1855 / 121 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

928 ; Berliner Börse vom 24. Mai 1855.

AMAmtlichor Wechsel-, Fonds- Und Geld-C(ours.

Elsenhahn · Actien.

Li. Berl. Stadt- Obligat. 4 do. do. Pfandbriefe. Kur- und Neumärk. . 4

Vwechsel- Coaarse.

Kurz

terd Amsterdam 2M.

stpreussisehe

Fommersehe Posenasche. .. ......

ö He. . Schlesis ehe

Vom Staat garantirte Lit. B

Westpreuss. . ......

* 5 8

i 300 Fr. Wien im 20 Fl. F. 160 FI. Augsburg. ...... 160 FI. Breslau 100 ThI. Leipzig in Cour. im 14 ThI.

Erkłf. a. M. südd. W. 100 FI. Petersburg 100 S. R

Rentenbriefe.

Kur- und Neumärk. Pommersche Posenseche Preussische. . . ..... Ehein- u. Westph. . Sächsische

C be M b b b b C 2

Fonds- Conmrse.

Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1860

dito von 1852

dito

dito Staats Sehuldscheine Prãmiens ech. d. Seeh dl. à 60 Th. Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Kur- und Neum. Schuldverschr.

. br. Bk. Anth. Scheine

Friedriehsd'ꝰ or Andere Goldmünzen 2 6 ThiIr

Aachen-Düsseld. . . .

Aachen-Mastricht.. Berg. Märkische...

do. (Dortm. - Soest

Berlin - Hamburger. do. do. II. Em.

do. Prior. Ob do. do. Lit.

Berlin- Stettiner. . .. do. Prior. Oblig. ö Bresl.- Schw. - Freib. * Brieg Neisse. . ... .. Cõln- Mindener do. Prior. Oblig. do. do. II. Em. do.

Düsseldorf - Elberf..

Magdeb. - Halberst.. Magdeb. Wittenb. .

do. Prioritits- do. II. Emission

do. Prioritits-

do. Prioritãits- do. do. I Serie

Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prioritãts-

.

do. Prioritits-

Berlin- Potsd.- f 7

do. do. Lit. D.

do. III. Emission

do. Prioritats- do. Prioritats-

2 —i 6

111831811111

8 23 =

do. Prioritats- Niederse hl. Märk.. do. Prioritits- do. Conv.Prioritäts- do. do. III. Ser. do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. Obersehles. Lit. A. Lit. B. Prior. Lit. A. Prior. Lit. B. Prior. Lit. D. Frior. Lit. E. Prinz Wilh. e . Vohwinkeh do. Prioritats- do. II. Serie. Rheinische do. (Stamm-) Prior. do. Prioritats - Oblig. do. vom Staat gar.

Ruhrort-Cref. Kreis Gladbacher do. Prioritãts- do. II. Serie..

do. Prioritats-

do. Prior. Oblig. Wilh. B. ( Cosel. Mdbg.)

Stargard- Posen.... 3

8. 4 do. Prioritats-

2 de ——

1111

.

*

113111

*

**

21!

.

.

S, 8 D.

ö

Mchtamtliche Volirungen.

In- und ausländ.

Eisenb. - Stamm-

Actien und Quit- tungsbogen.

Ausl. Prioritäts-

Actien.

Amsterdam - Rotterdam 44 Cracau-Obersehlesische 4 Nordb. (Friedr. Wilh.) 5 Belg. Oblig. J. de Est do. Samb. et Meuse 4

Amsterdam - Rotterdam Cõöthen- Bernburg Frankfurt- Hanau Craeau-Oberschles. .... Kiel Altona Livorno-Florenz ...... Ludwigshafen - Bexbach] kia gr , 4 Mecklenburger . . ...... Nordb. (Friedr. Wilh. Larskoje - Selo pro St.

Cass. Vereins · Bk. Act. 4

831 o = =

If. Brie. Geld.

Ausland. Fonds. 4 ien n. 12 O. art. 9 . ISehweg. Gererro ffiizßr.

Geaterreich ; 0Ostgothisehe do. eh. Metall.. .. n Eng. Anlsqᷓ 2 2 Sardin. ber Roths chill . n Hamb. Feuer-Kasse. .. do. 185 4r Fr. Anl. do. Staats-Präm. Anl. an, hn, ,,, Lübecker Staats- Anl.. . . Kurhess. Pr. Ob]. 40 Th.

do. a we 2. 4. 43 N. Bad do 35 FI

. o. 5. Anl. leere e, , n, X Rothschild Lst. e n re do. 1 Span. 33 inl. Schuid.

a. 6 o. 1 à 3X steigende

do. L. B. 2060 F

8

S! 2 2

82

.

nenn

= l

X .

6

Poln. neue Pfandbr. ... 90

————

Präm. Anl. v. 1855 7 T FT 10987 a 1085 gem. 937 gem. Berlio- Stettiner 160 2 159 gem. chles Liit. A. 210 a 2103 gem. (Eried Wim. 501 19 gem.

Herlim, 24. Mai. Die. Course, ansangs höher, stellten sich zum Sch lusse durch Gewinn- Realisirungen im Ganzen etwas matter.

H erlimer Gere ßere ; vom 24. Mai. . loco 92 106 Rihlr. oggen loco S3 S84psd. 70 -— 71 Rihlr. pr. S2psd. bez., im Kanal

S6p(d, 71 Rthlr. Pr. S2pfd. ber. entfernt n,, g3psd. 71 Rem, . 23 . Mai-Juni 72- 70 Rihlr. bez. u. G., 70 Br., Juni- Juli 33 5 ö ihlr. ber. u. Br., Joy G, Juli- August 7oJ— bea.

Gerste, grosse 49 53 Rihl „kleine 45 -

Hlaler joo 31 35 frhhr. * lem .

Erbsen, Koch-, 61 - 65 dithlr. Futter- 58 - 61 Rihlr

kann lee , dur, Br, bär , = , khn, er, . g.. 15 Enn. Mais- Juni 16. Rihir. Br, 656. 6. Seta, e,, Sg 17 , *. 63 r 164 G., September- Oktober 153 *

1 1 ; . ; 14 16 . 15 Rthlr. bez. u. Br., Mai- Juni 145 Rthlr. bez., Mai Spiritus loco ohne Fass 355 3 Rihlr. ber, mit Fass 35 R bez., Mai u. Mai- Juni 35 35 Rihir. bez. u. 6. 35 837 263 353 35 kithlr. bez. u. G., 358 Br, Juli · August 36 365 Rthlr. be. u. G., 353 Br, ugust- September 355 35 Kihl- bez. u. G, 353 Br. , , 34 3533 Rkthlr. bez., 34 Br., 3335 6. .

eigen fest. Roggen bill k . ö 1er verkauft, Schluss matt. HHamhbam -, 3 Mai, Nachm. Z Uhr I5 F; mirt, Umsätae doch nur mãssig. Milena rer z n.

Kheinische 1009 a 99 gem.

Rũbòõl

Stimmung an- Schluss- Course:

*

Berlin,

Berlin- Anhalter Breslau - Schweidnitrę-

Thüringer 108 2a 107 a 107 gem.

Litt. A. u. B. 145 2 144 gem.

i k erlin· Potsdam - Mag dc burger 91 Freiburger 127 a 126 gem.

Cäln- Minden 145 2 1444 gem. Ober- Mecklenburger 58 a 573 ber, Nordbahn

Preussische Loose 108. Oesterreichische Loose 96 G. Bersin - Ham- kurger 1095. Cöln - Mindener 145. Kicier 125, Mecklenburger 573.

3proz. Spanier 29. 1pro.« Spanier 173. Sardinier 81. hproꝛ. Rus sen 933 Br.

Getreide markt. 33, pro Okiober 303.

Ereslanm, 24. Mai, 1 Uhr 5 Minuten Nachmittags. Tel. Dep. d. Staats - Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten S0 Br. Freiburger Aetien 121 Br., neuer Emission 108 Br. Ok. erschlesische Actien Lit. A. 2115 8. Oberschlesische Actien Lit. BJ. 17216 G. Neisse rieg er Actien 4, Br. Kosel- Oderberger 169 G., neuer Emission 1455 G. KHra- kauer Obligationen 83 *, Br. ö

Getreidepreise: Weizen, weiss. 80 127 Sgr., gelb. 90 125 Ser. koggen 94 - 100 Ser. Gerste 65 - 75 Sgr. Hafer 38 - 45 Sr. Spiritus pr. Eimer zu 60 Guart bei 80 pCt. Tralles 15 Rihlr. bez. u. Br.

Stettin, 24. Mai, 2 Unr 15 Min. Nachwuittags. (Tel. Dep. d. Staats Anzeigers, Roggen 71— 75 bez, Frühjahr 71-72 ber. u. Br- Mai, Mai- Juni, Juni-= zali 70- 71, Just. August 696 -= 70, Seh tember Oktober 67-68 bez. Räbòl 1685, Mai 17 Br., Sepibr. Oktober 165, z bez. u. Br. Spiritus 108, Frühjahr 105 bea.

Wien, Donnerstag, 2d. Mai, Nachmittags 4 Uhr. (el. Dep. d- C. B.) Trotz der höheren aus wärtigem Cours-Notirungen durch 6 käufe gedrückt. Schluss-Course: Silberanleihe 265. pro. Metalliq. d0. I1jproz. Metallique 693. Bank- Actien 89. Nordbahn 18935. 1859er Loose 117. 1854er Loose 102. National- Anlehen S453. Oester- reichische Staats Eisenbahn- Actien 813. London 12, 20. Aufzs: bur

Woei / en llau. Oel pro Mai

Roggen stille.

1265. Hamb. 928. Paris 1475. Gold 315. Silber 28. Redaction und Rendantur: Schwieger.

Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel. (Rudolph Decker.

Das Abonnement beträgt:

27 2 . das biertelja in allen chien der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.

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Preus—eischer

äs kR GL 3 . RRALN· Q ,,,

; = 1 . * 61 Aue pest- Austalten des Ju- und Auslandes nehmen Gestellung an, sür gerlin die Expedition des önigl. Preußischen Staats- Anzeigers:

Mauner⸗Strasse Nr. G4. *

121.

Berlin, 23. Mai.

Fnigs Majßestät haben vorgestern Mittag um 3 Uhr im k. gchhsse te r, Gesandten und r, mächtigten Minister der Republik Mexiko, General Uraga, 1 Privat⸗Audienz zu ertheilen und aus dessen Händen ein Schrei des Präsidenten der gedachten Republik entgegenzunehmen geruht, wodurch derselbe von jenem Posten abberufen wird.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Regierungs⸗-Secretair Irmler zu Breslau den Cha⸗ rakter als Rechnung s⸗Rath, und dem Regierungs⸗Secretair Wagner daselbst den Charakter als Kanzlei-⸗Rath zu ver⸗

leihen.

Berlin, 26. Mai.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist nach Dresden, und

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich von Preußen nach Düsseldorf abgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Cirkular⸗Verfügung vom 22. Mai 1855 betref⸗ fend die Beschaffenheit der bei den Brückenwaagen zu gebrauchenden verjüngten Gegengewichte.

Instruction vom 20. Juli 1853. (Staats⸗Anzeiger Nr. 181 S. 1287.)

Bei Erlaß der Instruction vom 20. Juli 18563 über das Ver⸗ fahren bei der Prüfung und Stempelung der Waagen ist der Grundsatz leitend gewesen, daß für die bei den Brückenwaagen zu gebrauchenden verjüngten Gegengewichte so viel als möglich die im gewöhnlichen Verkehr schon üblichen Gewichte mit der Bezeichnung ihrer wirklichen Schwere beizubehalten seien. Demnach dient bei der Dezimal⸗Waage das als solches be⸗ zeichnete Pfundstück zugleich als Gegengewicht für eine 16 Pfund schwere Last und die Gegengewichte für geringere Belastungen von 5, 2, 1 Pfd. sind gemäß 5. 25 der gedachten Instruction mit der dezimalen Bezeichnung ihrer wirklichen Schwere O,, (O,) und CO, Pfd. zu versehen. Derartige Gewichtsstüge, in eylindrischer Form aus Messing gefertigt, sind den gemäß 8. 26 den sämmtlichen Eichungs⸗Kommissionen übersandten Normalgewichtssätzen beigefügt; dagegen haben die in jenen Normalgewichtssätzen enthaltenen klei⸗ neren Ausgleichungsgewichte, welche nach Lothen zählen, die im 8. 25 vorgeschriebenè Scheibenform, und zwar für das Preußische Handelsgewicht mit sechseckiger Basis und der Dezimal⸗-Bezeichnung

1,6, (O,s, (O,, 0,2 und (0, Pr. Loth; für die Zollgewichte aber“

9 win Basis und der Bezeichnung 1,Bs, 1,0, O, s, 9,3 und 1 1 ot 1

Obgleich im 5§. 26 der Instruction darauf hingewiesen ist, daß die den Eichungs - Kommlsssionen mitgetheilten Probegewichte zur Herbeiführung möglichster Uebereinstimmung in Form und Be⸗ zeichnung als Normen zu dienen haben, so ist dies dach nicht überall

Berlin, Sonnabend den 26. Mai

beachtet worden.

Es ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß mit⸗ unter viereckige Zinn und Bleistücke, theils in Blechkästchen aus—= gegossen, theils ohne dieselben, von Eichungsbehörden nicht blos geeicht, sondern auch auf Bestellung neu geliefert, daß roh abge— hauene Stücke Bandeisen, kaum an den Kanten nothdürftig befeilt, als verjüngte Gegengewichte ausgegeben und ohne Anstand gestempelt worden sind. Eben so willkürlich ist bei der Bezeichnung der ver— jungten Gewichte verfahren, indem dieselben häufig mit der Be⸗ zeichnung der zu wägenden Last statt der eigenen Schwere versehen worden sind. Auf der anderen Seite ist mehrfach der Wunsch geäußert, daß gestattet werden möchte, die kleineren Proportional⸗ Gewichtsstücke von O, bis é Pfund Schwere des bequemen Ge⸗ brauches wegen eben so wie die Lothstücke in Scheiben form und nicht nur aus Messing, sondern auch aus Eisen herzustellen.

Um in dieser Beziehung eine Gleichmäßigkeit herbeizuführen,

und zur Beseitigung ähnlicher Mißbräuche finde ich mich veranlaßt, ,, , auf die Vorschriften in den ss. 25 und 26 der Instruction vom 20. Juli 1853 Folgendes zu bestimmen:

1) Gewichte aus Blei, Zinn und ähnlichen weichen Metall⸗

. sind schon nach 8. 43. der Instruction für die Eichungsbehörden vom 14. Dezember 1816 von der Eichung ausgeschlossen und dürfen daher selbstredend auch zum Gebrauche für Brückenwaagen nicht gestempelt werden.

2) Die als dezimale Bruchtheile des Pfundes zu bezeichnenden Gegengewichte müssen entweder die cylindrische oder die Form flacher Scheiben haben. Scheibenförmige Gewichte dieser Art können nicht nur aus Messing, sondern auch aus Guß⸗ oder Schmiede⸗Eisen angefertigt werden; es muß jedoch in Fällen die Grundfläche der Scheibe für das preußische Han—⸗ delsgewicht die Gestalt eines regelmäßigen Sechseckes, für das Zollgewicht die eines Kreises haben.

3) Bezüglich der kleineren Ausgleichungsgewichte, welche nach

Lothen zählen, bewendet es bei den im §. 25 der Instruction gegebenen Vorschriften, wonach dieselben ausschließlich aus Messing in Gestalt flacher Scheiben herzustellen sind, und zwar für das preußische Handelsgewicht mit sechseckiger, für das Zollgewicht aber mit kreisrunder Basis. Die numerische Bezeichnung der zu 2 und 3 genannten Ge⸗ gengewichte darf nicht anders als in der im §. 25 vorge⸗ schriebenen Weise, nämlich der wirklichen Schwere des Ge⸗ wichts entsprechend, geschehen. Dagegen ist die Bezeichnung mit dem Gewichte der zu wägenden Last unter allen Um— tänden unzulässig.

99 en f meg ite üng veranlasse ich, die Eichungs⸗ Behörden Ihres Bezirks hiernach mit Anweisung zu 3 und, ihnen die genaueste Befolgung der vorstehenden Vor⸗ schriften zur Pflicht zu machen. Zugleich sind dieselben an zuweisen, falls ihnen Gewichtsstücke zur Stempelung 2 legt werden sollten, welche den vorstehenden Vorschriften nich entsprechen, dessenungeachtet aber mit dem Stempel einer 4 2 behörde versehen sind, dieselben durch Kassirung des darauf 3 lichen Stempels für den Verkehr unbrauchbar zu machen, und da⸗ von der, der Eichungsbehörde, welche die Stempelung bewirkt hat, vorgesetzten Regierung Anzeige zu machen, damit die bei den Eichungsbehörden angestellten Mechaniker, welche sich solche Pflicht⸗ widrigkeiten haben zu 3 . lassen, zur Verantwortung und Bestrafung gezogen werden können.

365 än d Mai 18565.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

An sämmtliche Königliche Regierungen.