1855 / 87 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bekanntmachung. Die Räume des neuen Königlichen Museums werden vom 15. d. Mig. ab an vier hintereinander folgenden Sonntagen von

11 bis 2 Uhr n ein Eintrittsgeld von Fünf Silbergroschen

um Besten der durch Ueberschwemmung Verunglückten an der

iche dem Besuche des Publikums geöffnet sein. Der Eintritt

erfolgt durch den Eingang unter dem Verbindungs⸗Bau zwischen

beiden Museen. ; Berlin, den 11. April 1855.

Kommission für den Bau des neuen Koöniglichen Museums. von Olfers. Stüler.

Rriegs⸗Minister i um.

Verfügung vom 30. März 1855 betreffend die Ermittelung und Ueberweisung versorgungs⸗ berechtigter Militairpersonen.

Um der von den Civilbehörden wiederholt zur Sprache ge⸗ brachten Schwierigkeit in Betreff der Auffindung von Inhabern des Civilversorgungsscheins und von 12 Jahre gedient habenden Unteroffizieren zur Anstellung in den diesen Kategorieen nach den Allerhöchsten Vorschriften ganz oder zum Theil vorbehaltenen Civilstellen, so weit bies durch die Art des Geschäfts⸗ Betriebes möglich ist, abzuhelfen, ist die beigedruckte In⸗ struction entworfen worden, nach welcher von jetzt ab bei der Ein⸗ gabe und der Nachweisung der versorgungs⸗, resp. anstellungs⸗ berechtigten, noch im Dienst befindlichen oder bereits aus a Militair⸗Personen zu verfahren ist, und sieht das Kriegs-Ministertum zum 1. Januar 1857 den Berichten der Königlichen General-Kom⸗ mandos über die bei Anwendung dieser Instruction gemachten Er⸗ fahrungen entgegen.

Berlin, den 30. März 1855. Kriegs⸗Ministerium. = . Graf Walversee. An . sämmtliche Königliche General⸗Kommandos und General⸗Inspertionen 2c.

. In struction behufs Ermit elung und Ueberweisung der versor⸗ gungsberechtigten Militair⸗Personen.

Die Truppentheile der Garde und Linie inkl. Artillerie und Pioniere, h wie die Landwehrstämme reichen künftig Ab- und Zu⸗ gangs⸗Nachweisungen der 12 Jahr (darunter 9 Jahr als Avancirte)

1e. habenden Unteroffiziere, soweit dieselben ihre Wünsche in

ezug auf ihre dereinstige Anstellung ausgesprochen haben, am

1. Januar jeden Jahres auf dem Instanzenwege an die General⸗

Kommandos ein.

Von den General⸗ Kommandos werden die vorstehend bezeich⸗ 22 Individuen eventualiter den Civilbehörden namhaft gemacht, und zwar:

a) den Ministerien und Centralbehörden inkl. Ministerial⸗Bau⸗

Direction, b) den Regierungen, c) den General⸗Kommissionen, den Rentenbank⸗Directionen, dem Polizei⸗Präsidium in Berlin, den Provinzial⸗Steuer ⸗Directionen, den —ᷣöö den Directionen der Staats-Eisenbahnen, den Ober⸗Bergämtern, den Appellationsgerichten, den Kuratorien der Universitäten, den Konsistorien, den Provinzial⸗Schul⸗Kollegien, oder nach etwa getroffener Uebereinkunft der General-Kom⸗ mandos mit den vorstehend von a. bis n. bezeichneten Behör⸗ den auch an die den letzteren untergeordneten Behörden, den Intendanturen.

Wenn von den anstellenden Behörden n nr an die General⸗

Kommandos zur Ermittelung von anstellungeberechtigten Unter— ofstzieren oder von hen, so haben die General-Kommandos die Verpflichtung, die selden nachzuwelsen, so lange sie unversorgt sind, mögen sie noch einem ** beiden Ausgebete der Landwehr angehören, oder aus jedem Militair-Verhältntiß ausgeschieden sein. Behufg ber Kontrole durch die Ober-Rechnungs Kammer ist es nothwendig, daß die

Ma

nhabern des Civil⸗Versorgungs⸗Scheins erge⸗

a nnen durch die General ⸗Kommandos selbst beantwortet

Den Landwehr⸗Bataillonen liegt es ob, die e , Antrig

noch nicht versorgter Berechtigter zu prüfen und nach gabe der

Sachlage entweder zu erledigen oder auf dem Instanzenwege dem

General⸗Kommandos vorzulegen.

Damit das Geschäft der Nachweisung der 2 mehr in hee und Glied stehenden Berechtigten den Landwehr-Bataillonen lichst erleichtert werde, ist den Entlassungsscheinen der 12 3. Gwarunter 9 Jahr als Avanckrte) gedient habenden Unteroffssen, eben 6 wie den Civilversorgungsscheinen der Halb und He, Invaliden das hier Folgende wörtlich hinzuzufügen:

„Die Notirung ist vor dem Ausscheiden auf dienstlichem herbelgeführt: win

bei (er N. N. Behörde) als (N. N) und oon dem betref⸗

fenden Truppen. bei (der N. N. Behörde) als (N. N.) hin aus jut

Inhaber hat:

1) die Notirung zu seiner Anstellung bei einer Civilbehöͤrde wenn eine solche nicht schon bei dem Truppentheile, von welchen er ausgeschieden, erfolgt ist, direkt selbst zu beantragen und das Ergebniß dem Landwehr⸗Bataillon seines Bezirks sosort u melden,

lange, als ihm noch keine Anstellung zu Theil geworden und er eine solche wünscht, die Anzeige id een bei dem Land? wehr⸗-Bataillon, in dessen Bezirk er sich aufhält, jährlich am 1. Dezember zu erneuern,

dem ad 2. bezeichneten Landwehr⸗Bataillon jeden dauernden Wechsel seines Aufenthaltsortes, auch nach seinem Ausscheiden aus jedem Militair⸗Verhältniß, bis zu wirklich erfolgter An—= stellung zu melden.

Unterläßt dies der Inhaber, so hat er es sich selbst zuzuschrel— ben, wenn er in Bezug auf die Versorgung im Civil als abgefun⸗ den betrachtet wird.

Endlich hat derselbe, sobald er eine Anstellung erhalten, den— jenigen Behörden, bei welchen er etwa sonst noch notirt ist, sosort Anzeige zu machen. ö

Angekommen: Se. Erlaucht der Graf Heinrich von Schönburg⸗Glauchau, von Glauchau.

Der General⸗Major und Kommandant von Magdeburg, von Steinmetz, von Magdeburg.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Königlich hannoversche General⸗Lieutenant, Prinz Bernhard zu Solms-Braun⸗ fel s, nach Hannover.

Berlin, 13. April. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Landrath von Scheliha zu Militsch die Leer ß zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter⸗srenzes des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Ordens zu ertheilen.

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 13. April. In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer legte der Herr Finanz⸗Minister einen Geseß⸗-Entwurf vor, welcher dahin zielt, zum Umtausche der hereits

präkludirten Kassen-Anweisungen eine Nach frist bis

zum 1. Juli d. J. zu gewähren. Der Herr Minister des Innein brachte einem näch Ablehnung des Gefetz-Entwurfes über das Mobiliar⸗Feuerversicherungswesen in den Hohenzollern'schen Landen . über diesen Gegenstand ausgearbeiteten Gesetzent⸗ wurf ein.

Die Berichte, welche ver Pr. C.“ über die Ueber schwen, mungen in den Weich fel-⸗Riederungen zugehen, stellen die traurige Thatsache fest, daß die dort angerichteten Verheerungen n Umfang noch über die Folgen der vorjährigen lieberschwemmungenn Schlesien n, . Die überschwemmte Fläche an der re ; betrug etwa 428,000 Morgen; die Ueberfluthungen der we g, nehmen im Regierung Bezirk Marienwerder eine zl ch von 190,000 Morgen! und im Regierungs- Bezirk zig von 280, 9000 Morgen, zusammen etwa 470, ein. Dabei liegt ein Theil der Niederungen so tief, da Wasser nicht von selbst ablaufen kann, sondern durch S

das

deen nnn

mehrere Fuß überfluthet werden.

fegen den Eisgang auf die

WVischwill, unweit der russischen Gränze,

Aufwand großer Kräfte entfernt werden muß. Erst wenn min 95 abgelaufen sein wird, ist an eine genauere pes Verlustes an. 3. uden und Vieh, o suslostung. und Ir ung angerichteten Schadens au den n fichen zu denken. Jetzt stehen noch alle Niederungen poll Wasser, das nur etwa 3 Zoll täglich fällt. Die Schäden an den Dei lassen sich schon eher übersehen und dürften auf 6⸗ bis b, M00 Rthlr. zu veranschlagen sein. Auf der Montauer Spitze nd die Bauwerke, trotz des enormen Wasserstandes, ziemlich gut rrhalten. Der Kanal von Pieckel hat im Wesentlichen seine Schul- digkeit gethan, und an der Nogat sind Deichbrüche durch

verhütet worden. Wenn sich bei einem Rück⸗ hi auf das hereingebrochene Unglück die Gewißheit her⸗ muostellt, daß auch normale. Deichbauten der Uebergewalt der Elemente nicht widerstehen, so ist doch ein Trost in der That⸗ siche zu finden, daß ein so furchtbarer Eisgang seit Menschen⸗ denken nicht in der Weichsel vorgekommen ist, also zu den selten⸗ r lu enahmen gehört. Schon der ganze Verlauf der diesjährigen Fiebildung war sehr ungünstig. Im November ging die Weichsel ju; dann trat zu wiederholten Malen Thauwetter mit Eisgang iin, wobei sich die Eisschollen untereinanderschoben. Im Januar hilpete sich eine neue 2 Fuß dicke Eisdecke bei starkem Frost und hohen Wasserstande. Das Hochwasser, welches mit großer Schnelle

im 26. März ankam, fand daher das Strombett nebst den Vor⸗

ländern in ungewöhnlicher Weise mit Eis gefüllt. Das Wasser sonnte die Eismassen nur langsam fortschieben und stieg in Folge desen, ohne daß sich eine eigentliche Eisstopfung bildete, in weni⸗ gen Stunden um 8 Fuß. Bei der nie erreichten, nie . höhe von 28 30 Fuß Pegel mußten daher die Deiche meist um Dies zur Erklärung eines Un⸗ glück, das an die Fürsorge der Regierung, an die 2 der betroffenen Bevölkerung, an dieß Theilnahme des ganzen

die ernsteste Mahnung richtet.

Ueber den Eisgang auf dem a , wird der „Pt. C.“ aus Tilsit vom 9g. April geschrieben: „Behörden und Be⸗ wohner der an der Memel und ihren Verzweigungen gelegenen Landes⸗ sriche hatten in diesem Jahre besonders . esorgnisse wegen des Eisgangs, die durch die Nachrichten von dem schweren Unglück, welches die Rhein- und Weichselgegenden betroffen, noch erhöht purden. Es waren daher dreifache Materialien zum Schutz Deiche geschafft und die Wachen in entsprechender Stärke aufgestellt. ie Vorsehung iber führte an uns die Gefahr diesmal glücklich vorüber. Das schöne, milde Wetter, welches wir drei Wochen lang hatten, betbunden mit gelinden Nachtfrösten, zehrte den Schnee von den Feldern langsam auf, zog das überflüssige Wasser ab und schwächte mußerdem auch das Eis auf den Strömen, so daß dieses gefahrlos ibgehen konnte. Gestern früh mußte des Eisgangs wegen der hiesige Urajekt über die Memel eingestellt werden. Um Mittag ließ der ,. scn nach, und heute ist er noch schwächer. An der Brüge ist das Eis gesprengt, ohne daß dieselbe beschädigt worden. Der Najelt findet nun hier wieder ununterbrochen mit Spitz tähmen nd Personenböten statt. Der Wasserstand ist * bei Tilsit 8 Fuß 11 Zoll; gestern war er noch 19 Fuß 1 Zoll. Bei wo das Wasser lis vorgestern Abends gestiegen war, ist es schon gestern bieder um einen halben Fuß gefallen. Das Eis war dort ebenfalls schon , im Gange, und gestern schien tr Abfluß desselben von Rußland her seinem Ende nahe lu sein. In den nächsten Tagen hofft man die Schifffahrt luf unseren Strömen wieber eröffnet und neues Leben im Verkehr tginnen zu sehen. Die Pontonbrücke über die Memel hier bei Ulstt, welche in der Balkenlage verstärkt und in den Pontons ver⸗ nehrt wird, so daß sie dann jede Last eines Fuhrmannswagens ie hagen können, schreitet ihrer Vollendung entgegen, und ihre usstellung wird erfolgen, sobald der Wasserstand es zuläßt.“

Holstein. Kiel, 10. April, Abends. Es befanden sich Hute Mittag fünf Schiffe vor dem Hafen, welche aber vor dem sse nicht weiter kommen konnten. Es wurde deshalb der Versuch macht, dieselben einzueisen, und gegen Abend sind denn auch wirk⸗

wei von ihnen eingelaufen. Die übrigen werden morgen nach⸗

und ist somit unsere Schifffahrt als wieder eröffnet anzu⸗ 169 Aus vem Eider-Kanal langten schon gestern Nachmittag ö. achten an. Die Vorläufer der englischen Flotte werden mor⸗

Ver übermorgen hier erwartet. (65. E.) ö ut reren. 12. April. Heute um 105 Uhr trafen der König Dlhedle Königin von Hannover, bald darauf der Großherzog von un e urg mit Gemahlin und mit ihm der Herzog von Altenburg n lsrinefssin Therese von Altenburg, sämmtlich im strengsten In-

häer ein und, stiegen in g enn Hotel/, wo für sie

Gefolge eine Reihe von Gemächern in Bereitschaft gehal⸗

3 ard, ab. Wie wir hören, werden bie hohen Gaͤste, nachdem m Hotel ein Diner ein

e. Restdenzen zurü

eh es. Itg.?) Hs. Arolsen, 16. April. I giaatabasse emittirte

iᷣung. Ven wie des been, .

andes

ommen haben, schon heute Abend in Mann unter die Waffen haben. Seine Würde,

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heute die ersten waldeckschen Kassenanweisungen, von denen dem . 3 nach für 35] M0 NRtylr. in Circulation gesetzt werden follen. Sach sen. 6 den, 11. April. Die Erste Kammer hat in der heutigen Sitzung die Vorschläge ihrer Finanz= , ,. bezüglich der Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen Zwickau und Schwarzenberg, einssimmig angenommen; die des fallige Regie⸗ ar, . ist somit durch übereinstimmende Beschlüsse beider St . genehmigt worden. (Or. I)

Desterreich. Trie st, 11. April. ier herrschte heute früh ungewöhnlich stürmisches aner u . . ;

Aus der Schweiz, 10. April. Der Staatsrath von Tessin

hat ein Dekret gegen die Einmischung der Geistlichen in die Po⸗ litik erlassen. Er geht dabei von der doppelten Ansicht aus, daß es seine erste Pflicht sei, die endlich erlangte Ruhe des Kantons zu wahren und nenen Agttationen vbrzubeugen, und daß der Miß- brauch, den Pfarrer und andere Geistliche von ihrer amllichen Stellung gemacht haben, nicht wenig Schuld trage an der trau rigen Aufregung, welcher der Kanton seit Monaten preis⸗ gegeben war.

Frankreich. Paris, 11. April. Der heutige „Moniteur“ veröffentlicht einen (bereits vorgestern von uns im telegraphischen Auszuge mitgetheilten) Artikel, welcher fechs Spalten des Blattes füllt, über den militairischen Theil des Feldzugs nach dem Orient.

Es wird zunächst darauf hingewiesen, daß Rußland schon in der Türkei unerwartete Hindernisse gegen seine Armeen gefunden habe; aber der Kampf war ungleich. n . und England gaben das Deichen des Widerstandes sie schickten ihre Land⸗ und Seemacht in den Brient. Der Kaiser (im Original „der hohe Wille, welcher die Regierung unseres Landes leitet“) schrleb für den Marschall St. Arnaud die Instruction bom 12. April 1854. In dieser heißt es:

„Die Halbinsel Gallipoli soll der Hauptlandungspunkt sein. Sie müssen sich mit Omer Pascha und Lord Raglan verständigen, um einen der drei folgenden Pläne durchzuführen: Entweder an den Balkan den Russen entgegenzumarschiren, oder die Krim zu erobern, oder sei es in Odessa, sei es an einem anderen Punkt des russischen Gebiets am Schwarzen Meere zu landen. Im ersteren Falle müßte Varna besetzt werden, die Infanterie könnte zu Wasser, die Kavallerie zu Lande hingelangen. Bei der Einnahme der Krim müßte man den Ort der Landung genau kennen, damit diese fern vom Feinde stattfinde und der Landungsort, rasch befestigt werden könne. Die Einnahme von Se⸗ bastopol darf nicht versucht werden, ohne ausreichendes Belagerungs⸗ Material. Unterlassen Sie nicht, den kleinen Hafen Balaklasg, vier Stunden südlich von Sebastopol, einzunehmen, vermittelst dessen Sie während der Belagerung leicht in Verbindung mit der Flotte bleiben.

Jedenfalls theilen Sie niemals ihre Armee, denn 40, Mann fest zusammengehalten, sind eine bedeutende Macht. Müßte sie, wegen des Unterhalts, getheilt werden, so darf es nur so sein, daß fie sich in 24 Stunden wieder vereinigen könnte. Wenn auf dem Marsche mehrere Kolonnen gebildet werden, so muß ihr Sammelplatz ziemlich fern vom Feinde sein, damit sie niemals vereinzelt angegriffen werden können. Wenn die Nussen geschlagen werden, so rücken Sie nür bis an die Donau, oder die österreichische Armee müßte gleichfalls den Kampf beginnen. gn Allgemeinen müssen alle Unternehmungen mit dem englischen Oberbefehls⸗ haber verabredet sein. Nur in ganz besonderen Fällen, wo es fich um die Rettung der Armee handelt, dürfen Sie selbstständig verfahren.“

Der „Moniteur“ liefert darauf den Nachweis, daß die Halbinsel Gallipoli als Landungspunkt und Operationsbasis sehr geschickt gewählt worden ist und bemerkt weiter: „Kaum war die englisch⸗ französische Armee in Gallipoli angekommen und schon hatte sich die Stene verändert. Zwar hatte man die russischen Vorläufer vor Varna gesehen, aber die heldenmüthige Vertheidigung von Silistria hemmte den Fuͤrsten Gortschakoff. Die Generale meinten, sie würden Zeit genug haben, entweder Silistria

zu retten, oder sich mit der türkischen Armee zu verbinden und den Balkan zu vertheidigen, indem die . von Schumla und Varna besetzt

würden. Hätten die Russen Silistria genommen, so würde das Geschick des türlischen Reiches von einer großen Schlacht abgehangen haben. Das fran⸗ zösisch⸗englische Heer mußte sich auf diese vorbereiten, aber die Erxeignisse ge⸗ stalteten sich anders. Der Muth der türkischen Armee und die Anwesen⸗

heit der verbündeten Truppen genügten, um die Russen Zur Aufhebung der

Belagerung und zum Rückzug auf das andere Donauufer zu nöthigen. Die Verfolgung dieser Armee konnte nichts nützen, denn das Land war verwüstet, bon pestartigen Krankheiten angesteckt und ohne Verbindung. Ein Angriff an der Dongu, ein Einrücken in Bessarabien war der fran. zöͤsischen Armee ohne Oesterreichs Mitwirkung unmöglich. Haͤtten wir unsere Operationsbafis, das Meer, aufgegeben, so würden wir uns in die größte Gefahr gestürjt haben. Achthundert Stunden vom Vater⸗ lande improbifirk man weder Transportmittel, noch ausreichende Kaval⸗ lerie, weder Belagerungsgeschütze, noch Vorrathsmagazine. Dieses Alles fehlte uns, weshalb es unvernünftig gewesen wäre, mit 120, 900 Franzo⸗ sen, Engländern und Türken 200,009 Russen gegenüberzutreten.

Eine bloße zweitägige Recognoscirung in der Dobrudscha, die uns mehr kostete, als der furchtbarste Kampf, liefert den Beweis hierfür. Ein solcher Feldzug jenseits der Donau und dem Pruth war nur durch die thärige Witwin ung Oesterreichs möglich; aber eine Regierung führt nicht den Krieg, wenn sie will, oder sie müßte durch außerordentliche Umstände dazu gezwungen werden. Sie führt den Krieg nur, wenn sie kann. Oestreich war damals noch nicht bereit. Ehe es mit Nußland bräche, wollte es sich auf Deutschland verlassen können und 500.900 mter V e Würde, sein Interesse, das Vor⸗ bild der Westmächte regtẽ es an, sich zu entscheiden und zu handeln;