1855 / 53 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Privilegium vom 19. Februar 1855 wegen Emission von drei Millionen Thalern Srioritäts- Obligationen der Thüringischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Konzessions⸗ und Bestaͤtigungs-Urkunde vom 19. Februar 16656. (Staats ae g, Nr. 51. S.

) Vertrag dam 6. Mirz 1848 (Staatg⸗-Anzeiger Nr. 51. S. 365)

Wir Friedrich Wilhelm, von Gotteg Gnaden, König von Preußen ꝛc. 2c.

Nachdem die Thüringische Eisenbahn⸗Gesellschaft auf Grund des in

der General⸗Versammlung vom 28. Oktober 1851 gefaßten Beschlusses

Eisenbahn bon Weißenfels nach Leipzig die Aufnahme einer Summe von

darauf angetragen . ihr behufs des Baues und der Ausrüstung einer drei Millionen Thalern durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden

f und mit Zinsscheinen versehenen 6 oritäts⸗Obligationen 9 gestatten und

Wir zur Anlage der gedachten Eisenbahn durch die Thüringische Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft mittelst Konzessions- und Bestätigungs Urkunde tom heutigen Tage Unsere Genehmigung ertheilt haben, so wollen Wir in Be⸗ rücksi tig der kn, des neuen Unternehmens und in Ge⸗ mäßheit des §. 2B des Gesetzes bom 17. Juni 48633 durch gegenwärtiges Prlvilegium bie Emission der Prioritäts⸗ Obligationen unter nachstehen⸗ den Bedingungen genehmigen:

81

Die zu emittirenden Obligationen werden in drei Abtheilungen A. B. und C., jede Abtheilung unter fortlaufenden Nummern 24 dem ub A, beigeschlossenenen Schema unter der Bezeichnung Serie III. auf farbigem Papier mit schwarzem Druc stempelfrei ausgefertigt:

Die e r (A.) umfaßt .

400 Stück zu Rthlr. unter Nr. 1 bis 400 200 000 Rthlr. die zweite Abtheilung (B.)

4000 Stück zu 200 Rthlr. unter Nr. 1 bis 4000 800, 0090 Rthlr. die dritte Abtheilung (6.

20 000 Stuck zu 100 Mthlr. unter Nr. bis 20 0902 Q tr.

ö Zusammen NM ift.

Mit diesen Prioritäts⸗-Obligationen werden Zins-Coupons auf Pa⸗ pier von derselben Farbe der Obligationen, schwarz gedruckt, auf 6 Jahre ausgegeben und nach Ablauf dieser Zeit gegen Einreichung des mit zur Ausgabe kommenden Talons erneuert.

8.3

Sämmtliche nach §. 1 zu emittixende Prioritäts⸗-Qbligationen haben unter sich gleiche Rechte und werden e. mit 44 Prozent, vom Tage der Emission an gerechnet, verzinst. ährend der Bauzeit bis zu dem nach §. 3 veröffentlichten Zeitpunkte geschieht die Verzinsung aus dem Bau⸗Kapital.

Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten posinumerando nicht nur bei der Hauptkaßse der Gesellschaft in Erfurt, sondern auch nach näherer Bekanntmachung durch den Königlich Preußischen Staats⸗1Anzeiger“, die Weimarische Zeitung“, die „Gothaische pripilegirte Zeitung“ und die Leipziger Zeitung“ in den an der Bahn belegenen Städten und in Berlin, Leipzig und Frankfurt a. M. gezahlt.

Zinsen von Pröioritäts⸗Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier . von dem in dem e e n, Coupon bestimmten Zahlungstage ab nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.

86 Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn die Vorderseite desselben durchkreuzt oder eine Ecke desselben abgeschnitten ist.

§. 3.

Die Prioritäts⸗ Obligationen unterliegen der Amortisation durch Ausloosung. Zur Amortisation werden jährlich, und zwar von dem vollen Jahre nach der Vollendung des Baues der Zweigbahn und der Eröffnung des Betriebes auf der ganzen Strecke der Bahn ab, min⸗ destens 3 Prozent des ausgegebenen Prioritäts⸗Obligationen⸗Betrages so wie die nach dem Tilgungsplane ersparten Zinsen von den ausgeloosten Obligationen verwendet.

Die Auszahlung des Kapital⸗Betrages der zu amortisirenden QObli⸗ gationen erfolgt am 1. Juli jeden Jahres zum ersten Male am 1. Juli 1857. Der I r if ccn Eisenbahn⸗Gesellschaft bleibt jedoch das Recht vorbehalten, unter Genehmigung der betheiligten drei hohen Staats⸗Re⸗ , . den Amortisationsfonds zu verstärken und dadurch die Tilgung dieser Prioritäts-Obligationen zu beschleunigen, auch dieselben durch die im S§. 2 gedachten offentlichen Blätter mit halbjährlicher Frist zu kündi⸗ 8 und durch Zahlung des Nennwerthes nebst den bis dahin aufgelau—

enen Zinsen einzulösen, die Kündigung darf aber nicht vor dem 4sten Januar 1869 geschehen. Ueber die erfolgte Amortisatien wird den be⸗ treffenden Ministerien der betheiligten drei hohen Staats-Negierungen alljährlich ein Nachweis eingereicht.

H n Die Inhaber der Prioritäts-Sbligationen Serie II. sind auf Höhe der darin verschriebenen ann neben,! und der dafür u j 3 ö. zahlenden Zinsen Gläubiger der Gesellschaft und sollen als solche, wie denselben hiermit eingeräumt wird, vor den Inhabern der Prioritäts⸗ li ichen der Thüringischen Eifenbahn« Gesellschaft Serie J. und ij, 6 5. an Conn f, 3 ein a, m,, . n der Thüringischen Bahn nach Leipzig führende Zwei mit sammtlichen zee, n haben. k 6 ; Es i n dein Ende von der Direction ein vollständiges Inventar er genannten Zweigbahn mit Zubehörungen aufzunehmen, welches alle

aft berechtigt sein, 57 ihrer Kapitalien und ihr Vorzugsrecht auf d friebigung gelangt sind, na nh . , ermögen der ringischen Eisenbahn⸗Gesellscha 1 * schast un en un

Die Inhaber der Prioritäts-Qbligationen sind nicht be

I der darin verschriebenen Kapital⸗Beträge nebst . . Maßgabe des im §. 3 gedachten Amortisations-Plans zu rin nnn, fig Termin langer als 3 4.

a) ein Zinszahlungs⸗Termin länger a onat unberichtigt ha b) der a n auf der genannten Zweigbahn oder * it . gischen dan ahn länger als 5 Mongke ganz aufhört; Thin

e) n die Eisenbahn⸗Gesellschaft Schulden halber Exeeution ) ändung oder Subhastation vollstrect wird, utt

d) Umstände eintreten, die jeden anderen Gläubiger nach allgenenn

eseßlichen Grundsaͤtzen berechtigen würden, einen Arrestschla ö irie n n wbt ach ö e) wenn . 257 e * n einge . den Fällen a bis incl. q. bebarf es einer dr .

sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem ine n Faͤlle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar: zu a) bis zur Jahlung des betreffenden Zins⸗Coupons; * 4 3 Wiederherstellung des unterbrochenen Trangpn „e) bis zum Ablaufe eines Jahres nach Aufhebung der E „d) bis zum Ablaufe eines Jahres, nachdem jene Um * gehört haben.

In dem sub e. vorgedachten Falle ist jedoch eine dreimonatlih Kündlgungsfrist zu beobachten, auch kann der gene, . einer Priorititt Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Mongh— von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisationt Quantums hätte erfolgen sollen.

Bei Geltendmachung des vorstehend sub a bis «. festgestellten Rit⸗ e, , . find die Inhaber der prworilafe Onli e nut ht ugt, zunächst an die genannte Zweigbahn, im Falle der Nichtbefriedigun eventuell an das gesammte übrige bewegliche und unbewegliche Vermign der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft sich zu halten.

§. 6.

So lange nicht die sämmtlichen creirten Prioritäts⸗Obligationen enn n, d,. oder der zur Einlösung erforderliche Geldbetrag gerichtli eponirt ist, darf die Gesellschaft keines ihrer Grundstücke, insowet dasselbe zum Bahnkörper der Haupt⸗ oder der genannten Zweigbahn, zu den daran gelegenen Bahnhöfen und zum vollständigen Transport betriebe auf der Eisenbahn erforderlich ist, veräußern. Der Verhan oder die dauernde Ueberlassung einzelner Theile der Bahnhoͤfe an den Staat zum Postbetriebe, an Gemeinden, Corporationen oder Indibidurgn, m Zwecke von Staats⸗Einrichtungen oder zur Anlage bon Pack öfen und Waaren⸗Niederlagen oder sonstigen zum Nutzen des Bahn— betriebes und ohne diesen zu gefährden, den Vortheil der Gesellschaft er zielenden Einrichtungen, gehört nicht zu diesen untersagten Veräußerun, gen, auch bleibt der Gesellschaft freie Disposition Über diejenigen iht ehbrigen Grundstücke borbehalten, welche nach einem Altteste des betref⸗ enden Negierungs⸗Kommissars zum Transportbetriebe der Haupt⸗ odtt

der Weißenfels-Leipziger Zweigbahn nicht nothwendig sind.

HI

Die Thüringische Eisenbahn⸗Gesellschaft ist nicht berechtigt, ein An—

leihe⸗Geschäft zu machen, welches die den nach diesem *. zu emitki⸗

renden drei Millionen Thaler Pxioritäts⸗ Obligationen eingeräumten Rechte irgend beeinträchtigte oder schmälerte.

§. 8. Die Ausloosung der nach §. 3. jährlich zu amortisirenden Prioritäts— Obligationen geschieht in Erfurt durch die Direction der Gesellschaft in Monat April und zwar in einem, vierzehn Tage vorher durch die meht⸗ gedachten öffentlichen Blätter bekannt zu machenden Termine, dem bäü— zuwohnen die Inhaber dieser Obligationen die Befugniß haben. «. Ueber die Verhandlung ist vom Syndikus der Gesellschaft ein Pro tokoll aufzunehmen. §. 9.

Die Nummern der ausgeloosten Prioritäts⸗Obligationen werden bin nen 14 Tagen nach Abhaltung des 5§. 8. gedachten Termines öffentlit bekannt gemacht und es erfolgt die Auszahlung derselben von dem 8. d bezeichneten Tage an, nach dem ö an die Vorzeiger der Obligationen gegen Äuslieferung derselben durch die Gesellschafts-Haußt. kasse zu Erfurt, und in Berlin, Leipzig und Frankfurt a. M. bei den bekannt, gemachten Häusern.

Mit dem im §. 3 angegebenen Zahlungstage hört die Verzinsun der ausgeloosten Obligationen auf. Bie Coupons über die noch ni fällig gewesenen Zinsen und der Talon sind mit der ausgelwgosten Prit⸗ ritäts⸗-Obligation gleichzeitig zu übergeben; geschieht dies nicht, se wird der Betrag dieser fehlenden noch nicht fälligen Zins⸗Coupons bon dem Kapitale gekürzt, um vorkommendenfalls zu deren Einlösung zu dienen.

Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritaͤts Obligationen nebst den noch nicht fälligen Coupons werden in Gegenwart der. Direr⸗ tion und des Syndikus der Gesellschaft, der darüber ein Protokoll auf⸗

1. hat, verbraunt, und daß dies geschehen, wird unter Angabt r Nummern durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht.

383

er 5. der vlanm n 31 * omen hingegen, ist die ellschaft

8. 10 in den en,, 6 eingehen, werden rend der

hart gischen Ei en bahn. Ce ei.

et 3 .

2 3 erlischt 2 feder Muspruch aus den

Il Ver n, esem Verfa

66 Pbligati e enen e . . t elĩweise Nealisirung shließen. 6. H ie lane S§S. 2, 3, 8, 9 und 10 vorgeschriebenen öffent⸗=

. . olgen in dem „Königlich Preußischen Stagts⸗ igel der ‚Weimarischen Jeitung, der Gothaischen privilegirten Zei⸗ . und der „Leipziger Zeitung.

Wenn eines dieser Blätter eingeht, hat die Direction in den drei

dessen Stelle tretende ein⸗ für allemal bekannt zu machen. , , in noch anderen Blättern zu erlassen, . sich die mstẽ

direction nach nden vor.

Zu Urkund dessen haben Wir das n n,. landesherrliche Pri

Ullerhschsteigenhändig vollzogen und mit Unserem Königli en 22 3 ohne jedoch dadurch den J abern der Obli⸗ u

in Anse , ö zu . en oder den Rechten r zu präjndiziren.

Das gegenwärtige Privileglum ist durch die Gesetz⸗ Sammlung be⸗

mnt zu en. hegeben Berlin, den 19. Februar 1855.

. s) SFeiedrich Wilhelm.

don der Heydt. Simons. von Bodelschwingh.

A.

Fi ne rt nnn, Obligation er Thüringischen Eisenbabn⸗ Gesellschaft.

ioritats⸗ er Obligation Serie II. Die Erneuerun . ind 12 Coupons der Coupons

Jahren erfol der und ein Talon M nur nach Rück⸗

ben. gabe des beigefüg⸗ iringischen a über ten Talons. lisenbahn⸗

309 Rthlr. Preußisch Courant.

bee schaft è Inhaber dieser nnn hat auf Höhe des obigen Betrages von Fänshundert Thaler Preußisch

ö Courant Antheil an dem in Gemäßheit der von

H den betheiligten drei hohen Staats ⸗Regierungen

vie MI. Abth. A. S ertheilten Genehmigung und nach den Bestimmun— S gen des umstehenden Planes emittirten Kapitale

S von Drei Millionen Thalern Prioritäts⸗ 8 Obligationen der Thüringischen Eisenbahn⸗ Gesell⸗

S 81 *

Erfurt, den

Die Direction

der Thüringischen Eisenbahn⸗Gefellschaft. b. HR.

Stempel. Eingetragen

ng ihrer Befriedigung eine Hewährlelstung von Seiten

.

sselben

innerhalb vier hlungs · Tage

a . derseite de

die Vor

stimmten

der Gesellsch

tion

en, * Erhebung ns be e wel ltig, wenn abgeschnitten ist

§. 2 des Planes.

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den betreffenden Co verfallen u

oritãts⸗Obligation pon ist

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euzt oder eine Ecke desselben

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Erfurt, den

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Donnerstag und

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B. 3in s ⸗Coußon

der Thüringischen Elsenbahn. Prioritaͤts⸗-Obligation Serie III. A. M.

zahlbar am 1. Juli 185..

Inhaber dieses empfängt am J. Juli 185. die halb⸗

über

jährlichen Zinsen der oben benannten Prioritäts⸗Obliga-

5090 Rthlr.

Eilf Thaler sieben Silbergroschen sechs Pfennige

Preußisch Courant.

Erfurt, den

Die Direction

der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Stempel.

Eingetragen im Coupon⸗ Buche Fol.

C.

II. Talon

Abth. A.

zur Prioritäts⸗Obligation .

ausgegebenen

zeichneten Obligation die zweite auszug Coupons nebst Talon.

der Thüringischen gilendahn Seset iscat über

Fünsthundert Thaler Preulsisch Courant. Der Inhaber dieses Talons emp . . dessen Rückgabe nach n 2

Coupons zu der oben be⸗

ende Reihe von zwölf Zins⸗

V

Die Direction

der Thůringischen Fisenbahn⸗Gesellschaft

Ministerium für Sa

öffentliche

Das dem Kaufmann J. H. dem IJ. Dezember 1853 ertheilte auf einen Webestuhl in schreibung nachgewiesenen Verbindung

dbligation auf die Jahre Abth. A. Ablauf von sechs ist erloschen.

ndel, Gewerbe und Arbeiten.

F. Prillwitz zu Berlin unter

Einführungs⸗ Patent . durch Zeichnung und Be⸗

.

Mꝛ inisteriunm der geistlichen, unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Königliche Bibli other.

vom 5. 10. März sindet, dem 8. 2l der Bibliothek⸗Ordnung gemäß, die

surücklieferung aller

aus der Königlichen Bibliothek

Es werden daher alle Diejenigen, welche

Berlin, ven 26. Februar 1855. Der Königliche Geheime Regierungs⸗ Rath und Ob

in Händen haben, hierdurch eit, in ven Vormittagsstunden estellten ang

ächer erfolgt nach

und zwar von

ittwoch und

er⸗Bibliothekar

Pertz.

Der Rendant⸗ m Poll

loch lsak G- ugvquastꝰ) uahhißunn d 224

Commandeur der

Angekommen:

12ten Division,

Se. Excellenz der General- Lieutenant und

von Bo nin, von Reisse.

*