1854 / 219 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1652 Berliner Börse vom 15. September 1854.

Aluthlchtr erhsei-. Fohds- ind 6beldl-Kurs.

svriei. ieid. Zerl. Stadt-Obligat.

do. do.

Pfandbriefe.

Kur- u. Neumärk... Ostpreussisehe

1 44 27

V ech sel- Conse. 35

250 FI. I Kurz

2 M

Amsterdam . . ...... dito 2 ö. Hanne, 300 M. Kurz 150 ö. KJ 2X. 1457 1493 PBommersehe . 511. 3 M. 6 175 Fosensche. .... . .. , . doc. Wien im 20 Fl. F.. 1856 FI. 2 M. 863 85 Schlesisehe ...... Augsburg 150 FI. 1013 Westpreuss. ..... Breslau .. 100 Thl. Z M. 993. Leipzig in Cour. im 14 ThI. Kun 9h Thlr. H FErkf. a. M. südd. W. 190 FI Fetersburg 109 S.

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Rentenbriefe. kur- u. Neumärkß. . 13 Pommersche. . JJ che,, hein u. Westph. Sächsische . . . .. Schlesische . . ..

2 XM. 56 10 1027

Pr. Bk. Anth. Scheine

Friedrichs d'or. . . ... Andere Goldmũ nzen k

F okkedk n- CG.

Preuss. Freiw. Anleihe. . . Staaisanleihe von 1850. ... dito von 1852... dito von 1853... Staats- Schuldseheine Prämiensech. d. Scehandl. à 50 Th. Kur- und Neunmz Schuldversehr. 3

II. krioi.

Eisenbahn-

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CSln-Mindener

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Aachen - Düsseld. . . 3. Prioritãts- Aachen-Mastr. . . . . Prioritäts- Berg. -Märkisehe. . . hrioritats- do. II. Serie]? Zerl. Anh. Lit. A.u. B.

Prioritäts- Berlin- Hamburger. Prioritãats- go. fl nm. Berlin-Potsd-Magd. Prior. Ohlig. do. Lit. 9 do. 1 DP. KBerlin - Stettiner. .. 4 Prior. Obhlig. B resl- Schw. Freib.

Prior. OQhhg. 4 do. do. II. Em. 65 4

do. III. Emission 4 Düsseldorf - Elberłf. Prioritäts- 4 Prioritäts- 5

Grit. 2]

S6] 2021 69

133 947

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RKuhrort-Cref. Gladb. :

Thüringer

Magdeb. Wittenb.. do. Prioritäts- 4 Niederschl. Märk. . . do. Prioritats- do. Conv. Prioritats- do. Prior. III. Ser. do. IV. Serie Niederschl. Lweigh. Oberschles. Lit. A. do. Lit. B.. do. Prior. Lit. A. 4 do. Prior. Lit. B. do. Prior. J d. Frigr, Lit, I. Prinz Wilh. Steele- Vohwinkel) nie ehe, do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig. 4 do. vom Staat gar. 3. 1 do. Erioritats- 4.5 do. II. Serie. 4 Stargard-Posen. . . . 37 Prioritãts- 4 103 do. Prior. Oblig. 47 Wilh B. (Cosel-Oabg,.) 195

do.

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Ii. Priet. Urisf. geld,

Iu- und ausländ. Eisenb. - Stamm- Actien und GQuit- tungsbogen.

A ms ter dam Rotterdam Cöthen - Bernburg Frankfurt- Hanau ö Cracau Obersehles. . . . 1 Livorno Florenz ; Ludwvigshafen- Bexbach

bPrioritäts- Actien.

Ausl.

Amsterdam - Rotter darm] ) Cracau-Oberschlesisehe KNordb. (Friedr. Wilh.) z Belg. Oblig. J. de l'Est

do. Samb. et Meuse

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Mecklenburger. . . .

Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 Zarskoje -Selo pro St. fe.

Main- Ludwigshafen 4 288. 1

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Oesterreich, do. do. do.

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Stiegl. 2. 4. 40.

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Engl. Anleihe. . . .

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Cert. L.

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Ef riet. eic Ausländ. Fonds. , Brauns chw. Bank Metall.. .. kN Bank- Actien . . 1854r Pr. -Anl.“ J

1107 733.

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Poln. neue Pfandbr. ... do. do. do. Schwed. Qerebro Pfdbr. Ostgothische Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothsehild: Hamb. Feuer-Kasse. . . 3 do. Staats-Prärn.-Anl. Lübecker Staats- Anl.. RKurhess. Pr. Obl. 40 Th

Sehaumburg- Lippe do. ö mme, an. 3

do. 1 A393 steigend.

Ii. brief. Geld

neueste III. Emission . do. Sh0 Fl...

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Bad de ds Rl

gh inl. Schuld. 3 1

Schlesische Rentenbriese 933 a 937 gem. Dũüsseldorf-E berfelder 825 a 83 gem. Nordbahn (riedr

gem.

Niederschl. w eigbahn gem,

X; . 5 1 Wilh.) 46 2 d 2 3 gem. Oestr.

rn nnn, .

Hen Jim, 15. September, Das Geschäft Sar an heutiger Börse gering und blieben unsere Actzen-Course ohne erhebliche Veränderung gegen gestern. Prenssische und ausländiche Fonds unverändert.

KM Een LEER d f t s vom 15. September.

Weizen loco 78 - 91 Rihlr.

Roggen loco neuer S3 /85pfd. in kleiner Parthie 6143 62 KRthlr. bez., 84 / 85pfd. alter 61 Rihm. Pr. S2psd. bez., schw. Szpfd, 60 Rthlr. Pr. S2psd. bez., September 563 5757 57 Rihlr. Oktober 537 55 Ktuälr. bez., Oktober? November 49 - 50 453, Rihir. bez., Frühjahr 467 —-— 47 Rthlr. bex. z

Gerste, grosse 42 47 Rthlr.,

Hafer 24 29 RKth]ir.

Erbsen 56 - 656 Rthlr.

Küböl loco 15 Rthlr. Br, 145 G., September 14 RBtihlr. G., September- October 14 a 143 Rthlr. bez., 14559 Br., tober - November 1413 a 145 Rihlr. bez-, 145 Br., 143 Dezember 14 Rthlr. bez u. G., 145 Br.

Leinöl loco 14 Rihlr., Lieferung 145 Rthlr.

Spiritus loco ohrine Fals 335 RKihlr. bez., September 323 a 33, Erl, ber,. u. Br., 33 G., September - Oktober 307 Kihlr. . Br., 30 G., Oktober- November 28 Rihlr bez, u. G., 287 Br., Novem-

1 Ran. bea, u. Br.,, 26z G., April- Mai 265 a 26 Rihm.

Vei zen un v Rübòl neu erding höher hezahilt.

bez., September- kleine 34 - 39 Rthlr.

Br., 14 144 G., On. G., No vember-

erändert. Roggen lebhast gesucht und höher bezahlt s ïher bei lebhaftem Umsatz. Spiritus sester und

Berlin- Hamburger 104 a 1035 gem. 56

S865 G.

) J. 1 2 567 gem.

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47 Ci pa z. 14. September.

sisch-Baiersche S1, Br.

32 Br., 31 G. haltische 132 G.

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Br., 84 G.

I Keen Legrd, 15. ( Tel. Dep. d. Staats- Anxreigers.) proz. Freiburger Actien 1272 6.

G. Oberschlesische Actien Lit. B. 171 6. Neilse-Brieger Actien 714 G.

S47 Br.

September,

7a Br., 7a C.

Berlin-Stettiner 1454 a 145 gem. Ludwigsh. Bexbach 1277 a 128 gem. Prämien- Anleihe 82 83 a 83 bez.

Cöln- Minden 1233 a

Meckl. 411 a

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Altona-Kieler 1113 Br. Braunschweiger Bankactien 110 G.

pazig - Dresdener 1923 G. Sächsisch Schlesische 995 6. Magdeburg - Leipziger 310 Br., 308 G. Berlin -Stetiner 146 Br. Thüringer 1033. Br., 1035 G. Landesbank-Actien 1427 Br. Bankactien g87 Br., 98 G. Oesterr. Metall. pro.

1

Sach- Löbau- Zittauer Berlin- An- Köln- Mindener 123 G. Anhalt- Dessauer Woei⸗ Wiener Banknoten 8635 Br,, 1854er Loose 844

Uhr 50 Minuten Nachmittags.

Oesterreichische Banknoten 855 G. Oberschlesische Actien Lit. A. 2053

Obers chlesisch - Krakauer

Getreidepreise: Weizen, weisser 93—112 Sgr., gelber 93 112 Sgr

Roggen 76 - 86 Sgr.

Staats - Anzeigers.)

Gerste 56 - 67 8gr Stettin, 15. September, 2 Uhr 17 Min. Nachm. VWeizen 80 - 83.

Hafer 31 40 Sgr. (Tel. Dep. d.

koggen 58 60, September 55,

September-Oktober 53 bez., Oktober- November 48 G., Frühjahr 46

bez.

Frühjahr 14 Br., 147 G. 14, April-Mai 135 be.

Spirits September 11 gesordert

. September-Okbktober 12 gesord.,

Rüböl 127 gefi, Sept. - Okt. 147, Okt. Now

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

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Rudolph Decker.)

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Auslandes nehmen Sestellung an,

für gerlin die Expedition des Königl.

Preußischen Staats - Anzeigers Mauer ⸗Straße Nr. dA.

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Berlin, Sonntag

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den 17. September

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Die Wahl des ordentlichen Professors in der philosophischen Fakultät, Geheimen Medizinal-Raths Dr. Mitscherlich, zum Rektor der Friedrich⸗Wilhelms-Universität zu Berlin für, das Uni⸗ versitätsjahr von Michaelis 1854 bis dahin 1855 zu bestätigen.

Allerhöchster Erlaß vom 23. Juni 1854 neb st

Regulgtik vom J Jul 1854 iber die Bildung

Verwaltung und Verwendung eines Chausseebau⸗— fonds in der Provinz Preußen.

Auf Ihre Berichte vom 11. Januar und vom 13. Juni d. J. will Ich den von dem Provinzial-Landtage der Provinz Preußen gefaßten Beschluß, wonach die Provinz zunächst auf die Dauer von 15 Jahren zur Aufbringung einer Summe von mindestens jähr⸗ lich 190,000 Rthlr. Behufs der Bildung eines Provinzial⸗ Siraßen-Bau-Fonds verpflichtet sein soll, so wie die in dem, der Petition vom 13. Oktober 1853 beigefügten Re— gulativ⸗Entwurfe enthaltenen Bestimmungen über die Repar lition und Aufbringung dieser Summe und über die Verwaltung und Verwendung des gedachten Provinzial-Fonds

hierdurch bestä⸗— tigen. Ich bin auch damit einverstanden, daß nicht nur der Bau von Staats-Chausseen in der Provinz Preußen, auch in ulunft nach Maßgabe der zu Chaussee⸗ Neubauten disponiblen k gesetzt, sondern auch die dem Provinzial⸗Fonds zugedachte Bestim= mung, Chausseebau-Unternehmungen von Kreisen, Corporationen r. durch Prämienzahlungen zu erleichtern, auch vom . dadurch gefördert werde, daß die in Meiner Ordre vom 1 6 1853 als Zuschuß zum Bau von, Provinzial C hausseen. in Aussicht gestellten Beträge zu Staats-Prämien für Lie heabsichtigten Unter= nehmungen verwendet werden. Ich behalte Mir jedoch vor, in jedem einzelnen Falle nach Maßgabe der Nützlichkeit des Unter nehmens und nach dem Kostenbedarf auch fernerhin Jö. welcher Zuschuß zu solchen Chausseebauten neben der k Prämie aus den dazu verfügbaren Staatsfonds zu . ren ist. Diese Zuschüsse sollen alsdann nach den naheren Anweifungen des Ministers für Handel, Gewerbe und . liche Arbeiten wie bisher unmittelbar aus der, Staats asse an die Bau-Unternehmer als Staats-Bau . Prämien n. werden und es ist danach keine Veranlassung, dieselben dem , vinzial⸗-Bau-Fonds zu überweisen. Mit den hiernach e . . Modificationen überlasse Ich Ihnen das Regulativ über, . ö. dung, Verwaltung und Verwendung eines Chausseebaufonds in der Provinz Preußen (a) zu bestätigen.

Stettin, den 23. Juni 1854.

Friedrich Wilhelm.

von der Heydt. von Westphalen. von Bodelschwingh.

An . ö *. 2 149 den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,

den Minister des Innern und den Finanz-Ministe , La.

ö üsse des Provinzial-Landtages der Probinz

E Auf Grund der Beschlüsse des Probinzial-Landtas . hb . vom 8. Ire f 1853 und des Allerhöchsten Erlasses , 23. Juni 1854 wird das Regulatib über die Bildung, Verwaltung . Verwendung eines Chausseebau-Fonds in der Provinz Preußen in Fol gendem hierdurch festgestellt:

§. 1. Es soll zunächst auf die Dauer von 15, mit dem 4. Januar 1854 beginnenden Jahren ein Provinzial-Prämien Fonds zur Förderung eines allgemeinen Chaussee-Netzes über die ganze Provinz gebildet werden, und sollen diese Prämien nur bei Uebernahme der Unterhaltungskosten seitens der Bau⸗Unternehmer gewährt werden. . .

8§. 2., Dieser Prämien⸗-Fonds wird gebildet aus einem jahrlich von der Provinz aufzubringenden Beitrage von mindestens tod 000. Nthlr. Zur Vermeidung einer jährlich veränderlichen Repartition soll dieser Be⸗ trag durch Erhebung einer einmonatlichen Klassen⸗ und Einkommensteuer aufgebracht und durch verhältnißmäßige Heranziehung der mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Städte vermehrt werden. . ö 8§. 3. Die Klassen- und Einkommensteuer der nicht mahl⸗ und schlacht⸗ steuerpflichtigen Städte, getheilt durch deren Einwohnerzahl, ergiebt in jedem Regierungs-Bezirke den Betrag pro Kopf, welcher nach der ö kerung von den mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Städten dieses Bezirks als Provinzial-Beitrag zu erheben und mit der Quote des übrigen Theils des Regierungsbezirks zu verwenden ist. h . ö

§. 4. Diese Beiträge werden im Januar jeden Jahres . 6 Kommunal⸗ und Kreis-Steuerkassen unentgeltlich eingezogen un 36 die Regierungs-Hauptkassen, bei welchen der Provinzial-Prämienfonds ver 5 264 8yd ae üb ö ĩ ö . 3 über den zur Praämiürung von Chauseen * der Provinz Preußen bestimmten Fonds wird eine Kommissisn von 1 Mitgliedern von dem Landtage auf die Zeit bis zum nächsten Zusammen tritt desselben gewählt. Daß dieselben Landtagsmitglieder sind, ist nicht nothwenbig. Jedoch müssen aus jedem Regierungsbezirke drei derselben

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16 Drei Ständen angehbren. Sylt Jeb

198 glied

ird ein demselben Stande angehöriger Stellvertreter gewählt. 3 glieder eines jeden Regierungsbezirks oder, wenn nöthig ist, deren Stellvertreter, bilden für diesen die vorarbeitende Pro vinzial⸗Bau⸗Kommission. . Alle Anträge auf Provinzial-Prämien sind zunächst an ssie zu rich ten, von ihr zu prüfen und in vereinigter Kommission zum Vortrage zu bringen und zur Beschlußnahme vorzulegen. Den Vorsitz in vereinigter Kommission führt der Landtags-Marschall oder dessen Stellvertreter als permanentes Mitglied. . . SF. 6. Die Kommission wird autorisirt und verpflichtet: . . 1) Im Einvernehmen mit dem Ober⸗Präsidenten bestimmen, welche Straßen prämiirt werden sollen. , I) Im Falle die Kommission sich wegen der in jedem Jahre 1 mürenden Straßen mit dem Ober-Präsidenten nicht sollte ver eini= gen können, so entscheidet der Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten. . . hat die Reihenfolge der zu ,, ,, aus den disponiblen Mitteln nach der. Wichtigkeit für den . festzustellen und jedenfalls dafür zu sorgen, WJ rungs-Bezirk der nach dem Verhältniß des geleisteten Beitrages treffende Betrag verwendet wird. . Die Höhe der Prämien kann, wenn die Konkurrenz .. über 5000 Rthlr. hinausgehen und bis zum dritten Theilt kosten gewährt werden. . , ger die Unterhaltungskosten von Prämien Straßen . übernimmt, so darf die Kommission nur gegen 1 der Unterhaltungskosten seitens der Unternehmer Prämien gew K, Die Kommissionsmitglieder oder Stellvertreter erhalten n Reifen 2 Rthlr. Tagegelder und 15 Sgr. Meilengelder. Dem BVorsißzenden werden außerdem die . für Besorgung der Korrespondenz essen Liquidation erstattet. y 3. lle 1 ö die Ueberschüsse der einmongtlichen Steuer über das arbitrirte Soll-Einkommen von 100.00 . Das sehr erhebliche Residuum muß dem Hauptzwecke des . . Prämien⸗Fonds gemäß verwendet werden, und , , , . um bereits fertige, oder in Stocken gerathene Chausseen den . ständen nach zu unterstützen und dem Verkehr zu . ist bei solchen Verfügungen die Genehmigung des Landtages einzt olen. . kN . Unterhaltungskosten, so wie ferner die 5 6 gung und Leitung der Bau⸗Ausführungen tragen Die . . . So weit nicht mit Genehmigung der vorgesetzten Diensthehorde die

im Staatsdienste angestellten Bau⸗ Beamten damit beauftragt wer

* 11.

61 Die drei Mit

dies gestattet,

32 * der Bau⸗