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Benachrichtigung vom 30. August 1854 — nach ...... 24,491, 500 Rthlr.
Verlangt der Absender ein Connvissement über die in das 7) Depositen⸗Kapitalien,. — Aus Memel wird der „Pr. C.“ unter dem 2ten d. M. geschrieben, daß in dortiger Gegend sehr stürmisches Wetter einge⸗ Privat-Personen, mit Einschluß des Giro treten ist, welches jedoch auf die Tiefe des Seegatts keinen nach⸗ Verkehrs. . ...... .. d theiligen Einfluß geübt hat. Dieselbe betrug am angegebenen Tage Berlin, den 31. August 1854. 16 Fuß 6 Zoll. — Man hatte dort von einem Brande Kenntniß ö . erhalten, welcher am 1sten d. M. in Russisch-Crottingen aus⸗ Königlich preußtsches Haupt-Bank⸗Direktorium. gebrochen und erst am Morgen des folgenden Tages gedämpft
ö
in Bezug auf das Königreich Polen Post⸗Dampfschiff erfolgte Verladung der Güter, in wel thaben der Staatskassen, Institute und . 6 9 dieses Verlangen speziell auszusprechen ist, so en,, ( U 5 9 * Damhpfschiffs-Expedition das Zeichnen der Connoissemente und über⸗ sendet dem Absender ein Exemplar derselben. ;
erlassene Verbot der Ausfuhr von Baarsendungen nach dem Auslande auf diejenigen Geldsendungen
ausgedehnt ist, welche diesseitige Kaufleute = Kolli von 20 Pfund und darunter müssen bei den Post-An— in Handelsgeschäften aus Polen auszuführen stalten als Poststücke aufgeliefert werden. ö
beabsich tigen. Von der Annahme ganz ausgeschlossen bleiben: Schießpulver von Lamprecht. Meyen. Schmidt. Dechend. Woywod. worden war. Der Haupttheil der Stadt und besonders die den chemische Präparate, welche sich durch Reibung leicht entzünden, und Marktplatz umgebenden Häuser sollen mit dem Zollhause ein Raub rohe Baumwolle ohne Ursprungs⸗-Certifikat. — ö — — — — der Flammen geworden ein wel unn, Dem Frankozwange untersiegen alle dem Verderben leicht aus— zur Versendung über die preußischen Gränzen bestimmten Waaren gesetzten Waaren, als: frische Früchte, Austern, lebende Pflanzen zr. Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Finanz⸗ verzehrt haben. Die Höhe des Schadens läßt sich augenblicklich ö 6 . ö — Die Seefrachtsätze sind bei allen Königlich preußischen Post⸗Anstalten, Minister, von Bodelschwingh, aus der Provinz Westfalen. nicht einmal annähernd bestimmen. ö Durch mein Eirkulare vom 14. Mai d. J. ist der Handels⸗ bei den Eisenbahngüter⸗-Expeditionen und bei den Post -- Dampf⸗ — In der Stadt Friedland, im Regierungsbezirk Frank⸗ stand davon in Kenntniß geseßzt worden, daß der Königlich General- schiffs-Agenten: Abgereist: Der außerordentliche Gesandte und bevollmäch⸗ furt a. O., ist die Städte-Ordnung vom 36. Rai 1853 JRonsul 6. Warschau bei den Behörden des Königreichs Polen sich J. W. Weiler in Cöln, tigte Minister am Königlich schwedischen und norwegischen Hofe, vollständig eingeführt worden. dafür verwendet hat, daß das im russischen Reiche erlassene Verbot J. C. Seebe in Dresden, Kammerherr Graf von Westphalen, nach Frankfurt a. d. O. Oesterreich. Salzburg, 1. September. Ihre Majestät der Baarsendungen nach dem Auslande auf diejenigen Geldsendun⸗ J. F. Oelschläger in Leipzig, die Königin von Preußen ist gestern Abends 57 Ehr aus Ischl gen nicht n werden möge, welche diesseitige Kaufleute in . hier eingekroffen und im Gasthof? „ zum Erzherzog Karl“ abgestie—⸗
Handelsgeschaft sro fön m be r ichn, hh W. Löwenthal in Wien, . Dandelsgeschästen aus Polen auszuführen begbsichtigen mochttn. — “ G. A. Zi in Frankfurt a. M., ö n. Allerhöchstdieselbe brachte den Abend bei Ihrer Majestät de Da sich aus dem gegenwärtig vorliegenden Berichte des Königlichen Zipf dran f ge erhöchstdiese achte den Abend bei Ih jest r
Vve. P. J. Viel et fils in Brüssel Kaiserin Karoline Auguste zu und wurde von einem Besuch Ihrer
Benachrichtigung vom 14. Mai 1854. (Staats-Anzeiger Nr. 118. Seite 909.)
— — —
General-Konsuls ergiebt, daß seine Bemühungen den gewünschten einzusehen.
Erfolg nicht herbeigeführt haben, so unterlasse ich nicht, den Han— delsstand davon hierdurch zu benachrichtigen. Berlin, den 30. August 1854. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt. An
sämmtliche Handelskammern und kaufmännische Corporationen.
Bekanntmachung vom 18. August 1854 — betref—
fend die Einrichtung wegen unmittelbarer Ueber—
gabe von auf der Eisenbahn in Stettin eingehen⸗
den Gütern zur Beförderung mit dem Post⸗-Dampf⸗ schiff nach Kopenhagen.
Zur Erleichterung des Güterverkehrs mit Kopenhagen ist die
Dampfschiff nach Kopenhagen übergeben werden können.
Die Güter sind zu diesem Zweck an die Königliche Post⸗ Dampfschiffs⸗-Expedition in Stettin zu adressiren. Der Frachtbrief
muß folgende Angaben enthalten:
a) Bezeichnung der Colli nach Gattung, Stückzahl, Marke oder
Nummer und Bruttogewicht.
b) Angabe, daß die Versendung „mit dem Post-Dampf⸗
schiff nach Kopenhagen“ erfolgen soll.
c) Angabe, ob die Eisenbahnfracht, ferner das Rollgeld in Stet⸗ tin, welches pro Centner bis 1 Sgr. beträgt, und die Fracht von Stettin bis Kopenhagen vom Absender gezahlt wird oder vom Empfänger zu tragen ist, auch von wem die etwaigen
Steuerbeträge eingezogen werden sollen.
d) Vermerk über die etwa beifolgenden steueramtlichen Begleit⸗ scheine, mit Angabe des Ausstellungsortes, der Nummer und
des Datums derselben.
e) Name und Wohnort des Absenders. In dem Frachtbriefe kann gleichzeitig enthalten sein:
f) die nähere Bezeichnung des Empfängers der Sendung;
g) die Bezeichnung des Inhalts der Sendung mit Angabe des Nettogewichts der einzelnen Artikel;
Seegefahr versichert werden soll.
Den Absendern bleibt jedoch überlassen, über die Punkte aduf, s. und h. der Post⸗Dampfschiffs-Expedition zu Stettin in einem besonderen Avisbriefe Nachricht zu geben.
Im Uebrigen erfolgt, die Ausfertigung der Frachtbriefe ganz in derselben Form, wie solche von den betreffenden Eisenbahn-Ver'
waltungen durch ihre Betriebs⸗-Ordnungen vorgeschrieben ist. Die steueramtlichen Begleitscheine müssen zum Ausgange,
über Swinemünde lauten. Auf den Collis selbst muß außer der Marke oder Nummer auch der Bestimmungsort n sein. Werts nachnahmen auf Güter werden nicht gestattet. Für andere Nachnahmen erheben die betreffenden Eisenbahn-Verwaltun— gen die übliche Provision. Die Post-Dampfschiffs- Expedition setzt eine solche nicht an, auch erhebt dieselbe keine Vergütung für die mit der Spedition verbundene Mühwaltung.
Die zum Abgange an jedem Montage und Freitage nach Ko—
penhagen bestimmten Güter müssen spätestens Sonnabend und Don⸗ nerstag in Stettin eintreffen, wenn die prompte Weitersendung ge⸗
sichert sein soll. Bei Gütersendungen aus Kopenhagen, welche mit dem Post—
Dampfschiffe in Stettin ankommen, kann ein unmittelbarer Ueber— gang vom Schiffe auf die Eisenbahn für jetzt noch nicht stattfinden. Sendungen dieser Art müssen daher bis auf Weiteres noch an Spediteure in Stettin adressirt werden. Es bleibt jedoch vorbe⸗ halten, auch hinsichtlich der Sendungen aus Kopenhagen ähnliche , ,. wie bei den Sendungen nach Kopenhagen, zu treffen.
Berlin, den 18. August 1864.
General ⸗Post ⸗ Amt. Schmückert.
Das 36ste Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute aus⸗—
gegeben wird, enthält unter Einrichtung getroffen worden, daß Güter, welche auf der Eisenbahn in Stettin eingehen, von der Eisenbahn-Güter-Expedition auf Ver⸗ langen der Absender unmittelbar der Königlichen Post⸗Dampf⸗— schiffs - Expedition in Stettin zur Beförderung mit dem Post⸗
Nr. 1075. den Allerhöchsten Erlaß vom 26. Juli 18514, betref— fend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee von der Ahaus-Nienborger Straße im Fürstenthum Münster über Heek und Doodts-Kotten nach Metelen mit einer . von Doodts⸗Kotten nach Schöppingen; unter 4076. das Privilegium wegen Ausfertigung einer zweiten Serie auf den Inhaber lautender Soldiner Kreis— Obligationen zum Betrage von 100,000 Rthlrn. Vom 26. Juli 1864; und unter das Statut für die Meliorations-Sozietät des Nei⸗ denthales bei Soldau, Kreises Neidenburg. Vom r 12. August 1854. Berlin, den 6. September 1854.
Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.
Rrinisterium der geistlichen, Unterrichts- und NMedizinal⸗ Angelegenheiten.
Der praktische Arzt ꝛc. Dr. Hilbck zu Lippstadt ist zum Kreis—
Physikus des Kreises Lippstadt, Regierungs-Bezirks Arnsberg, er⸗
. nannt worden.
h) die Bestimmung, ob und zu welchem Betrage in preußisch Courant, ferner für wessen Rechnung die Sendung gegen
PBreußische Bank.
Monats-Uebersicht der preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846. .
1) Geßhrigtes Geld und Barren... 27,017, 600 Rthlr. 2) Kassen⸗Anweisungen und Darlehns-Kassen⸗
, J 3) Wechsel⸗Bestän K 18,784,000 9 4) Lombard⸗Bestände . . .. .. , 5) Staats Papiere, verschiedene Forderungen
J . 18, 117,200
k
6 , mn mln, ö
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 5. September. In der auswärtigen Presse hat das Gerücht Verbreitung gefunden, als ob das durch Allerhöchste Erlasse vom 18. März und vom 1. Juni d. J. an— geordnete Verbot der Durchfuhr von Waffen und Kriegs— Munition durch die preußischen Staaten nicht im vollen Umfange zur Ausführung käme. Wir sind zu der Erklärung ermächtigt, daß jenes Gerücht ohne alle Begründung ist, und daß die Handhabung des Verbotes nach allen Seiten hin auf das Strengste überwacht wird. (Pr. C.)
— Gemäß den Beschlüssen des Königlichen Staats-Ministe— riums waren über die Entwürfe zur Revision der Konkurs— Gesetzgebung die Appellationsgerichte, die Stadtgerichte, die größeren Kreisgerichte, so wie die Kaufmannschaften, Handels— kammern mit ihrem Gutachten gehört und außerdem eingehende mündliche Verhandlungen in Konferenzen mit einberufenen kauf⸗ männischen Sachverständigen und praktischen Juristen abgehalten worden. Auf Grund der schriftlich und mündlich abgegebenen Gutachten, in denen die Prinzipien der Gesetz⸗Entwürfe im Allge⸗ meinen gebilligt, im Einzelnen aber mannigfache Abänderungen und Ergänzungen beantragt wurden, ist nun ein Gesetz-Entwurf abge⸗
faßt worden, welcher nach einem vielfach ausgesprochenen Wunsche
die ursprünglich in mehreren Gesetz-Entwürfen vertheilten Materien in sich vereinigt und der demnächst einer Berathung im Königlichen Staats-Ministerium unterliegen soll. (Pr. C..,
— Das Verfahren, welches die in dem Bezirke des Appella⸗ tionsgerichtshofes zu Eöln bestehenden Gesetze für die Theilun— gen von Erbschaften und von sonstigem gemeinschaftlichen Eigenthum vorschreiben, giebt wegen des mit seinen Formen ver— bundenen Aufwandes von Zeit und Kosten zu begründeter Klage Veranlassung. Das Bedürfniß einer Vereinfachung desselben ist
allgemei a ehrfach bei den Rheinischen Landtagen . . ö allgemein anerkannt, auch mehrfach nn. . zu seiner Linken. Die Abreise der beiden Letzteren ist auf morgen
in Anregung gekommen; insbesondere hat sich der achte Landtag
der Rheinprovinz in diesem Sinne ausgesprochen. Die Pro-
zeßordnung enthält für das Verfahren in streitigen Theilungs⸗ sachen eine Anzahl von Bestimmungen, welche theils überhaupt
wendung auf Theilungsmassen von geringer Bedeutung zum drücken⸗
den Uebelstande werden. Sodann hat die Vorschrift, daß, im Falle
Minderjährige oder andere ihnen gleichgestellte Personen und Ver— mögensmassen Miteigenthümer oder Miterben sind, eine rechtsgül⸗
tige Theilung nicht durch Uebereinkunft, sondern nur in dem ge—
richtlichen Wege der Prozedur für streitige Theilungssachen herbei
diese Rücksichten wohl gepruft und erwogen, hat der Ministerrath ent—
geführt werden kann, zur Folge, daß eine Menge von Theilungen, bei welchen eine Meinungsverschiedenheit oder Streitigkeit zwischen den Betheiligten nicht obwaltet, in den auf den Rechtsstreit berech= neten weitläufigen und kostspieligen Formen bewirkt werden muß und dadurch sowohl die großjährigen und dispositionsfähigen Personen,
als auch selbst diejenigen, zu deren Schutz jene Vorschrift gereichen
soll, in hohem Maße benachtheiligt sind. Bei dieser Lage der, Ge⸗ setzgebung gehen regelmäßig sehr bedeutende Beträge an Gebühren und Koslen ohne Nutzen für die Parteien verloren, und werden Theilungsmassen von geringerem Werthe häufig durch diese Kosten
zum groͤßten Theile erschöpft. Dies wirkt um so drückender als
durch die Verhältnisse des Lebens die Veranlassung und die Noth⸗
* *
Folge der bereits ertheilten Allerhöchsten Ermächtigung, zunächst aß t ann, Königin-Mutter Marie Christine von Bourbon und ihrer Familie zuge hörigen, in ihrer Provinz gelegenen Güter geschritten werden soll, und
J . * 1 . dem binnen kurzem zusammentretenden rheinischen Proyinzial⸗Land tage zur Begutachtung vorgelegt werden soll. (Pr. C.)
k . — ⸗; oih- ner Verwirklichung und Vollführung mitwirken. wendigkeit zu Theilungen sich in Betreff derselben Vermögensobjekte . ? fe ö J * CO C 1 ö 1 4 J z 4 . ö ; sortwährend wiederholt. Im Justiz Ministerium ist, um ö. den des Innern unterzeichnet: beiden erwähnten Richtungen hin AÄbhülfe zu schaffen, ein Geset⸗ entwurf ausgearbeitet worden, welcher, wie wir vernehmen, in
Majestäten des Königs und der Königin von Bayern, Allerhöchst⸗ welche von Berchtesgaden herübergekommen, überrascht. Heute nach 10 Uhr Vormittags ist Ihre Majestät die Königin in Begleitung Ihrer Majestät der Kaiserin nach Berchtesgaden gefahren, um den Königlichen Majestäten von Bayern ihren Besuch zu erwidern und am Nachmittag über hier nach Ischl zurückzukehren. (A. A. Ztg.)
Belgien. Brüssel, 3. September. Bis zur Rückkehr Sr. Majestät des Königs Leopold wird über die Ministertal-Frage nichts entschieden werden.
Der Königlich preußische General⸗-Lieutenant Herr von Wedell ist hier eingetroffen und wird erst das Lager bei Beverloo besuchen, um dann in nächster Woche nach Boulogne zu reisen.
Frankreich. Calais, 2. September. Der Kaiser Napoleon ist heute Mittag von Boulogne hier angekommen. Bei seinem Ein⸗ zuge in Calais saß der Kaiser in offener Kalesche, einen Adjutan— ten an seiner Seite, ohne irgend eine Eskorte. Um 13 Uhr kamen der König der Belgier und der Herzog von Brabant von Dün⸗ kirchen an, von wo ste um 11 Uhr abgereist waren. Der Präfekt des Departements du Nord und ein französischer General hatten sich auf dem Wege nach Dünkirchen dem König und dem Herzog entgegen begeben, welche sich unter der Eskorte einer Schwadron Kürassiere, die Musik an der Spitze, direkt nach dem Hotel begaben, wo der Kaiser sie erwartete. Es wurden 101 Kanonenschüsse abgefeuert und Oberst Cambier war mit elf Compagnieen Infanterie und einem Detaschement Kürassiere auf⸗ gestellt. König Leopold machte darauf dem Kaiser seinen Besuch und beide Souveraine hatten eine lange Konferenz. Um 5 Uhr begaben sich der Kaiser, König Leopold und der Herzog von Bra⸗ bant in großer Uniform in offener Kalesche, begleitet von ihren Offizieren, nach dem Hafen und stiegen an Bord des Dampfschiffes „Reine Hortense“. Nach der Rückkehr fand beim Kaiser ein Diner statt; der Kaiser hatte den König zu seiner Rechten, den Herzog
festgesetzt. Spanien. Die „Madrider Zeitung“ vom 28. August ver⸗ öffentlicht zwei auf die Königin Christime bezügliche und vom
e ,,,, . ; 61 27sten datirte Rundschreiben an die Provinz-Gouverneure. Das unverhältnißmäßige Weiterungen und Kosten herbeiführen, fsten datirte Rundschre P 3
theils in sehr vielen Fällen nutzlos sind, und bei der An
erstere ist von sämmtlichen Ministern unterzeichnet und lautet:
Die jeden Tag mehr gebieterische Nothwendigkeit, daß einerseits die Königin-Mutter Madame Marie Christine von Bourbon nicht in den spa⸗ nischen Staaten residire, und daß man andererseits die Verantwortlich keit sichere, wozu ihr Verhalten, zu welcher Zeit es auch sei, hat Anlaß geben können, hat den Ministerrath gezwungen, mit der gebotenen reifen Ueberlegung auf die einer Frage, wobei die Na tional⸗Interessen und die Würde der Dynastie betheiligt sind, zu gebende Lösung nachzusinnen. Nachdem er
schieden: 1) Daß die Zahlung der durch bie Cortes von 1845 der, Köni⸗ gin-Mutter oktroyirten Pension so lange eingestellt werden wird, bis eine neue Entscheidung der konstituirenden Cortes bestimmt, was in dieser Sache sich geziemen wird. 2) Daß man alle der besagten Dame und ihrer Familie zugehörigen Güter in Spanien in Gewahrsam halten und mit Beschlag belegen wird, bis zur Entscheidung der Cortes, und daß Rechnung abgelegt werden wird über alle Lasten, die geregelt und fest⸗ gestellt werden sollen. 3) Daß die besagte Dame, von ihrer Familie be— gleitet, unverzüglich das Königreich verlassen soll, wohin sie nicht zurück⸗ kehren wird, indem sie auch in Bezug auf ihren künftigen Wohnsitz den Beschluß der Cortes erwartet. Wir machen Ihnen Mittheilung bon die— sem Beschlusse, damit Sie ihn bekannt machen und nöthigen Falls zu sei—⸗
Das nachstehende zweite Rundschreiben ist blos vom Minister
Um die Vollziehung des Art. 2 des vom heutigen Tage dattrten
. 2 2 ö . 8 h . 2 rIsckeoiSsiinae (obigen) Rundschreibens zu sichern, eröffne ich Ihnen, den Entscheid ungen des Ministerraths gemäß, daß unverzüglich zur Beschlagnahme der der