1855 / 4 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

24 Berliner Börse vom 4. Januar 1855.

Amtlicher Wechsel-, Fonds- Und Geld-(ours.

ohne Dis, Eisenbahn- Aetien.

do. do.

Pfandbriefe. ö Kur- und Neumärk. :

wechsel- Corarse.

Anisterdam dito

Hamburg dito

London

Wien im 20 FI. F. 150 FI.

Augshurg

Breslau

Leibꝛis in Cour. im 14 IhlI. I,

Frkf. a. M. sidd. W. 100 FI.:

Petersburg 100 S. R

Posensehe. . . . .....

* w Schlesische

Vom Staat garantirte

141i.

Rentenbriefe.

Kur- und Neumärk. . Pommersche. ...... Posensche. . . . ..... Preussische. . ...... khein- u. Westph. . Sichsische. . . ...... Schlesische

) Pr. Bk. Anth. Scheine

vFriedrichsd'or Andere Goldmünzen 2 5 Thlr. .

N iꝗCNN

Fonels- COM.

Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1850 dito von 1862... .... 4 dito von 1854....... 4 dito von 1853... .... Staats- Schuldscheine * Prämiensch. d. Seehdl. à 50 Th. Kur- und Neum. Schuldverschr.

LI. Brief. TT. Berl. rn, n,

II. Briet. Geld. 6] Aachen. Dusseld.. .. 3 82 . , , 85 r,, . 4 o. Emission 4 83 0. Prioritits- q e en, . 44 50 do. Convy. Pr jorit-ts- r o. rioritits- 4 do. do. III. Ser. 4 Berg. Märkisehe ... 7 do. IV. Serie 5 do. Prioritits- 5 Niederschl. Hweigb. ö * ,, . n . . erl. Anh. Lit. A. u. B. 0. it. B. 163 do. Prioritüts- 4 939 do. Prior. Lit. A. 90 Berlin - Hamburger. do. Prior. Lit. B. 79 * , . do. Prior. Lit. 7 88 o. do. II. Em. ö ; Berlin- Pots d. Magd. 9: do. . . Vohwinkel) do. do. Lit. C. do. do. do. Lit. D. Berlin- Stettiner. . .. do. Prior. Oblig. Bresl. Schw. Freib. Brieg Neisse Cöln- Mindener do. Prior. Ohlig. do. do. II. Em. ie,, do. III. Emission Dortm. Soest Prior.

Düsseldorf - Elberf.. do. Prioritãts- do. Prioritats- Magdeb. - Ilalberst.. Magdeb. Wittenb..

Il. Kriet. do Prioritits- 4

Geld 923 92

*

Prioritats- 6

——

do. II. Serie.. 6 Rheinische do. (Stamm-) Prior. 4 do. Prioritits-Oblig. 4 do., vom Staat gar. 3 2 Ruhrort- Gref. Kreis Gladbacher do. Erioritäts- 4 do. II. Serie.. 4 . BStargard- Posen... 3 do. Prioritäts- 4 Thüringer .... ..... do. Fron i ig Wilh. B. (Cosel-0dbg.) do. Prioritais-

w—

X .

sI 581 3

8 . 5 SSI 1881

——— 1861818111

ö

e

82

73831112 ——

1 .

.

NMichtamtliche Motirungen.

If. Erief. Geld. Lf. Brief. Geld. In- und ausländ. Ausl. Prioritäts-

Eisenb. Stamm- Actien. Actien und Quit- Amsterdam - Rotterdam

tungsbogen. Cracau-Oberschlesisehe 9 NJordb. (Friedr. Wilh.) 5 Belg. Oblig. J. de I(Est 4 do. Samb. et Meuse ]

Amsterdam - Rotterdam Cöthen-Bernburg Frankfurt- Hanau Craeau-Oberschles. . ... Kiel- Altona Livorno-Florenz .... ... Ludwigshafen - Bexbach r 36. NUeeklenburger ö Nordb. (Friedr. Wilh. Larskoje - Selo pro St.

.

Kass. Vereins- Bk. Act. 4

.

*

X

23

1 4 4 4 4 fe.

1835

Russ. Hamb. Cert. . . .. 5

Poln. neue Pfandbr.... 4

If. Bries. do. neueste III. Emiss. ? do. Part. 500 EI... 4 do. do. 300 EL...

Sehed. Qerebro Efdbr. 4 O38tgothiseche do. 4 Sarg Engl. Anleihe. 5

Ii. Aus länd. Fonds. .

Weimar. Bank ö Braunschw. Bank 4 Oesterreich. Metall. ... 5 do. engl. do 5 do. Bank-Actien. . 3 do. 1854r Pr. Anl. d

ö Sardin. hei Rothschild 3 & Hamb. Feuer-Kasse.. 39 do. Staats -Prim - Anl. * Lübecker Staafs- Anl.. 45 Kurhess. Pr. 0lL Th. 25 N. Bad. do. S6 FI.... 2 ZSehaumburg-Lippe do. 25 Thlr Span. 3 * inl. Schuld. do. 1 à 3X steigende

do. Stiegl. 2. 4. Anl. d do. do. 5. Anl. 4 do. v. Rothschild Lst. 5 do. Engl. änjeine.. . I do. Poln. Schatz-Obl. 4 do. do. Cert. L. A. 5 do. do. L. B. 200 FI.

1811111

111

.

1

1

Wien im 20-FI.- Fuss Is F- - S Oestr. Prämien- Anleihe 78 2 * bea. * . e en

Berlin, 4. Januar.

. Die Course waren im Allgemeinen ohne eränderung gegen gestern.]

Bergisch- Mãrk. Prior. 100 a 105. gem. Fersin- Rate, Tin. T. n. F. 130 a 130 gem

Rüböl schwach be-

Roggen etwas sester. Spiritus gut behauptet.

Weizen unverändert. hauptet.

HE erlim en Cet rei d ebm e vom 4. Januar.

Wieizen loco S6 = S7 pid. bunt. poln. 83 Rihlr. bez.

Resser lies vom Baden Std 65 Ruin . 6 ahd. 3 Ram, ', Pfd. 65 Rthlr. pr. S2psd. bez., ab Bahn , in, . psd. bez, Januar 643 Rihlr. ber,, April-

Gerste, grosse 45 49 Rthlr., kleine 40 - 44 Rthlr.

Hafer 29 32 Rthlr . Früh

2 Pr. Frühjahr 50gsd. 32 Br., 48pfd. 31 Br Erbsen, Koch-, 63 - 67 nthl-., F 5 3. ; . , , „Futter- 60 - 64 Rthlr.

Rkübsen 110 - 106 Rihlr. Sommerrübsen 90 - 86 Rthlr. Leinsaat 78- 76 Rihlr. Rüböl loco 163 Rihlr. bez., bez. u. G., 166 Br., Mãrꝝ 1616 Rthlr.

4

165 Br, 169 G., Januar 169 Rthlr.

e, , ,,. Rihlr. Br., 16 G., Februar-

. Le., .

u. . 15 Br., April-Mai 15 Rihlr. , . m, loco 153 Rihlr. Br., Früh jahr 153 Br., 143 6.

Piritus loc ohne Fals 327 33 Rthlr. ber., Januar u. Januar-

Feb 32 = 3 i 6 ber., 32 Br., 32 G., Februar - Mr 325

Br. 1 ; 1 ; j 32 Rthlr. ber. u. . 24 1 * Rehlt Br. 3a . April Mai

Berlin,

Hannahrargqę, 3. Januar, Nachmittage 2 Ubr 37 inuten. Unbe—- deutendes Geschäst, hauptsächlich in Oesterreichischen Loosen. SclctLuss- Course: Berlin-Hamburger 104. Colu - Mindener 1246. Kieler 116. 3proz. Spanier 30. 1proa- Spanier 173. Sardinier 783. 5proz. Russ en 915. Mexikaner 14.

Gerreidemarkt: Weizen loco letate Preise zu bedingen. gen geschäftslos. Oel ganz geschältslos.

Zink stille.

Rog-

Hreslam, 4. Januar, 1 Uhr 5 Mianuten Nachmittags. (LTI. Dep. d. Staats- Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 7855 Br. Frei- burger Actien 1117 Br., neuer Emission 10514 Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 1977 Br. Oberschlesische Actien Lit, B. 164 Br. Neisse- Brieger Actien 653 Br. Kosel- Oderberger 158 Br., neuer Eniission 126 Br. Krakauer Obligationen nicht notirt.

Getreidepreise: Weizen, weilser 70 - 110 Sgr., gelber 72 - 104 Sgr. koggen 78 - 36 Ser. Gerste 58 O8 Sgr. Hafer 36 - 44 Sgr. Spiritus pr. Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Tralles 158 Rihlr. bea.

Stettin, . Januar, 2 Uhr 12 Minuten Nachnüittags. (Tel. Dep. d. Staais - Anzeigers.) Weizen 88 90 bez., Frühjahr 89 93 Br. Roggen 59 63 bez., Januar 593, Frühjahr 60. Spiritus Januar 1, Frühjahr 115 bez., Räböl 16 da, 455 ber., Frühjahr 15 da.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbu chdruckerei.

(Rudolph Decker.)

Kaffee 43, oline Umsatz.

z // ö r., w . K

J

* . 12 ö

*. ,

Königlich Preustischer * D

Das Abonnement beträgt:

Ta Sgr.

ür das viertelsahr in 4 Theilen der monarchie ohne preis- Erhöhung.

Ale post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen 6estellung an, für gerlin die Expedition des önigt. Preußischen Staats-Anzeigers: Mauer⸗Strase Nr. 4.

Anzeiger.

Berlin, Sonnabend den 6. Januar

1855.

Berlin, 5. Januar.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist nach Dresden abgereist. .

Privilegium vom 27. November 1854 wegen

Emission auf den Inhaber lautender Obligationen

über eine Anleihe der Stadt Werden von 30,9000 Rthlr.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 1c. ꝛc. Nachdem der Bürgermeister und Gemeinderath von Werden darauf angetragen haben, der Gemeinde Werden zur Bestreitung der Kosten für den Bau der Ruhrbrücke die Aufnahme eines Darlehns von 30,000 Rthlr., geschrieben: Dreißig Tausend Thalern, gegen Ausstellung von 309, auf den Inhaber lau⸗ tender und mit Zins-Coupons versehener Obligationen, ede zu Einhundert Thalern zu gestatten und dei diesem An⸗ trage im Interesse der Stadtgömeinde Werden sowohl als der Gläubiger sich nichts zu erinnern gefunden hat, so ertheilen Wir in Gemäßheit des §. ꝛ̃ 15 Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der gedachten Obliga⸗ tionen unter nachstehenden Bedingungen:

I. Die Obligationen werden mit vier Prozent jährlich verzinset und die Zinsen in halbjährigen Terminen gezahlt. Zur allmäligen

Tilgung der Schuld werden jährlich ein Prozent von dem Kapital⸗ betrage der emittirten Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten

Obligationen verwendet; der Stadtgemeinde bleibt jedoch vor⸗ behalten, den Tilgungsfonds mit Genehmigung der Regierung

zu Düsseldorf zu verstärken und darurch die Abtragung der Schuld zu beschleunigen. habe steht kein Kündigungsrecht gegen die Stadtgemeinde zu.

Zur Leitung der Geschäfte, welche die Ausstellung, Verzin⸗

sung und Tilgung der zu emittirenden Obligationen betref—

fen, wird von dem Gemeinderathe eine besondere Schulden tilgungs-Kommission gewählt, welche für die Befolgung der Bestimmungeu des Privilegiums verantwortlich und für die

treue Befolgung der Vorschriften von der. Regierung zu Düsseldorf in Eid und Pflicht zu nehmen ist. Dieselbe soll aus drei Mitgliedern bestehen, von denen eins aus dem Ge- meinderathe, eins aus der Bürgerschaft und eins aus dem Magistrat durch die Gemeinderaths⸗Versammlung zu erwäh⸗

len ist.

.Die Obligationen werden in fortlaufenden Nummern von 1 bis 300 nach beiliegendem Schema Nr. 1 (a) ausgestellt, von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Schuldentilgungs⸗ Kommission unterzeichnet und von dem Rendanten der Kom⸗ munal-Kasse kontrasignirt; denselben ist ein Abdruck dieses

Privilegiums beizufügen. ĩ ö

. Den Obligatienen werden für die nächsten 5 Jahre 1031ns— eoupons, jeder zu 2 Thaler, in den darin bestimmten halb⸗ jährigen Terminen zahlbar, nach dem anliegenden Schema Nr. 2 (b) beigegeben.

Mit dem ÄAblauf dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung

neue Zinscoupons durch die Kommunalkasse an die Vorzeiger der Obligationen ausgereicht und daß dieses geschehen, wird auf den Obligationen vermerkt.

2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen

Den Inhabern der Obligationen

Die Coupons werden von dem Rendanten der Kommunal⸗ kasse und dem Bürgermeister unterschrieben.

V. Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zins coupons der Betrag derselben an den Vorzeiger durch die Kommunal kasse ge⸗ zahlt. Auch werden die fälligen . . bei allen Zahlungen an die Kommunalkasse, namentlich bei Entrichtung der Kom⸗ munalsteuer, in Zahlung angenommen.

VI. Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen 5 Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung prä⸗ sentirt werden; die dafür ausgesetzten Fonds sollen nach Be— stimmung der städtischen Behörden zu milden Stiftungen verwandt werden. . ö .

VII. Die nach der Bestimmung unter J. einzulösenden Obligatio⸗ nen werden entweder durch Ankauf getilgt oder jährlich durch das Loos bestimmt. Die ausgeloosten Nummern wer⸗ den wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstage öffentlich bekannt gemacht werden.

VIII. Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitz des Bürger⸗

meisters durch die Schulden- Tilgungs Kommission in einem 14 Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Ter⸗ mine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist. Ueber die Verloosung wird ein von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnendes Protokoll aufgenommen. . 1X. Die Auszahlung der verloosten Obligationen erfolgt an dem dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerth durch die Kommunalkasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzin⸗ sung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit letzteren sind zugleich die ausgereichten, nach deren Zahlungstermine fälli⸗ gen Zinscoupons einzuliefern, geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapital ge— kürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet. . X. Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen drei Monaten nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung ker städtischen Armenkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schuldentilgungs-Kommission kontra signirte Anweisung des Bürgermeisters zu bestimmungs⸗ mäßiger Verwendung an den Rendanten der Kommunalkasse verabfolgt werden. 52 Die deponirten Kapitalbeträge sind den Inhabern jener Obligation längstens in acht Tagen nach Vorzeigung der Obligation bei der Kommunalkasse durch diese auszuzahlen. XI. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorge⸗ zeigten Obligationen sind in der nach der Bestimmung 2 * VII. jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Er— innerung zu bringen. ö ne nge die e mn dieser wiederholten Bekannt⸗ machung ungeachtet nicht binnen dreißig Jahren nach * Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht, * Bestimmung unter XIV. gemäß, als verloren oder . angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die 8 . getilgt angesehen werden und die dafür depanir ten Kapital⸗ beträge der städtischen , m. zur Verwendung für milde Stiftungen anheim fallen. h XII. Für die eee, und Tilgung der Schuld haftet die Stadtgemeinde mit ihrem gesammten Vermögen, den Brücken- geld⸗Einnahmen, und ihren sämmtlichen Einkünften und lann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obligationen nicht zur rechten Zelt gezahlt werden, die Zahlung derselben von den Gläubigern gerichtlich verfolgt werden.