1855 / 71 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

12 Mal König hahen Aller- Berlin. 3. Mr e Te e X n. degatlons⸗

aädiast gerüht: vem General- Konsul . —à Erlaubniß zur Anlegung des von des

ssers von Rußland. Majestät ihm verliehenen St. ** . Klasse in Brillanten zu ertheilen.

N ichta n tli ches.

Breußen. Berlin, 23. März. Gestern fand bei Ihren 5 Maje stäten zur Feier des Geburtstages des Prinzen von Preußen Königl. Hoheit Diner en samille im Königl. Schlosse zu Charlottenburg statt. Nach dem Diner nahmen

llerhöchtten und Höchsten Herrschaften die inzwischen im e, , . aufgestellte Stereoscopen⸗ Sammlung Ter Mad. Wehnert? Beckmann in Augenschein und geruhten Sich sehr beifällig darüber zu äußern. 5 Abend wohnten Ihre Majestäten renn Vorlefung des Präsidenken Dr. Göschel zum. Besten Des Dorotheenstädtischen Parochial⸗Vereins für innere Mission in dem Hotel des Ministers von Massow hierselbst bei. . = Die Zweite Kammer nahm in ihrer gestrigen Sitzung ven Gesetz Entwurf, betreffend die Deckung des außerordent— lichen Geldbedarfs der Militair⸗Verwaltung, in n J ung an: . u,, Gesetzes, zur Ergänzung des Gesetzes vom 20. Mai 1854,

betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militair⸗Verwaltung für

Jahr so wie die Beschaffung der zur Deckung desselben erforder⸗ 6 . ag. Frie 9 1 Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 16 2c, verorbnen mit Zustimmung der Kammern was folgt; & h; Unser Kriegs Minister wird ermächtigt, den durch das Gesetz vom 20. Mai 1854 ( Gesetz⸗Samml. S. 313) ihm bewilligten Kredit von dreißig Millionen er. so weit berseibe durch den außerot dentlichen Geldbedarf der Mi⸗ llitairverwaltung für das Jahr 1854 2 nicht erschöpft ist. zur Bestrei⸗ tüng der ferner bis zum 4. Januar 1 56 erforderlichen außerordent⸗ lichen Bedürfnisse der Nilitazr- Verwaltung zu benutzen. F. 2 n Die Verzinsung und Tilgung der Prämien⸗AÄUnleihe, welche auf Unsern Erlaß vom 24. Nobember v. J zur Beschaffung der zweiten Halfte des burch das Gesetz vom 29. Mai 1854 eröffneten Kredits im Betrage von funfzehn Milliénen Thaler a rn ist, findet nach Maßgabe des dem obengedachten Erlaß be gefügten speziellen Verzinsungs⸗ und

Tilgungs⸗Planes (Gesetz- Sammlung Seite 586 = 592) statt, und werden

die zur planmäßigen Verzinsung und Tilgung erforderlichen Geldbeträge

von ker G Tel acer ffe alljährlich an die Staatsschulden⸗-Lilgungs⸗

kasse geleistet werden. Die Bestimmung des §. XVII. der Verordnung

vom 17. Januar 1820, burch welche der Versährungs, Termin bei Zins,

rückständen von Staatsschuld⸗Dokumenten. auf vier Jahre, von der Ver⸗

fallzeit an gerechnet, festgesetzt ist, findet auf die zu den Schuldverschrei⸗

bungen für die hier in Nede stehende Anleihe ausgegebenen Zinscoupons

gleichmäßig Anwendung. Die auf diese Art präkludirten Zinsen fallen

dem Betriebsfonds der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ Kasse zu. S. 3. Die

Ausführung dieses Gesetzes wird dem Finanz⸗Minister und dem Kriegs⸗

Minister übertragen und ist darüber den Kammern sofort bei ihrer näch⸗

sten Zusammenkunft Rechenschaft zu geben. Den Kammern bleibt sodann

bie Beschlußnahme über die Fortdauer des vorstehend verlängerten Kre⸗

dits vorbehalten, so weit derselbe noch nicht erschopft ist. Der Vor⸗

schlag, eine Adresse an Se. Majestät den Konig zu erlassen, wurde in

namentlicher Abstümmung mit 184 gegen 117 Stimmen abgelehnt.

Breslau, 22. März. Heute Morgen um 7 Uhr trat das

10te Jufanterie- Regiment seinen Marsch nach dem Großherzog⸗

thum Posen an. Wie bereits gemeldet, marschirt das 1ste Batail⸗

9 des 11Iten Infanterie Regiments gleichzeitig von Posen ab. . 46

Lauenburg, 21. März. Das Wasser ist hier, in Folge eines Deichbruches eben unterhalb Artlenburg auf der hannoverschen Seite, über 4 Fuß gefallen, nachdem jedoch 10 Häuser gänzlich zer⸗ stört und viele beschädigt sind. Das durch den Deich brechende

Wasser hat sogleich dafelbst 3 Scheunen und 2 Wohnhäuser fort⸗

Rschwemmt. Es wird versucht, den Deichbruch durch versenkte

Schkffe zu . Die Postverbindung zwischen Lüneburg und

Artlenburg ist wegen des Deichbruchs nicht mehr möglich. (Lüb. Ztg.) amburg, 22. März. Von den in der heutigen Sitzung der Erbgesessenen Bürgerschaft zur Abstimmung gebrachten Senats⸗ , en erhielten unter anderen folgende die Genehmigung: Die am 28. Februar mit Gir mg abgeschlossene Vereinbarung, die Zte Brigade der 2ten Diviston des 16ten Bundes-Armee- Corps . . der Antrag in Betreff der Kpiegsbereitschaft; und ein Antrag auf Einsetzung einer Deputation für das Auswan⸗ ö . , „Die Eissprengungen bei Over sind gestern mit Erfolg bewerk⸗ stelligt worden. Gegen Abend trieb ein Theil des Eisfeldes ab⸗ wärts. Oberhalb der Eisyersetzung war schon im Laufe des Tages ein allgemeines Fallen des Wassers eingetreten und die Strömung war fortwährend außerordentlich stark. (H. B. H) Frankfurt a. M., 21. März. In der heutigen Sitzung der gesetzgebenden Versammlung wurde die vom Senate beantragte Summe von ungefähr 90, )h0 Fl, für die Krieg sbereitschaft

Herrn Dr. Lorey, den Senat um Vorlage eines Gesetzes Aufhebung u. . bei der kKons nn e 6 abgelehnt. (Fr. J.) . Baden. Karlsruhe, 21. März. Se. Königliche Hoheß

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der Regent ist heute früh auf einige Tage nach Koblenz abgereis

2 3.) Württemberg. Stuttgart, 21. März. In der Kamme der Standesherren wurde unmittelbar vor 12 Uhr ein e. ö kript verlesen, wonach die Ständekammern“ ö zun 7 z ai d. ' ertagt sind. -. 6 Baiern. München, 21. März. Der Kriegs- Minsstn von Lüder hat heute die nachgesuchte Entlassung erhalten. Nun nennt den Obersten Manz als Nachfolger. (Pf. 3.) Oesterreich. Wien, 22. März. Die heutige, Wiener Ztg.“ veröffentlicht in ihrem nichtamtlichen Theile nachstehende Tirkular⸗Depeschen, weil dieselben bisher, wie sie bemerkt, fur Un= vollständig und ungenau zur öffentlichen Kenntniß kamen: Wien, den 28. Februar 1855. Ich habe die Ehre gehabt, durch meinen Erlaß vom (zten d. N . zu benachrichtigen, daß der Kaiserliche Bundes-Praͤssdial. Gesandte auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers, unseres allergnaäͤdigsen Herrn, beauftragt worden ist, der Bundesversammlung in Volle ung des Punktes 1. . ihres Beschlusses vom Sten d. M. die Uebersicht des Standes der gesammten, unter dem Kommando des F3M. Frhrn. b. Heß stehenden, fel mäßig ausgerästeten Kaiserlichen Armee mitzütheilen, im dadurch den Nachweis der weit über die Anforderungen des gedächten Beschluüsses hinausgehenden Kriegsbereitschaft Oestreichs zu liefern. Das Kaiserliche Kabinet war hierdurch veranlaßt, des Umstandes Erwähnung zu thun, daß der Königlich preußische Bevollmächtigte in der Bundes ⸗Militair⸗Kommission den Antrag gestellt hatte die Bundesversammlung möge beschließen, daß die Bereirsttlun der Kontingente innerhalb der Grenzen des deutschen Bundes gebietes stattzufinden habe. Dieser Antrag hatte im Schoß der Bundesbehörden keinen Anklang gefunden und war daher in den Bundesbeschluß nicht übergegangen. Wir nahmen hiervon Alt, in⸗ dem wir bemerkten, daß der deutsche Bund in dieser Angelegenheit sich nicht mehr ausschließlich auf dem Boden der Bundesverträge, sondern auch auf dem des Bündnisses vom 20. April (24. Juli) und der Beschlüs vom 9. Dezember v. J. bewege, daß dem Bunde hiernach nicht blos der Schuz des eigenen Gebietes, sondern auch die nachdrücklich Geltendmachung der i,, , der vier Punkte und die Abwehr jedes Angriffes auf die österreichische Monarchie und auf unsere Truppen in den Donaufürstenthuͤmern zur Pflicht gemacht sei daß aber der erwähnte Antrag des Königlich preußischen Militair⸗Bevollmächtigten diesen . des Bundesbeschlusses vom 8ten d. Mts. mit den . ür die Stellung des Bundes maßgebenden Beschluͤssen gänglich derkenne. Ihrerseits mußte die Kaiserliche Regierung es der Aufgabe der Ge

finden, dem Bunde die Stßrke ihrer ganzen sowohl innerhalb als außer⸗ halb des Bundesgebiets, so wie in den Donaufürstenthümern kriegobereit aufgestellten Streitmacht nachzuweisen.

Freiherr von Prokesch berichtet uns aber nunmehr, daß, als er in der Bundestagssitzung vom 22. 8d. M. mit der hier in Abschrift beigefüg⸗ ten Erklärung den Standesausweis der österreichischen Operations-Armet vorlegte, der Königlich preußische Bundestagsgesandte entschieden in Ab rede stellte, daß der Beschluß vom 8. d. M. auf der Grund⸗ lage der Beschlüsse vom 24. Juli, und vom 9. Dezember i. J beruhe. Herr von Bismark wollte den Fall der gemeinsamen Abwehr eines Angriffes auf die österreichische Monarchie oder au die Donaufürstenthümer als gänzlich beseitigt und den Bundes beschlu vom S8. Februar als auf einer neuen Basis gefaßt betrachten, nämit auf derjenigen der Nothwendigkeit, den immer bedrohlicher werdenden europäischen Verhäͤltnissen eine nach allen Richtungen verwendbare Kritg, bereitschaft entgegenzustellen. Er behielt seiner Regierung vor, eine kr klärung in diesem Sinne zu Protokoll zu geben.

Ein weiteres Moment in dieser Richtung ist eine Aeußerung de Herrn von Bismark gegen den Kaiserlichen Präͤsidialgesandten, wonng Preußen gelegentlich der Besatzungsfrage von Rastatt die volle strieg⸗ besatzung für Nastatt, Landau, Mainz und Luxemburg beantragen . indein aus der Kriegsbereitschaft nach jeder Nichtüng diese Maßrege nothwendig folge. ĩ

In welcher Weise die Königlich preußische Regierung, vorausgeseh daß ihr Vertreter in Frankfurt ihre Intentionen richtig wiedergegebt

nach Paris und London, von welchen wir mittelbar auch die Wiederber einigung der deutschen Mächte auf dem gleichen Standtpunkte hofft n Einklang zu - bringen vermöge, darüber suchen wir uns . i hee nsch n zu geben. Selbst wenn Preußen zu unserem jz bauern nicht dieselben Verpflichtungen wie Oesterreich gegenüber enn,

doch nicht zu erklären, wie das Berliner Kabinet diesen ght ö mit ihnen einen Vertrag zu schließen, weniger als eine sie nicht dende neutrale Haltung anzubieten haben könnte. Der Köbniglich ßische Hof wird es ohne Zweifel als seinen Beruf erkennen, ae n, Punkt die nöthigen Aufschlüsse zu gewähren, falls er dem den schen in g wirklich ansinnen würde, die Stellung einer nach beiden Seiten hin wendeten bewaffneten Neutralität einzunehmen. ür sc So wenig wir uns aber berufen finden, diese Betrachtung un i weiter zu verfolgen, so klar sind wir unsererseits in unserer r er Deutschlands Heil uns der Pflicht bewußt, rechtzeltig n a. delltsc

des hiesigen Bundeskontingents bewllligt, dagegen ein Antrag des

Bundesgenossen die Ueberzeugung auszusprechen, daß d ñ Bund = ernstlichsten Tie fun, ng entgehen müßte, we

sammtheit Deutschlands, wie ihrer eigenen politischen Stellung entsprechen

habe, diese Haltung ain Bundestage init dem Zwecke ihrer Sendungel

reich und England Übernehmen zu können glaubte, fo wüßten wir uu

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fen Rüstungen auch nur den Schein einer anderen Bedeu⸗ n lassen wollte, als jene einer thatkräftigen Vorbereitung für

ründeten. Verbindlichkeiten. Wir haben in been Crlasse vom 15ten d. Me gesagt, warum wir geglaubt. nere die in unseren Augen ungenügenden Erwägungsgründe, aus

. 2 n , die Beschlüsse bom 24. Juli und vom, J. be

haben bie Ausschüsse der Bundes⸗Versammlung, die am 8. Fe⸗ a, un Beschlusse erhobenen Anträge abgeleitet haben, unbt⸗ lich auf sich beruhen lassen zu können. Die w, e, e. die der n, Bund bereits übernommen hat, diejenigen, welche unser n 1 p uische Großmacht bestimmen, die Natur der Aufgahe, bie wir ö. mit uns Alle, die unsere Politik als eine wahrhaft deutsche an⸗ nnen, noch * lösen haben, alle diese Umstände schienen uns laut ug zi. shrechen, um einen ausdrücklichen Ausspruch über den Zweck 6 miltairischen Maßregeln des Bundes überflüssig zu machen. An⸗ urs aber würde die Lage sich gestalten, wenn jetzt, da Deutschland Begriffe steht, sich zu bewaffnen, und eine nahe Zukunft e. Entscheidung bringen muß, ob es den Mächten gelin⸗ n wird, Euxopa den Frieden zurückzugeben, der deutsche Bund jener htun nach einer zupwärtenden, von bestimmten Verpflichtungen freien r , welcher die erwähnten Erwägungggründe bereits zu viel nahgegehen haben, in irgend einer Weise in seinen ferneren Kundgebun⸗ n und Maßnahmen folgen wollte. Wir würden es als⸗ mn als die erste unserer Pflichten gegen Deutschland betrach⸗ 1 und Maßnahmen zu verwahren und alle und jede Ber⸗ utwortlichkeit für deren mögliche Folgen im voraus abzulehnen. Ins⸗ onder könnten wir den Änspruch, daß unser Bundeskontingent auf nalsches Gebiet re , h, werde, nur für ein indirektes Aufgeben n am Bunde im gemeinsamen Interesse Deutschlands eingegangenen herbindlichkeiten erklären und einen Antrag, in die Grenzfestungen gegen ztankreich die Kriegsbesatzungen zu verlegen, müßten wir auf das Be⸗ mnteste als eine unveranlaßte Provocagtion bezeichnen Der Kaiserliche Präsidialgesandte ist von uns angewiesen worden, den Berathungen der ö den ganzen Ernst der vorstehenden hetrachtungen 6. Rückhalt in unserem Namen geltend zu machen. herfrauensdoll höffen wir, daß er bei den Vertretern unserer Bundes⸗ sennssen die gleichen Ueberzeugungen finden, und daß der deutsche Bund, dem er im Vereine mit uns, für den möglichen Fall des Mißlingeuns let Friebes unterhandlungen seine Macht entfaltet, keinem seiner Mitglieder ind 42 der x. 32 . zu Zweifeln über die Bedeutung sner Rüstungen Anlaß geben wird. k Eie wollen bei der Regierung unter vertraulicher Mit⸗ heilung dieses Erlasses die große Wichtigkeit angelegentlich hervorheben, he wir in immer steigendem Maße auf eine unumwundene Anerkennung n in Obigen wiederholt hervorgehobenen Gesichtspunkte und auf die . entsprechender Instructlonen an die Bundestags⸗-Gesandten gen müssen. ge Dieselben die Versicherung meiner vollkommenen Hoch⸗ ichtung, (gez) Gr. Buol. Wien, am 5. März 1855. Als wir Ew.. mittelst des Erlasses vom 28. Februar davon nterrichteten, daß die österreichischer Seits in Vollziehung des Bundes⸗ lichluses vom Sten desselben Monats in der Sitzung der Bundesver⸗ sumlung vom 22sten gemachte Vorlage von dem Köͤnigl. preußischen kundestagsgesandten beanstandet worden sei, war uns noch der Zweifel alzubt, ob diese untet Vorbehalt der Abgabe einer schriftlichen Erklärung hrerst nur mündlich erhobenen Einwendungen wirklich in die Verhand⸗ ngen der Bundesversammlung übergehen würden. Mit einem seitdem eingetroffenen Berichte hat uns aber der gKaiser⸗ Ihe Bundes⸗Präsidialgesandte die hier in Abschrift beifolgende Erklärung higesendet, welche Herr von Bismark nachträglich in das Protokoll la trwähnten Sitzung niedergelegt hat. r het v. n n. bat fert die gleichfalls hier abschriftlich gende Gegenäußerung abgegeben. Wir sind sonach * . in dem Falle, den Ansichten, die wir be— itz in dem Erlasse vom 28. Februar dargelegt haben, auf die us jetzt vorliegende offizielle Erklärung Preußens Anwendung 6 gehen, und wir haben demgemäß nicht nur die Erwiede⸗ nig, zu welcher der Kaiserliche Präsidial⸗Gesandte sich ver— nlößt gefunden hat, auf das Entschledenste gebilligt, sondern auch Grafen Rechberg beauftragt, in den Berathungen der Bundestags- nöschüsse keine Ungewißheit darüber zu lassen, daß die Kaiserliche Regie— , falls die von ihr gemachte Mittheilung der Standesliste der . e Armee bon der Bundesbersammlung im Sinne der preußischen Er⸗ fung beanstandet, oder falls in irgend einer andern Weise dieser Er⸗ mn eine praktische Folge gegeben würde, sich zu einer nach Form Fuhalt vollkommen bestimmten Verwahrung bewogen finden müßte. ä n. Regierung, welcher Ew den gegenwärtigen Erlaß jenen vom 28sten ergänzend gefälligst mitteilen wollen, wird, wie

* zubersichtlich hoffen, vollständig das Gewicht der Gründe zu würdi⸗

wissen, die uns die zweifelloseste Wahrnehmung unseres Stand-

1 s gegenüber derjenigen Auffassung, welche das Königlich

ßische Fabinet zu unserem Bedauern mit dem Bundesbeschlusse vom Kebrugr für vereinbar hält, zur Pflicht machen. izt mpfangen Dieselben die Versicherung meiner vollkommenen Hoch— ung. gez. Gr. Bu ol.

Die in der vöranstehenden Depesche erwähnten Erklärungen

b Freußischen und österreichischen Bundestagsgesandten lauten

nich der Mittheilung der „Wiener Ztg.“ wie folgt:

zen, Die so eben vernommene Erklärung des Kaiserlich öͤsterreichischen 31 Gesandten scheint von der Voraussetzung auszugehen, daß durch

ngen hu vom Sten e. den nach demselben bereit zu haltenden Kon— n orzugsweise die Bestimmung angewiesen sei, zur Deckung der⸗

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uns laut und sehr entschieden gegen derartige Kundge⸗

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jenigen Gebiete verwandt zu werden, welche durch die Verträge, d der Bund vermöge der Lese lu vom 24. Juli und 9. De 21 an . . 2 t 2. Schutz g fn, ö. t

orden sind. er Gesandte vermag orausse in dem Inhalte des Beschlusses vom 8. Februar und der en en vgraus⸗

gegangenen, Verhandlungen nicht begründet zu finden, sieht fich vielmehr.

veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn eine weitere Deu⸗ tung des Beschlusses vom Sten erforderlich und das ae , für die⸗

tung bin verwendbar gedacht werden.

Der Kaiserlich öͤsterreichische Präsidialgesandte erwidert:

„Die Kaiserliche Negierung betrachtet allerdings den Bundesbeschluß vom 8. Februar, welcher die von der Militairkommission in Vollzug des Bunde sb eschlusses vom 9g. Dezember vorgelegten und von den für die o rient alische Angelegenheit der a en m n ff, begutachteten und zur Annahme empfohlenen Anträge zum Beschlusse erhob, fir wei⸗ tere Entwickelung der Bundesbeschlüsse vom 24. Juli und 9. Dezember. Da von Seiten meines verehrten Kollegen, des Königlich preußischen Herrn Gesandten, eine andere Ansicht ausgesprochen wird, so muß es der Kaiserlichen Regierung um so dringlicher erscheinen, über ihre eigene Auffassung keine Zweideutigkeit schweben zu lassen. Es wird an dem Bunde liegen, zu erwägen, ob er einen Ausspruch über die Frage, welche von den beiden Auffassungen die richtige ist, für nöthig erachtet. Weiter kann der K. K. Präsidialgesandte nicht umhin, zu bemerken, daß nicht die Motive einer Ausschußvorlage, sondern die Anträge Gegenstand der Abstimmung find, und die Zustimmung zu den =, . nicht die Zustimmung zu den Motiven selbstredend in sich schließt. esterreich insbesondexe hat seiner Zustimmung die Erklärung beizufügen für zweckmäßig erachtet, daß es die Motive des Gut⸗ achtens sich nicht aneigne. Uebrigens würde aus dem Umstande, daß, wie das Gutachten behauptet, die Nothwendigkeit zur Erfüllung der durch den Bundes beschluß rom 9. Dezember übernommenen Defensiv⸗ Verpflichtung zu schreiten nicht nachgewiesen ist, nicht gefolgert wer⸗ den können, daß sie überhaupt nicht besteht, und die Ausschüsse haben dies sicher nicht behaupten wollen, da sie selbst erklärten, noch nicht in

der Lage zu sein, darüber ein Urtheil sich bilden zu können, ob sich an

die dermalen schwebenden Verhandlungen günstige Hoffnungen für Wie— derherstellung des allgemeinen Friedens knuͤpfen lassen oder nicht.

Belgien. Brüssel, 20. März. Die ministerielle Krisis währt fort. Hr. Derecker verfügte sich gestern nach Laeken zum Könige, um den ihm anvertrauten Antrag i. Bildung eines neuen Kabinets zurückzugeben.

Großbritannien und Irland. London, 20. März. Im Unterhause theilte gestern Lord Palmerston auf eine An⸗ frage des Capitain Scobell mit, daß die Regierung die Absicht habe, einen Militair-Verdienst-Orden zu stiften, welcher sowohl für die Flotte als für das Landheer bestimmt sein solle. Ueber die Details könne er indeß noch nichts angeben, da man die wünschenswerthen Rachweisun⸗ gen aus den fremden Ländern, wo solche Ordenszeichen existiren, noch nicht erhalten habe. Sir George Grey zeigte in Folge einer Anfrage des Hrn. Grogan an, daß Sir J. Voung, der im vorigen Ministerium das Amt des Staats-Sekretairs für Irland bekleidete, das Amt des Lord⸗ Ober⸗Kommissairs der jonischen Inseln definitiv angenommen habe. Alsdann legte der Kanzler der Schatzkammer, Sir G. C. Lewis, seine lbereits geftern mitgetheilte) Resolution in Betreff des Zeitungsstempels vor und motivirte dieselbe in kurzer Rede. Seinem e e gemäß werden die Zeitungen und alle Zeitschriften, welche periodisch inerhalb Monatsfrist er⸗ scheinen, je nach dem Belieben der Herausgeber entweder mit oder ohne Stempel durch die Post versandt werden können. Werden die ig gestempelt, so bleibe die Stempelsteuer nach wie vor 4 Pee. für 2295 Duadratzoll und Pee. für 1148 Quadratzoll; werden sie ohne Stempel bersandt, so zahlen sie ein Porto von 2 Pee. pr. Stück als Maximum. Nach allen don ihm eingezogenen Erkundigungen lasse der Vorschlag keine Verwirrung noch Defraudation besergen, 2 erscheinen die Befürchtun⸗ gen unbegründet, daß in Folge der fakultatiben Aufhebung des Zeitungs stempels eine Klasse von Zeitungen neu entstehen könne, welche demoralisiren de und anti⸗religiöse Ansichten unter das Volk bringen; die jetzt bestehenden Zu⸗ stände werden in dieser Hinsicht wenigstens nicht verschlimimert werden können. Den Ausfall in der Einnahme berechnete der Kanzler der Schatzkammer auf dle Hälfte des jetzigen Ertrages des Zeitungsstempels, die im Gan⸗ zen 4h, Pfb. St. einbringt, also auf 6 69 Pfd. St., die auf an derem Wege gedeckt werden mäßen. Eine Ausdehnung seines Vorschlags auf Bücher und Druckschriften im Allgemeinen hielt er für jetzt noch nicht ausführbar, ist aber dazu geneigk, falls däs Haus sich dafür er⸗ klären sollte. Herr Gladst one erklärte sich zu Gunsten einer solchen

Ausdehnung des Vorschlages und machte dann mit Rücksicht auf die von

ihm eingebrachte Bill über den vorliegenden Gegenstand, welcher noch manche andere Gesichtspunkte in Betracht gezogen hatte, einige Ausstel⸗ lungen an den Resolnt e en. des Kan lers er Ecstztammner. .

Von dem Roebuck'schen Comité wurde gestern das Parlaments- Mitglied Herr Stafford vernommen, der sich an Ort und Stelle über die Lage der Dinge in der Krim und die Hospitäler in Scutari unter⸗ richtet hat und sich. besonders ungehalten über den Schmutz, das Unge⸗

wehr gestellt

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