Der General-Major und Commandeur der Sten Infanterie— Brigade, Freydanck, nach Bromberg. .
Der General-Bau⸗Direktor Mellin, nach München.
/ /// /// /
Bekanntmachung vom 16. August 18541 — betref⸗ fend die Theilung der Parochie der St. Georgen⸗ Kirche zu Berlin.
Die Gemeinde der hiesigen St. Georgenkirche ist zu einer solchen Größe herangewachsen, daß die Theilung derselben, zunächst in 4 Ge-
meinden, und der Bau bon 3 Kirchen für die abzuziweigenden 3 Gemein— den ein unabweisliches Bedürfniß geworden ist. .
Auf Grund der von Sr. Majestät dem Könige Allerhöchst ertheilten Genehmigung und der Ermächtigung der kompetenten n g ar
behörden wird hierdurch Folgendes festgesetzt.
1. Die bisherige Parochie und Gemeinde der St. Georgenkirche
wird in folgende 4 Theile getheilt:
Die künftige Parochie und Gemeinde der St. Georgen— Kirche.
Die Grenze derselben beginnt in der Münzstraße an dem Grundstück
ren ef ü sodann der alten ,, der Schendel und
Uber, und wird ferner durch 'ei hei , , ,.
nn, . ler durch einen Theil der letzteren, durch die kleine et n ef, 8 Schillingsgasse und pon 36 durch ö. Blumen⸗ zu dem Grundstück Nr. 14 in der Alexanderstraße, endlich
bon diesem aus durch den sgraben bis 6 in der Münzstraße , e. bis zu dein Grundstück Nr. j
Dieselbe umfaßt folgende Straßen 36 Münzstraße st fasßende Straßen unt Heuer. Alte Schönhauserstraße Nr. 31— 50. Dragonerstraße Nr. 7 — 44. . Grenadierstraße Nr. 5 — 33.
Schendelgasse Nr. 1—4.
Kirtengasse Nr. 11— 19.
e, einem Theil der Prenzlauerstraße, der Wadzeckstraße und i n def, geht sodann bei dem Grunbftück Rr. . Land⸗ . nach dem Grundstlück Rr. 40 in der Landsbergerstraße
Kleine Alexanderstraße Nr. 9 — 24.
Prenzlauerstraße Nr. 17— 48.
Neue Königsstraße Nr. 27 —66.
Alte Schützenstraße Nr. 1 — 15.
Wadzeckstraße Nr. 1— 104.
Schießgasse Nr. 9— 36.
Lietzmannsgasse Nr. 1—9.
Große Georgenkirchgasse Nr. 18—32.
Kleine Georgenkirchgasse Nr. 1—12.
Georgenkirchhof.
Landwehrstraße Nr. 15 —33.
Landsbergerstraße Nr. 40 — 88.
Kurze Straße.
Elisabethstraße Nr. 13 — 54.
Kleine Frankfurterstraße Nr. 114 —19.
Kaiserstraße.
Magazinstraße.
Schillingsgasse Nr. 21 —37.
Blumenstraße Nr. 76 — 84.
Alexanderstraße Nr. 1 — 14 und 24 — 68
Alexanderplatz.
Königsgraben.
Rochstraße bis zur Kunowskibrücke.
2) Die Parochie und Gemeinde der am Königsthore zu
erbauenden Kirche.
Die Gränze derselben beginnt am Schönhauserthore, folgt einem Theile der Schönhauserstraße, der Schendel- und Hirtengasse, der Prenz— lauer- und Wadzeckstraße, der Lietzmannsgasse bis zur Landsbergerstraße in derselben Weise, wie bei der vorhergehenden Parochie, und geht sodann durch die Landsbergerstraße, von dem Grundstück Nr. 39 ab, bis zum Büschingsplatz, durchschneidet diesen und weiterhin die Büschingsstraße und die Stadtmauer und umfaßt außerhalb derselben die vor dem Prenz— lauer⸗- und Schönhauser-Thore belegenen, der bisherigen Parochie zugehöͤ— rigen Grundstücke.
Diese Parochie umfaßt folgende Straßen und Grundstücke:
Alte Schönhauserstraße Nr. 51 — 61.
Schendelgasse Nr. 5 — 7.
Dragonerstraße Nr. 1 — 6 und 45
Grenadierstraße Nr. 1 — 5 und 34
Hirtengasse Nr. 1 — 10.
Erste bis vierte Scheunengasse.
Kurze Scheunengasse.
Linienstraße Nr. 1 — 41 und 225 — 50.
Prenzlauerstraße Nr. 1 — 15 und 49 –—t
Kleine Alexanderstraße Nr. 1 —8 und 25 —31.
Wadzeckstraße Nr. 11 — 23.
Schießgasse Nr. 1— 8 und 25 —31.
Neue Königsstraße Nr. 1 — 26 und 67 — 96.
Lietzmannsgasse Nr. Ga. — 14.
Große Georgenkirchgasse Nr. 1—17 und Landwehrstraße Nr. 1 — 14 und 34 — 44 Landsbergerstraße Nr. 23—39. Gollnowstraße.
Büschingsstraße Nr. 1.
Mehnerstraße
Fliederstraße.
Weinstraße.
Barnimstraße Nr. 6—10.
die Grundstücke vor dem Königs-, Prenzlauer- und Schönhauserthore
22 834
3) Die Parochie der in der Weberstraße erbauten Kirche. Die Gränze beginnt an der Stadtmauer am Ende der Büschings— straße, folgt der letzteren, sodann einem Theile der Landsbergerstraße, der Kleinen Frankfurterstraße und der Schillingsgasse, ferner der Blumen— straße bis zum grünen Weg, hiernächst dem letzteren und durchschneidet im weiteren Verlauf quer die Rosengasse, die Krautsgasse, die Koppens— straße und die Stadtmauer, und umfaßt die Grundstücke vor dem Frank furter⸗ und dem Landsberger Thore. Dieselbe umfaßt folgende Straßen und Grundstücke: Landsbergerstraße Nr. 1— 22 und 89 - 126. Büschingsplatz Nr. 1, 2. Büschingsstraße Nr. 18—21. Barnimsstraße Nr. 1—5. Kleine Frankfurterstraße Nr. 1—10. Elisabethstraße Nr. — 17 und 55 — 66. Waßmannsstraße. Weberstraße. Pallisadenstraße. Große Frankfurterstraße. Shillingsgasse Nr. 1 — 20. Blumenstraße Rr. 15 — 75. Grüner Weg (RNordseite). Rosengasse Nr. 14 — 42. 3 Krautsgasse Nr. 1 — 15 und Nr. 44 — 565. Koppensstraße Nr. 25 — 37. Fruchtstraße Nr. 23— 40, und die Grundstücke an der Landsberger Communication und vor de Landsberger⸗ und dem Frankfurter Thore. 4) Die Parochäüe und Gemeinde der auf dem Stralauer Platz zu erbauenden Kirche. Die Gränzlinie folgt von der Alexanderstraße und zwar von dem
Grundstücke Nr. 15 daselbst aus, durch di Blumenstraße und den Grünen
Weg bis zur Stadtmauer der zu Nr. 3 angegebenen Linie, wird dann weifer durch die Stadtmauer bis zum Stralauer Thore, durch die Spree
1483
Festungsgraben, und durch den e rn bis zur Rückseite des
s zum ks in ck? Arr. 1 der Alexanderstraße bezeichnet.
hrunds tü
3 und Nr. 43 —– 53. Rosenquergase. ärautsgasse Nr. 16 — 43. Breslauerstraße. Koppensstraße Nr. 1— 24 und 38 - 63. 9 Bahnhof und Straße der Niederschlesischen Eisenbahn Fruchtstraße Nr. 1 — 22 und 41 — 59. Stralauer Platz. Mühlenstraße. I. Das Patronat über die am Königsthor zu erbauende Kirche haben Se. Majestät der König Allergnädigst zu übernehmen geruht. Das Patronat der in der Weberstraße erbauten und der duf dem Stralauer Platz zu errichtenden Kirche ist von des Königs Majestät dem Fagistrat der Stadt Berlin Allerhöchst berliehen worden, welchem auch das Patronat über die St. Georgenkirche in dem bisherigen Umfange berbleibt. se. Das der Gemeinde der letzteren zustehende Wahlrecht bei der Be— stzung der Stellen der Geistlichen und Kirchenbeamten verbleibt der Ge— meinde dieser Kirche, geht aber auf die Gemeinden der 3 anderen Parochieen
nicht über, in welchen das Patronatrecht in dieser Beziehung unbeschränkt
bleibt.
III. Die Theilung der Parochie und Gemeinde der St. Georgen⸗ lirche in die obenbezeichneten 4 Theile tritt mit dem 1. Oktober d. Is. in das Leben, dergestalt, daß mit diesem Zeitpunkt die vier Gemeinden und Kirchspiele in den bezeichneten Begränzungen für konstituirt zu er— achten sind.
Von dem gedachten Zeitpunkt ab hört die Verbindung der in den
z neuen, oben zu 2Qbis 4 bezeichneten, abgezweigten Parochieen woh—
nenden Gemeinde-Mitglieder mit der St. Georgenkirche auf und die—
selben haben sich wegen aller geistlichen Handlungen an die Geistlichen und Kirchenbeamten der neuen Parochie, in welcher sie wohnen, zu
halten.
ren wird folgende einstweilige Anordnung getroffen:
II Die Kirchhöfe der St. Georgen-Kirche verbleiben zunächst den 4 Gemeinden zur gemeinschaftlichen Benutzung. Die Gebühren für Grabstellen und Grabmalzeichen sind an die Kirchenkasse der St.
3 neuen
Georgen-Kirche fortzuzahlen, und die Kirchen⸗Kassen der Parochieen haben auf dieselben keinen Anspruch.
1IV. In Betreff des Kirchen⸗Vermögens und der kirchlichen Gebüh⸗
zu den noch näher zu bestimmenden Zeiten stattfinden. Berlin, den 16. August 1854. 3 ft
Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg.
Nichtamtliches.
Preußen. Hechingen, 15. August. Gestern traf Se. Königl. Hoheit der Prinz Albrecht (Sohn) von Preußen mit Gefolge von Sigmaringen um 1 Uhr Mittags hier ein, stieg in Silbers Hotel ab und besichtigte nach dem Diner die prächtigen
Bauten des Hohenzollern. Unser hier bestehender Mustkberein
brachte Sr. Königl. Hoheit am Abend ein Ständchen, und heute früh 7 Uhr trat Hochderselbe die Weiterreise nach Baden-Baden über Horb und Freudenstadt an. (Schw. M.)
Stettin, 17. August. Heute Morgen bald nach 8 Uhr kam
das Königl. preußische Postdampfschiff „Nagler“ mit 19 Passagie⸗
ren, darunter einen französischen General an Bord, ven Stock— holm hier an. Neuere Nachrichten vom Kriegsschaaplatz auf Aland, als die letzte telegraphische Depesche über Helsinghorg mel⸗ det, sind am 15ten Morgens nicht in Stockholm bekannt gewesen. (Nd. Ztg.)
— In den Kreisen Worbis und Mühlhausen sind in den letzten Monaten einige größere Wegebauten in Angriff genommen worden, in ersterem auf der Straße von Heiligenstadt nach Duder— stadt, über den Rothenberg, in letzterem von Silberhausen nach der Hüpstedter Warte, besonders um den hülfsbedürftigen Klassen eine Gelegenheit zur Arbeit und Verdienst zu geben. Auch wurde außer⸗ dem noch eine bedeutende Anzahl von kleineren Wegebauten vorge⸗
nommen, hauptsächlich vermittelst der zur Beseitigung der Noth in
den Gegenden des Eichsfeldes aus der Staatskasse gewährten Un— terstüͤtzungen. (Pr. C.)
— Laut Briefen aus Tilsit vom 14. August hatte man da⸗ selbst die Nachricht, daß in den russischen Gränz⸗-Ortschaften von Polangen bis Schmaleningken ungefähr 5000 Mann Kosaken zur Verstärkung der Gränzwache kantonnirt waren. In dem Spedi— tionsgeschäft von Tilsit nach Tauroggen, mittelst dessen vom Januar bis Juli 11 — 12,000 Centner Waaren in Rußland eingeführt wurden, bildeten, denselben Briefen zufolge, Zucker, Baumwollen⸗, Seiden, kurze Waaren und Droguerieen, dem Gewicht nach, den
Haupt-Transport; demnächst folgten Tabak und Leinenwaaren; auf
Die übrigen kirchlichen Gebühren sind vom 1. Oktober d. J. ab
nicht mehr zur St. Georgenkirche allein, sondern an die Kirchen⸗ kasse derjenigen Parochie, welcher die Gemeindemitglieder fortan zugehören, zu entrichten.
gebildet, zu welcher außer den Gebühren und sonstigen Einnahmen der Kirche auch die sämmtlichen substantiellen Pfarr-Einkünfte und
die Stolgebühren der Geistlichen un Kirchenbeamten fließen, und
aus welchen die Gehalte der Geistlichen und Kirchenbeamten ge—
zahlt und die sonstigen Ausgaben zur Erhaltung der Kirchensysteme
begeben. (Meckl. 3tg.)
bestritten werden. . ö ö ö Die Stolgebühren für Aufgebote, Trauungen, Taufen und Be— gräbnisse und die bei diesen Gelegenheiten eingehenden Opfer wer—
den von den Küstern der Parochieen erhoben und von denselben zu
den Kirchen-Kassen abgeliefert.
) Bei der St. Georgen-Kirche wird in Betreff der kirchlichen Gebühren
in gleicher Weise verfahren. . Die Kirchspiele der St. Georgen⸗Kirche, der Kirche in der Weber—
die übrigen Artikel kamen zusammen etwa nur 1500 Centner des ganzen Transports dieser fünf Monate. (Pr. C.) Mecklenburg. Schwerin, 17. August. Se. Königliche
. ö — Hoheit der Großherzog ist heute früh auf der Rückkehr von Dres⸗ Für jede der neuen Parochieen wird eine besondere Kirchenkasse
den nach Doberan hier durchgereist. Ihre Königl. Hoheit die Frau Großherzogin Alexandrine, Höchstwelche, von Neustrelitz kom⸗ mend, am 15ten d. M. zum Besuch Sr. Majestät des Königs von Preußen in Charlottenburg eingetroffen war, hat sich, von dort zurückkehrend, gestern Morgen wieder über Schwerin nach Doberan
Sachsen. Dresden, 16. August. Se. Majestät der König, welcher nach der gestern Abend erfolgten feierlichen Einholung der Leiche des höchstseligen Königs Maßjestät die vergangene Nacht im Königlichen Palais am Taschenberg hierselbst verweilte, hat sich heute Morgen 7 Uhr nach Weesenstein zurückbegeben,
um daselbst den heutigen Tag in stiller Zurückgezogenheit im Kreise
straße und der auf dem Stralauer Platz zu erbauenden Kirche
werden einstweilen eine gemeinschaftliche Kirchenkasse behalten.
Die speziellere Auseinandersetzung zwischen den neuen Gemeinden
und den Vertretern der St. Georgenkirche in Betreff des kirchlichen Vermögens, so wie hinsichtlich der seit der eingetretenen Vakanz
der ersten Predigerstelle und resp. seit der Fixirung der Einkünfte des Küsters der St. Georgenkirche aus den Revenüen-Ueberschüssen
beider Stellen angesammelten Fonds bleibt vorbehalten.
V. Für jede der 4 Parochieen wird ein Kirchen⸗Vorstand von min
destens 3 Mitgliedern gebildet, welchem die Verwaltung des kirchlichen
Vermögens und der äußeren Gerechtsame der Kirche, so wie die Vertre⸗
tung derselben nach den Bestimmungen des Märkischen Provinzialrechts . . zor ist ö ö t Königs Majestät auf dem Paradebett in der Kreuz- Kapelle der
und resp. des Allgemeinen Landrechts zukommt. . Die bisherigen Mitglieder des Kirchenvorstandes der St. Georgen
kirche verbleiben nach der Theilung in dem Vorstande derselben, insofern
sie in der neubegränzten Parochie dieser Kirche wohnen. . Die übrigen treten in gleicher Eigenschaft in den Vorstand derjeni gen Parochie ein, in welcher ihre Wohnung liegt.
In der Parochie der am Königsthor zu erbauenden Kirche wird der Pfarrer als solcher zugleich Mitglied und Vorsitzender des Kirchenvor⸗
standes. VI. Der Gottesdienst für die 3 abgezweigten Gemeinden wird vor läufig und bis zur Vollendung der Kirchengebäude a) für die Gemeinde der am Königsthor zu erbauenden Kirche, in der St. Georgenkirche, . b) für die Gemeinde der Kirche in der Weberstraße in dem Gottes⸗ hause des Friedrich⸗Wilhelms⸗-Hospitals; 5 e) für die Gemeinde der auf dem Stralauer Platz zu errichtenden Kirche, in der Kirche des Friedrichs⸗Waisenhauses,
der Königlichen Famllie zu verleben. Dieselben werden jedoch heute Abend wieder hierselbst eintreffen, um der in der ka⸗ tholischen Hofkirche stattfindenden feierlichen Beisetzung der irdischen Hülle des in dem Herrn entschlafenen Königs Friedrich August bei⸗ zuwohnen. 5 (.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist gestern von Sr. Majestät dem König in einer Partikular⸗ Audienz empfangen worden und hat demselben ein eigen⸗ händiges Beileidsschreiben Sr. Majestät des Königs von Preußen überreicht. ö
— Seit heute Vormittag 11 Uhr ist die Leiche des höchstseligen
katholischen Hofkirche öffentlich ausgestellt. Tausend und aber Tausend treuer Unterthanen drängen sich durch die Hallen des Gotteshauses, um noch einmal, das letzte Mal, das verklärte Antlitz des verblichenen allgeliebten Landesvaters mit leiblichem Auge zu schauen, und der herbe Schmerz, der sich auf Aller Antlitz auspraͤgt, beweist mehr als Worte es vermögen, wie tief dieser letzte Abschied die Herzen ergriffen hat. Die Ausstellung der hohen Leiche dauert bis 6 ÜUhr und die feierliche Beisetzung derselben findet Abends 9 Uhr in der in dem vom Königlichen Ober —Hof⸗ marschallamte veröffentlichten Programm bezeichneten Weise statt— (Dresdn. J.)
Frankfurt, 17. August. In der heutigen Sitzung der Bundes ⸗Versammlung steht, sicherem Vernehmen nach, seitens Oesterreichs und Preußens die Vorlage in der orientalischen Ange⸗