. 6 en e. 2. . , Dee, 6
*
r Dauer big K a .
122 Das in dieser Weise gewählte Mitglied scheidet in dem Termine att, eber die lzahl 3 ** Namen lautende Interimg ⸗ an welchem die Dauer der Functtonen seines Vorgangers aufgehdrt ha uh 1 fil ne Linzahlung des vollen Betrages gegen die ben 1 thei ö zu der im Artikel vierzehn bestimmten ersten theilweisen Ernene okumente aer. ter Artikel. rung ergaͤnzt der Verwaltungsrath sich 66 t 6 n loren 86 Erden an Stelle der verlarenen neue e, . 66 it 6 ehen Actien ver ‚. Ie dle ersteren, den bestehenden , Vor⸗ Der Verwaltungsrath versamme ch t . 9 er es für dienlig Actien ausgefertigt, 6 ald, Die Kiosten bes Verfahrens fallen nicht erachtet, an festzuseßzenden Terminen auf Einladung des Präsidenten ohen schriften gemäß, mor isizir eth ur Last. auf den Antrag von drei Verwaltungsräthen, in der Regel mindesem der 1 sondern . 3 * manatlich einmal, um don dem Gange der Geschäfte Kenntniß ju.
. iner und Erforderliches zu teßen.
, b gr, d, , d, . k
Aetie Domigil nen erfolgen gültiger Weise an die in diesem Domizil menmehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt. Im Falle der Stinme, Alle 86 2 Peirson, oder an dem in diesem Do- gleichheit überwiegt die Stimme des Präͤsidenten oder in dessen Abm
wohnen de. won n besn in Erman bes Vice⸗Präsidenten, beziebungsweise des in deren Stelle treten, enn ger g, derege re, He r, dme en r * dem 33 en anwesenden aͤltesten Mitgliedes des Verwaltungsrathes. 4
Zur Fassung eines gültigen Beschlusses ist die Anwesenheit von went
der Jandelstanmer sn el 866 * er eines Actionairs sind . tgliedern Eicher gen, 3 von neun, wenn und so lange de
erwaltungsrath aus mehr als fünfzehn Mitgliedern besteht. Neunzehnter Artikel. Der Verwaltungsrath 26 und ann innerhalb der Gränzen Eilfter Artikel. . 39 . ar a f * . 87 . 2 . ᷓ Actionair, unter welcher nicht der Beschlußnahme der eneral⸗Versammlung ausdrücklich vorht⸗ be. 56 =* ; = , . den einzigen Fall halten oder der irection übertragen sind. Namentlich bestimmt er iber 3 nen uehrllkel vorheschenen Con ventionalstrafe ausgenommen. die Ankegung der disponiblen Fonds und normirt die Soße der zu le K i,. Artikel willigenden oder in Änspruch zu nehmenden Kredite Er beschließkt iber s anti ungen der Gesellschaft erfolgen in das Erforderniß, die Art und Weise, so wie über die Bedingung der z Anzeiger Berlin, machenden Anleihen. Er entscheidet über die Erwerbung und Verdußerun nd bie Spene ꝛ ng zu Berlin, von Immobilien, über Neubauten, gro Reparaturen an den Immeh— der 66 Regierung zu Minden, lien, so wie über Lage, Plan und Um 5 der zu errichtenden e. glu * , . menis. — Er erkennt uber alle wichtigen Verträge, welche sich auf Ki ö . 3 ir ein, so soll die Her geh ung . r. een der Preife und des Absaßes der Probukte der Gesellschaft be lern o jange bis die nächste General⸗Ver⸗ ziehen. . . ͤ ** n,, ein 1 bestimmt Er ernennt und entsetzt die Direttion, so wie auf den Vorschlan der 3 . Regi rung ist befugt, sobald fie es erforderlich erachtet, Direction alle übrigen Beamten der Gefeilschaft, welche im Jäahrgchult— . wel latter an El der oben genannten treten stehen und eine Besoldung von über dreihundert Thaler lich erhallen ollen.
Er bestimmt bie Gehälter der Beamten und die meinen Her . r die Amtsblätter dere t zu verd earn 3 die inländischen Hesellschaftsblätter den Gefchaͤftsbetrieb der Direction.
Mehrere Rep räsentanten und Rechts nachfolg e. t t, ihre Rechte einzeln und getrennt auszuüben, sie loͤnnen die , . nur . und zwar durch eine Person wahrneh⸗
men lassen.
Regierungen waltungskosten. Er erläßt und ändert die speziellen Instruetionen fir n. Der e, , . ist n. . 6. 1 seiner * lieder, so wie die Direction oder außerordentliche Kommihsarien lun
Dritter Titel. ieder.
Von dem Verwaltungs rathe.
dei 9 . w — * von der General⸗ Die obere Leitung der ; = t. liegt in den Beschlüssen der General⸗Versammlung über vrch; e — . Notars, a * ng gar eln gige n h ö fer n 5 * i m an den . — e ,,,, JJ ; Ein und zwanzigster Ärtikel.
simmten Geschäften zu delegiren, und diesen die erforderlichen Vollmachten
auszufertigen. wt tem Zwanzigster Artikel. . . die der General ⸗Versammlung vorbehaltenen Entscheidungen
. i alle Namens des Verwaltungsrathes unterschrieben. feld, wohnhaft sein müssen. . Functionen dauern 3 Jahre; alle . . rtikel.
Der Verwaltüngsrath wird nicht be oldet; er * i aut unctionen veranlaßten Auslagen,
6 Puszuscheiden haben, wird durch das Sons bestimmt. Die Aus feine Mühewaltung eine Tantieme von fünf * vom Reingewinn,
gsrath iigli ; denen Alle Ausfertigungen des Verwaltüngg vathes werden den den Pri e , . w. . d, n. Bie⸗ sidenten, oder von * Präsidenten, oder von zwei Mitglieder le
ĩ lung zwei Jahre scheßen fünf Mitglieder us. Die General ⸗Versommlung wahlt hre i . durch geheime Abstimmung. ö w Welche Mitglieder in den ahren, wo der Turnus noch nicht fest⸗ dem E atze für die durch e F . * nter d wieder wählbar. n Der Verwaltungsrath stellt die Vertheilung dieser Tantitme u ⸗ 8 2 der n werden durch die im zwölften Artikel seine Mitglieder fest.
Zeitun ? Drei und zwanzi ster Artikel. ,, e. 4 ö Kein , mn des Verwaltungsrathes darf Bauten oder dieserungt
; r di ür di ihr Banquier sein. nr die Dauer des Baues der Etablissements und für die ersten Geschäfte für die Gesellschaft unternehmen oder ih aa ahre nach Eröffnung des Ge chaͤftsbetrlebes bilden die Stifter der Vierter Titel. Gesellschaft, resp. deren designirte ertreter: Georg von Borxies, e , nt nna
6 6 , . 35 Vier und zwanzigster Artitel
S8. E. 1, Frie dr ergardt sen, 3 z . . 4
ir n n, fers ez th. . Rabe, F. W. Krönig, Zur speziellen Fübrung der eschthi nach der zu ae e r Chr Alem ann J Banfi den Verwaltungsrath. Instrüction wird aus der Mitte des Verwaltungsrathes oder a Die erste 6 . . Erneuerung desselben det demnach in der desselben eine Direction von drei Personen ernannt. . ordentlichen General ⸗Ve ammlung des siebenten Betriebsjahres. Die Besolbung der Direction kann zum Theil in einem Anthe
äte in der bes Jahres 1865 statt. — Bis zu die sem—⸗ it⸗ Reingewinne bestehen. ; han n, der wie =* —— esetzi Verwaltungsrat das . un feu nd n n Artitel, fg sl hrecht, die Anzahl seiner Mitglleber nach elgener Wahl bis auf acht⸗ Der mit den Mitgliedern der Direction abzuschließende 6 3 h jehn zu erhöhen, und scheiden bei der ersten Erneuerung so biele dabon dem Verwaltungsrathe ausdrücklich das Recht vorbehalten, e 6 J. aus, daß mit uzichung der neu eintretenden fünf Mitglieder der Ver, Directions⸗Mitgtieder mittelst eines von mindestens neun dafür m. waliun oͤrath — nach Vorschrift von Arti L breizehn aus fünfzehn den Mitgliedern des Verwaltungs rathes gefaßten Beschlusses ag Mitgliebern bestebt. 24 Dienstvergehen, Fahrlässigkeit und aus anderen Gründen zu 9 ö h Eine i . , = Entlassung des Directions⸗ 1 e
at zur Folge, daß alle demselben verkragsmäßig gewährten An sprith 1 i esellschaft auf Besoldung, Entschädigungen, Gratificat ang e der Ge andere Vortheile für die Zukunft von selbst erlöschen. Diese Be
ell , mung ist in den Vertrag mit aufzunthmen. die Funttionen des , ü,. öh Wenn und so lange der gn l un Gerth nr, mehr als funssh⸗ er
s Mitgliedern besteht, kann die Enttassun reftoren nur dann he ten — 4 e in e. . . J . mindestens eilf mg der des Herwaitungẽrate Eigenschaft dauern ein Jahr, sie sind nach esselben wieder wähl⸗ dafür stimmen.
bar. Sallten beide verhindert sein, einer i . erwaltungsraths beizuwohnen, se äbernünmt bad anwesen be nach den Lebensjahren alteste Mitglied den Barsiß. . *
Kemmt i 3 iter Lern, eines Mitgliedes des auf
an. . , , , . für die ben, indoffiren gemeinschaftlich alle
ngsrathe zeichnen für alle laufenden Geschäfte, welche als Ausführu wieder a4. 9 ngsrath , . n. en. gif 2 a af ber e definitive Wie g erfolgt durch die General- Verträge zu betrachten sin derbesetszung erf durch Wahl der Ge Dle Direction ist berpftichte bei allen gerichtlichen Verhandlunhen
16 Artikel. rertion, oder in es Verwaltungsrathes
Versammlung.
men
1 und ad 3 wurde vielleicht ein Vortrag vor den Zöglingen des hie⸗
423
schen die Partei durch einen Bevollmächtigten fich vertreten lassen
ki r ee. der Gesellschaft durch eines ihrer Mitglieder e
n / geine gegitimation bildet die vom Verwaltungsrathe zu ertheilende Holimacht oder Bestallung.
Sieben und ber. ig ster Artikel.
Oie Direction ernennt und entseßt alle Beamten der Gesellschaft,
deren Ernennung und Entlassung nicht dem Verwaltungsrathe vorbehal⸗
ten ist.
Ju suspen und hat über die Entlassung derselben die Entschei⸗ ke, Ter eller srathes herbeizuführen. ö s Acht und zwanzigster Artikel.
edes Mitglied der Direction muß mindestens zehn Actien der heselschaft besizen oder erwerben. Fiese Actien werden in das Archiv der Gesellschaft r t und . so lange die Functionen der Inhaber dauern, weder veräußert,
joch übertragen werden. Schluß folgt.)
2
Ministerium für Handel, Gewerbe und öSsůfentliche Arbeiten.
Dem Maschinenwärter Friedrich West meyer auf der Zeche flertssa bei Witten a. d. Ruhr ist unter dem 5. März 1855 ein uient ö auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte
Fördervorrichtung für donlägige Tiefbau- Schächte, so weit sie als neu und eigenthümlich erkannt ist, uf finf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ sng , des preußischen Staats ertheilt worden.
1
Ministe rium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
lirkular-Ver fügung vom 109. Februar 1855 — betreffende die Prüfung und Anstellung der Taub⸗ stummen⸗Lehrer.
Indem ich dem Königlichen. Provinzial -Schulkollegium Ab⸗ shist ( der unter dem 22. Juni 1831 an das Königliche Pro— mmsal.Schulkollegium hierselbst in Beziehung auf die Prüfung und
alung der Taubstummen⸗-Lehrer erlassenen Verfügung zur Kennt⸗ fhiahmeé. und, Berücksschtigung in vorkommenden Fällen im An- 96 mittheile, bestimme ich zugleich, daß solche Lehrer nur dann i. Prüfung vorgese af werden können, wenn dieselben zu einer be⸗ sinten Stelle in Aussscht genommen sind. Der General-Inspektor i Taubstummenwesens Saegert wird bei diesen Prüfungen stets nibirken und behalte ich mir in jedem einzelnen Falle Bestimmung ltibe vor, ob die gedachte Prüfung in Berlin oder bei der be⸗ nifenden Provinzial⸗Taubstummen⸗Schule stattfinden soll.
Berlin, den 10. Februar 1855.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Nedizinal⸗ Angelegenheiten. von Raumer. ihn 1 e 6 ĩ * nl ⸗ . önigliche Provinzial ⸗Schul
n.
2. ; Uuf den Bericht des Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Kollegiums vom an Mis, wird demselben hierdurch eröffnet, daß die Aufgabe bei hl sng des Kandidaten N. sein wird, zu ermitteln: ob derselbe mit der Theorie und Literatur des Taubstummen-Unter— richts hinreichend bekannt; ob er der Praxis desselben bei Schülern von jedem Alter und . re n, e mächtig; endlich eb er Seminaristen über Theorie und Praxis dieses Unterrichts zu belehren im Stande ist. 1 rnach ist der Direktor N. entweder näher zu instruiren oder me ching eines Entwurfs für solche Prüfung zu beranlassen. ir 6 1 wird eine schriftliche Arbelt auch Licht geben können, und
enthalt . an . ö en die Schemata der bisherigen Prüfungen schon das
Seminars von dem N. zu halten sein. ö Berlin, den 22. Juni 1831. mnistetium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Unterrichts⸗Abtheil ung. (gez Nicolovius.
gie . diejenigen Beamten, deren Entlassung ihr nicht zu⸗ en
Finanz⸗Ministeriunm.
Bekanntmachung vom 8. März 1855 — in Betreff der Aushändigung der Schuldverschreibungen der mit 35 pCt. verzinslichen Staats⸗Prämien⸗ Anleihe vom Jahre 1856.
Wir bringen hiermit zur Kenntniß des betheiligten Publikums daß der Umtausch der von uns am 32 d. e Interi eine über die Schuldverschrelbungen der mit 35 pCt. verzinslichen Staats-Prämien-Anleihe vom Jahre 1855 gegen die Original- Obligationen nebst Coupons über die Zinsen vom 1sten April d. J. ab, und die 3 der Stüdzinsen vom 1. Januar bis 1. April d. J., vom Montag den 12ten d. M. ab, in den Geschäftsstunden Vormittags von 9 bis 12 Uhr, durch unsere Haupt- stasse 3 n, a, werden wird. uswärtige Besitzer von dergleichen Interimsschei sonh; e . e 2 dem portof an, , „Interimsscheine über die Staats⸗Prämien⸗Anl⸗ de , ü. n,, Prämien⸗-Anleihe an die Seehandlungs⸗ Haupt ⸗Kasse einsenden, wonächst ihnen die Original- Obligationen nebst Zins⸗ Coupons und Stüdzi falls portofrei . er,, . Berlin, den 8. März 1855.
General⸗Directlon der Seehandlungs⸗Societůt. Camphausen. Remmert⸗.
2 H 2
Gaupt⸗Verwaltung der Staats sch ulden.
Die bisherigen Supernumergrien Pfund und Bauerh ahn und die Diätarien Guise und Braun smd zu Geheimen Serre⸗ e. bei der Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden ernannt
2 — a a
Tages⸗Ordnung der Kammern.
Z weinte Klarmemeesrt. 24ste Sitzung am Sonnabenv, den 10. März 1856, . Mittags 12 Uhr.
1) Bericht der Kommission für die Geschäfts⸗Ordnung über den 266 des Abgeordneten Frelhertn von Vincke und Ge⸗
nossen.
2) Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaus halts ⸗ Etats über die Etats der Post⸗, Gesetz⸗Sammlüngs⸗ Zei- tungs⸗ = und Telegraphen⸗Verwaltung, der Porzellan- und Ge- sundheitsgeschirr⸗Manufaktur und für Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwesen.
Abgereist: Der Präsident des Landes⸗-Dekonomie-Kollegiums, Dr. von Beckedorff, nach Grünhoff.
Berlin, 8. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ nädigst geruht: dem Bürgermeister und Rittergursbesitzer Karl ellessen⸗Kelleter zu Aachen die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Balern ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Verdienst⸗Ordens der baierischen Krone zu er⸗ theilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Des Königs Ma je st ät haben mittelst Allerhöchster Kabinets⸗ Ordre vom 7. Februar d. J. den Magistrat zu Königs⸗ berg i. Pr. zur Annahme der demselben von dem. Geheimen Komnnerzien⸗Rathe Johann Daniel Tamngu mittelst Stiftungs⸗ Urkunde q. d. Königsberg den 14. Dezember 1854 überwiesenen
Schenkung von Zehn Tausend Thalern in Ostpreußischen
Pfandbriefen zum Besten der Kleinkinder⸗ resp. Elementar⸗Schulen vie landesherrliche Genehmigung ertheilt. (Pr. C.)
Stettin, 7. März. In vergangener Nacht ist Ihre Kaiserl. Hoheit die Groß fürstin Katharina von Rußland, Gemahlin
l sid An ü königliche . er.
des Herzogs Georg von Mecklenburg, mit dem Schnellzuge hier