1854 / 195 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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m 12. August 1854 betreffend die Anwendung von Post-Freimarken bei Frankirung der Korrespondenz aus Preußen, so wie aus Oester reich und Baiern nach Dänemark et vice .

Verfügung vo

2 st 1852. SStaats⸗-Anzeiger Nr. 204 S. 1225. Verfügung vom 25. August 1852. (Staats-Anzeiger Nr. 204 S. 1225.)

Mit der dänischen Post-Verwaltung ist hinsichtlich der Be⸗ handlung solcher internationalen Korrespondenz, bei welcher das

karifmäßige Franko durch die verwendeten Franko Marken oder

estempelten . . . Verabredung getroffen worden, daß der fehlende Portobetrag

nachtaxirt und vom Adressaten eingezogen werden soll. Dasselbe Verfahren soll bei der durch Preußen transitirenden dänischen Korrespondenz nach und aus Oesterreich und Baiern in Anwen— dung gebracht werden. . 4

Die Post⸗-Anstalten werden daher, unter Hinweisung auf die General-Verfügung vom 25. August 1852, die Anwendung von Postfreimarken und gestempelten Brief- Couverts zur Frankirung von Briefpost⸗-Sendungen nach dem Auslande betreffend, veranlaßt, die vorgedachte, mit Dänemark verabredete Bestimmung auf, die Korrespondenz aus Preußen, so wie aus Oesterreich und Baiern nach Dänemark et vice versa in Anwendung zu bringen. Berlin, den 12. August 1854.

General ⸗Post⸗Amt.

Verfügung vom 17. August 1854 betreffend die Signatur der Pakete nach Großbritannien zcç. bei der Spedition über Belgien betreffend.

Bekanntmachung vom 17. Juli 1852 (Staats-Anzeiger Nr. 181 Seite 1108).

Der Umstand, daß bei der Signatur der Pakete nach und über Großbritannien nach der General-Verfügung vom 17. Juli 1852 nur die Bezeichnung derselben mit einigen Buchstaben oder Zah⸗ len und dem Namen des Bestimmungsortes verlangt worden sist, hat auf den fremden Beförderungsstrecken mehrfache Uebelstände zur Folge gehabt. Zur Beseitigung derselben wird hierdurch bestimmt, daß bei allen über Belgien zu spedirenden Paketen nach Großbritannien, Amerika und anderen überseeischen Ländern die Signatur aus der in lateinischen deutlichen Buchstaben geschrie benen vollständigen und genauen Adresse des Empfängers nebst genauer Bezeichnung des Bestimmungsortes und der Wohnung bestehen und auf den Paketen oder der Emballage auf haltbare Weise an⸗ gebracht werden muß.

Berlin, den 17. August 1854.

General-Post⸗Amt.

Justiz-⸗Ministerium. Allgemeine Verfügung vom 1. August 1864, betreffend die Bewilligung von Kommissionsge— bühren für die außerhalb der Gerichtsstelle er— folgte Auf⸗ und Annahme letztwilliger Dispo— sitio nen.

Allg. Verfügung vom 14. August 1853. (Staats- Anzeiger No. 208. S. 1459.)

Instruction vom 2. Juni 1854 zu 5§. 9. des Gesetzes vom 9. Mai 1851. Nr. 7.

2.

Die Frage, in welchen Fällen Kommissionsgebühren Verlangen der Parteien außerhalb der Gericht sstelle . Auf⸗ oder Annahme von letztwilligen Dispositionen liquidirt werden kön- nen, ist mit Bezug auf die darüber in der Allgemeinen Verfügung vom 14. August 8563 unter Nr. 11 getroffene Bestimmung einer wiederholten Erörterung unterworfen worden; in Folge deren hat ich der Justiz-Minister im Einverständnisse' mit der Königlichen

ber⸗Rechnungskammer dafür entschieden: daß Gerichtspersonen, welche an einem auswärtigen Orte ge⸗ richtliche Geschäfte irgend einer Art besorgt und Pie vafür zu

Brief- Couverts nicht vollständig gedeckt wird, die

.

Instruction vom 2.

ür die auf

1

ständigen Diäten und Reisekosten zu beziehen haben, für die an

demselben Tage auf Verlangen der Parteien außerhalb des Ge⸗

richtslokals noch auf- oder angenommenen letztwilligen Disposi⸗ tionen in allen Fällen die reglementsmäßlgen Kommisston!“ Gebühren, beziehungsweise außer den etwa noch hinzutretenden Reisekosten, erhalten können.

Hinsichtlich der Befugniß der Gerichtstags-Kommissarten zur Liquidirung von Kommissiönsgebühren oder Digten für die währen, der Dauer des Gerichtstages außerhalb des Amtslokals auf⸗ oder angenommenen letztwilligen Dispositionen, behält es bei der in der Juni d. J. zum 8. des Gesetzes vom 9. Mal 1851 unter Nr. 7 getroffenen Bestimmung sein Bewenden.

Hiernach haben die Gerichte in den geeigneten Fällen zu ver fahren.

Berlin, den 1. August 1854.

Der Justiz⸗Minister Simons. An die Gerichtsbehörden mit Ausschluß derer im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln.

Ministerium des Innern. Cirkular-Verfügung vom 9. August 1ñ854 be treffend die Befreiung der Zoll-Vereins-Bevoll mächtigten und Stations-Controleure von den di rekten Staats- und Kommunal-Steuern.

in Erfahrung gebracht haben, in N. zur Zahlung von Kommunal Steuern pro 1854 aufgefordert worden. Stations

Befreiung der Zoll⸗Vereins⸗-Bevollmächtigten und

Controleure von allen direkten Kommunalsteuern ihres Aufenthalts- orts unzweifelhaft; denn da die gedachten Beamten diesen letztern nicht willkürlich wählen, sondern lediglich mittelst eines zu jeder Zeit widerruflichen Auftrages ihren Aufenthalt in diesseitigen Ge— meindebezirken vorübergehend zu nehmen genöthigt sind, so werden sie auch in Folge jenes Kommissortums nicht Einwohner der be— Mit Rücksicht hierauf

/ treffenden Gemeinden im gesetzlichen Sinne.

ist die Befreiung der gedachten Beamten von den direkten Staats

.

Hiernach wolle die Königliche Regierung

zu M.,

der erforderlichen Weisung versehen. Berlin, den 9. August 1854.

Der Minister des Innern. Im Auftrage: von Manteuffel. An die Königliche Regierung zu N. .

Der Finanz⸗Minister. In Vertretung: Henning.

nißnahme. Berlin, den 9. August 1854.

Der Minister des Innern. Im Auftrage: von Manteuffel. An

sämmtliche Königliche Regierungen exkl. der zu Minden und Trier.

Der Finanz⸗Minister. In Vertretung: Henning.

Krieg s⸗Ministeri um.

Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 3. Au gu st 1854 betreffend die Einführung flacher Trommeln.

Die nachstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre: In Anhefracht des entschieden vortheilhaften Ergebnisses der Ver

Der Königlich baiersche Stations-Controleur N. ist, wie wir

Indessen folgt aus den 8S8§. 2 und 3 der Gemeinde⸗Ordnung vom 11. März 1860 die

und Kommunalsteuern in dem Lande, in welchem sie sich aufhalten, von Seiten der Zollvereins⸗-Staaten auf der letzten General-Kon— ferenz in Zollvereins⸗ Angelegenheiten ausdrücklich anerkannt worden. sowohl den Magistrat als überhaupt alle städtischen Behörden Ihres Bezirks mit

Abschrift hiervon erhält die Königliche Regterung zur Kennt—

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uche mit der flachen Trommel will Ich nunmehr die Einführung derselben genehmigen, auch gestatten, daß die Trommelstöcke, Trommelstocktaschen, die Trommelscheeren, die Kniefelle und die Pfeifen Futterale nach den Mir vorgelegten Proben beschafft werden dürfen. Zur Vermeidung extraordinairer Ausgaben be— imme Ich, daß die flache Trömmel nebst Zubehörstücken nur fuccessive, je nachdem dies die etatsmäßigen Mittel gestatten, eingeführt werden soll, wobei darauf zu halten bleibt, daß die Einführung möglichst regimenterweise erfolgt. Charlottenburg, den 3. August 1854.

(gez) Friedrich Wilhelm.

(gegengez. Graf von Waldersee.

An . das Kriegs⸗Ministerium.

wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee ge— bracht, daß die Probestücke den Königlichen General-Kommandos zugehen werden. Berlin, den 9. August 1864. Kriegs⸗Ministerium. Militair-Oekonomie-Departement. Gueinzius. Ilgner.

An sämmtliche Königliche General-Kommandos z0.

Angekommen: zu Bentheim-Steinfurt, von Steinfurt.

Per sona l Veränderungen in der Armee.

8 Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 2. August.

Navy

Bar. Lauer v. Münchhofen, ü . Kab—-Brig., gestattet, in seinem jetzigen Verhältniß die Uniform des Garde—

Kür, Regts. beizubehalten, und ist derselbe bei diesen Regt. 3 la suite Seeling, Oberst, in seiner Eigenschaft als Inspecteur von Völcker,

zu führen. . der 3. Festungs-Inspection zu 2. Pion.⸗Inspection versetzt. Aberst⸗Lieut. und Genie⸗ Direktor der Bundesfestung Luxemburg, zum Inspecteur der 3. Festungs⸗Inspection, Roulland, Major und Festungs Bau⸗Direktor von Marienburg, zum Genie⸗

Platz⸗Ingen. von Wesel, zum überzähligen Major, mit Versetzung zum Stabe des Ingen.-Corps, Krezzer, Hauptm. 2. Kl. von der 3. Inp, zum Hauptm. 1. Kl, Kurth, Hauptm. 3. Kl. von der J. Insp., zum Hauptm. 2. Kl., Gürtler, Pr. Lt. von der 2.

zum Pr. Lt., Stadje, P. Fähnr. bon der 1.,

des ꝛe. Tortilobptius an

bon der 4.

w g di n die,, 3. Ingenieur-Insp., Zickmantel, Unteroffizier Wagner, Unteroffizier von der Garde zu P. Fähnrs., Ersterer bei der J., Letzterer bei der 1. befördert. Schotte, Thelem ann, außeretatsm. See. Ingen. Insp., in den Etat einrangirt.

Pion. Abtheil. Lts. von der 3

LIV.

Den 3. August.

Frhr. v. d. Goltz, Major à la suite des 1. Hus. Regts., in seiner Eigenschaft als Adjutant, vom Gen.-Kommando des j. Armee-Corps zum Chef des Generalslabes der Armee versetzt. v. Peters dorff, Rittm. pom 3. Kürassier⸗Regiment, als Adjutant beim General-Kommando des ö Armee⸗Corps kommandirt. v. d. Groeben, Prem. ⸗Lieut. à la suite desselben Negts., unter Beförderung zum Rittm., in dasselbe einrangirt. Graf v. Walder see, Gen. Major, zum Staats- und Kriegsminister, Wille, Hauptm. Platzes Posen ernannt. vauptm., v. Gregory, Sec. Lt. von dems. Rgt., zum Pr. Lt. befördert. Sey litz-Kurzb ach, Hauptm., v. Reute r, Sec. Lt. von demselben Regt, dieser unter Beförderung zum Pr. Lt., beide unter Führung à la nite des Regts., zur komb. Festungs⸗Artill.Abtheil. verseßt. Bewer, Hauptm.,, Böckner, Pr. Lt. Son der komb. Festungs⸗Artill.-Abtheil, und la suite des Garde⸗Artillerie⸗Regiments, Ersterer ins Garde-AUrtillerie Regt. zurück-, und Letzterer, unter Beförderung zum Hauptu, ins 5. Artill.

U

Se. Durchlaucht der Erbprinz Ludwig!

Loehding, Seconde⸗Lieutenant von der Kavallerie 1. Bats. 2. 34

einrangirt.

Oberst und Commandeur der sten

Direktor der Bundesfestung Luxemburg ernannt. Hummel, Hauptm. von der 3. Ingen. Insp. und

Ingen. e Ingen. Ingen. Insp., zum Hauptm. 3. Kl., Brandenburg, Ser. Lt. von der 1. Ingen. Insp., Tortilo vi us, P. Fähnr. bon der 7. Pion. Abtheil., zu außeretatsm. Sec. Lts., unter Zutheilung des die

Pionier⸗ Abtheilung,

vom Garde-⸗Artill. Regt, zum Artillerie-Offizier des v. Til ly, Pr. Lt. von demselben Rgt., zum

21., ins 3. Bat. 9. Regts.I, Schröder,

Regt; versetzt. Ulrich, Sec. Lt. bom 1. Artill. Regt, unter Beförderung zum Pr. Lt., ins K. Artill. Regt. versetzt. Dalitz, Hauptm. vom 2. Artill Regt, zum Artill.⸗ Offizier des Platzes Cosel ernannt. Grapow, Pr. Lt. von dems. Regt, zum Hauptm., Crüger, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt. befördert. Köhn v. Jaski, Major und Artill. Offizier des Platzes Posen, ins 2. Artill. Regt. bersetzt. Redtel, Hauptm. vom 5. Artill. Regt. zum Artill. Offizier des Platzes Silberberg, v. Löbell, Hauptm. und Artill. Offizier des Platzes Silberberg, zum Lehrer der vereinigten Artillerie und Ingen. Schule und zum Mitgliede der Artill. Prüfungs— Kommission, unter Führung à la suite des 6. Artill. Regts, ernannt. Knothe, Hauptm. und Arkill. Offizier des Platzes Cosel, ins 1. Artill. Regt. versetzt. v. Kathen, Major von der 4. Gend. Brig., zum Bri⸗ gadier der J. Gend. Brig. ernannt.

Den 5. August.

v. Han stein, Sec. Lt. vom 18. Inf. Regt. Humbert, i n 32.

) 18. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Sec. Lt. vom 24., ins 327. Inf. Regt.I, v. Gordon, Sec. ins 24. Inf. Regt. einrangirt.

Den 8. August.

6 R b. Albedhll J., Sec. St. vom 2 Kr. Regt., von dem Kommando als Adjut. der 3. Kavall. Brig. entbunden. Frhr. v. Meer heimb, Sec. Lt. vom 3. Drag. Regt., zur Dienstl. als Adjut. bei der 3 Kav.⸗Brig. kommandirt. v. Arnim J., Pr. Lt. vom 2. Kür. Regt., um Rittm. b. d. Dollen, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt., v. Sanden, Pr, Lt. vom 1. Inf. Regt, zum Hauptm., b. Rosen berg⸗Grus zezynski. Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert.

l eie, n we h n

Den 2. August.

Lange, Pr. Lt. von den Pion. 1. Aufg. des 2. Bats. 20. Regts. zum Hauptm. befördert. D

Den 3. August.

M6.

Frhr. v. Kerkering-Borg, Vice⸗Feldwebel vom 1. Bataillon 13. Regiments, zum Sec. Lieut. bei der Artillerie 1. Aufgebots befördert. v. Plüskow, Major a. D., zuletzt Hauptm. im 2. Regt. gestattet, statt der Armee-Unif. die Unif. des 14. Inf. Regts. mit den borschr. Abz. f. V. zu tragen.

Den 8. Au gust.

k Bat. 2. Regiments, Aufgebots des 2 Regts., Kernst ein, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats.

ins 3. Bataill. 2. Regts. einrangirt. v. Eickstedt, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 9. Regts., zum Pr. Lt. befördert. Mottau, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 20, ins 1. Bat. g9. Regts. ein⸗ rangirt. Buffleb, Vice⸗Feldw. bom 3. Bat. 9. Regts., zum Sec. Lt. befördert. v. Bülow, Ser. Lt. bon der Kap. 2. Aufgeb. des 2. Bats. Sec. Lieut. bon der Kavallerie ins 1. Bataillon 14. Regiments vom 1. Aufgebot des 3.

vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 2. ö ..

8e Sec. Lt. vom 1. Aufgebot des 1.

2. Aufgebots des 3. Bataillons 18. v. Puttkammer, Rittmeister Bats. 14. Regts, zum Esk. Führer ernannt. Pientka, Unteroff. von der Kab. 1. Aufg. des 1. Bats. 21. Regts., zum Sec. Lt. beim Train, v. Wed ell, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 3. Bats. 21. Regts., zum Pr. Lt., Farthö fer, Unteroff. von dems. Bat., z. Sec. Lt. beim Train befördert. Wagner, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 3. Bats. 6. ins 3. Bat. 21. Regts. einrangirt. Teichmann, Sec? Lt. vom J. Aufg. des 2. Bats. 3. Regts., zum Pr. Lt., v. Dallwitz, Unteroff, vom 1sten Bat. 4. Regts. zum Sec. Lt. bei der Kab, Feege, Sec. Lt. bon der Kavallerie 1. Aufgebot des 1. Bataillons 5. Regts., zum Premier-Lieutenant, Kuhnke, Donner, F reitag, Beher, v. Ber nuth, Steffens, Unteroff. von demselb. Bat., zu Sec. Lts., letztere beide bei der Kavallin, Simon, Haeusler, Oehlschlaeger, Hering, Unteroff. vom 3. Bat. 5. Regts,, zu See. Lts., Letzterer bei der Kavall., befördert.

Ab schieds⸗Bewilligungen

Den 3. August.

bom 5. Artill. Regt.ů, als Major mit der

Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorg. u. Kandler, außeretatsm. Sec. Lt. vom

b. Köthen, Hauptm. Regts.Unif. mit den borschr Pension, der Abschied bewilligt 8. Artill. Regt., scheidet aus.

Den 8. August.

232

v. Bercken, Oberst und Commandeur des Hoffmann, Oberst und Commandeur des 3. gen. Treyden, Oberst und Commandeur des 1. Majors mit Pension, der Abschied bewilligt.

Ulan. f. Regts., v Regts.,

Regts., v. Trotta als Gen

Bet der and ww

Den 5. Au gust.

Schildt, Pr. Lieut. vom 1. Aufgebot des 2. Bats. J. Hauptm. mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. schied bewilligt.

Regts., als V., der Ab

Den 8. August.

Bewersdorff, Rittm. vom 2. Aufgeb. des 3. Buts.