1855 / 81 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ab der Post⸗ Verwaltung für das Jahr 164. veranlgsen. Ebenso itt dafl. zu forgen daß ein, Verzeichniß der (in besuchten O Rechnung s⸗ Ab schluß 3 gan 1 2 . . i r beschäftigten jugendlichen Arbeiter mu ellen 1 n w,, , ,, 6 perde · von dem Fabriken⸗

. , , g eee, e r ,,

; ö . *. ö 3 ͤ ö pro 16852. ist gewesen 9 r i en , , nn, . e , , nnn, . r = in we e Ergebni . th 8 Rihlr. Sgr. Ef. e Ff. ö hae n. eg in statistischer, polizeilicher und 35 I ge er n 33 .. gr. Pf. Ar. Q. Eᷓ. n, ä lfte 5 nisse seiner Wirksamkeit zusammengestellt und Vorschläge fag die Ver⸗

. . besserung der vorgefundenen Uebelstäönde vorgetragen werden. 8. 85], 50 & 207, 110 ĩ Arnsberg, den 20. Dezember 554 . * ahnt 21 Kioönigliche Regierung.

Tit. J. Einnahm im. . Tit. IJ. Erträge au . 132672 1 h ö . . 115168 .

dun Tit. III. eg p 2 tit Y. Erttag won dem 221, 14 2 Ilbs x

2 . g, i jugendlichen Nicht amtlich es. ;

lungen und Zeitungen *. . ; . I che Älter n win f Preusen. Berlin, 4. Apr . ; en, 4. April. Se e 2 , m. ,,, g u 8 6 1 39 n. M 1 en. 6 , begaben sich dann in ** Wertstatt 2 j 3 31499492 4 75*6631 M oder i G Auhes enn enn wi gäöstties ben ie Gülberarbe ten in It. ö ö 3 , . a g, eee. , 34 392, ie die noöthig rungen zum Schutze de dhei rbei⸗ ö n, ehrten zu

zit. III. Perföͤnliche Verwaltüngstosten 83 5d ig h asůtzi , . 2 oe lf 9 der nn, loten zu rück wee. zur Tafel nach Char⸗ 8. 5. Der Fabriken⸗Inspektor hat sich ferner Über die in jeder orgen werden Ihre Majestäten der König und die

Tit. IV. a n. und vermischte Verwaltungs kosten 15 h it. V. Baukosten. n , 155 685 . herrschend t, VB *. Königin i Verbindungen.. . sußalt herrschende Zucht, Behandlung und Verwendung der jugend⸗ gin in der Schloßkapelle zu Charlott t 9 ö , n , wn. t . 2. wee nutze chler runden eien e nher, e, kbenhtaahl gehen. fehle in Ctarlotttnbeng, zm beuigen ; 560, 058 . uz, der Natur der Verhältnisse solchen Arbeitern in sittlicher Bezie—= Dir schau, 2. April. Die Communicati i

0 z m m gin getreten werden konne. Er hat nament⸗ Marienburg ist per Kahn eingerichtet; heute .

ich da ; ; ; ; e . ob und bei welchen Arbeiten jugendliche Arbeiter mit Erwachsenen ,, . i nn , , . e Benußung der Chaussee, s . zusammen beschäftigt sind; =. 3 jeßt an mehreren Stellen bis 5 Fuß überfluthet ist, dürfte R . p ob insbesondere Mädchen unter 16 Jahren mit Knaben oder Mäͤn—⸗ . ve dien een ö. . M . ., Grunde, * . urchtbar durchwühlt ist und an

setz⸗Samm⸗

Summa der Ausgabe n . nern an. / , arbeiten; vie fer Stelle ssch c ob e Einnahme der Mahlzeiten außer den Arbeitsräume iel ett ein großes Wasserbecken, 6 . b schluß. g 26 983 . ; ö t . , w, , und dabei für gehörige ö 14 ,, . rn, , J 26. 333 11 . und Sicke g ist, 2 1 e Kunststraße hinter Gnojau, wo sich bis jetzt d = Ausgabe 2 ob dei Arbeitslohn dem ju genblichen Arbeiter oder seinen Eltern e n . d e m ch bs igel der gs ne Stromund 28 ö * . . J ; 27 6 J ; . er S ] q .

Bleibt Ueberschuß 1.305. C6 263 063 2.65 . z eh , nnn ausgezahlt wird; und verwüstet wird. 3 k , Jol 6 len dlichen Arbeitsr qußerhalb, der Wohnung der Eltern gen Stationsorte für die Eisenba = r ,

. ind; 96 ö,, V es ens eu⸗

ö . . ob endlich zur Sicherung der Sittlichkeit der jugendlichen Arbeiter teich. ist nür mit Kahnen zu er rei Nach dort u ö Dien st-Anweisung vom 20. Dezember 1854 für zu beaufsichtigen, Er hat, bie, gin dieser 3 . , n. 2 bei ihrem ee e un zu der Fabrik sich 2 Maßregeln noch niedriger gelegenen Tiegenhof hin, . gestern . 6 ung Bezirks mäßigkeiten, namentlich alles dassenige, was mit den es . e e rene Knfangs⸗ und Entlasfunge zeit fur, die verschlebenen mit Lebensmitteln vom Fähr , w, wget 96 3 den Fabriken⸗Inspektor des Regierungs⸗Bezir Gesetzes vom 16. Mai 1853 und des Regulatihs vom 6 * Pgchlechter c Alz Rothwendig ern een haben. Werden seing des., gung des noch fest lie 6 . . n . ie spren⸗ Arnsberg. 23 Her, de, , 1. ge. in . alb , , en n ere g. so hat er dabon der eifrig fortgesetzt. (D. ö . heute gegen Zeisgendorf eeinträchtigt, der Kön ng . n en Regierung Anzeige zu erstatten. 9 ö 2 April.

; 6 25 S. 843 verhältnisses mit Anführung von . i . und die, zur 5 I. Ser 36 n ) ih ern in befugt, die etwa vorhandenen des , ,, n Gestern Mittag hielt das 1ste Bataillon

(Gesetz vom 16. Mai 1853 (Staats⸗Anzeiger Nr. 125 S. 8453.) Abftellung der bemerkten Wißbräuche geeigneten Vorschläge zu . zich, wöe bie Rachhälse. Und Fortbildungzschulen zu besuchen, um em Spfec' sen Regiments, von Posen kommend, mit klingen⸗

. X 9 a, nl . * ret e e, at n 3 let die Einrichtung derselben eine Ansicht zu gewinnen und vorgefun⸗ a,, . 1 9. in unsere Stadt, Se. Excellenz der

§. 1. Der Fabriken⸗Inspeltor hat die Hauptaufgabe, die genaue und Fabr ten Inspeltsr . ufs e.. * . 3 6 . gi e, ut Nebelstände anzuzeigen. r e des gten Armee Corps, General⸗ Lieutenant von allseilige Beobachtung der über, die Beschäftigung jugendlicher 2 , , * eb enn 24 36 itte umb . 1 aer 14 . ? 33 egal n, be e n. 6. . a 1 n,, . daß n, . ndanten, General⸗Major n zwe ; , 2m. on ken . ui tai

ergangenen Bestimmungen zu überwachen. Er hat sich zu diesem Zwecke durfen diesen aus dem runde, weil angeblich jugendliche Arbeiter in n deren Namen. 1 rr , dern, , ., k geri lien. Bre 5 glänzenden Suite dem Bataillon entgegen

mit den gewerblichen Anlagen des Regierungs⸗Bezirkes nach den ortlichen dür aon tiff nichts beschaftigt werben, nicht, derfagen Dies gilt nicht nur h (2. Des] .

onli Beziehungen genau bekannt zu machen und die Bedürf. der Ansta nicht be 9 ö e örde anzuzeigen, r; ; Stettin, 3. April. Der Wasserstand ist

e 3 35 . . als 2 des Gewerbe⸗Betriebes für von den , n, eee, 2 von 8, . 66. 19. n. hat der gan ch hg r durch Nücksprache mit den fortwãhre ndem Steigen. begriffen, 96 ut . * 2

die dem Gesetze vom 16. Mai 1853 unterliegenden . in e se, gn n, Werkstätten zur Vornahme zerer g tilorgern zu ermitteln, ob die jugendlichen Fabrikarbeiter gemäß §. 6 gangs keineswegs als beseitigt anzusehen. Das Eis hat sich vor anzen Umfange zu erforschen. Es wird vorbehalten, den Wirlungstrei n . . briken-Inspektor hat sich hinsichtlich der unter der 1

nenn ö Gelegenheit §. 7. Der Fabriken Inspe lichM mit manden⸗Unterrichte aus der Arbeit entlassen werden. * .

3 3 , nn und demsel ö nach genh Aufsicht der r , Bergbehorden stehenden Berg⸗= Harn . S 26. Es muß bes Fabriken, Jnspektors besendere Sorge sein i Ni ,,. 3. April. Der Chef des landwirthschaftlichen

§. 2. Der Fabriken Inspekter hat zum unmittelbaren Vorgesetzten werke mit den Königlichen Bergbehörden des Bezirks in Verbindung benenschaft mit den Ortsbehsrden auf die Einrichtung von Nachhülfe⸗ kinisteriums, Freiherr von Manteuffel, traf gestern Abends

die Königliche Regierung, welche ihm 7 ruction wie einzelne ee, setzen 6 brilen cttor ist verpflichtet, bie ihim bei Aueibtzh n sschulem für die in Fabriken beschäͤftigten . hier ein. Wie man vernimmt, begiebt sich derselbe nach dem Nieder-

ertheilt und die Kreise und Gemeinden estimmt, innerhalb deren er sein S. 8. Der ö riken⸗Inspeltor 9 i Dreh debe und ben Hr ker hinzuwirken, auch die für die ganze Zukunft des Arbeiterstandes rhein, um die durch Ueberschwemmungen heimgesuchten Ortschaften

Amt zunächst auszuüben hat. ,. Amtes belannt e . Fa 96 n, ö ho n lb ehe für 4. ßreichen, mit wenig Mitteln erreichbaren ünterweisungen der heran- zu besuchen. Di Ztg.)

3. Dem Fabriten⸗-Inspektor kommen überall, so weit es sich um rauch der Maschinen und Werlzeuge, die wezugs⸗ Un ichenden weiblichen a . end in f r des Haushaltes und Sachsen. Dresden, 2. April. Die Erste Kammer hat

hren. in ihrer heutigen Sitzung die Budget- Abtheilung der allgemeinen

s Regulatibs vom 9g. März 183 . . leg om arz nee nch Ju dem Katechumenen und der Eisenbahnbrücke festgesetzt. (No. Ztg.)

ichst überall einzu

Rohstoffe und Waaren, so wie ähnliche Verhältnisse geheim zu halten. mn . Beschaftigungen mög

die Äusführung der Bestimmungen des Gesetzes vom 156. Mai 4853 und ; ; an men , hör en ite n, uspelter ; ö dern ile ruhe e de, ,,,, ,, , , . 5. , de ere rden sind verpflichtet, dem Fabriken-Inspeltor jugenhlichen Arbeiter, unter dessen letzter . und mit Nennung enn. ben grevisse nen, berselbe hat aber auch elbstftandig alle Ge— ,,. mit n , . isrung bewilligt, Den von der bei Aus kzung schnes Ämtes die mögiichste Unterstützuig zu gewähren, Zahl der angemelbet een e fk zu di , bei der Ausferigug wan Anstalten, in welchen er die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter en Kammer hierbei beschlossenen Antrag: die Staatsregierung namentlich er n Nequisitlon C19. Derselbe hat demnach mn. g. hr oma g , het, der Rerision u unterwerfen und etwa vörgefundene Ueber— zu ersuchen, den Zutritt in das neue Museum nur gegen Erhebung Hern erzlibnmß. ber Lem Gesetz unterliegenden gewerblichen An. der Krbeits bücher für sugendliche Fahritarbeite, bern Häimmmm. ungen anzuzeigen. eines Eintrittsgeldes zu gestatten, hat die Erste Kammer einstim—⸗ alten bes Kölize Ben rtes nd fenmeng Uikerkretungen der ergang gh ee , är ka opel; be mach warb fa, wohl, mig alen, Ga, sz 2) bie Verzeichniisfe über bie im 8. J. des Geseßes vom 16. Mai 1653 gen richtig b wähnten . bei den auszuführenden Revisienen und nach Rücksprache mit Belgien. Brüssel, 1. April. Der belgische,Moniteur“ bringt acgeshlhbene einneibangen bei Arbeltzebet und, iber die aus. g, Ka. den, up nhste'n fu shäz e enn de mer n mn, de, Hurt oh r, , . für die abgetretenen Minister. Zu , eg g der r enen, n , ,. ö der be⸗ lag Criher zu berichten, ob, die Ausdehnung der Fabritätion eines Groß-Offizieren des Leopoid-Ordens sind ernannt; de B uckere 3) fämmtliche, die Berichtigung dieser Verzeichnisse, die Ausfertigung jugendlichen Hese. die haͤuftze Verwendung fugendlicher Arbeiter ün Fabrikbetriebe, , 2 * t: e * are, ber Arbeitsbücher und die über etwa e, , . Juwiderhand. treffenden gewerb . 96 rt dieses Betriebes und das Verhalten der Arbeitgeber und Arbeit— . . ngoul; zum Commandeur: Pierrot; zum ffizier: lungen gegen das Geset vom 16. Mai 1853 verhandclten Atten; unterliegenden jugendlichen . h erh ie Einsezung örtlicher Kommiffionen zur Unterstüͤtzung der Auf⸗ Faider. Herrn Liebtg ist der früher von ihm bekleidete und in 4) das , und bie Duplitate der Handwerks Lehrverträge 3. des lieg latn h fbr mg hen e i Tnefihßrung der die fägenblichen Arkster betreff nden zwischen provisorisch von Herrn Annemanns versehene Posten eines 6 , , . rn, , birth el, men erfotbern, fan weltzt Kcksanen sche n. aälhlichenl wicer Heinen rr Böse, rant ger ere, deen. 5) über eine etwa gemäß §. 3. des Regulativs vom 9. März 1839 nener Ueberzeugung von ; r, e in. = n re, g, g, ß §. 5. des Arbeitsbuches) gestattete zeltweise Verlängerung der Ar. Abweichungen. In die Arbeitsbücher wer gendlichen md man dii Der Fahriken⸗Inspektor wird seine *r durch personliche setze über den Verkauf der Kirchen= und Nationalgüter vorgeschla⸗ beits zeit e, zu machen, a ; Veranlassung ergiebt, die Erinnerungen bez . e nwirkung zu erfüllen streben. o schriftliche Verfü⸗ genen, Amendements ist seitens der Cortes Kommission blos ein 9 en , , d deren ber sehegblicen eln it Arbekertnt fich die entlicen ar. renn werden, t er bäetaben um weiteten Metssolg; er rl. kinziges, weiche die bischsiichen Falgste und bie Pfarihäuser, net ĩ ; 12. Sollte sich die Zusammenstellung der, die jugen . behörde mitzuthei . der nziges, w ssc ̃ iuser, nebst 6. 2 3 * * i. 2 . in mn n, * ba ener, Bestimmungen nicht an passender Stelle im Arbeits⸗ i rung he ur f enz r e ng nn, 26 n fer s den zugehörigen Gütern, vom Verkause ausnimmt, gu cheißen der Ermittelu e ers jugendlicher Ar ; rung das Kom SGiehel derselben. Her Fabriken-Inspeltor zen Unterscheidung von Geschwistern, ae rn, der Verhält⸗ lokal 12 finden, so ist dem Mangel ben gelen: Arbeiter ist mit ih e ge, Befund der Rebisien der! dem Gefeße Uunteriiegenden An— 52 Auch der Erzrisch * 83 2. J wie die Bischöfe nisse ihrer Eltern und Arbeitgeber und über alle, mit der Beschäf⸗ z. . Die wirkliche Arbeitszeit der , Mirz 1830 ; ledes Ortes, nach dem ihm mitgetheilten Schema, sofort der vor⸗ von Carthagena und von Murcia, haben Vorstellungen, die je doch tigung derselben in Verbindung stehenden Umstäͤnde zu genügen. ee . auf die in S5. 3. 4 und 5 . 9 38 , bee Ylrbeits Wiegierung Bericht zu erstatten ünd demselben nöͤthigenfalls be= in bescheidenen Ausdrücken abgefaßt sind, gegen das vorerwähnte S. 5. Der Fabriken⸗Inspektor 9 ügleich bestimmt, als Organ der und §5§. 4, 5, 6 des Besetzes vom 16. 26 n 88 ; es . De un en und Voͤrschlage beizuflgen. Geseß an die Reglerun genichtel. Jn dei Heutigen Corte —1 ier buches) enthaltenen Bestin mungen zu ermitteln, un ch d h n . W. Der Fabriken⸗Inse'ttor hat über feine Reisen und Revisie⸗ gab im Verlaufe der sortgesetzten allgemeinen atte über dieses

Königlichen Regierung die Orts⸗Polize rden in der Ausführung der, ches) ö . die Beschäftigung jugendlicher Fabrik-Arbeiter betreffenden Bestimmungen Arbeitsstundenzettels zum Anhalte für die Reviston dur n allmonatlich vorzuiegendes Iöurnal zu führen, in welchem die ! Gesetz der Justizminister die Erklärung ab, daß dasselbe keineswegs