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1.
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162
* Publikums zu bringen und bei Erthellung der Kon ze
nen für Dampfkessel⸗-Anlagen hiernach zu verfahren. Berlin, den 19. Januar 1855.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
ͤ An ämmtliche Königliche Regierungen (mit n m. 23 in Sigmaringen und das Rönigi. Polizei⸗Prässdium hier.
2.
Nachtrag
zu dem Regulativ vom 6. September 1848, die Anlage von Dampfkesseln betreffend. Vom 19. Januar 1865.
Da das Bedürfniß 1. b. September 1848, die Anlage von Dampfkesseln betreffend (Gesetz⸗ Sammlung 1818 S. 321), in einigen Punkten abzuändern und zun ergaͤnzen, so wird hierdurch Folgendes bestinmt:
uns. 6. ; ; ; e n, mn der nach ir er Lokomotivkessel gebauten Röhren⸗ kessel ist gestattet. z . 31 J. 2.
Die sogenannten Federmanomeker sind als Vorrichtungen, welche den stattfindenden Druck der Dämpfe ub erk angeben, nicht zu achten.
u §. 12.
An die Stelle dieses hierdurch aufgehobenen Paragraphen tritt fol⸗ gende Bestimmung:
Die Verwend von Gußeisen 6 den Wandungen der Dampfkessel, wohin auch die Dampfdome, Mannloch⸗Verschlüsse und i gn zu rechnen sind, so wie zu den Sieberöhren und deren Verschlässen ist ohne Ausnahme und ohne Unterschied der Abmessungen untersagt.
e Verwendung n, , . zu den Wandungen der Dampf⸗ keffel ist gleichfalls untersagt; es ist jeboch gestattet, sich des Messingblechs en . bis zu einem inneren Durchmesser von vier Zollen zu
tenen. ͤ * 8 1X1.
Die Bestimmung, daß bei . bon anderer als inf fr an die Stärke des Blechs dem Verfertiger des Kessels überlassen bleibt, erselbe aber dafür zu i het daß die Wandstärke des Kessels mit Rügsicht auf die etwa vorhandene Verankerung durch Stehbolzen, dem beab . Dampfdruck entsprechend, bestimmt werde, findet auch auf Feuerrbhren von anderer als eylindrischer Form Anwendung.
Berlin, den 19. Januar 1855.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. (gez) von der Heydt.
*
Beka nn tin achung vom 20. Januar 18655 — betref⸗ fend die Beifügung von Ur sprungs⸗⸗Attesten bei Büchersendungen nach Frankreich.
Bücher sendungen nach Frankreich müssen von Ursprungs⸗At⸗ testen begleitet sein, wenn Tie Bücher in ö is . Eren gedruckt und entweder Eigenthum eines nicht in Frankreich woh⸗
nenden Verlegers sind, oder deren Wiederabdruck nicht mehr dem
Verfasser oder ursprünglichen Verleger in Frankreich ausschließlt zusteht, sondern nach Maßgabe der französischen , Jedermann gestattet in
Das Ursprungs⸗Attest muß, vom Absender vollzogen und von der Ortsbehörde am Absendungsorte bestätigt, in das Paket e, dee, zwar auf die Bücher, zu denen es gehört, gelegt
en. .
In den Derlarattonen, welche außerdem jedem Begleit⸗ briefe zu Bllchersendungen beizufügen sind, haben die h lere! die n. der in dem Colli enthaltenen Bücher 2c. dahin anzugeben,
1 2 in todter oder fremder (nicht französtscher) Sprache
2) in französtscher Sprache nach einer französischen Au Auslande e e. 26 ,, 3) n. e r Bücher sind. GBGehsren zu den zern Lithographieen, Kupfersti h ist dies in der Deelaration lese ez , 321 ,, . dürfen nach Frankreich nicht eingeführt Das bethetligte Publikum wi iese Best ; merksam ge , 4 . 9 6m, , m,. Berlin, den 20. Januar 1855.
General ⸗Post⸗Amt Schmückert.
hat, die Bestimmungen des
fend die Ermäßigung des Porto's für die fran kirte Korrespondenz nach dem Vereinigten Könsa reiche Großbritannien und Irland et vice y ü welche durch die französischen Posten vermittelt wird.
In Folge einer zwischen der französischen und der Regierung getroffenen en n das Porto fue dn kirte — nach dem Vereinigten Königreiche Glan tannien und Irland et vice versa, welche durch die franziss Posten vermittelt wird, ermäßigt worden, wogegen bei der un n kirten Korrespondenz die bisherigen Portosätze beibehalten sind. ö ei der Spedition e, n r, 14 peditio er Frankreich hn aus dem preußischen internen Porto von 1, 2 oder 3 je nachdem der preußische Abgangs⸗ oder Bestim 9 3 236 3 6 Saarbrück, Trier und Aachen ig über 10, über 8 20, oder über 20 3 . . 3 r 2 geographische Men aus dem ftemden Porto von 36 Centimen für frankitt N Centimen wie bisher für unfrankirte — ö. Das preußische Porto steigt von Loth zu Loth erff. das frem orto dagegen von halb zu halb Loth exkli mit dem einfachen Sin
erza,
halbe * . — schen abgerundet.
e Routen über Frankreich werden für die isch⸗ britannische Korrespondenz nur dann benußt, i rungsweise vom Absender ausdrücklich auf der 6 verlangt ,
3. eiden Routen über krei Ostende nach Obigem, wie folgt: e ,
a) für frankirte Briefe: via Frankteich: via Ostendt
bis Loth exkl. 4 5 oder 6 Sgr. 7 Sg.
von * * 1 2 . 7 . * 9 r N .
1 JJ 14
5 2 v 44 16 18 14
. 23 VJö 21 3 d 41 ü 31 v. 26, 29 * 33 1 35 - 1 * 0 . 78 89 . 864.
b) für unfrankirte Briefe:
via Frankreich:
bis 3 Loth exkl. 5, 6 oder 7 Sgr. ' 1 6 . 9, 10 9 11 1 6 49 n 2 . .. 18, 99 y 21 2 1 3 ». 264, 209 . 323 = 31 k 315 366 — 4 v.. 35 , 395 den 20. Januar 1855.
General⸗Post⸗Amt. Schmückert.
1 1 2 2 3
Ministeriun der geistlichen, Unterrichts- und Me dizinal⸗ Angelegenheiten.
Akademie der Wissenschaften.
Nach einer hundertjährigen ununterbrochenen Ueberlies rung feiert die Königliche Alademse der Wissenschaften alljährlt den Geburtstag des Königs Friederichs des Zweiten, ihres ErnentK rers. Sie hielt daher auch am 25sten dieses eine öffentliche Sitzung welche der vorstzende Sekretar, Herr Trendelenburg, m einem Vortrag zum Gedächtniß Friederich's des Großen: Machiavel und Antimachiavell einleitete. In demfelben gedachte er zunähs der Entstehung der von Friederich als Kronprinzen in der letztin Zeit seines Aufenthalts zu Rheinsberg geschriebenen Widerlegun des Fürsten, von Mach igvell, in welcher Friederich sich die Maxime! seines künftigen großen Berufes vorzeichnete, verglich die politish Ansicht Machiavellis und Frieverich's des Großen, hob auf den Boden einer gewissen Uebereinstimmung, inwiefern Kraft und Kon sequenz im Wesen beider liegen, den sittlichen Gegensatz im leßte!
Prinzip hervor und fuchte einzelne für Friederich den Großen be
Bekanntmachung vom 29. Januar 1855 — betres.
S letztere wird — 1 Centime zu 1 Pfennig gerechnet u;
zeichnende Züge der Schrift, wie die Liebe zum Mare Aurel, al
163
ophischen, gerechten, tapferen Fürsten, zur en h r (fe! geuiäß reihte der Sekretar
ng eine Nachricht über die Ereignisse, welche die
abgelaufenen Jahre — haben, verweilte namentlich
Königlichen Generals der Infanterie von iglledes, länger, und widmete der Erinnerung 3 worin er seine Bedeutung für den
Finanz ⸗Ministerium. Haupt⸗ Berwaltuug der Staats schulden.
gekanntmachung vom 6. Juli 15854 — wegen des 9
Yrätlusiv Termins zum Umtausch der Königlich 3. preußischen Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835. vom 12. September 1853, Staats⸗Anzeiger Nr. 221 e e, . vom * Marz 1854, Staats⸗Anzeiger Nr. 79 S. 600.) In Gemäͤßheit des Gesetzes vom 19. Mai 18651 (Gesetz⸗
Senhlung Selte 335) sind durch unsere Bekanntmachungen vom mmlung Se sin * 1 ö
September v. J. und rz d. J. die Inhaber öniglich y. e , d. d. den 2. Januar 1885 aufge- bh worden, dieselben gegen neue, unter dem 2. November 1861 ug tigte Kassen⸗Anwelsungen von gleichem Werthe entweder le 3 Kontrolle der Staatspapiere, Oranitenstraße Nr. 92, der in den Provinzen bei den Regierungs-Haupt assen und den n den. Königlichen Regierungen bezeichneten sonstigen Kassen um- ualschen. Jur Bewirkung diefes Umtausches wird nunmehr ein här und prällustoischer Termin
auf den 31. Januar k. J. setdurch anberaumt. Mit dem Eintrltte desselben werden alle nicht
ü 9 in prenßlsche Kassen⸗Anweisungen vom Jahre j ungültig, alle Ansprüche aus denselben an den Staat er⸗ zschen, und die bis dahin nicht umgetauschten alten Kassen⸗Anwei⸗ gen werden, wo sle etwa zum Vorschein kommen, angehalten nd ohne Ersaß an uns abgeliefert werden.
Jedermann wird daher zur Vermeidung solcher Verluste auf⸗ tfardert, die in seinem Besitze befindlichen Kassen-Anweisungen vom jahre 1835 bei Zeiten, und spätestens bis zum 31. Januar 855, ei den vorstehend bezeichneten Kassen zum Umtausch gegen neue
Ven ⸗nweisungen einzureichen. Berlin, den 6. Juli 1853.
Haupt⸗Verwaltung der Staats schulden. Natan. Rolcke. Gamet. Nobiling.
Bekanntmachung vom 15. Oktober 1854 — wegen
Me Präklusivtermins zum Umtausch der König⸗
lich preußischen Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848.
kcanntmachung vom 2. Dezember 1853. (Staats⸗Anzeiger Nr. 293
S. 2004.) . desgl. vom 2. Marz 1854. (Staats⸗Anzeiger Nr. 79 S. 600.) Desgl. vom 15. Juni 1864. (Staats-Anzeiger Nr. 152 S. 4173.
In Gemüßheit des Gesetzes vom 19. Mai 1851. (Gesetz- amnmmlung Selte 335.) sind durch unsere Bekanntmachungen vom Dezember v. J., 2. März und 15. Juni d. J,. die Inhaber bniglich preußischer Darlehns — Kassenscheine vom 15. hill isds aufgefordert worden, dieselben gegen neue sfen⸗Anweisun en vom 2. November 1861 von gleichem Werthe, ntweder hier — Staatspapiere, Sranienstraße N, oder in den Provinzen bei den Regierungs⸗ Haupt Kassen nd den von ven Königlichen Reglerungen bezeichneten sonstigen fsen mzutauschen. 9.
Zur Bewirkung dieses Umtausches wird nunmehr ein letzter md präklustvischer Termin auf den 15. Mai 1855 serdurch anberaumt. „ Mit dem Eintritte desselben werden alle nicht eingelieferte gänglich preußische Darlehnskassenscheine ungültig, alle Ansprüche
aus denselben an den Staat erlöschen, und die bis dahin nicht umgetauschten Darlehns kassenscheine werden, wo sie etwa zum Vor⸗ lr kommen, angehalten und ohne Ersatz an uns abgeliefert werden.
Jeder, welcher Darlehnskassenscheine besitzt, wird daher zur Ver⸗ meldung von Verlusten aufgefordert, dieselben bei Zeiten, und spä—⸗ testens bls zum 15. Mal 1855, bei den vorstehend bezeichneten Kassen zum Umtausch gegen neue Kassen ⸗Anweisungen einzureichen.
Berlin, den 15. Oktober 1854.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Rolcke. Gamet. Nobiling.
a
Tages⸗Ordnung der Kammern.
Zweite Kammer. 10te Sitzung am Sonnabend, den 27. Januar 1855, Vormittags 11 Uhr.
1) Bericht der Kommission für Finanzen und Zölle über den Gesetz⸗Entwurf wegen Abänderung des Vereins-Zolltarifs.
2) Fortsetzung der Berathung des Zweiten Berichts der Peti⸗ tions Kommission.
3) Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts⸗ Etats über die Etais der Domainen- und Forst-Verwaltung, wie der Central⸗Verwaltung der Domainen und Forsten.
4) Bericht derselben Kommission, betreffend die Etats:
1) für das Büreau des Staats- Ministeriums,
2) für das Geheime Civil⸗Kabinet, 6 die General⸗Ordens· Kommisston,
4) für die Ober⸗Rechnungs⸗ Kammer,
5) für die Ober⸗Examinations⸗Kommission, 6) für den Disziplinarhof,
7) für die Archive. ;
65) Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über den
Gesetz⸗ Entwurf, betreffend: die Abtretung von Grund und
Boden zu berghaulichen Zwecken in den Landestheilen des
Bergamts-⸗Bezirtes Essen Werden, in welchen das Allgemeine
Landrecht keine Anwendung sindet.
*
Berlin, 26. Januar. Se. Majestaͤt der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Gesandten am Bundestage, von Bismarck⸗ Schönhausen, die Er laubniß zur e des von Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen ihm verliehenen Groß⸗ kreuzes vom Verdienst⸗Orden Philippus des Großmüůthigen ; so wie dem katholischen Pfarrer Wil helm Prisac zu Rheindorf, Kreis Solingen, zur Anlegung des von dem lateinischen Patriarchen zu Jerusalem ihm verliehenen Ritterkreuzes des Ordens zum heiligen
Grabe zu ertheilen.
; Nichtamtliches.
Preußen. Die „Inde pendance bel er enthält in einem r Artifel aus Paris vom 18. d. M. die Nachricht, Herr von Usedom werde den Grafen Bern stor ff auf dem zesandt⸗ schaftsposten in London ersetzen. Die se Nachricht entbehrt, wie die Pr. Ci“ bemerkt, aller und jeder Be ründung.
Gnesen, 24. Januar. Gestern fand eine Neuwahl zur Zwöiten Kammer in Stelle des ausgeschtedenen Deputirten, Lite⸗ raten Berwinski, hier statt. Von 479 Wahlmännern waren 226 erschienen. Der Syndikus beim Domkapitel inposen, Wegner, wurde mit 140 Stimmen zum Deputirten gewählt. ᷣ
Frankfurt, 23. Januar. In den gestern ttgehabten 9 der vereinigten Bundestagsausschüsse für die arge al b un, militairischen Angelegenheiten entspann sich eine längere Bera ug aus Anlaß der Vorlage Oesterreichs auf We mn B nn n e. Hälfte der Bundeskontingente. Herr von Bismarck 5 . ah sprach sich bestimmt gegen den Antrag aus; das . 9 9 net beharre bäi der in feinen Erwiderungen auf die dier fh n r,. der österreichischen R schon a 27 6
t, da ö y . Umstände nicht er
enzusehen sein. ö einverstanden, so