1855 / 136 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1052 Berliner Börse vom 12. Juni 1855.

mtlicher Wechsel-, Fonds- Und Geld-Cours.

Eisenbahn · Action.

Gold. Li. Berl. Stadt- Obligat. 4

Wechsel- Corrse. do. do. Pfandbriefe. Kurz

2M. . Kur- und N eumärk. 36 Ostpreussische

Pommersche

ö Posensche. . . ......

do.

2 3

Wien im 20 FI. F. 150 FI.

Augsburg

Breslau

Leipzig in Cour. im 14 ThlI. uss 100 Thlr

Erkf. a. M. sidd. W. 100 FI.

Petersburg 100 S. R

Vom Staat garantirte Lit. B

Rentenbriefe.

; Kur- und Neumärk. Pommersche c Preussische

Ehein- u. Westph.. Si ehsis che .

C D b Mb N NN CDN .

5

Fonds- Corse.

Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1850

dito

dito

dito Staats- Schuldscheine Prämiensch. d. Seehdl. à 50 Th. Präm. Anl. v. 1855 3 100 Thlr. Kur- und Neum. Schuldverschr.

do. Prioritits- Niederschl. Märk. .. do. Prioritats- do. Conv. Prioritâts- do. do. III. Ser. do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. Obersehles. Lit. A. do. Lit. B. do. Prior. Lit. A. do. Prior. Lit. B. do. Prior. Lit. D. do. Erior. Lit. E. Prinz Wilh. (Steele- Vohwinkel) * do. riorit;ts- 5 do. Il. Serie. 5 K do. (Stamm-) Prior. ] do. Prioritats-Oblig. 4 do. vom Staat gar. 3 Ruhrort Gref. Eꝛreis Gladbacher 31 do. ier te- i do. II. Serie.. 4 86 Stargar d-Posen. ... 3 8 do. Prioritũts- 4 Thüringer... .... 107 do.. Prior. Oblig. 43 1009 0 Wilh. B. (dosel-HMdbg.) do. Prioritäts-4 89)

Aachen-Düsseld. . . . do. Prioritits- do. II. Emission

Aachen-Mastricht .. do. Prioritãts-

Berg. Märkisehe ...

7 do. Prioritits-

do. do. II. Serie do. (Dortm. - Soest

Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prioritäts-

Berlin - Hrhmburger. do. Prioriläts- do. do. II. Em.

Berlin- Potsd. Magd. do. Prior. 95 ;

do. do. Lit. 5. do. do. Lit. D.

Berlin- Stettiner. . .. do. Prior. Oblig.

J Bresl. Schw. -Freib.

Brieg Neisse

do. Prior. Oblig. do. do. II. Ei. do.

do. III. Emission

Düsseldorf - Elbert. do. Prioritãäts- do. Prioritats-

Nagdeb. Halberst. .

Magdeb. -Wittenb..

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Nichtamtliche Motirungen.

If. rief. Geld. Ausl.

Prioritäts- Actien.

Amsterdam - Rotterdam 144

Cracau-Oberschlesische 1 5 1 1

In- und ausländ.

Eisenb. - Stamm-

Actien und Quit- tungsbogen.

Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de Es: do. Samb. et Meuse

Amsterdam - Rotterdam göthen- Bernburg Frankfurt- Hanau Cracau-Oberschles. .. .. Kiel Altona Livorno-Florenz ...... Ludwigshafen - Bexbach Mainz- Ludwigshafen. .. Mecklenburger ...... .. Nordh. (Friedr. Wilh. Larskoje - Selo pro St.

111618

Cass. Vereins- Bk. Act.

183111 .

O 2

.

If. Brief. Geld.

do. neueste III. Emiss. do. Part. 500 FI. ... Schwed. Qerebro Pfdhr. Ostgothische do. Sardin. Engl. Anleihe, Sardin. hei Rothschild llamb. Feuer- Kasse. . do. Staats -Präm. Anl. Lübecker Staats- Anl.. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do. 35 FI. Schaumburg-Lippe do 25 ThIr

Ausländ. Fonds.

Weimar. Bank. . ...... Braunschw. Bank Oesterreich. Metall.. .. do.

do.

do. National- Anl. do. 1854r Pr. Anl. Kuss. Hamb. Cert. . ... do. Stiegl. 2. 4. Anl. do. do. 5. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe. ... do. Poln. Schatz-0bl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 FI.

.

D 2 5381 = =.

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1215111 3813

2 Sa! 1111 ö.

do. 1 à 3X steigende

38 21

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Poln. neue Pfandbr. . ..

Bergisch Märkische 825 a 821 gem. Stettiner 164 2 1633 gem, gem. Wilhelms - Bahn Cosel- Oderberg) 2177 2 219 gem.

Berlin- Anhalter Litt. A. u. B. 150 1651 gem. Breslau - Schweidnitz - Freiburger 130 a2 1293 gem.

Amsterdam Rotterdam S6 a bea.

Berlin- Hamburger 1123 2 113 gem. Berlin- Gäln- Minden 1485 a 1483 gem. Kkeinische 101 a 1011 Mecklenburger 5. d a 583 gem. Nordbahn

(Friedr. Wilh.) 49 2 49 gem.

Herlim, 12. Juni. Die Börse war heute wieder in sebr

zünstiger Stimmung, und die Course stellten sich ebenfalls besser, als gestern.

KRerliner Getreidebßhrge vom 12. Juni. , loco 90 103 Rihlr. . oegen loco S4 S6psd. 67 Rihlr. pr. S820. bes., 3chwimme Sõ5psd. 66 Rililr. pr. gag bez., Juni 0 1e, n a , ,, . 65 Rihlr. bez., Br. u. G., Jusi- August 665 Rihlr. Br., b5z G., 64 5; ber., September - Oktober 63 - 64 Rihlr. bez., Br. u. G6. Gerste, grosse 45 50 kithlr., Keine 40 44 Rihlr. Haser 30 34 Rthlr. 1 . , Rthlr., Futter- 56 - 58 Rihlr. üböl loco thlr. Br', Juni 16 Rihlr. bez., 16 Br. 1634 G., Juni · Juli 165 Rihlr. Br. u. G., Juli 3 e. , n. * . G., September · Gktober 15375 4 Rihlr. bez. u. Br., 153 6. Spiritus loc ohne Fass 346 Rihlr. bez, Juni und Juni - Juli 335 Rililr. Br,, 333 be. u. G., Juli August 34 Rihlr. Br., 333 ben.

*

u. G., August- Septbr. 348 Rihlr. Br, 333 - 34 ber. u. G., September- Oktober 335 Rihir. Br.,, 33 bez. u. G.

Weigen geschäftslos, matt. Roggen ansangs gedrückt, achliesst höher und gefragt. RKäbsöl etwas besser berahz; Spiritus iemlich behauptet.

Kreslaim, 12. Juni, 1 Uhr 30 Minuten Nachmitt. (Tel. Dep. d. Staats Anaeig ers.) Oesterreichische Banknoten 828 Br. Freiburger Actien 1225 Br., neuer Ennsazion 1074 Br. Oberschlesis che Actien Lit. A. 2147 G. Ob erschilesis che Actien Lit. B. 1767 Br. MNeisse- Brieger Actien 77 Br. Kosel - Oderberger 1725 G, euer Emission 14595 G. Krakauer Obligationen S2 G.

Gætreidepreise: Weizen, weiss, 82 127 Sgr., gelb. 89 124 Ser. Roggen 86 - 5 Sgr. Gerste 89g = 69 Str. Hafer 39 - 46 Sgr. Spiritus pr. Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Tralles 1595 Rihlr. G.

Stettin, 12. Juni, 1 Uhr 52 Min. Nachniuttags. (Tel. Dep. d. Staats - Anzeigers.) Weizen still, ohne Geschäst. Roßtzen 644 - 69 ber. Juni - Juli, Juli - August 6d bez, September- Oktober 62 bez. Spiritus 11 pCt. be. RRübòöl 163, Herbet 155 bea.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Druck und Berlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerel. 1 (Rudolph Decker.)

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Alle pest - Austalten des In- und Auslandes nehmen gestelung an, sär Gerlin die Expedition des König!! Preußischen Staats Aneigers: Mauer⸗ Straße Nr. Ga.

Anzeiger.

Berlin, Donnerstag den 14. Juni

18655.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kaiserlich russischen Wirklichen Staatsrath und Prä— sidenten des Kommerzgerichts zu St. Petersburg, Baron von Korff, den Rothen Adler⸗-Orden zweiter Klasse, dem Hauptmann Elstermann von Elster im 24sten Infanterie⸗Regiment und dem Schloß⸗Kastellan Holtzbecher zu Sanssouci den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, so wie dem Ober⸗Büchsenmacher Franz Adolph Heyser bei der Direction der Gewehrfabrik zu Saarn das Allgemeine Ehrenzeichen; ferner

Dem Rittergutsbesitzer Otto von Mitzlaff auf Ober— Schüttlau, Kreises Guhrau, die Kammerjunker-Würde zu verleihen.

Gesetz, betreffend die Einführung der Konkurs— Ordnung in den Landestheilen, in welchen das Allgemeine Landrecht und die Allgemeine Gerichts⸗ Ordnung Gesetzeskraft haben. Vom 8. Mai 1855.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von , Preußen ꝛc. ꝛc. vererdnen für diejenigen Landestheile, in welchen das Allgemeine Landrecht und die Allgemeine Gerichts-Ordnung Geseßzeskraft haben, unter Zustimmung . . was folgt:

tikel 1.

Die Konkurs- Ordnung tritt in den Landestheilen, in welchch das Allgemeine Landrecht und die Allgemeine Gerichts-Ordnung Gesetzeskraft haben, mit dem 1. Oktober 1855 in Kraft.

Arti kel II. .

Mit diesem Zeitpunkte (Artikel 1) werden außer Wirksamkeit esezt: alle der Konkurs-Ordnung entgegenstehende Bestimmungen, . mögen in allgemeinen Landesgesetzen und Verordnungen oder in besonderen Gesetzen enthalten fein. F

Dahin gehören namentlich die Titel 47, 48, 49 und 50, so wie der zweite Abschnitt des Titels 51 Th. J. der Allgemeinen Ge⸗ richts-Ordnung, nebst allen ergänzenden, abändernden und erläu⸗ ternden Bestimmungen.

Artikel III.

Wo in irgend einem Gesetze auf die hiernach (Artikel Il) außer Wirksamkeit gesetzten Vorschriften verwiesen wird, treten die Vor— chriften der Konkurs-Ordnung an deren Stelle. r

Insbesondere sind in den Fällen, in welchen die Gesetze wegen Beurtheilung der Zulänglichkeit einer Sicherheitsbestellung auf die Bestimmungen der §8§. 16. bis 23. Tit. 47. Th. L. der Allgemeinen Herichts Srdnung Bezug nehmen, an deren Stelle die in dem §. 429 der Konkurs-Ordnung * n Vorschriften maßgebend.

Artike ;

Wenn vor dem 1. Oktober 1855 ein Konkurs- oder erbschaft⸗

licher Liquidationsprozeß bereits eröffnet oder ein Prioritäts⸗ erfahren eingeleitet ist, so kommen in demselben die Bestimmungen der Konkurs⸗Srdnung nicht zur Anwendung, vielmehr ist das Ver=

fahren lediglich nach den bisherigen Vorschriften fortzuführen und

zu een gen. bhastati statt, w

asselbe findet bei nothwendigen Subhastationen statt, wenn der Erlaß kl Sur sasne kim n n. vor dem 1. Oktober 1865 verfügt worden ist.

Bel dem Prioritäts-Verfahren über Besoldungen und andere an die Person des Schuldners gebundene fortlaufende Einkünfte bleiben die bisherigen Vorschriften nur noch für die Vertheilung er Einkünfte des ahres 1855 in Kraft.

Artikel V. Wird ein Konkurs⸗ oder Prioritäts⸗Verfahren erst am 1. Ok⸗

tober 1855 oder nach diesem Tage eröffnet, so treten in demselben die Bestimmungen der Konkurs⸗Ordnung auch insofern ein, als es sich darum handelt, zu entscheiden, ob und welches Vorrecht den

schon vorher entstandenen Forderungen gebührt. Artikel VI.

Die Frist, binnen welcher die Forderungen der Kinder und der Pflegebefohlenen des Gemeinschuldners behufs Erhaltung des Vorzugsrechts derselben gerichtlich geltend gemacht werden müssen (8. 81 der Konkurs- Ordnung), wird erst vom 1. Oktober 1855 an gerechnet, wenn der Zeitpunkt, mit welchem der Lauf der Frist nach den Bestimmungen der Konkurs⸗Ordnung beginnt, schon früher

eingetreten ist. Artikel VII.

Die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen über die Vindica—⸗ tionsansprüche und Vorzugsrechte der Ehefrau des Gemeinschuld⸗ ners im Konkurse bleiben noch während der Dauer eines Jahres, von dem 1. Oktober 1855 an gerechnet, in Kraft und in jedem Konkurs⸗ oder . e en. welches innerhalb dieses einjährigen Zeitraums eröffnet wird.

. . * . Ehefrau eines Handelsmannes, Schiffsrheders oder Fabrikbesitzers bis zum Ablaufe des einjährigen Zeitraums berechtigt, wegen ihres vor dem 1. Oktober 1855 gesetzlich in die Verwaltung des Mannes gekommenen Vermögens, auch ohne den Nachweis der Wahrscheinlichkeit eines bevorstehenden Verlustes, von dem Manne besondere Sicherheitsbestellung zu verlangen, oder nach ihrer Wahl dasselbe zur eigenen Verwaltung zurüchufordern.

Artikel VIII.

Die Bestimmungen in den §8. 261 bis 265. Tit. 1. Th. II. des Allgemeinen Landrechts über die Rechte der Ehefrau an dem aus dem Konkurse ihres Mannes geretteten eingebrachten Ver⸗ mögen bleiben in Kraft, wogegen die §§. 266 bis 268 a. .. O. aufgehoben werden.

Artikel IX.

Die in den §8§. 500 bis 506. Tit. 16. Th. J. des Allgemeinen Landrechts enthaltenen Bestimmungen über das Absonderungsrecht der Erbschafts Gläubiger in dem Konkurse über das Vermögen des Erben finden auch auf Legatare Anwendung.

Artikel X.

Unter den im §. 49 der Konkurs⸗Ordnung genannten gemei⸗ nen Lasten sind nur die im S. 48. Tit. 1. der Hypotheken⸗-Ordnung vom 20. Dezember 1783 bezeichneten zu verstehen.

Artikel XI. ö

Außer den in dem Allgemeinen Landrechte und in andern Gül⸗ tigkeit behaltenden Gesetzen aufgeführten gesetzlichen Titeln zum Pfandrechte bleiben nur noch solgende ferner in Kraft:

1) für den Fiskus und die mit fiskalischen Rechten versehenen Anstalten, in dem Vermögen ihrer Schuldner wegen aller Ansprüche an dieselben, mit Ausnahme der Geldstrafen;

2) für die Gemeinde⸗, Kreis⸗ und Provinzial⸗Verbände, die landschaftlichen Kreditverbände, die Domkapitel, Kollegiat⸗ stifter, Klöster, Kirchen, Schulen und milden Stiftungen, in dem Vermögen ihrer verwaltenden Beamten wegen der An⸗ sprüche aus der Verwaltung, ingleichen in dem Vermögen ihrer Mitkontrahenten wegen der Ansprüche aus den mit den⸗ selben geschlossenen Kontrakten; . für die Dienstherrschaften, in dem Vermögen ihrer Haus⸗ offizianten und Dienstboten wegen der denselben zum Behuf ihrer Dienstverrichtungen anvertrauten Gelder und Effekten; für die Konkursmassen, in dem Vermögen der dieselben ver⸗ waltenden Personen wegen der Ansprüche aus der Ver⸗—

waltung. Artikel XII. Der gesetzliche Titel zum Pfandrecht, welcher der Ehefrau in