1855 / 24 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Petersburg 100 S. R

163

Berliner Börse vo

m 26. Januar 1855.

mich Nec . Fons ma Fed. Cours.

Fisenhahu · Actien.

T emã. ä. 8 Sucre nen Wechsel- Corrs e. do. do. Pfandbriefe.

Amsterdam Kur- und Neumärk. dito Ostpreussisehe Hamburg.. ..... ; . em che Eosensche. .. ...... 4 Schlesische Vom Staat garantirte Lit. B Westpreuss

Augsburg.

Breslau

Leipzig in Cour. im 14 Thl. uss 100 Thlr

FErkf. a. M. südd. W. 100 FI.

Rentenbriefe.

ꝛ⸗ Kur- und Neumärk. Pommersche Posensehe Preussische

Rhein- u. Westph. . Si ehsis ehe

co re Ce & C d to c SS * ***

2

Fonds- Conrse.

Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1850 dito von 1862... ... . dito von 1854...... 3 di to von 1853. ..... ; Staats- Schuldscheine. .... e * Prämiensch. d. Sechdl. à 50 Th. Kur- und Neum. Schuldverschr.

2828

2

Pr. Bk. Anth. Scheine

Friedriehsd' or Andere Goldmünzen

.

1

*

Geld. Li. Brlet.- geld.. ; 97 Aachen Düsseld. .. 3 81 89 do. Frioritäats- * do. Prioritits- S6 SS, Niedersehl.- Märk.. do. II. Emission 4 84 940. Prioritits- Aachen-Mastrieht.. do. Conv. Prioritats- do. PRrioritits- 41 35 do. do. III. Ser. Berg. Märkische... do. IV. Serie do. Frioritats- 5 Niederschl. Lweigb. do. do. II. Serie 5 Oberschles. Lit. A. Berl. Anh. Lit. A. u.B. do. Lit. B. do. Prioritits- do. Prior. Lit. A. Berlin - Hamburger. do. Prior. Lit. B. do. Prioritũts- do. Prior. Lit. D. do. do. II. Em. do. Prior. Lit. E. Berlin- Potsd. - Magd. Prinz Wilh. nn

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do. Prior. Ob Vohwinkel)

do. do. Lit. C. do. Frioritãts-

do. do. Lit. D. do. II. Serie.. Berlin- Stettiner. . .. Rheinische ..... ...

do. Prior. Oblig. do. (Stamm-) Prior. Bresl.- Schw. -Freib. do. Prioritts-Oblig. hrieg Neisse do. vom Staat gar.

Cõln- Mindener Ruhrort-Cref.- Kreis

1 do. Erior. Oblig. Gladbacher ; do. do. II. Em. do. 6.

134. d0. do...... do. I. Serie.. 4 do. Ill. Emission Stargard-Fosen.... 3 Dortm. - Soest Prior. de Prioritats- 4 Düsseldorf - Elberf. Thüringer... .... 63 do. Prioritäts- do. rior. Oblig. 4; do. Prioritats- Wilh. B. ( Cosel-Mdbg.) Magdeb. Halberst.. do. Prioritäts- 4 agdeb. - Wittenb..

1

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SII RI ESSI SSI 111135

** 22

Michtamtliche Votirungen.

In- und ausländ. Ausl. Prioritäts-

Eisenb. - Stamm- Actien.

Actien und Quit- tungsbogen.

Amsterdam - Rotterdam Cöthen- Bernburg Frankfurt- Hanau Cracau-Oberschles. .... Kiel Altona

Livorno- Florenz . ...... Ludwigshafen -Bexbach Mainz- Ludwigshafen. .. Mecklenburger... Nordb. (Friedr. Wilh. Larskoje - Selo pro St.

Amsterdam - Rotterdam Cracau-Obersehlesische . ,,. ,.

elg. Oblig. J. de l'Est J * Samb. et Meuse

.

Kass. -Vereins-BRk.-Act.

128311

1. Trier Ir. srĩer dc.

SIISIVVIEII ZIS

do. neueste III. Emiss. do. Part. 500 FI.... do. do. 300 FI.... Schwed. Oerebro Pfdbr. Ostgothische do. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild Hamb. Feuer- Kasse. .. do. Staats-Präm. Anl. Lübecker Staats- Anl.. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do. 35 FI.... Sehaumhurg- Lippe do. 25 Thlr

Span. 396 inl. Schuld. o. 1 à 3X steigende

Auslůnd. Fonds.

ö.

Oesterreich. Metall. . . . do. engl. do. Bank- Actien.. do. 1854 Er. Anl. Russ. Hamb. Cert. . ... do. Stiegl. 2. 4. Anl. r ns do. 5. Anl. v. Rothschild Lst. Engl. Anleihe. . .. Poln. Schatz-Obl. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 FI. Poln. neue Pfandbr. . .. 4

2 .

32 ZI 1 838*

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*

Wien im 20 Fl-Fuss 150 EC: 78 2 Sz gens. Berlin-Anhalter Litt. A. a. B. 131 2 130 gem. Berlin-Stettiner 137 a 1364 gem. Rheinische 0h a 90 gem. do. 4pror. Prior. Sz a S6 gem. Nordbahn (Friedr. Wilh.) 433 .* 45 gem.

—— —— ——

HKerlim, 26. Jannar. Die Course stellten sich im Allgemeinen wie gestern und blieben die auswärtigen Course ohne Eindruck.

KEerliner Getreü6 debönrse vom 26. Januar.

Wieizen loes 84 94 Rthlr.

RKaggen loco S3 88pfd. 623 644 Rihlr. pr. S2psd. bez, Januar 63 634 Rihlr. bez., Januar- Februar 621 - 3 Rthlr. bez., Februar- Mãära 613 615 Rthlr. bez., Frühjahr 59 Rthlr. bez.

Gerste, grosse 45 49 Rthlr.R, kleine 40 - 44 Rthlr.

kHarer 235 32 kihlr., Frähjakr S6pld. 32 Rählr. G., aspid. 31 Rthlr. Br. ,

Erbsen, Koch-, 61 - 64 Rthlr., Futter- 58 - 62 Rthlr.

Rapps 112 Rihlr.,

Rübsen 110 Rihlr., ;

Sommerrübsen 86 Rthlr., dan ,

Leinsaat 78 Rthlr.

RKäüböl loco 155 Rihlr. bez., 15 Br., 155 G., Januar 155 Rihlr. ber. u. G., 155 Br., Januar-Februar 15 Rihlr. bez. u. G., 16514 Br., Februar-März 14 Rihlr. be. u. G., 143 Br., März - April 143 Rihir. bez. u. G., 14 Br., April- Mai 145 Rchlr. bez, 145 Er., 14 6.

Leinöl loco 15 Rihlr. bez. u. hr., Frähj. 14 Rr. Spiritus loco ohne Fals 293 Rihlr. bez., mit Fass 293 bea., Ja- nuar, Januar - Februar u. F ebruar-März 30 Rihlr. bez. u. Kr., 23 6

Berlin,

Märaz-April 309 30 Rihlr. ber. u G., 303 Br., April-Mai 30 - 3 Rihlr bez. u. G., 3043 Br.

Weizen vernachlässigt. Roggen sester, schliesst ruhig. Räböl neuerdings billiger. Spiritus serner weichend.

HKEreslann, 26 Januar, 1 Uhr Minuten Nachinĩttags. Icl Dep. d. Staats Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten Si Br. Prei- burger Actien 112. Br., neuer Emission 1043 Br. Obersechlestsche Actien Lit. A. 196 Br. Oberschlesische Actien Lit. B. 162 Br. Neisse Brieger Actien 65 Br. Kosel- Oderberger 1553 Br., neuer Emission 126 Br. Krakauer Obligationen Si Br.

Getreidepreise: Weizen, weisser 70-112 Sgr. gelber 72 1065 6er. Roggen 78 - 57 Sgr. Gerste 60 - 70 Sgr. Hafer 36 - 45 Sgr. Spiruu⸗ pr. Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Tralles 143 Rrhle. Br.

Stettim, 26. Januar, 2 Uhr 15 Minuten Nachcittags Tel. Dep. d. Sraats. Anz.) Weizen still. Roggen 58 pr. g2psd., Frül jahr 5] Spiritus Januar 123 bezahlt, Frühj. 113 da, 12 G. Rübòl 153, Januar 154, Frühj. 143 da.

Wiem, Freitag, 26. Januar, Nachmittags 1 Uhr. (Tel. Dep. d C. B.) Fest, bei beschränktem Geschäft. Schluss- Gurs: Silber- anleihe 94. 5ꝑroz. Metalliques 8353. 41proæ. Meialliques 728. Bank- actien 1924. Nordbahn 1983. 1839er Lobse 120. 18346 Lose 10. National- Anlehen 87. London 12,20. Augsburg 127. Hlamburt 90 Paris 1485. Gold 325. Silber 273.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Druck und Verlag der söoͤniglichen Geheimen Ober- Ho druckerei. (tudolph Deder) .

un aft ffn nicht zur Berechnung zu ziehen. r

* 2 1

Abonnement beträgt:

ilen der Monarchie 1 *. n. Erhöhung.

Staats-

Königlich Prenßischer 6

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Alle post - Anstalten des In- und Austandes nehmen gestellung an, ür Serlin die Expedition des Aönigl. Preußischen Staats. Anjeigers:

Mauer⸗ Straße Nr. 4. ——

Anzeiger.

. 6 24.

Berlin, Sonntag den 28. Januar

1855.

Berlin, 265. Januar.

Se. Majestät der König haben gestern im Schlosse zu Charlottenburg dem zum Königlich baierischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an Allerhöchstihrem Hofe ernannten Grafen von Montgelas eine Privat-Audienz zu er⸗ thellen und aus dessen Händen das Schreiben Sr. Majestät des Königs von Baiern, wodurch derselbe in der gedachten Eigenschaft beglaubigt wird, entgegen zu nehmen geruht.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Steuer ⸗Einnehmer, Rechnungsrath Lichtschlag zu (Clberfeld und dem Cooperator Be rnsmeyer zu Telgte im kandkreise Münster, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu perleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verfügung vom 14. Januar 1855 betreffend die Berechnung von Packkammergeld.

Bei Erhebung von Packkammergeld sind Sonntage und Fest⸗

rlaß vom 9. Mai 1854 tritt hiernach außer Kraft. Berlin, den 14. Januar 1855.

Der Minister für Haudel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Justiz⸗VBẽ in isterium.

Erkenntuiß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidumg der Kompetenz Konflikte vom 16. September 1854 daß gegen die Erhebung

täbtischer Steuern, welche mit Genehmigung der vorgesetzten Regierung, von idem Magistrat der Stadt angeordnet worden sind, der Rechtsweg

) unzu lässig sei.

Auf den von der Königlichen Regierung zue Breslau erhobenen danpetenz Konflilt in der bei dem Königlichen Stadtgericht daselbst an⸗ angigen Prozeßsache ꝛc. 2c. erkennt der Königliche Gerichtshof zur Ent⸗

deidüng der Kompetenz- Konflikte für Recht: daß der Rechtsweg in ac Sache für unzulässig und der erhobene Kompetenz-Konflikt daher für begründet zu erachten. Von , . wegen.

; Gründe.

Har n, der Stadt Breslau wird von den in die Stadt eingeführten pe nnmaterialien, Bier und Wildpret für Rechnung der an, Kom⸗ un eine Eingangssteuer erhoben. Ueber die Erhebung dieser Steuer ein von dem Provinzial⸗Steuer⸗-Direktor erlassenes Regulativ vom Oktober 1857 ergangen, nach dessen §. 9 für ausgeführtes Brenn⸗ aterial Vergütigung der Steuer stattfindet. Die näheren Bestimmun⸗ 6 wie diese Skeuer⸗Vergütigung stattfindet, und das Verfahren dabei aan einer Bekanntmachung des Magistrats vom 19. Gktober 1852 ide. Nach §. 2 dieser Bekanntmachung können auf diese Steuerver⸗ hütigung nur solche Niederlagen und Händler Anspruch machen, welche

aus der Städte⸗Ordnung vom 19. November e ee. Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 §. 53 ergiebt, das Besteuerungsrecht zeige⸗ legt hat. Es würde aber einen innern Widerspruch enthalten wenn mer einn den städtischen Kommunen die Befugniß beigelegt ist, durch 2 in . Vertreter die durch das Vedurfniß der Gemeinde erforderlichen Geld—

über ihren Handel und ihre Versendungen Buch ren; der §. 5 di Bekanntmachung lautet wörtlich dahin 3 56 s ö Die vorliegende Begünstigung wird mit dem ausdrücklichen Vorbehalt des Widerrufs ertheilt und Jedem, welcher die Maßregel zur Ueher— Di. der städtischen Kasse mißbrauchen sollte, sofort entzogen erden.

Der Kaufmann S. treibt einen Handel mit Brennmaterialien unb hat bis zum 1. April 1853 die Steuer für die ausgeführten Materialien erstattet erhalten. Im Oktober v. J. ist jedoch vorgekommen, daß S. bei einem Kohlentransport doppelt deklarirt hat, was aber durch die Steuer⸗ behörde noch rechtzeitig entdeckt ist. Der Magistrat hat aus diesem Vor⸗ fall Anlaß genommen, von dem . im 5§. 5 jener Bekanntmachung 1 zu machen, und verweigert fortan dem S. die Erstattung der Steuer für das von ihm auszuführende Brennmaterial. Die hierüber im Verwaltungswege geführte Beschwerde hat kein für den S. günstiges Re—⸗ sultat gehabt, jene Maßregel ist vielmehr, namentlich in dem Cech. des Ministeriums des Innern vom 29. Oltober 1853, aufrecht erhalten.

In Verfolg dessen ist S. mit der vorliegenden Klage aufgetreten, in welcher er Erstattung desjenigen Steuerbetrages fordert, welcher ihm für den Monat Juni v. J. zurückzugewähren sei. Der Betrag ist auf 112 Thaler 1 Sgr. berechnet, und der Antrag gestellt,

den Magistrat schuldig zu erachten, ihm 112 Thaler 1 Sgr. nebst Zinsen zu erstatten.

Die Klage beschränkt sich darauf, das Thatsächliche darzustellen; ein Rechtsgrund, aus welchem Kläger sich berechtigt hält, Erstattung zu fordern, ist nicht angegeben; es ist nur gesagt, daß Kläger sich eines Mißbrauchs nicht schuldig gemacht habe und darüber den Beweis erwarte. Der verklagte Magistrat hat noch vor Beantwortung der Klage geltend gemacht, daß über diese im Verwaltungswege bereits erledigte Angelegen⸗ heit eine nochmalige richterliche Entscheidung nicht zulässig sei. Die Re⸗ gierung zu Breslau hat demnächst auch den Kompetenz⸗Konflikt erhoben. In dem dies fälligen Beschlusse wird ausgeführt, daß nachdem die Zu⸗ sicherung der Steuervergütigung, wie dies dem Magistrat nach böherer Genehmigung der Staatsbehörden zugestanden, widerrufen worden, dem S.

die Entrichtung der reglementsmäßigen Brennmaterialsteuer ohne An⸗ spruch auf Restitution obliege, über die Verpflichtung zur Entrichtung

allgemeiner und städtischer Anlagen aber der Rechtsweg nur stattfinde, wenn ein spezieller Grund für die Befreiung angegeben werde. Der hierdurch erhobene Kompetenz⸗Konflikt muß auch für begründet

anerkannt werden.

Das Allgemeine Landrecht stellt in den 5§. 78 und 79 Thl. II. Tit. 14, in Verbindung mit den 55. 2 und 3 a. a. O. den Grundsatz auf,

daß über Verbindlichkeiten zur Entrichtung allgemeiner Anlagen, denen

sämmtliche Einwohner des Staats oder alle Mitglieder einer gewissen Klasse derselben nach der Landes⸗Verfassung unterworfen sind, ein Pro⸗ zeß nur dann stattfindet, wenn die Befreiung von solchen aus besonderen Gründen, also auf Grund eines Vertrages oder Privilegiums behauptet wird. Unter diesen Anlagen sind insbesondere solche Leistungen zu verstehen, welche

vermöge des Besteuerungsrechts auferlegt sind. Eben deshalb fällt unter diesen Begriff auch diejenige Steuer, welche von der Stadt Breslau mit staat⸗

licher Genehmigung von den in die Stadt eingehenden Brennmaterialien

erhoben wird. Zunächst bezieht sich zwar der in den S§. 18 und 79 a.

a. O. aufgestelltẽ Grundsaz nur auf Staatseinkünfte; derselbe muß jedoch nicht minder auch auf städtische Kzommunal-Abgaben angewendet werden.

*) 5 der Staat den städtischen Kommunen, wie sich Es folgt dies daraus, daß der Staat den s schen e 184 und ber

mittel selbstständig, beziehungsweise unter Genehmigung der Regierung, zu bes 86 2 den einzelnen Mitgliedern der Gemeinde die Befugniß beigelegt sein sollte, im Wege des Prozesses auszuführen, daß

die städtische Behörde zur Geltendmachung des Besteuerungsrechts keine

erechtigung gehabt habe. Die Verhandlungen hierüber betreffen ledig- 5 Angelegenheiten der Verwaltung, gehören sonach dem offentlichen Rechte, nicht dem Privatrechte an, und es müssen eben deshalb Beschwerden, zu welchen das Verfahren der städtischen Behörden eee g. geben kann, von den diesen Behörden vorgesetzten Aufsichtsbehörden erledigt werden. Es ist dies bereits in dem §. 41 der Verordnung vom