1855 / 62 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

155 15 Nachweisung

4 herren nicht unbedingt, sondern jhn oder seinen mit Bollmacht en ist, noch daß der PVolizei⸗-Anwalt irgend welche Ann ver ehenen S c er in der Person des Karl H., in Betreff des H. vor Gericht genommen hat; z wann. 9 9. w a k ne, w 2. * habe, dem er zur daß mithin der Polizei= 363. indem er unter diesen Un Ehifffahrts - Frequrnz auf dem neuen Schifffahrts und Loulsenstäͤdtischen Kanale, so wie der von den Schlffs⸗ Gefäßen und Floß= me, w . verselben, den den freiwillig erschienenen H. in Betreff der fraglichen lieben. hölzern erhobenen Schleusen⸗ und Brückenaufzugsgelder für das Jahr 1864 in Vergleichung mit dem vorhergehenden Jahre.

22 Arbelter, so wle zur Leitung der Beschäftigun Vo —— . 3 . daß durch diesen auch f Arbeiter tung aburtheilte, seine Macht überschritten und die Artikel 1. un * angestellt worden seien. Der Polizei⸗Richter legte dem Beschuldigten 145. der Kriminal⸗Prozeßordnung verletzt hat; . ; im Jahre im Jahre J mithin im Jahre 168 den besfallsigen Beweis auf und erachtete denselben, dem st durch Zur Sache selbst: . 13a ; in die Zeugenvernehmung für erbracht. Vor dem Polizel⸗Richter war In 7 daß der Fabrikant S. durch die Verhandlun— 23 n 18653 mehr weniger zugleich, jedoch ohne Vorladung und ohne daß jetzt oder später gen vor dem Polizei⸗-Richter der ihm zur Last . Uebertrt⸗ . Stud Stück Stuck irgend Antrãge gegen ihn genommen wären, auch der Werkmeister tung überführt ist, in Betreff des H. aber der Polizei⸗Richter mi ; 2 ; Karl H. , und hatte erklärt, daß er von dem Beschuldigten einer Beschuldigung ö 9 Uebertretung nicht befaßt war; ü ; ; die fragliche Vo 2 i . 1 en ,, aer m, k 0 1 a . . 34 . angenommen und beschäftigt habe un wegen der dadurch be⸗- vernichtet das Königliche Ober Tribunal Senat für Stras— n Fahrzeugen passirten: =

= Uebertretung dem Urtheilsspruche des r, frei⸗ sachen, zweite 6 6 das Urtheil des Königlichen wa. an Fahrzeug en pass i , . überhaupt 3 j 7 willig ae, ,. er rr, een demn . 2 en. zu 1. 7 * a . ) 2 . Beischreibun p 9 k R ̃ rei und verurtheilte den H. mit Anwendung der erwähnten Ger des gegenwärtigen Urtheils am Rande des vernichteten, und in .

ö 66. zur . von neun Thalern event. fünf Tagen Gefängniß Sache selbst aus den angeführten Gründen, und nach Einsicht 3 ö. i ,, n , ,, . 9 2 823 ; . .

und zu den Kosten. . S. S. des Regulativs vom 9. März 1839 und des Artikels 15 dd 6 . j

In dem Urtheil wird —— Das Gesetz vom 16. Mai der Kriminal⸗Prozeßordnung verurtheilt das Königliche Ober⸗Lri= überhaupt 29.962

1853 verweise auf den §. 8 des Regulativs vom 9. März 1839; bunal den Beschuldigten S. zu einer Geldbuße von neun Thalem . . das letztere wolle entweder den Fabrilherrn oder dessen Stellver⸗ im Unvermögengfalle zu sechs Tagen Gefängniß, und in die Kostn, durch die untere Schleuse treter bestraft wissen; hier falle die Uebertretung dem Werhmeister und erklärt in Betreff des H. das Polizeigericht mit der Beschul wh) ausgegangen: r durch die obere Schleuse H. als Stellvertreter allein zur Last, und dieser sei freiwillig er⸗ digung gesetzwidriger eschäftigung jugendlicher Arbeiter nicht befaßt.

schienen und habe sich zu der Uebertretung bekanyt. (Unterschrift.) 1 überhaupt 42, 122

Von Seiten des 1 2 a n 1

niß der Cassations⸗Rekurs ergriffen, und derselbe in Betreff des an Fahr zeugen sind eingegangen: 331 S. auf Verletzung des §. 8 des Regulativs vom 9. März 1838, 53 ; gen: f Scheer, weh anf erleben ers gem ä, 4lgeln täüß Ertenntuiß des Königlichen Gericht stzofes zu Fir beer er ed err 33. J. der Kriminal- Prozeßordnung, so wie auf Machtüberschreitung ge⸗ Entscheidung der Kompetenz -Konflikte vom Tten . ond gründet. Der Vorschrift des 8. 8 lege der Polizeirichter einen un⸗ Oktober 1854 daß über die Verpflichtung der davon: richtigen Sinn bei. Diese Gesetzstelle habe nur den Fall vor Augen, Eisenbahn Gesellschaften, die benachbarten haben im Kanal aus resp. eingeladen ö wo nach den eigenthümlichen Verhältnissen die Leitung oder Beauf⸗ Grundbesitzer gegen Gefahren und Nachtheile in sind direkt durchgegangen 1447

sichtigung einer Fabrikanlage dem Eigenthümer entzogen sei, wie . i im Falle e Minderjährigkeit, «der, wenn der Eigenthümer der Benutzung ihrer Grundstücke zu sichern, der beladen 3, 136

1 dem Etabl e, entfernt, 4 a m, e 4 Rechtsweg unzulässig sei. ; w. bei der oberen Schleuse err er anvertraue, während er sel er Verwaltung frem ; , , . ,, 3 . bleibe und baher von Zurechnung in jener Beziehung nicht die Erkenntniß vom 25. Juni 1853 (Staats⸗Anzeiger Nr. 220 S. löö) zusammen. 33334 Rede sein könne. Ein solches Verhältniß walte hier nicht ob, da Auf den von der Königlichen Regierung zu Orgel erhobenen davon: .

der ꝛc. S. das fragliche Etablissement selbst leite. Die des- Kompetenz⸗Konflikt i t haben im Kanal aus⸗ resp. eingeladen.... ...... ... ...... fraglich ss selbst Kompetenz- Konflikt in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu gad bir rrt darch sen angel 8 2636

halb begründete Verantwortlichkeit desselben falle durch Verwendung Beuthen anhängigen Prozeßsache ꝛc. 2c. erkennt der Königliche Ge⸗ eines Werkmeisters für den erwähnten Zweck nicht weg. Der Be- richts Inischei ö ür Recht: sters f hnten 3 cht weg richtshof zur Entscheidung der Kompetenz-Ksonflikte für Recht: daß an ze he eren fc e ne men,, 2M]

riff der Stellvertreter im §. 8 a. a. S. sei hiernach ein in dieser der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig und der erhobene rt beschränkter, sonst würde man das Geseß selbst durch Bestel! Kompetenz- Konflikt daher für begründet g. . Von ee lung von Personen, welche die Arbeiter enge r, im Wesentlichen wegen.

, . machen können, und zu einer Schließung von Fabriken, Gründe. in Betreff welcher solche Uebertretung dreimal stattgefunden, gar Derjenige Theil des Klage⸗- Antrages, gegen welchen der von 800 f.

er unteren Schleuse 45 2,855 4999

2. bei

nicht gelangen können. Denn die Vollmacht würde sich jedesmal der Königlichen Regierung zu Oppeln am 21. März d. J. erho—= ö auf einen anderen Arbeiter übertragen lassen. Was den 2c. H. be⸗ bene n n, , dern mn , geht dahin: vr dr, b. bei der oberen Schleuse .

treffe, so habe derselbe auf sein freiwilliges Erscheinen und auf zur Ausführung einer zum Schutze des Grundstücks der Klägerin 309 348

seine Crklärung allein nicht abgeurtheilt werden dürfen, gegen Schnee⸗ und Regenwasser geeigneten Vorfluths-An⸗ und in dieser Hinsicht verletze daher das angefochtene Urtheil die lage zu verurtheilen, welche 9 ö . 3 ki, Rthlr. s9r 7 Rthlr. sgr. p zitirten Gesetze. Der Antrag geht auf Vernichtung des Urtheils durch den Bau der der Verklagten gehörigen, durch die Feldmar 6 er, gr. pf. ar. seinem ganzen Juhalte nach, und in der Sache selbst auf Ver! C. führenden Pferde⸗Eisenbahn nöthlg geworden ist. Nach 5. 1 ö bei der unteren Schleuse 10,399 2938 29 26 urtheilung des S. zur Geldbuße von neun Thalern auf Grund des Eisenbahn⸗Gesetzes vom 3. November 1838 sind die Eisenbahn— a. an Schleusengeldern bei der oberen Schleuse 35 5 361 74 J der S5. 2 und 4 des Gesetzes vom 16. Mai 1863. Die Beschul⸗ Gesellschaften allerdings zur Einrichtung und Unterhaltung aleer * bei der unteren Schleuse 1, 60697 08 29 26 digten haben nicht e mn, . 2 In gen e , . welche die Regierung an Wegen, Ueberfahrten, b. an Brückenaufzugsgeldern bei der oberen Schleuse 249 6 200 166 19 r e il. riften, Einfriedigungen, Bewä ö 3 ; 95 ; In Erwägung, daß aus der Verbindung der S8. 7 und 8 des u. f w. 3 een ban n . , . a. und b. zusammen 18, 111 1a 250 9 ; 13 Regulativs vom g. März 1839 in Uebereinstimmung mit dem Zweck Gefahren und Nachtheile in der Benutzung ihrer Grundstücke ge— ,,,, e über die äftigung jugendlicher Fabrik⸗ ist aber si f i ; n 8. ö klar hervorgeht, daß der im 8. S des Regulativs bezeich= 6 a m , . n . . er n, mn, Nichtamtliches. n, n. gegen die mehr und mehr anwachsende Macht des 2 Vollmacht versehene Vertreter des Fabrikherrn nur Festsetzung der Regierung abhängig gemacht und deshalb der Rechtsweg Preußen. Posen, 12. März. Heut früh rückte das zweite Eine spätere telegraphische Depesche aus Wittenberge von g ist, welcher den mit der Leitung des Etablissements nicht darüber ausgeschlossen. Dies ist in dem Erkenntnisse des unterzeichneten butailliön des Königl. 11. Infanterie⸗Regiments von hier aus, um heute Morgen, 11 Uhr, meldet noch Folgendes: Der Wafsferstand elbst befaßten Fabrikherrn als solchen vertritt, und daß dieser Gerichtshofes vom 25. Juni 1853 näher ausgeführt. Da nun der uch seiner neuen Garnison Schweidnitz zu marschiren. (Pos. tg.) in Wittenber i heute Morgen um 16 Ühr, war 18 Fuß 4 Zoll, griff 9. 5 Personen, welche der selbstleitende Fabrik. Antrag der Klägerin, gegen welchen die Regierung den Kompetenz Mecklenburg. Schwerin, 12. März. Gestern wurde und ist noch 6. Wachsen desselben zu erwarten. Das Els legt —— ten in . . Etablissements und dessen Einrichtungen Konflitt erhoben hat, nicht auf einen speziellen privatrechtlichen sen am Großherzoglichen Hofe der russische Militair-Bevollmächtigte hier noch fest. Durch die hien oberhalb stattgehabten Deichbrüche endet, nicht umfaßt Titel, sondern lediglich auf die allgemeine Le eich un der Ver⸗ ü verlin, General v on Benken dorf, in einer feierlichen Audienz bei Klein⸗Werben und Quitzöbel wird das Wasser nur lang sam ; daß mithin durch Annahme des entgegengesetzten Grundsatzes klagten, Schaden von dem Grundstücke der Klägerin abzuwenden, mpfangen. ugeführt; deshalb ist nicht auf baldigen plötzlichen Aufbruch des un . des S., obwohl festgestellt war, daß derselbe, gegründet ist, so mußte jenen Grundfätzen zufofge der Rechtsweg hre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin Mutter, Et! zu hoffen Das Wachsen des Waffers ist etwa stündlich g, . n,, . wohnend, die fragliche Fabrik selbst über diesen Antrag für unzulässig und der erhobene Kompetenz wie Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen Zoll ĩ . onfli r gerechtfertigt erachtet werden. aut telegraphischer Depesche am Sonnabend, den 19ten d. M., etroffenen telegraphischen Nachrichten aus en⸗ eite, der Polizeirichter den §. 8 des erwähnten Regulativs falsch K flikt chffertig ch jd laut phisch pesch j Oten d. M,“ Nach hier eingetroffe graphisch chrich Witt meg ; an nn z Berlin, den 7. Oltober 18511. ' Uhr aer glücklich in St. Petersburg eingetroffen. berge von heute Nachmittag 5 Uhr hatte die Berlin -Hamburger zuläßt, daß vor den Pollzeigerichten die Herr, , r, Königlicher Gerichthof zur Cntscheiung der Kompetenmn=Kansitt naß . zur r , i n , g 2 gel 2 1 ö. en gr, a n n ,,, auf eine einfache Benachrichtigung freiwillig erscheinen können ee ßen d Uhr sind uns guf telegraphischem beg; agen ne en. . 86 Ad ,, , ,, n, , , m,, e , nden e erfolgung und der Initiative bei demselben rofessor an der Kunst⸗Akademie in Düsseldorf, C. F. Lesling, esahr 9. i Thri bestei Alexanders II. zu notifizire enthält, vielmehr fein. Ja an = ; in fahr, durch das mit jeder Minute anwachsende Hochwasser zer⸗ gekommen ist, um die Thron esteigung randers II. zu notisiziren, . ssung nach lediglich eine Abkürzung und die Anlegung des von Seiner Majestät dem König von Baie sint J 1 J , , , , ,, , h . bie ge Ce m nn, n. 6 2. * raven . en auf dessen so = 34 2 2 i * J elbst und dem, gegenwäthn alten. Ber Garsower Damm in der Nähe der Elbbrücke ünd Herrn von Titoff. (Tel. Dep. d. A. Ztg.) n n. . ; der Thom as au . i q in,, izeirichter erscheinen; in Brüsse aler Alexande, M der Befehl der Regierung vurchstochen worden. Alle dispoaniblen Großbritannien und Irland. London, 10. März. . e . , hen 9 e , 36 , . nenshllichen Kräfte kämpfen mit den durch die Gefahr erhöhten! In der gestrigen Sitzung des Ob ** es stellte Graf Derby eine enachrichtigung des Polizei- Anwalts vor dem Polizestichter Allergnädigst zu gestatten geruht.

Rthlr. sgr. pf.

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