956 Berliner Börse vom 29. Mai 1855.
Nissscher Nechsel-, Fonds- und Geld-Cours.
isenhahn - Timm.
Lt. Berl. Stadt-Obligat.
VW echsel- Corrs. do. do. Pfandbriefe. Kurz
Kur- und Nenmärk. Ostpreussis ehe
Schlesisehe
Vom Staat garantirte Lit. B... ....
Westpreuss
Rentenbriefe.
Kur- und Neumãärk. Pommersche Posensche
Leipzig in Cour. im 14 IhlI.
uss 100 Thlr.. . ...... Frkf. a. M. südd. W. 100 FI. Petersburg 100 S. R
co Ce to & C r πάί-ꝛꝛ; es 283382388281
8 —
khein- u. Westph..
Fonds- Corse. Sai chsische
Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 18650... .... ; dito von 1852 dito dito Staats- Schuldscheine. ... ...... Prämiensch. d. Seehdl. A 50 Th. Prüm. - Anl. v 1855 à 100 Thlr. Kur- und Neum. Schuldverschr.
; Pr. Bk. Anth. Scheine
Friedrichsd' or Andere Goldmünzen 28 Thir
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do. Prioritãts- Niedersehl. Märk. .. do. Prioritats- do. Conv.Prioritits- do. do. III. Ser. do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. Obersehles. Lit. A. do. Lit. B. Prior. Lit. A. do. Prior. Lit. B. do. Prior. Lit. D. do. Prior. Lit. E. Prinz Wilb. e n Vohwinke do. Prioritats- do. II. Serie.. Rheinische .. ...... do. (Stamm-) Prior. do. Erioritäts-Oblig. do. vom Staat gar.
Ruhrort-Cref.- Kreis Gladbacher do. Prioritäts- do. II. Serie.. Stargard-Posen. . .. do. Prioritats- Thüringer .... .... do. Prior. -(Oblig. Wilh. B. ( Cosel-Mdbg.]) do. Prioritats-
Aachen-Düsseld. .. do. Prioritats- do. II. Emission
Anachen-Mastricht .. do. Prioritats- hBerg. Märkische ... do. Prioritats- do. do. II. Serie do. (Dortm. Soest Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prioritits- Berlin- Hamburger. do. Prioritats- do. do. II. Em. Berlin- Pots d. - Magd. f
.
do. Prior. Ob do. do. Lit. do. do. Lit. D. Berlin- Stettiner. . . . do. Prior. Oblig. hresl.· Schw. Freib. Brieg Neisse . 3 o. Prior. ig. 1313 40. do. il. 83 J e n .. do. III. Emission
Düsseldorf - Elberf. . do. PFrioritãts- do. Prioritats-
Nagdeb. Halberst..
agdeb. -Wittenb.
SI 1111
5111518 8
1 5 ;
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NMichtamtliche NJotirungen.
; Ir. mier cc Ausl. Prioritäts- Actien. Amsterdam - Rotterdam 44 Cracau-Oberschlesische 5 41 41
In- und ausländ.
EFisenb. Stamm-
Actien und Quit- tungsbogen.
Amsterdam - Rotterdam Cöthen- Bernburg Frankfurt- Hanaũ Craeau-Obersehles. .... Ciel Altona Livorno-Florenz ...... Ludwigshafen - Bexbach Mainz - Ludwigshafen.. Mecklenburger ...... Nordb. (Friedr. Wilh. Lars koje - Selo pro St.
Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de Est do. Samb. et Meuse
M 267 ö .
1 ass. - Vereins - Bk. Act.
. S3111IéI
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do. neueste III. Emiss. do. Part. 5090 FI.... Schwed. Oerebro Pfdbr. ** Ostgothis ehe do. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. hei Rothschild Hamb. Feuer-Kasse.. do. Staats-Präm. Anl. Lübecher Staats- Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do. 385 FI. Schaumburg - Lippe do. 25 Thlr
Aus länd. Fonds.
Weimar. Bank Braunschw. Bank Oesterreich. Metall. . .. de. engl. do. Bank- Actien. do. National - Anl. do. I1864r Pr. Anl. Russ. Hamb. Cert. .. .. do. Stiegl. 2. 4. * do. do. 5. Anl. 5 v. Rothschild Lst. 5 Engl. Anleihe. . 41 Poln. Schatz-Obl. 4 do. Cert. L. A.
11131 —
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Wien im 20. Fl.-Fuss 150 FI.: 7975 * 79 gem. Pr Anl. v. Cola- Minden 145 2 1455 gem. Rheinische 99 f 633 a. r nn
1855 2 100 Thlr. 109 a gem. Berlin · Hamburger 1109 a 111 gem.
Thüringer 106 2 106 gem.
Kor lim, 29. Mai. Die Bärse ersstuete in gänzeer &: : Di günstiger Stimmun und die Course stellien sich in Folge dessen zum Fheil — — namentlich blieben Rheinische Actien zu Rüheren Coursen begehrt.
KRerliner Getreildehb rs e ᷓ vom 29. Mai. . 1 8 — 196 Rthlr.
User loco 83 — S6psd. 705 — 723 Rihlr. pr. S2pId. be.. Mai- Juni Yo. 0, 0 Rihlr. bea. n. G.. 707 Br., lu. 776 3 i ben. . Br., 707 3 August 79-3 Rihilr. bez. u G., 71 Br.
erste, grosse 49 — 53 Rthlr., Kleine 45 —
Haser loco 31 - 35 Rthlr. ö .
E Psen, Koch-, 61 - 65 Kihlr., Futter- E8- 6 Rthlr. un 6 13 1 Br., Mai 173 - Z Rihlr bez. u. r., 17 6G.
a1. Juni 1Jdn— Rthlr. bez. u. G., Iz Be. S . ; ö , , r
D. loco 15 Rthlr. Br., Mai 145 Rihlr. Br.
SOkiritus loce ohne Fass 35 kihlr. ber Mai, Mai- Juni u. Juni- Juli 343 - 35 - 34 Rihlr. bez. u. 6., 35 Br ö Juli August 35 Rihlr. .
Weinen behauptet. Kogtzen preishaliend, schliesst s hr sest. Räböòl sest und löher becalt. Spiritus eiwas höher benahlt, seliliesst sest.
Er es lam, 29. Mai, 1 Uhr 10 Miauten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats - Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten S0 Br. Freiburger Actien 1197 Br., neuer Enussion 107 Br. Oberachlesi6 che Actien Lit. A. 2114 G. Oberschlesische Acuüen Lit. B. 1733 Br. Neisse- Brieger Actien 4 Er. Kosel-Oderberger 1677 Br., neuer Emission 1445 Br. Kra- kauer Obligationen 83 Br.
Gætreidepreise: Weizen, weiss. SI - 128 Sgr., gelb. 91 — 126 Sęr. koggen 92 - 102 Sgr. Gerste 65 -=- 75 Ser. Hafer 38 - 45 Sęr. Spiritus br. Eimer au 60 Cuart bei 80 pCi. Tele 155 Rihlr. ber.
Stettin, 26. Mai, 2 Uhr 6 Min. Nachwittags. (Tel. Dep. d. Staats - Anaeigers. Weizen still, 99 — 110 Kihlr. gef. Rog-gen 69 bis Z e f., Mai- Juni, Juni - Juli 70 sf, Juli Aurust os G., September- Oktober 6 bez. Räböl Meli 163, Se, teuer -Obäober 135 L-. Spi- ritus 109 p. Ci.
n. G., 353 Br, August - September 35 Rililr., bez. u. Br., 3436 G.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Druck und Verlag der Königlichen Gebeimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. (Rudolph Decker.) .
ur das bierteljahr in 4 Theilen der monarchie — ohne preis- Erhöhung.
2 Preuß scher 3 x
Ale Pot - Anstalten des An- und Auslandes nehmen gestetlung an, für Gerlin die Enpedition des dhnigi' Preußischen Staata- Anzeigers: Mauer⸗Ttraße Nr. B14.
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Anzeiger.
—
Berlin, Donnerstag den 31. Mai
1855.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: petenz⸗stonflikt in der bei dem Königlichen Appellationsgericht zu Pader⸗
Dem ordentlichen Professor an der Universität zu Königsberg in Preußen, Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Lobeck, in Folge der stattgehabten Wahl, den Orden pour le mérite für Wissen⸗ schaften und Künste zu verleihen; so wie
Den Kaufmann Francis Dutton in Adelaide zum Konsul
daselbst und den Kaufmann Ad. Quehl in Kopenhagen zum Vice⸗ Konsul daselbst zu ernennen; und Den Rechts- Anwalt Florens Becker zu Bromberg, nach
der von der dasigen Stadtverordneten⸗Ver sammlung getroffenen
Wahl, als Beigeordneten der Stadt Bromberg, auf sechs Jahre, zu bestätigen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Verfügung vom 7. Mai 1855 — in Bezug auf die Verhaftung von Post⸗Reisenden.
Nach einer Mittheilung des Herrn Ministers des Innern hat die Königliche Ober⸗-Post⸗-Direction in Folge einer von dem in N.
stationirten Gendarmen N. am 6. November v. J. bei Gelegenheit
der Reviston der N. Personenpost während der Fahrt bewirkten : dem das Presbyterium gegen dieses Urtheil Rekurs eingelegt und das
Arretirung zweier Postreisenden, die nicht mit den erforderlichen Pässen versehen waren, sich an die dortige Königliche Regierung gewendet und unter Anderem beantragt. die Polizeibehörden darauf aufmerksam zu machen, daß die Revision der Posten seitens der Gendarmen sich nicht weiter zu erstrecken habe, als die deshalb er— gangenen Instructionen es vorschreiben. 6
Der Königlichen Ober-Post⸗Direction eröffne ich mit Bezug hierauf, zur Nachachtung für künftige Fälle, daß die Postverwal⸗ tung keine Veranlassung hat, der Verhaftung eines Post-Reisenden
während der Fahrt auf Grund ver Befugniß, welche in dieser Be⸗
siehung der Postverwaltung durch den S§. 17 des XII. Abschnitts der Post⸗Ordnung vom 26. November 1782 beigelegt ist, entgegen ju treten, wenn von der betreffenden Polizei Behörde oder von dem
Verhaftung zu einer Zeit ausgeführt werde, wo die Post sich unter= weges befindet.
Berlin, den 7. Mai 1855.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
An die Ober-Post⸗-Direction zu N.
.
Justiz⸗Ministerium.
Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte vom 17 ten Februar 1855 — daß Streitigkeiten über die Ver— bindlichkeit, zu den kirchlichen Bedürfnissen einer Gemeinde beizusteuern, dem Rechtswege nicht unter—⸗ worfen sind, das Prozeß-Verfahren aber zulässig ist, wenn die Partei behauptet, vermöge ihrer Eigenschaft als Staatsbeamter von der Parochte lhres Wohnorts eximtrt und demgemäß von der Beitragspflicht zu den Parochial⸗Lasten befreit zu sein.
Auf den don der oniglichen Regierung zu Minden erhobenen Kom⸗
Paderborn als richtig anerkennt, ein Prozeß nicht statt. SS. 36, 41 der Verordnung vom 26. Dezember 1808 s, ,, . t . S. 473) finden die in den §§. 78, 79. Th. II. Tit. 14. des Allgem. betreffenden Polizeibeamten für nöthig erachtet worden ist, daß die 8 finden die n. z : J
hauptet wird, unbedingt aus.
born anhängigen Prozeßsache ꝛc. . erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte für Recht: daß der Rechtsweg in dieser Sache insoweit, als der Anspruch auf Befreiung von der Kirchen— Defsizitsteuer aus der Eigenschaft des Klägers als Staatsbeamter und aus dem §. 283 Th. II. Tit. 11 des Allg. Landrechts abgeleitet worden, für zulässig, im Uebrigen aber für unzulässig zu erachten. Von Rechts
wegen. Gründe.
Der Bauführer R., welcher bei dem Bau der Westfälischen Staats— Eisenbahn beschäftigt und temporair in W. stationirt war, ist von dem Pxesbhterium der evangelischen Gemeinde zu P., zu deren Parochie W. gehört, zur Kirchen⸗Defizitsteuer mit herangezogen worden. Er haͤlt sich zur Beitrags ⸗Leistung für die kirchlichen Bedürfnisse dieser Gemeinde nicht berpflichtet, indem er
1) nach den Bestimmungen der Kirchen⸗Ordnung für die evangelischen
Gemeinden der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz vom
5. März 1835 nicht zu den Gemeinde⸗Gliedern zu gehören behauptet,
denen diese die Verbindlichkeit zur Aufbringung der kirchlichen Be⸗
dürfnisse auflege, und 2) sich darauf beruft, daß er nach §. 283 Th. II. Tit. 11 des Allg. Landrechts vermöge seiner Eigenschaft als Staatsbeamter von der Parochie seines dermaligen Wohnorts eximirt und folgeweise auch von der Beitragspflicht zu den Parochial⸗Listen befreit sei. Er ist daher unterm 9. Februar 1853 gegen das Presbyterium auf Er⸗ stattung des von ihm beigetriebenen Beitrages von 1 Thlr. 24 Sgr. 10 Pf. nebst 3 Sgr. 6 Pf. e nr en klagbar geworden und hat ein ob⸗ siegliches Urtheil des Königlichen Kreisgerichts zu W. erstritten. Nach⸗—
Königliche Appellationsgericht zu Paderborn den letzteren eingeleitet hatte, ist von der Königlichen Regierung zu Minden mittelst Beschlusses vom 7. Oktober 1853 der Kompetenz⸗Konflikt erhoben worden.
Derselbe muß auch, so weit die Klage auf die oben zu 1. erwähnte Behauptung gestützt wird, für begründet erachtet werden. Diese Be⸗ hauptung ist nichts Anderes, als daß die Verbindlichkeit, zu den kirch⸗ lichen Bedürfnissen der Gemeinde zu P. beizusteuern, an sich bestritten wird, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorhanden seien, von denen diese Verbindlichkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen abhängig sei. Ueber einen solchen Streit findet allerdings, wie die Königliche Regierung ausführt und auch das Königliche Appellationsgericht zu
Denn nach
Landrechts enthaltenen Vorschruften in Betreff der Zulässigkeit des Rechts⸗ weges über die Verpflichtung zur Entrichtung allgemeiner Anlagen auch auf solche Abgaben und Leistungen Anwendung, welche vermöge allge—⸗ meiner gesetzlicher Verbindlichkeit an die unter Obhut und Aufsicht der Regierungen stehenden öffentlichen Anstalten und Corporationen, insbe⸗ sondere an Kommunen, Kirchen und öffentliche Schulen zu entrichten find. Die eben gedachten S§. 78, 79 schließen aber den Rechtsweg über jene Verpflichtung, mit alleiniger Ausnahme des Falles, wenn auf Grund des Vertrags, des Privilegiums oder der Verjährung eine Exemtion be⸗ Es fällt mithin die Frage: ob in x auf den Kläger die Voraussetzungen vorhanden seien, welche an sich na der Kirchen⸗Ordnung die Verpflichtung zur Entrichtung der Kirchen⸗ Defizitsteuer bedingen? — lediglich der administrativen Entscheidung, und nicht der richterlichen Cognition anheim. — . Es liegt hier aber, sofern der Kläger, wie oben zu 2 erwähnt, unter
Berufung auf 5§. 283 Th. II. Tit. 11 des Allg. Landrechts vermöge seiner
Eigenschaft als Staatsbeamter die Exemtion von der Parochie und die Befreiung von den aus dem Parochigl-⸗Verbande fließenden Abgaben und Leistungen behauptet, der Ausnahmefall des §. 79 Th. II. Tit. 14 vor. Jener 5§. 283 lautet: ; . — Sämmtliche zum Eivilstande gehörige Königliche, in wirklichen Diensten stehende, oder Titulatur⸗-Räthe, und andere Bediente, sind der Regel nach von der ordentlichen Parochie ihres Wohnorts aus⸗ genommen.“ Ssssc Vestinmüng macht zu Gunsten der Staatsbeamten ausdrücklich eine Ausnahme von der gesetzlichen Vorschrift, daß der Wohnsitz innerhalb des Kirchspiels die Einpfarrung zu der Parochial⸗Kirche und die Theil nahme an den aus dem Parochial⸗Verbande fließenden Abgaben und Lasten begründe, und charakterisirt sich hiernach im Sinne des S§. 7—