—
K . 3. . —
1608
Börse vom S. September 1854.
w K .
Imtlicher Techsel, Fonds. nnd Geld- Fans.
Zerl. Stadt- Obligat. 10. do.
ö Pfandbriefe. Ansterdam . . . . . . .. 250 Kurz z ö . . 250 Fi. 2M. Kur- u. Neumãärk. . Hamburg 100 M. stpreussis ehe ö 2 M. 1432 Pommersche
z . * J P 8 6 = London. . . . ... S8. 3 M. 3 Posenseche. . . ..
Pn - 9 do. — Wien im 20 FI. F.. ZSehlesisehe .. Augshurg Westpreuss. Breslau k ö Leibzig in Cour. im 14 ThlI. . 8 Fuss 190 Thlr 32 nrkf. a. M. südd. W. 109 FI. hetersburg 1096 S. R..
vp ecHasel- d Gen kne.
Rentenbriefe.
— Q — 2 — EI 6
p
Kur- u. Neunmärk. . bommersche Posensche
S Preussisehe. . . . ... . Rhein- u. Westph. . Sächsische. / Schlesische ...
e, . 8 8
1 —— 8 — ö. *.
F eo nn i sg- C O .
.
15
reuss. Freiw. Anleihe. . . . .. ztaatsanleihe von 1850. ......
dito on ö,,
dito von 1853 Staats-Schuldscheine. .... ...... Prämienseh. d. Scehandl. à 50 Th - Kur- und Neum. Schuldverschr. 37
g8 4 Pr. Bk. Anth. Scheine -
ö = Friedriehs d'or. . . . .. Andere Goldmünzen 5 Ihr.
— 977 Aachen - Düsseld. .. 3 817 80 do. Frioritäts 4 S7 865 Aachen-Mastr. . . . . 52 51 . do. Prioritäts- 1. S6 — ,, d6. Prioritats 5 997 982 23 do. do. II. Serie 975 97 Zerl. Anh. Lit. A. u. B. — 130 129 6 Prioritäts- Berlin- Hamburger, do. Prioritats- do. do. II. Em. 4 Berlin- Potsd. Magd do. Prior. Obsig.. do. do. Lit. 6 489 do. Lit. P. Berlin- Stettiner. . 40. Hridr. Ohlig. Bresl- Schw. Freib. — ö Cõlu-Mindener. .... 37 — — do. Prior. Obi. 47 1002 ö. Fin. 1023 1012
K — 883
Düsseldorf - Elberf. — 787 77 do. Prioritäts- 4 — 874 do. Prioritats- 5
Magdeb. - Halberst
8 —
Magdeb. Wittenb.. Jo. Prioritãts- Niederschl. Märk. .. do. Prioritats-
do. Prior. III. Ser. do. IV. Serie KNiedersehl. Lweigh. Oberschles. Lit. A. do. Lit. B. do. Prior. Lit. A. do. Prior. Lit. B. do. Prior. Lit. D. do. Prior. Lit. E. Peimnz Wilh. Steele- Vohwinkel) h, do. (Stamm-) Prior. lo. Prioritäts-GOhlig.
4
1
I do. Conv. Prioritats- 1
5
; C — — — 2
Lt.
1 5 7
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der
do. vom Staat gar. 35
do.
do II. Serie.
III. Emission 4 883 873 Stargard Posen. . . .
do. Prioritäts-
*
Thüringer ..
do. Prior. -Ohlięg
Wilh B. (Cosel. 04h.) -
17
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ischhahn - Action. kriet. Ggeia. If. Briot. Geld Brief. dei.
D — f. * Eesq
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57
102 101,
4
In- und ausländ. joritzts. 22 ö 114A l 8- Hisenb. - Stamm- . / ** g . CtIei. Actien und Quit- /
tungs bogen. Alus terdam - Rotter dam
ar,, 6. Cra cau-0Oherschlesische Amsterdam - Rotter dam 4 7 . . ,
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Nerd k ,,, *
Göthen - Bernburg. . . .. or db. (Eried ö 1
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Ausl. Pr
1 2
6 2163 ) 2 Frank surt- Hanau . . J. . Es Cracau - Oberschles. . . . do. Samh. et Meuse J
Livorno -Florenz. .. 4
Ludwigshafen- Bexbach 4 — — Kass. - Vereins-Bk. Act. lainz- Ludwigshafen..
ll ecklenburger 4 Nordhb. (
Zarskoje - Selo pro St
/ / / /
— — — — ——
Af Brief. Gold.
— — —
8 6 * * Ausländ. Fonds. z do.
Weimar. Bank.. Braunschw. Bank .... OQesterreich. Metall. . . . K do. Bank-Aetien. do. 1854 Pr. Anl.. h ,, Stiegl. 2. 4. An! do. 5. An] . Kothschild Lst. ugl. Anleihe. .. = Anleihe .. In. Sehatz-Ob] . Cert. L.
200 RI.
90. do.
Sal
9 . * — ——— — — —
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39.
9 —
2 B 2 — 8 *
Bergzisch-Märk. 68 a 69 gem. 2 122 gem. Rheinische So a 827 gem. Thüringer Prior. 100ꝝ a 4 Wilh.) 455 a 46 gem. Oestr. Metall. 72 a 723 bez.
1 r 1 ö.
*
—
Berlin- Stettiner 1433 a 146 gem.
Oestr. Prämien-
Anleihe 81, 807 a 813 b eæ.
— — — ———— — —
Breslau- Schweidnitz F eiburger gem. Ludwigsh. Bexbach 1235 a 124
; *
a 2
Poln. neue Pfandbr. ... 1eueste III. Emission —
Part. 500 FI. .
l Schwed. Qerebro Pfdby Ostgothische do.
lin. Engl. Anleihe
8 1
Sardin., bei R othschil
* *
1 Ib. Feuer-Kasse..
Staats-Präm.-AEI
Lühecker Staats- Anl. Kurhess. Pr. Obl. 49 Th ö 35 F
1
gem. Cäln- Minden Br. Nordbalin (Friedr.
Hterläim, S. September. Die Börse war heute ansangs matter Stimmung, jedoch stellten sich sämmtliche Course der Eisenbahn- Actien zum Schlusse besser. Preussische und ausländische Fonds ohne erheb- liche Veränderung.
en Linne de g r ed e Hh Eta vom 8. September.
Weinen loco 75 — 86 BRthlr.
Roggen loco alter u. neuer 83 S5psd. a 57 - 60 Rthlr. bez., schw. Shpsd. neuer 573 RKthlr. pr. S2p fd. bez., September 5 -= 547 — 55 - 545 Rthlr. bez., September-Oktobèr 527 — 52 Rthlr. bez., Oktober-Novem ber 48 Rthlr. bez., Frühjahr 45 Rthlr. be.
Gerste, grosse 40 — 45 Rthlr., kleine 36 - 40 Rthlr.
Hafer 24 — 29 Rthlr.
Erbsen 654 - 63 kithlr.
Winterrapps 87 - 838 Rihlr,
Winterräbsen 86 - 87 Rthlr.
Küböl loco 143 Rthlr. Br., 143 G., September 143 Rthlr. Br, 143 G., September. Oëtober 14 2 135 Rihlr. bez. u. G., 135 Er., Okto- ber- November 14 2 133 Rthlr. bez., 137 Br., 1347 G., November- Deaemher 1335 Rihlr. bez. u. G., 133 Br.
Leinöl loo 144 Rihlr., Lieferung 1435 Rthlr. ben.
— 2
*
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7 Q3= 2 ' . ö 3 = 283 Krhlr. bez. u. Br., 285 G., Oktob.
Br., 26 G., November- Dezember 25 2
VWeizen unverändert sest. billiger angeboten. wie Roggen.
ß ee g leer., 8. September, 12 Uhr Dep. d. Staats- Anzeigers.) Ereiburger Actien 1269 Br. Oberschles Obers chlesische Actien Lit. B. 1729 Br. Br. Neisse - Brieger Actien 707 G. Roggen 75 - 4 Sgr. Gerste 54 - 4M Sgr. Roggen 5a . September 53- 54, Sept November 47 be. Sepibr. 117. Septbr.- Oktober 127, 125, gef., Sept. - Okt. 146 bez.
bez., September 31 a kö
Frühjahr 44 — 4141
Spiritus 190 ohne Fass 32 a Y RKthlr. bez., mit Fass
*
April-Mai 245 a 25 Rihlr bez. us. Br., 214 G6.
217 31
) Rtihlr. bez., 253 ö
8
12
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zthlr,
8. Septembe r- (O 0ktober — November 267 Rthlr
bez. u.
7
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Roggen anfangs schr gesteigert, schliesst
. ** 1 R ö ö
Rüböl wesentlich matter und niedriger. 12
Spiritus
. . ; 45 Minuten Nachmittags.
ische Actien Lät. 4.
Oesterreichische Banknoten 853 Br.
J
Tel
4 67
20435 G.
Obers chlesisch- Krakauer 84 .
Hafer 35 - 41 Sgr.
ember- Oktober 52, Br., 4 be. Frühjahr 143 bez.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
S8tcttim. S. September, 2 Uhr 18 Min. Nacham. Weizen 77 —80
C ætreidepreise: Weizen, weilser S6 - 105 Sgr., gelber 86 — 104 Ser.
857
Octob- 1
Spirits
Rüböl 15
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗-Hofbuchdrnckerei.
(Rudolph Decker.)
11,
onnement deträg! 25 Sgr.
für das dierteljahr allen Theilen der Monarchie ohne preis- Erhöhung. , — — 4
Bas Al
in
Alle Post Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sesteilung an, für Gerlin die Expesition Ses Königl. Preußischen Staats - Anzeigers Mauer⸗Straste NRr. 4. — 2 — — 6 —
. 2 3
we wurm. 2
Berlin, 9. September.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen ist von Fischbach hier eingetroffen.
18 8941 3 * Gewerbe und
rbeiten.
Ministerium für öffentliche
Dem Techniker Robe Jacobi zu Hettstedt, im Manns feldischen, ist unter dem 7. September 1854 ein Patent
auf einen in seiner Zusammensetzung für neu und eigen— thümlich erkannten Macerations-Apparat für Runkelrüben— Brei, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu behindern,
ünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um— preußischen Staats ertheilt worden.
36 1 — 8 —
Fustiz
Instruction vom 24. August 1854 zu dem Gesetze betreffend die Eheschließung
Per sonenstandes preußi Ländern.
vom 3. April 1854 Beurkundung des
ö. 9 ** ö J 5 9 ry ISVIM Ei schen r,, n n nn ß erenr nn en
Gesetz vom (Staats-Anzeiger Nr. 206
Nach dem Gesetze vom April d. J. (Gesetz Sammlung Seite 169) kann für den Fall, daß Preußische Unterthanen evangelischen Glaubens außer Stande sind, während ihres Aufenthalts in einem außereuropäischen Lande einen ebangelischen Geistlichen anzutreten, die Befugniß zur Ab⸗ schließung von Ehen, so wie zur Beurkundung der Geburt s⸗ und Sterbe— fälle, den betreffenden Königlichen Konsuln durch das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten übertragen werden. . n .
In Gemäßheit des §. 14 dieses Gesetzes ergeht hiermit zu demselben bon Seiten der unterzeichneten Minister der auswärtigen Angelegenheiten und der Justiz die nachstehende Instruction:
J. Allgemeine Bestimmungen.
84. . Jeder in einem außereuropäischen Lande bestellte Königlich preußische Gene dal Konsul, Konsul, Vice Konsul oder Konsular⸗Agent, welchem vom Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten die im ö Befugnisse übertragen werden, hats drei festgebundene K . kem Papier in Folio format, das eine für die Heiraths«, das anbere ö. die Geburts-, das dritte für die Sterbefälle anzuschaffen, n e fin zu foliiren, auf der letzten Seite mit einem Attest über die Jah eder Folien unter Siegel und Unterschrift des Konsulats zu bersehen unh . dem Konsulatsgebäude an einem besonders e n,, . . schrift des §. 15 des Reglements dom I September 1796 zu verwah Die Eintragungen in diese Register erfolgen nach der Jeitfolge ö. ter einander, ohne daß ein Zwischenraum zwischen der vorh ergehen en und der unmittelbar darauf föoͤlgenden Eintragung gelassen werden darf.
8 ** z s⸗ 7 . y (Ge ⸗. ö Der Tag der Eintragung selbst, so wie der Täg der Geburt oder
des Todesfalls, um den es sich handelt, sind mit Worten, die ö mit besonders großen, in die Augen fallenden Buchstaben zu schreiben. Da es wesentlich darauf ankommt, daß die , , h 391 Registern besonders deutlich und leserlich geschrieben werden, ö. nn . Konsul die Eintragung unter seiner unmittelbaren Aufsicht ö i Konfulats-Beamten oder Schreiber, der sich durch eine gute Handsch
w
ß aber jede Eintragung von dem Konsul, von den Zeugen und von allen Betheiligten eigenhändig unter— schrieben werden. Sind unter den letzteren Personen, welche nicht schrei— ben können, so ist deren Handzeichen von dem Konsul besonders zu be— glaubigen.
Als Zeugen dürfen in der Regel nur unbescholtene großjährige Per⸗ sonen zugelassen werden.
§. 4
Die Eintragung in die Register ist nicht als ein bloßer Vermerk über die zu beurkundende Thatsache (Heirath, Geburts- oder Sterbefall), sondern in Form eines über den ganzen Hergang aufgenommenen voll⸗ ständigen Protokolls, in der Regel in deutscher Sprache, zu bewirken. Wenn Personen bei der Handlung sich betheiligen, welche der deut⸗ schen Sprache überhaupt nicht, oder nicht vollkommen mächtig sind, so hat der Konsul dafür zu sorgen, daß denselben der Inhalt der Verhand⸗ lung vollständig zur Kenntniß gebracht werde; es ist in dem Protokoll zu vermerken, daß und in welcher Weise dies geschehen ist. Unter besonderen Umständen und namentlich, wenn der Konsul der deutschen Sprache selbst nicht recht mächtig ist, soll es demselben gestattet sein, sich auch einer anderen Sprache zu bedienen; es ist jedoch in einem solchen Falle dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen. welche nicht der gewählten Sprache mächtig sind, von dem Inhalt der Verhandlung voll— ständige Kenntniß erhalten.
auszeichnet, bewerkstelligen lafsen; es mufs
8. 5. Auf den letzten Folien jedes Registers ist ein alphabetisches Verzeich niß anzulegen, und in diesem bei jeder Eintragung der Name der betref 1ckKa J
. 8 9 J 89 3 * * * 5 2 12 * 4 * 9 7 * J 5 4 519 * fenden Person, mit Angabe des Blattes, wo das bezugliche Froöototull fich befindet, zu vermerken.
8. 6.
Von den im Laufe des Jahres erfolgten Eintragungen in die drei Register find innerhalb der ersten drei Monate des nächstfolgenden Jah tes beglaubigte Abschriften durch die betreffenden General Konsulate dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten einzureichen.
I 7 .
Die Urkunde über die geschlossene Ehe, den Geburts- oder Todesfall ist durch die Ausfertigung des in das betreffende Register eingetragenen bezüglichen Protokolls unter Siegel und Unterschrift des Konsulats nach dem Formular A. zu ertheilen.
I. Besondere Bestimmungen.
1) Für Heirathen. §. 8. . .
Wenn die Schließung einer, Ehe vor dem Konsul beantragt wird, so hat derselbe zu prüfen, ob die zur bürgerlichen Gültigkeit einer Ehe gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen borhanden sind; er hat die Iden tität der Interessenten festzustellen und die Beibringung der im 5. 66 Gesetzes bezeichneten Papiere zu erfordern. Von der Beibringung dieser Papiere kann nur unter den im Gesetze erwähnten Umständen abgesehen werden. . . J
Behauptet ein Interessent den Tod seiner Aeltern, so find die 2rd tenscheine derselben in beglaubigter Form beizubringen; doch ist es unteꝛ besonderen Umständen gestattet, von der Beibringung dieser Papiere eben falls abzusehen, wenn der Konsul anderweitig genügende Ueberzeugung bon der Richtigkeit der Behauptung gewonnen hat.
. .. 9.
Ueber den Antrag auf Schließung der Ehe und die angestellten Er⸗ örterungen (§. 8) ist eine Verhandlung aufzunehmen. Hat der Konsul hiernach die Ueberzeugung gewonnen, daß der bürgerlichen Gültigkeit der beabsichtigten Ehe keine Hindernisse entgegenstehen, so ist unter Beachtung des §. 5 des Gesetzes das Aufgebot durch eine Bekanntmachung des Konsuls nach dem Formular B, und zwar in der deutschen und in der Landessprache zu bewirken. Dieselbe muß Vor- und Zunamen, Alter, Stand oder Gewerbe und den Wohnort der Verlobten und ihrer Aeltern enthalten und acht Tage an der äußeren Thür des Konsulatsgebäudes aushängen, nach Ablauf dieser Frist aber, mit dem Affictions- und Re⸗ fictions-Vermerk versehen, zu der oben bezeichneten Verbandlung genom— men werden.
§. 10.
Wohnen die Brautleute in verschiedenen Konsulats Bezirken m. es ihnen frei, darauf anzutragen, daß der Konsul, an welchen e 9 zu⸗ erft gewendet haben, nach erlassenem AÄufgebot die betreffende Verhandlung