1855 / 60 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2) Bei Erledigung eines Reglerungs⸗ Stipendiums hat mir dle betreffende Königliche Regierung einen Kandidaten zu dem seiben in Vorschlag zu bringen. Wird das Stipendium diesem verliehen, so bleibt er vom Zeitpunkt der Bewilligung bis zur Beendigung seines Kursus am Gewerbe ⸗Institut im Genuß desselben, es sei denn, daß ihm dasselbe aus beson⸗ deren Gründen schon vorher entzogen würde.

Für die Zeit, während welcher ein, von einer Regierung vorgeschlagener Kandidat das ihm bewilligte Stipendium bezieht, ist von dieser ein anderer Stipendiak nicht in Ver⸗ schlag zu bringen. Die Zahl aller Regierungs-Stipendien wird also künftighin 26 nicht übersteigen.

Von der bevorstehenden Erledigung eines Stipendiums wird die betreffende Königliche Regierung im Monat Mai des⸗ jenigen Jahres in Kenntniß gesetzi, in welchem der be⸗ treffende Stipendiat voraussichtlich seinen Kursus am Ge⸗

werbe-Instilut beendigen wird, oder bei unerwartet ein⸗

tretende? Vakanz, unmittelbar nach deten Eintritt. Die Königliche Regierung erläßt dann eine Aufforderung zur Bewerbung um das erledigte Stipendium in dem Amtsblatt ihres Bezirks. ; Zur Begtündung des dium hät der Bewerber, des Gewerbe ⸗Instituts ist, gende Zeugnisse einzureichen: a) seinen Geburtsschein, . b) ein Gesundheits⸗Attest, in welchem ausgedrückt sein muß, daß der Bewerber die körperliche Tüchtigkeit für die prak⸗ tische Ausübung des von ihm erwählten Gewerbes und für die Anstrengungen des Unterrichts im Institut besitze; ein Zeugniß der Reife von einer zu Entlassungs⸗Prü⸗ fungen berechtigten Gewerbe⸗ oder Realschule oder einem Gymnastum; ; . die über seine praktische Ausbildung sprechenden Zeugnisse; ein Führungs⸗Attest; t ein Zeugniß der Srtsbehörde über seine Bedürftigkeit; pie Über die militairischen Verhältnisse des Bewerbers sprechenden Papiere, aus denen hervorgehen muß, daß

Gefuchs um ein Regierungs⸗Stipen⸗ wenn derselbe noch nicht Schüler der Königlichen Regierung fol⸗

5)

die Ableistung seiner Militairpflicht keine Unterbrechung

ves Unterrichts herbeiführen werde. Ist der Bewerber

bereits Zögling des Gewerbe⸗Instituts, so bedarf es der Einreichung der Zeugnisse zu 2., 8, d. und e, nicht. Bei der Prüfung der eingehenden Bewerbungen ist davon auszugehen, daß nur solchen jungen Leuten Stipendien ver⸗ liehen werden können, welche durch ihre bisherigen Leistungen und ihr Talent die Erwartung erregen, daß sie künftig in ihrem Gewerbe Tüchtiges leisten werden und welche durch ihr sittliches Verhalten einer Unterstützung würdig und solcher nach ihren Verhälmissen durchaus bedürftig sind.

Bewerber, die mit einem Zeugniß der Reifé von einer Provinzial⸗Gewerbeschule versehen sind und den übrigen Bedingungen der Aufnahme in das Gewerbe⸗Institut ge⸗ nügen, haben vor anderen Bewerbern den Vorzug. Unter Mehreren entscheidet der Grad der in ihrem Zeugnisse ausgedrückten Befähigung.

ewerber, welche ein Zeugniß der Reife nicht besitzen oder nur das Prädikat: „hinreichend besianden“ bei der Prüfung erworben haben, sind, da Lie im §. 12 D. des Regulativs enthaltene Bestimmung fernerhin keine Anwendung sindet, nicht zu berücksichtigen.

Von früheren Gymnasiasten und Realschülern ist der Nachweis, daß sie die nöthige Uebung im Freihand und Linearzeichnen erworben haben und ein Ornament nach Gyps zu zeichnen, so wie eine einfache Maschine oder ein Gebäude aufzunehmen im Stande sind, noch besonders zu verlangen.

7) Mit dem Antrag auf Verleihung eines Stipendiums sind mir von der Königlichen Regierung alle eingegangenen Gesuche um dasselbe einzureichen.

Die vorstehenden Bestimmungen kemmen in Zukunft mit der Maßgabe zur Anwendung, daß schon im laufenden Jahre aus den⸗ jenigen Regierungs⸗-Bezirken, aus welchen zum 1. Ottober v. J. ein Stipendiat in die III. Klasse des Gewerbe⸗Instituts auf den An⸗ trag der betreffenden Königlichen Regierung aufgenommen worden ist, kein Stipendiat zu präsentiren ist. Diejenigen Regierungen, bei welchen Bewerbungen um ein Stipendium in diesem Jahre zu⸗ lässig sind, werden hiervon im Monat Mai d. J. benachrichtigt werken.

Was sotann die Unentgeltlichkeit des Unterrichts am Gewerbe⸗Institut anlangt, so fehlt es zunächst an einer ge= nügenden Veranlassung, Ausländer und Hospitanten, welche nach * des Regulativs vom 5. Juni 1860 mit Genehmigung Les . r, . Anstalt an Leren Unterricht Theil nehmen können, anner . eines Honorars zu befreien. Aber auch rück=

ich der inländischen Zöglinge, welche den vollständigen Cursus des Gewerbe-Institute durchmachen wollen, empfiehlt es sich, eine Aenderung eintreten zu lassen, da es sich nicht rechtfertigen läßt,“

*

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die Unentgelllichkeit des Unterrichts als Negel festzuhalten, wäh

jungen Leuten, welche für den Besuch des Gewerbe⸗Institute . ständig vorbereitet und zur Zahlung eines Honorars bereit 2 Stande sind, wegen Mangels an Raum und zur Vermeidung n Ueberfüllung der Anstalt die Aufnahme versagt werden muß 9 der hierdurch bedingten veränderten Einrichtung wird sch ö billige Berücsichtigung besonderer Verhältnisse in dazu ginnen Fällen auch künftig immer noch vereinigen lassen. tin

des Unterrichts für Alle, welche sich an demselben betheiligen

mit Ausnahme der Siipendiaten und der berrits aufgenn,

menen Zöglinge schon mit dem Beginn des nächsten ku aufzuheden. Ich will indeß, wenngleich ich die Entre

des Honorars zur Regel zu machen beabsichtige, nicht .

berüchschtigt lassen, daß eine Anzahl junger Leute in der gu.

bereitung für die Aufnahme in das Institut begriffen und on mehr oder weniger vergeschritten ist; daß in der Wahl des Gan ;

der Ausbildung für das Gewerbe die derzeit rücksichtlich der 9

pendien und des Unterrichts im Institute bestehenden Einrichtunn

öfters maßgebend gewesen sein können, und daß eine gleichsehg

Beschränkung resp. Aufhebung derselben Verlegenheiten mit sh

führen könnte. Um diesen möglichst zu begegnen, will ich nich

allrin den Zeitpunkt, mit welchem Unterrichts- Honorar zu zahle ist, hinausrlcken, sondern auch, bis auf Weiteres, jeder der Kön lichen Regierungen überlassen, für ihren Bezirk einen Bewethe vorzuschlagen, welcher für den Unterricht im Institute kein Honan zu zahlen hat. Es werden demnach, bis auf Weiteres, neben de

Regierungs-Stipendien auch 26 Unterrichts-Freistellen bestehen.

Ich bestimme daher, unter Aufhebung des §. 11 des Negilz— tivs vom 65. Juni 1850, hierdurch Folgendes:

1) Für den Besuch des vollständigen Cursus einer Klasse de Gewerbe⸗Institus ist vom 1. Oktober 1856 ab ein Honor von 40 Rthlr. jährlich in Quartalraten praenumerando an die Kasse des Gewerbe⸗Instituts zu entrichten. ,

2) Hospitanten zahlen für jede Vorlefung, zu welcher sie zuge—

lassen werden, ein Honorar von 4 Rthlr. pro Semester sir

jede wöchentliche Stunde.

Unentgeltlichen Unterricht im Gewerbe-⸗Institute erhalten;

a) diejenigen, welche vor dem 1. Oktober 1856 in dit An— stalt aufgenommen sind;

b) die Stipendiaten;

c) diejenigen, welchen auf den Antrag der Königlichen Re⸗ gierungen Unterrichts⸗-Freistellen bewilligt werden;

d) diejenigen, welche der Direktor des Gewerbe⸗Insitut wegen nachgewiesener Bedürftigkeit von der Entrichtum

des Honorars entbindet.

4) In Beziehung auf die Anmeldung und Begründung der An träge auf Verleihung einer Unterrichts⸗-Freistelle (Nr. Z, Lil. c. finden die oben in Betreff der Stipendien gegebenen Bestin⸗ mungen Nr. 2 bis 7 ebenfalls Anwendung.

Berlin, dem 5. März 1855.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

An sämmtliche Königliche Regierungen

(einschließlich Sigmaringen).

3)

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ un? Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Die Berufung des Kandidaten des höheren Schulamts, Ern Richard Theodor Röttger, zum ordentlichen Lehrer an de Realschule zu Perleberg ist genehmigt worden.

Akademie der Künste.

Akademische Preisbewerbung für Architekten.

Die diesjährige große akademische Preisbewerbung ist für Al, chitekten bestimmt. Indem die Akaremie einheimische befihigl Baubeflissene, insbesondere ihre Schüler, so wie die Schi⸗ ler der Königlichen Bau-Akademie zur Theilnahme an die ser Konkurrenz auffordert, deren Preis in einem Stipen⸗ dium von jährlich 750 Thalern zu einer zweijährigen Ehn g reise bestehen wird, macht sie den betreffenden jungen Fün lern bemerklich, daß die Meldungen der Theilnehmer unter ö. bringung genügender Studien-Zeugnisse bis zum 2. Juni d. . Mittags f? Ußr, bei dem Direl forium er Afabemie de; n persönlich erfolgt sein müssen, indem die vorbereitenden he , deren Nachholung unmöglich ist, am 4. Juni beginnen. Vie 5 erkennung des Preises erfolgt am Geburtsfeste Sr. Majestãt Königs in öffentlicher Sitzung der Akademie.

Berlin, den 9. März 1855.

Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste. Professor Herbig, De. E. H. Toel ken, Vice⸗Direktor. Secretalr der Akademie *.

Es würde keinem Bedenken unterliegen, die Unentgeltlicht

it

Finanz⸗Ministerium. Haupt⸗Verwaltung der Staats schuld en.

Liste der aufgerufenen und der Königlichen Kon⸗ role ber Staa tspapie veim Rechnungsjahre 1854 als gerichtlich mor tifizirt nachgewtesenen Staatspapiere.

J. Staats ⸗Sch uldsch eine.

Lit. A. Nr. 4923. 9232. 13.657. 20.55. 2, 672. Lin. B. Nr. 2313.

1

Litt. D. Nr. 832. 13,224.

Litt, E. Nr. 6672 /d. 6849.

1000 Nthlr. 3500 Rthlr. 3400 Rthlr. 35309 Rthlr. 200 Rthlr. 100 Rt lr. t. H, J , . f 1 hig. ißi cs / J. isl / 6. 153, is a. ,, 37. ie r 189 865. 199115. 195.854. 195 316. 196,941. 204, Ag. 1 hethit: Lin. G. Nr. S5 2929. S839. 4162. 1455395. At 3er. ia, 133. 1873. ig 65. ig ß. ss, T gb. ö, ga. 20st zB äi „]. zz, 1365. zz 19. z3 493. 411 0 20. 47645. zz JRithir. Tir. IJ. Nr. 6.735. w.iß9ö / 16. 25.093. 26s 90, 23]. khr n, i, ö gog. l dis, äs, s, nm, s ia /o d öösdhr. Shföz. zäsitf. zs ict ö iz, Fisßzß. Si, zi.

Schuld ver schreibungen der freiwilligen Anleihe vom i 8 Jahre 1848.

io0 Rihlr. Litt. C. Nr. 1394. 1395. 20,779. 20,180. 20,181.

bd. 323863. 20 Rthlr. Liti. E. Nr. 13.907. 13,972. 15 Rithlr. Lit. E. Nr. 6675. . Nie derschle sisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Stamm⸗Actien. Rr. A, 452 über 100 Rthlr. Berlin, den 14. Februar 1855.

Königliche Kontrole der Staatspapiere. Klemm. Hehlen. Schacko.

lbb

Angekommen: Der General⸗Major und Eommandeur der zen Garde⸗Infanterie⸗Brigade, von Kropff, von Braunschweig.

Berlin, 10. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ fnitzst geruht: der Freifrau Karoline von Wimmersberg uf Silbitz die Erlaubniß zur Anlegung des von der Königin von hien Majestät ihr verliehenen Theresten⸗Drdens zu ertheilen.

personal Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

Ernennungen, Befsrderungen und Versetzungen.

Den 22. Februar.

Bar. v. Puttkamer, Hauptm. vom 2. Artill⸗Regt, unter Be⸗ ing in seinem Verhältniß als Adjutant bei Sr. Königl. Hoheit dem lief der Artillerie, zum Mitgliede der Artillerie⸗Prüfungs⸗ Kommission männt. v. Schöning, Pr. Lt. vom 3. Drag. Regt. in seiner Eigen⸗ hat als Adsutant von der 3. Div. zum Gen.⸗Kommando des V. Armee— luhs bersetzt. m b. Los J., Sec. Lt. vom 3. Hus. Regt, als Adju⸗ ut jur 3. Diviston kommandirt.

Den 24. Februar. b. Ow stien, Sec. Lt. von der 3., zur 1. Ingen. Insp. versetzt.

Den 27. Februar. . Schon, Oberst und Commandeur der 18. Inf.⸗Brig., gestattet, nem jetzigen Dienstverhältniß die Uniform des 2. Inf. Regts. zu ten, und soll derselbe bei diesem Negiment à la suite geführt werden.

Militair⸗Aerzte. . Den 24. Februar.

; Dr. Klatten, Ober- Stabs- und Regts. Arzt vom 40. Inf. Regt. le. Hus. Regt. versetzt. De. Baltes, Stabs- und Bats.⸗Arzt vom je ö. 25. Cdiw. FRegts, zum Sber⸗Stabs u. Regts.⸗Arzt des 40. Inf. ts, mit Hauptmanns? Rang, De. Steinbicker, Assistenzarzt bom

a Regt, zum Stabs und Bats.⸗Arzt des 2. Bats. 25. Low. Regts.

*

d . Den 27. Februar.

K. Assistenzarzt vom 2. Aufgebot des 3. Bats. 21. Ldw.

der Abschied bewilligt. M ilit air⸗Beam te.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums: K Den 23. Februar. . 4 n, ried rich, Sekretarlats-Applitant, unter Verseßung bon der Mili⸗ natg⸗ utend. des VI., zu der des V. Armee⸗Corps, zum Intend. Sekreta⸗

Assistenten ernannt.

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439.

ir , Rr ohr, fz. 6 zat. 20 74/6. 38, 519.

Den 26. Februar. Bormann, Intenb.⸗Refexendar von der Milit. Intend. des IV., zu der des J. Armee⸗Corps ber * . . Den 77. Februg— Richter, Intend.⸗Assessor bei der Milit.⸗ Corps, die behufs Uebertritts zur Marine⸗Verwa lassung aus dem , ,. ertheilt.

tend. des V. Armee⸗ ng nachgesuchte Ent⸗

Den 28. Februgr. a guet, Ober⸗Gerichts-Auskultator, zum Intend.Referendar bei

der Milit. Intend. des J. Armee⸗Corps ernannt,

Nichtamtliches.

Preußen. Charlottenburg, 9. März. Se. Majestät der König hielt gestern i rg in Herr e en he f rath, ab, Am Abend begaben Sich Se. Majestät und Ihre Majestät die Königin nach Berlin, um der Einsegnung der Leiche der verewigten Ober⸗Hofmeisterin, Gräsin von Brandenburg, in der n, beizuwohnen. ö.

10. Marz. e. Majestät der König geruhten gestern den Kaiserlich russischen General-Adbjutanten 28 * zu 6 und aus dessen Händen ein eigenhändiges Schreiben des Kalsers Alexander Il, entgegen zu nehmen. Der General von Grünepald und der General Graf Benkendorf wurden zur Kang n Tafel gezogen.

Aachen, 8. März. Die Aachener und Münchener Feuer⸗ Bersicherungs - Gesellschaft hat einen Beitrag von 56990 Rthlrn. zur Unterstüͤtzung der Ueberschwemmten in den Rhein⸗Niederungen geleistet und zur Vermehrung der Natural ⸗Vertheilungen von Suppen und Brod an verschiedenen Orten des preußischen Staats die Summe von 10,090 Rthlrn. bewilligt. (Aachn. Ztg.)

Hannover, 7. März. Zur Kondolenz und Gratulation wegen des Ablebens des Kaisers Nikolaus und des Regierungs= antrittes Alexanders Il. wird seitens unseres Hofes heute eine Ge⸗ sandtschaft nach Petersburg abgehen. Es ist zu dieser Mission der Prinz Bernhard von Solms - Braunfels, welcher zu dem Zwec per Telegraph hierher berufen wurde und gestern eingetroffen ist, auserwählt. Die Herren Oberst⸗Lieutenant von Sichart und Ritt⸗ meister von Reizenstein werden denselben begleiten. Die frühere Angabe, wonach der General der Infanterle, Halkett, mit der obigen Sendung betraut sein soll, können wir als irrthümlich bezeichnen.

sen. Wie das „Dr. J.“ ver⸗ nimmt, begiebt sich der Ober- Stallmeister und General Adjutant Sr. Majestät des Königs, General- Lieutenant von Engel, im Allerhöchsten . nach St. Petersburg, um in Folge des Ab⸗ lebens Sr. Majestät des Kaisers Nikolaus dem Kaiserlichen Hofe die Kondolenz- und beziehentlich Beglückwünschungsschreiben Sr. König⸗ lichen Majestät zu überbringen.

Altenburg, 7. März,. Se. Hoheit der Herzog haben be⸗ hufs einer ärztlichen Consultation elne, indessen nur auf wenige Tage berechnete Reise nach Hamburg angetreten. (. 3.)

Frankfurt a. M., 8. März. Die gewöhnliche Don⸗ nerstage- Sitzung des Bundestags ist heute ausgefallen. (Fr. J.)

Württemberg. Stuttgart, 7. März. Die Abreise des Prinzen Hermann von Sachsen-Weimar nach Petersburg ist heute Vormittag über Bruchsal und Frankfurt erfolgt. Ter⸗ selbe nahm auch die Kondolenz-Adressen beider Kammern für den Kronprinzen und die Kroönprinzessin mit. (Fr. J.)

J. März. Der Prin; Friedrich von Württemberg wurde zum Commandeur des achten Bundes-Armee⸗Corps ernannt. Gestern hatten die Kriegs⸗-Minister von Württemberg, Baden und Hessen eine gemeinsame Konferenz in Heidelberg. (Tel. Dep.)

Baiern. München, 8. März. Sicherem Vernehmen nach hat Se. Maj. der König den K. Kronoberstpostmeister Herrn Fürsten von Thurn und Taxis beauftragt, sich als außer⸗ ordentlicher Gesandter nach Petersburg zu begeben, um dem Kaiser und der Kaiserin Wittwe im Namen Sr. Majestät zu kondoliren und den Kaiser Alexander 1I. zur Thronbesteigung zu beglück⸗ wünschen.

In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten wurde den Nachweisungen über den Staatsaufwand für das Militair in den Jahren 1849 /52 die Genehmigung ertheilt, aus⸗ genommen die Position für Militair-Pensionen und Medaillen⸗ Zulagen, bezüglich welcher die Anerkennung verweigert worden ist.

Desterreich. Wien, 7. März. Fürst Gortschakoff hat heute dem Grafen Buol⸗Schauenstein amtlich notifizirt, daß seine Vollmachten für die Friedens Konferenzen durch Ten Kaiser Alexander 11, seinen erhabenen Hexrn, erneuert seien. Der Kaiser von Oesterreich hat gestern Lord John Russell und Herrn von Titoff in besonderer Audienz empfangen. ö .

Pesth, J. März. In den Appartements Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzheizogs Karl Ferdinand hat heute um 4 Uhr Nachmittags die h. Taufe des neugeborenen Erzherzogs stattgefunden, welcher die

¶Wes. Ztg.)

Sachsen. Dresden, 8. März.

Namen: Franz, Joseph, Maria, Karl erhielt.