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) 2 X 2 41. 83. A *, , Kw *. —— ar —
472 Berliner Börse vom 15. März 1855. mtlicher Wechsel, Fonds. und Geld-Cours. kisenhahn · Actien.
IVries. Geld. ll. Briet. Geli 1s. Brier. Geld.. ; . Berl. Stadt- Ohligat. 4] — 987 Aaehen-Düsseld. . .. . do. Prioritats- do. do. 35 835 83 do. Prioritats- — Niederschl. Märk. .. ; do. II. Emission 84 do. Prioritits- Pfandbriefe. Anachen-Mastrieht . — 48 do. Conv. Frigritats- Kur- und Neumärk. do. Prioritäts- do. do. III. Ser. Ostpreussische Berg. Märkische ... do. IV. Serie J Pommersehe * do. FPrioritäts- Niederschl. Lweigb. e, e. ö do. do. II. Serie Obers chles. Lit. A. 0. . 3 3.
Alle Ppost- Anstalten des An- und Auslandes nehmen gestellung an, ür gerlin die Eypedition des ioönigl! Preußischen Staats- Anzeigers:
ohne preis · Erhöhung. Mauner⸗Straße Nr. 84. — — — —
Staats- Anzeiger.
Berlin, Sonnabend den 17. März
Das Abonnement betrãgt: e Sgr.
r das vbierteljahr in allen Cheilen der Monarchie
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wechsel- Corarse.
Kur? 2M.
Kurz
Amsterdam dito * Hamburg...... 300 M. dito 300 M.
London
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— 28 Berl. Anh. Lit. A.u.B. do. Lit. B.
Schlesis ehe do. Prioritãts- do. Lit. A. Vom Staat garantirte Berlin - Hamburger. do. Prior. Lit. B. 1 do. Prioritäts- do. Prior. Lit. D.
ö Westpreuss do. do. II. Em. do. ie! * 3 ; Berlin- Potsd. - Magd. Prinz Wilh. (8Steele-
. r, , 2. , en g 2 r, nnn, ,. do. do. Lit. 5 do. Prioritats- 5 Pommersche de, do, Lit. 6. do. ii. Serie. Posensche. .. . ..... . Preussisehe. ......
Rhein- u. Wesipnm. Sã ehsis ehe... ...... Schlesische
Pr. Bk. Anth. Scheine
Prior.
Augsburg
Breslau
Leipzig in Cour. im 14 ThlI. uss 100 Thlr.. ......
Frkf. a. M. sidd. W. 109 FI.
Petersburg 100 S8. R .
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1855.
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Rheinische do. (Stamm-) Prior. 4 do. Prioritäts-Oblig.
do. vom Staat gat. 3;
; Ruhrort. Cref. Kreis Gladbacher do. Prioritäts- do. II. Serie.. Stargar d- Posen....
do. Prioritats- Thüringer
do. Prior. Ohlig.
do. Erioritats- * Wilh. B. (Cosel-0Mabg.) Magdeb. - Halberst.. d do. Frioritits- Magdeb. Wittenb. — *
Berlin- Stettiner. . . . do. Prior. Oblig. bBresl- Schw.-Freib. Brieg · Neisse Cõöln- Mindener do. Prior. Oblig. do. do. II. Em. do. do. III. Emission Dortm. - Soest Prior.
Düsseldorf -Elberf. . do. Prioritãts-
!
der Besitzer und Bewohner der benachbarten Grundstücke, denen durch das vorgeschriebene Publications⸗ und Konzessions⸗Ver⸗ fahren Gelegenheit gegeben werden soll, die ihrerseits besorgten Gefahren, Nachtheile oder Belästigungen zur Erörterung zu bringen, bei jenen, die Stelle wechselnden, kleineren Dampf⸗ maschinen ihrer Bestimmung und ihrem Gebrauche nach nicht in leichem Maße zu, und es würde deren Anwendung in den meisten ällen, zum großen Nachtheile der dabei betheiligten Gewerbe, überhaupt verhindert werden, wenn man solche bei jedem Stellen wechsel von dem obigen Verfahren abhängig machen wollte. Es wird nur darauf ankommen, nach Maßgabe des Regulativs vom 6. September 1848 (Gesetz⸗ Sammlung S. 321) für die gehörige, sichere Construction der Dampftessel Sorge zu tragen und durch an⸗
Berlin, 16. März. Seine Majestät der König sind nach Dresden gereist.
Fon iels- Corse.
Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1850. ......
dito
dito
dito von 1853 Staats- Schuldseheine ĩ Prämienseh. d. Seehdl. à 50 Th. Präm.- Anl. v 1855 à 100 Thlr. Kur- und Neum. Schuldversehr.“?
18 3
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11
Berlin, den 14. März.
Se. Majestät der König haben gestern Nachmittag um 3 Uhr m Schlosse zu Potsdam dem 6 Kaiserlich fer h sch mßerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am hie⸗ sgen Hofe, Grafen von Thun-⸗-⸗Hohenstein, eine Privat⸗-Audienz zu ertheilen und aus dessen Händen das Schreiben Sr. Majestät bes Kaisers von Oesterreich entgegenzunehmen geruht, wodurch der⸗
In- und ausländ. Eisenb. - Stamm- Actien und Quit-
tungsbogen.
Amsterdam - Rotterdam
Cõthen- Bernburg Frankfurt- Hanau Cracau-Oberschles. . ... Kiel Altona Livorno-Florengz . ...... Ludwigshafen - Bexbach Main- Ludwigshafen. .. Mecklenburger w Nordb. (Friedr. Wilh. Larskoje - Selo pro St.
4 1 4 1 1 l
Lf. Fries. Geld.
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NMichtamtliche Mitirungen.
geld.
Ausl.
Prioritäts- Actien.
Cracau-Oberschlesische Nordb. (Friedr. Wilh.) helg. Oblig. J. de l'Est
do. Samb. et Meuse
Cass - Vereins- Bk. - Act.
1f.
Amsterdam - Rotterdam 1 5 1 1
Briet.
Ls.
2
do. neueste III. Emiss. do. Part. 500 FI.... M do. do. 3065 Fi... Schwed. Cerebro Pfdbr. Ostgothis che do. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin., bei Rothschild Hamb. Feuer-Kasse. .. do. Staats-Präm. Anl. Lübecker Staats- Anl.. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do. G FI.... Schaumburg-Lippe do. 1 Span. 3 inl. Schuld. do. 1 2 3X steigende
Ausländ. Fonds.
Weimar. Bank. . ...... 4 Braunschw. Bank 4 Oesterreich. Metall.. . . 5 do. engl. 5 do. Bank-Aetien. . 3 do. National. Au. do. 1854 Pr. Anl. 4 Russ. Hamb. Cert.. . .. 5 Stiegl. 2. 4. Anl. ga 5. Anl. v. Rothschild Lst. Engl. Anleihe... Poln. Schatz-Obl. do. Hort L. A. do. L. B. 200 FI. Poln. nene Pfandbr. ..
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EZ 1EIIEISIIIS — 2
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Wien im 20-FI.- Fuss Cöln · Minden 1265 a 1269 gem. Mer klenb. 48 a 49 bez.
a 132 gem. S8] gem.
150 FI.:
791 a 795 gem.
Präm.-Anl. v. 1855 à 100 Thlr. 1053 a 4 gem. Oberschlesische Litt. A. 195 a 1953 gem. Kurh. Pr. Obl. 40 Thlr. 365 a d a4
Rerlin- Anhalter itt, A. n b. 3h Wilhelms - Bahn (Cosel-Oderberg) Prior. 885:
et was bez.
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Herlim, 15. Märæ.
Bei ziemlich belebtem Geschäft blieben die Course im Allgemeinen ohne erhebliche Veränderung gegen gestern.
Kreslan, 15. März, 1 Uhr — Minut. Nachmittags. (Tel. Hep d. Staats- Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 793 G. Freiburger
Rerliner Getreidebü„örse
vom 15.
Weizen loco 84 — 94 Rthlr. wosger loco 87 — 8S8psd. 621 Rihlr. pr. S2zpsd. ber.,
62 Rihli do. S2pfd. 57 Kiki.
Mãrz.
bez. u. G., 57 Br., Mai- Juni 57 KRihlr. Br, 565 G. Gerste, grosse 46 — 49 Rthlr., kleine 40 - 4D Rihlr.
Hafer loco 29 - 32 Rthlr., Frühjahr, 50pfd. 32 Rihlr. Br., 315 G.,
48pfd. 31 Rihlr. Br., 30 G. Erbsen, Koch-, 60 — 64 Kihlr., Eurter- 58 - 62 Rthlr.
Küböl loco u. März 145 Rthlr. Br, 143 G., Mära- April 143 Rihr. Br, 14 G., April-Mai 145 Rihlr. Br., 143 be., 145 G., September-
Oktober 135 Rthlr. Br., 135 G.
Leinöl loco 14 Rihlr. Br., 14 G., April-Mai 14 Rihlr. bez. u. Er. Spiritus oe ohne Fals 305 Rthir. bez. Rihlr. Br, 3035 bez., 304 G., April - Mai 305 - Rihilr. ber., 804 Br,, Mai- Juni 31 Rihlr. Br., 3t bez. u. G., Juni- Juli 32 Rihl. Br., 316 — * bez., 315 6.
eigen unverändert.
30 6
6
Roggen loco wesentlich billiger verkauft,
do. S6psd. pr. S2psd. bez., do. 85 — S6psd. 64 Rthlr. pr. S2pfd. ber-, pr. S2 1d. bez., eine Ladung ver wintert S6 — S7J-
sd. 58 Rthlr. pr. S2pfd. bez., März 58 RKihlr. bez. u. G., 583 Br., Klar. Abr 573 Rihlr. bez., 58 Br., 573 G., Frühjahr 57 - 567 Rihlr.
Märs, März - April 30
Termine nachgebend. Rüböl matter. Spiritus unveräundert fest.
Actien 115 Br., neuer Emission 1045 G. Oberschlesische Act Lit. A. 1953 Br. Oberschlesische Actien Lit. B. 1626 Er. Neissr Brieger Actien 65437 G. KFosel- Oderberger 157 Br., neuer EmsC sioh 1343 Br. Krakauer Obligationen S2 Br.
Getreidepreise: Weizen, weiss. 67 — 113 Sgr., gelb. 69 — 106 tr Roggen 75 - 37 Sgr. Gerste 62 —- 71 Sgr. Ilaser 38 - 47 Sgr. Spititu pr. Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Lralles 133 Rihlr. Br.
Stettim, 15. März, 2 Uhr 15 Min. Nachinitiags. (el. ö Scaats - Anzeigers.) Weiren fest, Frühjahr 87 - 91. Roggen 83. Frühjahr 5655 ber., Mai-Juni, Juni-Juli 57 G. Spiritus 124. in, 12, Mai- Juni Iz bez., Juni- Juli 17 Br. Räbòöl 14, Septbr. Oeihr 133 bez.
Dep. .
Reda ction und Rendantur: Schwieg er.
Berlin, Dräck und Verlag der Königlichen Geheimen Sber Hofbnchd ruck ere.
(Rudolph Decker.)
sebe von dem gedachten Posten abberufen wird.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Herzoglich sachsen⸗ coburg - gothaischen Amts ⸗Physikus, Nedizinalrath Dr. Geor 9 Bohlen zu Gotha und dem katholi⸗ scen Kaplan Nazarius Rückers zu Clarholz im Kreise Wieden⸗ hrich, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Konrektor, Kantor und Organisten Karl Friedrich Ferdinand Loesener ju Angermünde, das Allgemeine Ehrenzeichen, und dem Eigenkäthner Farl Ludwig Daguhn zu Bieskobnicken im Kreise Fischhausen, die Rettungs⸗Medaille am Bande;
Dem Ober⸗Amtmann Bullrich zu Herrnstadt im Regierungs⸗ bezirk Breslau, den Charakter als Amts rath;
Dem Kreissteuer⸗Einnehmer Waxmann zu Neisse den Cha⸗ nalter als Rechnungs⸗Rathj; und
Dem Kreisgerichts⸗Secretair Wisinski zu Wollstein bei
liner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei hath zu verleihen.
*
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Cirkular⸗Verfügung vom 13. März 1855 — be-
treffend die bei der Aufstellung und dem Gebrauche
bon beweglichen Dampfkesseln zu vorübergehen⸗ den Zwecken zu erlassenden Vorschriften.
Die von der Königlichen Regierung in dem Berichte vom
IJ. September v. J. zur Sprache gebrachte Frage:
welche Vorschriften bei der Aufstellung und dem Gebrauche von
ien glichen Dampfkesseln zu vorübergehenden Zwecken zu erlassen en
sst bereits durch die zeitweise Aufstellung solcher beweglicher kleine⸗ er Dampfmaschinen — der s. 8 Locomobilen — zur Verrich⸗ ung ländlicher Arbeiten, zur Wasserhebung oder zu den Zwecken Es Bergbaues in Anregung gekommen. Es wird der Königlichen tgierung hierüber Folgendes eröffnet:
Die Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung s8§. 27 ff. finden uuf die Aufstellung dieser Locomobilen nicht Anwendung, da die⸗ . sich auf dauernde gewerbliche Anlagen mit fester Betriebs⸗ ütte beziehen, und in Bezug auf die Errichtung von Dampfmaschi⸗ 4 1c. einen fortdauernden Betrieb des Kessels an einer 8 kelle voraussetzen. Auch treffen die Nücsichten auf das Interesse
gemessene polizeiliche Anordnungen in Betreff der Benutzung der s. g. Locomobilen einer Gefährdung und erheblichen Belästi⸗ gung der Nachbarschaft vorzubeugen. Demgemäß ist von der Anwen⸗ dung der S8§. 27 ff. der Gewerbe⸗Ordnung in Bezug auf die Locomo⸗ bilen abzustehen und deren Zulassung, Aufstellung und Betrieb durch eine besondere polizeiliche Verordnung auf Grund des Gesetzes vom 11. März 1850 . Seite 265) von der Königlichen Regierung nach den folgenden Grundsätzen zu regeln. Zunächst ist vorzuschreiben, daß die vorgängige Genehmigung der Königlichen Regierung erforderlich sei, bevor eine solche Locomobile in Gebrauch genommen werden dürfe. Den diesfälligen Anträgen sind die im §. 1 unter II. des Regulativs vom 6. September 1848 angegebe⸗ nen Zeichnungen und Beschreibungen beizufügen. In Betreff der Beschaffenheit der Dampfkessel, der Sicherheitsvorrichtungen und der vorzunehmenden Untersuchung sind die, für stehende Dampf⸗ kessel gegebenen Bestimmungen der §8§. 6, 8 bis 13 und §. 165 in Anwendung zu bringen. ;
Ferner wird, da die Locomobilen umhergeführt werden und an weit von einander entfernten Orten in Betrieb gesetzt werden können, der betreffende Dampfkessel zur Feststellung der Identi⸗ tät mit demjenigen, auf welchen die Genehmigung sich bezieht, mit der Bezeichnung des Namen und Wohnorts des Fabrikanten, wie mit einer fortlaufenden Fabriknummer in dauerhafter und leicht erkennbarer Weise versehen werden müssen.
In Bezug auf die Aufstellung der Locomobilen und deren Betrieb auf einer bestimmten Stelle sind die Vorschriften der ss. 3 und 4 des Regulativs zu beobachten. Sodann kommen die feuer polizeilichen Rücksichten in Betracht.
Zur Verhütung von Bränden durch Locomobilen ist dahin zu sehen, daß an denselben überall geeignete Vorrichtungen angebracht werden, durch welche dem Verwehen glühender Kohlentheile möglichst vorgebeugt wird; zu dem Ende werden ähnlich, wie bei den Loko⸗ motlven, verschließbare Aschkasten anzubringen sein. Im Uebrigen haben bei den zu ertheilenden Vorschriften die für die Städte, resp. das platte Land des dortigen Regierungsbezirks, hinsichtlich der Entfernung neuer Feuerungs⸗Anlagen von Gebäuden je dach ihrer verschiedenen Bauart bestehenden Bestimmungen zum Anhalt zu dienen, und es ist etwa nur bei einer erhöhten Lage des Aufstel⸗ lungs⸗-Ortes das Maaß der Entfernung ,, n. zu erweitern.
Soweit es endlich auf Verhütung der Belästigung der Nach—⸗ barschaft durch Rauch ankommt, würde die Vorschrift genügen, daß der Schornstein der Feuerung die Forste der in geringerer Entfernung als 50 Fuß vom Au stellungsorte belegenen Wohn⸗ gebäude um 5 Fuß überragen müsse, von welcher Bedingung in⸗ dessen Abstand zu nehmen ist, sofern vie Besitzer der, in solcher Nahe befindlichen Häuser sich damit einverstanden erklären.
Bei der Anwendung fahrbarer Dampfspritzen darf von den feuerpolizeilichen Rücksichlen Abstand genommen werden, da die Ueberwachung durch die Feuerlösch⸗Mannschaften genügt, um einen Brand durch die Kesselfeuerung zu verhüten.