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lcke und nach Tilstt bei Lõwenberg; 49 Gewinne u 500 Rthlr. auf 8 f g. i . 25390. 398. 12785,. 3
10575. 1, 467. ig Hor. M, 191. Zd, izt. Si, 2535. 3i,5i9. 32, 373.
63. 35182. Ji, i. 12.573. 6,217. 46260. 3 5 3 ö eos, ö ons. S6, hd. s6, . si, Fiz.
bs. 363. 63, 92. 6d, 176. 65. 413. 66,570. 68,595. 69, 943. 77.219.
8. 497. 79 910. 83 315. 8,170. S7, 094. S7, 914 und S9, 045 in . . Aron jun., 2mal bei Borchardt, bei Burg, bei Hemp⸗ tenmacher, bei Matzdorf und 5mal bei Seeger; nach Barmen bei Holzschuher, Bleicherode bei d ih berg Breslau Zmal bei Sternberg und bei Steuer, Cöln Zmal bei Krauß und 4mal bei Reimbold, Danzig bei Rotzoll, Düsseldorf Zmal bei Spatz, Glatz bei Hirschberg, Gumbinnen bei Sterzel, Halberstadt. 2mal bei Suß⸗ mann, Halle lei Lehmann, el hn bei Kraußold, Königsberg i. d. N. bei Cohn, Magdeburg 2mal bei Brauns, 2mal bei Büchting und bei Roch, Neisse Zmal bei Jäkel, Sagan bek Wiesenthal, Schweidnitz bei Scholz, Stettin bei Schwolow u. bel Wilsnach, Stralsund bei Claußen, Tilsit bei Löwenberg und nach Zeitz bei Zürn; 70 Gewinne zu 206 Rthlr. auf Nr. 510. 1375. 2845. 2887. 5133. 5198. 5564. S856. 10,375. 11,358. 12,155. 12,768. 13,670. 17,276. 19,938. 20,411. 20,534. 23,0935. 23, 131. 24,591. 25,698. 26, 279. 26,348. 29,364. 30 278. 31,468. 31,705. 33,321. 35,069. 36,592. 36,701. 37, 063. 37,222. 40, 838. 41,943. 45,426. 46,403. 46,684. 47,763. 47,846. 48, 250. 49,363. 50, 979. 50. 879. 51, 825. 52, 294. 54,645. 5b, 552. 58,943. 61,796. 63, 436. 65,557. 65, 849. bb, O57. 66,541. 70, 628. 71,52. 74,884. 78, 996. I8, 946. S2, 519. S2, 733. S4, 774. S4, 854. S5, 50. S5, 7965. S5. 979. S6, 678. Sb, 77 und S8, 647.
Berlin, den 3. Mai 1855. Königliche General-Lotterie-Direction.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Verfügung vom 7. April 1855 — betreffend die Notizen über die Ergebnisse des Landgestüt⸗ Betriebes.
Aus den Jahresberichten der Gestütvorsteher ist ersehen wor- den, daß die Ermittelung über die von Königlichen Landbeschälern tragend gewordenen Stuten und davon gefallenen Fohlen bisher sehr unvollständig stattgefunden hat. Ew. Excellenz (Hochwohl⸗ geboren) werden daher ergebenst ersucht, gefälligst durch die Regie⸗ rungen und Landraths⸗Aemter Ihres Verwaltungsbezirks auf eine sorgsamere und genauere Beschaffung der betreffenden Notizen ein- zuwirken, damit das Ministerium eine möglichst genaue Kenntniß von diesen Ergebnissen des Landgestütbetriebes erhalte.
Berlin, den 7. April 1855.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. von Manteuffel.
An die sämmtlichen Herren Ober-Präsidenten.
Angekommen: Se. Excellenz der Kurfürstlich hessische Staats- Minister, Freiherr von Dörnberg, von Kassel.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Ludwig zu Sayn⸗ Wittgenstein⸗Berleburg, nach Cöln.
Der General⸗Major und Commandeur der Sten Kavallerie⸗ Brigade, General à la Suite Sr. Majestät des Königs, von Willisen, nach Erfurt.
Der Präsident des Landes⸗Oekonomie⸗ Kollegiums, Dr. von Beckedor ff, nach Grünhoff.
Nach weisun c der seit dem 1. Januar bis ult. 66 1855 zur ft zie llen m . gekommenen Todesfälle von Königlich preußischen Offizieren des stehenden Heeres und der Landwehr, so wie von Militair⸗Beamten.
Garde⸗Corp s. Gestorben find: Am 31. Dezember 1854 von Schmidt, Ser. gt. vom Garde⸗Jäger⸗Bataillon. Am 1. Februar 1855 Frhr. v. Danckelmann, Oberst⸗ Lieutenant, aggregirt dem 1. Garde⸗ Ulanen⸗Regiment und Militair-Gouverneur des Prinzen Albrecht Sohn) von Preußen Königl. Hoheit. Am 28. Marz Pr. Pault, Ober- Stabs. und Bataillons -Arzt vom Garde⸗Jaͤger⸗-Baͤtaillon. L. Armee⸗Corps. Gestorben sind am X. Februar 1655. v. Zosch, Pr. Lt. vom 4. Drag. Regt. Am 3. März: Stebrandt, Intendantur⸗ Rath. Am 18. März: v. Pannwitz, Sec. Lt. vom 4. Inf Regt. Am 30 Marz: v. Kunheim, Sec. Lt. vom 1. Huf, Regt. (1. Leib-Huf.
pens. Oberst⸗Lieut. vom T. Inf. Regt.
Regt.) II. Armee⸗Corps. Gestorben sind: Am 20. Januar 1855: Dommert, Sec. Lt. vom 3. Bat. (Schneidemühl) 14. Ldw. Regts. Am 11. Februar: Köhn vd. Jaski, Hauptmann vom 2 Jäger⸗Bataillon, und Partowiez, Seconde⸗ Lieutenant vom 21. Infanterie - Regiment. Ill. Armee⸗-Corps. 3 sind: Am 4. Januar 1855: Baron von 8e n, ,. Oberst und Commandeur des 2. nf. 9 Am 13ten M ö Kü sel, Hauptm. vom 2. Bat. (Spremberg) 12. Sdw. Regts. IV. Armee⸗Corp s. Gestorben ist: Am 19. Februar 1855: v. Both, Rittm. vom 6. Ulan. Regt. und Adjutant beim Gen.—⸗Kommando des V. Armee⸗Corps. V. Armee⸗Corps. Gestorben ist: Am 4. Januar 1855: v. Heüthausen, Sec. Lt. vom 3. Bat. (Glogau) 6. Landwehr ⸗Regts. VI. Armee⸗Corps. Gestorben sind: Am 30. Dezember 1854: Bras⸗ sert, Set. Lt. vom 3. Bat. (Schweidnitz ) 109. Ldw. Regts. Am 9. Fe⸗ bruar 1855: v. Wissell, Pr. Lt. vom 3. Bat. Shpesm 23. Ldw. Regts. Am 21. Februar: Zyka, Sec. Lt. vom 23. Inf. Regt. Am 5. März: Werner, Pr. Lk. vom 6. Ldw. Hus. Regt. Am 14. März: Hildebrandt, Sec. Lt. à la suite des 6. komb. er Bard! VII. Ar- mee⸗Corps. Gestorben sind: Am 5. 8 . Lambrecht, Major und Commandeur des 2. Bats. (Borken) 13. Ldw. Regts. Am 28. März:
Kruch en, Sec. Lieut. vom Landw. Bat. (Hräfratb) 40. Infant. Regtsz.
Gestorben find: Am 24. Dezember 1854: Pöl⸗ zel, Sec. Lt. vom g. Ldw. Hus. Regt. Am 27. Januar 1855: Scholz, Sec. Lt. à la suite des 8. komb. Reserve⸗Bataillons. Am 1. März: Merker, Seconde⸗ Lieutenant vom 30. Infanterie ⸗Regiment. Artillerie. Gestorben sind: Am 7. Dezember 1854: Biergans, Pr. Lt. vom 8. Artill. Regt. Am 1. irn 1855: Becker, Sec. Lt. a. D. und Zahlmeister 1. Kl. von 4. Artill. Regt. Am 15. Januar: v. Wiens kowski, Hauptm. und e r von Kolberg. Invaliden. Gestor⸗ ben 6 Am 19. Januar: Ehm, Sec. Lt. vom Invalidenhause bei Berlin. Am 22. Januar: Kleinod, Sec. Lt. à la suite der Garde⸗Inval.⸗Comp.
VIII. Armeec⸗Corps.
Nach weisun ĩ der seit dem 1. Januar bis ult. März 1855 zur offi⸗— ziellen Kenntniß , ,., Todesfälle von ausge⸗ schiedenen und imittirten Königlich Preußischen Offizieren des stehenden Heeres und der Landwehr, sowie von verabschiedeten Militair⸗Beamten.
Gestorben sind: Am 13. Januar 1854 Heuer, Sec. Lt. a. D. vom 5. Low. Regt. Am 1. Februar v. Im hoff Hauptm. a. D. vom ehem. westphäl. Ldw. Gren.⸗Bat. Am 3. Februar v. Scheurich, Sec. Lt. a. D. vom Jäger⸗Detachem. des ehem. schles. Schützen ⸗Bats. Am 5. . bruar Pförtner v. S. Hölle, Rittm. a. D. vom 4. Hus. Regt. Am 6. Februar v. JIag ow, Major a. D. vom ehem. 6. kurm. Ldw. Kab. Regt. Am 13. Februar Wigand, Pr. Lt. a. D. vom 2. Inf. Regt. (Köͤnigs⸗Regt.) Am 17. Februar v. Legat, Hauptm. a. D. vom ehem. Inf. Regt. v. Kalkstein (Nr. 5). Am 18. Februar Paul, pens. Major vom 4. Atiill. Regt. Am 21. Februar v. Hym men, Sec. Lt. a. D. vom 8. Ulan. Regt. Am 30. März Fülleborn, Pr. Lt. a. D. vom 1. Ldw. ö m 29. Mai Torppe, Hauptm. a. D. vom Jũ. Ldw. Regt. Am 29. Juni Karsten, Bats. Arzt vom ehemal. 1. sturm. Ldw. Inf. 8 Am 1. Juli Eichhorn, Nitim. a. D. vom ehemal. 4. Kurm. göw. Kab. Regt. Am 26. Juli v. Arnim, Major a. D. vom 24. Ldw. Regt. Am 4. August Lembke, pens. Regts.⸗Arzt vom 34. Inf. Regt. Am 22. August dv. Wedell, Ritim. a. D. vom ehemal. 1. Pommersch. Lbw. Kav. Regt. Am 23. 6 Hildebrandt, Pr. Lt., vom ehemal. Garde⸗Garn. Bat. Am 26. August v. Alkiewiez, Hauptm. a. D., von der ehemal. 2. Warschau. Füsilier⸗Brig. Am 1. September v. Miku sch, Major a. D., vom 22. Landw. Regt. Am S8. September Wegener, pens. Oberst⸗ Lieut., von der J. Gendarm.⸗Brig. Am 19. September v. Fuch sius, Pr. Lt. a. D. vom Low. Bat. (Attendorn) 37. Inf. Negts. (5. Res. Regt.) Am 11. September Prü fert, Pr. Lt. a. D. vom 24. Inf. Regt. Am 20. September Corsep, pen. Hauptm. vom 2. Jäger⸗Bataillon. Am 22. September Graf v. Königs dor ff, Rittm. a. D. vom 160. Du. Let. Am 5. Oktbr. Jaen ecke, Pr. Lt. a. D. von der ehem. schles. Art.⸗Brig. Am 12. Oktober Randenrath, pens. Regts. Arzt vom 28. Landw. Regt. Am 18. Oktober v. Mon sterberg, pens. Oberst⸗Lieut. vom 10. Low. Regt. Am 21. Nobember Rich ter, pens. Oberst⸗Lieut. vom 8. Artill. Regt. Am 8. Dezember Sydow, Rittm a. D. vom 9g. Ldw. Regt. Am 9g. Dezember Sperling, Rittm. a. D. vom 1. Ldw. Regt. Am 3. Januar 1855 Frhr. v. Kektler, Sec. Lt. a. D. vom 8. Huf. Regt. und ehemal. kathol. Feldprediger bei den deutschen Truppen in Schleswig⸗Holstein, zuletzt Pater Guardlan des stapuziner⸗Klosters in Mainz. Am J. Januar v. Kusserow, pens. Gen. Lieut. und Commandeur der 2. Inf. Brig. Am 18. in. b. Gußzmerd w, pens. Major vom 20. * Regt., und 666 auptm. a. D. vom 2. Landw. Regimet. Am Iten r,. b. We dell, Major a. D. vom 8. Ldw. Regt. Am 8. Februar intzel, Oberst zur Disp. vom 12. Inf. Negt. Am 9. Februar von Aster, pens. Gen. der Inf. und Gen.⸗Inspekt. des Ingen. Corps und der Festungen, und v. Fran ois, . Gen Lieut. und Kommandant von Minden. Am 11. Februar v, Üklanski, pens. Major und Chef des Generalstabes vom JV. Armee Corps. Am 12. Februar v. Bojan, Am 15. Februar b. Ladenberg, Sec. Cö. a. D. vom Garbe? Drag. Regt., zuletzt Wirkl. Geh. Rath und Chef⸗Präsident der Ober⸗Rechn.⸗Kmammer. Am 16. Februar v. Egloff, Oberst zur Disp. vom 1. Hus. Regt. (1. Leib⸗Kus. Regt), und v. Stein⸗ kopf, Sec. Lt. a. D. vom ehemal. 5. Kurm. Cdw. Inf. Regt. Am 19ten Februar v. Lettow, pens. Hauptm. vom 20. Inf. Regt. Am 20. ebruar b. Borries, penf. Oberst u. Command, des 37. Inf. Regts. 5. Res. Regts. ). Am 26. Februar: Plümicke, pens. Gen. Masor und Direktor der ver⸗ einigten Artill.⸗ u. n e G Am 28. . b. Borowski, ens. Hauptm. vom 2. Jäger⸗Bat. * Y. 56 ehemal. Westfäl. Füsilier⸗Brig. Am 9. März: n e p., Fü ne cken, penf. Rlttm. vom 8. Hus. Regi, und Schoppe, Pr. t. 3. Bisp. von ber ehem. Garn. Comp. des Kass. Alexander Gren. Regts.
m dem Kirchenbuche hinter der eingetragenen Copulation zu ver—
Am 2. Marz: v. Lübto w, Ser. Lt.
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Am 13. März: Lem cke, 4 Regts. Arzt vom 9. Löw. Regt. Am 14. März: Dr. Below, pens. Gen⸗Arzt vom III. Armee⸗Corps. Am 3 März: b. Sch oöler, pens. Gen. der Inf. und Direlter des Algem. Kriegs⸗De artements im Kriegs⸗Ministerium. Am 16. März: v. Tres⸗ kow, — Pr. Lt. vom 7. Hus. Regt. Am 22. März: v. d. Dollen, pens. Major bom 2. stür. geegt (Königin). Am 27. März: Dr. Seid⸗ ler 6 Gen.⸗Arzt, zuletzt Ober⸗Stabs⸗ und Regts.⸗Arzt des 24. Inf.
Regiments.
—
Bekanntmachung vom 26. Januar 1855 — betref⸗
fend das Verfahren der Geistlichen bei der Trauung
solcher Pes sonen, welche vor der Ehe Kinder mit einander erzeugt haben.!
Mehrfache Mittheilungen von Gerichtsbehörden haben ergeben, daß frühere inf über das Verfahren der Geistlichen bei der Trauung solcher Personen, welche vor der Ehe Kinder mit einander erzeugt haben, oft nicht gehörig befolgt werden. Diese Bestimmun⸗ gen sind dahin ergangen:
Die Erfahrung hat gelehnt daß die Vorschrift des Allgemeinen Landrechts §. 596 Thl. II. Tit. 2, nach welcher unehelich erzeugte Kinder durch die zwischen dem Schwängerer und der Geschwächten vollzagene Ehe die Rechte ehelicher Kinder erlangen, insofern noch häusig zu Rechtsstreiten Veranlassung giebt, als bei Eingehung der Ehe selten fer e ken, wird, ob die schon vorhandenen Kinder von dem nunmehrigen Ehemann auch wirklich erzeugt worden. Gerade dieser Umstand ist aber höchst wesentlich und für das Wohl der Kinder von solcher Wichtigkeit, daß, so lange nicht das ** selbst den Weg vorzeichnet, der zur Beseitigung der in Rede stehenden hen hen führt, von dem eine solche Ehe einsegnenden Geist⸗ lichen das Interesse der vor derselben erzeugten Kinder wahrge⸗— nommen werden muß.
Die Geistlichen haben daher, so oft eine Frauensperson sich verheirathet, welche bereits außer der Ehe von ihr geborne Kinder hat, den Bräutigam vor der Trauung darüber zu Pro⸗ tololl zu vernehmen, ob er diese Kinder, oder welche von ihnen, als von ihm erzeugt anerkenne. Die desfallsige Ver⸗ handlung hat der eistliche so dann dem betreffen⸗ senden Vormundschafts gerichte der Kinder oder, falls ste majorenn sind, ihrem persönlichen Richter mit⸗ jutheil en, und endlich daß und wie dies geschehen, nachrichtlich
nerken.
Hierbei ist die gesetzliche Vorschrift nicht außer Acht zu lassen, nach welcher Personen, die nicht schreiben und Geschriebenes lesen oder welche nur ihren Namen schreiben können, behufs rechts ver- i ber Vollziehung der Verhandlung eines Schreibebeistandes be⸗ ürfen.
Die Geistlichen haben daher in solchen Fällen einen geeigneten glaubhasten Mann zuzuziehen, welcher die Handzeichen des Erklä⸗ renden zu bescheinigen und durch seine Unterschrift zu bestätigen hat, . die Verhandlung in seiner Gegenwart vorgelesen und von dem Erklärenden ausdrücklich genehmigt sei.
Indem wir diese Vorschriften den evangelischen Herren Geist⸗ lichen der Provinz in Erinnerung bringen, i. wir sie zur Be⸗ nn und wech derselben hierdurch auf.
agdeburg, den 26. Januar 1855. önigliches Konsistorium für die Provinz Sachsen.
——
N icht amtli ch e s.
Sachsen. Dresden, 1. Mai. Die Zweite Kammer hat d. einen Bericht ihrer ersten Deputation über die von dem bgeordneten Dr. Wahle eingebrachten r, wegen Abkürzung der Landtage berathen. In Bezug auf den Gegenstand im Allge—⸗ meinen schlug der Deputattonsbericht vor: a) die Staatsregierung zu ei st chen, daß sämmtliche Vorlagen, welche seitens der Regierung den Kammern unterbreitet werden sollen, denselben in der Regel gleich beim Anfange des Landtags zugestellt werden mögen, in Bezug auf den , Landtag aber: b) die Staatsregierung *. ersuchen, diejenigen Hesetzentwürfe, deren Vorlage an die gegen⸗ ᷣ artige Ständeversammlung sich als eine unabweisbare Nothwendig⸗ eit darstelle, in der allerkürzesten Frist an die Kammern gelangen zu lasen. Beide Anträge wurben von der Kammer angenommen. ge Wie das „Dresd. Journ.“ vernimmt, ist vorgestern Abend die . der Gräfin Rosst (Henriette Sonntag) hier angelangt, die
anntlich nach der Lausstz gebracht wird, um in dem Kloster arienstern beigesetzt zu werden. ⸗ n ih essen. Darmstadt, 1. Mai. Die Erste Kammer hat 2 . Sitzungen am 28, und 30. April das neue Wahlgesetz athen und mit einigen Modificationen angenommen.
—
l
Schweiz. Bern, 29. April. Der Bundesrath hat in sei⸗ nen letzten 4, . Rechenschafts⸗Bericht an die Bundes- Versammlung für 1 enehmigt. Derjenige Theil des Berichtes, welcher früher am meisten Interesse hatte, nämlich über die Ge⸗ n ,. des politischen Departements, enthält nur bereits Bekanntes, einige Einzelheiten ausgenommen. Das gegenseitige Verhältniß zwischen der Schweiz und den Übrigen Staaken bietet nichts Auffallendes dar, im Gegentheil gelang es, vorhan⸗ dene Differenzen (z. B. mit Baden und Sachsen) beizulegen. Dagegen liefert das Kapitel von der Fremden-Polizei wieder seinen Beitrag zu der Zeitgeschichte, und der Der den, sieht sich veranlaßt, gegenüber den feindlichen Anschuldigungen Mazzini's und anderer italienischer Emigranten gegen die Schweiz folgenden Grundsatz über das Asylrecht mit besonderem Nachdrucke zu prokla⸗ miren; „Die Schweiz gewährt den politisch Verfolgten aller Parteien ein Asyl, wenn sie sich durch ruhiges Verhalten desselben würdig bezeigen; sie gewährt ihnen aber kein Aspl, wenn sie auf deren Gebiet ihre Umtriebe und Angriffe gegen die Existenz und Rechts- sicherheit anderer Staaten fortsetzen.“ Ueber das Verhalten der deutschen und französischen Flüchtlinge spricht der Bundesrath im Allgemeinen seine Zufriedenheit aus. Desto mehr beschwert er sich über die italienischen, welche zu ernstlichem Einschreiten Anlaß gaben, so daß sich unter den 15 im Jahre 1864 Ausgewiesenen 13 re dagegen nur Ein Deutscher und Ein Ungar befanden. (Cöln. Itg.)
Großbritannien und Irland. London, 30. April. Lord John Russell, der heute zuerst nach seiner Wiedererwählung für die City von London seinen Sitz im Unterhause einnahm, gab, nachdem eine Anzahl von Anfragen geringer Bedeutung erledigt worden war, * Auskunft über den Verlauf der Verhandlungen in Wien, ohne jedoch etwas noch nicht Bekanntes von Belang mitzutheilen. Die erste Konferenz habe am 15. März stattgehabt und die Unterhandlun⸗ gen über den ersten und zweiten Garantiepunkt haben bis zum 6. März gedauert. Am 26sten sei der dritte Punkt zur Erwägung Es sei von Seiten der österreichischen Bevollmächtigten uggerirt worden, daß die russischen Bevollmächtigten selbst einen Vor⸗ chlag machen mochten, um den Erfordernissen der Verhältnisse zu genügen Die russischen Bevollmächtigten haben darauf erklärt, keine F , zu haben, und haben um eine Frist gebeten, um an ihre Regierung zu berichten. In Folge davon seien die Konferenzen eine Zeitlang suspendirt . In der am 17. April ern,, Konferenz haben darauf ie russischen Bevollmächtigten erklärt, sie seien instruirt worden, die Initiative nicht zu ergreifen, sondern die Vorschläge der Verbündeten zu wi, . und zu discutiren. Die r n,, ,. der verbündeten Mächte haben darauf ihrerseits eine 18stündige Fri nachgesucht, um über die Feststellung ihrer Vorschläge zu berathen, und diese Vorschläge seien am 19gten der Yi ,, vorgelegt worden. Nun haben wieder die lire e Bevollmächtigten eine 48stündige . dieser Vorschläge erbeten und na blauf der Frist dieselben total verworfen, wobel sie zu⸗ 6. mittheilten, daß fie im Besitz von Vorschlägen ihrer Regierung
.
eien, welche auf der Bafis einer Verminderung der russischen Seemacht m Schwarzen Meere beruhen. Die Bevollmächtigten von England und Frankreich betrachteten diese Vorschläge als ö unannehmbar und heschloffen die Zeit mit der Diskutirung derselben nicht zu vergeuden. Der österreichische Bevollmächtigte sagte, daß, wenngleich diese Vorschlage verworfen worden, er doch un, daß noch nicht alle Mittel, den Frieden herzustellen, erschöpft seien. Die Bevollmächtigten von r, und Eng⸗ land erwiederten, ihre Instructionen seien erschöpft, und daß sie keine Ermäch⸗ tigung mehr besitzen, die Frage weiter zu verhandeln. Er (Lord J. R. habe es für seine Pflicht gehalfen, seiner Regierung den ganzen Stand der Sache in Betreff der Wiener Verhandlungen vorzulegen, so wie die Art und Weise, in welcher diese Unterhandlungen abgebrochen worden seien. Der französische Bevollmächtigte sei zu einem ah nr Beschlusse gekom⸗ men und werde seiner Regierung ohne Zweifel unverzüglich die betreffen⸗ den Aktenstücke vorlegen. Hr. Disraeli äußerte den Wunsch, daß, be⸗ vor die Konferenz-Protokolle auf die Tafeln des Hauses niedergelegt werden (wozu Lord John Russell im Anfange seiner Rede Aussicht ge⸗ macht hatte), die Regierung Aktenstücke vorlegen möge, aus welchen eine offizielle und amtliche Schilderung dessen entnommen werden könne, was diese vier Punkte eigentlich seien, denn bis jetzt sei dem Hause darüber keine Mittheilung gemacht worden. Lord Palmerston äußerte die Meinung, daß sich die Erklärung der vier Punkte aus den Protokollen selbst ergeben werde, versprach aber, die geeigneten Aktenstücke vorzulegen, falls er sich in dieser Meinung täuschen sollte. Herr Duncombe bemerkte, er habe aus den Zeitungen ersehen, daß neuerdings noch einige Unterhandlungen in Wien zwischen den dort zurückgebliebenen Herren stattgefunden haben und wünschte zu wissen, ob nach Abgang Lord John Russells wirklich noch unterhandelt worden sei. Lord Palmer ston erwiderte, es sei seit⸗ dem eine Konferenz gehalten und Vorschlaͤge bon Seiten Rußlands ge⸗ macht worden, man habe dieselben aber verworfen. Auf eine Anfrage des Hrn. Baß über die Abstimmung der Türkei in den Konferenzen erwi⸗ derte Lord John Russell, die Türkei habe dieselben Ansichten ausge⸗ sprochen, wie England, Frankreich und Oesterreich. — Das Haus ging dann zur Berathung des Komite⸗-Berichts über die Anleihe⸗Bill über.
Im Oberhause theilte heute Lord Panmure ine Anfrage Lord Ellenboroughs mit, daß laut Vertrag die sard e Regierung verpflichtet sei, das sardinische Kontingent für den ersten nat zu ver⸗ probiantiren. Später falle die Verproviantirung der englischen Inten⸗ dantur anheim, und nach den neuesten Berichten aus der Krim seien dort reichliche Vorräthe an Fleisch und Getreide vorhanden. Das Haus ging dann zur dritten Verlesung der irischen Miliz⸗Bill über.