79 2 . 1 1 ⸗ überlebende Ehegatte den Kindern zu hben g n
. q 10 Nr. 4 des Gesetzes vom — 23 8 und zwar für Rechnung des überlebenden
Ehegatten in Ansatz zu bringen, * ener 4 Kostenbetrag, als der unter Nr. 2 bestimmte, nach Art. 19 Nr. 2 des Gesetzes vom
851 t abgefordert werden kann. 9. Mat 1851 nicht abgef , ,
des Werthstempels , ,, vom 26. September 18
Hierna
n ee ssnn wen 18. apru 186 erlin, den 13. Apri . z Der Justiz⸗Minlster.
Simons.
An sämmtliche Gerichtsbehörden, mit Ausnahme derer im Bezirk des Appellattonsgerichts⸗ hofes zu Cöln.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
r Bekanntmachung.
Die Räume des neuen Königlichen Mu stume werden vom 15ten d. M. ab an vier hinter einander folgenden Sonntagen von 11 bis 2 Uhr gegen ein Eintrittsgeld von 5 Sgr. zum ö der durch Ueberschwemmung Verunglückten an der a . esuche des Publikums geöffnet sein. Der Eintritt erfolgt durch den Ein⸗ gang unter dem Verbindungsbau zwischen beiden Museen.
Berlin, den 11. April 1855.
FKöommission für den Bau des neuen Königlichen Museums. von Olfers. Stüler.
—
Ministerium des Innern.
Bescheid vom 4. März 18565 — über die Frage, welche Landes ⸗Polizetbehsrde in Fäklen, wo der Ort ver Aufgreifung eines Bettlers und der Ort, in welchem er seine Strafe verbüßt hat, verschte⸗— denen Land ⸗Armenverbänden angehören, die Dauer der Detention in der Corrections ⸗Anstalt
festzusetzen habe?
Wenn durch das in dem Berichte der Königlichen Regierun vom 27. Dezember v. J. bezogene Resfkript vom 8. une 184 an die . n zu Trier festgesetzt worden ist, daß die Landes⸗ Polizeibehörde desjenigen Bezirks, in welchem ein zu detinixender Landstreicher oder Bettler seine Strafe abgebüßt hat, die Dauer der Detention in der Corrections⸗Anstalt zu bestimmen habe, so ist dabei der nur ausnahmsweise vorkommende Fall, daß der Ort der Aufgreifung und der Ort der Strafvollstreckung verschiedenen Land⸗Armenverbänden angehören, nicht vorausgesetzt worden. Es ist vielmehr in dem gedachten Resfripte nur der von der Regierung zu Trier beregte Zweifel beseitigt, obe ein in der Provinz Sachsen ortsbehöriges, in der Rheinprovinz wegen Landstreichens bestraftes Individuum auch die Correctionshaft in der letztgedachten Provinz zu verbüßen habe, oder zu diesem Zwecke in die heimathliche Pro⸗ vinz zu schaffen sei. ; ; —
Für solche Fälle nun, in denen die Gränzen der Jurisdictions⸗ Bezirke mit denen der Land⸗Armenverbände nicht zusammenfallen, vielmehr der Ort der Aufgreifung eines Bettlers und der Ort, in welchem er seine Strafe verbüßt hat, verschiedenen Land⸗Armen⸗ verbanden . ist durch die Cirkular⸗-Verfügung vom 19ten Juli 1853 m bei der Frage:
in welcher Corrections -Anstalt die Besserungshaft zu voll⸗ strecken sei? ; der Aufgreifungsort maßgebend sein soll.
Na . Grundsatze muß auch die Fr welche Landes-⸗Poltzelbehörde in derartigen Mien die Dauer der Einsperrung festzuseßen ö. beurtheilt werden, indem dliese Festsetzung derjenigen Landes- Peliteie horde gebührt, unter welcher bie — 6 steht, in der die Detention stattsindet. t
Bettler und Landstreicher,
leraus folgt, daß gegen s welche in den, in dem . 7 Regierung bezeich⸗
t Allerhöchster Genehmigung bestimmt worden, daß
wogegen den Kindern auch
S. 27) , ist.
166 .
4
neten, zum Kurmärkischen Land⸗Armenverbande gehörigen, jedo 8 des Kreisgerichts zu Stettin rer m, ᷣ — 1 gffen sind, ihre Strafe im Kreisgerichtsgefängniß zu Stettin ell. en, demnächst aber an die Arbeitsanstalt zu Prenzlau * t werden müssen, die Dauer der Correctionshaft von der stän= Landarmen-Direction der Kurmark in Gemäßheit der 88. 15 458. des Reglements vom 14. Januar 1848 ( Ges.· Samml.
rift dieser Verfügung ist der ständischen Landarmen-
Eine marf unter dem heutigen Datum mitgetheilt
Diregtion der worden. Berlin, den 4. März 1855.
Der Minister des Innern. Im Auftrage. von Hinckeldev.
An die Königliche Regierung zue N.
Erlaß vom 6. März 1855 — betreffend die Maß⸗ regeln zur Erreichung richtiger Resultate bei Volkszählungen.
Cirkular⸗Versügung vom 29. Han hr (Staats · Anzeiger Rr. 2
Die letzte allgemeine 4 me der Bevölkerung des preußl⸗ schen Staats hat für einzelne Städte oder Kreise Resultate ergeben, welche theils von dem Verhältnisse, welches zwischen den Erne dieser letzten Zählung und den der früheren Zählung und im All⸗
emeinen sich herausgestellt hat, theils von den Resultaten der ir n Zählung in den betreffenden einzelnen Städten und Freisen so auffallend abweichen, daß es für Erreichung eines moöglichst sicheren Erfolges der nächsten Zählung von Inter⸗ esse ist, dieser Erscheinung näher zu treten. Es wird zu dem Ende darauf ankommen, daß die Königliche Regierung selbst aus den betreffenden, bei ihr vorhandenen Materialien durch ver⸗ gleichende Zusammenstellungen ermittelt, in welchen Städten oder Kreisen in dieser Bezlehung ganz besonders auffallende Resultate sich ergeben haben, daß sie die UÜrsachen dieser Erscheinung aufzuklären sucht, und, wenn sie in der Ausführungsart der für das Zählungs— geschäft ergangenen Vorschriften liegen, die geeigneten Maßregeln vorbereitet und 93 um den in dieser . erkannten Mängeln wo möglich Abhülse zu verschaffen. Insbesondere aber sind auch die Landräthe auf diesen Gegenstand aufmerksam zu machen und ausfu— fordern, durch Aufstellung vergleichender Uebersichten von den in den bedeutenderen Orten ihres Kreises bei der letzten Zählung ermittelten Bevölkerungszahlen, soweit dazu Materialien vorliegen, sich über das Verhältniß, in welchem Vermehrungen oder Vermin⸗ derungen der Beyslkerung einzelner Ortschaften stattgefunden haben, zu unterrichten und da, wo sich hierbei besonders auffallende Resultate ergeben, der nächsten Zahlung vorzugsweise ihre Auf⸗ merksamfeit zu widmen, i sofern dies schon jetzt ee n erschlene, die geeigneten Ma . zur Erreichung eines möglich richtigen Erfolgs zu 14 ergleichende Uebersichten dieser Art werden der Königlichen Regierung und den Landraͤthen nicht nur die Orte erkennbar machen, welche in dieser Beziehung besondere Beach⸗ tung verdienen, sondern auch einen Maaßstah für die Beurtheilung der Resultate der nächsten Zählung an die Hand geben. .
Je weniger wir bezweifeln, daß die Königliche 6 die Wichtigkeit, welche eine richtige Volkszählung nicht nur in sinan— zieller, sondern auch in mancher andern Beziehung hat, in ihrem vollen Umfange würdigt, um so mehr vertrauen wir darauf, daß Dieselbe, insbesondere Deren mit der Bearbeitung des statistischen Departements betrautes Mitglied, dem Gegenstande die Aufmerl. samkelt und Thätigkeit schenken werde, welche die Erheblichkeit der Sache erfordert.
Berlin, den 6. März 1855.
Der Minister des Innern. von Westphalen.
Der Finanz⸗Minister. von Bodelschwingh.
An sämmtliche Königliche Regierungen.
Finanz ⸗Meinisterium.
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stoͤnigl. Klassen⸗Lotterie siel der zweile Hauptgewinn von 100,
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ak bei Burg, bei Dettmann, bel Matzdorff, bei Mendheim, bei Moser 2 gmal bel Seeger, nach Breslau bei , . bei Schmidt, Bunzlau bei Neumann, Cöln bei Reimbold. Creseld bei Meyer, Danzig bei Rotzoll, Tüsseldorf bei Spatz, Elber feld bei Heymer, Erfurt bei Unger, Frankfurt bei Salzmann, Halle bei Lehmann, Königsberg in Pr. bei Heygster, Liegnitz bei Schwarz, Memel bei Kauffmann, Minden bei Rupe, 1 — bei Vogel, Posen mal bei Bielefeld, Prenzlau bei Herz, Stettin bei Wilgnach und nach Tilsit bei Löwenberg; 26 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Rr. 3906. 26,331. 28,276. 32706. 37797. 38,834. zb, lte. 2, gä6. 43953. 14, 196. 35712. 6,556. Fol. 55 956. 60 346. 62,961. 66,712. 71,883. 74,329. 75 940. S0, 9ig. ars, Sr. S7 zzz und Sf os in Berlin bei Borchardt, bei Dettmann, bei Dittrich, bei Rosendorn und 2mal bei Seeger, nach Breslau bei Steuer, Cöln Zmal bei Reimbold, Düsseldorf bei Spaß, Elbing bei Silber, Görlitz bei Breslauer, Halle 2mal bei Leh⸗ mann, Königsberg i. Pr. bei Heygster, Landsberg bei Borchardt, Magdeburg bei Büchting und 2mal bei Roch, Neumarkt bel Wirsseg, Nordhausen bei Bach, Oels bei Deutschmann,
bei Roch, Paderborn bei PYaderstein und
7 bei Levysohn; 31 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. ö. , me. S9. Ii, 163. 21,292. ö 28,3965. —
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bei Paderstein enzlau bei Her tettin bei ng, 6h * e Rr, Gr., Lois. Sb, 1. Br3. S639. 133). 13 368. 1 16 a6. is, r. 16, sri. i716. 17 1. 265. „803. 28, G37. W640. 29. 140. 29. 1895. 29. 873. 30 zi, 156. 36, 317. 37 1635. ens. 33 86. M. 46,257. 46,3 s5. 46 812. 47,661. 51, 302. 52309. Si. 23. 36 875. 6 226. 6 rs. Ge os. C6 0. C66, i709. 6 63. 68 886. 59. 473. 73, 864. 74, 579. 75 157. 75, 09. 77, 391. 77467. 7,93. 7 6tz. S erz. Si, Sts. st Sg. Gz . 3 is. i 774. S6, 632. 87,466. S8, 4091 und 89, 136. Berlin, den 5. Mai 1855. Königliche General-Lotterie⸗Direction.
914.
Angekommen: Der General⸗Major und Remonte⸗Inspec⸗ teur, Freihert von Dob ene ck, von Lithauen. Insp
Abgereist: Se. Durchlaucht der Heneral- Lieutenant und Chef des 23sten a n, . Fürst Adolph zu Hohen⸗ lohe⸗Ingelfingen, nach Roschentin.
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Erb⸗Hofmeister in der Kurmark Brandenburg und Gesandter im Haag, Graf von Königsmarck, nach dem Haag.
Se. Exrellenz der Herzoglich anhalt⸗dessau⸗cöthensche Staats⸗ Minister, von Ploetz, nach Dessan.
er Ober⸗Jägermeister Graf von der Äfseburg⸗Falken⸗ stein, nach Melsdorff.
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der Beträge, welche auf Grund des Regulatibs vom 1. Ap
Dstseeprovingen verwendeten Mundvorrathe an Mahlr
Salzdebitspreise während des Jahres 1
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ril 1844 von den zur Aucrüstung von Seeschiffen in den un d 241 tstener nebst Ko mmunglzuschlag, so wie vom 54 erstattet worden sind.
n Port. Fehn .
Set. gt. vom I. Hus. Negt., zum
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sind für den Mundvorrath der Seeschiffe erstattet
Dabei Hesammt⸗ pur huttt:
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1. Königsberg 181 2. Memel 1,061 3 68
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2, 770 5. Pillau h. Colbergermünde .. 7. Stolpmünde ..... 3 ö . 102 MWolgast 2 Swinemünde 1,038
507 r 427 23650 ; 163 2 n g31 27 85 2 16 1,668
1,63 395 507 1,542 333 l, 0564 3,51
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5777 3 719 27 3 15 3,812 j
8, 146 9 3
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; 11 153 75 3 16 „MY, 45651 533
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7180 7372
4.995 21,296 3, 117 13,964
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Mithin in 185 gegen 1853
mehr 7 26 weniger . —
192
1. d. ig 1 84 3.069 13.61 551 .
Personal Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.
Ernennungen, Befsrderungen und Versetzungen.
. Sec. C nr. bom 11. Xi Regt. nr. von demselben Regi⸗ zum Seconde⸗ tenant, dan der he
Ni. du Sec. Lt., v ckler, Pr. Ct. dom T3. Inf. Regt, jum 6 Prinz v. Buchau, Sec. Lieut. bon dems. Regt., zum et, Brande, P. Fähnr. von dems. Regt, Jum Sec. Lt. Engels, übe, Füsiltere bon dems. Regt. z Port.
r. L. befördert.
Ben 17. April.
8 ul / . ai : ; r s Cd n ! Wachtm. von der 5. Gend. Brig, der Char
ahnrẽ. bv. ob schuß,
. F 2 * 203 ie 1. Den 21. April.
Frhr. v. Rheinbaben. Major vom Generalstabe des Kommandos der Garde ⸗ Kavallerie, für die Dauer seines Kommandos als milit. Be⸗ gleiter Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, Neffen Sr. Majestät, dem Generalstabe der Armee aggregirt. Frhr. v. Bieting⸗ hoff gen. Scheel J., Sec. Lt. vom J. Inf. NRegt., als Lehrer beim Ka⸗ dettenhause in Wahlstatt, vorläufig auf ein Jahr, vom 1. Mai 1855 bis dabin 1856, kommandirt. v. Po dbiells ki, Kittin. vom 4. Ulan. Regt. unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. beim Gen.⸗-Kommando des III. Armee⸗ Korps und unter B — zum Major, in den Ge⸗ neralstab, mit Belassung beim Gen- Kommando des III. Armee⸗storps,
versetzt. Den 24. April.
b. Masso lv, Sec. Lt. vom 2. Drag. Regt., als Adjut. beim Gen.⸗ Kommando des III. Armee⸗Lorps. Müller, Pr, Lt, aggr. dem 4. Arttil. Regt, zur Dienstleistung beim Kriegsministertum, id enen fur die Arkill. Angelegenheiten, kommandirt.
Bei der gandwebr: Den 14. April.
Krahn, Vice⸗Feldw. vom 2. Bat. 7. Regts. v. Go ffmann Vtre⸗ Feldw. vom 3. Leden Regts, zu Ser. gts. 1. ale. arg ⸗ mann, See. Sr vom J. Aufgäbot des 1. Vatantbns 3. Regimen
um Pr. gt. befördert. v. Fro reich, Major a. D, fr — 7. y 2 ne er ech eb, wel. er re , d. Eu rn