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26. Dezember 1808 anerkannt und in diesem ausgesprochen, daß in Ab-
sicht der Vermdögensberwaltung anderer der Regierung untergeordneter moralischer Personen, also — der städtischen Kommunen, der Nechts⸗ weg zulässig sei, insofern nicht der Fall zu den in den S8. 35 und 36 der Verorbnung gemachten Ausnahmen gehört. Von einer solchen Aus nahme, nämlich von der Verbindlichkeit zu einer allgemeinen Anlage, handelt es sich aber. 57 diesem Grundsatze ist auch durch die spätere Gesetzgebung nichts geändert; derselbe ist vielmehr in der Verord⸗ nung vom 23. Oktober 1817 88. 2 und 11 anerkannt und aufrecht er⸗
It . Rus den vorstehenden Gründen kann daher der von dem Kläger
gegen den Magistrat zu Breslau erhobene Anspruch zum Rechtswege nicht verstattet werden. Was von dem Kläger in ,,. Rich⸗ tung auszuführen gesucht ist, kann schon deshalb keine Berücksichtigung finden, weil sich diese Ausführung weber auf Vertrag, er. auf Privi⸗ legium zurückführen läßt, und hierauf die besonderen Gründe beschränkt e 57 welcher die Befreiung von einer allgemeinen Anlage im
ege des Prozesses ausgeführt werden kann. Das von dem Kläger Angeführte hat aber überhaupt keine Bedeutung. Ob die städtische Ge⸗ meinde das ihr zustehende Besteuerungsrecht auf diejenigen ausdehnen kann, ul dem städtischen Gemeinwesen nicht e, ,. und ob sie daher verp . sei, diejenige Steuer zu erstatten, welche von dem aus der Stadt wieder herausgegangenen Brennmaterial erhoben ist, darüber ist hier nicht zu entscheiden; nicht minder zweifellos ist aber, daß die Entscheidung hierüber auch nicht dem Richteramt zusteht, da diese il mit dem Besteuerungsrecht selbst in unmittelbarer Beziehung steht, folglich dem öffentlichen Recht angehört. Damit zerfällt denn auch, was darüber ausgeführt worden, daß die Steuer, welche bon dem in die Stadt eingehenden und aus derselben wieder ausgehenden Brennmaterial erhoben worden, nur als Caution zu betrachten sei. Denn dies selbst zugegeben, gehört die Frage: ob die städtische Behörde zur Erhebung einer solchen Caution berechtigt und zur Erstattung derselben verpflichtet sei, in das Gebiet der Verwaltung, in der höheren Instanz also vor die
mit oder ohne Grund die Restitution der Steuer versagt wird. Berlin, den 16. September 1854.
Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Me dizinal⸗ Angelegenheiten.
ist der Professor⸗Titel verliehen worden.
Ministerinm des Innern.
Bescheid vom 22. November 1854 — betreffend die Mitwirkung der Abdecker bei veterinair⸗poli⸗ zeilichen Anordnungen.
Die in ihrer Eingabe vom 27. Juni (. gegen die Verfügung
des dortigen Polizei⸗Direktoriums vom 13ten ejusd. angebrachte
Beschwerde kann, wie Ihnen eröffnet wird, für begründet nicht er⸗
achtet werden.
Wie die Abdeckerei-Besitzer überhaupt bei Ausführung vete⸗ , n f, Anordnungen mitzuwirken haben, so liegt auch Ihnen eine solche Mitwirkung ob. Der Inhalt des von Ihnen abschriftlich überreichten Privilegiums vom 30. Januar 1798 läßt keinen Zweifel darüber, daß auch in Betreff der dortigen Abdeckerei dem Besitzer die Verpflichtung obliegt, die zum Heilen ihm über— gebenen Hunde wohl aufzubewahren und den Anforderungen der, namentlich hinsichtlich der Krankheiten des Viehes bestehenden Ver⸗ ordnungen nachzukommen. Nach dem Allerhöchst genehmigten Re⸗ gulativ. über die bei vorkommenden ansteckenden Krankheiten zu er⸗ n . Maßregeln vom 8. August 1835 §. 95 (Gesetz⸗Samm⸗ ung pro 1835 S. 264) sollen tolle oder der Tollwuth verdächtige Hunde eingefangen, eingesperrt und beobachtet werden. Wenn daher die Polizei- Behörde die Einrichtung angemessener Räum— lichkeiten auf Ihrem Grundstück zu jenem Zweck verlangt, so kann keine Veranlassung gefunden werden, die diesfällige polizeiliche An—⸗ ordnung zu mißbilligen, vielmehr muß es bei — bewenden.
Berlin, den 22. November 1854.
Der Minister für Handel, Gewerbe und 6ffentliche Arbeiten. von der Heydt.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts u. Medizinal⸗ Angelegenheiten. von Raumer.
Der Minister des Innern.
an von Westphalen.
den N. zu N.
Rriegs⸗Meinisterium.
Verfügung vom 19. Januar 1855 — betreffend die Wiederverleihung der aberkannten Hohenzollern. schen Denkmünze, der Kriegsdenkmünze c.
Es ist zu meiner Kenntniß gekommen,
daß in mehreren Fällen, in welchen Militair⸗Personen in gu gerichtlicher Bestrafung mit Untersagung der Ausübung den un gerlichen Ehrenrechte auf Zeit der Erbe ne nen . verlustig geworden, nach Ablauf der Strafzeit von den Milunm
Behörden die r e, ,, der gedachten Denlmünze * o
der Königlichen General-Ordens⸗-Kommission beantragt worden Anscheinend beruhen diese Anträge auf der Voraussetzung, daß
Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 18. März 1839 Militaire
Sammlung Band lII. Seite 125), nach welcher hinsichtlich der dem Militair-Verbande noch am hörenden Individuen mit der Allerhöchst bestätigten Zurück setzung in die 1ste Klasse des Soldatenstandes die Befugniß winz, fr fei sein soll, das National⸗Militair - Abzeichen und dt National⸗-Kokarde, desgleichen die diesseitigen und fremden riet denkmünzen und Dienstauszeichnungen wieder anzulegen, auch auf die gedachten Fälle Anwendung finde. r Diese Voraussetzung ist jedoch nicht richtig. Es unterliegt zwar nach den Bestimmungen über die Verte hung der Hohenzollernschen Denkmünze keinem Bedenken, daß i
in jener Allerhöchsten Kabinete⸗Ordre ausgesprochene Befugniß n
Wiederanlegung der dort erwähnten Ehrenzeichen auch auf die ⸗
Auffichtsbehörde. Und eben dies gilt hinsichts der Frage, ob dem Kläger dachte Denkmünze auszudehnen ist. Die Allerhöchste Kabinen. fe . Ordre vom 18. März 1839 erstrect, sich aber nur auf die hi in welchen von des Königs Majestät die Rehabilitirung ausge
sprochen wird und findet mithin in denjenigen Fällen keine Anwan—
dung, in welchen in Solz eines die zeitige Untersagung der Au— übung der bürgerlichen Ehrenrechte aussprechenden und damit n
da ng in die 2te Klasse des Soldatenstandes nach sich ziehen den 1ste Klasse des Soldatenstandes von selb st erfolgt.
rkenntnisses, nach Ablauf der Strafzeit der Rücktritt in R
In diesen Fällen ist mit dem Rücktritt in die erste Klasse n
Soldatenstandes, wie der §. 22 des Allgemeinen Strafgesetzbtt⸗ Dem Prorektor am Gymnasium zu Cottbus, Ludwig Braune, z afgeses ng
außer Zweifel stellt, die Befugniß zur Wiederanlegung der Ehrn,
zeichen, deren die Verurtheilten in Folge des gerichtlichen Spruth von Rechts wegen verlustig geworden, nicht verbunden.
Vielmehr bleibt in jedem derartigen Falle die Befugniß n
Wiedererlangung der Ehrenzeichen, welche der Verurtheilte in Fo des gegen ihn ergangenen Erkenntnisses verloren hat, von der sonders nachzusuchenden Allerhöchsten Genehmigung abhängig.
Die Königlichen Militair⸗Behörden ermangele ich nicht, hä
auf aufmerksam zu machen.
Berlin, den 19. Januar 1855.
Der Kriegs⸗Minister. Graf Waldersee.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Erlaß vom 15. Dezember 1854 — betreffend die Zuziehung von Schiedsrichtern im Bonitirunge— Verfahren bei Auseinandersetzungen.
Der Königlichen General⸗Kommission wird auf den in nn N. er Separationssache erstatteten Bericht vom 16. November b.) Folgendes eröffnet:
Eine zutreffende Bonitirung ist für die Erfolge des Sepan tions⸗Verfahrens eine zu wesentliche Grundlage, als daß nicht jedt zweckmäßige Mittel, was sich zu deren Herstellung darbletet, ben werden müßte. Daß nun die eigene Beurtheilung der Interesse ten der ihnen vorgelegten Bonltirung zu diesen Mitteln gehör erkennt die Königliche k selbst an. Deshalb
es nicht erwünscht, wenn die Interessenten sich der Beurtheilung em
ziehen und ohne Weiteres auf Feststellung durch Schiedsrichter drin gen, und es ist nicht zu billigen, wenn 6 86 . um bil der Sache zu kommen, leicht darauf eingehen. 3 ist vlelme darauf zu halten, daß der Kommissarius inindestens einen ernsu⸗ Versuch macht, um die Interessenten zur Angabe der Gründe n bewegen, aus welchen ihre Zweifel oder doch ihr Mißtrauen geht die Richtigkeit der Bonitirung entstehen, ohne welche die lchinm in Coutumaciam als anerkannt angenommen werben könnte.
Die Königliche General⸗Kommission hat den mit der Bearbeĩ— tung der Separationssache von N. beauftragten N. und anden
* —
u. Konstantinopel die Erlaubniß Iwßherrn ihm verliehenen Ordens Medschidieh vierter Klasse zu
ertheilen.
mandeur des 1.
Fähnrs,, ve Stwolinski, Port.
171
ien, welche die Neigung der Interessenten zu verfrüheten
Kommissar ehung von Schledsrichtern etwa begünstigen, über
ö. uzi ⸗ er ie üer mi hung richtigere Behandlung der Interessenten zu
rn, den 15. Dezember 1854.
Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten. von Manteuffel.
An ye Königliche General⸗Kommission zu N.
Tages⸗Ordnung der Kammern.
Erste Kammer. 11ite Sitzung am Montag den 29. Januar 1855, Vormittags 12 Uhr,
reidigung von Kammermitgliedern. . . . von Vorlagen seitens der Königlichen Staats⸗
ierung. ᷣ 3 2. gleicht der Petitions⸗Kommission.
—
Berlin, 27. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗
zplast geruht: dem Oberst⸗Lieutenant a. D. von Kuczkowski a r ; zur Anlegung des von dem
—
per sonal Veränderungen in der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Den 9g. Januar.
Gr. b. d. Schulenburg⸗Altenhausen, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗ Regt. zu Fuß, scheidet unter Führung 2 12 suite des Negts, aus dem Etat uissl en. b. Staff gen. v. Reltz en ste in, Pr. Lt. a. D. zuletzt im 18. Inf. Regt., der Char. als Hauptm. beigelegt.
Den 11. aan. ane , .
Jaensch, P. Fähnrich vom 19. Inf. Regiment, zum Sec. Lieut. . . 6 demselben Den zum Portepee⸗Fähn⸗ rich befördert. b. Aig ner, Porte pee⸗Fähnrich von demselben Regiment, unter Beförderung zum Seconde⸗Lieutenant, zum 11. Infanterie⸗Regiment
berfstt. Mil son, P. Fähnr. vom 4. Hus. Negt. z, Sec. Lt, v Steg⸗
mann-St ein, Unteroff bon dems. Regt, zum P. Fähnr, v. Stahr, P. Fähnr. vom 22. Inf. Regt, zum Sec. Lt. befördert. v. Franken⸗ berg-⸗Ludwigsdorff, P. Fähnr. von dems. Negt., unter eförderung sum Ser. Lt., zum 38. Inf. ann versetzt. v. Meu sel, P. Fähnr, vom 3. Inf. Regt, zum Sec. Lt., v. Liesres, Füsilier von dems. Regt. Doering, Unteroff. vom z. Hus. Regt, zu P. Fähnrs. befördert.
Den 12. Januar. .
b. Ro eder, Sec. Lt. 4. D, früber im 5. Ulan. Regt, im J. Ulan sieyt. wieder angestellt.
Den 13. Januar.
b. Schenck, P. Fähnr. vom 2. Inf. Regt, Staven agen, von Schmidt- Wierusz⸗Kowalski, v. Lengefeld, P. Fähnrs. vom Inf. Regt, zu Sec. Lts., v. Bä ren fels, Musketier, Crüger, char. k. Fähnr. von dems. Regt, zu P. Fähnrs. befördert. v. Dewitz, haußtm. vom 14. Inf. Regt, unter Beförderung zum Major, zum Com— ats. 2. Landw. Regts. ernannt. Steinwehr, P.
Fäͤhnr. vom 14. Inf. Regt, zum Sec. Lt, Bar sch all, Unterofstzier,
Fehm, char. P. Fähnr. bon dems. Regt, zu Port. Fähnrs. Lu den ⸗ dorff, P. Fähnr. 1a 5. Hus. Regt., zum Sec. Lt., v. Bercken, char.
F. Fäbnr. vom 4. Ulanen⸗Kegt., zum P. Fähnr., Prinz v. Buchau, Urndt, P. Fähnrs. vom 34. Inf. Regt., zu Seconde⸗Lts., v. Necko w, tzomb urg, char. Port. Fähnr. von demselben Negt, zu P. Fähnrs,., kauffm ann, Irgghn, P. Fähnrs. vom 37. Inf. Negt. zu Sec. Lts. hramm, Ümeroff, Caspärt, char. P. Fähnr. von dems. Negt., zu Pert. Fähnrs, v. Besser, Sec. Lt. vom 35. Inf. Regt, zum Pr. Lt, Burzer, v. Saß-Jaworski, Kleckl, Port. Fähnrs. von dems. ie. zu Sec. Lts., Richter, char. P. Fähnr., Koppe, v. Reitzen⸗ feln, v. Kistowsky, Unteroff. von dems. 2 zu P. Fähnrs., dambert, Cammerer, P. Fähnrs. vom 3. Inf. Regt., zu Ser. Lts., b. Schlammersdorff, Pr. Lt. vom 30. Inf. Negt., zum Hauptm., b. d. Mar wiß, v. Bertrab, Sec. Lts. von dems. Regt. zu Pr. Lts., en ke , v. 3schock, 6. Faͤhnxs. von dems. Regt., zu Ser, Lts., Yigbe ch Unseroff. von bemselben Regt, Käsemattel, Unteroff. vom 3. Inf. Regt., v. Wilcke, Unteroff. dom 29. Infant. Regt., zu Port. Fähnr. vom 38. Infant. Regt. b. Luck J., Port. Fähnr. vom F. Ulan. Regt., zu Sec. Lis. befördert.
Si wen r;
Den g. Januar. Gr. v. Schlieben auf Sanditten, Sec. Lt. a. D., der Charakter
als Pr. Lt, mit der Erlaubniß zum 7 der Uniform des 3. schw. Landwehr⸗Reiter⸗Regts. mit den vorschr. Abz. f. V, beigelegt. Den 11. Januar.
Frhr. v. Rosenberg, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 19. ins 3. Bat. 10. Regts, v. Mitzlaff, Sec. Lt. a. D, früher im 9. Hus. Regt. bei der Kav. 2. Aufgeb. des Landw. Bats. 38. Inf. Regts ein⸗ rangirt. AltWwasser, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. J., ins 3. Bat. 22. Regts, einrangirt.
Den 13. Januar.
v. Kahl den, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 2. Negts., zum Pr. Lt. befördert. v. Gostkow sky, Sec. Lt. von der Artillerie 1. Aufg. des 2. Bats. 9., ins J. Bat. 21. Regts., b. Sandt, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb, des 2. Bats. 17., ins 2. Bat. 238. Negts. ein⸗ rangirt. Budde, Zündorf, Neß, Vice⸗Feldw. vom 3. Bat. 28. Regts.,
zu Sec. Lts. 1. Aufgeb, Perger, Pr. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats.
29. Regts., zum Hauptm. u. Gomp. Juhrer, Mallmann, Furck, Linck, Vice⸗Feldw. won dems. Bat. zu Sec. Lts. 1. Aufgeb. befördert. v. Reibnitz, Pr. Ct. a. D., zuletzt im 1. Bat. 1. Garde⸗Ldiw. Regts., die Genehmigun
ertheilt, statt der Armee⸗Unif., die Unif. des 1. Garde⸗Ldw.-Regts. mi
den vorschr. Abzeichen f. V. zu tragen.
Abschiedsbewilligungen ze.
Den 11. Januar.
v. Kossecki, Rittm. vom 1. Kür. Regt, als Major mit der Regts. Unif. und Pension, Bar. Prinz v. Buchau, Pr. Lt. vom 22. Inf. Regt, als Hauptmann mit der Regts. Unif., Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie und Pension der Abschied bewilligt.
Den 13. Januar.
Fournier, P. Fähnr. vom 14. Inf. Regt., zur Reserve entlassen. v. Triebenfeld, Sec. Lt. vom 21. Inf. Regt., der Abschied bewilligt. Schuch, Sec. Lt. vom 28. Inf. Regt, scheidet ans. v. Wal dowsky, Pr. Lt., vom 30. Inf. Regt., mit Pension, Frhr. v. Plettenberg, Pr. Lt. vom 33. Inf. af. diesem als Hauptm. mit der Unif. des 16. Inf. Regts., Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie und Pension, don dem Borne, P. Fähnr. vom 21. Inf. Regt., sämmtlichen der Abschied bewilligt.
ei der Landwehr:
Den 11. Januar. .
Kattner, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 23. Regts., mit seiner bisher. Unif. der Abschied bewilligt.
Den 13. Januar.
Köhler, Oberst⸗Lieut. u. Commandeur des 1. Bats. 2. Regts., mit
dem Char. als Oberst und der gesetzlichen Pension zur Dispos. gestellt,
mit der Bestimmung, daß er in diesem Verhältniß die Armee⸗Uniform
anzulegen hat, Schünemann, Sec. Lt. vom Train 1. Aufgeb. des 2.
Bats. 21. Negts., als Pr. Lt., Bar. v. Gehr⸗Schweppenburg,
Rittm. bon der Kao. 2. Aufgeb. des 3. Bats. 25. Regts., beiden mit ihrer bisher. Unif., Kurz, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 29. Regts., der Abschied bewilligt. Militair⸗Aerzte. Den 13. Januar. . ö
Tische r, Asfistenz⸗Arzt vom 26. Inf. Regt., mit Pension der Ab⸗
schied bewilligt. Milit air ⸗Beamte.
; Den 11. Januar. Beer, Zablmeister (mit dem Char. als Sec. Lt) vom Landw. Bat. 38. Inf. Regts, das Tragen seiner früheren Unif. als Lieut. und Rech⸗ nungsführer mit den vorschr. Abz. f. V. gestattet. Durch Verfügung des Kriegs-⸗Ministeriums: Den JT. Januar. 5 r Eckardt, Probiant⸗Amts⸗Assistent in Eüstrin, nach Spandau
versetzt. 1 Den 15. Jan uar. 96. gincke, Sekretariats ⸗Applikant, unter Versetzung von der Milit⸗ Intend. des III. zu der des VI. Armee⸗Corps, zum Intendantur⸗ Sekre⸗ kariats⸗Assistenten, Fab ricius, Registratur⸗Applikant bei der Militair⸗ Intendantur des Garde⸗Corps, zum Registratur⸗Assistenten ernannt.
Nichtamtliches.
reußen. Berlin, 27. Januar. Se. Majestät der 6 44 — gestern Vormittag einem Minister Conseil im Schlosse Bellevue bei und empfingen darauf den Kaiserlich . zoͤsischen Gesandten, Marquis de Moustter, in einer Privat⸗ Audienz. *, e — In ihrer heutigen Sitzung ertheilte die Zweite Kammer- dem a, n m welcher den Eingangszoll fur , , . Talg vom 1. April d. J. ab von 3 Rthlr. auf 2 Rthlr. i Centner ermäßigt, auf den Antrag der Finanzkommission, ohne Dis⸗ ,, Die Königliche Regierung hat die
Danzig, 25. Januar. Kön garn e r ne. aufgefordert, sich über die Frage zu äußern,
ob das Fortbestehen des hiesigen Ge we rberaths ferner als ein a , —— sei. Der Magistrat hat erklärt, dieses Fort- bestehen nach den gemachten Erfahrungen als ein Bedürfniß nicht ansehen zu können und seine Motive zu dieser Ansicht in der letzten Slabtverordneten⸗Versammlung durch den Herrn Magistrate - Kom⸗ missarius kundgegeben, auch mitgetheilt, daß nach einer Anzeige des