130 . Sieben und dreißig ster Artikel. Siebenter Titel. Mu flösung der Gesellschaft.
rmittelst geheimen Skrutiniums vorgenommen. r . e, , 2 Fünf und vierzigster Artikel.
Auf den Antrng des Vorsitzenden, so wie auf den mag von . funf rn nden, muß auch akr andere Ge nde durch
geheimes Strutlnium abgestimmt werden. 1 un Bei Berathung und Deschlußna be über die Anträge ist jeder Ein- PFesonders dazu berufene 5 s eine M e Ravensberger Spinnerei
griff in die spejtelle Verwaltung zu vermeiden. en 2 dee n enden . X . an. u landes e beschlossen wer n samm it e a f wiel, wie vn et Gan
ejenigen * über — e e nach gegenwaͤrtit Statut 6 . Ee e . der ö daf en * gehd 143. zum Ressort der en,, und wird jede , tie für eine 6 . . 2 29G Thaler. General⸗ mlung. X tritt die Auflöͤsung der . 1 in den in den Paragrupnhn . r = . — . * und zwanzig, acht und zwanzig und neun und zwanzig des esh t Acht und dreißigster Artikel. wbom neunten November achtzehnhundert drei und vierzig bestimnn , Fällen ein, und wird nach Maßgabe der in jenen Paragraphen genf, schäftigen fich nur nen gesetzlichen Bestimmungen bewtrtt. ; Sechs und vierzigster Artikel. 69 . Die Gesellschaft bestimmt den Modus der Liguidation und ie An Reun und dreißig ster Artikel kahl der Liguidatoren , . der 9 Versammlung; lh Die Protokolle der General⸗Versammlungen werden von einem ernennt Lehtere und bestimmt ihre Befugn sse. Notar aufgenommen und von dem Bureau und bon denjenigen anwesen⸗ Achter Titel. den Actionairen, welche es wünschen, unterzeichnet. .
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Die außerorbe ntlichen General ⸗Versammlungen be mit Gegenstaͤnden, die bei der Berufung bezeichnet sind
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uzzchmwch Jun aichazß uabrdpuuaznvii ano joq; Jun 16mpachaꝗ
̃ Schlichtung von Streitigkeiten und Abänderung der r Statuten.
Sieben und vierzigster Artikel.
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Sechster Tit e.
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gtrent leiten, welche die Angelegenheit der Gesellschaft betreffen, z se zwischen * Gesellschaft und a ctionaixen, Vertretern oder .
Béülanz, Dividende und Keservefonds. oder unter den ießzten . selbst, dürfen, mit Ausnahme der m Artikel 7 erwähnten nur durch Schiedsmänner entschie den werd,
von denen jeder Theil einen erwählt. Ein Obmann tritt nur dann hinzu, wenn die beiden Schiebzrihn
Am ein und dreißigsten Dezember jeden 2 wird von der Di, sich innerhalb acht Tagen nicht einigen können. In diesem Falle ernemt rection ein vollständiges Inventar über die gen, Vorräthe und der ich, des Kreisgerichts 6a Bielefeld aus der Zahl der Milglieze Ausstände der ee gef errichtet, in ein dazu destimmtes Register ein desselben den Obmann. — Schlebsrichter und Obmann müssen in Kick. , mit den Belägen dem Verwaltungsrathe zur Prüfung und feld wohnen. est vorgelegt. ; Verzögert einer der streitenden Theile auf die ihm durch einen Nom 2 0 0 THhaler Bei Aufstellung des Inventars werden die Preise der n, . oder gerichtlich insinuirte Aufforderung des Gegners die Ernennung i : ; abrikate und Material⸗Voträthe von der Direction nach dem niedr 1 Schiedsrichters länger als acht Tage, 9 muß er sich gefallen lassen, def
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Vierzigster Artikel.
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aufenden Werthe unter Genehmigung des e, e, festgestellt der andere Theil beide Schiedsmänner ernennt. mobi Anweisung zur Actie M
und berechnet. Wie viel von dem Werthe der Im ien und Mobilien ; 46 r abgeschrießen werden soll, bestimmt der Verwaltungs rath. Das Schiedsgericht hat seinen Ausspruch innerhalb spätestens in . Wochen zu thun. Gegen den schiedsrichterlichen Spruch findet, den Fil Einget . 6 ; ; der R sest ausgenommen, lein NRechtsmittel sigtf. Fär das Vertu tingetragen in das Coupon⸗Register. (Eigenhändige Unterschrift des Control ⸗ Beamten.)
Ein und vierzigster Artikel. der Schiebtrichter find die Bestimmungen der SS. 157 und ff. Thel Titel iI. der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung maßgebend. (trockener Stempel.) Der Ueberschuß aus den jährlichen Einnahmen nach Abzug der Acht und vierzi Artikel. . = — * . r jahrltcen Ausghden bilbet den Fteingekim. 7 t un vieh ger ⸗ N Abänderungen des Statuts konnen in einer General ⸗Versammlun .
In welcher Weise stattgefundene Ausgaben für Neubauten, Maschi. mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden ader vertretene! nen und 21 An 2 oder Anlagen, welche einen bleibenden Stimmen beschlossen werden, wenn ibr allgemeiner Inhalt bei der Ein
2 = 2 zur Beruͤcksi ng kommen, bestimmt alljährlich der Ver⸗ berufung angedeutet war. altungsrath.
z Alle Abänderungen des Statuts bedürfen der landesherrlichen Ge⸗ nehmigung.
.
Zwei und vierzig ster Artikel.
Neunter Titel.
Der , , . bestimmt, wie viel von dem erzielten Rein⸗ ᷣ —
gewinne unter die Uctionaire vertheilt werden soll; es iter jedoch Verhältniß der Gesellschaft zur Staatsregierung
mindestens zehn Prozent des Reingewinnes zur Bildung eines Reserve— . .
. zur Deckung außerordentlicher Verluste zurückgelegt werden, bis Neun und vierzigster Artikel.
, . bon zwanzig Prozent des Betrages der ausgegebenen Die aeg: Regierung ist befugt, einen gommissar zur Kahr . mung des Au — * für beständig oder für einzelne Falle zu .
Ueber die Verwendung des Reservefonds lbeschließt der Verwal- stellen. Hieser Lommisgt ann nicht Lur die Dltrerlion, bie gen
Versammlung oder die sonstigen Organe der Gesellschaft gültig .
tungsrath.
; berufen und ihren Berathungen beiwohnen, sondern aüch jederze
Für die Dauer des Baues der Etablissements, 6 bis zur Eroͤff⸗ den Büchern, Rechnu z ö und sonstigen Verhandlungen in ; ;
n haf Geschäͤftsbetriebes, werden den AUctionatren für die geleisteten. Schriftstücken der Gesellschaft, ihren aaf. und eiten Einsicht nehmen Rave neberger Sp inaτενν⸗ Dividendenschein
Einschüsse 4 pEt. Zinsen pro anno aus dem Actien⸗Kapital vergütet. : — Transitorische Bestimmungen. (trockener ; Stempel) zu der Actie M
Fünfzig ster Artikel.
— . Es wird hierdurch den Mitstiftern der Gesellschaft, Hexren — Die Dividenden sind in Bielefeld an der Kasse der Gesellschaft zahl⸗ imen ien⸗ Carli zu Berlin, — 2 x bar, dieselben können jedoch durch Beschluß des ,, ö 563 — Bielefeld, Der nige empfängt am 1. Junt 185. * diesen Schein an an anderen Orten zahlbar gestellt werden. Fabrikbesitzer H. Ga ssel zu Bielefeld, 6 . der Gesenfschaftskasse in Blelefetd oder an den bekannt zu . Die Dividend n ; und zwar all kn dreien zusammen, so wie jehem für sich allein, in z Stellen die statutenmäßig ermittelte Dividende far das Geschäfts⸗ * 2 ö enden werden ern am ersten Juni gegen Einlieferung der Abwesenheit der Andern, mit dem Rechte der Substitution ure sabr 185. gegebenen Dividendenscheine ausgezahlt. und Volhnacht ertheilt, die landesherrliche Genehmigung der . ; Die Direction. Der Verwaltungsrath. 8 uchen, so wie diejenigen Abänderungen der Statuten und ist g (unterschrift zweier Mitglieder (unterschrift eines Mitgliedes per Vier und vierzig ster Artikel. denselben Kamens der Kontrahenten anzunehmen, welche die per Faesimile.) ; Facsimile. ; rung vorschreiben oder empfehlen wird, und iu ole Abänderungen sollen für sämmtliche Kontratentenn x ; Eingetragen Fol.
Die Dividenden verjähren zu Gu ern n . ; ts beitrete von funf Jah . zu Gunste der Gesellscha nach Ablauf alle in em aßheit . ersten Artikels dieses Statuts benr dem geger em , te verbind ( wörtlich in ; hren, vo Tage ab , an chem dieselben naire eben so rechts verbin lich sein, als wenn sie ch . Eigenhändige Unterschrift des Control⸗Teamten.
zahlbar gestellt find. wärtigen Slatute aufgenommen wären.
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Drei und vierzigster Artikel.