1855 / 108 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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t eine der Angaben (6. 3) oder der Beilagen (§. 3), oder n, nicht . so wird der Ansucher zur Bei⸗ e resp. Vervollständigung aufgefordert, und ihm dazu eine Frist von 4 Wochen gestellt, nach deren fruchtlosem Verlauf ange⸗ nommen werden muß, daß es nicht Absicht sei, das Gesuch zu

verfolgen. folg *.

as Ge wird seinem wesentlichen Inhalte nach von dem Ber 1. 23 Anschlag im Bergamtshause und im Amtsblatte der Xn rg sen Regierung des Bezirks mit der Aufforderung be⸗ kannt gemacht, daß alle diejenigen, welche gegen die Anlage ge⸗ gründete Einwendungen zu haben glauben, dieselben binnen vier Wochen, vom Tage der Ausgabe des die Bekanntmachung enthal⸗ tenden Amtsblattes an gerechnet, bei dem i m anzumelden und zu begründen haben, widrigen falls darauf päter keine Rück⸗ sicht genommen werden solle. Dabei ist anzuführen, daß die Be—⸗ schreibung und die Zeichnungen zu Jedermanns Einsicht in der Registratur des Bergamts ned es g zt seien.

; S. 6. .

Bei großer Entfernung des Ortes der Anlage von dem Sitze

des Bergamtes können, nach Ermessen des, Bergamtes, die Be⸗

schreibung und die Zeichnungen auf dem Bürgermeisterei⸗Amke oder

bei der Ortspolizeibehörde, welche dem Orte der Anlage am näch⸗

* sind, niedergelegt werden. In solchem Falle ist dies in der ekanntmachung (8. 5) zu vermerken.

Die eingehenden Einwendungen werden von dem Bergamte dem Erlaubnißsucher unverzüglich in Abschrift mit der Aufgabe zu⸗ gefertigt, sie binnen vier Wochen zu beantworten. Sind die Ein— wendungen privatrechtlicher Natur, so werden sie zur richterlichen Entscheidung verwiesen, ahne daß von Jer Erledigung dieser Ein⸗ wendungen die weitere Verhandlung über die Genehmigung der Anlage (885. 8 ff.) abhängig mag wird.

2

Sind Einwendungen nicht eingegangen, oder ie, durch gütliche Einigung beseitigt, und läßt sich übersehen, daß bei der Anlage keine Verhältnisst in Betracht kommen, welche das Ressort der Landespolizeibehörde berühren, so ladet das Bergamt den Er— laubnißsucher zu einem Lokaltermin ein und bestimmt zur Abhaltung desselben einen Kommissar, in der Regel den Bergmeister des Re⸗ viers, in welchem die Anlage gem geh werden soll.

§. 2.

In diesem Termine wird das Gesuch (8. 2), so wie die Rich— tigkeit der Zeichnungen (8. 3), insbesondere des Situations— und Nivellementsplans durch Vergleichung mit der Oertlichkeit geprüft; es werden alle Theile der Anlage, ferner diejenigen , , m welche gegen Beschädigungen von Grundeigenthum, gegen den Ab— fluß unreiner Wasser und gegen Wegführung ausgeschlagener Ab⸗ gänge (Sand und Schlämme) durch Wasser und Wind zu treffen sind, beziehungsweise auch die Zeitperioden, während welcher der Betrieb etwa nur umgehen oder ruhen soll, so wie überhaupt alle Verpflichtungen erörtert und festgestellt, welche der Cen n er, zu übernehmen hat. *

Hierbei ist insbesondere auf Betriebs⸗-Einrichtungen Bedacht zu nehmen, durch welche das bei dem Waschbetriebe verunreinigte Wasser nach erfolgter Abklärung in Sümpfen oder Teichen, im Unmkreise benutzt wird, und die Ableitung solches Wassers in vor— handene zum öffentlichen oder zum besonderen Gebrauche Anderer dienende Gewässer nur da zu gestatten, wo ohne rieselbe das Un— ternehmen ganz behindert oder wesenktlich erschwert werden würde.

§. 10.

Ueber die in dem Termine verhandelten Gegenstände (8. 9) wird ein ausführliches, von allen Anwesenden zu unterschreibendes Protokoll aufgenommen und dem Bergamte vorgelegt.

8. 11.

Das Bergamt entwirft die Erlaubniß-Urkunde nach dem hier beigeschlossenen Schema und überreicht dieselbe nebst den Instructions⸗ Akten und den Zeichnungen dem vorgesetzlen Ober⸗Bergamte. Zin— det letzteres gegen die Verhandlungen nichts zu erinnern, so gehen dieselben an den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, welcher die Urkunde vollzieht.

S. 12.

Sind Einwendungen eingegangen, welche der Erlaubnißsucher nicht zu beseitigen im Stande gewesen 6 und beziehen sich diesel⸗ ben auf Verhältnisse, über welche nur die Landespolizeibehérde zu entscheid en hat, z. B. wenn es sich um die Anwendung der Vor⸗ schristen F,. vom 28. Februar 1843 über die Benutzung der Privatflüsse (Gesetzsamml. Seise 41) handelt, so wie insbeson⸗ dere, wenn das durch den

das Erlaubnißgesuch und bie i ne. nebst

und. den Beantworimngen berselben em Ober-Bergämte vonn legen. Die ses . die Sachen der , ,. 3 und bezeichnet vabes soglesch den seinerseits für Vie Lokal unter-

*

Wäschbetrieb verunreinigte Wasser in fließende Gewässer . werden soll (8. 9), so we. das r ben Einwendungen

suchung ernannten 2 Die Regierung ernennt auch ihrerseits einen 33 ar und a demselben die . stücke und Zeichnungen zugehen. ö J §. 13. Diese Kommissarien (58. 12) haben sich über die Ansetzung des Lokaltermins zu verständigen, zu welchem dann das Bergamt den

Erlaubnißsucher und die

Verwarnung, daß, im Falle des Nichterscheinens, dieselben mit lhren gegen die Anlage erhobenen Einsprüchen nicht welter gehört wer. den würden. . .

In dem Termine wird unter vollständiger Vernehmung der Erschienenen über die oben (6. O) bezeichne len Gegensändt von handelt. Das Protokoll geht an das Bergamt, welches, wenn Be denken nicht obwalten, nach s. 1 ö

§

Das Ober⸗Bergamt sendet die instrnirten Akten an die Re⸗ ierung. Erklärt sich letztere mit den in dem Entwurfe zur Er. . Urkunde aufgenommenen Bedingungen einverstanben so überreicht das Ober- Bergamt den Entwurf nebst Alten 6 Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zur Voll⸗

ziehung z Zollten die Regierung und das Ober⸗Bergamk über die Zu⸗ lässigkeit der Anlage, oder über die in der Erlaubniß-Urkunde dor⸗ zuschreibenden Bedingungen verschiedener Ansicht sein, so hat das Ober⸗-Bergamt über die Differenzpunkte zu berichten und die Ghz, scheidung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar⸗ beiten einzuholen. s. 16.

In Betreff aller Einrichtungen, welche zum Schutze des Eigen⸗ thums dienen sollen, (6. 9), bleibt der Bergbehörde, beziehunge. weise der Polizeibehörde vorbehalten, zur Abwendung von Nach⸗ ̃theilen, welche weder von Privaten vorher geltend gemacht worden

erforderlichen Anordnungen zu treffen, auch in solchem Falle eine Ableitung verunreinigten Wassers in fi Gewässer ganz zu unter sagen. Dieser Vorbehalt ist in die Erkaubniß⸗ Urkunde auf⸗ zunehmen.

§ß. 16.

Wer die Lage oder Einrichtung einer bereits bestehenden Auf⸗ berettungs⸗Anstalt verändern will, hat davon dem Bergamte An— zeige zu machen, die beabsichtigte Veränderung deutlich und voll ständig zu beschreiben und die zum Verständniß nöthigen Zeichnun— gen beizufügen. Erkennt das Bergamt die Veränderung als eine wesentliche an, so tritt das in den S§. 5— 16 vorgeschricbene Ver— fahren ein, nach dessen Ergebniß die Behörde die Erlaubniß zu er— theilen oder zu versagen hat. Erkennt das Bergamt die Verände— rung als eine unwesentliche an, so hat dasselbe den Unternehmer davon in Kenntniß zu setzen, daß der den gömachten Vorlagen ent⸗ sprechenden Ausführung nichts entgegenstehs.

Das Königliche Ober- Bergamt hat hiernach die Bergämter seines Ressorts mitder erforderlichen Instruction zu versehen und die öffentliche Bekanntmachung der gegenwärtigen Verfügung durch die Amtsblätter der betreffenden Königl. Regierungen, welchen sch die elbe dato abschriftlich zugefertigt habe, zu veranlassen.

Berlin, den 1. Mai 1855.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

von der Heydt. An das Königliche Ober-Bergamt zu Bonn, Dortmund, Halle und Breslau.

M inisterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Die Berufung des Kandidaten des höhern Schulamts, Dr.

Richard Emil Volkmann zum Collaborator an der Friedrich Wilhelms⸗Schule zu Stettin, ist genehmigt worden.

Finanz⸗Min isterium.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der Aten Klasse 111ter Köntgl. Klassen⸗Lotterie flel 1 go, von 5000 Rthlr. auf Nr. Sib06ß in Berlin bei Baller; 3 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 22791. 51,216 und 77, 799 in Berlin bet Natzdorff, und nach Danzig bei Meyer und bei Rotzoll; 39 Gewinne zu 1900 Rtihlr. auf Nr. 1116. 2819. 6385. 71445. 10 233. 14,164. 13,378. 140265. 15.368. 18,984. 18.235. 18, 765. 20 53. 2,516. 23,705. 24,001. 25, 688. 27,775. 32, 597. 35, 23. 4714. 15,132. 18759. 19 5699. 5,465. S5 750. S6, 387. 6 6. . ö, 61. 66,950. 73,590. 78,810. Si, 265. S2, i253. 82 931. S5 82d. S6, Ns und S9, 592 in Berlin 2mal bei Alevin, bei Aron jun; bei Burg, bel Martuse, bei Rosendorn und mal bei Seeger, nach Brandenburg

rus, Breslau bei Froböß und Zmal bei Scheche, Brieg

bei Lazarus, u b. e Gem, other, di Gevenich, Egln bei Krauß und bei Reimbold,

pponenten einladet, die letzteren mit der

sind, noch von der Behörde vorausgesehen werden konnten, de

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Frankfurt t bei

22,477. 26, 806. 26,446. 28, 646. 29,395. 31,787. 31, 845. 33,996. 2 38,914. 39,198. 40,834. 40, 875. 41,205. 4, 015. 43, S322. 45,610. 45, 866. 485392. 49, 241. 50,419. 51,072. i, 705. 52, 314. 52, 373. 54,442. 55, 860. 59, 333. 59,696. 63, 5 1. H6. 732. 66,923. 67,7 14. 67,939. 69M 91. 70, 305. 71,974. 72,903. 73,646. 75,093. 75,425. 76,514. 7b8S97. 77, 924. 79,744. 80,109. Si, 274. S3, 606. S5, 439. und S9, 53. Berlin, den 9. Mai 1855.

Königliche General⸗Lotterie-Direction.

i 827. 16,371. 26 6153. 25, 552.

Angekommen: Der Ober⸗Präsident der Provinz Pommern, Freiherr Senfft von Pilsach, von Stettin.

Der F z, nach Pleß. Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath von Francken⸗

berg⸗Lupwigsdorff, nach Nieder⸗Schüttlau.

Berlin, 9. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Flügel-Adjutanten, Oberst-Lieutenant von Schlegell, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Cemmandeurkreuzes vom Großherzoglich badischen Orden des Zähringer Löwen; so wie dem Sberst Lieutenant a. D. und Land⸗ rath Freiherrn von Steinäcker zu Calbe, im Regierungs⸗ Bezirk Magdeburg, zur Anlegung des ihm verliehenen Commandeur—⸗ kreuzes zweiter Klasse vom Herzoglich anhaltischen Gesammt-Haus⸗ Drden Albrechts des Bären zu ertheilen.

2 . 2 e

Bekanntmachung.

Bei der von Tag zu Tag immer mehr hervortretenden rg en Noth, in welcher sich besonders die vielen kleinen Grundbesitzer befinden, die dutch die diesjährige Ueberschwemmung der Weichsel fo schwer betroffen sind und noch . längere Zeit in Rahrung und Kleidung erhalten, demnächst aber auch so weit unterstützt werden müssen, um wieder ihre berpüsteten Wirthschaften fortführen zu können, haben wir beschloffen, . die Mittel durch eine zu veranstaltende Lotterie mit beschaffen zu elsen. .

Zu, diesem Zwecke sind uns bereits durch die Gngde Sr. Majestaͤt des Königs zwei werthvolle Oelgemälde zur Disposition gestellt.

Eben so hat der Kaufmann Herr Kaen die Güte gehabt, uns ein solches im Werthe bon 00 Rthlr. zu dieser Lotterie zu übereignen.

Wir erlauben uns die dringende Bitte, durch weitere Ueberweisun⸗ gen bon geeigneten Gegenständen unser Unternehmen zu unterstützen.

Die sämmtlichen unterzeichneten Mitglieder des General-Comites sind gern zur Annahme berselben bereit, und können auch bei ihnen die Loose ju dieser Lotterie, das einzelne zu 16 Sgr., vom I5ten d. M. ab ent⸗ 2 werden. 8,

Die weitere Benachrichtigung über den Tag und den Or der Ver⸗ soosung, so wie über * 56 8 Gewinne behalten wir uns bis dahin dor, daß diese letztere näher bestimmt werden kann. g.

Bei dem so oft bewährten Wohlthätigkeitssinne unserer Mitbürger 5 wir, auf eine recht allgemeine Betheiligung bei diesem zu einem d menschenfreundlichen Zwecke bestimmten Unternehmen rechnen und ins—⸗ esondere die Hoffnung hegen zu dürfen, daß namentlich auch die edlen

Dun lrguen und die Herren Künstler, Fabrikherren, Kaufleute

Gewerbefreibenden durch eine reichliche Ueberweisung von geeigneten

enständen daffelbe zu elnem recht gewinnbringenden für die große Hahl der Nothieibenden machen werden.

Damit die Verlsosung recht bald stattfinden kann, müssen wir den

See r von Manteuffel, Minister⸗

2 Sgr. 8 Pf.

Wunsch aussprechen, daß uns die dazu bestimmten Gaben in den nächsten bier be,. zugehen mögen. 1 1 Verlin, den 5. Mair 1855.

Das General-Comité zur Untexstützung der durch Wassersnoth verun— gglüdkten . J. . l-⸗Nlederun 19 h er v ister⸗Präsibent. Grüstlein, Geh.

ommerzienrath, Gertraubtenstr. Iz. Benbä, S. A., Banquier, Munz nur.

18. Blank. Prediger, Petriplatz 3. Becker, Kaufmann, Leipzigerplatz 12

bon Bodelschwingh, Finanz-Minister, im Finanz- Ministerium.

Cuno w, G., Kaufmann, , , 14. Graf zu Dohna,

General -Feldmarschall, im Königl. Palais. Decker, Geb. Ober⸗Hof⸗

Buchdruckerel⸗-Besitzer, Wilhelm sstr. J5. Flottwelt, Staatsminister,

Ober Präsident in Potsdam. Fähndrich, Stabtverorbnẽten⸗-Forsteher,

Wallstt. 16. Freitag, Rentier und Stabtverordneter, Unter den Lin—

den 27. Gilka, Kaufmann, Schützen ffr. g. Graf von der Gröben,

General der Kavallerie, Pariser Plaß 2. von ber Heydt, Minister

für Handel ꝛc. Wilhelmsstr. JJ. v. Hülsen, General⸗Intendant der

Königl. Schauspiele, Wilhelmsstr. I0 a2. v. H in ckeldey, General⸗Polizei⸗

Direktor, im Polizei Präsibial⸗Gebäude. Hayn, Kommerzien⸗Rath, Zim⸗

merstr. 29. Dr. Hoffmann, General Superintendent, Schifferstr. 6.

Krausnick, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath und Ober ⸗Bürgermeister,

Belle vuestr. 12. Krause, gommerzien-Rath, Leipziger Platz 14. Krüger,

5 . Britiss Hotel. von Magnus, Banquier, Behrenstr. 46.

von Massow, Minister des Königlichen Hauses, Wilhelmsstr. 73. Men⸗

dels sohn, Geheimer Kommerzien- Rath, Jägerstr. 51. Freiherr von

Manteuffel, Chef des Ministeriums für die andwirthschaftlichen Angele⸗

i 285. Dr. v. Ol fer s, Gen.⸗Director der Königl. Museen,

Kantianstr. 4. Pehlemann, ,

Prätorius, Kommerzienrath, Königsstr. 63. von Schlichting,

Heneral-Major und Kommandant, in dem Kommandantur-Gebaube.

Voll gold, F., Kaufmann, Kommandantenstr. 14. b. Westphalen,

Minister des Innern, Unter den Linden 73. Graf bon Waldersee,

Kriegsminister, Leipzigerstr. 7. Freiherr don Wrangel, General der

Kaballerie und Ober⸗Befehlshaber in den Marken, Pariser⸗Platz 3.

Bekanntmachung.

In Verfolg unserer Bekanntmachung vom g. Oktober b. J. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß dem Central⸗Verein zur Unterstützung der Ueberschwemmten in den Provinzen Schlesien, Branden⸗ burg und Posen inmittelst außer mehreren Bekleidungsgegenständen, welche seiner Zeit direkt nach Schlesien befördert worden, noch folgende Gelß—⸗ beiträge zugewendet find: 1) Von den Begmten und Dienstleuten des Nemente⸗- Depots Bärenklau 19 Thlr. 2) Von den Dombewohnern zu Brandenburg nachträglich 4 Thlr. 15 Sgr. 3) Von der Gemeinde Alt-Döbern 6 Thlr. 11 Sgr. 4) Aus den Ortschaften des Rentamts⸗ Bezirks Lehnin 58 Thlr. 17 Sgr. 7 Pf. 5) Aus dem Angermündeschen Kreise fernexweit 150 Thlr., 235 Thlr., 1590 Thlr., 165 Thlr., 120 Thlr. incl. 1 Thlr. für Züllichau, 100 Thlr., 130 Thlr. 20 Sgr., 54 Thlr. 26 Sgr. 4 Pf, 83 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf. und 46 Thlr. 15 Sgr., zusammen 1215 hir, 25 Sgr. 4 Pf. 6) Vom Landrathsamt zu Friebeberg ferner— weit 545 Thlr. 13 Sgr., 356 Thlr. 7 Sgr. 9 Pf. und 19 Thlr. 13 Sgr. zusammen 912 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf. 7) Vom Herrn Kreis⸗Schul⸗Inspekrtor Schultze qzus Boytzenhurg, Crewitz und Naugarten zusammen 51 Thir. s) Vom Landrathsamte zu Arnswalde fernerweit V5 Thlr., 64 Thlr. 1 Sgr. 7 Pf. (incl. 5 Thlr. 8 Sgr. 6 1 für den Zül⸗ lichauer Kreis), 2 Thlr. 15 Sgr. und 27 Sgr. 3 Pf., zufammen 342 Ehlr. 8Sgr; 10 Ff. M Vom Landrathsamte zu Soldin fernerweit 27 Thlr. 20 Sgr. 259 Thr., 250 Thlr., 190 Thir, 31 Thlr. G Sgr. 11 Pf., 2 Louisd' or, z Sisb⸗ Rubel, zusammen 867 Thlr. 29 Sgr. 11 Pf. und 2 Louisd'or, . Silbe Rubel, 10) Vom Landraths⸗-Ainte zu Belzig 600 Thlr., für Schlesien speziell 5 Thlr., für Brandenburg 106 Thlr. 20 Sgr., für die 3 Pro⸗— binzen 32 Thlr. 10 Sgr. und 145 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf., zusammen 114 Thlr. 65 Sgr. 9 Pf. 11) Vom Landraths⸗Amt zu Sorau 220 Thlr. und 300 Thlr., zusgmmen 520 Thlr. 12) Aus dem prenzlowschen Kreise fer⸗ nerweit 560 Thlr., 30) Thlr. und 191 Thlr. 8 Sgr. 1 Pf., zusammen 1264 Thlr. 8 Sgr. 1 Pf. 13) Aus der Stadt Luckenwalde 88 Thlr. 14) Ven der Gemeinde Groß⸗Teuplitz im sorauer Kreise 24 Thlr. 15) Aus dem oberbarnimschen Kreise fernerweit 505 Thlr. 20 Sgr., 500 Thlr. und 2 Louisd'or und 58 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf, zusammen 1663 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf. und 2 Louisd'or. 169 Vom Magistrat zu Berlin fernerweit 107265 Thlr. 25 Sgr. 1Pf. nebst einem Coupon der Fr. Wilh.⸗Nordb. 9293 Thlr. 21 Sgr. J s 1433 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., 67 Thlr. 22 Sgr. 9 Pf., 3 Sgr. 6 Pf. und 174 Thlr. in fremdländischen Kassen anweisungen (verwechselt zu 173 Thlr. 4 Sgr.), zusammen 22.234 Thlr. 20 Sgr. 8 Pf. nebst einem Coupon. 17 Vom Herrn Oberstlieutenant a. D. von Arnim⸗ Criewen zu Berlin 50 Thlr. 18) Aus der Stadt Havelberg 146 Thlr. 19, Aus der Parochie Abtshagen, Spnode Rügenwalde 58 Thlr. 20) Vom Landrathsamt des Beeskow⸗-Storkow'schen Kreises 100 Thlr. 36 Thlr. N Sgr. 3 Pf. und Thlr. 17 Sgr. 6 Pf, zusammen 44t Thlr. 14 Sgr. 9 Pf. 21) Vom Landrathsamt zu Luckau fernerweit 509 Thlr., 392 Thlr. 3 Sgr. 11 Pf. und 2 Thlr. 17 Sgr. 3 Pf, zusammen 594 Thlr. 21 Sgr. 2 Pf. 22) Von der Kämmerei-Kasse zu Potsdam feynerweit 3383 Thlr. 18 Sgr., 1114 Thlr. 114 Sgr. 6 Pf. nebst 1 Dukaten und 26 Thlr. 5 Sgr. 3 Pf, zusammen 1524 Thlr. 7 Sgr. 9 Pf. Rebst einem Dukaten. 23) Von Sr. Durchlaucht dem Fürsten Wilhelm Nadziwill 10) Thlr. 24) Von Sr. Durchlancht dein Fürsten Boguslaw Radziwill 190 Thlr. 25) Vom Magistrat zu Neü—⸗ Nuppin 220 Thlr. 15 Sgr. und 32 Thlr. 8 Sgr., . 252 Thlr. 23 Sgr. 26) Vom Magistrat zu Guben 218 Thlr. 20 * 5 Pf. 2j. Vom Herrn Landrath bon Schenkendorff aus dem Ruppinschen Kreise 600 Thlr., 426 Thlr. 8 a. 1 Pf., 28 Thlr. 15 Sgr. und 1g Thlr. 22 Sgr. 6 Pf, zusammen Li86 Thlr. 16 Sgr. J Pf. 28 Vom Magistrat zu Sorau für Schlesien 247 Thlr. 19 Sgr. 1 Pf. für den Regierungs-Bezirk Frankfurt 121 Thlr. 7 Sgr. 9 Pf, für den Züllichquer