1855 / 62 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

452 Berliner Börse vom 12. März 1855.

mtllcher Wechsel. Fonds- und Geld- Cours.

Eisenhahn · Actien.

hriet. ; Berl. Sud olsen.

do. do.

Pfandbriefe. kur- und Neumãrk. Ostpreussisehe Pommersche

ö Posensche. . . ...... . do. sSehlesische

Vom Staat garantirte Lit. B

ö Westpreuss

V echsel- O iV .

Amsterdam dito Hamburg...

ꝛris z300 r. Wien im 20 Fl. F. 180 E. 50 Fl

Rentenbrie fe. Kur- und Neumärk. Pommersche Posensehe Preussische

Rhein- u. Westph.. Si chsische Schlesische

Pr. Bk. Anth. Scheine

Friedrichsd'or Andere Goldmünzen

pri d sidd. . ioo Fi] Petersburg 100 8. R

Ce e T t T N . 332 22 ***

Fon s- Co,.

Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1850 dito von 1852 dito von 1854 dito von 1853 Staats- Schuldseheine. ..... l brimienseh. d. Sechdl. A 50 Th. Pram. - Anl. v 1855 à 100 Thlr. Kur- und Neum. Sehuldversehr.“

geld. It. Brlef.

1

S1IEIIII

Aachen-Düsseld. . . . do. Prioritäts- do. II. Emission Aachen-Mastrieht .. do. Prioritäts- Berg. Märkische... do. Prioritäts- do. do. II. Serie Berl. Anh. Lit. A.u. B. do. Prioritats- Berlin - Hamburger. do. Prioritäts- do. do. II. Em. Berlin Pots d. Magd.

do. Prior. hi ü do. do. Lit. 6. do. do. Lit. D. Berlin- Stettiner. . . . do. Prior. OQblig. Bresl.- Schw. - Freib. Brieg Neisse Cöln- Mindener

do.

do. do. II. Em.

Prior. Oblig.

1 do. III. Emission Dortm. Soest Prior.

Düsseldorf - Elberf.. do. Prioritits- do. Prioritats-

Magdeb. Ialberst. .

Magdeb. Wittenb.

rie 81

c

do. Prioritits- Niederschl. Märk. .. do. Prioritats- do. Conv.Prioritäts- do. do. III. Ser. do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. Oberschles. Lit. A. do. Lit. B. do. Prior. Lit. A. do. Prior. Lit. B. do. Prior. Lit. D. do. Prior. Lit. E. Prinz Wilh. (Steele- Vohwinkel) do. Prioritäts- do. Rheinische.

vdo. (Stamm-) Erior.

6Ruhrort-Cref.-Kreis

do. Prioritäts- do. II. Serie.. Stargard-Posen. . . de Prioritats- Thüringer do. 5 Wilh. B. (Cosel-· Mdbg.) do. Prioritits-

8 * 9.

5 II. Serie.. 5 1 do. Prioritts-Oblig. 4 do. vom Staat Bar. 3; 9

Gladbacher ...... 3

rior. 0Obiig. 4;

2 .

J J 3 1

1

1

Nicktamtliche Mltirungen.

Li. kries. Geld. Brief. In- und ausländ. Ausl.

Prioritäts- KEisenb. - Stamm-

Actien. Actien und Quit- tungsbogen.

Amsterdam - Rotterdam Cracau-Oberschlesische Nordb. rie dr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de Est

do. Samb. et Meuse

Amsterdam - Rotter dam Cöthen- Bernburg Frankfurt- Hanau Cracau-Oberschles. .... Kiel Altona Livorno-Florenp...... Ludwigshafen - Bexbae hien r dre gehafen. 9 Mecklenburger

Nordb. (Friedr. Wilh. 4 Larskoje - Selo pro St. ke.

Cass. Vereins - Bk. -Act.

ü 3 3 1 1 J 1 1 .

8811 ö 13311114111

811 11IIè11

Geld.

Ausländ. Fonds.

Weimar. Bank Braunschw. Bank Oesterreich. Metall.. . . do. do. Bank-Actien.. do. National - Anl. do. 1854 Pr. Anl. 4 Russ. Hamb. Cert. . 6 Stiegl. 2. 4. Anl. . 5. Anl. 4 V. Rothschild Lst. 5 Engl. Anleihe... 4 Polin. Schatr-Obl. 4 ge n L,. do. L. B. 260 El.

PFoln. neue Pfandbr. ... 4

8185

D

118321851118

do. neueste III. Emiss. do. Part. 500 FI.. .. do. do. 300 EL. .. Schwed. Qerebro Pfdbr. Ostgothisehe do. ge n. Engl. Anleihe. Sardin. hei Rothschild Hamb. Feuer-Kasse. .. do. Staats -Präm. - Anl. Lübecker Staats- Anl.. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. rr, . 86 FI.... Schaumburg - Lippe do. 25 i . Span. 39 inl. Schuld. o. 1 à 32 steigende

ILls. Bries. Cet . dh

*

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1

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1

Prim. Anl. v. 1855 2 100 Thlr. 10535 a d gem. Dũsseldors- Elberfelder S5 a S6 gem. Stargard Posen S835 a S3 gem.

Bergisch Märkische 7i5 a 71 gem.

Thäringer 1017 2 101

Herlin, 12. März. Course an heutiger Börse von Neuem schäft in Preussischer Prämien- Anleihe, handelt, sehr umfangreich.

F

Bei gänstiger Stimmung stellten sich die besser, eben so war das Ge-

welche von 1055 3 1053 ge-

ber., Br. u. G., Mai- Juni 31 Rihlr. Br., 306 G., Juni

Br., 314 ber. u. G.

Weizen ohne Umsatz. Spiritus behauptet.

ändert.

Roggen billiger verkaust.

Berlin- Anhalter Liit. l. u. B. 132 2 za] gen gem. Kurh. Pr. Obl. 40 Thlr. 35 a 3b] gen.

Jali Il Rühl.

Rüböl unvet-

K erliner Getreidebßörgse vom 12. Märæ.

Weinen loeo 84 94 Rihlr.

Roggen loco 82 S6pfd. 61 6335 Rihlr. pr. S2psd. ber., Mãrꝛ 598 59 Rihlr. bez Br. u. G., März - April 58 Rihlr. ben. u- G., 58 Br, Frühjahr 58 Rihlr. ber, Br. u. G., Mai- Juni 573 - 4 Rihlr. ber. u. Br, 5743 6.

Gerste, grosse 46 49 Rthlr.,

Hafer loco 29 - 32 Rthlr., Frühjahr, 50psd. 32 A8pfd. 31 Rihlr. Br., 305 G.

Erbsen, Koch-, 60 64 Rthlr., Futter- 58 - 62 Rthlr.

Küböl loco 15 Rihlr. Br., 144 ber,, 145 G., März 15 Rthlr. Br., 143 G., Mãraz- April 143 Rihir. Br, 145 G., April-Mai 145 Rihlr. Br., 145 ber, 1435 G.

Leinöl loco 144 Rihlr. Er, 143 G., April-Mai 14 Rihlr. ber. u. Br.

ber, mit Fass 303 Rihlr. ber.,

Spiritus loco ohne Fals 303 Rthlr. Mvrn, Mãra - April 304 Rihlr. Br., 308 ber., 30 6, April - Mai 30 KRihlr.

kleine 40-410 Rthlr. Rihlr. Br., 3143 G.,

Berlin, Druck und

Kreslald, 12. März, 1 Uhr Minut. Nachmittags. Oesterreichische Banknoten 785 G. Ok erschlesische

d. Staats- Anzeigers.) Actien 114 G., Lit. A. 1943 G. Brieger Actien 658 Br. 134 Br.

Getreidepreise: Roggen 75 - 88 Sgr-

pr. Eimer zu 60 Quari bei Stettim, 12. März, Weizen 84 88 ber., Mai- Juni b Rüböl 163 gefordert, April-

Staats - Anzeigers.

56 63, Frühjahr 56 ber., tus 1235, Frühjahr 12 bez. September Oktoher 135 G. u. Br.

Krakauer Obligatio

neuer Emission 1051 Br. Oberschlesische Actien Kosel- Oderberger 1565 Br., nen 81i§5 G. Weinen, weiss. 67 113 Sgr. gelb. 69 -= 108 de Gerste 61 - 71 Sgr. S0 pCi. Tralles 133 Rrhlr. Br Uhr 11 Min. Nachmittags.

Lit. B. 161

Hafer 38

F ũlijahr 85

Redaction und Rendantur: Schwieger.

(Nudolph Decker.)

47 8gr.

(lel. Den Freibumßt Actit G. Nein

neuer Emisslt

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Tel. Dep. 89. Rogge

G. Juni - Juli 67 G. Spin

Ma 143 6.

Verlag der Königlichen Geheimen Sher. Sofbuchdrutkerer

Polizei⸗ Behörden sowohl von der

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Gk osgs kl 2 2 s . 514 * 6. l⸗ 3 6 R A1 * Gn L M,,

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21 = , , man Das Abonnement beträgt: 1 M . ö ür das vierteljahr

n Theilen der monarchie 1 Ine. Preis- Erhöhung.

Aue Pest - Aunstalten des An- und Auslandes nehmen Gestellung an, sür gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anjeigers:

Mauer ⸗Straste Nr. S4.

M 62.

Berlin, Mittwoch den 14. März

Ge. Maiestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaufmann Gustav Schmidt zu Görlitz den Rothen gdler-Orden vlerter Klasse zu verleihen; und

Den Staats -Anwalt Gropius zu Breslau zum Ober⸗ Staatsanwalt bei dem Appellationsgericht in Naumburg zu er⸗

nennen.

Berlin, 18. März.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen ist nach Coblenz abgereist.

V

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Cirkular-Erlaß vom 7. März 1855 betreffen d

die bei Konzessionirug von Dampfmaschinen und

sonstigen mit Feuerung verbundenen Anlagen im

Interesse der Nach bar⸗Grundstücke zu treffenden Einrichtungen.

CEirkular⸗Verfügung vom 17. Juni 4853. (Staats⸗Anzeiger Nr. 17.

S. 1251)

Um den Beschwerden wegen Belästigung durch den Rauch ge⸗ werblicher Anlagen wirksam vorzubeugen, wird die Königliche Re⸗ gierung in Verfolg der Cirkular⸗ Verfügung vom 17. Juni 1853 . angewiesen, bei allen gewerblichen, mit größeren

euerungen versehenen Anlagen, zu denen nach §. 27 der Hewerbe-Srdnung die Genehmigung derselben erforderlich ist, nicht bloß im Falle ihrer Neu? Einrichtung, sondern auch dann, wenn wegen Veränderung der Betriebsstätte nach 5. 36 ibid. Ihre Genehmigung nachgesucht werden muß, in die zu ertheilende Genehmigung überall die in jener Verfügung vorgeschriebene Bedingung wegen Einrichtung der Feuerungs⸗ Anlage dahin aufzunehmen; . daß Unternehmer verpflichtet sei, durch Einrichtung der Feuerungs⸗ Anlage oder dabei anzuwendende mechanische Borrichtungen, wie durch Anwendung geeigneten Brennmaterials und durch same Bewartung auf Rauchs hinzuwirken, daß Unternehmer auch, fall sich ergebe, daß die h Einrichtungen nicht genügen, um Belästigungen oder eschädigungen der benachbarten Grundbesitzer durch Rauch, Ruß u. s. w. zu verhüten, gehalten bleibe, solche Abänderungen in der Feulerungö-Anlage und in dem Betriebe, wig in der. Wahl des Feuerungsmaterials vorzunehmen, welche zur Beseitigung der Be⸗ lästigungen und Beschädigungen besser geeignet sind.

Außer den im 5. 27 ver Gewerbe⸗-Ordnung bezeichneten An⸗ 71 bei denen Turch die dafür erforderliche landespolizei⸗ liche Genehmigung auf die Erreichung jenes Zweckes hinge⸗ wirkt werden kann, kommen aber noch viele andere gewerbliche Anlagen in Betracht, welche mit größeren : werden, und durch den dadurch verursachten Rauch das Publikum und die Nachbarschaft in hohem Grade belästigen können und erfahrungsweise häufig belästigen, wie 8 B. die Bäckereien.

a nach den bestehenden baupolizeilichen orschriften den Orts⸗ Anlegung als von der Abände⸗

sorg⸗ eine möglichst vollständige Verbrennung des

Feuerungen betrieben

wontlschkeit für Uebertretungen

rung derartiger Feuerungen Behufs des Bau⸗Konsenses Anzeige zu machen ist, so erhalten dieselben hierdurch Gelegenheit, zu prüfen, ob von jenen Feuerungen eine erhebliche Belästigung des Publikums und der Nachbarschaft zu erwarten sei. In diesem Falle ist dem in Rede stehenden Uebelstande wirksam entgegenzutreten. Es ist daher die besondere Aufmerksamkeit der Orts⸗Polize⸗Behörden auf diesen Gegen⸗ stand zu richten und ihnen die Anweisung zu ertheilen, in den vor⸗ bezeichneten Fällen die Vermeidung lästigen Rauchs durch die ge⸗ dachten Feuerungs⸗Anlagen bei Ertheilung des Bau⸗Konsenses durch die geeigneten Verfügungen sicher zu stellen. Sofern in Bezug auf vie Einholung dieses Bau⸗Konsenses die bestehenden Vorschriften ungenügend sein sollten, ist deren Ergänzung auf Grund des Ge⸗ . vom 11. März 1850 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 265) einzu⸗ eiten.

Die Königliche Regierung hat hiernach das Erforderliche zu veranlassen. ;

Berlin, den 7. März 1855.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

An sämmtliche Königliche Regierungen. Abschrift erhält das Königliche Polizei⸗Präsidium zur gleich⸗ mäßigen Beachtung. Berlin, den 7. März 18655.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

An ; das Königliche Polizei⸗Präsidium hier.

Justiz⸗ M inister ium.

Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 23. November 1854 betreffend die Frage, wer unter dem im §. 8 des Regulativs vom 9. März 1839 über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken erwähnten „mit Vollmacht ver sehenen Vertreter des Fabrikherrn“ zu verstehen sei, und das Verfahren gegen freiwillig erscheinende und sich dem Verfahren unterwerfende Kontra⸗ venient en.

Gesetz vom 16. Mai 1853. (Staats⸗An zeiger Nr. 125. S. 843.)

Der Fabrikbesitzer S. zu M. wurde auf den Antrag des pelt e gude. i. das Polizeigericht gestellt, unter der Beschuldi⸗ gung, den Vorschriften der S8. 2 und 4 des Gesetzes vom 6. Mai 1853 zuwider, mehrere Kinder vor vollendetem vierzehnten Lebensjahre täglich mehr als sechs Stunden in seiner Fabrik, und ein Kind unter sechzehn Jahren überhaupt daselbst beschäftigt zu haben, ohne sich von dessen Vater oder Vormund das Arbeitsbuch einhändigen zu lassen. S. bestritt die der Beschuldigung zu Grunde liegenden Thatsachen nicht, führte aber zur Vertheidigung an, daß nach §. 8 des Regulativs vom 9. Marz 1839, zu welchem das Gesetz vom 16. Mai 1853 nur eine Ergänzung sei, die Verant⸗

der vorliegenden Art den Fabrik⸗