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Könige⸗Wusterhausen über Buchholz und Groß und Klein⸗Lubholz * zur Einmündung hinter Klein⸗Lubholz in die Berlin⸗Cottbuser Staats- Ch aussee; und unter Rr. 1146. vie Bekanntmachung über die unterm 18. Dezember 1851 erfolgte Bestaͤtigung des Statuts der Actien esellschaft zum Bau einer Chaussee von —— Gl r en über Buchholz und Groß- und Klein⸗ Lubholz bis zur Einmündung hinter Klein⸗Lubholz in die Berlin - Cottbuser 2 de dato Buch- holz ven 2. September 1864. Vom 29. Dezember 1854. ; Gleichzeitig erfolgt die Aus abe des Sach⸗ Registers zum Jahrgang 1851 der Gesetz⸗Samm⸗ lung. Berlin, den 23. Januar 1855.
Debits-Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
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Ministerium der geistlichen, unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Die Berufung des Kandidaten des höheren Schulamts, Dr. Arnold Reuscher, zum ordentlichen Lehrer an der Real⸗ schule zu Perleberg ist genehmigt worden.
X.
Ministerium des Innern.
Königliches statistisches Büreau.
Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten und der Kartoffeln in den für die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstädten im Monat Dezember 1854 nach einem monatlichen Durchschnitte in preußtischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.
Namen der Städte. ¶ Beizen.
Roggen. Gerste.
1) Königsberg
2) Memel .. ...... 46 , 4) Insterburg . ...... 5) Braunsberg
6) Rastenburg
7) Neidenburg. ...... 8) Danzig
9) Elbing
, 36. 11) Graudenz ,,, G
2) Bromberg
3) Fraustadt .... ..... 4) Rawitsch
5) Lissa
6) Kempen
1) Berlin ..... 4 2) Brandenburg.
3) Cottbus ...... 3 H Frankfurt a. d. O.. 5) Landsberg a. d. W.
49 ten;, 2) Stralsund 3) Colberg
4) Stolpe
—
Namen der Stãdte. ¶ Heizen.
1) Breslau ..... . 2) Grünberg
3) Glogau ..... ..... 4 ,
5) Goͤrlitz
6) Hirschberg 7) Schweidnitz .... ... 8) Frankenstein ......
pp 12) Leobschütz ...... 13) Ratibor
1) Magdeburg
2) Stendal
3) Halberstadt . . . . .. . 4) Nordhausen
5) Mühlhausen
6) Krfurt . . ., . 7) Halle.
8) Torgau
There se von
dem tiefem
laß dieses trauervollen Ereignisses aus allen Theilen Unseres Reiches
uUnseres
1 Münster 2) Minden 3) Paderborn 4) Dortmund
steets fort zugethan sind.
Nuseums dahier 7
ö 27 Elber feld. ...... 3) Düsseldorf
4) Crefeld
5) Wesel ..... ö . 6) Cleve
7) Aachen
10) Saarbrück. . . . . . .. 11) Creuznach ..... ... 12) Simmern ... ..... 13) Coblenz 14) Wetzlar
Die Jahl der gegenwärtig von der Regierung benutzten Transport⸗ schiffe beläuft sich auf 181, deren Tonnengehalt zusammen 114,00
freiwilligen Beiträgen (zusammen 700 Tonnen wiegend) für das Heer
Tonnen wiegt und eine 136llige, 200 Pfund schwere Bombe wirft.
Durchschnitts⸗ Preise
der 13 preuß. Städte 6 posenschen Städte 5 brandenb. Städte 4 pommersch. Städte 3 schlesischen Städte ⸗8 sächsischen Städte!
4 westfälisch. Städte 13 rheinischen Städte
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Tages⸗Ordnung der Rammern.
J ww B n n e . 9te Sitzung am Mittwoch, den 24. Januar 1855, Vormittags 11 Uhr.
1) Zweiter Bericht der Petitions⸗Kommission.
2) Bericht der Kommission zur Prüfung des Staats haushalts⸗ Etats über die Etats der Domainen⸗ und Forst-Verwaltung, wie der Central⸗Verwaltung der Domainen und Forsten.
3) Bericht derselben Kommission, betreffend die Etats:
1) für das Büreau des Staats⸗Ministeriums,
2) für das Geheime Civil-Kabinet,
3) für die General⸗Ordens⸗Kommission,
4) für die Ober⸗Rechnungs⸗Kammer,
5) für die Ober⸗Examinations⸗Kommission,
6) für den Disziplinarhof,
7) für die Archive. 7
4) Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend; die Abtretung von Grund und Boden zu bergbaulichen Zwecken in den Landestheilen des Bergamts⸗Bezirkes Essen⸗Werden, in welchen das Allgemeine Landrecht keine Anwendung findet. ;
das Schiff abgehen, an dessen Bord sich
fassumg. Die Haupt⸗Bestimmüngen dieses Kommissions⸗Entwurfs lauten im Wesentlichen:
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Angekommen: Se. Durchlaucht der Pyr̃inz Hugo von
Walvenburg, von Stettin. 0, der Herzoglich anhalt⸗deßau⸗cöthensche Staats-
i von Ploetz, von Deßau. . . erb henk im Herzogthum Magdeburg, Graf vom
Hagen, von öckern.
—
Nichtamtliches.
zaiern. München, 20. Januar. Die „Nr; M. Z. ent=
hlt c fende Königliche Erklärung, die Beile idsbezeugung wegen des Hinscheidens weiland Ihrer Majestät der Königin
Baiern betreffend:
Maximilian II., don Goltes Gnaden König von Baiern, Pfalzgraf
bei gRöhein, Herzog von Baiern, Franken und in Schwaben ꝛc. ꝛc, n Schmerze, womit durch das 6inscheiden Unserer innigst⸗
(liebten Mutter, der Königin Therese von Baiern, Majestät, fe zu prüfen, der göttlichen Vorsehung gefallen hat, — waren die Kundgebungen der aufrichtigen Theilnahme, die Uns in An⸗
eine Quelle lindernden Trostes in der großen Betrübniß
n, 6 . 1 111 eworde Wir erblicken in diesen rührenden Beileids⸗Aeuße⸗
Herzens. 3e leich eine sichere Bürgschaft, daß das Andenken an die
vu bh. Königin, Unsere theuere Mutter, bel Unserem biederen und dankbaren Volke nimmer erlöschen werde, und finden Uns ge⸗ drungen, . Gefühlen bewährter Anhänglichkeit mit dem Ausdrucke Unseres Dankes, und der n · , . landesherrlichen Wohl⸗ wollens zu entgegnen, mit welchem Wir Unsern getreuen Unterthanen München, den 14. Januar 1855. * . a x.“ Nürnberg, 20. Januar. Dem Vorstand des Germanischen ist von der Bundeskanzlei in Frankfurt der die lleberlassung der Bibliothek der. ehemaligen deutschen Ratio nalversammlung betreffende Bundesbeschluß vom 4ten Imugr d. J. eröffnet worden. (N. Er Desterreich. Triest, 20. Januar. Brauf⸗Deputation ist hier eingetroffen. Großbritannien und Irland.
Die montenegrinische
London, 19. Januar.
Tonnen beträgt. Ungefähr ein Drittel dieser Fahrzeuge sind Dampfer. Der Schraubendampfer „Pioneer“ geht morgen mit
auf der Krim nach Balallava ab. — Zu Shoeburyneß sind in Gegenwart von Sachverständigen Versuche mit einem nen erfundenen, auf der Flotte zu verwendenden Mörser angestellt worden, der über 5
Die Experimente sollen sehr günstig ausgefallen sein. Heute soll das Kabeltau befindet, welches den von Varna nach Balaklava zu legenden unterseeischen Telegraphen umschließen soll. Man glaubt, daß der Telegra h um Mitie Februar fertig sein wird. Um dieselbe Zeit wird ho entlich wohl auch der Telegraph von Varna nach Bukarest vollendet sein. Spanien. In der Cortes⸗-Sitzung vom 13. Januar wurde die Berathung des Gesetz⸗ Entwurfs wegen der parlamen⸗ tarischen Unverträglichkeiten bei Artikel 2 fortgesetzt, der die Minister von den Bestimmungen des Artikel 1 ausnimmt— Der Artikel wurde fast ohne Debatte genehmigt. Zu Art. 3, nach welchem die Regierung keinen Deputirten zum Gouverneur, Gene= ral-Capitain, Botschafter oder Gesandten ernennen kann, ohne daß der Deputirte zuvor die Ermächtigung der Cortes erlangt hat, in welchem Falle er jedoch einer neuen Wahl unterliegt, schlug Herr Gil Verseda ein Amendement vor, dessen erster il in Betracht gezogen wurde, während der zweite, vom Ministerium gemißbilligte mit gegen 73 Stimmen beseitigt wurde. Der Präsident vertagte. die weitere Discussion, und der Secretair Huelves verlas die von der betreffenden Kommisston entworfenen Grundlagen der Ver⸗=
. Alle öffentlichen Gewalten gehen von der Nation, als der wesent⸗ lichen Trägekin der Souverainetät, ars; ihr steht daher ausschließlich das Necht zu, ihre Grundgesetze fest ustellen. Die Nation verpflichtet sich, den Kultus und bie Diener der katholischen Religion zu unterhalten und zu beschüßen; doch soll kein Spanier oder Ausländer wegen seiner Mei⸗ nungen belaügt werben können, falls er fie nicht durch öffentliche reli. gionswidrige Handlungen kund giebt. Kein Spanier kann eingesperrt, ins Hefängniß gebracht, seiner Wohnung entrissen oder Haussuchungen unter⸗ worfen werden, außer in den durch die Geseßhe ren, llen und For⸗ men. Jeder Spanter kann nur von dem zuständigen Richter und Tribu⸗ nal geüchtet und verurtheilt werden. Nein polstische Vergehen kannen .. mit dem Tode bestraft, und die Strafe der Confiscation der Güter 6 nie verhängt werden. Der Konig wird die Gesetze und legisla— ven Maßregeln sanctioniren und öffentlich bekannt machen; er kann nur en nm der Cortes das Königreich berlassen oder sich berheirathen. n eün der König unfähig wird, seine Autorität auszuüben, und wenn iese Unfähigkeik von den Eortes anerkannt wird, oder wenn der Thron
erledigt ist, so ernennen, falls der unmittelbare Thronfolger in der⸗ jãhrig . die Cortes eine aus einer, . —— . 12 nen bestehende Regentschaft. — Die Cortes treten e Jahre am 1. Oktober zusammen; ihre Arbeiten dauen vier auf ein⸗ ander folgende Mongte, ausgenommen, wenn sie vom Könige suspendirt werden. Diese Suspension, sie finde einmal oder mehr⸗ mals statt, darf nie länger als einen Monat dauern. Außer der eben angedeuteten Periode treten die Cortes zusammen, wenn der stͤnig oder, in den durch die Verfassung vorgesehenen Fällen, die ständige Cortes⸗De⸗ putation sie beruft. Wenn der König die Cortes auflöst, so muß er innerhalb 60 Tagen andere zusammenberufen, deren Session dann noch so lange dauert, bis die vier Monate erreicht sind. — Die Mitglieder des Senats werden, auf Lebenszeit, vom Könige in verschiedenen Kategorieen ernannt. Die Zahl der Senatoren, deren jeder mindestens 35 Jahre zählen 3 soll. drei Fünftel der Mitglieder des Kongresses betragen. — Die Mitglieder des Rechnungshofes werden in Zukunft durch die Cortes ernannt. Die Bestimmungen über die Presse gleichen durchaus denen von 1837, außer daß die präventive Einkerkerung und die K— vor 6 e feen g der angeschuldigten Schrift wegfallen.
Nachdem Huelves den Ver fassungs⸗ Entwurf der Kommisston ver⸗ lesen hatte, erklärte Olozaga, er sei, abweichend von der übrigen Kommission, für einen von denselben Wählern, welche die Deputirten ernennen, zu wählenden Senat ohne Kategorieen, so wie für Vor⸗ schreibung eines Alters von mindestens 40 Jahren. Olozaga legte sein motivirtes Votum in Betreff des Senats, das zugleich mit dem Ver⸗ fassungs Entwurfe zur Diskussion gelangen wird, auf dem Büreau nieder. Zum Schlusse sagte der Minister des Innern: Die Re⸗ gierung beeilt sich, zu erklären, daß sie dem Titel der Verfassung beipflichtet, welcher die National⸗Souverainetät verkündigt, und sie verlangt, daß, sobald dieser Titel votirt ist, die konstituirenden Cortes sich unverzüglich mit dem auf den König und auf die Königliche Sanction bezüglichen Titel beschäftigen. — Nachschrift. Einer uns so eben zugehenden ausführlicheren i aten entnehmen wir noch folgende nicht unwichtige Bestimmungen des erfassungs⸗ Entwurfs der Cortes⸗Kommission:
„Jeder Spanier kann unter Beobachtung der Gesetze seine Meinun= gen Fei durch den Druck veröffentlichen. Für politische Vergehen ist das Geschwornengericht eingeführt. Um Senator zu sein, muß man ein Einkommen von 30,000 Realen besitzen. e Erste sollen blos 120 Senatoren ernannt und die eintretenden Lücken ausgefüllt werden. Zu Anfang jeder Gesetzgebungs⸗Periode darf der Sonverain blos 12 Sena⸗ toren auf einmal ernennen. Was die Zweite Kammer betrifft, so sollen die Provinzen auf je 50,009 Einwohner einen Abgeordneten ernennen. Der Senat ernennt seinen Präsidenten und seine Schriftführer. Wenn keine Session ist, so besteht ein permanentes Comité von 4 Senatoren
und 7 Deputirten. Die Provinzial⸗Deputationen werden von denselben
Wählern ernannt, die auch die Cortes⸗Deputirten ernennen. Die⸗ selben entscheiden uber alle Angelegenheiten don Probinzial⸗Interesse. Die Ayuntamientos (Gemeinde⸗Behörden) werden von allen denen ernannt, die in irgend welchem Maße zu den Staatslasten beitragen. Die Muni⸗ zipalitäten und Probinzial-Deputationen leiten die Deputirtenwahlen. Ru Vermeidung der Wahl⸗Mißbräuche sollen Maßregeln getroffen werden. Das Verwaltungsjahr beginnt mit dem 1. Oktober. Binnen acht Tagen nach Konstituirung der Cortes legt das Ministerium das allgemeine Bud⸗ get, so wie die Kiechnung fürs abgelaufene Jahr vor. Keine von den Cortes nicht votirte Steuer darf 33 werden, und die Beamten, die sich dies zu Schulden kommen lassen, werden abgesetzt. Die Cortes setzen alljährlich vor dem Votum des Budgets die Land⸗ und Seemacht fest. In allen Provinzen werden Nationalgarden eingerichtet und der König kann in einer jeden derselben die Mobilisation befehlen. Die Cortes werden die Zeit bestimmen, wo für gewöhnliche Vergehen Geschworenen⸗ gerichte eingeführt werden können.“
Der pariser „Patrie“ wird aus Madrid vom 15. Januar geschrieben: „Wie man sagt, haben sich die Bataillon s⸗Befehlhaber der Nationalgarde versammelt, um von den Cortes die Ernennung eines ausschließlich progressistischen Kabinets zu verlangen. Sie sollen beigefügt haben, daß sie Gegner einiger Mitglieder des jetzigen Kabinets seien. Diese Kundgebung wäre ein unerfreuliches Zeichen der Einmischung einer neuen Gewalt in die Regierung des Tandes. Dle Roth hier ist sehr groß; 6009 bis S000 Arbei⸗ ter sind ohne Brod und Beschäftigung. Die Stadtbehörde kann ihnen nicht helfen, weil sie selbst in größter Geldverlegen⸗ eit ist. ;
; Seit den letzten Truppen⸗-Entlassungen besteht die Besatzung von Madrid nur noch aus 35600 Mann aller Waffengattungen. Der Finanz⸗Minister hat den Provinz Goupverneuren vie Anwen⸗ dung aller gesetzlichen Zwangemaßregeln befohlen, um die Bezah⸗ lung der Steuern, so wie aller Steuer- Nücstände zu bewirken; selbst die bewaffnete Macht soll aufgeboten werden, um die Steuer⸗ ichtigen zur Zahlung zu zwingen. ö 6 . . Heer d. . enuar. Der „Flottenmonlteur / bezweifelt die Richtigkeit der Mittheilung, als wären die russischen Fregatten „Aurora“ . im er,. ä— englisch⸗ französischen Geschwader weggenemm zen. = ve 8 ö ä beim französtschen Marine⸗Ministerium noch bei der englischen Admiralität offizielle Kunde darüber eingelaufen.
Eine telegraphische Depesche meldet dem Marineminister die Ankunft ves Transporkdampfers „Aigle zu Toulon am 19. Januar; derselbe hatte die Kamiesch⸗Bai am 3. Januar mit funfzig russischen
Gefangenen verlassen.