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keltotermin an gerechnet, sährlich einmal von der 8. ö. der nf der Zahlung öffentlich auf- m. — Die Obligationen, welche 45 innerhalb eines Jahres
m leßlen Fffen lichen Aufrufe zur
dan öffentlich bekannt gemacht. Die Gesellschaft hat wegen
bligationen keine Verpflichtung mehr, doch kann deren i,. , ü. hlung vermöge eines Beschlusses der n ü
zirectlon aus Billig en wer mt werden. 8.
An verlorene oder vernichtete Obligationen, Zins⸗Coupons oder Ta * werden nach den im §. 14 der Statuen der Cöln- Crefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft enthaltenen n nach einem durch die Direction erlassenen e, ee, Aufgebote amortisirt.
§. *. Zur . r und Tilgung der Prioritäts⸗ Anleihe wird Folgendes bestimmt: 392 — vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen t der Zahlung von Dividenden an die Actionaire der Ge⸗ ellschaft aus dem Reinertrage vor;
b) bis zur Tilgung der Obligationen dürfen seitens der Gesell⸗ schaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforder⸗ lichen Grundstücke verkauft werden; dies g jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe besind⸗ lichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an die Gemeinden zur Errichtung von Post⸗, Telegraphen⸗, . oder steuer lichen Einrichtungen, oͤder welche zu Packhöfen Waaren⸗Nieder⸗ lagen abgetreten werden möchten;
e) die Geseschaft darf weder neue Dar lehne aufnehmen, noch iiber ven im §. 4 der Statuten vorbehaltenen Betrag hinaus neue Actien kreiren, es sei denn, daß für die auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden Obligatienen das
Vorzugsrecht ausdrücklich vorbehalten würde; d) Zur Cr chhel der Inhaber der Obligattonen für Kapital und green ist das gesammte bewegliche und unbewegliche
Vermögen der Gesellschaft ,
§S. J.
Die in diesem Privilegium erwähnten öffentlichen Bekannt- machungen müssen in den Staats⸗Anzeiger, in die Berliner Vossische, die Cölnische und die Crefelder Zeitung eingerückt werden.
Wenn eines dieser Blätter eingeht, 3 genügt die Bekannt- machung in den drei anderen bis zur anderweitigen, mit Genehmigung
Unseres Ministers für Handel, Gewerbe und 6ffentliche Arbeiten zu
treffenden Bestimmung.
Zur Urkunde 32 ben Wir das gegenwärtige landesherr⸗ liche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Un— serem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.
Gegeben Sanssouci, den 30. Mai 1855.
(L. S) Friedrich Wilhelm. von der 4 . von Bodelschwingh.
Töln⸗-Crefelder Eisenbahn⸗Obligation über Einhundert Thaler. Kö Inhaber dieser Obligation No. ..... at einen Antheil von Einhundert Thalern preußisch Courant an der mit Allerhöchster Genehmigung und nach den Bestimmungen des umstehenden Privilegiums gemachten Anleihe der Cöln⸗-Crefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft im Gesammtbetrage von 00, 0OOꝘO—O Thalern. Die Zinsen mit vier und einem halben Prozent 2 das Jahr sind egen die am 2ten Januar und 1sten Juli jeden Jahres fälligen halb⸗ 1 drin Zins⸗Coupons zu erheben. oͤln, den ten 2 Der Verwaltungs⸗Ausschuß der CGöln⸗Crefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft. Der Rendant.
Mit dieser Obligation sind für den Zeitraum von fünf Jahren, vom 1. Juli 1855 ab, zehn halbjährliche Zins⸗Coupons No. 1 bis 10 nebst Anweisung zur Empfangnahme der zweiten Serie von Zins⸗Coupons ausgegeben. ö
Zins Coupon No. I.
on en fg, en usge (Unterschrift e, anten)
nach inlösung vorgezeigt wer⸗ 2 werthlos und werden als solche von der Direction dem-
Eisenbahn
MUnmerkung: Dirser ins ⸗Coupon wird ungültig, wenn U bum aher dr Oelen. eingelost wird. er niht * 9 m.
nhaber empfängt gegen diese Anweisung am 2ten Juli 18. den ag r lh Bekanntmachung bezeichneten Stellen die zen Serie der Zins-Coupons zur Prioritaäͤts-Sbligation No Ebln, den ten 18.. 3 Kommission für den Bau Der Verwaltungs- Ausschuß
der
In⸗Crefelder Eisenbahn. der Cöͤln- Crefelder Cisenbahn, Gescksschaft )
Ausgefertigt.
Ministerium für Sandel, Gewerbe und öcffentliche Arbeiten.
Der Baumeister August Umpfenbach ist zum Königli 1 2 bei 8 he ü, r rs mri 3
ernannt worden.
Meinisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Der praktische Arzt 2c. Dr. Bleisch zu Strehlen ist zum Kreit— Wundarzt des Rreises Strehlen, Regierungs- Bezirks Breslau und
Der praktische Arzt 1c. Dr. Drees zu Fredeburg zum KRreit— Wundarzt des Kreises Meschede, Regierungs- Bezirke Arneben ernannt worden. —ͤ
Finanz ⸗Ministeriunt. Haupt⸗Verwaltung der Staats schulden.
Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die von den Actien und Obligatienen der vormaligen Di— rection der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn-⸗Gesellschaft stat tenmäßig für das laufende Jahr zu tilgenden
636 Stamm⸗Actien à 100 Rthlr., .
123 Prioritäts-Obligationen Ser. 1. 3 190 Rthlr.
247 dergl. * II. à 50 *.
58 dergl. » IV. 2 10090 werden am 30. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, in unseren Sitzunge zimmer, Oranienstraße Nr. 94, f uh verlooset werden.
Berlin, den 5. Juni 1855.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Rolcke. Gamet. Nobiling.
—————
Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Alfred von Salm⸗Salm, von Breslau. fi Der Ober⸗Präsident der Provinz Pommern, Freiherr Sen
von Pilsach, von Stettin.
ͤ ; Ab gereist: Se. Excellenz der General- Lieutenant Gener
Zuspern. der Festungen und Chef der Ingenieure und Pioniett,
Brese, nach der Provinz Pommern.
N icht amtliches. ffentlicht
eu ßen. Die bereits von einigen Zeitungen ver slichen . 32 vom 23. Mai, an den Königlichen 2 Geheimen Rath und Gesandten 2c. Herrn Gren . Excellenz in Wien, hat folgenden aer Wortlaut 186. Berlin, den 23. Mai rij Ew. Extellenz gerich als Graf Esterhazy mi gerichteten, eben eilen die . . e sen sein, e ;
—
9 beigefügten Depesche vo Excellenz werden daher bon Buol die Gewißheit
dies ; 3 rn die Inbetra
ahe berührende 32 2 — schoͤpfenden
lassen bereit sind, welche das Kaiserlich österreichische olten Malen in Aus . gestellt hat. Gerade 6 Würdigung der russischen Erklärung einstweilen — in
ung en Wünschen des Kaiserlich — x —
d aus Nücksicht auf die augenblickl noch schwebenden
dlungen — noch vorbehalten en, können wir es nicht heilsam oder auch nur für begründet halten, dieselbe von
in in dem Lichte zu betrachten und in der Weise
wie bies seitens des Herrn Grafen Buol geschehen
i. gestehe, einer Argumentation nicht mit Ueberzeugung folgen Hmnen, welche dahin geht, daß, Rußland nur die Uneinigkeit Deu ch⸗ Ends bezwecken sollte, indem es dem ganzen Deutschland gegenüber ine Erklrung giebt, die, wie es in dem oͤsterreichischen Eirkular heißt, zie Kaiserliche Regierung selbst mit Genugthuung erfüllt, und indem es In Ergebnissen festhält, deren Anempfehlung und Erstrebung Oesterreich als ein Verdienst in Anspruch nimmt, das ich schmälern zu wollen weit entfernt bin, wenngleich sich leicht nachweisen ließe, daß auch Preußens fortwährende Bemühungen in St. Petersburg für die Nachgiebigkeit Rußlands in Betreff dieser Punkte i en mitbestimmend ge⸗ wefen sind. Daß sich das St. Petersburger Kabinet, der Ent= schließungen der deutschen Höfe vorzeitig durch die Mittheilung des Herrn v. Glinka habe versichern wollen, möchte ich bezweifeln, da, so bil ich weiß und wie der Wortlaut der Depesche bestätigt, eine ein— gehende Gegenerklärung nirgend provozirt worben ist, ja kaum erwartet wird. Preußen hat, als in früheren Stadien der Verhandlungen, russischerseits bon vorn herein den Intentionen der Westmächte die Auf⸗ richtigkeit abgesprochen wurde, sich gegen ein solches Verfahren in St. Petersburg offen erklärt. Es R es, unbekümmert um die Strömung der oͤffenllichen Meinung, bei ähnlichen Ansässen . in gondon und Paris gethan, und es würde glauben, gegen die Frei⸗
3 die es seinem deutschen Verbündeten schuldig ist, zu
berstoßen, wenn es nicht auch im vorliegenden Falle für den in Rede stehenden Schritt des petersburger Kabinets mindestens eine unbefangene und vorurtheilsfreie Würdigung als durch die Ehre und das Interesse Deutschlands erheischt bezeichnete. Wir sind, wie gesagt, bereit, die Feststellung des Antheils, welcher auch diesem Ineidenzpunkt bei der Gesammtpräfüng der europäischen Situation und der daraus für Deutschland folgenden gn en en etwa zukommen möchte, ö. muszuseßben, und ihn erst nach genauerer Kenntniß der bon Oesterrei
berhelßenen , , . in nähere Erwägung zu ziehen. * wi hier nicht prüfen, ob derjenige Grad von wenigstens beabsichtigter Geheimhaltung, mit welchem Desterreich seine Verhandlungen mit den Westmächten uns gegenüber selbst in höherem Maaße als ge⸗ genüber anderen deutschen Regierungen umgiebt, dem Vertrauen entspricht, daz es seinerseits fortwährend von uns in Anspruch nimmt. Ich be⸗ merke im Gegentheil ausdrücklich, daß die Regierung Sr. Majestät des
Königs, in voller Anerkennung der schwierigen Lage Oesterreichs und der
ur Üeberwindung derselben zu machenden Anstrengungen, nicht gemeint kahn kann, das kaiserliche Kabinet irgendwie zu ferneren Mittheilungen u diängen. Andererseits aber wird das Letztere sich gewiß auch selbst a gegenwärtig halten, daß, wenn wir aus Rücksicht für Oesterreich unsere Erwägungen und Entschließungen suspendiren, wir dadurch doch in Bezug auf bie Sache selbst auch nicht im Entferntesten auf das unge⸗ schmaͤlerte Recht freiester und allseitigster Prüfung verzichten. Wir stehen — und mit ans Deutschland, — duf dem Boden des April⸗Vertrages und seiner Zusaß⸗Artikel. Was außerhalb dieses Gebiets, ohne Wissen und Betheillgung der Paciscenten, verhandelt, verabredet oder stipulirt wor— den ist, — wir rechnen dahin namentlich den Vertrag vom 2. Dezem⸗ ber, die Protokolle über die jüngsten wiener Verhandlungen und die⸗ un Vereinbarungen, zu denen das wiener Kabinet etwa auf Grund eines letzten vertraulichen Schriftwechsels mit den Westmächten gelangen möchte, — sind Thatfachen, mielche wir bei Feststellung unserer Ent⸗ schließungen sicherlich mit in ernstlichsten Betracht zu ziehen haben wer⸗ den, die aber rechtlich auf den Kreis unserer Verpflichtungen und, nach unserer Ansicht, auch der Verpflichtungen Deutschlands, durchaus keine rückwirkende Kraft haben können. Wir werden uns aufrichtig freuen, wenn das, was uns Oesterreich mitzutheilen hat, unserm oft bezeich⸗ nelen Standpunkte entspricht. Wir werden, wie ich wohl kaum zu wie⸗ derholen brauche, bei Prüfung der Sachlage durch Wünsch, Gesinnung und Entschließung zu bethätigen bemüht sein, daß Preußen, sowohl als europäische wie als deutsche Macht, gewohnt ist, sich als Oesterreichs Verbündeten zu betrachten. Aber wir nehmen diese Prüfung mit unver⸗ lümmerter Gleichberechtigung für uns und Deutschland in Anspruch, und wenn sich Oesterreich vorbehält, zu ermessen, was, nach seiner Ansicht, Luropas und Deutschlands Interesse erheischt, so werden auch wir seiner Zeit, je nachdem unfer eigenes, Deutschlands und Europas tere es uns zu erheischen scheint, zu ermessen haben, inwiefern die österreichische Auffassung, und was das Kaiserliche Kabinet auf Grund derselben, ohne uns dabei zu Rathe zu ziehen, etwa verabredet haben mag, mit unseren a ungen in eite zu bringen und deshalb geeignet sein wird, sene thatkräftige Gemeinschaft Deutschlands und seiner beiden Großmächte änzubahnen, in welcher gewiß nicht nur die Bestrebungen der deutschen
Regierungen, sondern auch die Wansche und Hoffnungen der Nation
ihre Erfüllung finden würden. . .
ö Ew. Excellenz wollen sich, unter abschriftlicher Mittheilung dieses . es, im Sinne der borstehenden Bemerkungen gegen den Herrn Grafen on Buol äußern, welcher, wir hoffen es zuversichtlich, unsere freimüthi⸗ gen Worte dem Ernste des Augenblicks entsprechend finden und darin ! en erneuten Beweis unseres lebhaften Wunsches einer wahren und an n,, und darauf gegründeten Gemeinschaft erkennen moge fangen ze. ꝛ. (gez) von Manteuffel.“
Aus Marienburg, 4. Juni, schreibt man dem „Elb. Anz.“: og immer ist keine Auasicht vorhanden, den Bruch bei Montau zufangen, obgleich die Regierung Alles aufbietet, um den rastlos
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Arbeitenden dort zu Hülfe zu kommen. Auch die Hülfscomités aus der Nähe helfen bercitw ill gs weiter die Noth im Werder lindern. Im unteren Werder steht das Wasser meistens noch 5— 7 hoch. Die Wintersaaten sind bereits ganz verloren gegangen, von der erhofften , auch nichts werden. Schon stellt sich durchweg wer,, an Futter für Vieh ein, da eg an Weide und Heu fehlt, — kurz die Noth der Ueberschwemmten 21 troßß der bedeutenden Unterstützungen, die ihnen zu Theil werden.
Stettin, 6. Juni. Heute Nachmittag 23 Uhr trafen Se. Köni liche Hoheit der Kronprinz von ürttemberg mit Höchstdessen Gemahlin, Heeg su*nstin Olga von Rußland, mittelst Extrazuges von Königsberg kommend, hier ein und setzten nach lurzem Aufenthalte die Reise nach Berlin fort. (Nd. 3.)
„Köln, 5. Juni. Wie die „Köln. Ztg.“ vernimmt, wird Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen heute Abends, von Bonn kommend, hier eintreffen, in unserer Stadt übernachten, morgen große Parade auf der Mülheimer Haide abhalten, hierauf nach Düsseldorf reisen und am Donnerstag von dort über hier nach Koblenz zurückkehren.
Oldenburg, 5. Juni. In dem unter dem heutigen Tage erschienenen Geseßblatt bringt das Staatsministerium zur öffent⸗ lichen Kunde, daß die großherzogliche Regierung beschlossen habe, die der früher gräflich Bentinckschen, jetzt dem ww — inkor⸗ porirten Herrschaft Kniphau sen zustehende, besondere Flagge gänzlich aufhören zu lassen. Schon vorlängst ist auch bereits Vor⸗ sorge getroffen, daß diejenigen Schiffe, welche bisher Kniphausische Flagge und Schiffspapiere rechtmäßig führten, solche mit Olden⸗ burgischen vertauschten.
Holstein. Altona, 6. Juni. Gestern hat das hiesige Magistratsgericht sein Urtheil in Sachen der verhafteten für die englische Fremdenlegion Angeworbenen gesprochen. Wie man ver⸗ nimmt, lautet a d auf 14 Tage Gefängniß bei gewöhnlicher Gefangenkost für diejenigen, die noch keine 18 Lebensjahre zählen, und für die Anderen auf zweimal 4 resp. 5 Tage bei Wasser und Brod, auch mlt Berücksichtigung ihres Alters. Nach abgebüßter Strafe erfolgt bei allen Ausländern die Landesverweisung. Die der Hülfeleistung bei der Anwerbung beschuldigten beiden Verhaf⸗ teten sind noch nicht verurtheilt. (Alt. N.)
Sachsen. Meiningen, 3. Juni. In der vorgestern stattgehabten Sitzung des hiesigen Landtags wurde ein von mehreren Abgeordneten unterstützter Antrag auf Wiedereinführung der körperlichen Züchtigung in Berathung genommen. Mehrere der Abgeordneten, unter ihnen der Landtagspräsident, erklärten sich gegen diesen Antrag. Die Majorität des Landtags, der sich auch der Landtagscommissair anschloß, trat jedoch dem An⸗ trage bei, und durch einen Beschluß wurde der em. 3 re , m,. der körperlichen Züchtigung anempfohlen. (Fr. J.)
Hessen. Darmstadt, 5. Juni. Die zweite Kammer nimmt zu Anfang der nächsten Woche ihre Arbeit wieder auf und wird zunächst auf Grundlage des inzwischen bearbeiteten weiteren Aus⸗ schußberichtes zur wiederholten Berathung des Entwurfs des land⸗ ständischen Wahlgesetzes, der nächsten Aufgabe des außerordent⸗ lichen Landtags, schreiten, da die Erste Kammer von einigen Beschlüssen der zweiten abwich und auf vollständige Erreichung ihrer Intentionen besteht. Weiterer Gegenstand wird sein die Proposition des Finanzministeriums wegen der Beschaffung der Mittel zur Bestreitung der außerordentlichen Kriegskosten. (Fr. P. 3.)
Oesterreich. Wi en, 5. Juni. Der gestern telegraphisch erwähnte Artikel der „Oesterr. Corresp.“ lautet, wie folgt:
Gestern hat in Folge Einladung von Seite der K. K. österreichischen Bevollmächtigten die 14e Konferenz stattgefunden. Zweck derselben war, noch einen Vorschlag zur Einigung über den dritten Garantiepunkt der allseitigen Prüfung zu unterstellen oder den Schluß der Konferenzen in geregelter Weise herbeizuführen. Die demnächst zu gewärtigende Ver⸗ oͤffentlichung des Protokolls wird den Vorschlag bekannt geben. Die Kaiserlich russischen Bevollmächtigten waren bereit, denselben zur Kenntniß ihrer Allerhöchsten Regierung zu bringen, da sie darin eine Grundlage der Verständigung nicht verkannten. Die Bevollmächtigten von Frankreich und England, angewiesen, in keine Prüfung einzugehen, enthielten sich ihrerseits jeder Aeußerung und beantragten den Schluß der Verhandlungen. Da auch die Bevollmächtigten der hohen Pforte sich darauf beriefen, ohne Instrüction zu sein, so gah der vorsitzende k. k. Minister des Aeußern, obwohl mit Bedauern, dem Antrage der Bevoll⸗ mächtigten von Frankreich und England Folge und erklärte die Verhand⸗ lungen für geschlossen, indem er gleichzetig die Versicherung gab, daß der kaiserliche Hof gewiß gern jede Gelegenheit ergreifen werde, um eine Vereinbarung auf den bereits et ese ten Grundlagen zu bewirken.
Großbritannien und Irland. ondon, 4. Juni. Das Parlament hielt heute seine erste Sitzung nach den Pfingst⸗Ferien. di Oberhause theilte Lord Panmure in Folge einer Anfrage Lord
llenborough's mit, daß laut amtlicher Nachricht aus Gibraltar 65 6 am Bord des Transportschiffes ‚Medway“ umgekommen seien. — ord Albemarle fragte an, ob die russische Regierung mit Recht die Behauptung aufstellen könne, wie sie aus Anlaß der Blokade⸗Notisication in Baltischport gethan habe, daß die englische Regierung das für den