236 Berliner Börse vom 6. Februar 1855.
Umntlicher Wechsel-. Fonds- und Geld- Cours.
isenhahu · Actien.
eechsel- Course.
Augsburg. ......
Breslau ; Leipzig in Cour. im 14 ThlI. naa Frkf. a. M. südd. W. 100 FI. Petersburg 100 8. R
Kurz
Kurz
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Ce de d NN NN C .
Bries. h Ls. Berl. Stadt- Obligat. do. do.
Pfandbriefe.
ö Kur- und Nenmärk. Ostpreus sische Pommersche
Posensehe. . . . . .... 4 : dhe, Schlesische Vom Staat garantirte Lit. B
Rentenbriefe.
Kur- und Neumärk. Pommersche . Posensche
Fon eds-Cornrs-e.
Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1850... ; dito dito von 1864... dito von 1853... .. Staats- Schuldscheine
Prämiensch. d. Seehdl. à 50 Th. Kur- und Neum. Schuldversehr.
von 1852... .
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Preussische Rhein- u. Westph. . Sãichsische
33 2
1f. kries. geld. do. Prioritits- Niederschl. Mark. .. do. Prioritats- do. Conv. Prioritäts- do. do. III. Ser. do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. Obers ehles. Lit. A. do. Lit. B. do. Erior. Lit. A. do. Prior. Lit. B. do. Prior. Lit. D. do. Prior. Lit. E. Prinz Wilh. (8Steele- Vohwinkel)... ... — do. Frioritãts . õ do. II. Serie.. 5 Rheinische .... .... 6 do. (Stamm-) Frior. 4 do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. 3)
Ruhrort-Cref.-Kreis Gladbacher do. r en, do. II. Serie.. 4
Stargard- Posen.... 3
4
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Aachen Düsseld. . . . do. Prioritãts- do. II. Emission Anachen-Mastricht.
do. Prioritäts- Berg. Märkische... do. Prioritãts- do. do. II. Serie Berl. Anh. Lit. A. u.B. do. Prioritãts- Berlin - Hamburger. do. Prioritats- do. do. II. Em. Berlin- Pots d. Magd. ff
S — 2 ⸗ =
do. Prior. Ob do. do. Lit. do. do. Lit. D. Berlin- Stettiner. ... do. Prior. Oblig. Bresl- Schw. Freib. hrieg Neisse Cö en- Mindener do. Prior. Oblig. do. do. II. Em. ö do. III. Emission Dortin. Soest Frior.
Düsseldorf -Elberf. . do. Prioritats- do. Prioritats-
Magdeb. - Halberst. .
Magdeb. - Wittenb..
do. Prioritats- Thüringer... ...... do. Prior. Oblig. Wilh. B. ( Cosel - 0dbg.) do. Prioritats-
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NMichtamtliche Notirungen.
In- und ausländ.
Eisenb. - Stamm-
Actien und Quit- tungsbogen.
Amsterdam - Rotter dam Cöthen-Bernburg Frankfurt- Hanau Cracau-Oberschles. .... Kiel Altona Livorno-Florenz ...... Ludwigshafen - Bexbach Kier, far m,, 2 Meeklenburger ö Nordb. (Friedr. Wilh. Larskoje - Selo pro St.
1813111
—
.
l rief. Geld.
Brief. Geld.
Ausl. Prioritäts- Actien.
Amsterdam - Rotterdam Craeau-Oberschlesische Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de l'Est
do. Samb. et Meuse
Kass. - Vereins-Bk.-Act.
28 . 18811
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Wien im 20-Fl.-Fuss 150 FI.: 789 a 78 gem. Berlin-Stettiner 1385 a 138 gem.
.
do. neueste III. Emiss. do. Part. 500 FI.. .. do. de. oo FL... Schwed. Cerebro Pfdbr. , , do. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild; Hamb. Feuer- Kasse... do. Staats-Präm. Anl. Lübecker Staats- Anl.. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do. 36 FI.... Schaumhurg- Lippe do. 265 Thlr Span. 3 9 inl. Schuld. o. 1 a 3 steigende
—— 1 111 — — 2
Aus länd. Fonds.
Weimar. Bank Braunsehw. Bank Oesterreich. Metall. . . .
do. engl.
do. Bank-Actien..
do. 1854r Pr. Anl. Russ. Hamb. Cert. . . .. do. Stiegl. 2. 4. Anl. do. do. 5. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe... do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 FI. Poln. neue Pfandbr. . ..
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1113 11I1I1S11S831
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Aachen- Maastrichter 497 a 4935 gem. Obersehlesische Litt. A. 1935 a 193 gem.
Berlin- Anhalter Litt. A. u. B. 1293 a )] ea Rheinische 90 a 89g gem. .
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HBerlim, 6. Februar.
. Bei geringem Geschäft blieben die Course gegen gestern wenig verändert.
Herliner Getreidehbäreae vom 6. Februar.
Weizen loco 84 - 94 Rihlr.
Roggen loco S4 — 88psd. 616 — 637 Rihlr. SIę Rihlr. bez., Februar - Mära 60 Rkthlr.
Rihlr. ben.
pr. S2pfd. bez., Februar ber., Frũhjahr 59 — 59]
Gerste, grosse 45 — 49 Rthlr., Kleine 40-44 Rihlr.
Hafer 25 — 32 Rthlr., Frühjahr ohne Handel.
Erbsen, Koch-, 6 1 - 64 KRthlr., Futter- 58 - 62 Rthlr.
Kübsl loco 153 Rchlr. Er,, 158 G., Februar 15 Rihlr. Br., 15
G., Hebruar - März 15 Kihlr. Br., 147 G., März- 145 G., April - Mai 145 Riehlr. bez.
April 144 Rihir. Br., u. G.. 143 Br.
Leinöl loco 15 Rihlr. bea. u. Br., Frühj. 143 Br.
Spiritus loco ohne Fass 30 — 4 Rihlr. bez., mit Fass 30 Rihlr. bez., Eebruar u. Februar-Märr 293 Rihlr. bez., 50 Br., 295 G., März- April 309 - Rtklr. bez u. Er., 36g G., April-Mai 305 - Rihijr bez, 31 Br, 305 G., Mai-Juni 314 Rthlr. bez. u. G., 31 Br
Weizen ohne Veränderung. koggen loco und nahe Termine matt,
Frühjahr höher bezahlt.
spätere Termine gesucht.
Rũübl weichend.
Spiritus gut behauptet,
Kreslam, 6 Fehruar, 1 Uhr — Minuten Nachmittags. ¶ Tel.
Dep. d. Staats- Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 7914 Br.
Frei-
Berlin,
burger Actien 1111 Br., neuer Emission 1943 Br. Oten ir Actien Lit. A. 19357 Br. Oberschlesische Acäen Lit. B. I6li h Neisse - Brieger Acüen 645 Br. KHosel- Oderberger 154 Br. heut Emission 1275 Br. Krakauer Obligationen nicht notirt. Getreidepreise: Weizen, weisser 67 109 Sgr., gelber b9 gh l Roggen 77 - 5 Sgr. Gerste 60 - 70 Ser. Hafer 30 - 5 Sgr. Spin pr. Eimer zu 60 Quart bei 80 pCi. Tralles 133 Rililr., ber. u, 6 Stettin, 6. Februar, 2 Uhr 13 Minuten Narhmittags i d. Staats- Anzeigers. Weizen, Frühj-hr , . 86. Roggen . 60 berahlt, Frühj-hr 57 G. Spiritus 125, Eebruar ; Mär 33 Frühjahr iz — 12Z ber. Räbs, 156 bez. u. Br. Frühjahr 146 H Harn benrz, 6. Februar, Nachmittags 2 Uhr 45 Minuten,, Dep. d. Staats- Anzeigers.) Geringes Geschäft. Schluls· Cute: Hamburg 106. Köln- Mindener 1253. Kieler 1168. Zpfro'— 293. proz. Spanier 163 Sardinier 791 G. 5prora. Russe Mexikaner 14 Br. ) London lang 13 Mk. 4 Sh. not,, 13 Mk. 14 S. ben, ln 9 13 Mk. 3 Sh. not,, 13 Mk. 33 Shi. bea. Anis terdam 36, C0. Wien Gesreidemarkt geschästslos. Oel matter, 30- 293. Kalles he wien, Dienstag, 6. Februar, Nachmittags 1 Uhr. (el. ; C. B.) Ssimmung sest, besonders sür Loose. Schluss- 2 anleihe 4. 5proz. Metalliques S825. pro. Metalliques ] * n actien 1005. Nordbahw 1973. 1839er Loose 1193. 18540r Loor Nanonal- Anlehen 8553. London 12, 20. Augsburg 127 burg 835. Paris 1487. Gold 313. Silber 273.
Redactlon und Rendantur: Schwieger. ; Druck und Verlag der Königlichen g mn Ober Sofbuchd rucker . (Nudolhh Decker.
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grels Stallupönen, nirten Gerichtsboten
wohnten. Der Präsident theilte mit, da nathung des Gesetz⸗-Entwurfes, betreffend das
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Alle Post - Austalten des In- und Auslandes n * an, ür gerlin die Expedition des Aönigl. Preußischen Staats-Anzeigers: Mauer ⸗Strasse Nr. G4. — — —
Se. Majestät der Köntg haben . geruht: evangelischen Pfarrer Oster meyer zu Bilderweitschen, * i i ä . . 2 reisgericht in Duisburg angestellt gewesenen, jetzt pensio⸗ ,, Joh * , n rich Wilhelm Weyer, das Allgemeine Ehrenzeichen, so wie dem Studenten der Rechte, Grafen Felix von Köni ⸗ sLdorff zu Breslau, dem Krankenhaus⸗ Inspektor Wilhelm Habermann zu Sagan und dem Jäger Farl Gustavs Jänisch im Garde⸗Jäger⸗Bataillon, die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen; ferner Den bisherigen Landrath von Groß, genannt von Schwarz⸗ off, zu Braunsberg zum Ober⸗Regierungs⸗Rath und Regierungs- Abtheilungs⸗Dirigenten zu ernennen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Den Oberlehrern am Gymnasium zu Marienwerder, Prorektor Dr. Karl Eduard Gützlaff und Konrektor Dr. Gu stav Adolph Schröder, ist der Professor⸗Titel verliehen worden.
Abgereist: Se. Hoheit der Herzog von Sachsen—
Coburg⸗Gotha, nach Coburg.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 7. Februar. Die Zweite Kammer hielt gestern um 11 Uhr unter dem Vorsitze des Vice⸗Präsidenten Neichensperger ihre 13. Sitzung, welcher der Herr Minister⸗Ptãäsident Freiherr von Manteuffel und die Herren Staats⸗Minister von der heydt, von Westphalen, von Bodelschwingh und Graf Waldersee bei⸗
sich die Kommifsion für den Demnächst wurde die Be⸗ Papiergeldverbet, Nachdem der Abgeordnete von Sänger sich im All⸗ gemeinen gegen die Vorlage ausgesprochen, führte der Herr Minister⸗Präͤsident aus, daß die Tragweite des Gesetz-Entwurfs iberschätzt werde. Ein Ueberhandnehmen der Verwendung des apiergeldes im kleinen Verkehr sei an und für sich ein Uebel⸗
nd, dem die Staatsregierung bei Zeiten begegnen müsse. Man berlange vor Emanation des vorliegenden Gesetzes eine Reviston des preußischen Papiergeldes, des Bankwesens u. s. w. aber diesen Maßregeln müßten so weitgreifende Untersuchungen vorangehen, daß man Gefahr laufe, das den Umständen und der Zeit ange⸗ messene Gute von sich zu stoßen. Eine Verletzung der anderen deuischen Staaten könne in dem Gesetze nicht gefunden werden, bielmehr sei denselben anzurathen, eine ähnliche Maßregel zu tref⸗ fen. Im Lande selbst aber könne das Gesetz um so weniger eine
ißstimmung hervorrufen, als es ganz besonders im Interesse der arbeitenden Klassen liege, daß einer Entwerthung des in die Hände er kleinen Leute gelangenden Papiergeldes möglichst vorge⸗ beugt werde. Daß das Gesetz gewisse Verlegenheiten mit sich bringen werde, möge wahr sein. Allein dies sei auch mit der neuen Wechselordnung der Fall gewesen, die doch im Laufe der Zeit sich⸗ als ein zweckmäßiges Gesetz erwiesen habe. er Hesebentwurf verwehre dem Großhändler keineswegs, daß er sich fremdes Papiergeld kommen lasse, derselbe wolle nur verhindern,
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Rahnschen Antrag konstituirt habe. sortgesetzt.
Berlin, Donnerstag den 8. Februar
Entfernung einer
1855.
—
daß das letztere bei den kleinen Leuten bleibe. Was die Behaup⸗ tung anbelange, daß der jetzige Zeitpunkt zu dem Erlasse dieses Gesetzes ungünstig sei, weil eine Entwerthung des Papiergeldes überhaupt bevorstehe, so müsse gerade diese Befürchtung — wenn sie gegründet sei — es um so nöthiger erscheinen lassen, allen denen, welche dabei einen harten Verlust erleiden würden, das Papiergeld zu entziehen. Es bestehen — wie behauptet worden sei — allerdings vertragsmäßige Verpflichtungen zwischen Preußen und mehreren anderen Staaten, aber . habe die Mittel, diesen Verpflichtungen zu genügen, so daß den preußischen Staat wenigstens der Vorwurf der Vertragsbrüchigkeit nicht treffen werde. Wenn Preußen den anderen deutschen Staaten durch Ausgabe von Papiergeld mit seinem Beispiele vorangegangen sei, so möge es auch durch sein Beispiel zeigen, daß es nie die Absicht gehabt habe, die kleinen Leute einem etwaigen Verluste auszusetzen. Es sei unverfänglich, den Gesetz⸗Ent⸗ wurf anzunehmen. Nachdem noch die Abgg. von Hertefeld, Mathis, Degenkolb und Kühne (Letzterer als Berichterstatter) esprochen, wurde der Antrag des Abg. v. Vincke, den Gesetz⸗ Nö zur nochmaligen Berichterstattung und Vernehmung von Sach verständigen an die Kommission zurückzuweisen, abgelehnt. Die Ueberschrift und die Publicationsformel des Gesetzes wurden sodann ohne Debatte in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung und §. 1, unter Ablehnung von Amendements der Ab⸗ geordneten Jacobs, von Hertefeld und von Vincke, auf den von dem Herrn Handels⸗Minister empfohlenen Vorschlag des Ab⸗ geordneten Bock mit einem Unter-Amendement des Abgeordneten von Patew in folgender Fassung angenommen: „Fremdes, auf Beträge im Vierzehn ⸗Thalerfuße lautendes Papiergeld, darf, insoweit die einzelnen Stücke desselben auf geringere Summen als zehn Thaler lauten, zu Zahlungen nicht gebraucht werden. Der Umtausch solchen fremden Papiergeldes gegen preußisches oder anderes im gemeinen Verkehr zugelassenes Geld unterliegt diesem Ver⸗ bote nicht.“ §. 2. wurde ohne Diskussion in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung — nach welcher die fremden Banknoten und die un verzinslichen Schuldverschreibungen der Corporationen c. dem fremden Papiergeld gleichgestellt werden, während nach der Vorlage dies mit allen Schuldverschreibungen der Corporationen der Fall sein sollte — ebenfalls angenommen.
Die zu §. 3 und §. 4 gestellten Avmendements wurden bei der Abstimmung abgelehnt und die Paragraphen in der Kommissions⸗ fassung angenommen. Danach lauten sie: S. 3: Wer dergleichen fremdes Papiergeld (96. 1 und 2) zur Leistung von Zahlungen, dem vorstehenden Verbote zuwider, ausgiebt oder anbietet, wird mit einer polizeilichen Geldbuße bis zu 50 Rthlrn. bestraft, und . 4: Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1856 in Kraft. Dasseibe kann im Wege Königlicher Verordnung für einzelne Lan- destheile außer Anwendung gesetzt werden. (Mit dem Zusatze der Kommission: „In demselben Wege können Ausnahme Restimman⸗ gen zu Gunsten solchen fremden Papiergeldes getroffen , über dessen Umlauf gegenwärtig Verabredungen mit auswärtigen Regie⸗ rungen in Kraft sind.ꝰ — Die Abstimmung über das ganze Gesetz wirk auf die nächste Sitzung verschoben. Schließlich empfiehlt der Abgeordnete Kühne die Annahme der von der Kommission vorge⸗ schlagenen Resolution, des Inhalts:
„Die Kammer spricht den Wunsch und die Erwartung aus, die Königliche Staatsregierung werde die Rückwirkungen, welche die beträchtlichen Masse von Werthzeichen von dem inländischen Markte in Bezug auf Kredit und Verkehr hervorzu⸗ rufen geeignet sei, sorgfältig im Auge behalten und, insofern dabei die Zweckmäßigkeit einer Vermehrung fundirter Circulationsmittel sich ergeben möchte, leiten die erforderlichen Einleitungen
dazu in 3 treffen und darüber, oder über sonstige zur Beseitigung derartiger