1855 / 80 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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kärzesten Wege, bel Landwegen ngch

2 6 u 2 23 . der nicht durch fünf theilbar 4. die äberschie⸗ eilen nicht erreichende Strecke für eine Ent⸗

est 2 4 ,,,, . oder vie fin eilen anzunehmen.

ernung von fünf 4.

Von den Bergin sůtzen sst derjenige in Anwendung zu 1

bringen, welchen d * betre eh

nicht in die 3 rfolg⸗ bedingt.

Die nach s. 1 zu Umsugelesten berechtigten Beamten echalten, wenn sie sich nicht in dem 8. 2 litt. a. ö Falle 38 außer denselben bei Verseßzungen für ihre Person die reglementa⸗ mäßigen Diäten und Fuhrkosten.

§. 8. Die personlichen Reisekosten bei Versetzungen nach Maßgabe ves i ss⸗ . 10. Juni 6 erhalten auch diejenigen Beam⸗ ten, welche nicht etatsmäßlg angestellt sind,

8246 Beamten das alleinige Motiv für die Versetzung ge⸗ wesen ist.

Auch soll künftig bei Versetzungen von verheiratheten Beamten dieser Art der §. 4. Meines Erlasses vom 10. Juni 1848 Anwen⸗ dung sinden. . . harlottenburg, den 26. März 1865.

Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raum er. von Westphalen. von Bodelschwingh— Graf von Walersee. Für den Minister für die landwirth—⸗ schaftlichen Angelegenheiten. von Manteuffel. An das Staatsministerium.

Ministerium . öffe

Der Hütten- Inspektor Brand zu Gleiwitz ist zum Dirigenten des Königlichen Hütten⸗Amts zu Rybnick ernannt worden.

für Handel, Gewerbe und ifi: Arbeiten.

Das 11te Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 4185. das Gesetz, betreffend einige Abänderungen des Civil⸗ prozeß⸗Verfahrens vor dem Ober⸗Tribunal. Vom 26. März 1865; und unter „4186. den Allerhöchsten Erlaß vom 26. März 1855, betref⸗ fend die Vergütigung der den Beamten bei Versetzun⸗ gen erwachsenden Umzugskosten. Berlin, den 4. April 1855.

Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Justiz⸗Ministerium.

Der bisherige Kreisrichter Dieckmann zu Aschersleben ist zum Rechtsanwalte für den Bezirk des Kreisgerichts zu und zum Notar im Departement des Appellationsgerichts in Hal⸗

, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Aschersleben, ernannt

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der ordentliche Lehrer am Gymnassum zu Neu ⸗Stettin Dr. Jakob Gustav Heinrich Heidtmann, ist zum Ober⸗ lehrer ernannt; Die Berufung des Kandidaten des höheren Schulamts, D Friedrich Ludwig Wilhelm Herb um dritt Hh ehe am Gymnasium zu Elberfeld; so wie 1 2. rn r gr

Am Gymnasium zu Gütersloh die Anstellung der interimistl , , Lehrer Caspar Jos 34 996 ttle , en,. udwig Witherm Hermann Scholz und Wilhelm Albert

nden Beamten, aus der

falls nicht der eigene

Diet Lein als Oberlehrer; des Kandidaten des amts Hermann n Petermann als ieren g Lehrer und des Lehrers Carl Friedrich Theodor 6

als Elementarlehrer genehmigt worden.

*

Cirkular-Verfügung vom 28. März 1855 wegen Ausführung der Regulative vom 1, 2. um 3. Oktober 1854, betreffend den Un terricht in den evangelischen Schullehrer⸗Seminarien, die Vor— bildung evangelischer Seminar⸗Präparanden und die Grundzüge in Bezug auf Einrichtung und Un. terricht der evangelischen ein klassigen Elementar— schule.

Regulatib vom 1. Ottober 1854 (Staats- Anzeiger Rr. 255 S. gh; Desgl. 2. Oktober 1854 (Staats⸗Anzeiger Nr. 266 S. Mn) Desgl. 3. Oktober 1854 (Staats⸗Anzeiger Nr. 269 S. Au] Cirkular⸗Verfügung vom 6. März 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 68 S zz,

Von dem für die mehrklassigen Elementar- und Mittelshilu

der Stadt Berlin durch die hiesige städtische Schuldeputation, in

Anschluß an die unter dem 3. Oktober v. J. veröffentlichten Grum— züge für die einklassige Elementarschule und nach Maßgabe der selben, ausgearbeiteten Lehr- und Lectionsplan, welchen das Köng— liche Provlnzial⸗Schul⸗Kollegium mittels Berichts vom 10 ). mir vorgelegt hat, habe ich nähere Kenntniß genommen.

Durch denselben hat die Anordnung des Regulativs von. Oktober 18564, daß die für die einklassige Elementarschule vorgt⸗ schriebenen Grundzüge, so weit sie Charakter, Richtung und Wesen des Elementar⸗Unterrichts angehen, überall unverändert auch auf die mehrklassigen Schulen Anwendung finden, da sie für dle den Umfang nach zu erweiternden Lectionspläne auch diesen Schulen Grundlage und Anhalt zu bieten geeignet sind, ihre Ausführung und die thatsäͤchliche Bestätigung ihrer Richtigkeit gefunden.

Je weniger bei dem in Rede stehenden Lehrplan für die hies⸗ * mehrklasssigen Schulen Gelegenheit und Veranlassung geboten ein konnte, die Grundsätze der drei Regulative, was die Behnm⸗ . und die letzten Zwecke des Elementar⸗Unterrichts betrisst, den Welteren auseinanderzusetzen, um so mehr ist zu erwarten, du in den hier bestehenden Lehrer Konferenzen die Regulative selbs, sowie die aus ihnen sich ergebenden Folgerungen, nachhaltig jun Gegenstand eingehender Besprechung und vorarbeitender nu n und Uebung gemacht werden. Die Aufsichts Organe der Schulen aber werden es sich angelegen sein lassen, in der Ausführung des auf Grundlage der Regulative ausgearbeiteten Lehr- und Lecllon⸗ Plans für die hiesigen Schulen die in den Regulativen selbst da—⸗ * te Richtung einer gesunden, verständigen und christlichen ; ö sbildung immer mehr zum Leben und zur Förderung su ringen.

Berlin, den 28. März 1855.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— Angelegenheiten.

(gez von Raumer.

An das Königliche Provinzial⸗Schul-Kollegium hier.

Abschrift vorstehenden Erlasses erhält das Königliche Prorvin⸗ zial⸗Schul⸗Kollegium mit folgendem Bemerken: Die bis jeßt in Erledigung meiner Cirkular-Verfügungen bn 6. Oktober v. J. mir zugegangenen Berichte der Königlichen io vinzial⸗Schul⸗Kollegien und Königlichen Regierungen geben suniihs vaffir übereinstimmend Zeugniß, wie es an der Zelt und pah— gethan war, durch die drei Regulative vom 1, 2. und 3. Oltr ber v. J. auf amtlichem Wege das als Aufgabe und Ziel an Volksbildung, so weit Seminar und Elementarschule bei ihr b theiligt sind, festzustellen, was im Hinblick auf die wahren Bedi ntsse der Volksbildung und im Gegensatz gegen eine irreführent Richtung seit länger als einem Jahrzehnt unter richtiger Anleitun der Behörden in den besseren Schulen und Seminarien bereit thatsächlich angestrebt und größtentheils erreicht gewesen , Außerdem bürgen die in großer Zahl mir aus den verschit densten Kreisen der Bevölkerung zugegangenen Aeußerungen— ö eingehenden und zustimmenden Besprechungen, welche die Regu ., in den ernsten pädagogtschen Zeitschriften gefunden haben, so wie hervortretenden bedeutenden Unfänge einer neuen pädagogischen . didaktischen Literatur dafür, daß die in den Regulativen nicdergelegs Anschauungen und Grundsätz Wurzel gefaßt und sich der leihn 6. Gebiete des geistigen Lebens zu bemächtigen ange ang aben.

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us Unkenntniß der bestehenden Verhältnisse und immten und

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an die lionen. a e ; ee ue , e, seßt noch versucht en ; 1. n Angriffen ist Geiteng der Behörden und der Lehrer sichis entgegen zu zen u6thig, als die größte Energie und Treue n der Ausführung der Regulative.

Wenn von einzelnen Provinzial - Schul Kollegien ünd gegierungen bemerkt worden ist, wie die in den Regula⸗ zöen hinsichtlich der Seminar⸗Präparanden und der Elementar- scil⸗ Bildung gestellten Anforderungen vie bieherigen Lei hingen der beireffenden Anstalten, namentlich was die shere Aneignung, das volle Berständniß des Unterrichtsstoffes und die Ausbildung im klaren Denken, Sprechen und Riederschreiben geht, erheblich übersteigen und schwerlich in der nächsten Zeit er⸗

werden könnten; so darf ich in der umsichtigen Leitung der hchärden und der treuen Hingabe der Lehrer die r. er⸗ ficken, daß die vorhandenen wierigkeiten baldmöglichst über⸗ nmunden und ein Sporn sein werden, immer tiefer in das Wefen n Kegulative einzudringen und ihre Absichten für eine tüchtige Halleblidung verwirklichen zu helfen. Eine angemessene Vermittelung zes dieserhalb für die Lehrer wünschenswerthen Verständnisses findet sch in einem Aufsatz des ersten diesjährigen Heftes des Schul⸗

hattes der evangelischen Seminarien Schlestens, auf welchen ich

thenso, wie auf die von dem Provinzial⸗Schulrath Bormann

uf Grund der Regulative bearbeitete Schul funde hierdurch auf⸗

am mache. me, diefer Gelegenheit, wo erneuerte Anforderungen an die ksimentarlehrer für eine gesegnete Ausübung ihres Berufes ge⸗ macht werden, ist es mir 1 darauf hinweisen zu können, nn welchem Erfolge die durch meinen Cirkular⸗Erlaß vem 6. März 165 angeordnete Regulirung der zu gering dotirten Schullehrer⸗ silen schon bis jetzt begleitet gewesen ist. Als Beispiele auch für sclche Bezirke, in welchen das Regulirungs⸗Geschäft noch weniger haͤgeschrliten ist, mögen folgende Angaben dienen;

An dauernden jährlichen Zuschüssen für Verbesserung der Schullehrer⸗Besoldungen sind seit jener Zeit regulirt worden: n Regierungs Bezirk Bromberg 14,779 Thlr.; im Regte⸗

ngs⸗ezirk Stettin 7162 Thlr.; im Regierungs⸗Bezirk Mer⸗ schirg 563 Thlr.; im Regierungs-⸗Bezirk = bs76 Thlr. ʒ m Keglerungs-Bezlrk Pofen 16,6569 Thlr.; im Regierungs⸗-Be= zk Potsdam 71533 Thlr.; im Regierungs- Bezirk Minden ö Rthlr.; im Regierungs Beslrk Düsseldorf 7035 Rthlr.; im Rirglerungs⸗-Bezirk Aachen 589 Rthlr. Die Mittel werden theils ben den Verpflichteten mehr aufgebracht, theils aus Staatsfonds als Zuschuß geleistet.

Es ist zu erwarten, daß auf dem eingeschlagenen Wege in uicht langer Zeit ven Klagen über die äußere Lage der Elementar= Schullehrer, so weit a. als wirklich begründet anzuerkennen snd, Abhülfe gewährt sein wird.

Bei der Wichtigkeit des den Elementarlehrern anvertrauten Berufes und jm Vertrauen auf ihre Gewissenhaftigkeit und Pflicht⸗ krene enthalte ich mich gern, vie Erwartung auszusprechen, daß es deser der Verbesserung ihrer äußeren Lage zugewendeten Fürsorge bedürfe, um sse zu erhöhter und fruchtbarerer Erfüllung ihrer

ichten zu veranlassen.

Von der umsichtigen und nachhaltigen Thätigkeit der König⸗ lichen Provinzial-Schul⸗Kollegien und Königlichen Regierungen, von der persönlichen Einwirkung der Departements⸗ Schulräthe, erwarte ich aber, daß die zur Ausführung der drei ga late eingeleiteten Vorbereitungen möglichst beschleunigt und le Grundsätze der Regulattve selbst überall baldigst eine lebens⸗ velle Wirklichkeit werde.

Berlin, den 28. März 18655. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. von Raumer.

An

sanmtliche Königliche Provinzial⸗Schul⸗Kollegien und Regierungen.

Nachdem der gesetzliche Schluß der Vorlesungen mit dem 24sten

vorigen Monats eingetreten ist, wird hierdurch bekannt gemacht daß das —— mit dem 16. April v. J. . *

Berlin, den 2. April 1865.

Der Rektor der Königlichen Universttät. Mit scherlich.

Die Immatriculation für das beverstehende Sommer- Semester 1855 sindet bis acht Tage nach dem 16. April c., dem vorschrifts⸗ mäßigen Anfange ver Vörl nugen wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonngbende um 12 Uhr im Senats - Saale statt.

ä, derselben haben ä 14) die Studirenden, welche von einer andern Universttät kommen, ein vollständiges Abgangszeugniß von dieser Unversitaͤt ,,, ,, , e P vor 6 ĩ e i und, y sie Ausländer sind, einen Paß a m nm nn, gitimations- Papiere vorzulegen.

Unter väterlicher oder , , Gewalt Stehende haben außerdem die schriftliche Zustimmung ihres Vaters oder Vormundes zum in, der heel gen Universität beizubringen.

In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das be e mäßige Zeugniß der Reife zu besitzen, die Universität zu besuchen wünschen, wird auf die 68. 35 und 36 des Prüfungs-Reglements vom 4. Juni 1834 verwiesen.

Berlin, den 1. April 1855.

Die Immatriculations⸗Kommission. Mitscherlich. Lehnert.

Die nicht immatrikulationsfähigen Studirenden der Pharm ac ie so wie ber Zahnheilkunde bei hiesiger Königl. Universitãt werden aufgefordert, noch vor Anfang des bevorstehenden neuen Semesters, um wegen Beginnen oder Fortsetzung ihres Studiums die nöthige Anweisung zu empfangen, unter Beibringung der über ihre ul⸗ kenntnisse und resp. Besuch der , 3 echenden Zeugnisse bel Unterzeichnetem (Französische Straße Nr. 29.) Morgens von 8 bis 9 Uhr sich zu melden. ö.

Berlin, den 2. April 18655.

Der Direktor des chirurgisch⸗pharmacentischen Studiums bei hiesiger Königlicher Universität. Geh. Ober⸗Medizinalrath Dr. Klug.

Ministerium des Innern.

Bescheid vom 4. Februar 1855 betreffend die Diäten und Reisekosten ver Polizeiräthe.

Da nach §. 6 der Rangordnung vom 7. Februar 1817 die Polizeiräthe vor den Assessoren rangiren, letztere aber nach §. 5 s. c. zur fünften Ran af gehören, so sind auch die Polizeiräthe als zu dieser Klasse gehörig anzusehen.

Die 2c. wird e auf den Bericht vom 30. Dezember v. J. hlerdurch autorisirt, dem Poltzeirath N. die Reisekosten für die gemachte Versetzungsreise nach den für die fünfte , wn. mit bestimmten Sätzen zu Ja und 2a der Allerhöchsten Verordnung vom 10. Juni 1848 zahlen zu lassen.

Berlin, den 4. Februar 1855.

Der Minister des Innern. von Westphalen.

An die Königliche Regierung zu N.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Alexander zu Say Kittgrn sttin? Hoh enst ein, nach Schloß . Se. Durchlaucht der Für st Friedrich zu Hohenlohe⸗ Waldenburg-⸗Schillings fürst, nach Kupferzell. Se. Excellenz der Staats⸗ und Kriegs⸗Minister, General⸗ Major Graf von Waldersee, nach der Provinz Pommern.