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. Berlin, 19. September. Se. Majestät der König haben intendent Freitag 4 Rthlr 63) General⸗Major von Bequignolles
llergnädigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ 40 Rthlr. 64) Frau Callzow 10 Rthlr. 65) Frau Sberst⸗ Lieutenant von Gottberg 1 Stück Friedrichsd'or 5 Rthlr. 20 Sgr.
Sine 3h 2X 1c ) 2 ej 1 wü ö 9 . . . E 8 57 8 3 e ⸗. . 6. ö 973 15 s 8 Cine Tl ale monatlich von der geit an gew ährt Indem ich bemerke, d daß ve gen der Abfertig ung von verzollt m e Er laubniß zur Anlegung des von Sr. Maje jest tät Dem Könige 61 6. Patze 2 2 ꝛ 6 . G. B. 4 6. gr. 68) A. N. Ng. Rtl R. Ng. 5 thlr⸗
wortugnl ihm verliehenen Commandeur-Kreuzes des Christus- S5 Rthlr. 69) Jul. Schröder 1 Rthlr. 70) G. g. 5 R Baiern ihm ver⸗ Kammergerichts Rath Nicolovi 2 Stück Friedrichsd'e
Ritter-Kreuzes des Civil— Verdien st⸗ Ordens der 1 hr, , 9 r. 2) Graf Mor zu Putbus 200
sestä . ihm 78) ittergutsbesitze: k stthl W
urtheilten, wenn sie völlig oder größtentheils erwerbsunfähig sind, zollte ausländische Weine und Branntweine zu ain, wie solche 1A und die Dauer der Strafe nicht drei Jahre übersteigt, eine Unter- bisher in Frankfurt a. M., ö und Offenbach l bestanden haben. uh und General-Konsul für Spanien, Freiherrn von Minu toli,
1 stüt zung von
4. wd Soy orwßöbwto Str 8695 ö to Cost 3 8⸗ . . M h wo sie die neben der erwähnten Strafe verhängte Freiheits Weine und Branntweine aus Dieser Niederlage zum Zweck n! .
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berbüßt haben. Auf. die Militair-Charge des Verurtheilten n, ö — 8 .
m te nicht an, da die D é abgaben freien Uebergangs nach Preußen und den mit Pr peus, des von Sr. ö. estät dem König von ö 1 1 38 — h 9
wegen verbunden i
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egradation mit der gedachten , , . . ; . J t Preußen 3 . wegen der l Abgaben von Wein, bezüglich von Bram ,, 21
. unt ; ilung zur Gefängnißstr e oder zur Einschließung hat wein, verbund Staaten die nach der Verfügun vom 12. Mai Frone und des von Sr. Majestat dem J 1g, von chm eden ͤ Athlr. . =. , r * . 3 . 56 z ,, ,, ; 3 . ; , 9 Ir — dest y . 6 t gleichzeitig auf die Strafe sub 2 erkannt ist den d. J. bei Gele gen an der zeh General⸗ getroffene verliehenen Ritter-Kreuzes de stern⸗ zu ertheilen. 2 * r. (52) —taats-Yinister von We . lenz 100 thh Jnöglißen- Ken ien nicht zur Folge. Verein h zur n ,,. kommt, ve e . K gs ⸗Minister Graf ; JxCe 100 Rthlr⸗ zahlung und Verrechnung der Invaliden— Pension betheiligten Aemt ernach mit Anweisung zu versehei f . J H 1 78) Weill 3 9 . 9) Gesammelt 3 8 ; ; ; / ä r, re e , e, me me, mm men. 94. s ; ⸗ . ö e. Hnn wong Und den b glingen Des Kad ettenh aus 8
Vi üß Freiheitsstrafe beh. J. iesen 9 ; 291 44122 ⸗ bi ung der Freiheitsstrafe behält es in diesen Berlin, den 3. August 2 m Per . Zöglin . 21 Rthlr ö 80) Vo ing im Friedrich⸗
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er Bestimmung in dem Erlasse vom 8. Juni 1823 sein im = * . 2916er g (fG⸗ Rthlr theilung eines im Beamten rrhäl niß De defsi t interzeichnerlt Hülfs— —ĩ ‚. ö ; F ( — . 9 oV d 0 Ber ( ( N eamter angestellten N lir⸗Invaliden zur Dienstentlaf An bishen müßl hun ge —
sei es im ö des
Disziplinar-Verfah⸗ sämmtliche Provinzial— r hat zur Folge daß dem Verurt . nur di e Ansprüche auf Inbe Löt gilchn Regieru liden-Penfion veri ö. iben, welche er bor 6. m Eintritt in das ö ur .,.
Beamten Verhältniß hatte. Ist neben der Dienstentlassung ö Gefängnißstrafe oder Einschlicßung erkannt, ö. 4 nn der Verur — ,,,, . thellte den Anspruch r waliden⸗-Pension in diesen Fällen Einwohne nach Verbüßung der Freil eit sstrafe geltend machen
7 Februar i ,
Ministerium ; che Hannove
sämmtliche Ki E w. Königlich hanno im i nnenlande, welche troffenen Anordnung für ͤ ikel im Königreich Hannover
. ntereinand bis 2 Uhr
durch Ueberschw nothleidenden ; es Publikums geöffnet sei Der Eintritt erfolgt durch den Ein J dd . im Bauzaun zunächst der Börse ö k . . t mn , n, 6 . ö ö . s, , , , B , , ,, , 9 , k ige n ö 1 V Z Stück Napoleon
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die Ref zierungen won 6 en, Hannover, Braun schi e e he sffen und Kö hun 3. die He rzoglich anhalt . . * ö t 25 * . . z . * 29 11e 18 wveins 1n . 61 * wert welch ; NAalld 41611 18 . * . = * ö * 211 6 P — * 73 ö deßauische Regierung unt ) 1usseß . Rez ipr 03 ität si ch ge⸗ 1 . ö / . . ö er, . Festes in 11 64 . . 594 59 . . u ß n 9 ) w talt ausgebildet erhalten id ausgesendet werden, als Personel ⸗ 1 m Lamprecht 289 Mihlr. L Alehm wrenßen. (GSehein 91 1 3 , c 166 w 16 J. ö. 235 Allar! Den 3. a, be gaben
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neigt erklärt, auf den dor . n EC bahnen die Beförderung
l . von Leichen auf Grund preuß ö ich pas . estatten. RJ n 6h Ri , Mtb Rinn enn nn, mne ben ö. Die Königliche Regi erung! wird nil bem Bemerten in den, anzuslehen und mithin von der Riassenstener zu befreten im 7 n, D Mlard un d,, , . 1
Kenntniß gesetzt, daß die in den gungen vom 12. Oktobe:
g und 5. November 1849, vom 20. Me ; nd 3. Mai d. J. ge troffene Anordnung auch auf den Transport vo . ausge dehnt wird, welche auf Grund von eichenpässe er rzoglich anhalt-deßauischen Behörden durch itigen Ste ge ie Könialiche Regierune führt werden. Berlin, den . Juli 18654. 325 8. B. 10 Mhlt 3 . àRtolr. 36) C. v. G. und dem Kaiserl. oͤsterreichisch
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Königliche Hoheiten Niederlande und die Uennngen
Gegen Abend ehh. ö 116 e n . 32 und die Bivouaks Des Süd⸗Corps und nahmen 3 ö , n. RM s ö 355 A. Mecklen⸗ in Königs = Wusterhausen. ö zel ö. an ssen r
Heudtlaß ihr. 54) L. J. Becker 9. — Rthlr. ö ats 2Rthlr. um 9 Uhr Morgens. Se. Ma sestät he Cirkular-Verfügung vom 12. Mai 185, n , 12 burg-Strelitz 50 Ratl 6 U. ö. 58) z dem Be- über Berlin nach Sans souci n,, 8. Mm 189 1(SIgduat A nzeig 1 11 ) Gen 01 nmerzie en Rath Earl ) Rthlr. 2 * 4 ö 56 Zum B iner im Königlichen Schlosse
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ir 8 stand dor M ES Dar lehns Kasse des 63sten Sta ) f ; f 6 and der allgem. Bezirke ö girhlr. 60) Hetfft, Gebrüder hatten die ange se , . e,, . . , ittt der Großherzoglich babischen Regie . 3, , le fer Ft tl walz 59 Rthlr. 59) Dr. Tappe 6 haft o600 Rthlr. 625 r⸗ so wie die Cestllchteit Herrschaft Wusterhausen, 1 . dieselbe in Mannherk? enn? Hern . J 50 Rthlr. 61) Berliner Kaufmannse hlr. .
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