1855 / 104 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

pas Abonnement beträgt: ö ae . * . andes n XR . R= n 8 * Preuß ischen Staats Anjeigers: jn allen Theilen der Monarchie ; 8 Mauer⸗ Straße Nr. BA.

ohne reis - Erhöhun 44 1 *. . 1. 15 *. 2 . 21

46 . 3 * XXII. Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen ; J . 5 ( Anze 1 gl 6.

c 2 * 27 *

Serie IV. à 100 Rthlr. .

1 104. Berlin, Sonnabend den 5. Mai . 1855.

zweite verlaafsung. . * ;

2. 1758. 2105. 2577. 2915. 3332. 3752. 3989. ö t . 1192. 1758. 2405. ö. . 53 . 3 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: wund Unser Finanzminister sind mit der Ausführung dieses Gesetzes „440 7513 7565 7857. 7963. 802. ö. 5703. n. sn 9271. Dem erdentlichen Professor der Botanik und Direktor des 2 6a 7007. 7T446. 7470. 7544. 7565. 7857. 7963. S023. 8657. 8703. S754. 8. 92 botanischen Gartens bei der Üniversität in Breslau, Dr. Goep-— Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und pert, den Charakter als Geheimer Medizinal⸗Rath zu verleihen; beigedrucktem Königlichen Instegel.

1 , ;

a, Den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. R6pell in Gegeben Potédam, den 18. April 18655. Breslau zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät

der dortigen Universitäͤt; und (L. S.) Friedrich Wilhelm.

Hierzu die im Jahre 1854 nachträglich zur Einlösung gekommenen Der Kreisgerichte- Direktor Eding zu Birnbaum, zum Appella tionsgerichts-Rath in Magdeburg zu ernennen; so wie von Manteuffel. von der Heydt. Simons.

ioritäts-Obliaati ie IV. à 100 Rthlr. Prioritäts⸗ Obligationen Serie I O Rthl Dem Fabrikbesihger Arnold? Wilhelm Hardt zu Lennep von Raumer. von K 0 von Bodelschwingh. den Charakter als Kommerzienrath zu verleihen. Graf von Waldersee. Für den Minister für die landwirth⸗

schaftlichen Angelegenheiten.

Aus der ersten Verloosung (für 1853.) bon Mantenffel

MK 46. 419. 669. 873. 919. 994. 105 4366. 5999. 6064. 6142. 6161. 6178. 6216. 6326.

M 615. 1977. 3385. 3604. S923. t .

Gesetz vom 18. April 1855 betreffend die U eb er⸗ Zwischen dem Königlichen Eisenbahn-Kommissariate hier, einer—

nahme einer beschränktgn Zinsgarantie für das seits, und der in Cöln domizilirenden Cöln- Mindener Eisenbahn— Anlage⸗Kapital einer Eisenbahn von Deutz nach Gesellschaft, vertreten durch deren Direction, andererseits, 1

Gießen, mit einer gweigbahn von Betzdorf nach m 6 ,,,

1 neral⸗Versammlun er

re n, ,, ren n, mern n Actionatre der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft .

Cöln und Deutz. Vertrag verabredet worden:

* 36 §. 1. Vertrag vom 30. Dezember 1852. (Staats⸗Anzeiger 1863 Die Coͤln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft verpflichtet sich, unter der No. 132. S. 891.) Voraussetzung, datz die Stadt Cöln und die in biesiger Stadt domizilirte yd ,, , zum 24 * festen Rheinbrücke zwischen ; ; ö oöͤln und Deutz einen zinsfreien und nicht zurückzujzahlenden Kapital⸗ Vir ,. Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Beitrag von zusammen 500909 Rihlrn. in fünfjährigen Raten kontri⸗ reußen 2c. 2c. buiren, zur Uebernahme der Erbauung und des Betriebes der Bahn von

verordnen, mit Zustimmung der Kammern, was folgt: Deutz bis Gießen, mit einer Zweigbahn von Betzdorf nach Siegen, und

Königliche Kontrolle der Staats-Papiere. der zum gewöhnlichen Landverkehr und zum Eisenbahnverkehr einzurich⸗

Sch acko. S. 1. Klemm ; Der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft wird, behufs Ueber⸗ 2 . 173 n m ö. 3 n 6 4 wm . ung mit der Rheinischen Eisenbahn am Trankgassenthore, unter nach— nahme des Baues und des Betriebes einer Eisenbahn von Deutz stehenden Bedingungen:

nach 26. mit einer Zweigbahn von 5 nach Siegen, so 8.2 wie einer festen Rheinbrücke zwischen Cöln und Deutz, die Garantie Die Beslimmun ine und die Ke e

ö ; g, der Bahnlinie und die Festsetzung des Bauprojekts des Staats für einen jährlichen Reinertrag von drei und einem für die Bahn und die Rheinbrücke bleibt dem Herrn Minister für Han⸗ halben Prozent des in den gedachten Bauunternehmungen anzule⸗ del, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten vorbehalten. Derselbe ernennt den genden Kapitals, so weit technischen Beamten für die Leitung des Baues der Rheinbrücke und setzt

a) der dem Staate statutenmäßig zustehende dritte Theil des In .. i 967 28 . die , e. e n. , . 2 Reinertrages der Cõln⸗Mindener Eisenbahn über fünf Pro⸗ eiten der Königlichen Staatsregierung werden der Cöln⸗Mindener Eisen— . h funf bahn, Ge cen alle vorhandenen Vorarbeiten für die Cöln⸗ Deutz)

zent und die über drei und ein halbes Prozent Zinsen auf⸗ n. . 1 . 8

kommenden Dividenden der vom Staate ursprünglich über⸗ K die Rheinbrücke, einschließlich der Bauprojekte, nommenen und der in Folge der statutenmäßigen Ausloosung g §. 3.

und Amortisation in den Besitz desselben gelangten Actien der Die Cöln (Deutz) Gießener Bahn nebst Zweigbahn von Betzdorf

Gesellschaft, ; nach Siegen und die Rheinbrücke soll wo möglsch innerhalb vier Jahren,

ein Betrag von jährlich funfzigtausend Thalern aus den dem von Ertheilung der Konzession resp. von der Bestimmung der Bahnlinie

Staate von dem unter a. be eichneten Antheil am Actien⸗ und der Festsetzung des Bauprojelts ab gerechnet, im Bau vollendet und

kapital der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft zufließenden dem Berrlebe übergeben sein. Hierbei wird jedoch vorausgesetzt, daß die P . M s hugeselschaft zufließen Beschaffung des nach §. 5 vorläufig angenommenen Anlagekapitals, mit

Zinsen r . zur Leistu n welcher die Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗ Gesellschaft erst nach eingeholter . ,,, ,,

- ) z . er enbau d süsen Lach ver nicherländischen Gränze in der Richtung uf Arn. die lr, en, Eisenbahn - Gesellschaft hierfüͤr 2. Million Thaler

heim mit der Cöln - Mindener Eisenbahn-Gesellschaft abgeschlossenen beschafft hat.

ertrages (Gesetz Sammlung für 1853 Seite 256) durch die für 54.

8 letztere Unternehmen Zinsgarantie in Anspruch Die rücksichtlich des gonbien ee und der Anlage von Telegraphen genommen werden, resp. in Anspruch genommen werden können, ö dem Staate und der Coöln⸗Mindener Eisenbahngesellschaft abge⸗ nach näherer Maßgabe des unterm 22. Juni 1854 mit der Direction chlessenen Verträge gelten auch für die Bahn von Deuß bis Hießen, der Gesellschaft abgeschloffenen Versragẽs welcher nebst dem, einen inel. mehr nach Siegen, so weit nicht Lokalverhältnisse eine

1 1 1 iter tem e Theil desselken bildenden Schlußprotokolle vom 25. Ol⸗ bh mn, r. 8 5. ber ej. a. (a. diesem Gesetze beigedruckt ist, hiermit bewilligt. Das Anlagekapital für die Bahn nebst Abzweigung nach Siegen, für deren Betriebsmittel und für die Rheinbrücke, wird vorlaäusig

HGedruqci in der aoniglichen Staatsdruckerei. §. 7. ö 1 Unser Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten auf Zwanzig Millionen Thaler festgesezt, und durch Ausgabe

Berlin, den 4. Mai 1855.