1855 / 57 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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enden solche den Feld⸗Intendanturen in zwiefacher Ausfertigung zu, be⸗ ien * * i die Militair oder Civilbehörde, welche die anon einer . ungsstelle übernommen hat,

Das eine Exemplar der Nachweisung behält die Intendantur ̃ ihrem eigenen Gebrauche, das andere fertigt sie der General⸗Kriegskasse

dabei die amilienzahlungsstellen bekannt. 9. 63 . er Nachweisung haben Truppentheile und

Administrationen ihrer hamilien lu g estelle unmittelbar zu übersenden.

Die Au

r 4 . Frieden dazu zu bestimmenden Famil ienzahlungsstelle

und zwar monatlich postnumerando. §. 432. Für Offiziere, Beamte und Unterbeamte bei den höheren Kommando⸗ behorden geschieht die Auszahlung im gewöhnlichen Wege durch die General⸗Kriegskasse und durch die Regierungs⸗Hauptkasse und deren Spe⸗

zialkassen ebenfalls monatlich postnumerando. ! Kann in einzelnen Fällen die Auszahlung für Truppentheile und

Administrationen durch Familienzahlungs stellen nicht stattfinden, so erfolgt dieselbe auch im gewohnlichen Wege. ;

n Garnisonorten ist eine zurückbleibende Militairbehörde, und bleibt eine solche nicht zurück, eine Civilbehörde zur e, n, , . zu bestimmen. In andern Orten und auf dem Lande werden die Functionen

der Familienzahlungs telle durch Magisträte und Kommunen, oder durch eine Tibilkasse des Orts ausgeübt. Es ist Sache der Truppentheile und Administrationen, für jeden Ort oder Kreis eine geeignete Familienzah⸗

lungsstelle zu ermitteln. 86 4a Ohne Antrag des Anweiserd werden die Familienzahlungen einge—

stellt, wenn der Anweiser a) im Rapport seines Truppentheils oder seiner

Administration in Alganß gebracht wird, b) in Gefangenschaft geräth,

e) vermißt wird, d) demobil gemacht wird oder e) ohne Gehalt beurlaubt

wird.! Beim Vermißtsein kann jedoch die Familienzahlung noch auf böoͤchstens 4 Wochen fortgesetzt werden. §. 435.

Dagegen danert die = fort, wenn der Anweiser a)

abkommandirt ist, B) im Lazareth verpflegt wird, c) mit mittlerem oder

strengem Arrest bestraft ist. Für abkommandirte und lazarethkranke Offiziere, Beamte und Unter⸗

beamte wird der Abzug zu Familienzahlungen von derjenigen Kasse auf

Grund des Soldbuchs gemacht, welche denselben die Kompetenz auszahlt.

Lazarethkranke Unkero ffiziere und Mannschaften erhalten vom La⸗ zareth die Krankenlöhnung ohne Abzug. Damit für lazarethkranke, arre⸗ kirte Und vermißte Unteroffiziere und Mannschaften die Familien zahlungen nicht unterbrochen werden, haben Truppentheile und Administrationen für dieselben die Familienzahlungen, für Vermißte böchstens vier Wochen lang) extraordinalr zu liquidiren. Es dürfen jedoch in dieser Zeit von den Unteroffizieren und Mannschaften keine Erhöhungen in den zahlungen vorgenommen, es darf auch keine neue Zahlung für sie einge⸗

leitet werden. §. 436

Die nach dem vorstehenden Paragraph eintretende extraordinaire Li⸗ quidirung von Familienzahlungen hört auf, wenn der Anweiser 4) im Rapport des e n, ober der Administration in Abgang kommt, b) vier Wochen lang vermißt ist, e) von seinem Truppentheile oder seiner Administration wieder gelöhnt wird, der Abzug also wieder von der Löh⸗ nung gemacht werden kann. 86 än ;

Von einer jeden Veränderung in den Familienzahluugen, sie möge auf Antrag des Anweisers erfolgen oder Ohne Antrag nothwendig wer⸗ den, haben Truppentheile und Administrationen, zur Vermeidung bon Ueberhebungen, die Feld⸗ Intendanturen, vor Allem aber die Familien⸗ zahlungsstelle pünktlichst zu benachrichtigen.

Anderseits sind aber auch die Familienzahlungsstellen verpflichtet, die eh ung einzustellen oder deshalb üngesäͤumt anzufragen, wenn sich eine

egründete Veranlassung dazu, von welcher Seite es sei, darbietet.

Die Anzeigen über nothwendige Veränderungen ohne Antrag in den amilienzahlungen der Offiziere, Beamten und Unterbeamten bei den öheren Kommandobehörden und aller anderen Personen, deren Familien⸗

sah engen im gewöhnlichen Wege geleistet werden, sind vom Vergesetßzten an Die Feld⸗Intendanturen zu machen. .

Die Feld⸗Intendanturen haben von allen ihnen zugehenden Nachrich⸗ ten, welche Veränderungen in den Familienzahlungen bedingen, diese mögen durch Familienzahlungsstellen oder im gewöhnlichen Wege erfolgen, der General⸗Kriegskasse sofort Mittheilung zu machen.

ö 438. n Geht in der Familie, für welche die Familienzahlung beftimmt ist, eine ,, vor, die weitere Ern, m, über e in oder e

Einstellung erforderlich macht, so hat die Famillenzahlungsstelle dafür zu sorgen, daß der Familienvater davon zu seiner welteren Entschließung in Kenntniß geseßt werde. Wenn im wn des Todes der Ehegattin unerzogene Kinder vorban⸗ den sind, 9 wir f deren Unterhalt die Familienzahlung für Rechnung des Anwessers so lange fortgesetzt, bis darüber bon dem letzteren ander⸗ weiti 1. . ist. eränderungen in Familien, welche ihre Zahlungen nicht durch , , . . im . erhalten, können 2 1 enbater nur durch die Angehörigen gemelbet werden; wenn 1 urch Veränderungen eine anderweitige 8 über die 9 zahlung der ö, . nothwendig Wird, ko hat die zahlende * zu deren Herbeiführüng im geeigneisten Wege Veranlassung zu

431. szahlung für Truppentheile und Administrationen an die olgt durch Vermittelung der General⸗Kriegskasse von einer

A389. ;

Verlassen an zur 8 ihrer Lage, den Ort der Fami

lienzahlungsstelle, so wird 2 den Antrag des Empfängers die Famüllien= zahlung von der General⸗Krie

neuen Wohnortes zahlbar gemacht. ̃ hno g ö.

Die Auszahlung an die Emdfanger gelbe ser; deren bescheinligt ! e

Quittung. Die Bescheinigung ist unter druckung des Amtssiegels bon iner Behörde des Aufenthaltsortes oder von einem Beamten, eg eignes Dienstsiegel fübrt, oder von einem Prediger, der sich zu seinen Ausfertigungen des Kirchensiegels bedienen darf, dahin auszufertigen: daß der (die) von Person bekannt Aussteller (Ausstellerin) der Quittung diese ae m n schrichen oder unterkreuzt habe

und sich am Orte wohnha r .

Die Familienzahlungsstellen beginnen mit den Familienzahlungen auf Grund der ihnen nach R 128 zugegangenen Nachweisungen, und fahren mit der monatlichen Zahlung fort, bis auf Grund der eingehenden Nach= richten die Veranlassüng zu einer Einstellung oder sonstigen Veranderung

vorliegt. . . den Familienzahlungen, welche im gewohnlichen Wege erfolgen, findet ein gleiches . statt. ö,

Die Familienzahlungsstellen haben die 3 Quittungen der

Empfänger in eine monatliche Designation zusammen ustellen und solche mit den Quittungen im Wege der Abrechnung der .

zu übersenden. ;

Nichtamtliches. .

Preußen. Berlin, 7. März. Des Königs Maje stät haben die Wahlen des Landraths a. D. v. Schulenburg auf Salzwedel zum Vorsitzenden des Altmärkischen Kommunal-⸗Landtages, so

——

wie des Landraths v. Jagow in Pollitz zum Stellvertreter für die

Wahlperiode von 1855/67, bestätigt. (Pr. C.)

Die Zweite Kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung den Gesetz= Entwurf, betreffend die Uebernahme einer beschränkten Zinsgarantie für das Anlage⸗Kapital einer Eisenbahn von Deutz nach Giessen, an.

Königsberg, 6. März. Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Karl von Preußen, der bekanntlich Generalfeldzeugmeister der Artillerie ist, stellte sich gleich nach seiner Ankunft im Deutschen Hause das ganze Offiziercorps der Artillerie vor. Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl und Ihre Königliche Hoheit die Groß— herzogin von Mecklenburg⸗Schwerin und der Herzog Wilhelm von Mecklenburg setzten gestern früh Höchstihre Reise nach St. Peters⸗

burg fort. (Kön. Ztg.) ĩ Mecklenburg. Schwerin, 6. März. Auf Allerhöchsten

Befehl hat der Großherzogliche Hof 66 Ablebens Sr. Masestät

des Kaisers von Rußland eine vierwöchige Trauer angelegt.

Sachsen. Dresden, 5. März. Wegen erfolgten Ab⸗ lebens Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, Nikolaus, wird am Königlichen Hofe vom heutigen Tage an Trauer auf drei Wochen angelegt. (L. Ztg.)

Hessen. Darmstadt, 5. März. Heute Mittag 3 Uhr ist der Großherzogliche General ⸗Major und General Adjutant Freiherr von Trotha nach Petersburg abgereist, um Ihren Ma⸗ jestäten dem Kaiser Alexander II. und der Kaiserin Maria von Rußland die Theilnahme Ihrer Königlichen Hoheiten des Groß= herzogs und der Großherzogin an dem schmerzlichen Verluste aus zusprechen. (Darmst. 3.) .

Nassau. Wiesbaden, 5. März, Gestern fand in der hiesigen griechischen Kapelle eine kirchliche Todtenfeier zum An⸗

denken des Kaisers von Rußland statt, an welcher Se. Hoheit der,

Herzog, der Vice⸗ Gouverneur von Mainz, General von Thümen,

Ter russische Gesandte von Glinka und viele hier anwesende

Russen Theil nahmen. ; . t

Baden. Karlsruhe, 6. März. Die hiesige enn ent- hält nachstehende Bekanntmachung: Wegen Ablebens St, Najestat des Kaisers Nikolaus von Rußland legt der Großherzogliche Hef von heute an auf drei Wochen Trauer an. 4j

Württemberg. Stuttgart, 4. März. In der griecht⸗ schen Kapelle des kronprinzlichen Palastes fand heute Vormittag tin solenner Trauer-Go tte sdienst für den verstorbenen Kaiser

Nikolaus von Rußland nach griechischem Ritus statt, an .

die ganze Königliche, Familie, der Hof, und sämmtliche h wesende Russen Theil nahmen. Der Prinz Hermann von S Weimar, Schwiegersohn unseres Königs, wird sich morgen i ordentlicher Misslon nach , begeben, um ein Kond schreiben des Königs über das A leben des Kaisers und zun bie Gratulation zur Thronbesteigung für den neuen Ka

Alexander II. zu überbringen. . 6. Mirz Die Kammer der Standesherren hielt n

außerordentlicherweise eine Sitzung. Der Ir asident verse ren

l

: ' it einer von Hohenlohe . eröffnete dieselb; mit einer er Nach⸗

worin er als Grund des Zusammentritts das Eintreffen

richt von dem Ableben des Kaisers Nikolans von Rußland fel.

durch welches unsere Königliche Familie aufs Schmer lichste worden sei. Es wurde sofort eine Kommission mit hibfa fung der

gskasse bei der Familienzahlungsstelle dez Baiern

wegen des Ablebens Sr. Maje Rußland, eine vierwöchentliche Ho sen geruht. sterreich. Wien, 6. März. t in ihrem amtlichen Theile nachstehende Bekanntmachung: „Ihre ät die Kaiserin sind gestern, den sten d. M. Nachmittags 54 Uhr, glücklich von einer Erzherzogin entbunden worden. feierliche Taufe wird heute, den 6ten, Nachmittags um n der K. K. Hofburgpfarrkirche stattfinden.“ Im nicht- amtlichen Theile der gestrigen „Wiener Zeitung“ bench ge het: mum So eben r inuten verkündete der Donner ! ⸗‚ üssen das glückliche Ereigniß, dessen Wien und die arg. . an . *. Herzen harrte. iserin sind von einer Achunden worden und das Befinden sowohl der Hehen i . zer neugebornen Prinzessin ist den Umständen entsprechend vollkommen

Abend um 7 Uhr versammelten sich die Herren Mi⸗ iter und Reichsräthe, die hohe Gengralität und . anwe⸗ senden Civil⸗ und Militair⸗Würdenträger ꝛc. ꝛc. im St. Stephans⸗ bone zu einem Te eum, um Gott dem Allmächtigen für die sickliche Entbindung Ihrer Majestät der Kaiserin zu danken. Ein halaillon Infanterie war mit Spiele am Vorplatze der dichtgefüllten Metropolit

Ihre Kaiserl. Hoheit die durchlauchtigste klisa be th, Gemahlin Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Karl zrdinand, sind telegraphischer Meldung aus Ofen zufolge, gestern am ö5ten 6 Uhr Morgens glücklich von einem Prinzen ent⸗ hunden worden.

Wir vernehmen, Se. Majestät der Kaiser habe die Pathen⸗ sell bei dem am gestrigen Tage früh 6 Uhr gebornen Sohne der gran Erzherzogin Elisabeth in Pesth übernommen.

Se,. K. K. apostolische Majestät haben das nachstehende Aller⸗ hichte Handschreiben an den Minister der Justiz zu erlassen geruht: Lieber Freiherr Hon Krauß Aus Anlaß der bevorstehenden Ent⸗ liding Meiner Frau Gemahlin, Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth, ch aus Gnade allen von Eivil⸗ Strafgerichten wegen des i e ng. a , . ,, . eines Mitgliedes

n Hauses, der rung der öffentlichen

des St. G.) oder wegen des im z n . schens bereits verurtheilten Personen alle Strafe zu erlassen und zu ver⸗ nnen, daß wegen strafbarer Handlungen dieser Art, insofern sie vor dieses Gnadenaktes begangen worden ger ; ung stattfinden dürfe, so wie, daß ile zu dieser Zeit wegen einer der genannten strafbaren Handlun⸗ n bereits anhängigen Untersuchungen bnadenalt soll jedoch auf diejenigen Personen keine Anwendung finden, e. nicht blos wegen einer der genannten strafbaren Handlungen, 23 zugleich auch wegen eines anderen Verbrechens oder wegen eines atzehens zu einer Freiheitsstrafe verurtheilt worden sind, oder welche . einer der genannten strafbaren Handlungen auch eines anderen, . gedachten Zeitpunkte begangenen Verbrechens oder Vergehens ni erscheinen und deshalb zu einer Strafe verurtheilt werden. ier Gnadenakt ist den Betheiligten in dem ganzen Umfange Meines . 21 5 i n der ö. ten . Meiner ü nnt zu machen und sogleich in Vollzug zu setzen. Wien, 28. Februar 1 3 .

esten Wünschen, den aufricht Ihre Majestät unsere Allergnädigste

befriedigend.“

fliegender Fahne und klingendem ankirche aufgestellt.

rau Erzherzogin

§. 300 des St. G. bezeichneten Ver⸗

m Zeitpunkte der Kundmachun fin, keine strafgerichtliche Verfo

eingestellt

siches gleichzeiti

Franz Joseph m. p.

Se. K. K. apostolische Majestät haben den vurchian chitigsten n Ernherzog Wilhelm k. Hoheit nach St. Petersburg zu ent. ken gerüht, um Ihrer Majestat der Kaiserin⸗Wittwe Ihr inniges . wegen des betrübenden Hinscheidens weiland Sr. Majestät ö nisers Nikolaus und Sr, Majestät dem Kaiser Alexander

Glückwünsche zur Thronbesteigung zu überbringen. f chtigste Herr Erzherzog haben mit Höchstihrem Oberst-Hof⸗ er Feldmarschall Lieutenant Freiherrn v. Sallaba und dem 4 Baron Koller gestern die Reise nach St. Petersburg an⸗ eten. (Wir vernehmen, daß sich 12 Offiziere im Gefolge des en befinden, welche den Begräbnißfeierlichkeiten des der österreichischen Armee beiwohnen werden. A. d. R. Wanderes.) .

Die „Wiener Ztg.“ . g.“ enthält in ihrem amtlichen Theile nach- n r e n nn! h h h ch * ruhmreichen Andenken weiland Sr. Majestät des Kaisers von Rußland in dankbarer Erinnerung des Mir und Meinem en und Bedrängnisse mit edler, freund⸗ steten Beistandes in Meiner Armee ein * * 91 . tseligen Kaisers trägt, uf immerwährende Zeiten be a n ng während der chentlichen Traüer die Flore auf dessen Standarten

it schwerer P ereitwilligkeit gelei Denkmal zu - bewahren, befehle

nt Nr. 5, welches den Namen des

neten vierwö acht werden.

417 dolenz⸗Adresse beaustragt. In der Zweiten Kammer bracht dent von Römer eine Kondolenz-⸗Adresse an den * nd die e, . a ,

en, 4. rz. Zufolge einer Notification Königlichen Oberstkämmererstabs hat Se. he i kuf nn ät Nikolaus J., Kaisers von trauer von gestern an anzubefeh⸗

Die „Wiener Ztg.“ ent⸗

Belgien. Brüssel, 5. März. Der Präsid J 7 . ; ent der Reprä⸗ fen tant en en men, Delfosse, ist aus Lüttich nach Brüssel * . Jr, 1. Audienz beim Könige haben. Heute hat der . 6 schof von Mecheln in Laeken die Prinzessin Char⸗ ankreich. Paris, 5. März. Der Kaiser war . . Rückkehr von Lord Cowley 32 6. . , , , 4. die Ratificationen des Allianz⸗ e ö ö . und den . gestern in Turin panien. Die madrider Blätter vom 28 öffentlichen eine an die Cortes und Espartero en,, , Auseinandersetzung, worin der Gemeinderath' von Barcelona im Namen der Fabrik ⸗Industrie Cataloniens die Zurückweisung des eine Zoll⸗ Reform bezweckenden Vorschlages von Sanchez Silva und Corradi verlangt. In der Provinz Valencia, wo viele Waffen vertheilt worden sein sollen, befürchtet man einen Carlisten Aufstand. Nach einem Privat Schreiben aus Madrid hat eine Streiferei der französischen Gensd'armerie in dem an Spanien 3 Theile der Pyrenäen zur Verhaf⸗ 6 von 19 7 i e,·, , e. Personen geführt; eine der⸗ den war, als in das entdeckte Komplott i 3 Pa: me. plo . aus Pampeluna ine aus Cadix abgefertigte und am 4. März zu Paris an⸗ 6 amtliche Depesche meldet, daß bestimmt 6 Cuba . erschwörung entdeckt wurde, welche die Ermordung des General⸗ Capitains Concha und die Begünstigung des Ein falles amerikani⸗ 6 3 erm, . Zahlreiche Verhaftungen fanden statt. in mit Munition beladenes Schiff wurde in zereini Staaten mit Beschlag belegt. 797 42

Italien. Forli, 1. März. Abermals wurde ein Attent auf den Grafen Passolini Zanelli in Faenza unternommen, 582 muthlich weil er den Posten eines Gonfaloniere angenommen hatte. Die Mordwunde ist glücklicherweise nicht gefährlich.

Nach telegraphischen Berichten aus Turin vom 4ten d. M. hat die amtliche Zeitung von Piemont ein Manifest der sardinischen Regierung publizirt, welches die Krieg s-Erklärung Sarvi⸗ niens gegen Rußland enthält. Das Manifest weist zugleich nachdrücklich die in der Cirkular-Depesche des Grafen Nesselrode enthaltenen, Vorwürfe der Undankbarkeit mit der Erklärung zurück daß das Königreich Sardinien den Krieg zum Schutze der allge⸗ meinen Interessen Europa's unternehme. Die Regierung fordert die Bewohner Sardiniens in Folge der Zurücknahme des Exe⸗ . der , . r ö. das russische Eigenthum zu

iren, und ste en russischen iffen eine Frist zu aus den sardinischen Häfen. ö ahn ö . Gen ua, 2. März. Vorbereitungen zur Bildung eines Mili⸗ tair⸗Spitals in Koͤnstantinopel werden getroffen. Mittelst eines Dampfboots sollen Sanitäts⸗-Personal, barmherzige Schwestern ꝛc. dahin befördert werden. .

Türkei. Die serbische Regierung hat, mit Hülfe österreichischer Ingenieure, eine Telegraphen⸗Linie durch das serbische Hebiet errichten lassen, welche dem Verkehr übergeben werden soll, sobald die bereits in Angriff genommene Verbindung zwischen Belgrad und Semlin über die Save vollendet sein wird. In⸗ zwischen ist bereits ein serbisches Telegraphen⸗Gesetz erschienen, welches die Beschädiger oder Stsrer der telegraphischen Leitungen mit nachdrücklichen Strafen bedroht. (Pr. C.)

Rußland und Polen. St, Peters burg. 2. März. Die bereits erwähnten, durch Kaiserlichen Tagesbefehl vom 25. Februar ernannten General⸗Offiziere der Südarmee sind nach dem „Journ. de Pet.“ folgende: Generalstabs⸗Chef General⸗Adju⸗ tant Kotzebue II., General⸗Quartiermeister General⸗Major Butur⸗ lin III., Artillerie⸗Chef General⸗Lieutenant Serjpoutovsky, Dienst⸗ General General -Lieutenant Ouschakoff II., Hospital-Direftor 3 , Chef des mobilen Artillerieparks General- Major Doukhonine, Generalstabs⸗Chef der Artillerie General⸗Major Kry⸗ janowsky, Ingenieur⸗Chef General-Lieutenant Buchmeier, militai⸗ rischer Großpolizeimeister General- Major Bevad, Feldataman der Kosaken⸗Regimenter General⸗Arjutant Graf Orloff⸗-Denisoff, Ge⸗ neralstabs⸗-Ehef des Ingenieur⸗Corps der Südarmee General⸗-Major von Uemens.

Abo, im Februar. Unsere Stadt ist durch den Besuch des neuen General Gouverneurs von Finnland, General⸗Adjutant v. Ber gl., er⸗ freut worden. Er hat in Person alle hier aufgeführten Batterieen besich⸗ tigt und die Erbauung neuer anbefohlen, indem er sagte: „Ungeachtet der Friedens-Unterhandlungen muß ich als Militair jeden Augenblick auf Widerstand vorbereitet sein. Außer den sich bildenden 6 Scharf⸗ schützen⸗Regimentern haben die Bürger von Abo, Björneborg, Gamla— Karleby und anderen Ortschaften „freie Schützen“ formirt. Abo, Helsingfors und sämmtliche Küstenstädte Finnlands von Wiberg bis Tornea haben mit großen Unkosten ihre Fahrwasser durch Ver⸗ senkungen unfahrbar gemacht und durch Geschütze von Kauffahrtei=

Wien, am 3. Marz 1866. Franz Jo fe ph m. .

schiffen bewaffnet, welche sie auf eigene Kosten mit Wurfgeschoß