1855 / 117 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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annover, 20. Mai. Gestern wurde eine Königliche Ver⸗ ordnung publizirt, durch welche der Bunde sbeschluß vom 12. April v. J. uber die Beschwerden der Ritter= und Landschaften verkün⸗ digt und der §. 33 des Verfassungsgesetzes vom 5. September 1848 und das Gesetz vom 1. August 1861 über die Reorganisation ver Provinzial-Landschaften nach Maßgabe jenes Bundesbeschlusses den. j mi r. 17. Mai. Gestern Vormittags hielt der Könsg der Niederlande in Begleitung des Prinzen Heinrich und eines zahlreichen Gefolges seinen feierlichen Einzug in die Residenz. Der Empfang des Monarchen . nach dem von der Stadt-Regierung deshalb aufgestellten Festprogramm.— Auf Befehl des Herrn Generals v. Wedell ist die Maschine des elek⸗ trischen Telegraphen aus dem Innern der Festungswerke am untern Schloßthore nach der Stadt verlegt worden. (Er. 3.) ö DOesterreich. Aus Wien, 18. Mai, wird der „A. A. 3. vom I9. Mai telegraphisch gemeldet: Fürst Gortschakoff hat die gestern aus St. Petersburg eingelangte Eirkulardepesche sogleich dem Grafen von Buol mitgetheilt und mit demselben konferirt. Die „Wiener Zeitung“ wird das Aktenstück morgen veröffentlichen. Dies ist im Äbendblatt der „Wien. Z.“ vom 19ten, mit dem be— reits bekannten Cirkular des Grafen Nesselrode geschehen.) . Großbritannien und Irland. London, 17. Mai. Zu Norwich fand unter Vorsitz des Majors jener Stadt ein Meeting zu Gunsten der Verwaltungsreform statt, welchem unter andern die Parlaments-Mitglieder Warner und Lindsay, so wie Herr Torrens M'Cullagh beiwohnten. Eine große Anzahl neuer Schießwaffen, darunter 35600 Minié⸗— Büchsen ist gestern nach der Krim abgeschickt worden. Capitain Christie, dem man Schuld gab, daß ser als Hafenmeister von Balaclava der dort statthabenden Verwirrung und Unordnung nicht zu steuern gewußt habe und welcher nach Hause berufen worden war, um sich zu verantworten, ist am 1. d. M. auf der Rückkehr gestorben. Frankreich. Paris, 19. Mai. Der gestrige „Moniteur“ veröffentlicht den telegraphisch schan gemeldeten Rücktritt des Gene⸗ rals Canrobert vom Oberkommando auf der Krim in folgender Weise: 6. Majestät der Kaiser hat vom General Canrobert folgende Depesche . ö Krim, 16. Mai 1855, 10 Uhr Morgens.

Meine angegriffene Gesundheit erlaubt mir nicht länger das Ober⸗ kommando zu behalten. Die Pflicht gegen Souverain und Vaterland zwingt mich zu dem Gesuche, dem gewandten und hocherfahrenen General Peliffier das Kommando übertragen zu dürfen. ch lasse ihm eine un⸗ angetastete kriegsgewohnte, kampflustige und zuversichtliche Armee. Ich bitte den Kaiser, mich hier zu lassen, und zwar an der Spitze einer ein⸗ fachen Division.“

Der Kriegs⸗Minister hat dem General Canrobert folgende

Antwort zugehen lassen: Paris, 16. Mai, 11 Uhr Abends.

Der Kaiser nimmt Ihre Entlassung an. Er bedauert, daß Ihre Gesundheit angegriffen ist. Er dankt Ihnen für die Gesinnung, bei der Armee ferner bleiben zu wollen. Sie werden dort nicht eine Division, sondern das Corps des Generals Pelissier kommandiren. Uebergeben Sie diesem General den Oberbefehl.“

Der Kaiser hat den Herzog von Noailles, Herrn Villemain und den Bischof Dupanloup als Abgesandte der französischen Aka⸗ demie empfangen. Der Herzog von Noailles überreichte eine Denk⸗ schrift. Der Kaiser erwiderte, er habe der Akademie nicht schaden wollen, sie allein vermöge es, sich ihren alten Glanz zu sichern. Er habe erfahren, daß die Akademie ihre Preise an Bücher mit unangenehmen politischen Gesinnungen vertheilt habe, worauf man erwiderte, das damit gemeinte Buch sei von einem Professor, der zwar von der Universität ausgeschieden sei, allein es enthalte gar keine Politik. Der Kaiser soll sich nach allen gegebenen Erklärun⸗ gen freundlicher gezeigt und die sorgfältige Prüfung der übergebe⸗ nen Denkschrift versprochen haben.

Der heutige „Moniteur“ enthält einen ausführlichen Bericht des Generals Canrobert, vom 4. Mai über die Gefechte vom 1. und 2. Mai. Darin heißt es:

In der Nacht vom 1. auf den 2. Mai, um 11 Uhr, ließ Pelissier drei Kolonnen unter den Generalen de Salles, Bazaine und de la Motterouge in aller Stille vorrücken, die, bei den feindlichen Stellungen angekommen, mit solchem Ungestüm in Flanke und Front darüber herfielen, daß ihre Vertheidiger unmöglich Stand halten konnten, sondern fie augenblicklich mit Hinterlassung der zur Armirung bestimmten Mörser räumten. Unter dem furchtbarsten Feuer nahm das Genie unter Oberst Guerin sofort von den feindlichen Arbeiten p und verwandelte fie durch Versetzen der Schanz⸗ körbe auf die andere Selte in eine Vertheidigungs⸗Position für die Fran⸗ zosen, die gegen Morgen leidlichen Schutz gewährte und mit der dritten Parallele verbunden war. Die Franzosen hatten bei diesem Gefecht 300 Verwundete und 16 bis 20 Tobte, worunter Oberst Viennot von der Fremdenlegion. Allein der Feind, die Wichtigkeit seines Verlustes erken⸗ nend, machte alsbald Anstalt, die Position wiederzunehmen. Am 2. um 4 Uhr Nachmittags, rückte eine starke Kolonne von , der Elite⸗ truppen aus und überrumpelten beinahe die Franzöfen, da 25 bis 36 der Entschlossensten sich schon ganz nahe herangeschlichen hatten, als die Wachen aufleinmal: Aux armes! riefen Dies war das Zeichen zu einem

wüthenden Anfall, der aber heldenmüthig abgeschlagen wurde. Mehrere Lompagnieen des isten Voltigeur⸗Regiments der Kaiserlichen Garde ver!

folgten den Feind mit dem Bajonnet, ließen sich aber gegen Befehl so

weit fortreißen, daß fie ihre Ärtillerie behinderten und einige Verluste hatten. Seitdem hielten sich die Nussen auf dieser Seite ruhig. Der Gesammtverlust der Franzosen wird auf 11 todte und 22 verwundete Offiziere, J58 todte und 600 verwundete Soldaten angegeben.

Dasselbe Blatt veröffentlicht in seinem amtlichen Theile die Erklärung des Blokadezustands der russischen Ostseehäfen.

Spanien. Madrid, 15. Mai. Die Cortes haben gestern die Berathung der sechsten Basis der Verfassung begonnen, welche die Aufhebung der Confiscation und der Todesstrafe für politische

Verbrecher trifft. Figueras stellte ein Amendement, das die

Todesstrafe überhaupt abschaffen will. Justizminister Aguere be— kämpfte dies Amendement nicht sowohl vom prinzipiellen Stand— punkte aus, als vielmehr, weil er die Aufhebung der Todesstrafe unter den jetzigen Verhältnissen für unzeitgemäß erachtet. Schließlich wurde das Amendement von Figueras mit großer Majo— ritãt verworfen.

Die Budget⸗Kommission hat den Zwangsvorschuß gutgeheißen, den der Finanz⸗Minister verlangt, und sie wird heute Abends be— stimmen, wie viel derselbe betragen und welche Klassen von Steuer— pflichtigen er treffen soll. Madoz begehrt 150 Millionen Realen, eine von Sachkundigen für unzureichend erklärte Summe. Gestern gingen aus Galicien 600 Mann Verstärkung nach Cuba ab; eben dahin werden noch im Laufe des Monats 2000 Mann aus den catalonischen und andalusischen Häfen folgen, und die dem General Concha versprochenen 7000 Mann werden bis Mitte Juni sämmtlich abgesegelt sein. Der Schmuggel mit englischen Waaren an der portugiesischen Gränze wird jetzt im Großen getrieben. Ein Kommissar, den die Regierung zur Ergreifung von Gegen⸗ maßregeln absenden will, konnte wegen Geldmangels noch nicht abreisen.

18. Mai. Nach einer telegraphischen Depesche des „Con⸗ stitutionnel“ haben die Cortes gestern die siebente Grundlage der Constitutlon angenommen. Die englische Regierung hat die

Haltung Lord's Howden in der Angelegenheit von Sevilla gebilligt.

Türkei. Der Schraubendampfer „Malta“ ist mit Netchet

Bei an Bord zu Triest angelangt und bringt Briefe aus Kon⸗

stantinopel bis Tten ohne erhebliche Neuigkeiten. Die Cholera dauerte sowohl in Maslak als in der Stadt fort. Lebhafte Zu⸗ züge für die Krim folgen einander. Die Kanonade, welche bei Sebastopol am 1sten d. M. stattfand, wird als eine der heftigsten seit dem Beginne der Belagerung bezeichnet.

Nach einer Depesche aus Sebastopol in londoner Blättern besteht die nach Kertsch abgegangene Expedition aus 8000 Fran—⸗ zosen und 5000 , , . unter dem Befehle des Generals Sir George Brown. ie ist den 4ten d. M. von Balaklava nach

Kertsch abgegangen. In Kon stantinopel ist am 9. Mai die nachfolgende Pro—⸗

clamation erschienen:

Sämmtliche Unterthanen des Reiches genießen 22 Ausnahme Wohl⸗ fahrt und Gedeihen im Schatten der Gesetze der Gerechtigkeit, die Se. Kaiserliche 1 verliehen hat, um die Grundlagen des Staates zu befestigen und den Bau der Regierung und der Nation zu konsolidiren. Kraft eines Kaiserlichen Befehles find die administrativen Verbesserungen und die gesetzlichen Garantieen, die geeignet sind, die allgemeine Wohlfahrt im größern Maße zu fördern und zu sichern, der Gegenstand von Be= rathungen und sie sollen nach Maßgabe ihrer Annahme in Vollziehung gesetzt werden. Da es bei Anpassung derselben an die Grundsaße des Reichs zuvörderst für nöthig erachtet wurde, die Hauptverpflichtungen festzustellen, durch welche seder Klasse der Unterthanen ihre Pflichten auf erlegt werden, so werden über diese Gegenstände nach und nach Vor— schriften abgefaßt und in Vollziehung gesetzt werden. .

Da die erste und wichtigfie dieser Verpflichtungen der Militair⸗ di en st ist, so wurde es für dringlich erachtet, die Grundlagen der Ver— ordnungen, die über diesen Gegenstand festzustellen find, genauer zu be— stinmen. Es ist ebident, daß alle Klassen der Unterthanen ohne Aus. nahme verbunden sind, ihre Unterthanspflichten zu erfüllen und daß unter diesen der Militairdienst die schwerste ist. Die muselmämnischen Unter— thanen haben diefe Pflicht bisher allein erfüllt, während die Vertheidi= gung des gemeinsamen Vaterlandes eine Pflicht für Alle ist. Es müssen also auch bie übrigen Klassen an diesem Dienst, der ausschließlich einer einzigen Klasse zufiel, Theil nehmen. Diejenigen, die diesen Dienst personlich er⸗ füllen werden, werden sich desselben durch ihre Person erledigen, und die⸗ jenigen, die an diesem wirklichen Dienst keinen Theil nehmen, werden durch einen angemessenen Loskauf dazu beitragen. Da die Vorschriften der Gerechtigkeit es erheischen, zur Erfüllung dieser wichtigen Verpflich⸗ tung eine gleiche Regel festzustellen, so proklamiren wir den Beschluß, der in Folge eines Kaiserlichen Befehls und nach der einstimmigen Meir nung der höchsten Staatsbeamten in dieser ch hun efaßt worden ö Da dieser Militairdienst des ottomanischen Reiches, wie bereits eat, eine Pflicht für sämmtliche Unterthanen desselben ist, so müssen die Nich Muselmänner, die dazu nicht beitragen, abgesehen von der allgemeinen Besteuerung, eine . Steuer unter der gesetzlichen en „Djidzye“ (Entschädigung) entrichten. Künftig sollen auch diese Kla j ein militairisches Kontingent stellen, dessen Zahl von der Regierung gi geseßt; werden wird. Mit Rücksicht auf die Ziffer der muselmäͤnnisch

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und ihre Uebung in der Handhabung der Waffen soll der rößte Theil der Kon dem ottomanischen Reiche unterhaltenen Streitkräfte mmer von Muselmännern und der kleinste Theil von den andern Reli⸗ onsgenosenschaften a werden. Demgemäß soll in Uebereinstim⸗ 63 mit dem in dieser Beziehung zu fassenden Beschluß ein bestimmter . des allgemeinen Kontingentes, welches alle andern Klassen nach der Iiffer der männlichen Bevölkerung und im Verhältniß zu den von den snuselmännischen Unterthanen Gestellten stellen werden, zum Effektivdienst berufen werden und in die Reihen der Armee eintreten. Der übrige Theil soll als Aequivalent, abgesehen von der allgemeinen Besteuerung, eine Nilitair⸗Contribution entrichten.

Golgt 1j m die als Grundlage der Erhebung dieser Contribu⸗ jon dienen soll. . Es werden spezielle Vorschriften gegeben werden, um das Quotum dieser Contribution und die Art der Erhebung und Repartition festzu⸗ stellen. Die Dauer der Dienstzeit und das von den militairischen Insti⸗ sutionen in Bezug auf die im aktiven Militairdienst befindlichen Perso⸗ nen vorgeschriebene Conscriptionssystem werden als Grundlage zur Ab⸗

Geboͤlkerun

fassung bon Spezial-Reglementen dienen, die zum Zweck haben sollen, ein r Richtung dahin große Streitkräfte zu locken und sodann fünf rechtzeitig angelegte Minen⸗

genaues Verhältniß festzusetzen für die Feststellung der Kontingente und bie Art der Enrolirung, so wie dazu, um auch eine gleichförmige Regel der Rechte derjenigen festzustellen, die theils durch ihre in den Reihen der Armee gezeigte Fähigkeit, theils durch die in den Kaiserlichen Mili⸗ fairschulen erworbenen Kenntnisse sich der Erlangung des Offizierranges würdig gemacht haben. Diese Reglements werden jetzt erörtert und sie sollen naͤchstens veröffentlicht und in Vollziehung gesetzt werden.

Indem die hohe Pforte die Beweise des Eifers und der Hingebung, welche alle ihre treuen Unterthanen nicht aufgehört haben, ihr zu bezeu⸗ gen, würdigt und wohl wissend, daß unter solchen Umständen Alle gleich mäßig den Wünsch hegen, dem Souverain, ihrem Wohlthäter, dem Staate und ihrem Vaterlande zu dienen und wünschend, daß diejenigen ihrer Unterthanen, die bisher keinen Theil an dem Militairdienste genommen, an der Ehre und dem Ruhm sich betheiligen, der in diesen Zeiten diesen Dienst verherrlicht, hat sie den Beschluß gefaßt, daß man durch eine außer— ordentliche Maßregel und bis die genannten permanenten und speziellen Reglements vollkommen zu Stande gebracht sein werden, die Kontingente, die man für nöthig erachtet, aus den Einwohnern der geeigneten Orte in Anatolien und Rumelien erhebe.

Obgleich dies eine außerordentliche Maßregel ist, so soll der Dienst der Soldaten, die in diesem Augenblicke enrolirt werden, aller der Vor⸗ theile theilbaftig sein, die aus dem später zu gebenden perma⸗ nenten Gesetze hervorgehen werden und die Zahl der so ausge⸗ hobenen Soldaten soll auf Rechnung des allgemeinen Kontingents gestellt werden, welches nach den permanenten Regeln festgesetzt werden und im Effektivdienste und in Militair⸗Contribution bestehen wird.

Sollten unter den durch die außerordentliche Maßregel ausgehobenen Soldaten sich welche befinden, die Proben von Fähigkeit geben und ver⸗ dienen als Offiziere ernannt zu werden, so werden sie in der Zukunft die . nach ihrer Dienstzeit und ihrem Verdienste erhalten. Wenn die obenstehenden Entscheidungen gefaßt sein werden, so soll durch spezielle Firmane die Art ihrer el ieh notifizirt werden und es wird ihnen sofort Folge gegeben werden.

Indem man solchergestalt und nach ihren Fähigkeiten und ihrer Stellung alle Klassen der Unterthanen an dein Misstairdienst theilnehmen laßt, der die Mühen und Beschwerden mit der Ehre des Dienstes ver⸗ a hatte die hohe Pforte zum Zwecke, den ausschließlich auf den Muselmaͤnnern lastenden Dienst dadurch zu erleichtern und auch die übrigen Klassen der Unterthanen des Reiches an der Ehre Theil nehmen h lassen, dim Staat und dem Vaterland zu dienen. Da dies ein neuer

eweis der Großherzigkeit und Fürsorge ist, womit Se. Majestät der Kaiser stets alle seine Unterthanen überhäuft hat, so zweifeln wir nicht, daß Jeder von Zufriedenheit und Erkenntlichkeit dafür durchdrungen sein wird. (Wien 3.)

Mit dem Dampfschiff „Tabor“ sind Berichte aus Konstan⸗ tinopel bis zum 7. Mai eingetroffen. Lord Stratford war den sten von seinem Ausfluge nach der Krim zurück, nachdem er einem Kriegs— rath der verbündeten Generale vor Sebastopol beigewohnt und guch Omer Pascha zu Eupatoria einen Besuch abgestattet. Der Präsident des Rathes, Klamil Pascha, hat seine Entlassung ein- gereicht, die auch angenommen worden; er war es, der Mehemed li zur Verbannung verurtheilte. Ein Firman des Sultans unter⸗ 9 allen in der Türkei wohnenden Griechen Waffen zu tragen. 6 Schicksal des Chans von Chiwa bestätigt sich. Gerade als er ; e persische Stadt Mervi belagerte, wurde er nächtlicherweise durch se. Verrath der Turkomannen erdolcht. In dessen Folge wurde as Lager der Chiwaner zersprengt, indem die Perser Alles nieder⸗ metzelten und plünderten. Sie sollen gegen 20, 900 Mann gefangen 1 und 2500 Kameele erbeutet haben. Die turkomanischen

uptlinge wurden für ihren Verrath belohnt.

6 Rußland und Polen. St. Petersburg, 15. Mai. an Abend ging vom General-Adjutanten Fürsten Gortschakoff 21 RFournal der Kriegs⸗Operationen in der Krim vom 18. (30) bis zum g pril (6. Mah ein, in welchem ergänzende Mittheilungen zu den n rahhischen Depeschen aus Sebastopol vom 21. uad 24. d. M. ent⸗ 3 Der Feind wendet ungewöhnliche Anstrengungen an und ne allen Nachrichten zufolge bedeutenden Verlust, rückt aber hart⸗

g. bor. Nachdem er unter dem Feuer das vor der Bastion

Ir. 5 liegende Logement desckt⸗ sind seine Arbeiten den Werken der Fe⸗

ung selbf genähert; allein die unserer Seits neu aufgeführten Batterieen,

welche die ihrte d ertheidigung des angegriffenen Naumes beträchtlich verstärken, 9 nech heltige allnächtliche , aller vom Feinde während des we hes er teten Beschsdigungen, unser wohlgezfeltes Geschützfeuer,

bom 23. auf den 24. April drei Pulverkeller gesprengt hat, und

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endlich die vollkommen glückliche Wirkung unserer Minen nung, den Gang der feindlichen Arbeiten zu hemmen, welche, . dem staͤrksten und aus der Nähe wirkenden Feuer der Festungswerke aus— geführt werden, den Angreifenden ohne Zweifel sehr theuer zu stehen kommen. Schon jetzt hat der Feind um Einbußen zu vermeiden, die bon uns am 19gten April verlassene Tranchee nur mit einer kleinen Anzahl Schützen besetzt und keine neuen Arbeiten daselbst unternommen. Sein Feuer, das vor? züglich gegen die Bastionen 4 und 5 und gegen die zwischen denselben liegende Redoute Schwarz, so wie auch gegen die Redouten Sselenginsk und Wolynsk gerichtet ist, fügt uns keinen großen Schaden zu. Zu dieser allgemeinen Stüzze fügt der General⸗Adjutant Fürst Gortschakoff folgende Einzelheiten über den Gang der militairischen Gperationen. Am 16. April um 2 Uhr Nachmittags lieferten wir in den feindlichen Trichter, der sich links vom Kapital der Bastion Nr. 4 befindet, 2 Qucischminen. Pie Wirkung des 88 war so stark, daß man aus der Festung Leute sah, die in die Luft flogen. In der Nacht vom 18ten auf den 19ten machten wir, nachdem ein feindliches Detachement, das aus den Trancheen rückte, um Approchen auszuführen, zurückgeschlagen war, einen kleinen Aus⸗ fall in der Richtung der feindlichen Trichter vor der Bastion Nr. 4, um

heerde zu sprengen. Dieses Unternehmen war von Erfo ont: di Belagerer hier aufgeführten Arbeiten wurden 1 gung wurde aus dem zweiten Trichter das Gestöhne der Verwundeten gehört. Am 19. April um 197 Uhr Abends rückte der Feind in einer Masse von 10,900 Mann aus seinen Trancheen, vo yan ungifahr hundert Mann Freiwillige, und warf sich mit Hurrahgeschrei ungestum auf unsere Logemenis vor der Bastion Nr. 5. Trotz des starken Gewehrfeuers und Bajonett⸗Angriffs zweier Bataillone des Wolynischen Infanterie⸗ und zweier Bataillone des Uglitschi'schen Jäger-Regiments, bemächtigte sich der Angreifende der Logements, und ging gegen die Redoute Schwarz vor, wurde aber durch Kartätschenfeuer gehemmt. In der Dämmerung ging der Feind in seine Trancheen zurück, indem er in den von ibm be setzten Logements kleine Kommandos von reiwilligen und Arbeitern zurück ließ. Der von dem Angreifenden erkttene Verlust muß sehr be⸗ deutend sein, denn nach der Aussage der Gefangenen, kamen seine Reserven unter unser Kartätschenfeuer; die Trancheen waren bon feind⸗ lichen Leichnamen erfüllt. Am 20. April wurden von uns um 11 Uhr Abends zwei Minenheerde gesprengt, durch deren Wirkung die feindlichen Arbeiten zur Krönung der Trichter, vor der Bastion Nr. M, zerstört wur⸗ den. Um uns zu überzeugen, mit welchen Streitkräften der Feind die von uns verlassenen Trancheen besetzt halte, wurde von uns um 3 Uhr Nachmittags eine verstärkte Rekognoszirung ausgeführt: 180 Freiwillige, unterstützt durch ein Bataillon des Kolhwanschen Jäger- und ein Ba— taillon des Wladimirschen Infanterie⸗Negiments be etzten die uns am nächsten liegende Tranchee, und veranlaßten die Franzosen sie zu räumen. Diese Rekognoszirung überzeugte uns, daß die . vom Feinde sehr stark besetzt war, und . wurden unsere Freiwilligen zurückgerufen.

Unser Verlust in dem nächtlichen Kampfe voöm 19. auf den 25. April und im Laufe des ganzen 20sten betrug: an Getödteten: 1 Stabsoffizier, Oberofsiziere und 233 Mann; an Verwundeten: 2 Stabsoffizlere 13 Oberoffiziere und 340 Mann. Am 21. April wurde auf der feind— lichen Flotte eine besondere Bewegung bemerkt; um 6 Uhr Morgens näherten sich einige Schiffe Balaklawa, und man fab, daß der Feind auf alle seine Fahrzeuge Landungstruppen placirte, zwei Schiffe würden mit Pferden beladen. Um 6 Uhr Nachmittags heizten alle Fahrzeuge und gegen 7 Uhr Abends gingen sie mit der Landungs⸗Mannschaft in See in der Richtung West⸗Nord⸗West. In der Nacht vom 21. auf den 22. April sprengte der Belagerer, ohne uns Schaden zu thun, zwei Minen zur Vereinigung seiner früher erhaltenen Trichter? Von unferer Seite wurden in diese Trichter 7 Quetschminen geliefert.

Am 22. und 25. April unternahm der Feind keine neuen Arbeiten gegen die Bastionen 4 und 5; von unserer Seite wurden auf diesem ganzen Raume 4 neue Batterieen aufgefübrt, die Brustwehren der frü⸗ heren Werke kompacter gemacht und an einigen Stellen erhöht, und die Minen-Arbeiten mit Erfolg sortgesetzt; vom Belagerer war in den Minen nirgends etwas zu erhorchen. Am 23. April um 1 Uhr Mittags wur⸗ den durch unsere glücklich geworfenen Bomben zwei Keller auf der Sten französischen Geschutz⸗Batterie, gegenüber der 5. Bastion, gesprengt; die Batterie verstummte. In der Nacht vom 23. auf den 24. wurden von unserer Seite zwei sehr glückliche kleine Ausfälle gemacht in der Richtung vor der Bastion Nr. 3. Gefangen genommen wurden ein englischer Offizier und drei Gemeine. Am 24. April um 8: Uhr Morgens wurde durch unsere Schusse von der Batterie bei der Bastion Rr. 4 eine starke Sprengung auf einer feindlichen Batterie hervorgebracht. Die Erschüt⸗ terung von dieser Sprengung war sehr groß; sie warf einige Menschen von der Batterie und schleuderte Balken und Steine umher. Am Allge⸗ meinen war unser täglicher Verlust vom 18. bis zum 24. April bedeutend eringer, als an den ersten Tagen des Bombardements; allein wir ver⸗ oren an Todten und Verwundeten viele sehr ausgezeichnete Offiziere. Auf den übrigen Punkten der Halbinsel ist nichts Wichtiges vorgefalien. (Russ. Ind.)

Aus Odessa erhält die „Milit. Ztg.“ einen Bericht vom 8. Mai: Nachdem vor einigen Tagen die offiziellen Blätter die Ernennung Annenkoffs zum General⸗Gouverneur von Neurußland veröffentlicht, erfährt man so eben, daß der zu diesem Posten er⸗ nannte ehemalige Minister des Innern Graf Stroganoff hier täg⸗ lich erwartet wird. Vorgestern kam der General Lüders, in Be⸗ gleitung seines Chefs des Generalstabes, Nepoikotechitsky, hier an. Gestern hielten dieselbe Revue über die neuerdings nach der Krim beorderten 6 Bataillone Infanterie nebst einer Batterie Artillerie.

Nachrichten aus der Krim haben wir heute bis zum 3. Mai. Es war nichts von Bedeutung vorgefallen, der Feind fuhr in seinen Batterie⸗Arbeiten fort, und seine in den letzten Tagen avancirten