1855 / 29 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Wtinisterium der auswärtigen Angelegenheiten.

Bekanntmachung vom 27. Januar 1855 über

den Beitritt des Großherzogthums Luxemburg zu

vem Vertrage d. d. Gotha ven 15. Juli 1851. we⸗

gen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme ver Auszuweisenden.

Dertrag bem 16. Juli 166. (Staats- Mnzeiger Nr. 137. S. 62) .

Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß dem Vertrage zwischen

Preußen und mehreren andern Seutschen Regierungen wegen gegen.

15. Zuli 1851 (Gesetz Sammlung Jahrgang 1851 S. 711 ff.) in Gemäßheit des §. 15 desselben die Großherzoglich luremburgische Regierung beigetreten ist. Berlin, den 27. Januar 1855.

Der Minister⸗Präsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten. von Manteuffel.

2. Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden vom

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bei der Königlichen Telegraphen-Direktion beschäftigte Baumeister Borg greve ist zum Königlichen Bau- Inspektor er⸗ nannt. Demselben ist die Telegraphen⸗Linien⸗Inspektor⸗Stelle zu Berlin verliehen worden.

Das 3te Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter j Nr. 4152. den Allerhöchsten Erlaß vom 26. August 1854, be⸗ treffend die von den früher n , in den preußischen Staatsdienst übernommenen Beamten zu n rich kenden Ponsisna-Koiträge ve unter

4153. den Allerhöchsten Erlaß vom 27. Dezember 1854 be⸗ treffend die Verleihung der siskalischen Vorrechte für den von dem Bitterfelder Kreise beabsichtigten Bau einer Chaussee von Stumsdorf bis zur Kreisgränze in der Richtung auf Löbejün und für die Unterhaltung dieser Chaussee; unter

den Allerhöchsten Erlaß vom 27. Dezember 1854, be== treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte fir ee

den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- Chau von Dingelstädt über Silberhausen und Beberstedt bis 2 Hüpstedter Warte, im Regierungs⸗Bezirk Erfurt; er

die Bekanntmachung über den Beitritt des Großher⸗ zogthums Luxemburg zu dem Vertrage d. d. Gotha, den 15. Juli 1851 wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden. Vom 27. Januar 1855; und unter

66. das Gesetz wegen 8 des Eingangszolls für

Talg. m 31. Januar 1 Berlin, den 3. Februar 1855.

Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Tages⸗Ordnung der Kammern.

Zweite Kammer. 12te Sitzung am Montag, den 5. Februar 18556, Vormittags 10 uhr.

tions Kommission über mehrere Petitionen.

2) Bericht derselben Kommission ü ie Pet ö . e,. 2 ssion über die Petition der Stände er er vereinigten Kommissionen für Finanzen und

ir . und Handel über den Gese 32 ire fen 63

9 3 1 , en nene f fremden Papiergeldes.

io w n für das Justizwesen, betreffend meh⸗

5 i ) k. der Gemeinde ⸗Kommission über verschiedene

6) Bericht der Kommission ü ö n

Etats über ven Eta Angelegenheiten. n m,

ng des Staatshaushalts⸗ isterium der auswärtigen

Die gleichmaͤßige Heranziehun fen

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Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Wolde zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg-⸗Angustenb von Neisse.

mar urg,

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Berlin, 2. Februar. Se. Majestät der König haben Ala.

gnädigst geruht: dem Direktor der Berlin-Anhaltischen Ei gef ir.

t, Leihamts-Direktor Bu zu Berlin, die Erlaubniz Anlegung der ihm verliehenen Ritter -Insignien erster Klasse 68

Herzoͤglich Anhaltischen Gesammt-Haus⸗-Orden Albrechts des Vin

zu ertheilen.

N ich tamtliches.

Preußen. Berlin, 2. Februar. Bei den Erörterungen n Budget⸗Kommission der Zweiten Kammer über ein Ausgabe- Posten von 83, 165 Rthlr. zur Erstattu . aus Bunde fonds für vie deutsche Flotte aufgewendeten Kosten gab der hn liche Regierungs- Kommissarius zur Rechtfertigung dieses Ansatzes si⸗

ende Erläuterungen: Die in den Etat aufgenommene Sunm lde den matrikularmäßigen Antheil . ens an der dug Bundes⸗Beschluß vom J. August 185

lage für die Kosten der deutschen Marine. Da die zu Gründung der Marine in den Jahren 1848 und 1849 beschlosenn Umlagen nur unvollständig und ungleichmäßig eingezahlt worden so habe man den augenblicklichen Bedarf einstweilen aus dem Fond der Bunvesfestungen entlehnt. Um die später nothwendig gewor—

dene Tilgung dieser Vorschüsse, so wie die Regulirung der Kosm

überhaupt zu erledigen, habe der Bundestag unter dem 3. Augus

v. J. eine Anordnung getroffen, durch welche im Wesentlichen se⸗

stimmt worden: Die gesammten für die Marine aufgelaufenen Kostt werden nach Abzug derjenigen Summen, welche durch den Her kauf des Flottenmaterials gedeckt ist, der Matrikel gemäß auf die Bun. desregierungen repartirt. Auf den hieraus für jede sich erge⸗ benden Betrag wird derselben das zu Gut gerechnet, was sie bereih⸗ früher für die Marine beigesteuert hat. iejenigen Regierungen, deren Quote solchergestalt noch nicht gedeckt ist, haben das Fehlen einzuzahlen und gewähren hierdurch vie Mittel zum Ersatz der au dem Festungsfonds geleisteten Vorschüsse. Den Maßstab für M oben erwähnte Repartition, bemerkte der Königl. Kemmissarius welten bilde diejenige Matrikel, welche zur Zeit der Vefhin f über die Begrln⸗ dung einer Flotte in Kraft war, nämlich die Matrikel von 186 wie sie damals mit Rücksicht auf die Einverleibung der außer⸗denl⸗ schen Provinzen Preußens in den Bund 39 estellt worden. sämmtlicher

gen habe inde eine Modisication erlitten, und zwar ü

Ansehung Oesterreichs. Unter Berufung darauf, daß es nn

seiner eigenen Flotte in natura die nöthige Bundeshülfe auch m See leisten könne, habe Oesterreich von Anfang an seine Bethell— gung an der in der Nordsee zu schaffenden Flotte abgtlehn und demgemäß auch gegen jede Verpflichtung zu einen Kostenbeitrag für dieselbe von vorn herein protestirt. Et habe somit hier eine streitige Forderung vorgelegen, zu deren Entscheidung keine unbetheiligte Instanz im Bunde vorhanden , und da allerdings Oesterreich sich zu der Flotten

ngelegenheit in einem singulairen Verhältniß befunden, so si

es von der Bundesversammlung für das Geeigneteste erachtet worden die Streitfrage mit dem wiener Kabinet im Wege eines Vergleichs bei zulegen, kraft dessen Oesterreich, wenn auch nicht den vollen me—

trikuͤlarmäßigen, so doch einen bedeutenden Beitrag für ü Marine zu leisten habe. Auf den in der Kommission er⸗ hobenen Einwand, es liege für die Zahlungspflichtigkeit Preußen kein ohne Weiteres verbindender Den.

eine Transaction vor, die der bedürfe, wurde von anderen Mitgliedern bemerklich gemacht; Mn ganze Angelegenheit habe in einem formellen Bundes beschluß iht definitive Erledigung gefunden, wenn auch vorbereitende Aut— gleichungs⸗Verhandlungen demselben vorausgegangen seien. Det

durch solchen Bundes ihtung könnt 1) Fortsetzung der Berathung des dritten Berichtes der Peti⸗ rch solchen Bundes Beschluß festgestellten Verpflichtung kön

schluß, sondern nun Zustimmung der Kammern

in Gemäßheit des Artikels 52 der Wiener Schlußafte Preußen sc nicht entziehen, und den Kammern stehe nach Art. 58 ebenda⸗ selbst kein Widerspruchsrecht dagegen zu. Eine Mehrheit von 21 Stimmen gegen 11 faßte nach diesen Erörterungen den Beschluf

der Kammer die Genehmigung des außerordentlichen Ausgabe—

Postens von S3, 165 Rthlr. zu empfehlen. Zugleich wurde aul der Beitrag zu der Matrikular⸗ Umlage vom 3 Juli 1863 fin die Kosten der Bundes⸗Central-Verwaltung aus den

26 1818 bis 1851 im Belaufe von 80, 545 Rthirn. gutge=

en. (Pr. C.)

Im heutigen Wahltermin ist der Wirkliche Geheime Kriegs⸗ rath Fleck mit der Majorität von 193 Stimmen gegen 50, welche letztere auf den Justizrath Ulfert gefallen sind, zum Abgeordneten

der Zweiten Kammer für Berlin erwählt worden.

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lroges jetzt den Bestimmungen vom 2 D

anweist, auch unzweifelhaft ihre Rückwirkung au

nicht ausbleiben kann, welche Preußen seinerseits eingehen zu wo 1 thentuell bereit erklären möchte. Offenbar würde die 2 Sr. Masestät des Königs, von der großen Verantwortlich keit. die sich an solche L lichten knüpft, durchdrungen, ihre heiligsten Pflichten verabsaumen, wem sie diese nicht von der genauesten Kenntniß und der gewissenhaf⸗ lesen Prüfung der politischen Zwecke, die man zu erzielen beabsichtigt,

abhängig machte. Diese Ueberzeugung hat mich schon in meiner De⸗ bete vom 19. Dezember den Wunsch ausdrücken lafsen, die Auslegung su lennen, welche die den Vertrag bom 2. Dezember unterzeichnen den

Mächte den vier Punkten gaben, die von ihnen als Grundlage der Frie⸗

densunterbandlungen aufgestellt und von Rußland angenommen worden

sind. Allerdings cheint es, daß, als ich jene unerläßliche Auskunft mir rrbat, die drei Kabinette über die Bedeutung oder wenigstens über die

prisifere Abfassung der vier Präliminar-Puntte noch nicht mit einander

sich berständigt hatten. . J ;

„Inzwischen ist seitdem eine wesentliche Veränderung in der Lage eingetreten. Nicht allein sind die Westmächte mit Destreich über die Präcistrung der vier Punfte einverstanden, ihre drei Vertreter müssen sich bertraulich mit dem russischen Bevollmächtigten über die Präliminar⸗ basen der Friedensunterhandlungen verständigt haben. Das Londoner

sahmet it du klar in feinem Urtheil, zu unvarteüisch in seinen Ermä—

gungen, ald daß es nicht eben so wie wir erkennen müßte, daß die diplo⸗

matssche Annäherung, welche zu Wien stattgefunden, und die weitern , in Betreff deren Löͤsung Preußen durch vertragsmaͤßige Ver⸗

ndlichkeiten epentuell seine Beihülfe zuzusichern bereit wäre, sich in der

engsten Beziehung befinden. Das Kabinet des Königs kennt

aber die Details der stattgehabten vertraulichen Unterhandlungen niht, es kennt deren genaues Resultat nicht. Das Petersburger Kabinet hat uns offiziell ein Memorandum mitgetheilt, welches Furst Gortschaloff den Vertretern der anderen drei Mächte vertraulich über⸗ reiht hatte. Wir haben darin versöhnliche und friedliche Gesinnungen gefinden. Allein wir haben uns von der Bedeutung dieser Aeußerung leine Rechenschaft geben können, da sie selbst sich nur als Anhängsel iner anderen Arbeit der drei Vertreter ausgab und wir diese nicht

lennen. Es ist gewiß unbestreitbar, daß es uns, wenn wir über unsere tbentuellen Verbindlichkeiten festen Beschluß fassen sollen, bei der jetzt

tingetretenen Wendung der Ereignisse nicht mehr genügt, dieses oder fes Attenstück, über welches die in Wien versainmelten Repräsentanten sch insgesammt oder theilweise vielleicht verständigt haben, kennen zu knen, sondern daß wir von der Gesammtbeit der Beweggründe unter; ict sein müssen, welche auf die Berathungen ihren Einfluß ausgeübt * in gewisser Hinsicht das Entstehen der Dokumente hervorgerufen

n.

„Die Erwägungen, welche sich an das Vorhergesagte knüpfen und deren weitere Entwickelung ich unterlasse, haben Se. Majestãt den König, unseren erhabenen Herrn, in der festen Ueberzeugung bestärkt, daß jede üerhandlung seitens Seiner Negierung zum Abschlusse eines Ucberein- onmens in Betreff Seiner Mitwirkung bei den eventuellen Verwickelun⸗ gen fruchtlos sein wird, wenn nicht zuvor ein Vertreter Sr. Majestät n Verhandlungen Theil nimmt, welche die Bevollmächtigten der riegführenden Mächle in Wien eröffnet haben, von denen unser exhabe— s Herr mit dem gufrichtigsten Wunsche, ein Kesultat hofft; welches so ald als möglich die Wohlkhaten eines festen und dauerhaften Friedens 1 Europa sichert.

z „Der König, unser erhabener Herr, macht diese Ueberzeugung zum a angspunkte Seiner künftigen Stellung, und hat sich dabei nicht aus⸗ . lich bon den praktischen Anforderungen, die ich oben angegeben abe, leiten lassen. Seine Majestät haben die Beweg ründe zu d esem x schlusse in Erwägungen höherer Art gefunden. Ich hebe hier nicht eiter die Confequenzen hervor, welche der König der Eigenschaft

Preußens als europäischer Großmacht zuschreibt. thue dieses nicht, weil ich keinen Grund e, 2 * irgend einer Seite diese Eigenschaft. bestreiten, deren Vorrechte antasten wollte. Es it für die Regierung des positivere, speziellere Ansprüche, die ihm nicht allein das Recht sichern, son⸗ bern auch die Pflicht zutheilen, an den Berathungen theilzu⸗ nehmen, welche der brientalischen Krisis und den daraus ent⸗ standenen Verwickelungen ein Ende zu machen bestimmt sind. Die wiener Protokolle haben der r a. das Gepräge eines gemeinsamen Werkes gegeben. Der Vertreter Königs hat sie unter⸗ . und Preußen ist fich bewußt, die darin enthaltenen Verbindlich⸗ eiten gewissenhaft erfüllt zu haben. * frage hier nicht, ob die jebigen Konferenzen in Wien die Fortsetzung derer des verwichenen Jahres . und erneuere eben so . die Streitfrage, wes letztere aufgehört haben. In dieser Hinsicht harre ich ruhig der aufklärenden Wirkung der Zeit und der Wahrheit entgegen. Allein wie dem auch sei, die Proto⸗ kolle, die man immerfort gegen uns anruft, wenn es sich barum wandelt, Verpflichtungen für üns daraus abzuleiten, sichern uns auch Rech te, und wir können die einen nicht anerkennen, ohne die volle Ausübung der andern zu erhalten.

„Dlese Prinzipien, Herr Graf, sind so einfach und natürlich, daß sie keines Sachwalters zu bedürfen scheinen. Bringen Sie dieselben zur Kunde des Herrn ..., der, wie wir fest vertrauen, ihnen seine Billi⸗ gung nicht versagen, und eben so wie wir die Offenheit, mit welcher wir ie aussprechen, als eine solche erkennen wird, welche das eventuelle Ein⸗ verstandniß zwischen den beiden Kabinetten eher erleichtern als hemmen dürfte. Empfangen Sie, Herr Graf u. s. w. .

(gez) Manteuffel.“

Der „Constitutionnel“ hat in neuester Zeit eine Reihe von Korrespondenzberichten aus Wien gebracht, welche mit großer Ausführlichkeit, aber nicht mit gleicher Korreftheit über die diple⸗ matischen Vorgänge in der genannten Hauptstadt sich auslassen. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, gegen Erörterungen aufzutreten, welche meist die Beziehungen anderer Staaten als Preußen betreffen. Dagegen müssen wir zwei Behauptungen zurückweisen, welche in jenen Be⸗ richten über angebliche diplomatische Schritte Preußens enthalten waren, zumal dieselben von einigen Organen der hiesigen Presse zum Ausgangs⸗ punkt ihrer Erörterungen gewählt worden sind. Der „Constitu⸗ fionnel“ berichtet, „daß Sesterreich auf das Andringen des Berliner Hofes (sur les instances de la cour de Berlin) die Erklärung des Fürsten Gortschakoff der ernsten Erwä⸗ gung der Westmächte empfohlen habe“ und daß Herr von Usedom den Auftrag erhalten habe, das englische Kabinet für ein Abkommen zu gewinnen, wonach das Gleichgewicht im Schwarzen Meere nicht durch eine Schwächung der russtschen, sondern durch Stärkung der türkischen acht hergestellt werden solle.!“ Beide Mittheilungen sind vollkommen unbegründet. Als Fürst Gortschakoff am 28. November die offizielle Note über die Annahme der unter dem 8. August von den Westmächten aufge⸗ stellten Friedensgrundlagen abgegeben hatte, sprach Oesterreich in einer Note vom 3. Dezember unter Mittheilung einer gleich⸗ lautenden Depesche an seine Gesandten in Paris und London von demselben Tage, in welcher es den Westmächten die ernste Er⸗ wägung der russischen Erklärungen hatte empfehlen lassen gegen vas Berliner Kabinet die Erwartung aus, „daß Preußen die Sprache, welche die österreichischen Vertreter in Paris und London zu führen angepiesen seien, billigen und seinerseits mit dem wärmsten Nachdruck unterstützen werde.. Das eigentliche Sachverhältniß ist also durch die Darstellung des „Con⸗ stitutionnel“ offenbar in das Gegentheil ver kehrt worden. Was den angeblichen von Preußen unterstühten Vorschlag betrifft, das Gleichgewicht im Orient nicht durch eine Schwächung der russischen Macht im Schwarzen Meere, sondern durch eine Stärkung der türkischen herzustellen, so ist das preußische Kabinet, wie wir erfahren, nicht in der Lage gewesen, diesen oder einen ähnlichen Vorschlag zu machen und hat ebenso⸗ wenig dem Herrn von Usedom den Auftrag ertheilt, darüber dem englischen Ministerium den Puls zu fühlen.“ Es verlautet aller⸗ dings, daß ein solcher Vorschlag gemacht worden sei; derselbe ist aber, wie uns versichert wird, weder von Preußen noch von Ruß⸗ land ausgegangen. (Pr. C.) .

rr n, mr, 309. Januar. Der hannoversche en, , . gesandte, Graf von Kielmansegge, ist heute Morgen auf Be⸗ rufung seiner Regierung nach Hannover abgereist. 8

Württemberg. Stuttgart, 31. Janngh. . 5 landständischen Ausschusse ist von Seiten des Königlichen geg . Ministeriums ein Geseg- Entwurf, betreffend die ern, ,, ö. Streitmacht und die Rekruten⸗-Aushebung für die Jahre 13535 ki 1857, eingebracht worden. Es muß nämlich laut Bundes beschlusses vom 10. März 1853 die deutsche Heeresmacht um Prozent oder um 50, 090 Henn vermehrt und diese Vermehrung dem ersten Kontingente zugewiesen werden. Bisher hatte Württemberg 20,933 Mann zu stellen. Dem angeführten Bundesbe⸗ schluse gemäß ist nunmehr das , ,, Truppen⸗ Corps um 2326 Mann zu vermehren, und soll künftig die Stärke desselben 23259 Mann betragen. Um dies in Ausführung zu bringen, wäre nun für das Jahr 1855 neben der bisherigen Re⸗ krutenquote von 4000 Mann eine weitere außerordentliche Exigenz