1855 / 120 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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itain Christie Licht zu werfen, stand indeß davon ab, een, e, . 2 erklärt hatte, er habe sich bei seinen neulichen Angäben geirrt; die Admiralität habe eine Untersuchung een den Capitain' bereits angeordnet gehabt, bevor Hr. Lahard noch seine Aeußerungen über dessen Alter und anscheinende Schwäche gemacht hatte. Damit fallen demnach die 0j en Hrn. Layard wegen dieser Angelegen⸗ ürfe un 23 gem . an, ob alle auf die Friedens⸗Unterhandlun⸗ gen gebauten 5 ihr Ende erreicht haben? Lord Palmerston erwiberte, im Gegeniheil, die Regierung hoffe auf, den Frieden und sei bereit, Frieden zu schließen, aber es müsse ein Frieden sein, welcher hem Lande zur Ehre gereiche. * Gladstone äußerte, sich an Herrn Gibson wendend, die Änsicht, daß es unter so bewandten Umständen wohl klug sein möchte, die von Herrn Gibson an, Motion in Gunsten der russischen . bis dahin auszusetzen, daß dieselbe ohne Nachtbeil für das Staats⸗-Interesse stattfinden konne. Lord Palmer ston erklärte, fein Verfahren in dieser Sache sei konsequent und unzweideutig gewesen. Er habe die Protokolle der Wiener Konferenz auf die Tafeln des Hauses niedergelegt, und Jedermann könne daraus ersehen⸗ daß, wenn die Konferenz keinen Erfolg gehabt habe, die Schuld nicht an Frank⸗ reich, Oesterreich oder England, sondern an Rußland liege. Herr Bright erklärte sich gegen die Vertagung des Antrages des Herrn Gibson, als zu keinem ersprießlichen Ziele führend. Herr Roebuck sagte, er habe Herrn Gibson beranlaßt, seinen Antrag zu machen, damit die Sache zur Diskussion komme und man zur klaren Einsicht dessen gelange was zu einem ehrenhaften Frieden führen koͤnne und was nicht. Lord John Russell verbreitete fich über die Verhandlungen und Berathungen, welche in Wien zwischen den Vertretern der verschiedenen Mächke statt⸗ efunden haben, und erklärte, es sei in ihren verschiedenen Instructionen fan präzis detaillirte Weisung enthalten iresen, welche sie nicht ver⸗ sucht haben, zur Geltung zu Degen lle haben den Wunsch nach rieden, d. h. nach einem ehrenvollen 1, . gehegt. Sir J. Pa⸗ ington verlangte zu wissen, ob die nterhandlungen in Wien noch fortdauern? (Schluß des Berichts. Es ist schon mitgetheilt worden, daß die Frage des Sir J. ö ton von Lord Palmerston bejaht wurde und daß Herr Gibson schließlich seinen Antrag zurücknahm.) r In Aylesbury wurde in der vorigen Woche ein Meeting

von Friedens⸗Freunden gehalten, welches den Zweck hatte, eine Aufforderung ergehen zu lassen, daß alle Kräfte daran gesetzt wer= den müßten, den Frieden baldmöglichst herbeizuführen. Das Re⸗ sultat des Meetings entsprach indeß diesem Zwecke nicht, vielmehr

wurde durch die Majorität die Erklärung beschlossen, daß, wie

ehr auch der Kriegszustand zu bedauern, doch der Krieg ein ge⸗ 1 Krieg sei, 9 von der Regierung mit allen Kräften weiter- eführt werden müsse. 9 5637 „Ga . zeigt an, daß die Königin den Generalen Lord Raglan, Sir J. F. Bourgoyne, und Sir George Brown, so wie den Admiralen Dundas und Sir E. Lyons die Erlaubniß ertheilt habe, den ihnen vom Sultan verliehenen Medschidsche Orden erster

Klasse anzunehmen und zu tragen.

696 . aus C*ttland nach Canada hat in letzter Zeit einen großartigen Maßstab angenommen. In den letzten bei⸗ den Monaten haben 5000 Personen das ersterwähnte Land verlassen,

um nach Canada überzusiedeln.

Türkei. Der „Cynstitutionnel“ theilt den Wortlaut des be⸗ reits mehrfach erwähnlen Tagesbefehls des Kemmandanten der Isterreichischen Truppen in den Donaufürstenthümern, Generals Coronini, mit, durch welchen der Kriegszustand in beiden Fürsten-= thümern verkündet wird. Derselbe lautet wie folgt: ͤ

„Bukarest, 29. April 1855. Da neuerdings durch Schriften und Proklamationen Versuche gemacht worden sind, die oͤsterreichischen Sol⸗ daten zu verführen und zür Verletzung ihres Eides, * Ueberschreitung der Dis ziplin und selbst zur Desertion zu verleiten, so sehe ich mich ge—⸗ nöthigt, das Kriegsgesetz in beiden Fürstenthümern in Kraft treten zu lassen. Demgemäß befehle ich, daß in Zukunft alle Personen ohne Unterschied der Nationalität und des Standes und selbst das Militair der fremden Mächte, die gesetzlich überführt werden, solche Handlungen begangen oder auch nur versucht zu haben, kraft des gegenwärtig verkündeten Gesetzes erschossen werden. . ich die zu diesem Zweck noöthige Autorisation, das Kriegsgesetz in ihren Provinzen in Anwendung zu bringen, den Kom⸗— mandanten der rumenischen und deutschen Regimenter, des Banats bon Warasdin, St. Georg und Kroitzar, Peierwardein, Ogouline und Slouini, so wie den Bataillonschefs ertheile, befehle ich endlich, daß man in solchem Falle sofort hierher Meldung mache; daß die Schuldigen der Negierung überliefert werden, und daß sie, sobald sie als solche erkannt werden, die durch Befehl des 3 vom 1. Januar 1855 fest⸗ gesetzte Strafe erdulden. (gez) CEoronini.

Eine Depesche der „Times“ aus Varna vom 20. Mai meldet Folgendes: „Alle französischen und fast alle sardinischen Truppen sind von Konstantinopel nach der Krim abgegangen. Sechstausend Mann Türken sind sofort für das türkisch-englische Kontingent zu⸗— gesagt worden.“

Lord Raglan hat vor Sebastopol vom 8. Mai folgende De⸗ pesche an den englischen Kriegsminister geschick:

„Der Feind * unsere vorgerückte Parallele auf der rechten An⸗

en. Es ist einigen Russen ge⸗

acht vom 5ten angegri er sie find mit großer Tapfer⸗

fei linie in der ungen, in den Laufgräben einzudringen, a keit durch die darin liegenden Detaschements vom 30sten und 49sten Re⸗ . unter den . len des Hauptmanns Williamson und Lieutenants

ubins rasch vertrleben worden.

t t vom 49 ö, n,, Lieutenant Rochfor sten

Ich füge mit Bedauern hinzu, daß bei

eschuldigungen weg. Sir S. Herbert

dieser Gelegenheit mehrere ausgezeichnete Offiziere verwundet worden sind. In ders ben Nacht ist Hauptmann Arnold b Aten Regiment verwundet und , , worden, als er bn vorgerückten Schildwachen auf der linken Angriffslinie aufstellte. (Er 1 seitdem gestorben.) Der Verlust dieses Offiziers ist sehr zu bekri⸗ en tte seine iht während der ganzen Belagerung im vollsten ., 1 echs Schiffe mit aer l gh, Truppen 9 im Bosporus angekomnm ; Ueber Marseille erfährt man, vaß alle Truppen, welche sich jn Lager bei Maslak befanden, unter den Befehlen der Genen daurelle und Herbilson am aten und. 13ten sich nach der eingeschifft haben. Vor der Einschiffung hatte der Sultan eine Revue über sie abgehalten und war dabei von den Lanzlera be⸗ gleitet, welche er zur Leibgarde des Kaisers Napoleon bestimm hatte, im Fall derselbe re mend besuche. Am 15ten sollte s die Kavallerie⸗Division unter dem General Allonville, am I6ten bin Garde⸗Regimenter unter dem General Regnauld de St. Jean.

d'Angely nach der Krim einschiffen.

Rußland und Polen. Das in Nr. 116 v. Bl. er⸗ wähnte Cirkular⸗Schreiben des Grafen Nesselrode, welches daz „Journ. de St. Petersbourg“ vom 12. Mai veröffentlichte, hal folgenden Wortlaut:

St. Petersburg, den 28. April (10. Mah 1855

Mein . Die Berathungen der wiener Konferenz sind, ohne j finitiv abgebrochen zu sein, suspendirt, da die Herren Bevollmächtigten von Frankreich und Großbritannien erklärt haben, daß ihre Instructionen erschoͤpft seien. Um die Kaiserlichen Legationen in den Stand zu sehen ein richtiges Urtheil über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen zu fällen, mache ich es mir zur Pflicht, das Ganze derselben zu rekapstu⸗ liren, die vermöge derselben erreichten Ergebnisse festzustellen, und schließ⸗ lich die Umstände zu bezeichnen, welche ihrem Gange Einhalt thaten und ihren Erol verhinderten. Meine Depesche vom 26. Februar hat Sie bon dem Geiste in Kenntniß gesetzt, in welchem die Instructionen abgefaßt waren, mit welchen der Hochselige Kaiser Nikolat, ruhm bollen Andenkens, seine Vertreter zu der Zeit, wo die wiener Konferenzen er= offnet werden sollten, hatte versehen lassen. Diese von unserem Erhabenen Herrn bei Seiner Thronbesteigung bestätigten Anweisungen sind bon den auf Befehl Sr. Majestät zur Theilnahme an dieser wichtigen Verhand⸗ lung berufenen Bevollmächtigten getreulich eingehalten worden. Of Verhandlung umfaßte vier Fragen: 1) Die Rechte der n. 2) die Donauschifffahrt, 3) Revision des Vertrages von 1841, 4) Garantit der religibsen und bürgerlichen Freiheiten der unter der Botmaͤßiglei des ür ggs e, Reiches stehenden christlichen Bevölkerungen.

Bedor die Bevollmächtigten Rußlands in die Diskussion die— ser Artikel eintraten, schickten sie derselben eine durch das Pro— tokoll Nr. 1 formell konstatirte Erklärung voraus. Diefelbe lautet folgendermaßen: Der Fürst rrnscenmnf ergriff das Wort: „Nur indem wir an die 3 . eiten jeder Frage gehen, wird es klar werden, ob wir uns verständigen können, oder nicht. Wir haben All einen gemeinschaftlichen Ausgangspunkt; ich hoffe, daß wir auch einen gemeinschaftlichen Zweck haben: denjenigen, zum allgemeinen in zu

elangen, der nur dadurch dauerhaft und von praktischem erthe sein ann, daß er für beide Theile ehrenvoll ist. Würde man von irgend einer Seite her Rußland 6 diesen Frieden Bedingungen stellen, die mit seiner Ehre nicht verträglich wären, so würde Rußland niemals in biefelben willigen, wie ernsthaft auch die Folgen davon sein mochten.“

Das ist der Ausgangspunkt, den die Bebollmaͤchtigten Rußlands, den Befehlen ihres Hofes gemäß, gleich beim Beginn der Verhandlung deutlich aufgestellt haben. Kein Mitglied der Konferenz hat die Gültig keit dieser prinzipiellen Erklärung in Frage gestellt. Weit entfernt davon, haben vielmehr alle wiederholt versichert, daß es nicht in dem Gedanken ihrer Kabinette liege, Vorschläge zu formuliren, welche die Würde Ruß— lands verletzen. Man glaubte an diese Zusicherungen, und die Berathung wurde am 15. März eröffnet.

Die Sitzungen vom 17. und 19. März hatten zum Gegenstand, die Regulirung der Frage über die Fürstenthümer. Diese Frage sst ehrenhaft, loyal, uneigennützig, wie der hochselige Kaiser es wollte, gelöst worden.

n Seinem erhabenen Gedanken lag bor Allem das Bestreben und der

unsch, die Bevölkerungen der Moldau, Walachei und Serbiens in dem friedlichen Genusse der religibsen und bürgerlichen Freiheiten zu erhalten, welche ihnen Rußland um den Preis seines seit einem Jahrhundert für die Sache seiner Glaubensgenossen vergossenen Blutes gesichert hatte.

Ihre Rechte bleiben unversehrt. Die wiener Protokolle II. und Ill. baben dazu gedient, die Aufrechthaltung derselben unter der Gesammt— garantie aller hohen kontrahirenden Parteien zu konsolidiren. Dur diese Garantie tritt das privilegirte Regiment der Fürstenthümer in das Gebiet des öffentlichen Rechts von Europa ein. Bis dahin lastete die Sorge, über die Ausführung der von der Pforte als der ober her ichn Macht eingegangenen Verpflichtungen zu wachen, allein auf Nußland. Es wird diese Verbindlichkeit künftig mit den übrigen Schutzmachten . len. Diese Gemeinsamkeit von Pflichten wird dem Gefühle der Rivalit welche jenen Mächten die durch Rußland bislang allein ausgeübte Ueber wachung einfloͤßte, ein Ende machen. ls

Zu lange hat die öffentliche Meinung diesen Stand der Dinge * russisches „Protektorat“ dem Auslande verhaßt zu machen gesucht. a. ist hier der passende Ort, Sie daran zu erinnern, daß Sie diesen 2 druck nirgends in unsern Verträgen finden werden, weder in dem . stainardshl, noch in dem von Bukgrest, noch in der Convention von 89 man, noch in dem Vertrage von Adrianopel. Es handelte sich also len auch nicht darum, dieses Protektorat aus unsern Akten vers winden 3 lassen, da es darin nicht existirte. Rußland hatte früher ein er pr chr eleistet: nämlich das, die Wohlfahrt der Fürstenthümer zu . gj Bier Vertrag von Adrianopel hatte dieses Versprechen bekräftigt. 21 Kaiserl. Kabinet hat dasselbe auch jetzt wieder gehalten, und wird e

getodtet oder

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wenn es in Uebereinkunft mit allen Mächten die Rechte u f fer gn, unter die formelle Sanction des öffentlichen Rechts j ellt. 86 an fr, Gesichtspunkte aus verdienen die wiener Protokolle als in dauerndes Pfand, der Sicherheit gewürdigt zu werben, bas zu den Miu ndlagen, auf welchen die politische und nationale e fen, der Bonau⸗ ruin zen ruht, hinzugekommen ist. Das Kaiserliche Kabinet hat das Ii fen, dieses Resultat auf loyale Weise in der doppelten Absicht ielt zu haben, einnal um das Gedeihen dieser Länder zu sichern und 36 um aus der allgemeinen Politik neue Anlässe von Mißverständ⸗ 1. Rivalität und Verwirrung zu entfernen. mh demselben Geiste ben die Bevollmächtigten Rußlands die jweite Frage behandelt und gelöst, diejenige der Donau⸗ Schifffahrt. Sie bildete den Gegenstand der Sitzungen vom 2tsten und 23. März. Durch die Protokolle Nr. IV. und V. ist man überein⸗ ekommen, auf die Donauschifffahrt die für den Flußverkebr durch die hr ner Kongreßakten im Allgemeinen festgestellten Grundsätze anzuwen⸗ den. Kraft dieser Vorschriften wird eine gemischte Kommission fortan darüber wachen, daß für die Beseitigung der materiellen Hindernisse, welche die Schifffahrt gehemmt und mehr als einmal Reclamationen von Seiten des Handels hervorgerufen haben, Sorge getragen werde,. Nachdem die Bebollmächtigten die Schwierigkeiten, welche die beiden ersten Punkte darboten, Lad i geebnet hatten, schritten sie zur Prüfung des dritten, unter der Bezeichnung Revision des Vertrags vom J. 43.) uli 1841 begriffenen. Das Kaiserliche Kabinet erwartete mit Ruhe die , der Gesichtspunkte, welche die Westmächte an die Spißze der Erörterung dieses Gegenstandes würden treten lassen. Bis dahin waren ihre bon den Organen der Presse oder in den Parlaments⸗ Reden in verschiedenem Sinne kommentirten Absichten in den Wiener Präliminar⸗Sitzungen vom 28. Dezember und vom 7. Januar noch nicht deutlich präzisirt worden. Damals hatten sich die Vertreter Frankreichs und Englands darauf beschränkt, anzukündigen, daß in den Augen ihrer Kabinette die Rebision des Vertrages bon 1841 darauf gerichtet sein müsse, die Existenz des türkischen Reiches vollständiger an das europäische Gleich⸗ gewicht zu knüpfen und dem Uebergewicht Rußlands im Schwarzen Meere ein l zu setzen. In Betreff der in dieser Hinsicht zu treffenden Arrangements erklärten die Bevollmächtigten, „daß sie zu unmittelbar

bon den Kriegsereignissen abhingen, als daß man schon jetzt über die Grundlagen derselben beschließen könne.“ Die öͤffentlichen Kundgebungen in Frankreich und England verriethen indeß den Gedanken, der sich im

Hintergrunde dieser

orte m,. Er zielte auf die Zerstöͤrung von Sebastopol. Ohne allen Zweifel sollten, nach der Berechnung der Fa⸗ binette von London und Paris, die militairischen Operationen in der Krim, sich gleichzeitig mit den diplomatischen m,, abwickelnd, auf das Loos der wiener Konferenzen von gewichtigem Einflusse sein.

n dem Augenblicke, wo diese Konferenzen eroͤffnet wurden, hatte sich dese Voraussicht durch den Erfolg nicht gerechtfertigt. Der Name Sebastopol ist dann auch nicht ausgesprochen worden. Rußland verdankt dieses Schweigen dem heldenmüthigen Widerstande seiner tapferen Ge⸗ nerale, Offiziere, Seeleute und Soldaten. Ihre edle ingebung ist von allen Mitteln der n das siegreichste gewesen. Das Kaiser⸗ liche Kabinet han sich glücklich, diese 1 zu konstatiren. Angesichts derselben haben die Combinationen unserer . eine andere Gestalt angenemmen und sich einer neuen Sprache bedlent. In der Konferenz vom 25. März haben die Bevollmächtigten Frankreichs und Englands den Gedanken in den Vordergrund gestellt, daß es den beiden Ufer⸗ mächten des Schwarzen Meeres zukomme, sich direkt über die Mittel zu berständigen, welche zu einer Äbwägung ihrer maritimen Sunn n führen koͤnnten. Ohne jedoch einen deutlichen und bestimmten Vorschlag über diesen 3 zu machen, überließen sie es den Bevollmächtigten Rußlands, selbst sich über de , . auszusprechen, welche das Kaiserliche Kabinet don sich aus zu bezeichnen für angemessen halten möchte, um durch sie unter den beiderseitigen Streitkräften ein gerechtes Gleichgewicht herzusstellen.

Der Fürst Gortschakoff und Herr von Titoff glaubten, ohne den Absichten ihres Hofes zu präjudiziren, die Entschließungen Sr. Majestãt des Kaisers nachsuchen zu müssen, in Betreff der neüen Phase, unter welcher sich die britte dermalen in Erörterung begriffene Frage darstellte. Demnach wurden am 26. März die Berathungen bis zum Eingang der us Petersburg erwarteten Bescheide vertagt. Die Bevollmächtigten Desterreichs und Rußlands waren jetzt in der Zwischenzeit der Meinung, daß es angemessen fein würde, zur Prüfung des vierten auf die Frei⸗ r der christlichen Bevölkerungen im Orlent bezuͤglichen Punktes zu

eiten.

Sie wissen, daß das russische , , dieser Frage eine so hohe und ernste Wichtigkeit beilegt, daß der hochselige Kaiser Seinen Vertretern borgeschrieben hatte, sie in dem abzuschließenden Vertrage oben an zu stellen. Ohne Zweifel wären alle Mächte aufgerufen worden, ün , dn. mit Rußland, die Größe dieses der ganzen Christenheit emeinsamen Interesses anzuerkennen, mit dem einstimmig anerkannten

weck, durch eine europälsche Transaction die Zukunft der christlichen e lkerungen des Orients ohne Unterschied der Konfession sicher zu

n.

Die Bevollmächtigten Frankreichs und Englands, wir sagen es mit Bedauern, haben, nachdem sie die Befehle ern Höfe eingeholt, sich lire et zur Prüfung dieser Frage zu schr eiten, so lange die Diskussion ber den dritten Punkt in suspenso bliebe. Die zur Constatirung und Motirirung dieser Weigerung lerforderlichen Formalitäten haben die te und 8. 5 vom 29. März und 2. April ausgefüllt.

Die gte vom 9g. April wurde angewandt zur' Verification der Voll— Ha hten des Herrn Droöuyn de Lhuys und Alt Pascha's. Die Anwesen— heit des französischen Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Häen, inbem sie den zärbeiten der Conferen; kinen nenen Grab Kon Wich'

fn derlieh, die Hoffnung zu stärken, daß dieselben mit einer friedlichen

ung endigen würden. Diese Hoffnung hat sich in den folgenden

Zusammenkünften, deren Hergang ich noch darzustellen habe, wieder abge⸗ schwächt. Am 4. (15) Uprihb erhielten die Bevollmächtigten NRußlanbs die Instructionen, welche sie begehrt hatten. Sie bafirten auf einem ein⸗ fachen und richtigen Prinzipe: der Gedanke, den Vertrag von 1841 der Revision zu unterziehen, gehörte nicht dem russischen Kabinette an. Ruß⸗ land wäre seinerseits bereit gewesen, die Verpflichtungen zu erneuern, kraft deren die alte Legislation des türkischen Reiches, insoweit fie die Schließung der Meerengen betraf, die Sanction eines europäischen Aktes erhalten hatte. Der Wunsch, diesen Stand der Dinge zu modifiziren, ist bon den Westmächten geäußert worden. Es kam ihnen also zu, die Initiative zu Vorschlägen für eine Revision zu ergreifen, welche sie n ,n zu einer Präliminar-Basis der Friedensverhandlungen machten. ;

Der Hochselige Kaiser hatte, indem Er Seinen Vertreter autorisirte, an denselben Theil zu nehmen, geruht, ihn mit bestimmten Anweisungen auszurüsten, welche Se. Majestät zu Ende des vorigen Jahres in Er⸗ wartung der nahen Eröffnung der wiener Konferenzen genehmigt hatte. Zu größerer Klarheit will ich den genauen Inhalt dieser Instructionen resumiren: sie gingen von dem Grundsatze aus, daß der Sultan, als Souverain des Gebiets, welches die beiden Meerengen, Dardanellen und Bosporus, einfaßte, auch Herr darüber ist, die Durchfahrt durch dieselben zu schließen oder zu oͤffnen. Sie widersetzten sich der Er⸗ oͤffnung des Schwarzen Meeres für die fremde Flagge nicht, wenn die Pforte selbst diesen Grundsatz zulassen würde. * diesem Falle leiteten sie daraus die natürliche Folgerung einer vollkommenen Gegen⸗ seitigkeit her, auf daß den russischen Schiffen freistände, die Meerengen zu passiren, um in das Mittelländische Meer zu kommen, so gut wie die Kriegsschiffe unter fremder Slegh die Möglichkeit haben würden, das Schwarze Meer zu beschiffen. Die Instructionen gaben ferner die volle Freiheit des Sultans zu, in Ausübung seiner Souverainetätsrechte, der fremden Marine türkische Häfen als Verproviantirungs- und Zufluchts— ort, anzuweisen. Unter diesen Bedingungen hatte der hochsellge Kaiser Seine Bevollmächtigten eventuell autorisirt, zu der Aufhebung des Grundsatzes der Schließung der Meerengen ihre Zustimmung zu geben.

Getreu dem Gedanken Seines erhabenen Vafers, schrieb der Kaiser Alexander II. Seinen Bevollmächtigten vor, sich streng an die Ausfüh⸗ rung der Befehle zu halten, mit denen sie schon versehen waren. Indem Se. Majestät ihnen diese Entschließung am 29. März (41. April) kund thaten, geruhten Sie dieselben zu ermächtigen, die in der Sitzung am 26. März begonnene Berathung n, . und den Gegenstand gründ⸗ lich zu erörtern, indem sie es jedoch unsern Gegnern Überließen, die Initiative einer Revision zu übernehmen, welche von den Westmaͤchten und nicht von dem russischen Kabinet provocirt war.

Am anderen Morgen nach Empfang der Befehle ihres Hofes gaben der ar Gortschakoff und Herr von Titoff in der 10ten Sitzung vom 17. Uprll den Bevollmächtigten von Frankreich und England Raum, in eine Erläuterung der we gr m einzugehen, welche ihre Kabinette dem Vertrage von 1841 zu geben beabsichtigten.

Diese Modificationen bilbeten den Gegenstand der Sitzungen 11 und 12 vom 19. und 21. April. In der ersten setzten die Bevollmächtigten der Westmächte den unter ihren Höfen verabredeten Plan auseinander. In der zweiten stellten die Bevollmächtigten Rußlands einen Gegen-Ent— wurf . der sich auf die Instructionen des Kaiserlichen Kabineis grün⸗ dete. Wir wollen den einen wie den anderen summarisch analyfiren. Der erste Entwurf, welcher in der Sitzung vom 19. April verlesen wurde, besteht aus 10 Artikeln. Der 1Iste erkennt im Prinzip an, daß das tür— kische Reich an den Vortheilen des durch das öffentliche Recht zwischen den verschiedenen Staaten Europas festgestellten Einvernehmens partizi⸗ piren wird, konstatirt die Achtung, welche die hohen kontrahirenden Mächte für die Unabhängigkeit und ö dieses Reiches hegen, und verbürgt die genaue Beobachtung dieser Verpflichtung von Seiten Aller. Der 2te sieht die Eventualität eines Konflikts zwischen der Pforte und einer der kentrahirenden Mächte vor, und stipulirt, daß eintretendenfalls diese letztere, ehe sie zur Anwendung von Gewalt greift, die übrigen 6 in den Stand ir. dieser Extremität auf friedlichem Wege vor⸗ zubeugen. !

Diesen beiden Artikeln haben der Fürst Gortschakoff und Herr von Titoff, von dem weiten Umfange der Ermächtigungen, welche der Kaiser ihnen zu bewilligen geruht hatte, Gebrauch machend, ihre ustimmung zu geben durchaus keinen Anstand genommen. Diese Beipflichtung, man kan das laut sagen, ist der Art, daß sie allen denen Schweigen auf— erlegt, welche noch immer auf Rußland den Vorwurf wälzen möchten, die Ruhe Europa's stören zu wollen. Nachdem so freiwillig und so aus⸗ drücklich ein Sicherheitspfand gegeben war, um die Aufrechthaltung der Ruhe im Orient in Zukunft zu befestigen, welche Zusicherung blieb da noch zu heischen übrig? Wenn die Wiener Protokolle einẽ vollständige Oeffent⸗ lichkeit erlangt haben werden, wird jeder unparteiische Beobachter in ibnen den Beweis der Aufrichtigkeit finden, die die Sprache der Bevollmaͤchtigten Rußlands diktirt hat. Sie haben denselben auch bei dieser Gelegenheit dokumentirt. Aufgefordert, sich über die Tragweite des oben erwähnten Artikels 1 auszusprechen, haben sie ohne a erf, ohne Rückhalt die Motive auseinandergesetzt, welche Rußland durchaus nicht gestatten wür⸗ den, die Integrität des türkischen Gebiets unter den Schuß einer mate · riellen Garantie zu stellen. Rußland übernimmt nur solche Verpflichtun⸗ en, die es im Stande ist, zu erfüllen. Wenn es sich nun um ein Reich R dessen Gränzen drei Welttheile berühren, und das in seinem Schooße berschiedenartige Elemente der Zwietracht und Unordnung birgt, welche zu bemeistern in Niemandes Gewalt steht, so muß eine loyale und weise Politik jedem Staate abrathen, eine Verantwortlichkeit auf sich zu laden, welche über die der menschlichen Vorsicht gesteckten Gränzen hinausgeht. Diese Wahrheiten sind von den Bevollmächtigten Rußlands mit so viel Klarheit und Kraft ausgedrückt worden, daß wir ihren Absichten voll⸗ ständige Gerechtigkeit zu zollen glauben, indem wir ihre Aeußerungen

wörtlich wiedergeben.

, enn, mn s(Fortsetzung folgt.)