1855 / 113 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ihre e , erschöpft seien; Letzterer fügte binzu, daß er die Be⸗ fehle des Kaisers einholen müsse.

Iv. Konferenz⸗Protokoll vom 26. April. Lord John Russell wohnte diefer Sitzung nicht mehr bei. Graf Buol zeigte an, daß die rüfsischen Vevollmächtigten neue Vorschläge zu machen haben.

ürst . a koff legte diesen r vor, nachdem er sich zuvor weit⸗ Kuflg gegen die don dem franzdsischen Bevollmächtigten gemachten Vor⸗ würfs derwahrt hatte, als wolle Rußland der Pforte keinerlei Garantien ewahren. Der neue russische Plan besteht in folgenden zwei Artikeln * Das Prinzip des Verhältnisses der Meerenge des Bosporus und der Dardanellen in Friedenszeit, welches durch die altherkömmliche Gesetz⸗ gebung der hohen Pforte und den Traktat vom 13. Juli 1841 sanktio— nirt ist, bleibt in voller Kraft. 2) Der Sultan behält sich die Befugniß vor, auf dem Wege temporärer Ausnahmen, die Dardanellenstraße und den Bosporus den Flotten fremder Mächte zu öffnen, welche die hohe Pforte elwa. herbeizurufen für nöthig fin⸗ den möchte, falls sie ihre Sicherheit als bedroht ansehen sollte. Herr Drouhn de Lhuys wiederholte, daß seine Instructionen erschopft seien; was indeß das vorliegende Projekt betreffe, so liege in demselben kein Mittel, das Uebergewicht der russischen Seemacht im Schwarzen Meere zu beschränken. Auch Ali 6 und Arif Effendi erklären, daß ihre Instructionen ihnen nicht gestatten, auf Diskussionen des Planes einzufeben. Dagegen sprach sich Graf Bu ol dahin aus, daß seiner Ansicht nach der Vorschlag Diskussion zulasse und Elemente enthalte, die Oesterreich benutzen werde, um zu einer Verständigung u gelangen. In der vorliegenden rohen Gestalt könne das Projekt freilich nicht einmal als Basis für die Lösung der Frage angesehen werden, indeß ei doch so viel gewonnen, daß der Iste Artikel das Prinzip der Schließung der Meerengen anerkenne und daß der 2te Artikel praktischer Anwendun auf die Interessen der Pforte fähig sei. Baron Pro kesch sprach si keineswegs so sehr zu Gunsten des Projektes aus, fand vielmehr in dem 2ten Artikel die Tendenz, die Gefahr zu verewigen, welche zu beseitigen der Zweck der Konferenz- Berathungen sei; denn da die Flotte, welche der Sultan soll zu Hülfe rufen können, möglicherweise auch die russische sein könnte, so werde Rußland noch einen ganz besonderen Grund für sein Verlangen haben, daß es seine Flotte r. schwäche. Fürst Gortschakoff wollte seinen Plan nicht für eine bloße Skizze ausgege⸗ ben haben, sondern als eine wirkliche Grundlage des er, anerkannt wissen. Der Artikel 2 insbesondere enthalte eine ausdrückliche Anerken⸗ nung der Unabhängigkeit der . und lasse derselben volle Freiheit. Uebrigens habe Rußland gewiß einen Bewets seiner Geneigtheit zu einem Abschlusse gegeben, da es nach einander Vorschläge zur Auswahl vorge⸗ legt habe, von denen der eine das Schwarze Meer als mars apertum der andere dasselbe als mare clausum behandelt wissen wolle. Herr Drouyn de Lhuys machte noch darauf aufmerksam, daß man von der Ansicht ausgehen müsse, die Gefahr russischer Uebergriffe durch genügende Präbentivmlttel im Voraus zu beseitigen, und daß es nicht genug sei, Mittel zu suchen, um die Gefahr, nachdem sie schon eingetreten, wieder zu entfernen. Deshalb liege in dem französischen Projekt eine wirkliche Garantie für die Integrität der Pforte, in dem russischen aber nicht. Indeß erkannte Herr Brouyn de Lhuys in weiterem Verlaufe der Dis⸗ Fussion doch mit Graf Buol an, daß das russische Projekt wenn auch nicht eine Basis, doch ein Element (nämlich die Schließung der Dardanellen) für die Lösung der Differenzen enthalte; er könne aber weder darüber diskutiren, noch wolle er es nach Paris senden. Baron Bourqueney fügte noch ausdrücklich hinzu, man möge das Stillschweigen des fran⸗ zösischen Bevollmächtigten nicht als Adhäsion ansehen. In 666 Weise sprach sich der Graf v. Westmoreland aus. Der russische Be⸗ vollmãchtigte engt die Gelegenheit, um nochmals einer direkten Verstän⸗ digung zwischen Rußland und der Türkei das Wort zu reden, wo⸗ egen französischer Seits bemerkt wurde, man sei gegen eine solche zerständigung nicht, wenn sie sich auf eine Festsetzung der Schiffs⸗ zahl der beiderseitigen Marinen im Schwarzen Meere beschränke; allgemeine Separat⸗ Verhandlungen dagegen verbieten die zwi⸗ schen den Verbündeten nr g affen gegenseitigen Uebereinkünfte. Nachdem darauf Fürst Gortschakoff sein Projekt nochmals der Erwägung empfohlen und die Bevollmächtigten von Frankreich, Eng⸗ land und der Türkei abermals erklärt hatten, daß sie nicht auf die Dis⸗ kussion desselben , können, resümirte Graf Buol seine Ansicht zum Schlusse dahin, daß er den franzoͤsischen Vorschlag als ein vollstän⸗ diges und wirksames System betrachte; nicht so den in dieser Sitzung gemachten russischen Vorschlag, der nur Prinzipien enthalte, welche in ein solches vollständiges und wirksames , . keine Aufnahme sinden könnte. Dem stimmten Herr Drouyn de Lhuys und die . en Bevollmächtigten bei und die russischen Bevollmächtigten schlossen die Sitzung mit der Erklärung, daß sie ihre Verpflichtung, mehrere Pläne zur Lösung der Frage vorzulegen, vollkommen erfüllt haben.

Frankreich. Paris, 13. Mat. Uebermorgen um 1 Uhr wird die Industrie⸗Ausstellung eröffnet. Prinz Napoleon wird mit den Offizieren seines Hofstaates und sämmtlichen Beamten der Aus⸗ stellung den Kaiser und die Kaiserin am großen Eingang empfan⸗ gen und zum Thron geleiten.

Ein Dekret regelt die bei der Weltausstellung von den Jurys zu vertheilenden Belohnungen. Für die Industrie werden vier Klassen von Auszeichnungen gestiftet: goldene, silberne und kupferne Medaille, ehrenvolle Erwähnung; für die Kunst ebenfalls vier Klassen: ter Klasse und ehrenvolle Erwähnung, wozu außerdem noch für die drei erstern Kategorieen große Ehrenmedaillen von 5000 Fr. im Werth kommen können, wenn die gesammte Kunst⸗Jury sie be⸗ 2 Die Zahl der Auszeichnungen für die Industrie ist nicht begränzt, die fär die Kunst darf 156, 000 Fr. an Werth nicht über⸗ steigen, obschon noch ganz besondere Belohnungen vorbehalten blei-

blickt auf Sie hin und bewundert Sie.

goldene Medaille erster, zweiter, drit⸗

ben. Diesem Dekret geht der Rapport des Prinzen Napoleon als

Präsidenten der Ausstellungekommisston voraus, der als ‚„Sr. Mae

jestät sehr ergebener Vetter Napoleon Bonaparte“ zeichnet.

Pianori hatte gegen das Urtheil des Assisenhofes Cassation eingelegt. Gestern kam diese Sache zur Verhandlung. Der Re— kurs bezog sich darauf, daß dem Angeschuldigten, welcher wenig Französtsch verstehe, kein amtlicher Dollmetscher gegeben und die beiden telegraphischen Depeschen über das frühere Verhalten det Angeschuldigten demselben zuvor nicht mitgetheilt worden selen. Der . hat nach einer halbstündigen Berathung den Rekurs verworfen.

Die Linienschiffe „Inflexible“ und „Marengo“ sind am 12. Mai von Toulon nach Konstantinopel mit Truppen, Lebensmitteln und Kriegsmunition abgegangen.

14. Mat. Das Urtheil gegen Pianori wurde heute Morgen um 5. Uhr vollstreckt. (Tel. Dep.)

Spanien. Aus Madrid, 12. Mai, wird telegraphisch ge— meldet, daß die Cortes die funfzehnte Grundlage der Constitution angenommen haben.

Türkei. Die schon erwähnte Ansprache, welche General Canrobert am 27. April nach der allgemeinen Truppenschau an die um ihn versammelten Offiziere hielt, lautete nach dem „Cour- rier de Marseille“ vollständig also:

Es freut mich, Sie um mich versammelt zu sehen, Sie, die ich als General liebe und als Soldat hochachte. Die ermüdenden Arbeiten, bei denen Sie Tag und Nacht beschäftigt sind, und die schwierige, aber ruhm⸗— volle Aufgabe, die mir von dem Kaiser anvertraut ist, verhindern mich, Sie häufiger zu versammeln, aber während Ihrer Arbeiten und Kämpfe sind meine Gedanken und meine Seele fortwährend bei Ihnen, die ich liebe und auf die ich stolz bin. Freunde und Kameraden, was mich am meisten bekümmert, ist, daß meine Macht, zu belohnen, nicht so weit sich erstreckt, als Ihre Hingebung an das Vaterland und an den Kaiser. Jedes Mal, wenn ich eine Belohnung verleihen kann, freut es mich, denn Einige empfangen dann wenigstens einen Lohn, den Alle so tapfer verdient haben. Frankreich und der Kaiser sind stolz auf Sie, und ich, Ihr General und

reund, finde meinen Ruhm darin, solche Truppen zu befehligen. Mit

ffizieren gleich Ihnen und den tapfern Soldaten um uns her ist nichts unmöglich. Seien Sie vertrauensvoll und geduldig, denn der Augenblick wird bald kommen, wo ich im Namen Frankreichs an die Thüre klopfe,

und wo wir, wenn uns nicht aufgethan wird, sowohl durch Fenster als

Thür werden. Noch ein wenig Geduld und wir treten sieg⸗ reich aus diesem furchtbaren Kampfe hervor und der Ruhm, den der i auf Frankreich und auf Sie Alle zurückwerfen wird, wird unsterblich sein. Leben Sie wohl auf baldiges Wiederzusammentreffen. Ganz Europa Frischen Muth, meine edlen FKa⸗ meraden. Ich sehe in Ihrem Antlitz die Vorbedeutung des Erfolges. Gehen Sie und sagen Sie Ihren Leuten, daß fie auf mich vertrauen kon⸗

nen, wie ich ihnen vertraue.“

Die englische , hat eine Depesche aus Se⸗ bastopol vom 11ten Abends erhalten. Sie meldet, daß die Russen in der Nacht zuvor das Feuer gegen die Trancheen der Alliirten eröffnet. Sie haben aber keinen Angriff versucht und ihre am Tag zuvor Gefallenen begraben.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 13. Mai. Bis zum Sten d. Abends hat sich nichts Wichtiges bei Sebastopol zugetragen. Das feindliche Feuer ist mäßig. Die am Zten ab⸗ gegangene Flotte der Verbündeten ist, nachdem sie auf der Höhe von Kertsch gewesen, in ihre frühere Station zurückgekehrt. Ein Theil der eingeschifften Truppen ist in der k wieder ans Land gesetzt worden. (Tel. Dep.)

7. Mai. Um diejenigen Mariniers der tschernomorischen Flotte, welche in Sebastopol Grundeigenthum erworben oder mit ihren Familien sich dort häuslich eingerichtet hatten, für die in Folge der Belagerung erlittenen Verluste an Hab' und Gut und für die zur Sicherung der Frauen und Kinder nothwendig gewor⸗ denen Kosten einigermaßen zu entschädigen oder das Schicksal ihrer Wittwen und Waisen zu erleichtern, ist von dem Marineministerium der Antrag in Erwägung gezogen worden, einige demselben zuge⸗ hörige entbehrliche Gebäude zu verkaufen und den Erlös zum Besten der erwähnten Marinesoldaten oder ihrer Familien zu verwenden. Der Antrag hat die Kaiserliche Bestätigung erhalten und es wer⸗ den nun zu dem angegebenen Zwecke das ben der Marine⸗Bau⸗ Compagnleen und das der früheren Handels-Navigationsschule in Petersburg öffentlich versteigert werben. Den 5. Mai haben die Dampfböte ihre regelmäßigen Fahrten nach Kronstadt und Peterhof begonnen. Der Meerbufen bis Kronstadt ist fast gänzlich vom Eise frei geworden. (Königsb. 3.)

In War schau ist am 12. d. M. ein unterm 27. März erlassener Ukas des Kaisers Alexander II. veröffentlicht worden, welcher die Regierungsgüter im Königreich Polen namhaft macht, mit denen dem in diesem Königreich bestehenden landschaftlichen Kredit⸗Verein für die dritte Periode desselben beigetreten werden soll, während zugleich die Regierungs⸗Kommission des Schatzes und ber Finanzen ermächtigt wird, Anleihen in Pfandbriefen auf diese Güter bei dem Krebit⸗-Verein, je nach den Umständen, zu erneuern oder erst aufzunehmen. (Pr. C.)

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Königsberg, Dienstag, 15. Mas. (Tel. Dep. d. C. B.) Ein in Petersburg veröffentlichtes, vom 6. Mai datirtes kaiser⸗ liches Manifest erachtet es jetzt für unerläßlich, die Armee und die Flotte vollzählig zu erhalten und befiehlt zu dem Ende eine neue gushebung, die im Juni anfangen und im Juli beendigt sein, und in 17 Gouvernements der westlichen Hälfte des Reiches vor⸗ genommen werden soll. Dieselbe soll 12 vom 1000 betragen und pie Juden sollen ausgeschlossen sein.

London, Dienstag, 15. Mai, Morgens 3 Uhr. (Tel. Dep. D. C. B.) In so eben schließender Parlaments-Sitzung beantragte Lord Ellenborough seine Resolutionen und verurtheilte die ge⸗ sammte Kriegführung, namentlich die Expedition nach der Krim, weil Oesterreich paralysirt sei, seit die Alliüirten Varna verließen. Bessere Kapazitäten thäten Noth. Hardwicke, Winchelsea, Derby unterstützten die Motion; Panmure, Neweastle be⸗ fämpfen dieselbe. Derby indizirt seine Bereitwilligkeit, die Premierschaft zu übernehmen. Bei so eben erfolgter Abstimmung simmen 181 Mitglieder für, 71 gegen die Regierung.

Statistische Mittheilungen.

In den Monaten März und Aprit d. J. sind 3334 Auswanderer in Saarbrücken mit der Eisenbahn befördert worden, und zwar im März 1jßeß und im April 1714. Es kamen aus Preußen 54, aus Baiern 169, aus Württemberg 527, aus Hessen 515, aus Baden 435 und aus Oldenburg 184 Auswanderer. (Pr. C.)

Beim Ausgang aus den Staaten des Zollvereins wurden im Jahre 1854 im Ganzen 241A 751 Etr. rohe Baumwolle mit 5 Sgr. ür den Centner verzollt.

Hränzen gegen 52, 85 im Jahre 1853, 3626 Etr. über die baierschen,

168,430 über die faͤchsischen gegen 124,ñ584 im Vorjahr, 10 Ctr. über die hannoverschen, 1559 Ctr. über die württembergischen, 769 Ctr. gegen die borjährigen 1680 Etr. über die badischen Gränzen. Im wurden in sämmtlichen Vereinsstaaten 185,452 Ctr. roher

beim an J. verzollt.

ahre 1853 aumwolle

An Flachs, 6 Hanf und Heede, welche Artikel nicht mit einem Ausgangszoll belegt sind, wurden überhaupt 1,269, 012 Ctr. ausgeführt, gegen Id, 956 im Jahre vorher. Dabon kommen allein aus Preußen 1,235,596 Etr. gegen 263,908 im Vorjahr, aus Baiern 484 Ctr.ͥ, aus Sachsen 2976 Etr., gegen Wa im Jahre 1853, aus Hannover 26,847, aus Württemberg 2A, aus Baden 2834, aus Kurhessen 15 gegen 414 im Jahre vorher, aus Braunschweig 5602, aus Oldenburg 234 Centner, aus den übrigen Vereinsländern gar nichts. Die Ausfuhr an Schafwolle, so⸗ n roher wie gekämmter, belief sich bei einem Ausgangszoll von 10 Sgr. für den Centner insgesammt auf 119,564 Ctr. gegen Si, 929 im Jahre vorher. Ueber die Gränzen Preußens gingen dapon S 188 Ctr. gegen 64227 im Jahre 1853, über die Gränzen Baierns 2686 CEtr. gegen 9h58 im Vorjahr, über die Sachsens 11,85 Ctr., über die Han⸗ nobers 4433 Ctr., über die Württembergs 235 Etr. gegen 206, über die

Badens 954 gegen 5344 im Jahre vorher, über die des Großherzog⸗

thums Hessen Z207 Ctr. Von roher Seide, die zollfrei ausgeführt wird,

kamen beim Ausgang über die preußischen Grenzen 2522 Ctr. gegen 1328

im Jahre 1853; über die baierschen nichts, während im Jahre vorher CEir. an denselben deklarirt wurden; über die sächsischen i6 Etr,., über die badischen 169 gegen 328 im Vorjahre, über die braunschweigischen z Ctr. An den Gränzen der übrigen Vereinsstaaten wurde keine Aus⸗ fuht bon roher Seide angezeigt. Bie Gesammt-Ausfuhr in diesem Ar⸗ tikel belief sich auf 2709 Ctr. gegen 1675 im Jahre 1853. (Pr. C.)

Von den deutschen Auswanderern, welche im vorigen Jahre nach den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika gegangen sind, nahmen 26, 8sz ihren Weg nach St. Louis am Mississippi, theils um dort und in der Umgegend sich anzusiedeln, theils um von da weiter nach den Nachbarstaaten sich zu begeben. Obwohl sich in St. Louis und den benachbarten Gegenden, laut zuverlässigen Mittheilungen von dort, für diejenigen, 3 arbeiten können und wollen, Arbeit und guter . in hinreichendem Maße findet, sind doch viele der Ein⸗ wanderer in der ersten Jeit ihrer Uebersiedlung in Noth und Sorgen zerathen, besonders weil sie meistentheils eben so wenig die Sprache wie die Sitten und Gebräuche des Landes kennen, oft aber auch weil sie us Vergnügungssucht es vorziehen; lieber in der Stadt zu bleiben, statt ins Innere des Staats Missouri oder nach den denselben im Westen 'gränzenden beiden Territorien Kansas und Nebraska zu gehen, wo he ef fn g ibarßen Ansiedelungen und der lohnendste Verdienst für sie

ürden. perthen, denn der geseßliche Zinsfuß des Staats Missouri ist jeßt 10 p6t. n Handwerker verdient in der Stadt 15 bis 2 Dollars, in der heißen re ei selbst 3 Dollars den Tag, nach Verhäliniß seines Fleißes und n welch licht git ein gewöhnlicher Tageloͤhner mitunter 1 Dollar. 2 dem Lande ist der Lohn allerdings etwas geringer, aber dagegen uch der Lebensunterhalt so viel wohlfeiler, daß der Verdienst dort ver⸗ äßig immer noch größer ist als in der Stadt. Leider jedoch ver—

fi die eh ich ichn und moralischen Zustände in jenen

nch eben so wie in allen Theilen der Vereinigten Staaten immer 1 theils durch den überhand nehmenden Speculationsschwindel, theils n die von Jahr zu Jahr mehr hervortretenden üblen Folgen des uren en Wahlrechts, auf welches dort das ganze Staatswesen be— lber 3 ist, theils endlich durch die unbeschränkie religiöse Sektirerei, die

all auch zu politischen Zwecken gemißbraucht wird. (Pr. C.)

Davon gingen 68, 176 Etr. über die preußischen

Wer 9 Kapital mitbringt, kann es sehr gut ver⸗

Ueber den Umfang der Förderung und des Verbrauchs von Steinkohlen in Graßbritannien, des größten der Welt, gehen uns aus zuverlässiger Quelle fie fe Notizen zu. Die jährliche, 37

160, 000 Arbeiter beschaffte Kohlenförderung beträgt gegenwärtig 37 Mill. Tons. Dieselbe hat auf den Schächten einen Werth von 10 Mill. und an den Verbrauchsorten sicherlich einen solchen von 20 Mill. Pfd. St.

m Kohlenhandel befindet sich ein Kapital von 19 Mill. Pfd. St. im

mlaufe. London allein verbraucht jährlich 3 Millionen Tons, wovon ungefähr z Million auf der großen Rörd⸗Eisenbahn ver⸗ wendet werden. Die rasche Zunahme des Kohlenbedarfs der Hauptstadt erhellt daraus, daß im Jahre 1852: 3490963, 1853: aber 745,345 Tons dort eingelaufen sind. Im Jahre 18590 wurden in Kustenfahrzeugen mehr als 9,360,900 nach verschiedenen Häfen des vereinigten Königreichs verschifft und 3,350,900 Tons ins Ausland und nach den auswärtigen britischen Besitzungen versandt. Davon gelangten nach Frankreich 612,545, nach Holland 159,953, nach Preußen 186,528, nach Rußland 235,198 Tons. Im 53 der Insel wurden an Stein⸗ kohlen verfahren im Jahre 1853. D239 72 . auf Eisenbahnen und 21,544 Tons auf Kanaͤlen, im Jahre 1852: 379M Tons auf Eisen⸗

bahnen und 33,913 auf Kanälen. (Pr. C.)

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.

So eben ist von der amtlichen Ausgabe des „Eisenbahn⸗ Po st⸗ und Dampfschiff⸗Cours⸗Buchs“, bearbeitet nach den Ma⸗ terialien des königl. Post⸗Cours⸗-Büreau's, der Sommer Kursus für dieses Jahr erschienen (Berlin, im Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hof⸗ Vuchdruckerei Es hat diese Ausgabe jetzt durch Aufnahme eines Ver⸗ zeichnisses aller Stationen der Eisenbahnen, über welche der Nachweis des Buches sich erstreckt, so wie des Telegraphen⸗ Reglements eine neue Vermehrung erhalten. Der vollständige Inhalt . besteht daher nun aus folgenden Abtheilungen: 1) Register der Eisenbahn⸗Course; 2) Verzeichniß der Eisenbahn⸗Statlonen; 3) Eisenbahn⸗Course; ) Equipagen-⸗ Tarif; 5) Post⸗Course; 6) Dampfschiffe; 7) Reise⸗Touren; 8) Extrapost⸗ Zahlungssätze; 9) Meilen⸗ und Münz⸗Vergleichungen; 10) Telegraphen⸗ Reglement.

In Dänemark ist unter dem 21. März d. J. das mit dem Reichstage festgestellte Gesetz über die Aufhebung des König⸗ lichen Alleinhandels auf den Faroer⸗Inseln amtlich publizirt worden. Soweit dasselbe auch für andere als dänische Handeltreiben de von Interesse ist, geben wir in Kürze die Hauptbestimmungen wieder. Die AÄlleinberechtigung der dänischen Staatskasse zum Handel auf den Faroer⸗Inseln soll vom 1. Januar 1856 ab aufgehoben sein und von diesem Zeitpunkte an der Handelsverkehr mit den Inseln sowohl Inlän⸗ dern als Ausländern offen stehen. Dabei wird jedoch der Handel für Rechnung der Staatskasse fortgesetzt, es aber der Regierung überlassen bleiben, bis zum Eintreten des Termins die Handels⸗Etablissements mit Ausnahme von Thorshavn nach und nach einzuziehen. Vom 1. Januar 1856 an ist es sowohl Einheimischen als Ausländern unter Beachtung der im Gesetz enthaltenen Vorschriften gestattet, nach allen Häfen der Faroer⸗Inseln zu segeln und ohne eine Beschrän⸗

kung in der * mit den im Lande ansässigen Handelsleuten in Ver⸗ kehr zu treten, an sie die eingeführten Waaren zu verkaufen oder dieselben zum Verkauf bei ihnen aufzulagern. Ebenso steht es frei, wäh⸗ rend eines Zeitraums von vier Wochen unmittelbar mit den Einwohnern an jedem Orte Handel zu treiben, vorausgesetzt, daß die Waaren vom Schiffe aus und nicht auf dem Lande selbst, sei es in Schuppen, Buden, Zelten oder dergleichen, entnommen werden. Die Angehörigen fremder Staaten sollen außerdem gleich den Inländern die Erlaubniß haben, an der Küstenschifffahrt bei den Faroer Inseln wie auch an dem Handel zwischen diesen Inseln und den übrigen zur dänischen Monarchie gehörigen Ländern Theil zu nehmen, jedoch bleiben hierbei fremde Schiffe bon nur 15 dänischen Kom⸗ merzlasten und weniger von der Waarenführung ausgeschlossen. Alle vom Ausland nach den Faroer⸗Inseln kommenden 6! sollen, bevor sie andere Häfen der Inseln besuchen, entweder Thorshabn oder Trangisbaag anlaufen. Von jedem zur Löschung oder zur Einnahme von Waaren ankommenden Schiffe wird eine Abgabe von 2 Rbthlr. pro dänische Kommerzlast Tragfähigkeit erhoben, obne Rücksicht darauf, ob dasselbe beladen oder in Ballast eingeht. Insofern Schiffe Staaten angehören, in welchen daͤnische Schiffe oder deren Ladungen höheren Abgaben unterworfen find, als die eigenen, bleibt es der Be⸗ stimmung des Königs vorbehalten, ob und inwieweit nach eine besondere Abgabe an die dänische Staatskasse entrichtet werden soͤlle. Jedes Schiff, das von einem fremden Platz nach den Faroer⸗Inseln kommt, um dort Handel zu treiben, muß sich durch die nöthigen Papiere legitimiren. Die Zollfreiheit, welche diesen Inseln bisher zugestanden war, soll bis auf Weiteres sowohl für die Waaren, welche von einem inländischen Platz nach den Inseln ausgeführt werden, als auch für die Ausfuhr von Faroer Waaren nach inländischen Orten fortbestehen; zugleich soll die n . von 1 pCt., welche bisher bei der Ausfuhr von Faroer Waaren aus Dänemark nach dem Ausland erhoben wurde, in Zukunft wegfallen. Mit dem 1. Januar 1856 sind alle dem neuen Geseße entgegenstehende frühere Bestinmungen über den Handel mit den Faroer⸗Inseln als auf⸗

gehoben zu betrachten. (Pr. C.)

VHarktpreise. Berlin, den 14. Mai.

Zu Lande Weizen 3 Rihlr. 25 Sgr., auch 3 Rihlr. 12 Sgr. 6 Pt. Roßgen 2 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rihir. 22 Sgr 6 Bf. Grosse Gerste 1 Rthlr. 25 Sgr., auch 1 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf Haser

1 Rthlr. 18 Sgr. 2 P., auch 1 Rihlr. 12 Sgr. 6 Pf. Zu Wasser: Weizen A Rthlr.7 Sgr. 6 Pf., auch 3 Rthlr 20 Roggen 2 Rihlr. 26 Sgr 3 Ps., auch 7 Rrhle 20 Sgr Grosse

Sgr.

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