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racken, welche die Türken von der Sohle des Kilia⸗Armes an bis Tultscha auf dem rechten Donau⸗Ufer erbaut hatten, in Trümmer geschossen, wobei in der Nähe von Tultscha 4 Kurden getödtet und viele verwundet wurden. Die Türken, die keine Kanonen dort hatten, konnten keinen Widerstand leisten. Bei dieser Gelegenheit sollen die Russen auch ihre Strandbatterieen bei Kraßna⸗Most auf dem linken BVonau - Ufer desarmirt haben; aber die beiden rus⸗ sischen Batterieen an der Sohle des Kilia⸗Armes waren noch mit 45 schweren Geschützen besebßt. Unter den 600 kurdischen Reitern, welche nebst 205 türkischen Garde Husaren bei Tultscha standen, waren auch mehrere Weiber, die in Reihe und Glied neben den Männern reiten und eben so wie diese bewaffnet und gekleidet sind, außer, daß sie statt des Feß, ein rothes oder gelbes Tuch um den Kopf gewunden tragen und ihr unteres Gesicht bis zur Nase mit einem anderen Tuche verhüllt haben. Tultscha wird jetzt mit Südfrüchten und Materialwaaren von Varna aus, durch den St. Georgs-Kanal, versorgt; die sehr flach gehen⸗ den und deshalb zur . e der Barre e. Kanals bei seiner Einmündung ins Schwarze Meer geeigneten Küstenfahrzeuge fahren bis Pereslable, etwa eine Meile von der Sohle des St. George⸗ Kanals; von da erfolgt der Waarentransport dann zu Lande, so daß er von den Russen nicht gestört merden kann.
Aus Jassy erhält die „Pr. C.“ die Mittheilung des nach= stehenden Erlasses, welchen der moldauische Staats⸗Seeretair C. Ghika unterm 15. Dezember an die Percalabie zu Galacz gerichtet hat: „Die Instructionen, welche die hohe Pforte Sr. Hoheit dem regie⸗ renden Fürsten in Bezug auf die griechischen Unterthanen ertheilt hat, fordern die Unterbrechung der amtlichen Beziehungen zwischen der Regierung und den Königlich griechischen Kon⸗ sulaten. Zufolge eines Befehls Se. Hoheit wird die Per- talabie daher veranlaßt, sogleich nach Empfang dieses Erlasses ihre Beziehungen zu dem dort beglaubigten , . Vicekonsul abzubrechen, dabei aber die in dem Distrikte befindlichen griechischen Unterthanen, welche sich gut benehmen, unter den Schutz der Ortsbehörden zu stellen, und zugleich den Vicekonsul, mit welchem dieselbe bis jetzt in amtlichem Verkehr gestanden, von diesen An⸗ ordnungen zu benachrichtigen.“
Aus Varna vom 21. Dezember ist ein Schreiben nach Wien Clengt⸗ nach welchem auf keinen Fall die sogenannte türkische
onauarmee ganz nach der Krim übergeschifft werden soll. Ein großer Theil der türkischen Truppen wird die Pruthmündung, dann die Gegend von da bis Gahhez stark besetzt halten. Alles in Allem gerechnet werden höchstens 25,000 Mann nach der Krim n, e, e, werden. Die in der Moldau bis Fokschan vorgerückten Türken marschiren jetzt wieder den Sereth entlang und scheinen die Verbindung mit dem Corps Iskender Bei in der Dobrudscha herstellen zu wollen. Die Sulinamündung ist fortwährend von einer Abtheilung Franzosen und Engländern 3 wird stark befestigt und arbeiten drei eng⸗ lische Dampfer unausgesetzt an der Räumung der Donau, so daß man muthmaßt, eine Schiffsabtheilung der Verbündeten beabsichtige die Donau bergwärts zu befahren, um die noch immer bei Reni lagernde russische Donauflottille anzugreifen und zu vernichten. Auch erhält sich fortwährend das Gerücht von dem bevorstehenden —— Eintreffen zweier französtscher Divisionen in den Fürsten⸗ thümern.
In Briefen aus Braila vom 2ö5sten v. M. wird mit Be⸗ stimmtheit gemeldet, daß die Halbinsel Dobrudscha sammt allen am rechten Donau⸗Ufer bis zur Sulinamündung liegenden befestig⸗ ten Orten von den Russen gänzlich geräumt seien. Iskender Bei, der Sieger von Csetate, hat sein Hauptquartier zwischen Matschin und Tultscha, in dem Städtchen Futeschti, und läßt alle Ueber⸗ gangspunkte über die Donau befestigen und mit Brückenköpfen ausrüsten. Die Russen stehen in Reni, und konzentriren sich dort, und obwohl sie am Ufer Batterieen aufgeführt und die von den Türken am jenseitigen Ufer vorgenommenen Arbeiten deutlich sehen können, wagen sie es doch nicht, selbe mit Kanonenschüssen zu unterbrechen.
Aus Konstantinopel, den 28. Dezember, theilt die wiener „Presse“ die telegraphische Nachricht mit, welche auch ander⸗ weitig bestätigt wird, daß Omer Pascha sich direkt von Varna nach der Krim einschiffen soll, ohne vorher Konstantinopel zu be—⸗ rühren. (Dieser Nachricht zufolge sind also die früheren Mitthei⸗ lungen wiener Blätter, wie der österreichischen „Militair⸗Zeitung“, welche auch in dieses Blatt übergegangen sind, über die Ankunft und den Aufenthalt Omer Pascha's zu Konstantinopel nichts weiter als reine Ersindungen.) .
Der Vice⸗Admiral Dundas hat vor seiner Rückkehr nach Eng⸗ land das nachstehende Abschtedsschreiben an die Offiziere und die Mannschaft der Flotte des Mittelländischen und Schwarzen Meeres
erlassen: „Am Bord des Linienschiffes Ihrer Majestät „Britan⸗ nia“, im Bosporus, den Zz. Dezember 1654. Da meine Dienstzeit als Befehlshaber im Mittelländischen und Schwarzen Meere zu Ende geht, so lege ich das Kommando der Flotte nieder und kehre nach England zurück. Während des abge⸗
laufenen Jahres haben wir schwere Prüfungen . bestehen gehabt: Pest in ihrer bösartigsten Form, Kämpfe gegen efestigungen, wie sie niemals eine Flotte unternommen, Stürme von furchtbarer Gewalt. In allen diesen Prüfungen haben das gute Benehmen und die Tapferkeit der Flotte sich bewährt. Indem ich von den Offizieren, Matrosen und Soldaten der Flotte herzlichen Abschied nehme, darf ich hinzufügen, daß mir künftighin nichts angenehmer sein wird,
als zu hören, daß sie ihre gute Disziplin, ihren Unternehmungsgeist
und ihre Hingebung für die Königin und das Land bewahren.“
Paris, Sonntag, a. Januar. (Tel. Dep. d. C. B.) Der
heutige „Moniteur“ meldet, daß die Soldaten, die im Monat De⸗
zember vom Dienste befreit werden sollten, erst ihren Abschied er⸗ halten werden, nachdem die neue Rekrutirung im Monat März stattgefunden hat.
— Nachmittags. (Tel. Dep. d. C. B.) Auf dem Boulevard geringes Geschäft. Die Spekulanten waren unschlüssig. Die Zproz. wurde zu 65, 75 gehandelt.
Königliches statistisches Büreau.
Fortsetzung der Auszüge aus dem vierten Abschnitte der Tabellen und amtlichen Nachrichten über den preußischen Staat für das Jahr 1849, die Resultate der Verwaltung enthaltend. (S. Staats⸗Anzeiger Nr. NI, S. 2062.) .
Ill. A. Ministerium des Innern.
e) Bürger⸗Rettungs⸗Institute.
Es liegt solchen Anstalten die Idee zum Grunde, Bürger, welche wegen augenblicklicher Bedrängniß in 6 sind, durch einen Vorschuß oder eine Unterstützung vor dem Versinken in völlige Armuth zu erretten. Zur Vermeidung leicht möglichen Mißbrauches ist bei solchen Anstalten neben einem vorhandenen ausreichenden Fonds, die personliche genaue Prüfung des r es durch die Mitglieder des Vereins, welche 6 Bürger sein müssen, nothwendig, damit die Ueberzeugun gegen werde, daß der konkrete Fall 2 durch w Schuld herbeigeführt, es auch wirklich möglich sei, mit oder 100 Thalern zu helfen; daß man ver⸗ trauen dürfe, die Hülfe werde keinem Unwürdigen zugewandt. Dergleichen Anstalten verlangen eine Gesellschaft sich 2 — er, mit persoͤnlicher Einwirkung thätiger Bürger.
Es 6 so viel nach den Akten bekannt ist, nur eine solche An⸗ stalt im preußischen Staate, das r e m m zu Berlin.
Der Vorbericht ö. „Nachricht von der Verfassung der von Sr. Kö⸗ niglichen Majestät allergnadigst bestätigten Gesellschaft jur Rettung ber— linischer, in . Gewerbe zurückgekommener Bürger, Berlin, 1796 sagt wörtlich: „Der Staats⸗Minister von Benckendorff zu Ansbach hat seinen Namen dadurch verewigt, daß er den größten Theil seines Vermögens zu einem Institut gewidmet, woburch dortige Hülfsbeduürftige in den Stand gesetzt werden, sich selbst durch Arbeit ihren Unterhalt zu verschaffen, und in der Folge weder dem Staate, noch ihren Mitbürgern zur Last zu fal⸗ len. n der Stiftungs-Urkunde sind gleichgesinnte, hes thin c Herzen zur Nachahmung des gegebenen Beispiels ersucht.“
Der Ober⸗Geheime Dare ann Baumgarten rief hierauf 1796 ein ähn⸗ liches Institut in Berlin in das Leben. Es traten schon 1796 auf die erste e, m, I6 Mitglieder zusammen; die 4 Genehmigung erfolgte am 7. Oktober 1796, und seitdem hat das Buͤrger⸗Rettungs⸗ Institut in Berlin, mit wenigen Unterbrechungen während der Kriegs⸗ jahre, fortdauernd arme Bürger unterstützt. Von 1796 an gaben König riedrich Wilhelm II., Friedrich , . III. und des jetzt regierenden oͤnigs Majestät, Friedrich Wilhelm IV., einen ,. Zuschuß; es wurden dem Institute einzelne Erträge von mufsikalischen Aufführungen ugewandt; den größten Theil der Einnahme bezog das Institut durch . Mitglieder. Berichte über seine Wirksamkeit werden von . zu eit bekannt gemacht. So erschien am 30. November 1851 eine Ueber⸗ cht der Einnahme und Ausgabe des Bürger⸗-Rettungs-Instituts in dem Zeitraume vom 1. Januar 1851 bis Ende Dezember Bös, welche die nachfolgende Zusammenstellung enthält:
II IT Sũm̃m̃.
E . 812
82. 8
2
2) Beiträge von resp. 163
J. Einnahmen:
und 161 Mitgliedern.. 28 16
b) Außerordentliche Ein⸗
nahmen: 3 Geschenke. — 1. bb) Vermächtnisse — — e) An Zinsen von beleg⸗ ) ten Stiftungs⸗Kapita⸗ lien 16 4) An zurückgezahlten Un⸗ terstü‚tzungen . 17 Summe der Einnahmen 14
II. Dargereichte Unter⸗ irn. an resp. 51 und 40 Familien.
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Zu den Mitteln, welche angewandt werden können, das Versinken in Armuth zu verhüten, gebören ferner:
f) Die Leih⸗An stalten.
In Fällen vorübergehender Geldnoth kann es Hülfe gewähren, wenn gegen Versaßz entbehrlicher Sachen ein Darlehn gegeben wird. Die Pfandleiher haben aber oft die Noth der Höülfesuchenden zu Wucher benutzt, so daß diese Anstalten den Armen oft tiefer in Noth Hur fen als daß sie ihn aus der Bedrängniß befreit hätten. Es sind daher schon unterm 3. März 1787 und am 4. April 1803 Ver⸗ ordnungen erlassen, um dem Wucher der Pfandleiher und der konzessio⸗ nirten rr er fn idle, nahen vorzubeugen und Schranken zu , Spater ist hierauf unterm 28. Juni 1826 eine Kabinets⸗Ordre erlassen, die Grundsätze für die öffentlichen städtischen Leihanstalten betreffend (Gesetz- Sammlung de 1826 S 81). Man erkannte die Nützlichkeit und Nothwendigkeit gen ich städtischer Leihanstalten; die Regierungen sollen berechtigt sein, auf Antrag der Stadt⸗Kommunen, in allen solchen Orten, in in das öffentliche Bedürfniß solches erfordert, und wo die zu ordnungsmäßiger , des Geschäfts erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden konnen, die Errichtung öffentlicher Pfandleihanstalten zu genehmigen, und die nach den Lokalverhältnissen einzurichtenden Regle⸗ ments, insofern sie nichts der Verordnung vom 28. Juni 1826 und den allgemeinen Gesetzen Widersprechendes enthalten. zu bestätigen. Diese Anstalten müssen von den Kommunen garantirt, unter fortwährende
Aufficht der Magisträte und Kommune⸗Repräsentanten gestellt und für , . der Stadt⸗Kommune selbst geführt, die sich dabei ergebenden Ueberschüsse aber lediglich der Orts⸗Armenkasse äüberwiesen werden. Es sind hierauf nähere Vorschriften erlassen, wie bei Abschätzung der zu verpfändenden Gegenstände verfahren werden soll, es ist Vorforge ge⸗ troffen, daß der Schuldner sein Pfandstück gut wieder erhält und in welcher Weise er seine Schuld abtragen kann. Die Regierungen können den Kommunen die Erhebung von 8 Prozent Zinsen gestatten; wenn besondere Umstände einen höheren Zinssatz nothwendig machen, so kann ein solcher bis zum Maximo von 12 Prozent auf Antrag der Ne⸗ e,. bon den Ministerien der Justiz und des Innern genehmigt erden.
Die Kommission der Zweiten Kammer zur Untersuchung der Kredit⸗ Institute des Landes an zu dem Bericht über die Sparkassen vom z. April 1852 eine besondere Darstellung' vom 29. April 1852 uber die Leihanstalten gegeben, und außer den 14 behandelten öffentlichen An⸗ stalten darin auch das Königliche Leihamt in Berlin erwähnt, welches von der Seehandlung dotirt ist. Aus jenem Berichte der Kommission der Zweiten Kammer folgt nachstehend das Verzeichniß von 14 Städten, in welchen sich Lommunal - Leihämter befinden, mit den Durchschnitts⸗ ,. 1 Jahr, nach den Resultaten der letzten 3 oder 4 Jahre bis inkl. 1851.
er re
Pfand⸗ Pfand⸗ Kapitalien, Macht Kapitalien, Ein⸗ welche welche durchschnitt⸗ pro durchschnitt⸗ wohner lich aus⸗ geliehen Kopf. gezahlt wor⸗ ohne worden sind, den sind, in in Militair. einem Jahre.
Rthlr.
Städte.
— — — — S
* 5 Rthlr.
1 wen,, 141,300 142, 6527
2 Estönigsberg
100400
bh, 000 bd. 345 49,437 51, 000 dõ, 539 20 86,698
50, M4 72,353 13 246, 782 49, 059 Sb. 008 23 Sd, 05d 45,000 67,319 15 53, 758
5 Aachen ...... .... 6 Elberfeld
26 663 70 912 18 75.193 205666 39312 10,116 2000 165009. 15,500 19028 240250 2 22,968 ib 100 18,100 17,417 12 000 20.174 13,8
gang 225. 1,57
Zins⸗Satz lich zurück⸗ pro Cent
einem Jahre. pro Anno.
ö 12 1, 376
8 bis 12 11, 946
5, h u. 13
Beträge der⸗ Gewinn
n, a. nach Abzug der er, welche nicht ;
eingelbst wur Verwaltungs- und den und in galler andern Unkosten
— oder Verluste,
Bemerkungen.
und mußten, durch⸗ durchschnittlich in
schnittlich in
einem Jahre. Nthlr. pet.] Nthlr.
einem Jahre.
8 bis 10 5, 519 ̃ 3,541 Im HFurchschnitt der Jahre
1849 bis 1851.
70.198 69, 210 böõ,5d8 8 bis 125 13750 tlkeinen Im Durchschnitt der Jahre
1848 bis 1851 — 97000
Rthlr. Einrichtungskosten
noch nicht gedeckt.
600 Im Durchschnitt der Jahre vom 18. Oktober 1 bis
1380 Za Leh ö der gen , m Durchschnitt der Jahre 1848 bis 1851; hat ein
3 . d h m Durchschnitt der Jahre
. m Dur nitt der Jahre 1848 bis 1851.
1698 Rthlr. — Im Durch⸗ schnitt der Jahre 1848 bis 1851; hohe Miethe für 83 m Durchschnitt der Jahre
12 . Berlust ð 1 2 1851. 8 ' erlu m Durchschnitt der Jahre
— . . 1848 eg n. Ieh esgl. ᷣ Im Durchschnitt der Jahre
8 1848 bis 1851. Jeh
Im Durchschnitt der Jahre 1848 bis 1851.
desgl. keinen Im Durchschnitt der Jahre
. 3 1848 . 1851. ) esgl. 5 (Im Durchschnitt der Jahre
2 * ö , bis * ĩ z gl. einen Im Durchschnitt der Jahre
1845 bis 1851.
121 2,500
12 9, 492
16 1,110
Gewinn
Gewinn
N77, 547 23
Summe « 554, 737
Das Königl. Leih⸗ Amt in Berlin
S 7d, S73 3
gl5, 570 11 pCt. im 41,621 Im 10, 346 Durchschnitt
S75, 213 65,
Durch⸗ etwas schnitt über 1 pCt. der ausge⸗ liehenen Summe. 5. 10 23,724 25 Gewinn 3, 056 Im Durchschnitt der Jahre ca. pCt. 11849 bis 1851 inkl.
(Fortsetzung folgt.)
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 9. Januar. Im Opernhause. (7te Vorstellung): Tancred. itt e l- Preise. Wegen plötzlicher Heiserkeit der Frau Köster kann die ange⸗
. kündigt gewesene Vorstellung der Oper „Iphigenia in Aulis“ nicht
.
attsinden. Im Schauspielhause. (Ste Abonnements -Vorstellung): Der
66 Hierauf: Tartüffe, oder: Der Scheinheilige. Kleine rei se.
Mittwoch, 16. Januar. Im Opernhause. (Ste Vorstellung.) Oberon. Mittel ⸗Preise. Im Schauspielhause. Tartuffe. Kleine Preise.
Der Verkauf der Opernhaus⸗Billets findet im Kassenflur des
Königlichen Opernhauses statt.
gte Abonnements ⸗Vorstellung. Lady
8 // / 1 1 i m, e .