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Staats Schuldscheine 25 TI
MNordb. (Friedr. Win?
604 Berliner Börse vom 4. April 1855.
— —
Antlicher Wechsel. Hands. und Celd Cgurs.
b mm mn nm
geld. = 1f. Berl. Stadt- Obligat. 9 Wechsel- Colcrse. do. do. Pfandbriefe.
Kur- und Neumärk. Estpreus sische. .... Pommersche . . ..... e ,. . o.
gelumeehe ,,, 3
Vom Staat garantirte Lit. B..... 8.44 Westpreuss. . ......
Rentenbriefe.
; Kur- und Neumärk. Pommersche. . ..... Posensche. .. . ..... Preussische. . . .....
Fomds-Cormse. khein- u.
Preuss. Freiw. Anleihe
ih 1 2 ö t — Pr. Bk. Anth. Scheine
dito ? Friedriehsd'or dito Andere Goldmünzen
Augsburg ......
Breslau ;
Leipzig in Cour. im 141 ThlI. uss 100 Thlr.. . ......
Frkf. a. M. südd. W. 100 FI.
2838 **
86
; —
Prämieuseh. d. Seehdl. à 50 Th. Präm.· Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Kur- und Neum. Schuldverschr.
—
5 Taicr sãcã̃ dz Aachen-Dusseld. . .. — do. Priorit ts-
do. II. Emission Aachen-Mastricht ..
do. Prioritäts-
IFS Berg. - Märkische ... 971. 48. Prioritits-
1090 do. do. II. Serie gl; Berl. Anh. Lit. A.u. B.
do. Prioritãats-
Berlin - Hamburger.
do. Prioritats- do. do. II. Em.
Berlin Potsd. Magd.
do. Prior. 95 . do. do. Lit. 6. do. do. Lit. D. kerlin- Stettiner. ... do. Prior. Oblig.
Bresl. Schw. -Freib.
Brieg Neisse Cõln- Mindener
do. Prior. Oblig. do. do. II. Em. . do. III. Emission Dortm. - Soest Prior. 4
Düsseldorf - Elberf. 17 do. Prioritäts- 4 do. prioritata- sᷣ
Nagdeb. -Halberst.. —
agdeb. Wittenb. . ;
do. Prioritits- Niedersehl. Märk.. do. Prioritits- do. Conv. Prioritäts- do. do. II. Ser. do. IV. Serie Niedersehl. Zweigb. Obersehles. Lit. A. 1 Lit. B. do. Prior. Lit. A. do. Prior. Lit. B. do. Prior. Li do. Prior. Prinz Wilh. 9 Vohwinkeh) do. Prioritats- do. Il. Serie.. Rheinische do. (Stamm-) Prior. do. Prioritits-Oblig. do. vom Staat gar.
Ruhrort-Cref.- Kreis Gladbacher
do. Prioritats- do. II. Serie.. Stargar d-Posen. ... do. Frioritats- Thüringer... 3 do. Prior. (Oblig. Wilh. B. (Cosel-Mdbg.) do. Fern.
111
— D *
223811111. w
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131 1F — — —
SSI 28 .
82 —
ö — Q — 4 —e 41 — c 86
LS = ..
—
1. SSI ESSSII1I1I11
Michtamtliche Mtirungen.
Actien und Quit- tungsbogen.
Amsterdam - Rotterdam Cöthen- Bernburg Frankfurt- Hanau Cracau-Oberschles. .... Kiel Altona
Ludwigshafen - Bexbach Mainz - Ludwigshafen. .. Mecklenburger .
Nordb. Criedr. Wilh.) RBelg. Oblig. J. de l'Est do. Samb. et Meuse
scass - Vereins · Bk. Act.
18831 ö
Larskoje - Selo pro St.
Bergisch-Mãärkische 709 2 705 gem. Berlin- Anhalter Litt. A. n.
ir Tric dc. 7 qe. In- und ausländ. Ausl. Prioritäts-
Eisenb.· Stamm- Actien.
Amsterdam - Rotterdam 44
Craeau-Obersehlesis che 4 5 1 41
do. neueste III. Emiss.
Ausland. Fonds. do. Fart S805 i
Weimar. Bank. . ...... Braunschw. Bank Schwed. Oerebro Pfdbr.
n Ostgothische do. n, wn. Metall.. 6 . * Anleihe. engl. . Sardin. hei Rothschild ö 2 2 e, . 46 ; Anl. o. Staats -Präm. Anl. 6 ==, ne, Lübecker Staats- Anl. do. Stiegl. Z 4. Axi. r
do. do. 5. Anl. 23 ; . Schaumburg-Lippe do.
do. Engl. Anleihe. ... ; . Fefe. Sener ii. n . inl. Schuld.
do. do. Cert. L. A. à 3 X steigende do. do. L. B. 260 FI.
1SI1I1I1I1882
ISI 11 T 111131 *
. 82 ——
Poln. neue Pfandhr. . ..
B. 1371 2 136 gem. Berlin-Stettiner 151 2 150 gem. Còln. Minden
1283 2 1287 gem. Oberschles Lim B. 1645 a 164 gem. Rheinische 935 2 935 gem. Rheinische vom Staat garansirte 795 2 793 gem. Qesir. National-Anleihe 705 a bez. Oestr. Prämien- Anleihe S4 2 86 a 847 bez. u. G. Kurh. Pr. Obl. 40 Thlr. 36 etwas ber u. Br,
Neue Bad. Pr. Obl 235 6.
Kerlim, 4. April. Dureh auswärtige niedrigere Notirung stell- ten sich auch hier die Course zum Schlusse etwas matter als gestern.
KBerliner Getreidehörse vom 4. April.
Weizen loco 84 - g3 Rihlr. .
Roggen 16co 83 — S8psd. 58 — 62 Rthlr. pr. S2psd. bez., Frühjahr 551 — 55 Rihlr. ber. u. G., 559 Br, Mai- Jun! 55 — 557 Rihlr. bez. u. G., 555 Br., Juni- Juli 535. -— 55 Rihlr. bez. u. G., 555 B-.
Gerste, grosse 44 — 48 Rthlr., kleine 38 - 42 Rihär.
Hafer loco 29 - 32 Rthlr., pr. Frühjahr 18pfd. 295 Rihlr. bez. u. G., 30 Br., 50psd. 31 Rthlr. Br., 301 9.
Erbsen, Koch-, 58 - 62 Rtl lr., Futter- 56s — 58 Rihlr.
Räböl laco 15 Rihlr. nominell, April 145 Rrhlr. bet. u. Br., 1436. April - Mai 1477 Rihlr. bez. u. G., 1143 Br, September- Oktober 14 Br, 135 Rrhlr. bez. u. G.
Leinöl loco 144 - Rihlr. bez., Lieferung 13 - bea. ;
Spiritus loco ohne Fass 31 — 30 Rühl. bez., April und April. Mai 304 —– 3 Rihlr. ber., 31 Br., 303 G., Mai- Juni 317 Rihlr. ber u. 97 * G., Juni - Juli 315 Rihir. bez., Br. u. G., Juli-August 33 Br
16. ö Weinen matt. Roggen billiger verkauft, Schluss fest, Rüböl wier derum etwas höher bezahli. Spiritus billiger verkauft.
25
Redaction und Rendantur: S chwieg er.
Druck und Verlag der Koͤniglichen 3 Dber⸗Hofbuchdruckerei. (Rudolph Decker.
83111
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Das Abonnement. keträgt ö
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Theilen der Monarchie 3 *r. . Erhöhung.
. Königlich Preußischer
Alle Ppest - Anstalten des n- und Auslandes nehmen Sestellung an, ür gertin die Expedition des ¶ onigl. Preußischen Staats Aneigers:
3 Mauer⸗ Straße Nr. Ba.
Berlin, Freitag den 6. April
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Post-Direktor Becker in Crefeld den Rothen Adler⸗
Orden dritter Klasse mit der Schleife und dem Kreisgerichts-Rath Hoering zu Salzwedel den Rothen Adler-Orden vierter Klasse
u verleihen; ; Den Kreisgerichts⸗Direktor von Wur mb zu Rothenburg
sehen; so wie
Dir Kreisrichter Goebel in Ortelsburg, Henke in Königs⸗ berg, Burchardi in Memel und Pahlke in Tapiau zu Krels⸗ gerichts⸗Räthen zu ernennen.
n 4* Eigenschaft an das Kreisgericht zu Neumarkt zu ver⸗—
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Baumeister Kromrey ist zum Königlichen Wasserbau⸗ neister ernannt und demselben die Wasserbaumessterstelle zu Rothe⸗ lude, Regierungs⸗-Bezirk Danzig, verliehen worden.
Dem Maschinenbauer C. Schlickeysen zu Berlin ist unter lem 1. April 1855 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Vorrichtung zum Auswerfen des Thons an Thonschneide⸗ Apparaten zum Pressen von Röhren und Steinen, so weit dieselbe als neu und eigenthümlich erkannt ist, und ohne
Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, pflichtige Nachtelse beizubringen:
uf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und' für den Um— sung des preußischen Staates ertheilt worden.
Cirkular⸗-Verfügung vom 18. März 1855 — betref⸗
fend die modifizirten Vorschriften für die Aus—
bil dung und Prüfung derjenigen, welche sich dem J Baufache widmen.
Nachdem in Folge der eingetretenen anderweiten Organisation ker Bau- Verwaltung eine Modification der unterm 15. August ste der Königlichen Regierung mitgetheilten Vorschriften für die lucbildung derjenigen, welche sich dem Baufache widmen, und für lie Königliche Bau- ylkademie hierselbst nothwendig geworden, erhält
miselbe ein Druck-CLrxempiar der neuen Vorschriften vom 18. Märg ö.
und B.), um solche durch Abdruck in Ihr Amtsblatt zur öffent⸗
lichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 18. März 1855. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
von derscHeydt. i An simmtliche Königliche Regierungen.
Ausbildung und Prüfung derjenigen, welche sich dem Baufache widmen. —
§. 1. Stufen der Ausbil dung.
ö die Bau führer⸗Prüfung, un b) die Ba um eister⸗ Prüfung. Die Letztere befähigt, je ec. ihrem Ausfalle, entweder zur Beklei⸗ dung er n,, oder aber nur zu der Stelle eines Bau⸗ Inspektors resp. der eines Kreis⸗Baumeisters (bergl. 5 18.)
Neben diesen Prüfungen für die Baubeamten findet
eine Prüfung für Privat⸗Baum ei ster
S§. 2. Prüfungsbehörde.
Die Königlich e g. Bau⸗Deputation bildet die Prüfungs⸗Be⸗ hörde; dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten bleibt jedoch vorbehalten, derselben zu den Prüfungen noch andere geeignete Sachverständige beizugeben.
Diese Behörde ordnet auf desfallfige Gesuche der Kandidaten die Prüfungen an und ertheilt die Jenghiss.
1) Prüfungen für den Staatsdienst.
Die Ausbildung . den Prüfungen für den Staatsdienst erfolgt durch vorbereitende Beschäftigungen in der Bauverwaltung und durch systematische Studien, welche nach einer vorgeschriebenen Reihefolge mit einander abwechseln. ö
2) Bauführer⸗Prüfung.
Der e, men. geht eine Revision der , Nach⸗ weise und Arbeiten voran, durch welche dargethan werden muß, daß der Kandidat mit hinreichendem Erfolge bemüht gewesen ist, sich vorschrifts⸗ mäßig auszubilden.
8 *. Nachweise, welche dafür erforderlich. . Wer Bauführer werden will, hat folgende schriftliche, nicht stempel⸗
statt
a) über die Reife des Abganges zur Universität;
b) über eine mindestens einjährige praktische Lehrzeit bei einem oder mehreren Baumeistern, welche die für die preußischen Baumeister oder Privat⸗Baumeister vorgeschriebenen Prüfungen bestanden haben. In den Zeugnissen darüber sind die Gegenstände der Beschäftigung, welche in Buͤreau⸗ und Zeichnen⸗ Arbeiten, in der Theilnahme an Bau⸗Ausführungen und an Feldmesser-Arbeiten bestehen können, näher anzugeben. Hinsichtlich der Feldmesser⸗Arbeiten ist nachzu⸗ weisen, daß der Kandidat Messungen und Nivellements, wie solche zum Zwecke von Bau⸗Ausführungen vorkommen, praktisch mitge⸗ macht hat. Wenn der Kandidat die Feldmesser⸗Prüfung bestanden hat, wird dieser Nachweis nicht gefordert. ᷣ
e) über eine zweijährige Studienzeit, und zwar sofern der Kandidat nicht ausnahmsweise von dem Minister * Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten von diesem Erfordernisse dispensirt worden, durch die regelmäßige Benutzung des auf der Königlichen Bau⸗ Akademie zu Berlin in dem zweijährigen Lehrgange für Bauführer ertheilten Unterrichts: in der Landbaukunst nebst Linear⸗, Architek⸗ tur⸗ und Ornament⸗Zeichnen, im Wasser⸗ Wege und Eisenbahnbau und im Maschinenbau,
so wie: Kö. . — d) eine von dem Kandidaten selbst verfaßte Beschreibung seines
Lebenslaufes.
Die unter l b. und d. bezeichneten Schriftstücke, welche von dem Kandidaten bei dem Directorium der Bau⸗Akademie zum Zwecke der Auf⸗ nahme in diese Anstalt einzureichen sind (vergl. Vorschriften für die Königliche Bau⸗Akademie §. 12), werden nach erfolgter Immatriculation von dem Directorium an die Königliche technische Bau⸗Deputation abge⸗
eben, um daselbst hinsichtlich ihrer Zulänglichkeit revidirt, und, wenn
ö nichts zu erinnern ist, zu den Prüfungs-Aeten der Kandidaten enommen zu werden. Werden die Nachweise nicht genügend befunden. s erhält der Kandidat dieselben zur wa,, . sogleich zurück.
nd folgende Arbeiten einzureichen: a) e Gi e von einem Terrain und eine Dar⸗
jule dielenigen; welche f . Baufache im Staatsdienst widmen, e
n zwei Prüfungen zu bestehen:
1 bon elnem Nivellement in Xing und Tabellen,
eides nach eigener Aufnahme. ie Situationszeichnung